Protokoll der Sitzung vom 26.10.2006

Viertens: In § 4 des Gesetzentwurfs geht es im Zusammenhang mit der Direktvermarktung nicht nur um landwirtschaftliche Produkte, sondern auch um regional typische Produkte. Auf einer ganzen Reihe von Märkten werden nicht nur landwirtschaftliche Produkte, sondern auch handwerkliche Produkte aus der Region angeboten. Dies sollte auf jeden Fall berücksichtigt werden, wenn wir hier denn eine gesetzliche Neufassung erreichen können.

Meine Fraktion hätte sich gewünscht, dass die Arbeitnehmerschutzrechte komplett in das Arbeitszeitgesetz des Bundes überführt worden wären.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das war unser Ansatz bereits in der 2. Legislaturperiode dieses Landtags. Das ist gegenwärtig leider unmöglich, ist aber auch nicht völlig ausgeschlossen. Ich plädiere dafür, dass sich das Land Brandenburg bei der Verabschiedung des Ladenöffnungsgesetzes zugleich dafür einsetzt, dass die Bundesländer gemeinsam handeln mit dem Ziel, eine einheitliche Regelung im Arbeitszeitgesetz des Bundes zu treffen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Müller. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ladenöffnungszeiten haben mit vielen anderen Bereichen des Lebens zu tun. Ein wichtiger Faktor sind die Ladenöffnungszeiten etwa für Arbeitnehmer, und Ähnliches gilt für den sozialen Bereich, für die Gesundheit, für Familien und vor allem für die Wirtschaft. Insofern müssen wir einen Rahmen dafür finden. In unserer Fraktion haben wir uns mit der Kollegin Lehmann darauf verständigt, dass die Wirtschaft hierzu sprechen wird, obwohl wir erkennen, dass hier sozusagen beide Seiten gleichmäßig beleuchtet werden müssen.

Es gibt wohl nur wenige andere Gesetze, über die so oft und grundsätzlich diskutiert wird wie über den Ladenschluss bzw. über die Ladenöffnungszeiten, wie es in Zukunft heißen soll. Wir haben immer wieder erlebt, wie die einzelnen Gruppierungen, die in diesem Zusammenhang natürlich auch jeweils spezifische Interessen intensiv vertreten, mit fundamentalen Botschaften an die Politik herangetreten sind. Dabei ist deutlich geworden, dass die Politik oftmals langsamer war als die Wirklichkeit. Wir sind jetzt dabei, ein bisschen aufzuholen. Dazu war es notwendig, dass die Zuständigkeit für die Regelung des Ladenschlusses bzw. der Ladenöffnungszeiten an die Länder übertragen wurde. Das ist mit Wirkung vom 1. September dieses Jahres geschehen. Damit sind jetzt wir dafür verantwortlich, für unser Land vernünftige Regelungen zu finden. Diese Regelungen haben natürlich auch immer damit zu tun, was um einen herum sonst noch passiert. In unserem Fall ist ganz entscheidend, was in Berlin geschieht, weil viele Bereiche Brandenburgs mit Berlin eng verflochten sind. Aus diesem Grunde müssen die Regelungen zusammenpassen. Das hat die Sache für Brandenburg schwierig gemacht, weil Berlin nach der Wahl sozusagen ein bisschen arbeitsunfähig ist. Trotzdem ist es uns gelungen, einen Zeitplan zu entwickeln, nach dem das Gesetz tatsächlich schon im November verabschiedet werden und im Dezember in Kraft treten kann. Mehr konnten wir wohl wirklich nicht erreichen. Wir haben an dieser Stelle das Optimum geschafft. Dafür mein Dank an das Arbeitsministerium und speziell an die Ministerin dafür, dass sie so vorausschauend gearbeitet haben.

Gleichwohl werden wir eine Anhörung durchführen. Das ist auch sehr wichtig, weil es hierbei um grundsätzliche Fragen geht. Obwohl wir es also eilig haben, wollen wir uns die Zeit für eine Anhörung nehmen. Als Termin dafür ist der 15. November vorgesehen. Der Bereich Wirtschaft wird sich daran beteiligen. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie wird die Federführung übernehmen. Das ist eine ordentliche Arbeitsteilung, die dazu führen wird, dass wir die Beratungen tatsächlich Ende November abschließen können.

Zu der Anhörung werden Vertreter der wesentlichen Gruppierungen eingeladen, die in diesem Bereich Interessen vertreten. Da sind auf der einen Seite die Gewerkschaften, die Arbeitnehmerinteressen, vertreten und auf der anderen Seite die Wirtschaftsverbände. Eingeladen werden natürlich Vertreter der Kirchen, der Verbraucherverbände. Wir werden also mit einem breiten Fächer an Interessen konfrontiert, die wir bei unserer

Entscheidung berücksichtigen können. Dabei geht es darum, für die Ladenöffnungszeiten in Brandenburg eine flexible Regelung zu schaffen.

Ich glaube, damit sind alle Punkte angesprochen worden. Auch ich möchte, wie es der Kollege Christoffers schon gemacht hat, abschließend noch sagen: Die Auswirkungen des Gesetzes werden nicht so gravierend sein, wie es manche befürchten, und auch nicht so gravierend - das ist die andere Seite -, wie es manche erhoffen. Vor einiger Zeit bin ich in Schweden gewesen. Dort besteht überhaupt kein Ladenschlussgesetz. In den dortigen Einkaufszentren gibt es Ladenkomplexe, in denen die Läden bis 22 Uhr geöffnet haben, während einzelne Geschäfte, die 100 m davon entfernt liegen, bereits um 18 Uhr schließen. Das ist dort die Realität, zu der mit den Mitarbeitern Vereinbarungen zu treffen sind.

Damit bin ich bei dem letzten Punkt, den ich noch ansprechen möchte: Die Verantwortung der Arbeitgeber wird steigen, vernünftige Regelungen zu finden. Dabei bin ich optimistisch, dass die Arbeitgeber im Lande Brandenburg das hinbekommen. Familienfreundlichkeit ist ein wesentlicher Punkt. Das wird geregelt werden.

Ich meine, wir sind auf einem guten Weg. Ich wünsche uns eine gute Beratung im Rahmen der Anhörung und in den Ausschüssen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Fechner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, wie schnell die Landesregierung reagieren kann, wenn sie denn möchte. Vor zwei Tagen erst hat sich das Kabinett zum neuen Ladenschlussgesetz verständigt, und bereits heute liegt uns der Gesetzentwurf vor. Die Arbeitsministerin will am 8. November im zuständigen Ausschuss über die geplanten Änderungen des Ladenschlussgesetzes berichten, und eine Anhörung soll am 15. November stattfinden. Die Zeit wird also knapp, wenn die geplanten Änderungen zum diesjährigen Weihnachtsfest wirksam werden sollen.

Seit langem steht dieses Thema auf der Tagesordnung der Landespolitik. Doch man ließ sich Zeit damit. Bereits Mitte September konnte man der Presse entnehmen, dass auch die Landes-CDU eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes wünscht. Doch den SPD-Genossen schien einiges wichtiger zu sein, zum Beispiel: Wie können die Programme gegen Rechts finanziert werden? Speziell: Wie geht es mit der Opferperspektive weiter? Was tun gegen das Heldengedenken in Halbe?

(Bischoff [SPD]: Unverschämtheit! - Bochow [SPD]: Jetzt ist’s aber mal gut!)

Auch das Abgeordnetengesetz musste schnell noch den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Schließlich geht es ja um viel Geld für uns Abgeordnete: 5,50 Euro monatlich. Da musste schnell gehandelt werden. Das alles sind wichtige Themenfelder, die beackert werden mussten.

Frau Abgeordnete, bitte sprechen Sie wieder zum Thema.

Da kann es schon einmal passieren, dass andere wichtige Themen, zum Beispiel das Ladenschlussgesetz, auf später verschoben werden.

Nachdem nun aber Berlin angekündigt hat, noch in diesem Jahr die Ladenöffnungszeiten freizugeben, sah man sich gezwungen, nachzugeben. So kommt es, dass dieses Gesetz nun heute in 1. Lesung behandelt wird. Wir als DVU-Fraktion werden uns nicht dagegenstellen. Schließlich möchten wir nicht, dass die Brandenburger Händler gegenüber den Berliner Kollegen einen Wettbewerbsnachteil haben. Nur aus diesem Grunde stimmen wir einer Überweisung zu.

(Beifall bei der DVU - Bischoff [SPD]: Das ist uns völlig egal!)

Herzlichen Dank. - Frau Abgeordnete Schulz spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir. Ich würde sagen: Wir sollten ganz schnell handeln, damit das Gesetz auf den Weg kommt. Ich denke, die Schienen sind gelegt, und wir sind gerüstet. Von daher wünsche ich uns Erfolg. Die Händler und Kunden werden es uns danken.

(Beifall bei CDU und SPD)

Kurz und knapp! - Herzlichen Dank.

Frau Ministerin, Sie haben noch einmal das Wort.

Zur Frage der Zeitschiene für unser Gesetz und zum angeblich schnelleren Vorgehen in allen anderen Ländern möchte ich das Erzählen von Märchen beenden. Die Regierung von Nordrhein-Westfalen hat nach dem Kabinettsbeschluss einen Gesetzentwurf am 13. September zur 1. Lesung eingebracht; die 2. Lesung wird am 15.11. sein; das Inkrafttreten ist zum 01.12. geplant. Es gibt derzeit kein solches Gesetz.

Die Fraktionen von CDU und SPD im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben ihren Gesetzentwurf am 11.10. zur 1. Lesung eingebracht; die 2. Lesung findet am 29.11. statt; das Inkrafttreten ist zum 01.12. geplant.

Die Fraktion der Thüringer CDU hat einen Entwurf zur 1. Lesung am 19.10. in den Landtag eingebracht; die 2. Lesung wird am 23.11. stattfinden; das Inkrafttreten ist zum 01.12. geplant.

Im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde ein Regierungsentwurf in 1. Lesung am 20.10. beraten; die 2. Lesung wird am 16.11. sein; das Inkrafttreten ist zum 01.12. beabsichtigt.

Alle andere Länder beabsichtigten das Gesetz zum 01.01.2007 in Kraft treten zu lassen. Insofern sind wir mit der 2. Lesung des Gesetzes am 22.11. am drittschnellsten in der Bundesrepublik Deutschland. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Auch Sie haben Ihre Redezeit nicht ausgeschöpft. Das ist hervorragend.

Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 4/3592 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dem Antrag auf Überweisung wurde einstimmig gefolgt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Mobilitätssicherungskonzept 2010 für das Land Brandenburg

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/3358

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Raumordnung

Drucksache 4/3541

in Verbindung damit:

Bundesratsinitiative zur Umsetzung des vereinbarten Kompromisses zum Haushaltsbegleitgesetz 2006 zwischen Bund und Ländern

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS

Drucksache 4/3524

Wir treten in die Aussprache ein. Frau Tack spricht für die Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Klocksin, ich bin schon sehr gespannt, welche Anträge Sie im Ergebnis der Anhörung zum ÖPNV-Gesetz erstellen werden. - Unsere Anträge zur Änderung der Situation habe ich angekündigt: Wir werden uns für ein Sozialticket und dafür engagieren, dass es keine Kürzung geben wird. Ich will an dieser Stelle noch einmal sagen, dass ein Betrag von 80 Cent/Kilometer für den Busverkehr, der aufgrund der Abbestellung von Schienenver

kehr eingesetzt wird und durch die Aufgabenträger zu finanzieren ist, im Durchschnitt nicht ausreicht. Ich weiß, dass jeder Vergleich hinkt; ich will an dieser Stelle dennoch sagen, dass die Kollegen von der DB AG gemäß dem großen Bahnvertrag für den gefahrenen Personenkilometer bis zu 9,50 Euro erhalten. Nun kann man Bus und Bahn nicht miteinander vergleichen - das ist richtig -, aber eine Unausgewogenheit ist auf alle Fälle zu verzeichnen.

In diesem Zusammenhang will ich Sie daran erinnern, dass es wirklich an der Zeit ist, konsequent zu sein und Landesmittel für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich Schienenverkehr, einzusetzen, damit es nicht zu weiteren Verwerfungen vor allen Dingen in den ländlichen Räumen und auch in den Regionen rund um die regionalen Wachstumskerne kommt.