Ich will deutlich sagen, dass das Neuland ist, was wir hier planerisch auf den Weg zu bringen haben. Ich muss auch sagen, dass damit mehr Kosten verbunden sind, die insbesondere bei der Regionalplanung zu Buche schlagen werden. Bei jeder Planungsgemeinschaft haben wir den Mehraufwand bisher mit rund 30 000 Euro beziffert.
Es gibt darüber hinaus weitere Inhalte über die SUP-Einführung, die ich stichwortartig noch kurz benennen möchte. Das sind die Änderung der Planungserhaltungsvorschrift im Regionalplanungsgesetz, die entsprechende Änderung für hochstufige Landespläne bereits zum 01.02.2006, die Frage der Abwägungsmängel, die hier im Haus auch schon Thema gewesen sind, sowie darüber hinaus auch das Landesentwicklungsprogramm. Ich bin vorhin schon darauf eingegangen, dass wir im Landesentwicklungsprogramm die Grundsätze fixieren und dann die Ziele in den Landesentwicklungsplänen formulieren wollen, um die entsprechende rechtliche Sicherheit zu erlangen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Szymanski. - Das Wort erhält der Abgeordnete Heinze. Er spricht für die Fraktion der Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Anwesende! Mit dem Gesetzentwurf zum Vierten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages und zur Änderung weiterer planungsrechtlicher Vorschriften liegt uns ein Verwaltungsvorgang vor, der - wie es so schön heißt - von der Landesverfassung und von der Staatspraxis gedeckt wird. Der Landesplanungsvertrag ist gesetzt und der Vierte Staatsvertrag setzt EU-Recht um. Insofern ist das Ganze wenig spektakulär und vordergründig kaum einer tiefgreifenden Erörterung wert, zumal die Einführung einer Strategischen Umweltprüfung grundsätzlich ein positives Anliegen ist.
Die in der Drucksache 4/2879 vorgelegte Rechtsfolgenabschätzung weist überdies Alternativlosigkeit aus.
Folgt man derselben weiter, kommt man zu ausgesprochen aktuellen Themenkreisen der Landes- und auch der Kommunalpolitik: zum Abbau von Normen und Standards sowie bürokratischen Hemmnissen im Gesamtspannungsverhältnis von Umweltpolitik, Umweltprüfung und wirtschaftlicher Entwicklung; zur Rolle und Zukunft der Regionalplanung; zu Kosten von Planungsverfahren und letztlich zur Konnexität. Weit hergeholt ist das eigentlich nicht.
„Mit den neuen Vorschriften über die Umweltprüfung werden zusätzliche Verfahrensschritte eingeführt. Hierdurch werden zusätzliche Kosten entstehen. Ihre Höhe kann nicht beziffert werden. Die Kosten müssen aus veranschlagten Haushaltsmitteln gedeckt werden.“
In der weiteren Diskussion zum Gesetzentwurf sind also Fragen zu beantworten, die notwendigerweise aus dem Vorgenannten abzuleiten sind. Eine erste Grundsatzfrage, die im Grunde schon entschieden ist und hier eigentlich nicht zur Beantwortung steht, ist: Ist ein solches Umweltverfahren in Deutschland überhaupt nötig, da der Ausgleich zwischen den natürlichen und den wirtschaftlichen Lebensgrundlagen in der Raumordnung geregelt, das heißt gleichsam Gegenstand der Arbeit ist?
Bei Würdigung der im Gesetz verankerten Rechtssicherheit und vorausschauender Umweltplanung sowie der höheren Transparenz für die Regionalpläne und deren Umweltbezug - darum dreht es sich in erster Linie; ich verweise auf Artikel 2 des vorgelegten Gesetzes und den neu gefassten Artikel 2 a des Gesetzes zur Regionalplanung - besteht Diskussionsbedarf. Sind die Kriterien für die Erheblichkeit von Umweltauswirkungen zu kleinteilig? Ich verweise auf die Anlage 2, die EU-Recht eins zu eins übernommen hat, was an dieser Stelle vielleicht nicht nötig wäre.
Gehen die Prüfung der Darstellung der Unweltsituation und der Umfang der Prüfung über die Notwendigkeit von Aussagen des Regionalplans hinaus, kann der Umweltbericht letzten Endes umfassender ausfallen als der Plan selbst. Ich verweise auf die Anlage 1. Selbst wenn man berücksichtigt, dass die unterschiedlichsten Daten, Pläne und Programme über bzw. zu Umweltauswirkungen zur Arbeit herangezogen werden können, was wiederum Risiken der Anfechtbarkeit und Rechtssicherheit der Umweltberichte in sich birgt, stellt sich die Frage: Haben wir genügend Verfahrenssicherheit? An dieser Stelle genügt der Hinweis auf die leidvollen Erfahrungen bei der Aufstellung der Regionalpläne. Es besteht also Regelungsbedarf, zum Beispiel in der Frage, wer den Umweltbericht prüft. Nötig ist auch eine Regelung über den Zugriff auf Umweltinformationen und Daten der Umweltbehörden. Die Richtlinie zur Aufstellung von Regionalplänen von 2004 geht mit der Einführung der Strategischen Umweltprüfung nicht konform. Auch hier sind Anpassungen nötig. Eine Verfahrensrichtlinie wird also gebraucht, und das macht die ganze Sache nicht einfacher. Der Vorlauf der Landesplanung ist - und zwar nicht nur aus Verfahrens- und Kostengründen - notwendig. Ich glaube, dass der ambitionierte Zeitplan für die Vorlage des Landesentwicklungsprogramms und des integrierten Gesamtplanes mit der Einführung der Umweltprüfung möglicherweise nicht zu halten ist, auch wenn man nicht vorhat, an der Oder ein Atomkraftwerk zu bauen.
Schließlich muss über die Regionalplanung, die mit dem Gesetz zusätzliche Aufgaben bekommt, ihre Finanzierung
sowie die Zukunft der Regionalen Planungsgemeinschaften als Teil der Landesplanung nachgedacht werden. Die Planungsstellen arbeiten personell und finanziell am Limit. Die 30 000 Euro - eine positive Botschaft - sind vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzministers angekündigt worden. Die unterschiedlichen Auffassungen und Beschlüsse zur Existenz bzw. zur Auflösung der Regionalen Planungsgemeinschaften stärken nicht deren Kraft und deren Vermögen, die neuen Aufgaben effektiv umzusetzen. Insofern ist es also nicht der Gesetzentwurf an sich, der Fragen aufwirft, sondern der Handlungsrahmen und der Handlungsraum, der aus grundsätzlichen und aktuellen Gründen kritisch zu hinterfragen und im Sinne einer effektiven Umsetzung zu diskutieren ist. Das werden wir im Ausschuss tun müssen. Unsere Fraktion stimmt der Überweisung an die Ausschüsse zu.
Herzlichen Dank. - Mal schauen, ob der Beitrag für Herrn Dr. Klocksin kurz genug war. Er spricht für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ist es, wenn ich das so salopp formulieren darf, eine tendenziell unerotische Einbringung eines Vertragsentwurfs, der im konkreten Fall schon mit Unterschrift versehen vorliegt. Herr Kollege Heinze, ich bin für Ihre detaillierte Darstellung sehr dankbar, wenngleich ich mit den Ableitungen, die Sie nach meinem Verständnis vorgenommen haben, nicht einverstanden bin. Das mag man bedauern. Gleichwohl ist das, was Sie hinsichtlich der Rolle der Regionalplanung als politische Befürchtung formulieren, nicht ohne den politischen Willen der Landesregierung und des Parlaments umsetzbar. Es geht um die Anpassung von Landesrecht an EU-Recht. Das ist im Übrigen ein gängiges Verfahren, aus dem sich das Land Brandenburg nicht autonom wird herausziehen können. Insofern bitte ich Sie, einen nüchternen Blick auf die Spielräume zu werfen. Dass das Brandenburgische Landesplanungsgesetz und das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Zuge dessen mit angepasst werden müssen, ergibt sich aus der Natur der Sache.
Herr Minister hat in der Einbringung formuliert, dass hier Neuland beschritten wird. Sie haben völlig Recht, wenn Sie sagen, dass es für uns alle befriedigender und mit Blick auf strukturelle und finanzielle Engpässe auch sicherer wäre, die Volumina, über die wir reden, zu kennen. Vielleicht sind wir imstande, im Zuge der Ausschussberatungen ein Mehr an Aufklärung zu schaffen. Gleichwohl ist aus meiner Sicht völlig unbestritten, dass es sich hierbei um eine notwendige und sinnvolle Anpassung des Landesrechts handelt, denn die EU-Richtlinie ist für die Umweltverträglichkeitsprüfung eher eine Bereicherung als eine Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten des Landes.
In diesem Sinne will ich es für die Einbringung bewenden lassen. Wir werden die Überweisung der Vorlage an den Ausschuss selbstverständlich befürworten. - Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier haben wir es wieder einmal mit einem Beispiel von aufoktroyiertem EU-Bürokratismus zu tun, das wir aufgrund bundesrechtlicher Rahmengesetzgebung abzunicken haben. Eigentlich gibt es genügend Grund, sich aufzuregen. Die Einführung einer Umweltprüfung bei der Erarbeitung hochstufiger Landespläne bedeutet eine weitere Verbürokratisierung, denn es werden zusätzlich Verfahrensschritte für die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen eingeführt. Zusätzlich zum bisherigen Verfahren werden die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine übergreifende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung - natürlich verbunden mit Mehrkosten - erforderlich.
Die Grundidee der umzusetzenden EU-Richtlinie ist es, vor dem Hintergrund des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung und des Vorsorgerprinzips die Umweltprüfung von der Projektebene auf die Planungsebene vorzuverlegen, um mögliche Auswirkungen auf die Umwelt möglichst frühzeitig zu erkennen und in einem frühen Planungsstadium darauf reagieren zu können. Meine Damen und Herren, man kann natürlich darüber streiten, ob dieser übertriebene Verwaltungsaufwand nun auch auf Pläne der Raumordnung anzuwenden ist, da es meines Erachtens bereits ausreichende Instrumentarien der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen vieler Genehmigungsverfahren gibt.
Wie bürokratisch das Verfahren ist, ergibt sich zum Beispiel schon aus der Fülle der Arbeitsschritte zur Einstellung des Umweltberichts. Fragwürdig ist auch, dass die Landesregierung die entstehenden Mehrkosten nicht einmal in einer allgemein gültigen Größe beziffern kann, weil sie sich offensichtlich nicht einmal die Mühe macht, ausgehend vom Umfang der Planaufstellungs- und Änderungsverfahren der letzten Jahre, zumindest ungefähre Aussagen zu machen.
Nichtsdestotrotz bleibt die heutige Debatte letztlich eine Scheindebatte, weil gemäß § 22 Satz 3 des Raumordnungsgesetzes bis zu einer Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG das Land bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen ohnehin die entsprechenden Maßstäbe nach § 7 Abs. 5 bis 10 und nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 ROG unmittelbar anzuwenden hat. Deshalb hätten wir uns die heutige Debatte insgesamt sparen können. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Schrey. Er spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf stellt sich das Problem der 1. Lesung: Für eine grundlegende Debatte reicht es noch nicht aus. Wir sollten uns immer zusätzlich den fachlichen Rat dazu einholen. Das wird im zuständigen Ausschuss passieren, so hoffe ich jedenfalls.
Der Landesplanungsvertrag an sich regelt das Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Fortschreibung der Raumordnungspläne der Bundesländer Brandenburg und Berlin. Die nun zum Beschluss vorgesehene Änderung beinhaltet die Einführung einer Umweltprüfung bei der Erarbeitung hochstufiger Landespläne. Die neuen Regelungen sollen die Vorgaben der Richtlinie für Strategische Umweltprüfungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme umsetzen.
Ziel dieser so genannten SUP-Richtlinie ist es, Pläne und Programme mit voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen einer Umweltprüfung zu unterziehen. Bisher fand eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur im fachrechtlichen Zulassungsverfahren für bestimmte Projekte statt. Da aber wichtige Entscheidungen nicht erst im konkreten Zulassungsverfahren, sondern bereits vorher fallen können, knüpft die SUP-Richtlinie an Planungen und Programme an, in denen der rechtliche Rahmen für zukünftige Genehmigungsentscheidungen gesetzt wird.
Nun werden die konkreten Auswirkungen von geplanten Bauprojekten auf unsere Umwelt eher ermittelt und entsprechend in die Planung einbezogen. Dabei sollen wir aber auch immer darauf achten, dass einzelne umweltpolitische Fragen nicht über das Allgemeinwohl gestellt werden.
Ohne weiter ins Detail gehen zu wollen, ist für unsere Fraktion die Umsetzung dieser Richtlinie mit diesen Änderungen des Landesplanungsvertrags eine Voraussetzung für die Rechtssicherheit unserer raumordnerischen Planung. Aus diesem Grund befürworten wir die Überweisung an den Fachausschuss. - Danke schön.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags in Drucksache 4/2879 - Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrags - an den Hauptausschuss - federführend und an den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung. Wer dem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Gesetz zur Förderung des Mittelstandes im Land Brandenburg (Brandenburgisches Mittelstandsförde- rungs- und Vergabegesetz – BbgMFG)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Recht herzlichen Dank, Herr Minister Junghanns, dass Sie heute zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend sind. - Zu diesem Thema ist noch etwas zu sagen: Wir, die DVU-Fraktion, sind für den Mittelstand. Aber alle hier vertretenen Fraktionen, von den Linken über die SPD zur CDU, und auch Sie von der Landesregierung sind gegen den Mittelstand. Anders kann ich mir das, was in der vergangenen Plenarsitzung passiert ist, nicht erklären: Sprachlosigkeit auf allen Bänken.
Sie haben zu so einem wichtigen Thema, insbesondere angesichts der äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage der mittelständischen Unternehmen in unserem Land, einfach nur geschwiegen. Mit Ihrer bewussten Sprachlosigkeit haben Sie gezeigt, dass Sie sich einen feuchten Kehricht um die Interessen der mittelständischen Unternehmen unseres Landes und der dort Beschäftigten scheren. Oder hat es Ihnen wegen Ihrer eigenen wirtschaftspolitischen Unfähigkeit die Sprache verschlagen? Zumindest wäre das eine Erklärung.
Um den überragenden Stellenwert des Mittelstandes im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben hier in Brandenburg weiter auszubauen, die im Gesetzentwurf genannten Grundsätze zu verwirklichen und um in der gegenwärtig vor allem auch für den Mittelstand schwierigen wirtschaftlichen Lage eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen insgesamt zu erreichen, wurde unser vorliegender Gesetzentwurf erarbeitet. Wir haben ihn aufgrund der Dringlichkeit des Themas und angesichts der Tatenlosigkeit der eigentlich dafür zuständigen Landesregierung hiermit noch einmal eingebracht. Wenn Sie wirklich ein Interesse daran haben, die Unternehmen in unserem Land darin zu unterstützen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen, dann stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu.
Herzlichen Dank. - Das Wort geht an den Abgeordneten Müller. Er spricht für die SPD- und die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der DVU, Sie wissen, dass die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes längst auf dem Weg ist.