Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute den zweiten Sitzungstag, die Sommerpause steht kurz bevor und einige von Ihnen haben am gestrigen Abend beim Sommerfest vielleicht besonders gut gefeiert. Wenn also der eine oder andere glaubt, gerade ein Déjà-vu-Erlebnis zu haben, so wäre das durchaus nachvollziehbar. Ich kann Sie aber beruhigen. Es ist kein Déjà-vu, sondern die politische Realität im Landtag Brandenburg. Sie, meine Damen und Herren der Koalition, haben in der vorletzten Sitzung im April unseren Antrag zum Erhalt der Brandenburger Alleen abgelehnt.
Vielleicht bedurfte es erst einiger heißer Sommertage, um im kühlen Schatten Brandenburger Alleen das Anliegen reifen zu lassen.
Wäre die Lehre aus der grimmschen Geschichte vom Hasen und Igel etwas anders gelagert, würde ich als Igel sagen: „Ick bin all hier!“
Zum Thema wurde im April alles gesagt. Wir begrüßen, dass Sie unsere Intention aufnehmen, und stimmen unserem Antrag selbstverständlich zu. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Steinmetzer, ich war noch gar nicht so weit, weil Sie so schnell fertig waren.
(Beifall und Heiterkeit bei CDU, SPD und der Linkspar- tei.PDS - Bischoff [SPD]: So ist das manchmal! - Weitere Zurufe)
- Jetzt habe ich wieder etwas Missverständliches gesagt. Zum Glück ist kein Schaden entstanden und alle haben Freude.
Jedoch besteht schon ein kleiner Unterschied zwischen dem, was die Koalitionsfraktionen jetzt hier vorgelegt haben, und dem, was Ihre Fraktion damals vorgelegt hatte. Es ist auch nicht so, dass uns jetzt etwa im kühlen Schatten die Einsicht gekommen wäre, sondern es ist eine Frage der Arbeits- und Herangehensweise, nämlich erst einmal Schritt für Schritt zu prüfen, was notwendig und sinnvoll sein kann, um ein Ziel zu erreichen. Das formulierte Ziel steht unter der Überschrift „Brandenburger Alleen erhalten“. Der Kollege Dr. Klocksin hat hier im Einzelnen bereits vorgetragen.
In der Tat ist es nicht damit getan, einfach einige Beschlüsse zu fassen oder die Landesregierung zu beauftragen, etwas zu unternehmen, sondern das Parlament muss die Verantwortung ein Stück weit mittragen und alle angrenzenden Bereiche mitprüfen, die zielführend eingesetzt oder verändert werden können oder vielleicht auch müssen, um das Ergebnis zu erzielen, durch Nachpflanz- bzw. Erhaltungsverpflichtungen dieses kulturhistorische Gut in Brandenburg - eines unserer Markenzeichen - zu erhalten. Daraus leitet sich vermutlich die große Zustimmung ab, sodass auch die Linkspartei.PDS-Fraktion dem Antrag der Koalition zustimmen will.
Im weiteren Verfahren werden wir zu guten Ergebnissen kommen und im Zweifelsfalle in Einzelfragen streiten. - Herzlichen Dank für Ihre avisierte Zustimmung und noch viel Erfolg für den heutigen Tag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Rund 8 200 Kilometer Alleen sind in Brandenburg noch vorhanden. Das ist immerhin etwa die Hälfte der gesamten Alleenkilometer in der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch kann man sich angesichts dieses Vergleichs nicht einfach zurücklehnen.
Die DVU-Fraktion ist der einhelligen Auffassung, dass es sich bei den märkischen Alleen um ein Kulturerbe und um ein Markenzeichen des Landes Brandenburg handelt. Das wiederum bedeutet: Kulturerbe und Markenzeichen sind immer - ganz gleich in welchem Zusammenhang - in hohem Maße schützenswert. Alleen sind nämlich nicht nur für uns Einheimische ein Identitätsmerkmal schlechthin, sondern auch für Touristen ein auffälliges Markenzeichen. Außerdem bieten Alleen ein großes Potenzial für die wirtschaftliche Entwicklung Brandenburgs.
Der Feststellung des MLUV, dass Alleen landschaftsgliedernde Elemente sind, die eine hohe ästhetische und kulturhistorische Bedeutung haben und darüber hinaus vielfältige Funktionen für Menschen und Tiere besitzen, ist grundsätzlich nichts hinzuzufügen.
Umso nachdenklicher muss es uns stimmen, wenn man den Tatsachen ins Auge schaut. Anfahrschäden, Tau-Einsatz im Winter oder der Ausbau von Straßen, Geh- oder Radwegen lassen unsere Alleen schrumpfen. Das Ausmaß der Schädigungen im Wurzelbereich sieht man nicht sofort. Die Bäume sterben langsam, mitunter erst nach Jahren.
Bereits mit dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz vom 25. Juni 1992 wurden die Alleen im Land unter Schutz gestellt. Sie dürfen als Ganzes nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder beeinträchtigt werden. Das MLUV ist gemäß § 31 des geltenden Brandenburgischen Naturschutzgesetzes für den gesetzlichen Alleenschutz zuständig, was wiederum die außerordentliche Bedeutung dieser Aufgabe unterstreicht.
Mit einem so genannten Alleenerlass wurden im November 2000 die Erhaltung und Erneuerung von Brandenburger Alleen konkretisiert und verbindlich festgelegt. Verinnerlicht man die Jahreszahlen - die Zeiträume der rechtsverbindlichen Festlegungen - und vergleicht diese mit der tatsächlichen Entwicklung, so sagen wir von unserer Fraktion ganz eindeutig, es ist beschämend, wie vonseiten der Verantwortlichen mit Vorschriften umgegangen wird.
Dennoch stimmt uns die Entwicklung des vergangenen Jahres ein wenig hoffnungsvoll. Erstmals wurden im Jahr 2005 mehr Bäume gepflanzt als gefällt, und zwar rund 1 500. Bei diesen Zahlenangaben handelt es sich nur um Alleebäume laut AlleenErlass. Führt man dieses Rechenexempel fort, besteht immer noch unter Berücksichtigung des positiven Ergebnisses aus dem Jahr 2005 ein Gesamtminus von 4 180 Alleebäumen.
Bei einem abschließendem Vergleich meiner Ausführungen zu Beginn über das Kulturerbe und Markenzeichen unseres Landes mit den trockenen Zahlen der Statistik gibt es nur eine Schlussfolgerung: Es müssen geeignete, effektive Mittel zur konsequenten Durchsetzung des Alleenerlasses zum Schutze und zum Erhalt der Brandenburger Alleen eingesetzt werden.
Nach Auffassung unserer Fraktion weist Punkt 3 des Antrags der Koalitionsfraktionen in die richtige Richtung. Deshalb findet der Antrag unsere Zustimmung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Die Wertschätzung des Themas ist in den letzten Jahren deutlich geworden. Wiederholt wurde es im Plenum, im Rahmen Kleiner oder mündlicher Anfragen, in Ausschüssen, auch im Sonderausschuss debattiert.
Es gibt eine neue Qualität. Wir müssen die Frage beantworten, wie wir den Erhalt und die Weiterentwicklung von Alleen im Land Brandenburg finanziell leisten können. Dies geht nur interministeriell und gemeinsam mit Verbänden und der kommunalen Familie. Darüber hinaus sehe ich eine neue Qualität in dem Antrag, weil letztendlich die Frage gestellt wird, ob jeder
Alleenbaum und jede Allee gleichwertig ist oder ob wir nicht doch darüber nachdenken müssen, ob es bestimmte Kriterien für die Definition von Alleen und Alleenabschnitten gibt.
Ein solches Vorgehen in einem Konzept, das mindestens zehn Jahre darstellen muss, ist aus meiner Sicht sinnvoll. Ich muss noch einmal daran erinnern, dass 60 % der Bäume in unserem Alleenbestand älter ist als 70 Jahre. Demzufolge wird es in den nächsten Jahren zu mehr Fällungen kommen als bisher. Schaut man sich einmal die Fällzahlen der letzten fünf Jahre an, stellt man fest, dass sie sich fast verdoppelt haben. Das Versprechen, das ich hier im Jahre 2005 abgegeben habe, mindestens 5 000 Alleenbäume zu pflanzen, haben wir im letzten Jahr sogar übererfüllt. In den nächsten Jahren werden wir das finanziell jedoch nicht aus dem Straßenerhaltungstitel leisten können, weil auch hier tendenziell weniger Geld zur Verfügung steht.
Das heißt, wir müssen neue Wege und neue Finanzierungsmöglichkeiten ergebnisoffen besprechen und diskutieren. Wir sind da mit dem Kollegen Woidke auf einem guten Weg. Jedoch müssen wir auch die Frage stellen, welche Alleenpflanzungen wie angerechnet werden. Das bedeutet auch - ich bitte, das jetzt nicht falsch zu verstehen -, zu prüfen, ob der Alleenerlass in der derzeitigen Formulierung richtig ist. Damit möchte ich nicht die Eins-zu-eins-Regelung, die Ersatzpflanzung, infrage stellen - das will ich hier sehr deutlich sagen -, sondern wir sollten schauen, ob wir in der Kategorisierung, in der Unterscheidung zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen und in der Kategorisierung von Alleenabschnitten nicht neue Wege gehen müssen.
Es ist ein sehr komplexes Thema und darüber hinaus ein Thema, bei dem es gelingen muss, einen Dreiklang zwischen notwendiger moderner Infrastruktur, der Verkehrssicherheit Stichwort: 4,5 Meter Abstand bei Neupflanzung; das wird kostspielig - sowie dem Erhalt und der Weiterentwicklung von Alleen herzustellen.
Ich meine, dass dieser Antrag dazu beitragen wird, eine ergebnisoffene und ergebnisorientierte Diskussion führen zu können, um dann die Entscheidungen gemeinsam zu tragen. Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. - Damit ist die Redeliste abgearbeitet. Wir kommen zur Abstimmung des Antrages in der Drucksache 4/3046. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um mit der Freundlichkeit von Herrn Dombrowski fortzufahren: Ich bin es noch!
Sehr geehrte Damen und Herren, die Rede wird nicht so freudbetont wie die von Herrn Dombrowski; denn es ist ein sehr schwieriges Thema, über das ich rede. Das Durchschnittsalter einer brandenburgischen Lehrkraft liegt gegenwärtig bei 47 Jahren. Über 68 % unserer Lehrer sind 40 Jahre und älter, nur 1 % sind unter 30 Jahren - so der Bildungsbericht für Deutschland aus dem Jahre 2003. Aus dem gleichen Bericht ist erkennbar, dass es in anderen Bundesländern nicht anders aussieht.
Meine Damen und Herren von der Opposition, weil wir um die Altersstruktur wissen und auf den gemütlichen Oppositionsbänken nicht „Wünsch Dir was“ spielen können, haben wir im Jahre 2002 ein Schulressourcenkonzept auf den Weg gebracht, das einen Weg zwischen Erhalt von Unterrichtsqualität und finanzieller Machbarkeit sucht. Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen, dass ich manches, was darin steht, nicht so ganz nachvollziehen konnte und kann. Tatsache bleibt jedoch, dass wir uns auf den Weg gemacht haben.
Seit der Verabschiedung sind vier Jahre ins Land gegangen. Deshalb hat die Regierungskoalition heute den Antrag eingebracht, das bisherige Schulressourcenkonzept zu evaluieren und Lösungen für das kommende Jahrzehnt zu entwickeln.