Protokoll der Sitzung vom 23.11.2006

Unsere Angebote stehen. Sie sollen von mir wissen, dass neben der Investition auch Fragen der langfristigen technologischen Entwicklung - Wirkungsgrad und Technologieoptimierung - eine Rolle spielen. Wir unterbreiten gegenseitig Angebote und werden auf vielen Ebenen Diskussionen zu führen haben. Die Firmen sind stark daran interessiert, für ihre Investitionen und ihren langfristigen Erfolg in Brandenburg örtliche Kapazitäten der Wissenschaft und Forschung zu nutzen. Das wollen auch wir; denn so machen wir uns nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ zum globalen Schrittmacher in der solartechnischen Entwicklung. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Junghanns. - Wir kommen zur Frage 949 (Schulbesuch für nicht schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geis- tige Entwicklung“), die von der Abgeordneten Große gestellt wird.

Es geht um nicht schulpflichtige Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. - In einem Schreiben an die Leiterinnen und Leiter der staatlichen Schulämter vom August 2006 wird die Festlegung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport erläutert, dass Schüler über 18 Jahren nur noch dann Anspruch auf Weiterbeschulung haben, wenn eine entsprechende Bescheinigung seitens der Werkstatt für behinderte Menschen vorliegt, dass „eine angemessene Förderung dort zurzeit nicht möglich ist.“ Inzwischen gibt es ein Nachfolgeschreiben, mit dem diese Entscheidung abgemildert, den Werkstätten aber nach wie vor Priorität bei der Entscheidung eingeräumt wird.

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern sieht sie in dieser Festlegung eine Ungleichbehandlung von jungen Menschen mit geistiger Behinderung gegenüber anderen jungen Menschen im gleichen Alter, denen bei Bedarf sehr wohl mehr Schulzeit eingeräumt wird?

Für die Landesregierung antwortet Minister Rupprecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, nach § 30 Abs. 6 des Brandenburgischen Schulgesetzes ist das möglich, was Sie beschrieben haben, dass also Jungen und Mädchen, die an Förderschulen für geistig Behinderte beschult werden, über die schon erfüllte Schulpflicht hinaus das Recht haben, an dieser Schule zu bleiben, wenn in einem begründeten Einzelfall ersichtlich ist, dass es eine bessere Förderung in der Schule als in einer der Werkstätten für behinderte Menschen gibt.

Die Entscheidung trifft das staatliche Schulamt auf Antrag der Eltern und auf Grundlage einer Bildungsgangempfehlung des Förderausschusses. In diese Entscheidung einbezogen sind auch die Werkstätten; denn ich glaube - das ist meine persönliche Meinung -, man darf auf deren Erfahrung, die sie mit den betroffenen Schülern zum Beispiel in Praktika gesammelt haben, nicht verzichten, weil es da um andere Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler geht als um die, die in der Schule sichtbar werden.

Wir haben, wie auch Sie schon gesagt haben, das geschilderte Problem erkannt. Das Schreiben vom 14. August 2006 ist inzwischen geändert worden. Es muss jetzt keine Bescheinigung der Werkstätten mehr vorgelegt werden, aber die Werkstätten sind beteiligt, und zwar mit beratender Stimme. Das halte ich für korrekt, und darin sehe ich auch keine Diskriminierung der jungen Menschen in den Schulen für geistig Behinderte. Ich denke nämlich, wie ich schon einmal gesagt habe, dass sich die Werkstätten sehr kompetent an dieser Entscheidung beteiligen können. - Danke.

Die Fragestellerin hat weiteren Informationsbedarf. - Bitte, Frau Große.

Herr Minister, es geht vor allem darum, dass nicht schulpflichtige Kinder, also junge Menschen, die 18 Jahre alt sind und die in einer Schule für geistig Behinderte unterrichtet werden, dann möglicherweise nicht werkstattfähig sind. Was ist mit diesen Kindern?

Sie schildern jetzt einen Ausnahmefall, der im Rahmen einer Einzelfallprüfung behandelt werden muss. Da kommt dann auch das Sozialamt als Mitentscheider in Betracht.

Es gibt andere Möglichkeiten, zum Beispiel die stationären Einrichtungen, wenn das auch nicht das ist, was wir uns wünschen. Normal ist, dass die Schülerinnen und Schüler - dazu haben alle das Recht -, von der Schule in eine Werkstatt wechseln.

Dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist übrigens zum Jahrgang 2005/06 keine Problemanzeige zugekommen. Das war der erste Jahrgang, in dem insgesamt 213 Schülerinnen und Schüler die Schule mit dem 21. Lebensjahr verlassen haben.

Auch dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie liegt kein Hinweis darauf vor, dass in einem Fall eine Aufnahme in die Werkstätten nicht erfolgen konnte. Wenn es einen solchen Fall gibt, dann muss geprüft werden - da wird dann, wie gesagt, auch das Sozialamt mit eingeschaltet -, was mit dem betroffenen Mädchen bzw. mit dem betroffenen Jungen geschehen soll. Da muss dann eine sehr verantwortungsvolle Entscheidung getroffen werden. Das sind aber Einzelfälle, deren Zahl - ich habe zu den Problemanzeigen ja etwas gesagt - Gott sei Dank nicht hoch ist. - Danke schön.

Das Wort zu einer weiteren Nachfrage hat die Abgeordnete Kolodzeike.

Herr Minister, die Angst der Eltern geht dahin, dass die Schulzeit für geistig behinderte Schülerinnen und Schüler sukzessive auf das 18. Lebensjahr reduziert werden soll. Dazu meine erste Frage: Vertun wir damit nicht die Chance - wie meine Kollegin Große schon gesagt hat -, die Schülerinnen und Schüler dann, wenn sie die Berufsvorbereitung bzw. die Berufsausbildung in den Werkstätten in dem Alter nicht schaffen würden, besser darauf vorzubereiten, dass ihnen dies letztendlich doch gelingt?

Meine zweite Frage: Stimmen Sie mir zu, dass dann, wenn diese jungen Menschen ab dem 18. Lebensjahr eventuell nicht mehr in der Schule für geistig Behinderte sind, die Kosten vom Land auf die Kommunen bzw. auf die Agentur für Arbeit verlagert werden?

Aus Ihrer ersten Frage ist die Besorgnis zu erkennen, dass es einen entsprechenden Trend gibt. Bekanntlich gab es nach der Wende eine Übergangsregelung, bei der die Altersgrenze nicht bei 21, sondern bei 23 Jahren lag. Im Rahmen der Schulgesetznovelle im Jahre 2001 ist die Altersgrenze von 23 auf 21 Jahre reduziert worden, weil geltend gemacht werden konnte, dass die Kinder, um die es nunmehr gehe, in dem Nachwendesystem in der Förderschule entsprechend gut gefördert worden sind - dies natürlich mit der Ausnahmemöglichkeit, die ich Ihnen zu Beginn geschildert habe.

Es gab eine Übergangszeit von fünf Jahren, sodass man sich auf die neue Regelung einstellen konnte. Im Schuljahr 2005/06 haben Schülerinnen und Schüler dann erstmals mit dem 21. Lebensjahr die Schule verlassen dürfen. Ich sage bewusst nicht „müssen“, sondern „dürfen“, weil ich meine, dass wir alles dafür tun sollten, den Schülerinnen und Schülern den wichtigen Übergang zu ermöglichen, indem wir sie nicht weiter quasi unter der Käseglocke der Schule halten - dies natürlich immer in dem Bedürfnis, das Beste für diese Kinder erreichen zu wollen -, sondern indem wir ihnen auch über die praktische Tätigkeit die Möglichkeit geben, mehr Lebenschancen zu erwerben. In diesem Sinne halte ich die Werkstatt für den besseren Ort für diese Menschen. Wenn hier eine Ausnahme gemacht werden muss, dann muss es so sein, wie ich es schon geschildert habe, nämlich dass dazu eine gesonderte Entscheidung getroffen wird.

Damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage, das Finanzielle betreffend. Aus dieser Frage, ob wir die Altersgrenze vielleicht noch weiter absenken, spricht auch die Sorge von Trägern, wobei ich da zum Beispiel an freie Träger denke, dass wir die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Schulen damit so reduzieren, dass die Schulen letztendlich vielleicht in ihrem Bestand gefährdet sind. Das halte ich allerdings für ein schlechtes Argument im Vergleich zu dem, was ich vorher dargelegt habe. - Danke.

Frau Weber möchte noch eine Frage stellen.

Herr Minister, mir geht es im Wesentlichen darum, dass es in

den Einrichtungen doch eine Reihe von Schülerinnen und Schülern gibt, die noch förderungs- und entwicklungsfähig sind, die also mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ihre entsprechenden Potenzen noch nicht ausgeschöpft haben, bei denen aber deutlich zu prognostizieren ist, dass sie die Anforderungen, die in der Werkstatt an sie gestellt werden, dann noch nicht erfüllen können. Welche Möglichkeiten sehen Sie dafür, diese Kinder weiter pädagogisch zu fördern und zu entwickeln?

Sie haben jetzt wieder das Alter von 18 Jahren ins Gespräch gebracht. Es gibt die Ausnahmeregelung. Wie ich schon gesagt habe, galt diese Regelung in dem einen Schuljahr für 213 Schülerinnen und Schüler. Wenn also zu ersehen ist, dass der Verbleib an der Schule den besseren Weg darstellt, dann ist das auch gut möglich. Dann wird der Förderausschuss entsprechend entscheiden - das wird auch in Zukunft so bleiben -, und zwar ohne die geschilderte Zuarbeit der Werkstatt, aber unter deren Beteiligung, was ich, wie ich jetzt mehrmals gesagt habe, für richtig halte. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Rupprecht. - Wir kommen zur Frage 950 (Ablehnung der öffentlichen Auslegung des Bebau- ungsplanentwurfs für den Landtagsneubau durch die Potsda- mer Stadtverordnetenversammlung), die vom Abgeordneten Petke gestellt wird.

Die Potsdamer Stadtverordneten haben den Bebauungsplan zum Neubau des Landtags in der Potsdamer Innenstadt zum zweiten Mal abgelehnt. Dies hat eine große öffentliche Wahrnehmung erfahren.

Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen hat das für den Landtagsneubau und für die Verhandlungen zwischen der Landesregierung und der Landeshauptstadt Potsdam?

Auf diese Frage antwortet der Finanzminister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Petke, das ist ganz einfach: Wenn es kein Baurecht gibt, kann man nicht bauen. Insofern kann die Landesregierung die Frage, welche Konsequenzen dieses Haus hier daraus ziehen würde, nicht beantworten.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Aber nun zu Ihrer Frage: Der aktuelle Stand ist so, dass mit der PDS in der Landeshauptstadt Gespräche laufen, um die Basis für eine Abstimmung zu verbreitern, also eine stabilere, breitere Mehrheit zu bekommen. Diese Gespräche sind aufgenommen worden, sie sind im Gange. Ich empfehle, diesen Prozess abzuwarten. - Vielen Dank.

(Zuruf: Sehr demokratisch!)

Ich danke dem Minister für seine weise Antwort und rufe die Frage 951 (Kündigungsschutz für Garagen) auf, die von der Abgeordneten Fechner gestellt wird.

Am 1. Januar 2007 erlischt der besondere Kündigungsschutz für Garagen, die ehemalige DDR-Bürger meist auf kommunalem Grund und Boden gebaut haben. Ohne Entschädigung gehen diese Garagen bei Kündigung des Pachtvertrages in den Besitz des Grundstückseigentümers über. In der letzten Plenarsitzung hatte ich die Landesregierung gefragt, welche Möglichkeiten sie sieht, den betroffenen Garagenbesitzern zu helfen.

Da im Antwortschreiben der Justizministerin auf meine konkrete Frage nicht eingehend geantwortet wurde, frage ich heute erneut: Welche Möglichkeiten hätte die Landesregierung, den betroffenen Garagenbesitzern zu helfen, und welche Möglichkeiten wird sie nutzen?

Frau Ministerin Blechinger, bitte.

Die Landesregierung hat keine Möglichkeit, den betroffenen Garagenbesitzern zu helfen.

Danke. Das ist eine klare Antwort. - Die Frage 952 (Neues Filmförderungsmodell) wird die Abgeordnete Geywitz stellen.

Es gibt in Deutschland auch unter tätiger Mithilfe der Landesregierung ein neues Film-Förderungsmodell. Ich frage daher die Landesregierung: Welche Auswirkungen erwartet sie von dieser neuen Art und Weise der Filmproduktionsförderung auf den Medienstandort Potsdam-Babelsberg?

Herr Minister Junghanns, wir sind auf die Antwort gespannt.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Geywitz, in der Sache geht es um das Produktionskostenerstattungsmodell, das als Filmzulage bis zu 20 % Produktionskosten für Kinofilme, allerdings nur für Kosten, die in Deutschland entstehen, zur Verfügung hält. Dies ist mit einem Haushaltstitel - zunächst für die kommenden drei Jahre - von jeweils 60 Millionen Euro dotiert und liegt zurzeit zur Notifizierung bei der EU.

Das ist ein Stück weit die Antwort Deutschlands auf den schärfer werdenden Wettbewerb um Filmproduktionen. Wie Sie richtig gesagt haben, haben wir massiv dafür geworben, ein Modell auf den Weg zu bringen. Sie wissen auch, dass zunächst eine Steuerrabattierung im Vordergrund gestanden hat.

Das konnten wir aus verschiedenen Gründen nicht erreichen. Aber das, was jetzt unter der Ägide von Kulturstaatsminister Neumann gelungen ist, trägt auch die Handschrift unseres Landes. So, wie das für Deutschland eine bessere Positionierung bringen soll, wollen wir, dass das auch positive Auswirkungen auf Babelsberg hat.

Alle Produktionen, die wir nach Babelsberg ziehen wollen, werden im Wettbewerb damit positiv beeinflusst. Es ist eine Verbesserung und verstärkt unsere Position in diesem Wettbewerb. Deshalb gehen wir davon aus, dass im weltweiten Ringen Kino- und Fernsehproduktionen der verschiedensten Formate in PotsdamBabelsberg mehr Zukunft haben werden. - Danke schön.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 953 (Sparschwein Wald), die die Abgeordnete Wehlan stellen wird.

Das Land möchte 1 000 der gegenwärtig 2 600 bestehenden Stellen im Forstbereich bis 2015 streichen. Das soll „sozialverträglich“ und durch „Ausscheiden aus Altersgründen“ sowie durch „Vermittlung von Beschäftigten in andere Tätigkeiten“ erfolgen, wie einer Pressemitteilung aus dem zuständigen Landesministerium zu entnehmen war. Nach Berechnung von Fachleuten könnten bis zum Jahr 2010 etwa 300 bis 400 Mitarbeiter in den Ruhestand gehen; für 600 bis 700 müssten demnach andere Arbeiten gefunden werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diesen Sachverhalt insbesondere hinsichtlich der Aufgabenerfüllung in der Landesforstverwaltung, der Entwicklung neuer Tätigkeitsfelder und einer erst ab 2004 erfolgten Umstrukturierung in der Landesforstverwaltung?

Herr Minister Woidke, klären Sie uns bitte auf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Wehlan, wer Geld nicht ausgibt, das er nicht hat, der hat noch längst nichts gespart. Wenn wir uns darüber einig sind, können wir auch über dieses Thema reden; denn die Überschrift „Sparschwein Wald“ ist nicht ganz zutreffend.

In der Frage beziehen Sie sich auf eine Pressemitteilung meines Hauses, in der die Eckpunkte für die Fortführung der Forstreform dargestellt wurden. Im Sommer hat das Kabinett die künftige finanzielle Entwicklung der Landesforstverwaltung beschlossen. Dieser Beschluss wirkt vor allem in zwei Richtungen. Erstens wollen wir die Landeswaldbewirtschaftung bis 2015 so gestalten, dass wir ohne Zuschüsse auskommen, das heißt, dass wir schwarze Zahlen in der Waldbewirtschaftung schreiben. Zweitens soll der Zuschuss für alle anderen Bereiche bis 2015 um jährlich 2,5 % reduziert werden.