In der Frage beziehen Sie sich auf eine Pressemitteilung meines Hauses, in der die Eckpunkte für die Fortführung der Forstreform dargestellt wurden. Im Sommer hat das Kabinett die künftige finanzielle Entwicklung der Landesforstverwaltung beschlossen. Dieser Beschluss wirkt vor allem in zwei Richtungen. Erstens wollen wir die Landeswaldbewirtschaftung bis 2015 so gestalten, dass wir ohne Zuschüsse auskommen, das heißt, dass wir schwarze Zahlen in der Waldbewirtschaftung schreiben. Zweitens soll der Zuschuss für alle anderen Bereiche bis 2015 um jährlich 2,5 % reduziert werden.
Ich habe diese Beschlüsse mitgetragen und möchte Ihnen erläutern, warum, und denke, damit Ihre Fragen beantworten zu können.
Die von Ihnen zitierten Personalreduzierungen sind die bisherige überschlägige Kalkulation zur Auswirkung der finanziellen Einsparungen auf die Beschäftigtenzahlen. Betrachten wir die Bewirtschaftung des Landeswaldes: Es gibt im Land Brandenburg knapp 100 000 Waldbesitzer, von denen der größte Teil gegenwärtig in der Gewinnzone arbeitet. Ich will nicht einsehen, warum es der öffentlichen Hand in der Waldbewirtschaftung in Zukunft anders gehen sollte. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir auch im Landeswald die Gewinnzone erreichen und dann zwar nicht das Sparschwein für das Land sind, aber zur Verbesserung der Situation des Landes beitragen können. Wir wissen aus der Landwirtschaft, dass größere Einheiten meist rentabler zu bewirtschaften sind. Auch deshalb sehe ich die Möglichkeit, dass wir bis spätestens 2015 - ich hoffe, sogar früher; das allerdings hängt auch von der Entwicklung der Holzpreise ab - die Gewinnzone erreichen.
Im sogenannten nichtwirtschaftlichen Bereich ist die Situation etwas anders. Dort unterliegt die Landesforstverwaltung, wie fast alle Bereiche der Landesregierung, den gleichen Kürzungen. Wir reden dabei über Aufgaben wie Forstaufsicht, Waldumbau, Naturschutz und auch Waldpädagogik. Durch veränderte Aufgabenverteilung, eine schlankere Organisation und auch durch Nutzung moderner Hilfsmittel wollen wir auch hier eine höhere Produktivität erreichen und gleichzeitig die sogenannten neuen Geschäftsfelder weiterentwickeln. Auch diese neuen Geschäftsfelder bringen Einnahmen für das Land. Voraussetzung ist allerdings der Ausschluss von Quersubventionen, um nicht mit dem Kartellrecht in Konflikt zu kommen.
Die letzte Strukturänderung, Frau Wehlan, ist - wie Sie richtig gesagt haben - 2002 beschlossen und 2003 umgesetzt worden. Das war ein großer Schritt auf dem Weg, den wir jetzt weiterund nicht zurückgehen. Übrigens ist es nicht neu, dass es weitergeht. Unser Antrag wurde schon Anfang letzten Jahres vom Kabinett bestätigt. Auch das sehe ich als einen Teil der Entwicklung der Landesforstverwaltung, die schon 1990 begonnen hat.
Ich finde die Überschrift nicht deplatziert. Es geht um Einsparungen und Stellenabbau - insofern platziert.
Ich habe noch zwei Nachfragen. Erstens: Nach verschiedenen Informationen sieht die Vorlage des Kabinettsbeschlusses einerseits den Wegfall einer Hierarchieebene, andererseits die Schaffung einer neuen Ebene zur Führung der Landesforstverwaltung außerhalb des Ministeriums vor. Was wird damit bezweckt?
Zweitens: Sie selbst sagen, seit 2003 sei die Forstreform im Gange. Was also ist evaluiert worden? Welche Aufgaben sind entsprechend der Zielfunktion erfüllt worden und welche nicht? Warum gibt es jetzt diese Neuausrichtung? Auf welcher belastbaren Grundlage sind diese Entscheidungen in Vorbereitung?
Wenn gesagt wird, eine Hierarchie falle weg, dann braucht man eigentlich nicht lange zu erklären, was damit gemeint ist.
Es gibt vier Hierarchieebenen in der Forstverwaltung, eine davon wollen wir in Zukunft einsparen. Es ist noch nicht entschieden, welche. Bis zum Sommer nächsten Jahres, bis zur zweiten Kabinettsvorlage, werden wir entsprechende Vorschläge machen.
Was die Ziele betrifft, so müsste ich jetzt eine Rede über die gesamte Forstverwaltung und alles andere halten, weil Ihre Frage universell war, wie ich vorsichtig sagen möchte.
Wir müssen natürlich eines tun, wobei das weniger den Bereich der Waldbewirtschaftung betrifft, weil wir nach meiner Überzeugung da in die Gewinnzone kommen: Alle sogenannten hoheitlichen Aufgaben und die Aufgaben, die wir für das Land mit den Forstverwaltungen erfüllen, müssen dem Personalbestand gegenüber gestellt werden. Wir sind zurzeit dabei, die Arbeitszeiten zu erfassen. Sie werden, bezogen auf die Dienstleistung bzw. auf das Produkt, derzeit erfasst, um eine genaue Personalzuordnung vornehmen zu können. Ich gehe davon aus, dass wir mit den Personalräten und den Beschäftigten - das ist Voraussetzung und im Übrigen gute Tradition hier in Brandenburg - dahin kommen werden, gute Ergebnisse für das Land zu erreichen.
Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur Frage 954 (An- erkennung des Berufes „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“), gestellt von der Abgeordneten Hartfelder.
Da die Kultusministerkonferenz die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen in Deutschland regelt, gilt dies auch für den berufsqualifizierenden Abschluss des staatlich geprüften Kinderpflegers. Der Abschluss, der in Brandenburg nicht erworben werden kann, berechtigt in Sachsen zur Arbeit im Bereich der Kindertagesbetreuung.
Ich frage die Landesregierung: Bestehen aus ihrer Sicht fachliche - nicht rechtliche - Gründe, warum der Abschluss nicht in der Form anerkannt werden kann, wie es in Sachsen scheinbar - ich sage jetzt ganz bewusst „scheinbar“ - der Fall ist?.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hartfelder, das Problem, das Sie geschildert haben, ist mir aufgrund eines Briefes bekannt, den mir eine junge Frau aus Brandenburg geschrieben hat, die in Sachsen eine Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin absolviert hat und die jetzt verzweifelt in beiden Ländern versucht, einen Job zu finden. Das ist ihr nicht gelungen, und zwar aus den genannten Gründen.
Ich kann keine Trennung zwischen rechtlichen und fachlichen Gründen vornehmen, weil beides so eng zusammenwirkt,
dass man das als Komplex betrachten muss. Die von Ihnen aufgeworfene Frage ist keine der formalen Anerkennung des Berufsabschlusses, denn er ist in beiden Ländern anerkannt. Die Frage lautet vielmehr, was man mit diesem Berufsabschluss auf dem Arbeitsmarkt erreichen kann. Das Ergebnis ist, wie man bei der jungen Frau sieht, in beiden Ländern gleich null.
Sie haben zu Recht darauf verwiesen, dass die Kultusministerkonferenz die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen von Ausbildungsgängen regelt. In diesem Fall ist es ein anerkannter Ausbildungsgang. Er schließt aber nicht mit einem Fachschulabschluss ab. In beiden Ländern wird für Kindertagesstätten eine Mindestausstattung mit pädagogischem Personal gefordert, also mit Erzieherinnen, die eine Fachschulausbildung haben. Die Kinderpflegerinnen zählen nicht dazu.
Theoretisch ist eine Anstellung also jederzeit möglich, dies aber nur über den Mindestbedarf hinaus. Der aber wird in beiden Ländern nicht refinanziert. Wir kennen die Situation der Träger in beiden Bundesländern. Die Träger fühlen sich nicht in der Lage, zusätzlich zu der Mindestausstattung nicht refinanziertes Personal einzustellen.
Das Ergebnis ist, dass die junge Frau auf alle Bewerbungen Ablehnungen erhalten hat. Das ist eine furchtbare persönliche Misere, die ich aber nicht beheben kann. Ich kann nur an die Träger in unserem Land appellieren: Versuchen Sie, zu der Mindestausstattung möglichst auch noch eine Betätigung für sogenannte Hilfs- oder Zweitkräfte - das sind sie nämlich - zu schaffen. Die Träger werden mir antworten: Schau in unser Portemonnaie. Dann wirst du sehen, dass wir das nicht können. - Das ist das Dilemma.
Herr Minister, wäre es möglich, mit der jungen Dame, die sich auch an den Petitionsausschuss gewandt hat, darüber zu sprechen, ob für sie eine zusätzliche Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin infrage käme? Gibt es dafür eine Art Modulausbildung, durch die das bewerkstelligt werden könnte?
Ich kann mir gut vorstellen, dass die junge Frau eine Chance hat aufzusatteln. Im Prinzip könnte sie die Ausbildung nachholen, die anerkannt ist und entsprechend eingestellt ist. Es wäre natürlich fatal, eine Erstausbildung quasi für nichts absolviert zu haben.
Ob es eine Möglichkeit gibt, Teile daraus anzuerkennen, kann man im Einzelfall prüfen. Ich vermute nur, dass das eher ein Auftrag an das Bildungsministerium in Sachsen ist, weil es diesen Ausbildungsgang dort gibt. Wir haben ihn anerkannt, obwohl es ihn bei uns gar nicht gibt. - Das werde ich der jungen Frau mit auf den Weg geben.
Am 27. Oktober 2006 fand im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie eine Ideenkonferenz zur Frauenförderverordnung statt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen für die genannte Verordnung wurden im zuständigen Fachressort aus der Diskussion und in Auswertung der Veranstaltung gezogen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Schröder, die Ideenkonferenz fand auf Anregung von Abgeordneten des Sonderausschusses statt, der das Ministerium aufgefordert hatte, Alternativen zur bestehenden Frauenförderverordnung zu prüfen. An der Konferenz nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Landtagsfraktionen, darunter auch die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, der kommunalen Spitzenverbände, Vertreterinnen und Vertreter von Ministerial- und Kommunalverwaltungen aus Brandenburg und Berlin teil.
Die Aktualität des Anliegens der Frauenförderverordnung wurde im Hinblick auf die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsrisiken von Frauen in Brandenburg geprüft. Die Wirkungen und Wirksamkeit der bestehenden Regelung, auch im Hinblick auf den damit für Bieter und Vergabestellen verbundenen bürokratischen Aufwand, wurden in dieser Runde kritisch hinterfragt. Europarechtliche Risiken hinsichtlich der Tragfähigkeit der geltenden Regelung wurden erörtert.
Die Möglichkeit, eine Neuregelung so auszugestalten, dass eine möglichst hohe Übereinstimmung zwischen der Berliner und der Brandenburger Regelung hergestellt wird, wurde ausgelotet. Dabei wurde auch die Forderung nach einem die Frauenförderverordnung flankierenden oder ersetzenden umfangreichen Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Chancengleichheit in Unternehmen der privaten Wirtschaft erhoben.
Die Auswertung der Konferenz durch das Ministerium ist noch nicht abgeschlossen. Dies dürfte nicht verwundern, da die Ideenkonferenz erwartungsgemäß ein breites Meinungsspektrum, aber keinen Stein der Weisen hervorgebracht hat. Ich denke, es ist auch in Ihrem Sinne, wenn ich sage: Hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. - Wir kommen zur Frage 956 (Kulturentwicklungsplanung im Land Brandenburg) , die der Abgeordnete Dr. Hoffmann stellt.
Zur Profilierung und Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung im Land Brandenburg sollten im Jahr 2006 intensive
Gespräche insbesondere mit den Landkreisen und kreisfreien Städten geführt werden. Ich begrüße diese Initiative der Kulturministerin sehr, besonders mit Blick auf die Veränderung finanzieller Rahmenbedingungen und die demografische Entwicklung in Regionen wie Prignitz, Uckermark und Niederlausitz.
Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse haben ihre Gespräche mit den Landkreisen und Städten für die Kulturentwicklungskonzeption des Landes ergeben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Hoffmann, wir haben dem Parlament im Jahr 2002 die Kulturentwicklungskonzeption vorgelegt. So etwas ist immer sehr umstritten, aber es ist notwendig, um einen strategischen Blick zu bekommen und vor allem um Sicherheiten vor Ort zu schaffen.
Wir waren uns damals darüber im Klaren, dass die Konzeption kein statischer Zustand ist, sondern dass sie fortgeschrieben werden muss. Damit eine Kulturpolitik erfolgreich sein kann, ist es sinnvoll, über alle Ebenen hinweg einen ständigen Dialog zu pflegen, in dem es einerseits um Ideen und Visionen und andererseits auch um Zuweisungen von Belastungen und um Zuordnung von Kompetenzen geht.
Vor diesem Hintergrund ist klar, dass die Konzeption fortgeschrieben werden muss. Das funktioniert wieder so, dass wir den Dialog dazu intensiv führen. In diesem Jahr haben wir das, wie Sie richtig bemerkt haben, mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten gemacht. Diese Gespräche haben in größeren Runden auf Abteilungsleiterebene stattgefunden, und dabei wurde alles, was in dem entsprechenden Landkreis oder in der Stadt passiert, reflektiert: Wie entwickeln sich die Musikschulen? Was sind die Prioritäten? Was will man in den nächsten Jahren machen? Was hat sich Neues ergeben? Wie funktioniert die interkommunale Zusammenarbeit? Nach dieser Diskussion wird jetzt mit den Künstlern und mit den Verbänden gesprochen. Daraus wird eine schriftliche Darlegung verfasst, die wir hier präsentieren werden.
In den Gesprächen war, wie Sie bereits bemerkten, die demografische Entwicklung ganz wichtig. Diese gibt es aber nicht nur in der Uckermark und in der Prignitz, sondern im ganzen Land Brandenburg.
Die finanziellen Rahmenbedingungen waren ebenfalls zu klären. Zu jenem Zeitpunkt war gerade das, was für Kultur wichtig ist - ESF, EFRE, Kulturinvestitionsprogramm -, noch nicht klar. Die Information brauchten wir aber. Aufgrund der äußeren Unwägbarkeiten haben wir erst jetzt Klarheit. Wir werden dem Landtag im nächsten Frühsommer die fortgeschriebene Kulturentwicklungskonzeption vorlegen. Es hätte nicht viel Sinn, jetzt ein einzelnes Zwischenergebnis herauszugreifen. - Danke schön.
Schönen Dank. - Wir kommen zu Frage 957 (Seniorenpoliti- sche Leitlinien), gestellt von der Abgeordneten Prof. Dr. Heppener.
Im Februar dieses Jahres beschloss der Landtag, die Landesregierung aufzufordern, seniorenpolitische Leitlinien vorzulegen. Termingemäß wurde dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie im April ein Rohentwurf unter dem Titel „Alt werden im Land Brandenburg - Leitlinien zur Seniorenpolitik“ vorgelegt. Über den Entwurf wurde dann in den Seniorenbeiräten diskutiert. Der Seniorenrat des Landes Brandenburg e. V. legte ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände und die Liga der Freien Wohlfahrt eine Stellungnahme vor.
Ich frage die Landesregierung: Wann kann mit der Verabschiedung der seniorenpolitischen Leitlinien gerechnet werden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Prof. Heppener, die Beschlussfassung der Landesregierung zu den seniorenpolitischen Leitlinien „Alt werden im Land Brandenburg - Leitlinien zur Seniorenpolitik“ ist für Januar 2007 vorgesehen. Das gewählte Verfahren war außerordentlich hilfreich und produktiv. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich für die sehr anregende und fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenrat bedanken.