Was für mich wichtig ist, ist die Aussage - das haben wir auch immer gefordert -, dass Fortbildung im Wesentlichen außerhalb von Unterrichtszeiten stattfinden soll. Auch hier ist ein erheblicher Schritt in die vorgegebene Richtung getan worden. Als richtig erweisen sich, wenn man diese Steigerungszahlen sieht, auch die Schulämterreform und die Angliederung der Fortbildung an die regionalen Schulämter.
Die Fortbildung wird, wie auf Seite 8 nachzulesen ist, in erheblichem Ausmaß aus Landesmitteln finanziert. Dies geschieht entweder in Form von Geld - die Zahlen wurden genannt - oder in Form von dafür freigesetzten Lehrerstellen, also durch Lehrer, die diese Aufgaben übernommen haben. Die Ausgaben pro Lehrkraft sind seit 1999 gestiegen. Das halte ich für eine richtige Investition, wenn es um Qualität von Schule geht.
Eine angemessene Selbstbeteiligung der Lehrkräfte an Fortbildungsveranstaltungen - sicherlich nicht in der Art, dass diese selbst zu bezahlen sind, aber es geht um Wegegelder und andere Dinge - halte ich für zumutbar, wünsche jedoch, dass in Zukunft - wir werden sicherlich noch darauf zurückkommen und nachfragen - einmal dargestellt wird, in welchen Bereichen sich das in welchem Ausmaß für die einzelnen Lehrkräfte im Land Brandenburg bewegt. Das wäre eine Aufgabe bzw. Anregung, die wir im Ausschuss durchaus noch einmal aufgreifen sollten.
Wenn ich zusammenfasse, was im ersten Teil dargestellt wird, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass Fortbildung, ausgehend von unseren gesetzlichen Regelungen, immer mehr in den Mittelpunkt der Qualitätsentwicklung von Schule gehört. Ich finde es richtig - und wiederhole das mit Absicht -, dass die Entscheidung über Fortbildungsinhalte und -umfänge vor Ort entsprechend den Erfordernissen der jeweiligen Schule getroffen wird. Frau Große, Sie haben gesagt, dass es bestimmte Anforderungen gibt. Wenn die Entscheidung vor Ort getroffen wird, dann kann auf die jeweiligen Schwerpunkte der Schule eingegangen werden: Ist zum Beispiel die Diagnostik für uns wichtig und muss ich dafür eine Fortbildung beantragen? Habe ich eine Schülerschaft, die sehr kompliziert und lernschwach ist? Oder habe ich an meiner Schule mit dem Problem der Gewalt zu tun? Dann muss ich hierauf den Schwerpunkt meiner Fortbildung legen. Ich denke, das ist eine sehr wichtige Entscheidung, wenn man die einzelne Schule so erfassen will, dass die Fortbildungsangebote dem jeweiligen Bedarf entsprechen.
Ich habe in der Antwort auf die Große Anfrage keine Aussage dazu gefunden - das ist ein Punkt, bei dem wir nachhaken müssen -, ob wirklich immer die Angebote vorhanden sind, die die Schulen auch benötigen. Ich könnte von dem Schulamt sprechen, das ich kenne. Aber das wäre nur ein Einzelbeispiel. Ich habe gehört, dass es nicht immer funktioniert. Es sollte landesweit untersucht werden, inwieweit den Schulen entsprechend ihren Schwerpunkten die nötigen Angebote zur Verfügung stehen.
Lassen Sie mich noch etwas zur Struktur der Lehrerfortbildung sagen, die ein wichtiger Punkt in der Anfrage gewesen ist. Wir haben im Land Brandenburg ein funktionierendes System. Ich halte es für sehr sinnvoll. Es stellt sich folgendermaßen dar: Das zuständige MBJS hat mit dem LISUM, das für Fort- und Weiterbildung zuständig ist, eine Zielvereinbarung getroffen. Sie beinhaltet die bildungspolitischen Schwerpunkte, an denen die Fortbildung ausgerichtet werden soll. Das LISUM, das früher auch für die Lehrkräftefortbildung zuständig war, hat jetzt die Aufgabe, konzeptionelle Arbeit zu leisten sowie das Leitungs- und das BUSS-Personal fortzubilden. Die Abkürzung „BUSS“ findet man im Bildungsbereich besonders häufig; ich werde sie übersetzen.
An den staatlichen Schulämtern findet also die Fortbildung der Lehrkräfte sowie derjenigen statt, die im „BUSS“-System fahren; ich formuliere das so, um im Bild zu bleiben. Dass die Evaluation lokal und sachbezogen stattfindet, finde ich richtig. Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, das gesamte System umfänglich zu evaluieren. Man muss bestimmte Dinge in den Mittelpunkt stellen.
Das heutige System ist Ergebnis eines langen Prozesses, der im Jahre 2002 mit dem Landtagsbeschluss zur Veränderung bzw. Abschichtung der Schulaufsicht begonnen hat. Ich denke, es hat sich bewährt, dass die Abschichtung vom Ministerium auf die staatlichen Schulämter, die vor Ort für die Qualität von Schule verantwortlich sind, erfolgt ist. Sie sind nicht nur Verwalter von Lehrern und Schulen, wie es anfänglich gewesen ist. Qualitätsentwicklung und Fortbildung stehen hier also im Mittelpunkt.
Ich weiß, dass diese Prozesse schwierig waren. Sie sind auch noch nicht abgeschlossen. Dennoch möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten bedanken. Sie haben Erhebliches geleistet.
Ich möchte noch etwas zu „SchiLF“ sagen. Die Abkürzung steht für „Schulinterne Lehrerfortbildung“. War es zu Anfang ein bekämpftes Kind - alle haben sich aufgeregt, von den Schulen bis hin zu den Gewerkschaften, dass man so etwas nicht verordnen könne -, so ist diese Institution jetzt etabliert. Sie wird im Land Brandenburg zum Zentrum der Fortbildung an Schulen und behandelt Schulprobleme, die besprochen werden müssen.
Die Antwort auf die Große Anfrage hat uns über den Sachstand informiert. Bestimmte Dinge sollten wir noch einmal hinterfragen. Aber im Großen und Ganzen hat die Fortbildung der Lehrkräfte im Land Brandenburg an Qualität gewonnen. - Danke.
Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich freue mich, dass aus der Debatte zu diesem Thema noch eine Weiterbildungsveranstaltung für die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten geworden ist.
Ich freue mich auch, dass wir liebe Gäste im Plenarsaal begrüßen können. Ich heiße die Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Lübbenau und Mitarbeiter der dortigen Stadtverwaltung herzlich willkommen.
Hinzufügen möchte ich, dass der Vizepräsident des Landtages Brandenburg a. D., Herr Habermann, seine „Drohung“ aus der
letzten Legislaturperiode wahr gemacht und sich auf die Besuchertribüne gesetzt hat. Herzlich willkommen, Herr Habermann!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits vor zwei Jahren hat uns die Landesregierung einen Bericht zur Lehrkräftefortbildung vorgelegt. Diesen Bericht haben die linken Genossen in den vergangenen zwei Jahren aufmerksam gelesen und daraufhin diese uns vorliegende Große Anfrage konzipiert. Viele Fragen haben sich für die Genossen aufgrund dieses Berichts ergeben. So möchten sie zum Beispiel wissen, ob die gesetzlichen Grundlagen für die Lehrkräftefortbildung aus der Sicht der Landesregierung ausreichend sind. Wie von dieser Landesregierung nicht anders zu erwarten war, antwortete sie, dass die gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind und in zufriedenstellender Weise umgesetzt werden können.
Wohlgemerkt, in zufriedenstellender Weise! „Zufriedenstellend“ heißt allgemein „nicht gut, aber auch nicht richtig schlecht“.
Auch wollten die Genossen wissen, ob eine Evaluierung der Lehrerfortbildung erfolgt. Doch bereits dem Bericht konnte man entnehmen, dass nicht vorgesehen ist, das Fortbildungssystem mit seinen unterschiedlichen Maßnahmen, Zielgruppen und Teilstrukturen als Ganzes zu untersuchen. Jedoch sollen Teilbereiche der Lehrkräftefortbildung bedarfsbezogen evaluiert werden. Dagegen ist unsererseits nichts einzuwenden.
Interessant fand ich die Frage 3. Hier wollten die linken Genossen wissen, ob die Landesregierung der Auffassung zustimmt, dass die Schule ein lernendes System sein sollte. Nun die diplomatische Antwort der Landesregierung:
„Die Landesregierung stimmt der Auffassung zu, dass sich die Schule zu einem 'lernenden System' entwickeln sollte.“
Entwicklungspotenzial sah man auch schon vor geraumer Zeit beim Stand der Lehrkräftefortbildung. Deshalb verwundert es nicht, wenn die Landesregierung auf die Frage der linken Genossen „Wie bewertet die Landesregierung den derzeitigen Stand der Lehrerfortbildung?“ antwortet:
Erfreulich fand ich die Antwort auf die Frage „Welche dienstrechtlichen Möglichkeiten hat die Landesregierung, wenn Lehrkräfte der Verpflichtung zur Fortbildung nicht genügend nachkommen?“ Die Landesregierung konnte hier voller Stolz mitteilen, dass es bisher noch nicht erforderlich war, Lehrkräfte mit dienstrechtlichen Instrumentarien von der Bedeutung der Fortbildung zu überzeugen.
Meine Damen und Herren! 50 Fragen umfasst die Große Anfrage zum Thema „Fortbildung der Lehrkräfte“. Dass man in
einem fünfminütigen Redebeitrag nicht auf alles eingehen kann, dürfte verständlich sein. Ich kann jedem, der Interesse für das Thema hat, nur empfehlen, den Bericht der Landesregierung zur Lehrkräftefortbildung aus dem Jahr 2004 und die aus diesem Bericht resultierende Große Anfrage der PDS-Genossen zu lesen. Doch wesentlich neue, überraschende Erkenntnisse wird man weder dem Bericht noch der Großen Anfrage entnehmen können.
Weder gibt es Überlegungen der Landesregierung, Lehrkräften unter Fortzahlung der Bezüge eine länger dauernde Freistellung zur universitären Fortbildung zu gewähren, noch gibt es aktuelle Überlegungen hinsichtlich eines neuen Arbeitszeitmodells unter Einbeziehung der Lehrkräftefortbildung.
Wie bereits gesagt: Neue Erkenntnisse gibt es hier nicht, aber schön, dass wir wieder einmal über die Fortbildung der Lehrkräfte gesprochen haben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weiterbildung und Fortbildung sind in der heutigen Zeit nicht nur Schlagworte, sondern auch vernünftige Grundlagen, die sich in dem Motto des lebenslangen Lernens widerspiegeln. Aus diesem Grund gibt es auch für die Abgeordneten dieses Landtages ein Weiterbildungsbudget, das man nutzen kann. Der eine oder andere Abgeordnete wird davon sicherlich schon Gebrauch gemacht haben.
- Wie bitte? Herr Kollege, Sie können davon ausgehen, dass wir zwar nicht dieselbe Auffassung haben. Auf dieser Ebene aber brauchen wir uns hier in diesem Hohen Hause trotzdem nicht zu verständigen.
Es gibt Ansätze dafür, dass Lehrkräfte Weiterbildung und Fortbildung als eine mögliche sinnvolle Variante verstehen, sich im Rahmen des Bildungsprozesses weiterzuentwickeln. Ohne Fortbildung gibt es keine gewollten Veränderungen. Wir haben - durch die Bildungsoffensive im neuen Schulgesetz wird das fortgesetzt - Veränderungen und Reformen in Kraft gesetzt, die einer Unterstützung durch die Lehrkräfte vor Ort bedürfen. Deshalb sind Beschlüsse, die wir neu eingebracht haben, in der Praxis nur dann sinnvoll umsetzbar, wenn sich unsere Lehrkräfte dafür stark machen, sich fortzubilden, unter anderem in den Bereichen der zentralen Prüfungen, der Ausgestaltung von Bildungsstandards in Deutschland und in Brandenburg wie auch bei der Einführung neuer Rahmenlehrpläne.
Wir danken allen Lehrkräften, dass sie an diesen Prozessen mitwirken. Klar ist, dass einiges Neues auf sie zukommen wird. Wir wollen aber nicht vergessen, dass die Veränderungen ohne die Lehrkräfte nicht voll umgesetzt werden können. Es gibt keinen gesetzlichen Zwang zur Fortbildung. Trotzdem haben sich viele Lehrkräfte für Fortbildung entschieden. Die Frage, die sich uns stellt, lautet: Wie können wir möglichst alle
Lehrkräfte davon überzeugen, sich fort- und weiterzubilden? Im Sinne aller Beteiligten hier im Landtag sollte klar sein, dass es nicht nur ein Recht auf Fortbildung, sondern auch eine Pflicht zur Fortbildung gibt.
In der Antwort auf die Große Anfrage wurde auf vorhandene finanzielle Rahmenbedingungen hingewiesen. Diese sind anzuerkennen. Vielleicht ist das ein Grund dafür, Herr Minister, dass die Teilnahmestunden der Lehrkräfte in Brandenburg gestiegen sind. Wenn ich den Zahlen glauben darf, sind es in den wenigen zurückliegenden Jahren fast 40 % gewesen. Das ist ein gutes Zeichen, aber auch ein Zeichen dafür, dass vieles verändert wurde und daher viele Fortbildungen stattfinden mussten.
Die Frage, die sich für die Schule vor Ort stellt, lautet: Wann findet eine Fortbildungsveranstaltung statt? Das betrifft auch den Stundenausfall. Wir müssen einiges dafür tun und darum werben, dass Fortbildung in der unterrichtsfreien Zeit stattfindet. Außerdem sollte der Ort eine Rolle spielen, worauf Frau Siebke bereits hingewiesen hat. Es ist sinnvoller, wenn die Dozenten durchs Land fahren und es sich dabei ansehen können, als wenn die Lehrer gebündelt durch das Land touren. Das erspart Pendlergebühren. Deshalb mein Hinweis in den parlamentarischen Raum: Wir sollten fragen, wann und wo die Veranstaltungen stattfinden und uns für dezentrale statt zentrale Angebote für unsere Lehrkräfte aussprechen.
Lehrkräfte fragen uns in den Veranstaltungen, die wir als CDUFraktion derzeit zur Änderung des Schulgesetzes durchführen, ob es wirklich sachliche Gründe dafür gab, die Aufgabenverlagerung vom LISUM auf die Schulaufsicht vorzunehmen. Ich bin der Auffassung, dass man darüber diskutieren kann. Es gibt Gründe dafür wie auch Gründe dagegen. Die Schulaufsicht ist dafür da, die Qualität von Unterricht und Lehrern zu kontrollieren. Deswegen wäre es sinnvoller gewesen, hier verstärkt die Aktivitäten des LISUMs zu berücksichtigen.
Wir als CDU-Fraktion sprechen unser Lob dafür aus, dass in einer neuen Zeit Schulleiterinnen und Schulleiter auf neue Aufgaben vorbereitet werden und entsprechende Fortbildungsangebote bestehen. Eines ist klar: Ein Schulleiter hat heute die Funktion eines Managers einer Schule. Neben vielen sachlichen und fachlichen Fragen sind finanzielle Rahmenbedingungen zu bedenken. Darauf müssen wir unsere Schulleiterinnen und Schulleiter vorbereiten. Deshalb ist dieses Angebot von zentraler Bedeutung.
Wir leben in einem Informationszeitalter. Über das Internet ist alles viel einfacher und schneller zu bekommen. Das wissen auch die Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus. Unser Bildungsserver kann sich sehen lassen. Er wird mit Sicherheit über die Grenzen Brandenburgs hinaus bekannt sein, weil er informativ und umfassend ist. Insofern können Informationen schnell an die Beteiligten weitergegeben werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass wir im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes nicht nur über die Fortbildung, sondern auch über die Lehrerbildung insgesamt sprechen werden. Deshalb ist es sinnvoll, das Lehrerbildungsgesetz insgesamt zu ändern. Der Herr Minister wird dazu vielleicht noch einiges ansprechen können. Es geht darum, mit Blick auf gesammelte Erfahrungen auf neue Gegebenheiten reagieren zu können. Das Schulgesetz wird nur dann ein Erfolg