Protokoll der Sitzung vom 24.11.2004

Verhältniswahlrecht gelten würde. Aus der Sicht der DVUFraktion ist entscheidend, dass bei der Erstellung der Vorschlagslisten durch die Richterschaft das Prinzip der Mehrheitswahl bevorzugt verwirklicht würde. Wir denken, dass die Bedeutung der Funktion des Richteramtes durch eine Mehrheitsentscheidung stärker zum Ausdruck kommt. Bei der Verhältniswahl steht am Ende keine so klare Mehrheit wie bei der Mehrheitswahl. Diese dürfte dem Richteramt und seiner Funktion als dritte Gewalt im Staate aber eher gerecht werden. Zwei Gründe sprechen dafür:

Erstens: Die Wahl nach dem Prinzip der Mehrheitswahl schafft nach außen Vertrauen in die Eignung und Unabhängigkeit der Richterschaft.

Zweitens: Die individuelle Position der in die Vorschlagsliste Aufgenommenen wird gestärkt. Sie erhalten durch die Mehrheit der Richterschaft eine klare Einschätzung ihrer Eignung. So sie für das Richteramt benannt werden, dürfte auch das nicht nur „nebensächlich“ sein.

Dies spricht aus Sicht unserer DVU- Fraktion für den Antrag von SPD und CDU. Wir werden uns ihm nicht verschließen und der Überweisung an den Rechtsausschuss zustimmen. Dort muss zunächst eine Anhörung der Betroffenen stattfinden, bevor wir dem Antrag insgesamt unseren Segen geben können. Das gebietet unser Demokratieverständnis und unser Respekt vor der Richterschaft als dritte Gewalt. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Danke. - Bevor die Landesregierung zu Wort kommt, frage ich die Fraktionen, ob Bedarf besteht, die Restredezeiten auszuschöpfen. Es sind noch einige Minuten. Herr von Arnim, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sarrach, ich denke, eine Opposition ist stets in der Versuchung, die Gelegenheit wahrzunehmen, um zu einem Tagesordnungspunkt rechts und links noch etwas abzugrasen. Ansonsten, denke ich, sind wir uns einig, dass das Thema an sich unstrittig ist. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke für diese Bemerkung. - Eine weitere Anmeldung ist nicht gekommen. Dann gebe ich der Ministerin der Justiz das Wort. Frau Blechinger, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt den von den Fraktionen der SPD und der CDU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Richtergesetzes des Landes Brandenburg. Mit dem Entwurf soll eine neue gesetzliche Grundlage für die Wahl der richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses, die vom Landtag gewählt werden, geschaffen werden.

Wie Sie wissen, sah das Richtergesetz in der bisherigen

Fassung eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor - dies wurde schon mehrfach angesprochen - , während die Verordnung auf die Wahl von Einzelpersonen nach dem Mehrheitswahlverfahren ausgerichtet war. Der eingebrachte Gesetzentwurf soll ein einheitliches Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl herstellen. Das entspricht der bisherigen Praxis und dem mehrheitlichen Wunsch der Richterschaft. Zahlreiche Gespräche, die ich in jüngster Zeit mit Vertretern der Richterschaft geführt habe, zeigten das.

Ein wesentliches Merkmal der Mehrheitswahl ist die Einzelkandidatur der Richter. Die für die Gesamtrichterschaft und für die jeweiligen Gerichtszweige vorgeschlagenen Bewerber sollen mit ihrer Person für eine sachgemäße Wahrnehmung der verantwortungsvollen Aufgaben des Richterwahlausschusses einstehen.

Bei der Einstellung und Beförderung von Richtern stehen nicht parteipolitische oder berufsorganisatorische Interessen im Vordergrund. Entscheidend ist, dass die persönliche Autorität und Integrität sowie der richterliche Sachverstand in die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung von Bewerbern für das Richteramt eingebracht werden. Das von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagene Wahlverfahren wird diesen Vorgaben gerecht und entspricht der bewährten Praxis.

Bis zur vollzogenen Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses durch den Landtag übernimmt der Rechtsausschuss die Aufgaben des Richterwahlausschusses. Der Gesetzgeber hat somit Vorsorge getroffen, dass durch die anstehenden Personalentscheidungen in der Richterschaft kein Stillstand eintritt. Gleichwohl ist diese Regelung nur als Übergangsregelung gedacht. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen wird noch vor Ablauf dieses Jahres die Verabschiedung des Gesetzentwurfes ermöglicht und damit die gesetzliche Grundlage für die Kandidatenaufstellung geschaffen. Danach wird der Landtag aus den Vorschlagslisten der Richterschaft die richterlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses wählen können. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, Ihnen liegt in Drucksache 4/106 der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und CDU vor. Von den einreichenden Fraktionen wird beantragt, diesen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Ansinnen folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Gesetzentwurf überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

II. Bericht des Ausschusses für Verwaltungsoptimierung zum Stand der Verwaltungsmodernisierung im Land Brandenburg

Bericht der Landesregierung

Drucksache 4/15

Zwischen den Fraktionen wurde inzwischen verabredet, hierzu keine Debatte zu führen. Meine Damen und Herren,

Sie haben damit den Bericht zur Kenntnis genommen. - Ich danke Ihnen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 1 des Petitionsausschusses

Drucksache 4/80

Hierzu wurde ebenfalls vereinbart, keine Debatte zu führen. Sie haben somit diese Übersicht zur Kenntnis genommen. - Ich danke Ihnen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Flughafengesellschaft Berlin- Schönefeld GmbH (FBS) und Planungen zum Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI)

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 4/81

Des Weiteren liegt Ihnen der Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU in der Drucksache 4/160 vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der PDS. Frau Abgeordnete Tack, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neue Legislaturperiode - neuer Versuch, einen Flughafen Berlin Brandenburg International zu planen und zum Erfolg zu bringen. Das ist sozusagen der dritte Versuch. Die PDS- Fraktion hat diesen Antrag gestellt, um mehr Transparenz im Planungsverfahren herzustellen und vor allen Dingen das Parlament rechtzeitig in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Ich möchte alle - insbesondere jedoch die erstmals ins Parlament gewählten Abgeordneten - darüber aufklären, dass es bereits zwei Versuche gab, diesen Flughafen zu privatisieren, privat zu errichten und privat zu betreiben.

Im Juni 1999 gab es aufgrund der Mehrheiten von SPD und CDU ein beschlossenes Vertragswerk mit Hochtief, das - auch für den Bund und Berlin - einen Knebelvertrag für die öffentliche Hand, für das Land Brandenburg über 50 Jahre beinhaltete. Danach sollten alle Risiken bei der öffentlichen Hand liegen sowie - daran möchte ich erinnern - eine 15%ige Kapitalrendite für die Privaten über 50 Jahre gesichert werden. Zum Glück für uns alle stoppten die Gerichte diesen Vertrag. Jedoch haben diese Fehlplanung und die Entscheidung dazu den Landeshaushalt 150 Millionen Euro Darlehen an die Holding gekostet. Das war der erste Versuch. Niemand wurde zur Verantwortung gezogen, weder der Ministerpräsident noch die Fachminister - Wirtschaftsminister, Verkehrsminister oder Finanzministerin.

Es gab einen zweiten Versuch, ohne Schlussfolgerungen aus dem ersten zu ziehen. Es gab einen zweiten Privatisierungsversuch, der erst im Mai 2003 endete, nachdem er viel zu lange dahingeschleppt und nachdem noch kurz vor den Bundestagswahlen ein Letter of Intent verabschiedet wurde. Die

Privatisierung scheiterte erneut. Allein das Aussteigen aus dem Vertrag kostete die öffentliche Hand 41 Millionen Euro. Damit war der zweite Versuch gescheitert. Für uns war das ein eindeutiges Zeichen für die mangelnde Wirtschaftlichkeit des Projektes Flughafen Berlin Brandenburg International. Erneut wurde kein Mitglied der Landesregierung zur Verantwortung

gezogen,

obwohl

Untersuchungsausschüsse diese Verfahren begleitet und die Verantwortlichkeiten für Fehlplanung, Missmanagement und Geldverschleuderung der Landesregierung offen gelegt haben.

Über all die Jahre hat das gesamte Verfahren mittlerweile 300 illionen Euro aus der Landeskasse Brandenburg gekostet. Das sind so genannte Darlehen, wobei wir alle wissen, dass dieses Geld nicht in den Landeshaushalt zurückfließt.

Die 4. Legislaturperiode hat begonnen und die Gesellschafter haben verabredet, einen neuen Versuch zu starten. Über Privatisierung

redet

niemand