Protokoll der Sitzung vom 13.09.2006

Aus diesem Grunde sage ich: Es hätte uns viel schlimmer treffen können, wenn sich die großen Länder durchgesetzt hätten und eine völlige Neuorientierung bei den Regionalisierungsmitteln vorgenommen worden wäre. Deshalb sollten wir sachlich diskutieren und weiter darauf hoffen, dass dieses Konzept, das wir vorgeschlagen haben, auch zur Durchführung kommt. - Danke.

(Beifall bei CDU und SPD)

Zum Abschluss der Debatte hören wir Verkehrsminister Szymanski.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bleibe bei der Auffassung: Ein gesondertes Mobilitätssicherungskonzept ist nicht erforderlich, und zwar aus drei Gründen.

(Vietze [Die Linkspartei.PDS]: Cottbus hätte doch künftig...)

- Herr Vietze, wir lassen Cottbus mal lieber sein; denn hier geht es um das gesamte Land. Daran möchte ich nur noch einmal erinnern.

Frau Tack, Sie haben in Ihrem Antrag für 2007 einen Kompensationsvorschlag gemacht. Es ist aus meiner Sicht nicht verantwortungsbewusst, nicht über 2008, 2009 und 2010 zu reden; denn das Konzept, das wir festgelegt haben, ist nun einmal ein Konzept, das für vier Jahre gilt

(Beifall bei SPD und CDU)

und das eine Kompensation von 142 Millionen Euro darstellt. Das müssen wir als Erstes darstellen.

Zum Zweiten habe ich von Ihnen, Frau Tack, nicht gehört, dass das Land Brandenburg über ein sehr gutes ÖPNV-Angebot verfügt. Wir leben nun einmal nicht auf einer Insel. Wir müssen

ganz einfach zur Kenntnis nehmen, dass in den alten Bundesländern ein solches Angebot zum Teil nicht vorgehalten werden kann, dass dort also ganz einfach deutlich mehr Fahrgäste in einem Zug sitzen müssen als hier.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Aber gern.

Bitte, Frau Tack.

Herr Minister, sind Sie mit mir und uns einer Meinung, dass es Sinn macht, erst ein Konzept zu erstellen und dann über die Finanzierung in Einzelheiten zu entscheiden, weil erst einmal dieses Geld für 2007 da ist? Für 2008, 2009 und 2010 sind Sie im Bundesrat einen Kompromiss eingegangen - den haben Sie als einen tragfähigen Kompromiss bezeichnet -, indem Sie dem Vorschlag von Herrn Tiefensee gefolgt sind, der gesagt hat: Die Länder bekommen dann ja mehr Geld über die Mehrwertsteuereinnahmen - 1 % -, und davon sollen sie unter anderem den ÖPNV bezahlen.

Frau Tack, es ist schon erstaunlich: Wir machen ein mittelfristiges Konzept, und Sie machen einen Vorschlag für ein Jahr. Erste Aussage.

Zum Zweiten ist erstaunlich: Sie kennen die Situation des Gesamthaushalts und kennen auch die Qualität des ÖPNV im Land Brandenburg. Eines haben wir wohl in dem Konzept dargestellt: dass es die Möglichkeit gibt - die Gespräche sind in einer Dialogform geführt worden, die ihresgleichen sucht, was Sie angemahnt haben -, Vorschläge auch zu Entscheidungen zu führen. Ich erinnere nur daran, dass die Regionaldialoge mit 400 Anwesenden durchgeführt worden sind, wobei auch gute Vorschläge gemacht wurden. Frau Tack, wir haben uns über die Sommerpause mehrfach getroffen, weil wir im Dialog gemeinsam ein Konzept entwickeln wollen. Ob Sie schließlich damit einverstanden sind, ist eine ganz andere Frage. Sie wissen aber auch ganz genau, Frau Tack, dass das Verhältnis der Zuschüsse für Bus und Bahn 1 : 5 beträgt. Sie wissen auch, dass Züge im Land Brandenburg fahren, in denen nur zehn oder 15 Reisende sitzen. Sie wissen genau, wie viel Zuschuss dafür erforderlich ist. Sie wissen darüber hinaus, dass wir im Land Brandenburg Parallelverkehre haben. Wir müssen integrierte Verkehrskonzepte entwickeln, damit für alle Beteiligten, also auch für die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, ein leistungsfähiger ÖPNV bezahlbar bleibt.

Deswegen noch einmal kurz die Zusammenfassung: Woran arbeiten wir? - Wir arbeiten an diesem Kompensationskonzept. Ich muss daran erinnern, dass eine Ausschussüberweisung, wenn sie denn zustande kommt, auch eine Ausschussbehandlung bedeutet. Aber zu diesem Zeitpunkt werden wir im SPNVBereich bereits die Abbestellungen und Ausdünnungen gemel

det haben müssen. Das ist allen bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigen. Dazu gibt es auch Übereinstimmung. Wir haben gesagt: Bis zum Ende des Jahres 2007 legen wir einen Landesnahverkehrsplan vor. Er muss strategisch orientiert sein, er muss sicherlich in seiner Detaildichte abgeschmolzen werden, und er muss Aussagen zu der Frage enthalten, wie sich der ÖPNV in den nächsten Jahren entwickeln soll.

Wir wissen doch auch, Frau Tack, dass eine Revision stattfinden wird. Wann sie stattfindet, das ist offen. Ich gebe Ihnen ja recht, was den Punkt 3 Ihres Antrags angeht, dass wir uns dafür einsetzen müssen, dass die Zusage von Herrn Steinbrück im Bundesrat, dafür 500 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, eingehalten wird. Sonst werden wir eine andere Diskussionslage haben. Wir müssen darüber hinaus - der Entwurf des ÖPNV-Gesetzes liegt vor - darstellen, wie wir unter diesen Bedingungen eine Summe garantieren, damit Planungssicherheit gegeben ist - Ausbildungsverkehr, § 45 a als Stichwort -, und wir müssen versuchen, weitere Vereinfachungen innerhalb der Verwendung dieser Mittel zu erreichen. Sie alle sind dazu aufgefordert und gebeten, entsprechend mitzuwirken.

Frau Tack, es ist schon erstaunlich, dass Sie einen Fakt überhaupt nicht erwähnen. Von 2004 bis 2006, nachdem wir im ÖPNV-Gesetz 8 Millionen Euro mehr beschlossen haben, nämlich insgesamt 50 Millionen Euro, haben die Aufgabenträger 12 Millionen Euro Eigenmittel gekürzt.

(Frau Tack [Die Linkspartei.PDS]: Aber warum?)

Das ist eine Entscheidung, die ganz einfach in die Bewertung mit einfließen muss. Frau Tack, ich glaube, darüber haben wir mehrfach gesprochen. Ich bitte darum, dass in diesem Dialog, der jetzt weiter stattfindet, die Grundsätze dieses Kompensationskonzepts bewertet und auch entschieden werden. Wir haben ganz einfach - das ist nun einmal vertraglich so verabredet - die verantwortungsvolle Aufgabe, diese Entscheidung zu treffen, damit wir letztendlich ein leistungsfähiges ÖPNV-Angebot für die nächsten Jahre garantieren können. - Danke schön.

(Beifall bei SPD und CDU)

Wir sind damit am Ende der Debatte zum Tagesordnungspunkt 19 - Mobilitätssicherungskonzept, Drucksache 4/3358 angekommen. Es liegt der Antrag vor, diese Drucksache in den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung zu überweisen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen mit sehr großer Mehrheit angenommen. Damit ist diesem Überweisungsantrag zugestimmt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 19 und rufe Tagesordnungspunkt 20 auf :

Erweiterung der Bauunternehmer-Sicherungsrechte auf Planungsleistungen

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/3377

Wir eröffnen die Debatte mit dem Beitrag der antragstellenden Fraktion. Es spricht die Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstständige und Freiberufler benötigen selbstverständlich auch im Bausektor unsere Unterstützung. Ich habe ein Beispiel dafür, welche absurden Auswüchse es im Bereich der Forderungssicherung bei Leistungen im Bausektor gibt. Nehmen Sie einmal an, eine Architektin begehrt die Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek zulasten des Grundstücks ihres Auftraggebers. Sie hat bereits sämtliche Planungen bis zur Erteilung einer Baugenehmigung erbracht. Ihr Auftraggeber allerdings beabsichtigt nun, das Grundstück samt der Planungen zu verkaufen. Er will schlichtweg nicht bauen und das Architektenhonorar nicht zahlen.

Was würden Sie nun anstelle dieser Architektin tun? Sie gehen zum Landgericht und klagen. Sie erhalten irgendwann einen Titel, oder Sie verlangen eine Hinterlegung im Wege von § 648 BGB - schuldrechtliche Ansprüche, die Sie erst erstreiten müssen. Ob Sie am Ende Geld bekommen, das Ihnen zusteht, steht allerdings in den Sternen, ist ungewiss.

Absurd ist, dass die Architektin ihre gesamten Planungsleistungen zur vollen Zufriedenheit abgeschlossen hat, dass die Leistungen auch abgenommen wurden und sogar die Baugenehmigung aufgrund der erbrachten Planung schon erteilt ist. Das Grundstück aber haftet trotzdem nicht, sondern erst, wenn irgendwann einmal die Bauausführung beginnt. In dem geschilderten Fall wird dieses Grundpfandrecht jedenfalls nie der Anspruchssicherung dienen können. Arme Fachplaner!, sage ich da nur.

Grund für die ganze Misere ist die Rechtsanwendung, weil bei Einführung der Bauhandwerkersicherungshypothek die Planungsleistungen einfach ausgeklammert wurden. Zu der Frage, ob der Architekt Bauwerksunternehmer sein kann, führt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung aus, dass er, wenn er sämtliche Leistungen von der Planung bis zur örtlichen Bauaufsicht erbracht habe, für die ihm zustehenden Gebühren die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück verlangen könne. Solange mit dem Bau allerdings noch nicht begonnen wurde, habe sich die geistige Leistung der Planer nicht in dem Bauwerk verkörpert.

Nun kann man sich heftig darüber streiten, ob Bauland objektiv wertvoller wird, weil dafür bereits eine Baugenehmigung existiert. Die Rechtsprechung akzeptiert jedenfalls keine andere Auslegung. Deshalb besteht für die Planer ein erheblicher Rechtsnachteil. Das ist nicht nachvollziehbar; denn ohne die erforderlichen Planungen ist eine Bauausführung regelmäßig weder zulässig noch denkbar. Deshalb müssen auch die Forderungen für die entsprechenden Leistungen gleichermaßen gesichert werden wie diejenigen der Bauausführung. Architekten, Statiker und auch Baubetreuer, die Planungsleistungen erbringen, gehen genauso wie Bauhandwerker in erheblichem Umfang fachlich und personell in Vorleistung und unterliegen einer immensen Kostenstruktur. Ihre Haftung geht regelmäßig sogar noch wesentlich weiter, wie wir wissen. Gerade in strukturschwachen Regionen wie dem Land Brandenburg fühlen sich die Angehörigen dieser Branchen insoweit zu Recht vom bürgerlichen Recht benachteiligt. Wir wollen einen gerechten

Ausgleich schaffen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei der DVU)

Wir setzen mit dem Beitrag der Koalitionsfraktionen fort. Es spricht Herr Abgeordneter Schrey.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag der DVU-Fraktion zielt eindeutig auf die Interessen eines Anbieters bei Bauprojekten ab. Damit steht die Fraktion der DVU gegen einen freien und fairen Wettbewerb und gegen eine ordnungsgemäße Ausschreibung; denn nur mit einer solchen Ausschreibung kann gewährleistet werden, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. Bei einem solchen Verfahren soll es im Interesse des Ausschreibers einen Wettbewerb um das beste Angebot geben. Das kann aber nur funktionieren, wenn sich alle an die Regeln halten. Eine Bundesratsinitiative bedarf fachlich fundierter und rechtlich einwandfreier Gründe. Solche sind hier nicht erkennbar. Die Regierungskoalition wird daher diesen Antrag ablehnen.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Ministerin der Justiz schon mehrfach in diesem Hause von einer Bundesratsinitiative für ein Forderungssicherungsgesetz berichtet hat. Brandenburg ist an dieser Initiative maßgeblich beteiligt. Durch die vorgezogene Bundestagswahl im letzten Jahr gab es eine Verzögerung. Aus diesem Grund hat Brandenburg seine Bemühungen verstärkt, um der Initiative zum Erfolg zu verhelfen. Mit diesem Gesetz soll effektiver gegen die mangelnde Zahlungsmoral von Auftraggebern vorgegangen und sollen die bisherigen Werkvertragsregelungen im BGB verbessert werden. Außerdem erfolgt dadurch eine Vereinfachung und Modernisierung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS spricht die Abgeordnete Böhnisch zu uns.

(Vietze [Die Linkspartei.PDS]: Kein Redebarf!)

- Das nehme ich dankend zur Kenntnis.

Auch die Landesregierung hat Redeverzicht erklärt.

Die DVU-Fraktion hat noch Redezeit. Wird sie wahrgenommen? - Frau Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schrey, ich bin froh, dass ich weiß, was Sie auf unseren morgigen Antrag zum Thema „Änderungen bei den VOB-Leistungen“ ausführen wollen. Meiner Meinung nach haben Sie hier den falschen Redebeitrag gehalten. Wir sind bei einem anderen Thema.

(Beifall bei der DVU)

Aber gut, wenn Sie unsere Anträge schon mit weniger nachvollziehbaren Darlegungen abtun wollen, dann sollten Sie sich wenigstens darüber Gedanken machen, meine Herren, wem Sie damit wirklich schaden. Im Falle unseres Antrags auf Erweiterung der Bauunternehmersicherungsrechte ist es jedenfalls nicht die DVU-Fraktion, der Schaden zugefügt wird; denn wir werden weder als Architekten noch als Statiker tätig. Nein, Sie schaden insbesondere den Angehörigen dieser Branchen und Berufe.

Bei der von uns geforderten Anwendung des § 648 auf Planungsleistungen muss man sich zumindest einmal mit dem Normzweck dieser Vorschrift befasst haben, damit man überhaupt kompetent mitreden kann. Normzweck des § 648 BGB ist es, dem Unternehmer eines Bauwerks für die werkvertragliche Vorleistungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem Bauwerk einen Ausgleich zu gewähren.