Wir hatten vor 17 Monaten - ich sagte es schon - den Antrag „Zukunft der Konversion in Brandenburg sichern“, dann vor fünf Monaten Ihren Antrag „Evaluierung und Fortschreibung der Leitlinien für Konversion im Land Brandenburg“ auf der Tagesordnung, und nun soll aufgrund Ihrer Empfehlung schon mal dem Verkauf der BBG vorgegriffen werden.
In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom 4. Juli dieses Jahres „Verwertungsstand und Schlussrechnung nach WGT-Gesetz“ wurden die aktuellen bekannten Risiken und Verpflichtungen ausdrücklich benannt. Ich gehe davon aus, dass die hierfür getroffene Vorsorge ausreichend ist.
In Ihrem Antrag wird eine nach wie vor unbekannte Summe des Verkaufserlöses der BBG zur Finanzierung von ebenfalls nicht bezifferbaren Ausgaben herangezogen. „Erheblicher Bedarf“ und „teilweise akute Bedrohung“ lese ich. Mit Verlaub, so kann man nicht rechnen, und Sie erwarten doch wohl nicht allen Ernstes, dass wir einen derart substanzarmen Antrag ernst nehmen! Sie verteilen das Fell des Bären, ohne dass er erlegt ist und die Größe des Fells gemessen wurde.
Manchmal ist auch Geduld eine politische Tugend. Lassen Sie uns die Endabrechnung abwarten. Wir können auch gemeinsam Druck machen, dass diese Endabrechnung bald kommt.
Ich gehe davon aus, dass der Finanzminister - korrekt, wie wir ihn einschätzen - uns zum gesetzlich gebotenen Zeitpunkt diese Endabrechnung vorlegen wird. Wir werden dann auch sicherlich Gelegenheit haben, uns mit der Frage des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Bedarfs auseinanderzusetzen. Seien Sie versichert: Ich werde höchstpersönlich darauf achten, dass die Kommunen bei der Endabrechnung, in die sie einzubeziehen sind, nicht zu kurz kommen. Da gab es in der Vergangenheit Vorgänge, die durchaus im Nachhinein unter dem Gesichts
punkt der Überschussverteilung beleuchtet werden können und, wie ich meine, auch beleuchtet werden sollen.
Mir bleibt daher nur, auch Ihren dritten Konversionsantrag allen Kollegen zur Ablehnung zu empfehlen.
Lassen Sie uns über diese Frage dann reden, wenn es ein wirkliches Problem gibt. Zurzeit ist die bekannte Entwicklung einschließlich der bekannten Risiken nicht so, dass für das von Ihnen empfohlene Handeln eine Notwendigkeit besteht.
Damit komme ich zu meiner letzten Bemerkung. Ersparen Sie es uns bitte, denselben Antrag in den Haushaltsberatungen noch einmal behandeln zu müssen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Veräußerungsverfahren ist noch im Gange. Deswegen kann ich zu Einzelheiten hier nicht Stellung nehmen.
Nur so viel: Ich gehe davon aus, dass die Stammeinlage durch den Kaufpreis überboten wird. Deshalb, Herr Domres, ist es auch nicht eine Frage des politischen Mutes, das nun einseitig so zu entscheiden, wie Sie es vorschlagen; vielmehr kann man es so oder so machen. Man kann sagen, dass das der Konversion zuzurechnen sei, und das in der von Ihnen beantragten Richtung machen. Man kann aber auch sagen, dass wir derzeit rund 17 Milliarden Euro Schulden angehäuft haben und dass wir auch für dieses Jahr von einer neuen Anhäufung von Schulden reden, und dies als einen geeigneten Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts betrachten. Beides kann man machen. Dann verschwindet das Geld im Übrigen nicht im Landeshaushalt - Geld verschwindet bekanntlich nicht, sondern es ist nur immer so, dass es andere haben -, sondern das ist dann ein Beitrag, und zwar ein politisch sinnvoller Beitrag, zur Konsolidierung des Landeshaushalts.
Ich empfehle Ihnen, das Geld in der Weise zu nutzen und den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS aus diesem Grunde abzulehnen. - Vielen Dank.
Ihnen liegt der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS Drucksache 4/3567 - vor. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Ohne Stimmenthaltungen ist der Antrag damit mehrheitlich abgelehnt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 17. Mai dieses Jahres führte der Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu der Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug in die Länderzuständigkeit durch. In seltener Einvernehmlichkeit lehnten die Experten dort die Länderzuständigkeit ganz überwiegend ab. Die vielfältigen Gründe hierfür können auf eine Grundüberlegung gebracht werden:
Strafgefangene haben in der Regel keine Lobby. Auch der Politiker, der sich für die Interessen von Strafgefangenen einsetzt, gewinnt damit beim Wähler regelmäßig keinen Blumentopf. Es gibt selten ein tieferes Interesse an den Zuständen in Justizvollzugsanstalten.
Wenn es um die Durchsetzung und die Kontrolle rechtsstaatlicher Bedingungen in den Vollzugsanstalten geht, haben Strafgefangene daher kaum Verbündete, was im Übrigen auch hinsichtlich der Erfüllung des Resozialisierungsauftrages gilt. Wer kaum Verbündete hat, benötigt aber einen starken und wirksamen gesetzlichen Schutz. Das Strafvollzugsgesetz des Bundes kam diesem Erfordernis eines starken gesetzlichen Schutzes sehr nahe.
Von einer Länderzuständigkeit erwartet man einen geringeren Schutz und die Vernachlässigung von Standards. Einerseits sehe auch ich diese Gefahr, andererseits betrübt es mich freilich, dass Experten den Länderparlamenten offenbar nur Schlechtes zutrauen. Es liegt also an uns, ob wir den Erwartungen entsprechen oder nicht.
Aus diesem Grund stellt meine Fraktion den Antrag, das Resozialisierungsziel als Primat des Vollzugsrechts in Brandenburg zu bekräftigen und die Verabredung bundeseinheitlicher strafvollzugsrechtlicher Mindeststandards zu fordern. Resozialisierung schützt die Allgemeinheit am dauerhaftesten und verlässlichsten vor neuen Straftaten. Dass dies nicht immer gelingt, zeigt nicht die Fehlerhaftigkeit des Ansatzes, sondern die Halbherzigkeit der Durchführung.
Wenn wir die Landesregierung ermutigen, sich im Rahmen der Länderzusammenarbeit für bundeseinheitliche Standards stark zu machen, dann ist das kein Geschenk an die Gefangenen. Dieser Ansatz ist der simplen Tatsache geschuldet, dass jedes Bundesland mit den Resozialisierungsbemühungen eines anderen Bundeslandes in Berührung kommen wird. Nach der Verbüßung der Haftzeit in einem anderen Bundesland steht es einem entlassenen Straftäter in der Regel selbstverständlich frei, sich zum Beispiel in Brandenburg niederzulassen. Wer an
derswo nur verwahrt wurde, wird mit einer einigermaßen großen Wahrscheinlichkeit bei uns schnell wieder in der Haft landen. Unsere Polizei, unsere Staatsanwaltschaft, unsere Gerichte werden kostenverursachend ermitteln, anklagen und richten, und unsere Vollzugsanstalten werden erneut den Versuch zur Resozialisierung unternehmen müssen.
Ich fasse zusammen: Es ist ein Gebot der Vernunft, Interessen von Gefangenen mittelbar dort zu berücksichtigen, wo gleichzeitig das Interesse der nichtstraffälligen Allgemeinheit berührt ist, von Wiederholungstaten möglichst verschont zu bleiben, und wo gleichzeitig das Interesse des Staates berührt ist, unsinnige Ausgaben zu vermeiden. Anders gesagt: Der befürchtete Schäbigkeitswettlauf der klammen Länder betrifft überraschenderweise nicht nur das Wohl der Gefangenen, sondern er gefährdet auch die langfristige Sicherheit der Allgemeinheit und die langfristige Stabilität der Länderhaushalte.
Es würde Brandenburg gut zu Gesicht stehen, wenn es zur Verbreitung dieser Einsicht beitrüge. Ich kann nicht einsehen, dass dafür ein späterer Zeitpunkt noch rechtzeitig wäre. Das Richtige kann man nie zu früh tun. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Sarrach, der Antrag, der uns vorliegt, ist überflüssig. Das sage ich jetzt nicht nur, weil wir Ähnliches in verschiedenen Zusammenhängen immer wieder einmal sagen, sondern ich sage das aus voller Überzeugung.
Der Antrag ist überflüssig, weil er so Selbstverständliches ausdrückt, dass wir es nicht hier beschließen müssen. Das kann man am besten feststellen, wenn man sich einmal das Gegenteil vorstellt, was wir beschließen könnten. Dann würde es heißen: Der Landtag Brandenburg setzt sich für einen inhumanen Strafvollzug ein und will die Abschaffung des Prinzips der Resozialisierung. - So etwas würde wohl niemand im Hause unterschreiben. Aus diesem Grunde ist das, was jetzt hier steht, selbstverständlich.
Nun könnte man Selbstverständliches vielleicht schadlos beschließen. Aber Sie setzen ja noch eins drauf. Sie sagen: Mit diesem selbstverständlichen Beschluss möge unsere Justizministerin dann zur Justizministerkonferenz gehen und sagen, wir in Brandenburg hätten einen humanen Strafvollzug, und es wäre doch schön, wenn das in Hessen und in Bayern zukünftig auch so gemacht würde. Man kann sich vorstellen, dass so etwas für das Ansehen des Landes Brandenburg nicht unbedingt förderlich wäre.
Aber jetzt im Ernst: Was den Jugendstrafvollzug angeht, so gibt es in der Tat ein Regelungsbedürfnis. Das hat uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Inzwischen liegt eine gemeinsame Initiative von zehn Bundesländern vor - wobei Brandenburg eines der zehn ist -, mit der versucht wird, genau
Was den Erwachsenenstrafvollzug angeht, so haben wir die Erklärung der Ministerin, dass daran im Prinzip nichts geändert werden soll, dass die gegebenen Standards nicht geändert werden sollen. Das ist im Übrigen die Linie auch in fast allen anderen Bundesländern. Man will zurzeit überhaupt nichts ändern. Es wird kraft Gesetzes weiterhin einheitliche Standards geben.
Es gibt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu fast jeder Regelungsmaterie im Strafvollzug, durch die einheitliche Standards geschaffen werden.
Einheitliche Standards gemäß Ihrem Antrag brauchen wir also nicht. Was Sie mit Ihrem Antrag möglicherweise sagen wollen, ist, dass es zwischen der Ebene, die das Bundesverfassungsgericht oder andere hierfür zuständige Stellen festlegen, und dem, was wünschenswert ist, einen Spielraum gibt, in dessen Rahmen einzelne Länder von unseren Vorstellungen nach unten hin abweichen. Das mag schon sein, aber das ist nun einmal die Konsequenz der Entscheidung des Bundestags vom August, dass es jetzt kein bundeseinheitliches Strafvollzugsrecht mehr gibt. Sicherlich kann man das bedauern, aber das ist so, und wir werden das mit einem Beschluss, wie Sie ihn hier beantragen, mit Sicherheit nicht ändern können. Auch insofern ist der Antrag überflüssig.
Eines allerdings hat der Antrag gebracht - dafür möchte ich mich bedanken -, nämlich ein neues Wort für die deutsche Sprache, das gleichzeitig eine neue Sportart bedeutet: Schäbigkeitswettlauf. Das ist ein schönes Wort, das ich mir merken werde. Vielleicht kann ich das ja später einmal verwenden.
Das ist hier eben doch eine Bildungsveranstaltung. - Wir setzen mit dem Beitrag der DVU-Fraktion fort. Es spricht der Abgeordnete Schuldt.