Karin Weber
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Die Landesregierung hat es in den letzten Jahren immer wieder abgelehnt, sich für die Abschaffung der Residenzpflicht einzusetzen. Jetzt ist etwas Bewegung in den Prozess gekommen. Die Evangelische Jugend Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, der Ausländerbeirat, aber auch die SPD in ihrem Wahlprogramm setzen sich dafür ein, dass die Residenzpflicht abgeschafft wird.
Ich frage die Landesregierung: Sieht sie neue Tatsachen und Argumente, sich jetzt für die Abschaffung der Residenzpflicht einzusetzen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als ich vor fast fünf Jahren die Tätigkeit im Petitionsausschuss aufnahm, war ich mir der Komplexität und Vielfalt, aber auch der erforderlichen Arbeitsintensität nicht bewusst. Das Besondere am Petitionsausschuss besteht in der Konkretheit der Arbeit. Hier kann man unmittelbar die Wirkung von politischem Handeln und Verwaltungsbürokratie erleben.
Auch ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusses bedanken. Sie haben mit großer Sorgfalt die Rechtslage recherchiert und die Rechtsgrundlagen umfassend, fasslich und logisch aufbereitet, sodass für uns Abgeordnete der Entscheidungsprozess wesentlich erleichtert wurde. Das Bemühen, Sachverhalte erst einmal aus der Perspektive der Petenten zu betrachten, wurde stets wohltuend deutlich. Sachlichkeit, Fachkenntnis sowie ein hohes Maß an Kollegialität prägten die Zusammenarbeit. Auch dafür von mir recht herzlichen Dank.
Die meisten Petitionen wurden von Einzelpersonen eingereicht und betrafen ganz unterschiedliche individuelle Problemlagen. Zum größten Teil mussten wir uns hier mit der Erläuterung der Sach- und Rechtslage abschließend begnügen. Das war nicht immer ganz einfach. Individuelles Rechtsempfinden ist nicht immer kongruent mit der Rechtslage.
Bei fehlerhaften Entscheidungen von Verwaltungen hat sich der Petitionsausschuss aber nicht nur mit deren Feststellung begnügt, sondern sich auch regelmäßig über die Ausräumung der Beanstandungen sowie die entsprechenden Konsequenzen berichten lassen. So wurden zum Beispiel als Ergebnis einer Petition bei der Zustellung von Personalpost bei der Polizei neue, den Datenschutz betreffende Festlegungen getroffen.
Des Weiteren gab es eine große Anzahl von Petitionen, die zu jeweils einem Sachverhalt eingereicht worden waren. Ich möchte nur die Besoldungsregelungen im öffentlichen Dienst, die Kita-Betreuung oder auch die Rundfunkgebühren nennen. Das Anliegen der Petenten bestand nicht darin, Verwaltungsentscheidungen zu prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Ziel war es in der Regel, Recht und Gesetz entspre
chend der Rechtsauffassung der Petenten zu verändern. Diese Petitionen wurden durch die Mitglieder des Petitionsausschusses in die einzelnen Ausschüsse oder auch in das Plenum überwiesen.
Bei der Bearbeitung der Petitionen zur Regelung der Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer der Jahrgänge 1952 bis 1954 konnten nach gründlicher Beratung im Bildungs- sowie im Finanzausschuss die bestehenden Regelungen der Altersteilzeit auch auf diese Jahrgänge erweitert werden.
Erstaunt bin ich darüber, dass sich auch Gemeindevertretungen, die ja ein Teil der Verwaltung sind, immer wieder veranlasst sahen, den Petitionsausschuss anzurufen, weil sie auf dem Dienstweg nicht zur Lösung ihrer Probleme gelangten. Exemplarisch sei hier die Gemeinde Schwerin im Landkreis DahmeSpreewald genannt. Bei der letzten Kommunalwahl stellten die Bürger fest, dass sie entsprechend dem Landesamt für Statistik nur 603 Einwohner, entsprechend dem Einwohnermeldeamt aber über 660 Wahlberechtigte haben sollten, was zur Folge hatte, dass sie nur acht und nicht zehn Gemeindevertreter wählen durften.
Nach Wahleinspruch wurde bekannt, dass der Amtsverwaltung schon seit 2005 die falschen statistischen Angaben bekannt waren und sie nachweislich seit dieser Zeit um eine Feststellung und Korrektur der Einwohnerzahl ersucht hatte. Schließlich bedeutet die falsche Zahl für die Gemeinde eine Minderung der Schlüsselzuweisung von immerhin fast 70 000 Euro im Jahr.
Nun glaubt man - ich zumindest glaube das bisher -, dass, wenn die Statistik so unmittelbar und deutlich von der Realität abweicht, durch eine Abgleichung mit der Amtsverwaltung oder einer Einwohnerzählung schnell Abhilfe geschaffen werden kann. Irrtum: Bei der Europawahl wurde wieder auf der Grundlage dieser kuriosen Zahlen gewählt, obwohl die Einwohnerzahl ungefähr um 130 größer ist, als dort angegeben war. Um wie viel genau, weiß keiner. Jetzt soll es Neuwahlen geben. Auch dann weiß man nicht: Soll man acht oder zehn wählen?
Ich hoffe, dass das Tätigwerden des Petitionsausschusses - im Gegensatz zu den anderen Ausschüssen werden wir in diesem Sommer noch dreimal zusammentreten - das seit 2005 andauernde Problem zur Lösung bringen kann und dann sowohl die Gemeindevertretungen als auch die Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden der objektiven Realität angepasst werden können, auf welchem Wege auch immer.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Arbeit im Petitionsausschuss ist für uns sehr interessant, aber für die Bürger ein wichtiges Instrument. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist nun der letzte Antrag einer DVU-Fraktion in diesem Landtag Brandenburg
hervorragend geeignet, noch einmal festzustellen, wie heuchlerisch und chauvinistisch das Menschenbild dieser Partei ist. Damit Sie verstehen, was ich meine, will ich den Begriff Chauvinismus erklären. Chauvinismus ist ein exzessiver, auch aggressiver, überzogener Nationalismus, bei dem sich Angehörige einer Nation allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu diesen Menschen anderer Nationen überlegen fühlen und diese abwerten.
Wohin dies in der Geschichte geführt hat, ist für uns unvergesslich. Das unsägliche Leid, die industrielle Vernichtung von Menschen haben ihre Wurzeln in Chauvinismus, Nationalismus und Rassismus. Ich bekenne offen, dass ich an dieser Stelle, hier und jetzt, Wahlkampf mache. Ich rufe die Bürger dieses Landes auf, zur Wahl zu gehen, ihre Stimme nicht irgendwo liegen zu lassen, sondern sie abzugeben. Ich rufe sie auf, demokratische Parteien zu wählen, ihnen ihre Stimme zu geben, damit ihre Stimme nicht missbraucht werden kann, damit sie nicht zu Tönen in diesem Landtag werden, wie wir sie heute hier gehört haben.
Krankenhausträger weiten in jüngster Zeit den Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern aus. Der Konzernbetriebsrat der Asklepios Kliniken GmbH hat kürzlich eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, in der er auf die unsozialen Folgen dieser Praxis verweist, nämlich dass bei der Asklepios Klinik das Stammpersonal durch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter weitgehend verdrängt wird, dass Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter deutlich geringere Löhne und Zuschläge sowie weniger Urlaub erhalten. Um die Grenzen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu umgehen, werden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nacheinander bei mehreren verschiedenen Leiharbeitsfirmen beschäftigt. Die Asklepios Klinik betreibt in Brandenburg unter anderem die früheren Landeskliniken in Brandenburg, Lübben und Teupitz sowie zwei Leiharbeitsfirmen.
Deshalb frage ich: Wie unterstützt die Landesregierung das Anliegen des Asklepios-Betriebsrates - das sind unsere ehemaligen Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst, die wir in die Wirtschaft entlassen haben -, die Nutzung von Leiharbeit zur Verdrängung von Stammpersonal, zu Lohndumping und zur Beschneidung von Mitbestimmungsmöglichkeiten wirksam zu unterbinden?
Ich habe zwei kurze Nachfragen. Die erste lautet: Ist Ihnen bekannt, dass durch diese Praxis die Zahl der Betriebsräte in diesem Klinikum wesentlich verringert wurde?
Die zweite Frage ist: Wäre es, wenn es irgendwelche Erkenntnisse zur Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens bei Ihnen gibt, möglich, dass wir darüber informiert werden?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir führen heute eine Debatte zum Leben von Ausländern, Zuwanderern, Flüchtlingen, Asylsuchenden, Migranten und Spätaussiedlern in Brandenburg. Dies sind sehr unterschiedliche Begriffe für unterschiedliche Aufenthaltsberechtigungen. Eines ist jedoch allen gleich: Es sind Menschen, die dahinterstehen, Frauen, Männer und Kinder. Nur: Sie sind nicht deutscher Herkunft. Dennoch sind es Menschen, für die auch Menschenrechte und Menschenwürde gelten.
Wer sich in Brandenburg niederlassen möchte und nicht zufällig aus einem EU-Land kommt, hat es schwer, dort anzukommen, wohin er eigentlich möchte. Gibt er sich als Asylbewerber zu er
kennen, dann fällt er entweder unter die doch restriktive deutsche Auslegung des Asylverfahrensgesetzes oder er wird nach seiner wirtschaftlichen Verwertbarkeit hin überprüft und dementsprechend aufgenommen oder zurückgeschickt.
Die EU-Kommission überreichte dem Europäischen Parlament am 26.11.2007 einen Bericht über die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedsstaaten. Darin wird die Bundesrepublik deutlich kritisiert. Erstens: Es gibt kein ordentliches Verfahren zur Feststellung von Traumatisierungen von Flüchtlingen und somit nicht die entsprechende Versorgung. Zweitens: Flüchtlinge werden unzureichend über Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt. Drittens: Deutschland ist eines von zwei europäischen Ländern, die Artikel 7 der Richtlinie zum freien Aufenthalt auf ihrem Hoheitsgebiet außer Kraft setzen, sprich: eine Residenzpflicht verfügen.
In Anbetracht dessen, dass wir täglich vom hohen Gut der Freiheit in den Zeitungen lesen und auch unser Ministerpräsident anlässlich seines Besuchs im Gymnasium in Luckau davon sprach, dass Freiheit eines jeden Menschen, dorthin zu gehen, wohin er möchte, eine Frage des Menschenrechts ist, ist für mich nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung keine Notwendigkeit einer Bundesratsinitiative sieht,
um die Aufhebung der Residenzpflicht zu erreichen.
Sachleistungsprinzip: Unterbringung in oft ortsfernen Gemeinschaftsunterkünften - häufig über längere Zeiträume - und Zugangsbeschränkung zum Arbeitsmarkt sind einige der vielen Härten, die Asylsuchenden in unserem Land erst einmal entgegentreten.
Es ist klar, dass die angesprochenen Probleme der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterliegen. Dennoch möchte ich an dieser Stelle Aktivitäten der Landesregierung zum Abbau der als Abschreckung gedachten Verfahrensweisen einfordern.
Nicht vielen gelingt es durch die Restriktion in unserem Land, die Hürde eines gesicherten Aufenthalts zu nehmen und für integrationswürdig befunden zu werden. Die Linke versteht unter Integration eine positive gemeinsame Zukunftsgestaltung ohne soziale Benachteiligung mit weitgehender Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe. Ohne gleichberechtigte gesellschaftspolitische Teilhabe, gegenseitige Akzeptanz und gegenseitigen Respekt lässt sich Integration nicht verwirklichen.
Ich betone dies besonders, weil Integration in der Öffentlichkeit zu häufig unter dem Gesichtspunkt von wirtschaftlicher Verwertbarkeit gesehen wird. Fachkräftemangel, demografischer Wandel und seine Probleme werden hier an erster Stelle diskutiert. Diesbezüglich muss sich ein Paradigmenwechsel im Handeln der Politik vollziehen.
Im Land Brandenburg gibt es ein Integrationskonzept. Es ist ein Integrationsbeirat tätig, und es sind Netzwerke und Fachdienste zur Betreuung Zugewanderter entstanden. Es gibt auch
ein Begrüßungsfest für Eingebürgerte. Besonders zu würdigen sind dabei die vielen ehrenamtlich Tätigen, die diesen Menschen, die zu uns kommen, Hilfe und Unterstützung in den verschiedensten Lebensbereichen gewähren, die sie aber vor allem als Partner annehmen und sie auf ihrem Weg in unsere Gesellschaft begleiten. Dafür gilt ihnen - den Ehrenamtlichen und denjenigen, die in den Behörden dieses Problem behandeln unser Respekt und unsere Anerkennung.
In den Antworten auf unsere Große Anfrage werden jedoch strukturelle Defizite, die einer erfolgreichen Integration in Brandenburg entgegenstehen, deutlich. Auf die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte möchte ich mich beziehen, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben: Voraussetzung und Ergebnis gelungener Integration ist der Erwerb sprachlicher Fähigkeiten. Bereits in der ersten Fortschreibung des Integrationskonzeptes aus dem Jahr 2005 musste eine bis dahin völlig unzureichende Sprachförderung eingeräumt werden. Die Rambøll-Studie des Bundesinnenministeriums belegt, dass die Sprachförderung innerhalb der Integrationskurse auch für weit mehr als die Hälfte aller Teilnehmer nicht ausreichend ist und es sowohl vorgeschalteter Orientierungskurse als auch weiterführender Differenzierungskurse bedarf.
Wie stellt sich jetzt die Situation in Brandenburg dar? - In lediglich sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten werden bzw. wurden Sprachkurse angeboten. Unter diesen acht Kommunen ist außerdem eine starke Differenzierung hinsichtlich der Qualität, der Quantität und der Kosten sichtbar. Von 0 bis 150 Euro pro Lehrgang ist alles zu haben. Bemerkenswert waren Modellprojekte, in denen der grundhaften Sprachförderung Alphabetisierungskurse vorangestellt wurden. Natürlich: Wer in seiner Muttersprache nicht lesen und schreiben kann, kann in einer Fremdsprache die Schriftsprache noch weniger erwerben. In weiteren Stufen wurden bei diesen Modellen fachspezifische Sprachausbildungen, die sich an bestimmten Berufsbildern orientierten, angeboten. Leider handelte es sich lediglich um Modelle aus den Jahren 2003 und 2004.
Am Rande eine Bemerkung zu Modellprojekten: Sie sind wichtig und gut, weil man damit Erkenntnisse gewinnt und etwas ausprobieren kann. Wenn jedoch Modellprojekte immer wieder nach der Modellphase auslaufen und die Erfahrungen nicht auf das ganze Land umgemünzt und angewendet werden, dann ist das so, als würde ich den Startschuss für einen Marathonlauf geben, nach einem Kilometer abbrechen und zum Ausgangspunkt zurückkehren.
In Brandenburg ist der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund noch gering, jedoch ist die Tendenz steigend. Es gibt bereits Kindereinrichtungen mit 20 % Migrationshintergrund. Der Landesregierung sind - aus den Antworten auf die Frage 41 f. zu schließen - diesbezüglich keine Probleme bekannt. Deshalb sind auch aus Sicht der Landesregierung für derartige Einrichtungen keine besonderen Unterstützungsmaßnahmen erforderlich. Die Verantwortung wird allein den Trägern überlassen.
Die Einschätzung in der Antwort zu Frage 39, dass sich landesweit zentral initiierte Maßnahmen - zum Beispiel flächen
deckende Fortbildung zu migrationsspezifischen Themen und Weiteres - nicht anbieten, zeugt aus meiner Sicht von Unterschätzung der Probleme von Kindern mit Migrationshintergrund. Vor allem im Kita- und Grundschulalter benötigen sie besondere Zuwendung und sprachliche Förderung, damit ihnen ein gleicher Bildungsweg und gleiche Chancen wie Kindern deutscher Herkunft ermöglicht werden können. Dies darf nicht ausschließlich dem Träger vor Ort oder den Initiativen der jeweiligen Schule überlassen werden.
Als völlig kontraproduktiv erweist sich in diesem Zusammenhang die Schließung des Ausbildungsganges „Deutsch als Fremdsprache“ an der Universität Potsdam. Der Mensch denkt in Begriffen. Wenn er keinen Wortschatz und keine Begriffe hat, um seine Gefühle und seine Bedürfnisse zum Ausdruck zu bringen, bedient er sich anderer Mittel, um sich verständlich zu machen. Die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen - dies wurde untersucht - liegt zum Teil auch an der Sprachlosigkeit, weshalb sie ihre Bedürfnisse nicht deutlich darstellen können.
Die Landesregierung sieht nach eigener Aussage die muttersprachliche Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund als Beispiel eines erfolgreichen Integrationsprozesses.
Tatsache ist: 600 Schülerinnen und Schüler haben muttersprachlichen Unterricht. Das ist sehr zu begrüßen. Das sind aber nur 10 % der Kinder, die hier sind. Die Problematik, dass jeweils 12 Kinder zu einem Lehrgang zusammengefasst werden müssen, damit der Lehrgang stattfinden kann, muss noch einmal überprüft werden. Im ländlichen Raum wird man kaum genügend Kinder mit gleicher Sprachstandsentwicklung und derselben Sprache finden, um diese Kurse bestücken zu können. Man sollte hier bewusst Eltern in den Prozess einbeziehen bzw. Pädagogen mit Migrationshintergrund Möglichkeiten zur Mitarbeit geben.
Eine weitere Schnittstelle ist die berufliche Integration. Viele Zuwanderer verfügen über hohe Qualifikationen und Berufserfahrung; das Potenzial bleibt selbst bei einfachen Berufen häufig ungenutzt. Beispielsweise darf ein Berufskraftfahrer aus Russland seinen Beruf in Deutschland zunächst nur sechs Monate lang ausüben. In diesen sechs Monaten muss er den Führerschein machen. Wir alle, die wir in Deutsch doch ziemlich perfekt sind, wissen, wie schwierig es ist, die komplizierten Testfragen zu erfassen und richtig zu beantworten. Schafft er es nicht, in dieser Zeit den Führerschein zu machen, darf er seinen Beruf in Deutschland nicht mehr ausüben.
Das Bundesinnenministerium schätzt jedenfalls ein, dass die hohe Regulierung qualifizierter Tätigkeiten in Deutschland nicht nur ein berufliches Fortkommen neu ankommender Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen behindert, sondern auch den praktischen Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt für bereits seit Jahren hier lebende Mitglieder der Gesellschaft versperrt. Deshalb fordern wir eine Clearingstelle, eine Anlaufstelle, in der Vertreter der Kammern und Vertreter derjenigen Bereiche mitwirken, die für die Berufsanerkennung zuständig sind, damit die Berufsbezeichnungen sinngemäß übertragen werden, damit zielgerichtet Ergänzungslehrgänge durchgeführt werden können, damit in einzelnen Berufsgruppen zielgerichtet Aufbau durchgeführt wird, nicht nur bei Ärzten, weil wir sie gerade brauchen, sondern auch in den anderen Berufsgruppen, und zwar deshalb, weil sie der
Mensch braucht, um sich selbst zu verwirklichen. Diese Clearingstelle würde sicherlich wesentlich dazu beitragen, dass die Menschen und Familien hier bei uns für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen und zur Gestaltung der Gesellschaft beitragen können.
Verzeihung! Bitte noch einen Satz. - Es gibt auch im Berufsbereich eine Vielzahl an Modellen, die helfen, Integration zu befördern. Aber auch hier müssen wir zu einer Verstetigung kommen. So, wie es Bundeskanzlerin Merkel vorgestern formuliert hat, brauchen wir im kulturellen und im wirtschaftlichen Bereich eine Verbesserung der Integration, damit unser Land reicher und schöner wird. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sichtlich berührt und finde all das, was ich sagen wollte, bei dem, was Kollege Schulze ausgeführt hat, wieder.
Ich möchte nicht wiederholen, sondern nur mitteilen, dass die Fraktion DIE LINKE genau die gleichen Empfindungen und die gleichen Gedanken zu diesem Problem hat.
Wenn der Antrag der DVU-Fraktion heute hier eine Funktion hat, dann ist es die, deutlich zu zeigen, wie das Menschenbild der DVU gestrickt ist. Wenn schon Humanität, dann nur, wenn sie jemand bezahlt: Ohne Moos nichts los, ohne Geld keine Menschlichkeit.
Den Begriff Pate in dieser Art und Weise gebraucht, erinnert mich nicht an Patenschaft im christlichen Sinne, sondern lässt deutlich Assoziationen im Sinne von mafiösen Strukturen bei mir auftreten.
Dieser Antrag ist nur abzulehnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes vor. In § 2 wird der Personenkreis beschrieben. Es soll durch eine Erweiterung der Regelung in Satz 2 um die Worte „Aufenthaltserlaubnis oder“ - die Erweiterung ist also ganz gering - den betroffenen Personen scheinbar ein teilweise günstigerer Aufenthaltsstatus gewährt werden.
Er beinhaltet - so die Begründung - die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit und den Anspruch auf den Integrationskurs.
Um es vorwegzunehmen: Dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes wird die Fraktion DIE LINKE zustimmen, weil das Landesgesetz dem Bundesgesetz angepasst werden muss. Kein Flüchtling, der nur über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt, soll von Landesleistungen ausgegrenzt sein.
Gestatten Sie mir bitte aber noch einen Blick auf das dieser Änderung zugrunde liegende geänderte Aufenthaltsgesetz des Bundes. Hier wird deutlich, dass es sich eigentlich nicht um eine Erweiterung der Rechte von Flüchtlingen, sondern um Einschränkungen handelt. In § 23 Abs. 2 hieß es dort ursprünglich:
„Bei besonders gelagerten politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland kann die Anordnung vorsehen, dass den betroffenen Personen eine Niederlassungserlaubnis erteilt wird.“
Diese Regelung wurde nun um den Aufenthaltstitel „Aufenthaltserlaubnis“ ergänzt.
Was aber unterscheidet eigentlich Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis? - Die Aufenthaltserlaubnis ist immer zeitlich befristet, kann mit Auflagen versehen werden. Diese Praxis, Aufenthaltserlaubnisse immer nur kurzzeitig zu verlängern, führt zu den in diesem Hause schon oft kritisierten Dauerduldungen, die es Ausländern nicht ermöglichen, wirkliche Lebensperspektiven zu entwickeln und sich nachhaltig in das gesellschaftliche Leben zu integrieren.
Eine Niederlassungserlaubnis hingegen ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der räumlich und zeitlich unbeschränkt ist. Er ist zwar in der Regel an Bedingungen geknüpft; von denen kann bei Flüchtlingen aber nach § 5 Abs. 3 abgesehen werden.
Die Einführung des Aufenthaltstitels „Aufenthaltserlaubnis“ in § 23 Abs. 2 stellt somit aus Sicht der Fraktion DIE LINKE keine wirkliche Verbesserung dar; sie war eine weitere Einschränkung des von der rot-grünen Bundesregierung erlassenen Zuwanderungsgesetzes. Es kann aus unserer Sicht nicht sein, dass ein Hilfeanspruch durch Gewährung von Aufenthaltserlaubnissen für einzelne Personen oder - besser - Flüchtlingsgruppen eingeschränkt wird. Alle Flüchtlinge müssen aus Sicht der Linken nach wie vor den Anspruch auf Niederlassungserlaubnis haben.
Eine Beschränkung ist nicht im Sinne der EU und auch nicht des Asylrechts.
Wenn Deutschland, wenn Brandenburg Flüchtlinge aufnimmt, ist es wichtig, dass man den Menschen dauerhaft eine Heimat gibt und nicht nur zeitweise Aufnahme gewährt. Bestimmte Gruppen haben nun einmal keine realistische Option, zurückzukehren, sie brauchen deshalb einen festen Aufenthaltsstatus, Integrationskurse, Zugang zum Arbeitsmarkt. Das muss man den Menschen im Lande natürlich vermitteln, aber es ist unabdingbar.
Wie verheerend sich die Praxis, mit Aufenthaltserlaubnissen zu arbeiten, auswirkt, sehen wir am konkreten Beispiel. In Deutschland leben insgesamt 70 000 Flüchtlinge aus dem Irak. In den vergangenen Jahren hatten wir etwa 20 000 Widerrufs
verfahren bei Irakern, in denen sie ihren Status verloren haben. Viele davon sind in Duldung gelandet, einige in den Nordirak abgeschoben worden. In den letzten Monaten ist die Anerkennungsquote zwar wieder etwas gestiegen, aber nur sehr langsam ist bei den Behörden die Erkenntnis gereift, dass mit dem Regimewechsel im Irak die politische Verfolgung eben nicht aufgehört hat.
Also: Die Gewährung von Aufenthaltserlaubnissen ist nicht zielführend, sondern die Fraktion DIE LINKE sieht in der früheren Vorschrift, für Flüchtlinge eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, die einzige menschliche Lösung. Ich weiß, dass das eine Bundesverordnung betrifft, aber ich möchte ganz deutlich betonen, dass wir auch das mit bedenken, wenn womöglich geglaubt wird, mit dieser Änderung würden wir irgendjemandem etwas Gutes tun. - Danke schön.
Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass nach § 44 Abs. 1 der Anspruch auf Integrationskurse auch für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis besteht?
Bezieht sich Ihre Aussage auch auf das Finanzamt Königs Wusterhausen? Wenn ja, dann muss ich sagen, dass Sie eine falsche Auskunft bekommen haben. Ich habe in der letzten Zeit einen Verrechnungsscheck bekommen. Das ist keine drei Wochen her.
Herr Minister, wird in diesem Zusammenhang der Windkrafterlass neu formuliert, oder bleibt er so bestehen, wie er ist?
Herr Minister, am 2. Weihnachtsfeiertag kreiste über dem betreffenden Grundstück in Briesensee längere Zeit ein Polizeihubschrauber. Am Ortseingang der Gemeinde wurden Ausweiskontrollen durchgeführt. Standen diese Maßnahmen im Zusammenhang mit der vorher geschilderten Maßnahme?
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man mit Asylsuchenden und Flüchtlingen in Brandenburg ins Gespräch kommt, drängen sich nach kurzer Zeit immer dieselben Probleme und Fragen auf.
Ein immer wiederkehrendes Problem ist die Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete. Aufgrund der Residenzpflicht ist es Menschen verboten, den ihnen zugewiesenen Landkreis oder die Stadt ohne einen Erlaubnisschein ihrer zuständigen Ausländerbehörde zu verlassen. Verletzt man die Residenzpflicht und wird aufgegriffen, so wird dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Ordnungsgeld geahndet. Erkennungsdienstliche Maßnahmen werden durchgeführt. Bei Wiederholung wird ein Strafverfahren eingeleitet, das Einfluss auf die Kriminalitätsstatistik von Ausländern hat.
Abgesehen davon, dass die Bewilligung solcher Urlaubsscheine von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich und durch das Ermessen der jeweiligen Mitarbeiter bestimmt ist, kommt es auch zu sonderbaren Erscheinungen. Ich möchte eine benennen: Wenn Bewohner des Wohnheims Waßmannsdorf/Schönefeld einen solchen Erlaubnisschein benötigen, müssen sie zu ihrer zuständigen Behörde nach Königs Wusterhausen. Beide Orte liegen im Landkreis Dahme-Spreewald. Mittels des öffent
lichen Nahverkehrs gelangen sie nur von einem Ort zum anderen, wenn sie mit der S-Bahn über Berlin, also durch ein anderes Bundesland, fahren. Damit verletzen sie die Residenzpflicht. Wiederholt wurden Menschen auf diesem Weg von der Polizei aufgegriffen und Ordnungsverfahren eingeleitet.
An anderen Stellen mussten Asylbewerber durch kreisfreie Städte oder andere Landkreise, was schließlich dazu führte, dass auch der Oberbürgermeister der Stadt Potsdam eine Veränderung der bestehenden Regelungen zur Residenzpflicht gegenüber dem Innenministerium einforderte.
Viele Flüchtlinge bleiben über Jahre in ein und derselben Unterkunft. Kinder wachsen auf, Jugendliche reifen und aktive Menschen, die ihre Lebensumstände einmal mit viel Energie und großem Risikobewusstsein, aus welchen Gründen auch immer, selbst verändern und für sich und ihre Familien Schutz und Entwicklungsmöglichkeiten finden wollten, werden in zum Teil abgelegenen Orten regelrecht verwahrt. Weit entfernt von Einkaufsmöglichkeiten und kulturellen Einrichtungen bleiben die Heimbewohner isoliert. Dieser Zustand dauert nicht nur eine kurze Zeit der Aufnahme oder Eingewöhnung.
Die Residenzpflicht ist eine in der EU einmalige Form der Isolierung und Ausgrenzung von Flüchtlingen. Sie wurde eingeführt, um Asylbewerberinnen und Asylbewerber während ihres Verfahrens an bestimmte Orte zu binden und so besser überwachen zu können. Sie stellt damit eine den Lebensalltag wesentlich dominierende Erfahrung der Isolierung und Ausgrenzung dar.
Hier werden staatspolitische und ordnungstechnische Interessen gegen Menschenrechte aufgewogen und in der Konsequenz Menschenrechtsverletzungen in Kauf genommen oder zugelassen. Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sagt aus:
„Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.“
Ich betone: „jeder Mensch“, nicht jeder Deutsche, nicht jeder Europäer, sondern dort steht „jeder Mensch“, und auch nicht innerhalb seines Staates, sondern innerhalb eines Staates.
In allen anderen europäischen Ländern wird dies respektiert. Eine Residenzpflicht kennt nur Deutschland. Die vorherige Ausländerbeauftragte Almuth Berger äußert sich in dem Buch von Prof. Karin Weiss „Zuwanderung und Integration in den neuen Bundesländern“ auf Seite 174:
„Die stark gesunkenen und weiter sinkenden Zahlen von Asylsuchenden sollten weniger restriktive Regelungen möglich machen.“
Das gilt auch für die Residenzpflicht, die als belastend und diskriminierend erlebt wird und nicht zuletzt Menschen kriminalisiert. Weiter schreibt sie:
„Besonders Kinder und inzwischen Jugendliche, die den größten Teil ihres Lebens und ihrer Entwicklung hier verbracht haben und faktisch Inländer sind, leiden unter dieser Situation, die eine Perspektive für sie unmöglich macht.“
Die restriktiven Regelungen, unter denen die annähernd 6 000
Menschen, die mit einer Aufenthaltsgestattung während ihres Verfahrens oder einer Duldung leben, erschweren auch eine zeitweilige Integration und lassen auch zeitweilig kein selbstbestimmtes Leben zu. Erzwungene Passivität - sagen Sie jetzt bitte nicht, sie könnten den Hof fegen - führt zu physischen und psychischen Krankheiten. Die Menschenrechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit, Gesundheitsversorgung und Bildung sind nicht immer sichergestellt. Auch demokratische Rechte von Asylbewerbern werden behindert. So erhielten Asylsuchende für den Besuch einer politischen Veranstaltung in Jena keine Urlaubsscheine. Dort fand ein Kongress von Flüchtlingsselbsthilfegruppen statt, auf dem auch über die Residenzpflicht debattiert wurde. Für die unerlaubte Teilnahme an dem Kongress wurde der Asylbewerber Cornelius Yufanyi strafrechtlich verfolgt.
Die eingeschränkte Freizügigkeit ist neben den Erschwernissen beim Zugang zum Arbeitsmarkt ein wesentlicher Grund, warum sich Asylbewerber nicht in das Arbeitsleben integrieren können. Wir reden in letzter Zeit sehr viel vom demografischen Wandel: Fachkräftemangel und gezieltes Anwerben von Arbeitskräften. Die Potenziale, welche die Menschen in den Asylbewerberheimen haben, deren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen, lassen wir ungenutzt verkümmern bzw. entwickeln sie bei den Kindern und Jugendlichen nicht in dem nötigen Maße.
Dabei könnten wir den dauerhaft, aber auch den nur für eine Zeit bei uns weilenden Menschen Selbstbewusstsein und Würde geben. Mit der Möglichkeit, für sich selbst und für ihre Familien sorgen zu können, bereichern wir sie und unsere Gesellschaft und sparen dabei die Alimentierung in Größenordnungen. Wir können mit Sicherheit davon ausgehen, dass solche Fähigkeiten bei allen vorhanden sind. Wem es gelungen ist, trotz aller Repression die Festung Europa zu erklimmen und das besonders geschützte „Burgkastell Deutschland“ zu erreichen, kann nicht auf den Kopf gefallen sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf eine Konsequenz der eingeschränkten Freizügigkeit und Überwachung möchte ich Sie aber besonders hinweisen. Jüngste Untersuchungen haben festgestellt, dass dort, wo die meisten ausländischen Mitbürger leben, die Akzeptanz des Andersseins und der kulturellen Vielfalt am größten ist. So haben in der Stadt Freiburg im Breisgau 25 % der Bürger keinen deutschen Pass und 50 % der Kinder und Jugendlichen einen Migrationshintergrund. Dennoch finden dort kaum ausländerfeindliche Straftaten oder Hetzkampagnen statt.
Bei uns in Brandenburg haben wir einen viel geringeren Anteil von Ausländern. Aber wie werden diese von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern wahrgenommen? Im Alltag erfahren sie: Das ist die Sorte von Menschen, die in der Regel kaserniert untergebracht ist, das sind die Leute, die sich nicht freizügig bewegen können. Es wird von staatlicher Seite ein Gewalt- und Gefahrenpotenzial unterstellt. Das spürt der Normalbürger, das nimmt er wahr.
Im Ergebnis bilden sich Vorurteile und Nährboden für rassistisches Gedankengut. Wohin das führt, sehen wir immer häufiger auf unseren Straßen. Fremdenfeindliche Parolen, wie sie oft auch in diesem Haus zu hören sind, fallen auf einen vorbereiteten Boden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Mi
nister Schönbohm, es ist an der Zeit, in der Asyl- und Flüchtlingspolitik einen Paradigmenwechsel zu vollziehen. Ein erster Schritt im Land Brandenburg dazu kann die Regelung nach § 58 Abs. 6 des Asylverfahrensgesetzes sein, die es gestattet, dass sich Asylbewerber und Geduldete vorübergehend in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg aufhalten dürfen. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Hessen haben schon einen Schritt in diese Richtung getan, indem sie den Aufenthaltsbereich über die Kreisgrenzen hinaus erweitert haben.
Da unser Land Berlin umschließt und viele Verkehrsverbindungen sternförmig auf Berlin zulaufen, wäre - zweitens - eine Vereinbarung mit dem Senat anzustreben, um eine Freizügigkeitsregelung für beide Länder zu erreichen. Später könnte diese Regelung vielleicht auch einmal für die kreisfreie Stadt Berlin gelten.
Mit diesen Regelungen wäre es für Flüchtlinge und Geduldete leichter, soziale Kontakte zu pflegen, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, selbstbewusst und selbstbestimmt zu leben und die Akzeptanz der Mehrheitsbevölkerung zu erlangen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Petke, ich würde von Ihnen gern Folgendes wissen: Worin unterscheiden sich die ausländerrechtlichen Regelungen in Deutschland von denen in den anderen europäischen Ländern, wo ausnahmslos keine Residenzpflicht vorgeschrieben ist?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu keiner Zeit hätte ich geglaubt, dass ich als Mitglied der Linkspartei.PDS die angekündigten Änderungen des Aufenthaltsgesetzes für geduldete Ausländer einmal verteidigen müsste,
eine Bleiberechtsregelung, die nicht den gegenwärtigen Erfordernissen Deutschlands als Zuwanderungsland entspricht sowie stark restriktiv und einschränkend ist.
Der restriktive Ansatz wird mit Zahlen belegt: Von den 3 700 hier lebenden Menschen mit Kettenduldungen konnten bis jetzt 87 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten; für 191 wurden Duldungen zum Zweck der Arbeitssuche verlängert.
Nun muss ich diese ungenügende Bleiberechtsregelung gegenüber einem zynischen und zudem falschen Antrag der DVU in Schutz nehmen. Dessen Grundausrichtung verlangt, auch den wenigen Berechtigten ein Bleiberecht zu versagen. Hier wird mit falschen Behauptungen ein Antrag begründet, der nur abgelehnt werden kann.
Zu den Fakten: Erstens wird die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts der Ausländer infrage gestellt. Diese Herangehensweise ist nicht neu. Ich verweise ausdrücklich auf die geltende Gesetzeslage. Das Aufenthaltsgesetz regelt in § 60 a: Ein ausreisepflichtiger Ausländer erhält eine Duldung, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Darüber hinaus kann die oberste Landesbehörde aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird.
Für einen Zeitraum länger als sechs Monate gilt § 23 Abs. 1. Dort heißt es: Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen,
dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis - nicht nur eine Duldung! - erteilt wird. - Die Rechtslage wird durch die Bleiberechtsregelung also nicht, wie die DVU behauptet, ins Gegenteil verkehrt, wohl aber verschärft. Diese Verschärfung wird die Linkspartei auch weiterhin kritisieren.
Im Übrigen möchte ich anführen: Recht fällt nicht vom Himmel. Recht wird von Menschen gemacht - von uns für das Land Brandenburg, im Bundestag für die Bundesrepublik Deutschland. Kollege Schulze sagte es: Was Recht ist, bestimmen nicht einzelne kleine Gruppen, sondern die Mehrheit der Volksvertreter.
Zum zweiten Fakt: Im Kampf um die Köpfe wird durch Sie, die DVU-Fraktion, das verstaubte Klischee der leeren Sozialkassen durch geduldete Ausländer bedient. Dabei kann man bei ernsthafter Evaluierung der Aufenthaltsmöglichkeiten nur feststellen, dass Arbeitsrecht, Teilhabe und eine gesicherte Perspektive geduldeter Menschen die Sozialkassen stärken sowie selbstbestimmtes und selbstversorgtes Leben erst ermöglichen.
Drittens: Die DVU-Fraktion arbeitet in der Begründung ihres Antrags mit gezielten Unterstellungen, Vorverurteilungen und der Stigmatisierung von Ausländern. Aber auch Ihnen von der DVU im Landtag Brandenburg wird nicht gelingen, was schon die NPD in anderen Landtagen nicht erreicht hat, nämlich den Nachweis zu führen, dass Asylantragsteller angeblich per se kriminelle Methoden anwendeten oder dass es sich bei ihnen um Menschen handele, die im Vergleich zur deutschen Bevölkerung besonders straffällig seien.
In Ihrem Antrag findet sich kein Wort zu Kindern, die hier geboren sind, hier in den Kindergarten und in die Schule gehen und hier in Brandenburg deutsche Freunde haben. Menschen, deren einziges Vergehen darin besteht, für sich die große Freiheit in Anspruch zu nehmen, auf dieser Welt zu leben, wo immer sie wollen; Menschen, die bereit sind, dafür auch zu arbeiten und ihren Beitrag zum Solidarpakt unserer Gesellschaft zu leisten, werden in Ihrem Antrag nirgendwo erwähnt. Alle demokratischen Parteien im Landtag Brandenburg sollten sich dafür einsetzen, den in Brandenburg geduldeten Menschen eine gesicherte Perspektive zu eröffnen.
Der Antrag der DVU macht wieder einmal sehr deutlich, dass ihr politisches Handeln von Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit bestimmt wird. Er ist abzulehnen.
In der Goethe-Oberschule wird seit mehr als zehn Jahren gemeinsamer Unterricht von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sehr erfolgreich erteilt. Mir ist aus meiner beruflichen Erfahrung heraus bekannt, dass Kinder zum Schulabschluss geführt wurden, die erhebliche Schwierigkeiten hatten, diesen an anderen Schulen in Königs Wusterhausen zu erreichen. Die Goethe-Oberschule in Niederlehme hatte dadurch, dass sich die Pädagogen auch sonderpädagogische Kompetenzen angeeignet haben, eine erhebliche Entlastungsfunktion.
Meine Frage: Wurden diese besondere Ausprägung, diese besondere pädagogische Meisterschaft, die in dieser Schule konzentriert ist, und auch die Möglichkeiten, in einem relativ kleinen, überschaubaren Raum im gemeinsamen Unterricht zu arbeiten, bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt? Gibt es außer diesen Zahlen auch inhaltliche Gründe für die Entscheidung?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Migrationsprozesse und Einbürgerungen werden in der Öffentlichkeit in der Regel nur als Problemfeld dargestellt. Viel zu wenig wird im öffentlichen Bewusstsein wahrgenommen, dass die umfassende Integration von Zuwanderern der deutschen Gesellschaft neue Chancen und Potenziale für ihre Weiterentwicklung eröffnet, dass die Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer demografischen Entwicklung auf Zuwanderung geradezu angewiesen ist.
Vor diesem Hintergrund ist ein Einbürgerungsfest - vielleicht besser eine Einbürgerungsfeier - eine Möglichkeit, einen Lichtblick auf die positiven Elemente von Einbürgerung in der Öffentlichkeit zu werfen. Auch können emotionale Bildungspotenziale für die neuen Staatsbürger weiterhin positiv beeinflusst werden. Deshalb begrüßt die Fraktion der Linkspartei.PDS die Gestaltung einer zentralen Veranstaltung aus Anlass der Einbürgerung.
Dabei gehen wir davon aus, dass der Einbürgerungsakt nicht der Endpunkt eines Integrationsprozesses sein kann.
Er ist nur ein wesentlicher Schritt, der den bis dahin Bleibeberechtigten einen großen psychischen Druck nimmt, sie von Ungewissheit und Unsicherheit befreit, ihnen das Gefühl gibt, endlich angekommen zu sein. Jetzt kann der eigentliche Integrationsprozess beginnen. Und Integration ist mehr als das Beherrschen der Sprache. Zweifellos spielt sie in diesem Prozess eine tragende Rolle, ist sie Vorbedingung für Integration. Aber echte Integration bedeutet Teilhabe, Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen, in allen Lebensfeldern, Teilhabe an Erwerbstätigkeit, an Kultur, Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements und der aktiven politischen Betätigung.
Dabei darf man Integration aber nicht mit Assimilation gleichsetzen. Integration ist immer zweiseitig zu betrachten. Sie beinhaltet auch, das Neue, das andere zu akzeptieren. Sie ist als Chance zur Bereicherung nicht nur bei Hochintelligenz, sondern auch in Kultur, ja auch in Gestaltung familiärer Beziehungen und sozialer Solidarität zu begreifen. Nur am Rande bemerkt will ich einfügen: Es ist aus meiner Sicht sehr inhuman und politisch betrachtet auch gefährlich, Menschen schon wieder in wertvollere und weniger wertvolle einzuteilen.
Wer legt ein solches Maß an? Welche Folgen können daraus erwachsen?
Wir können hier auf Landesebene nur die Rahmenbedingungen für die Integration schaffen. Dazu gehören auch Beratungsund Hilfsstrukturen, die den Zuwanderern und Flüchtlingen die ersten Schritte in unserem Land erleichtern und den Integrationsprozess einleiten. In diesem Zusammenhang ist es nicht
zu akzeptieren, dass die Mittel für den Flüchtlingsrat derartig eingekürzt wurden, dass seine Existenz fast nicht mehr möglich ist.
Integration an sich findet in der Kommune, in den Städten und Gemeinden vor Ort, in der Begegnung statt. Deshalb sollte auch auf die bewährte Praxis zum Abschluss der Einbürgerungsverfahren auf kommunaler Ebene nicht verzichtet werden. In vielen Kommunen erfolgt die Übergabe der Einbürgerungsurkunden zeitnah - das möchte ich betonen - nach Ausfertigung in feierlicher Form. In diesem Rahmen werden die eingebürgerten Personen in den Kommunen willkommen geheißen, nochmals auf grundlegende gesetzliche Bestimmungen in Deutschland, auf ihre Rechte und Pflichten hingewiesen. Noch bestehende Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit können beantwortet werden.
Im Ergebnis einer Befragung Betroffener im Landkreis Dahme-Spreewald wurde deutlich, dass eine Mehrheit der Bürger auf diesen Akt in der Kommune nicht verzichten möchte. Begründet wurde dies mit dem individuellen Charakter der Zeremonie. Die Anwesenheit der Betreuer, die die Einbürgerungswilligen oft über Jahre in diesem Prozess partnerschaftlich betreut haben, wurde als wünschenswert genannt.
Ich möchte noch einige Gesichtspunkte zur zeitnahen Übergabe der Dokumente ausführen. Liegen die Veranstaltungen zeitlich entfernt vom Abschluss des Einbürgerungsverfahrens, sind zusätzlich aufschiebende Verwaltungsverfahren zur Verlängerung der Duldung erforderlich. In manchen Fällen entstünden den Betroffenen nochmals Kosten, weil sie ihre Reisepässe, Visa usw. erneuern bzw. verlängern müssten, was nicht selten zu zusätzlichen Reisen in das Herkunftsland führen dürfte. Auch hinsichtlich der Lebensplanung der Familien, Kinder, Ausbildung, Wohnsitz, Qualifizierung und anderes mehr könnten endlich Entscheidungen getroffen werden.
Die Fraktion der Linkspartei stimmt der Ausrichtung von Begrüßungsfesten im Grunde zu und bittet gleichzeitig um die Zustimmung zum Änderungsantrag mit der Intention, dass die Einbürgerungsurkunden nach wie vor zeitnah nach Abschluss der Bearbeitung des Antrages durch die kommunalen Behörden in feierlicher Form übergeben werden. - Ich danke Ihnen.
Herr Minister, mir geht es im Wesentlichen darum, dass es in
den Einrichtungen doch eine Reihe von Schülerinnen und Schülern gibt, die noch förderungs- und entwicklungsfähig sind, die also mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ihre entsprechenden Potenzen noch nicht ausgeschöpft haben, bei denen aber deutlich zu prognostizieren ist, dass sie die Anforderungen, die in der Werkstatt an sie gestellt werden, dann noch nicht erfüllen können. Welche Möglichkeiten sehen Sie dafür, diese Kinder weiter pädagogisch zu fördern und zu entwickeln?
Herr Minister, ich möchte keine Wertung treffen, sondern nur eine Frage stellen: Wird es bis zur angekündigten bundeseinheitlichen Regelung des Bleiberechts in Brandenburg einen Abschiebestopp geben, oder dient die Regelung der Konferenz dazu, bestimmte Gruppen nun leichter und schneller abschieben zu können?
Frau Kollegin, mich würde sehr interessieren, wie Sie ohne Erhöhung der Zuweisung von Lehrerstellen nur über Organisation die Vertretungsreserve steigern wollen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, an dieser Stelle die Arbeit von Almuth Berger kurz zu würdigen. Frau Berger zählt zu den landesweit bekannten Persönlichkeiten des politischen Lebens. Wo auch immer ich in Brandenburg politische Gespräche führte, der Name dieser an sich kleinen Frau wurde überall groß geschrieben.
Durch ihr Wirken an einer politisch hochsensiblen Stelle hat sie sich Achtung und Akzeptanz bei vielen Bürgern unseres Landes erarbeitet. Als Frau Berger ihre Aufgabe als Ausländerbeauftragte des Landes Brandenburg übernahm, betrat sie Neuland, auf dem sie deutliche Zeichen setzen konnte. Mit persönlichem Engagement, Zivilcourage und Kreativität entwickelte sie Ideen und baute Strukturen auf, die es den Zuwanderern ermöglichen sollen, in Brandenburg eine Heimstatt zu finden.
In oft schwierigen Situationen für Zugewanderte traf sie optimale politische Entscheidungen, ohne die Interessen der deutschen Bevölkerung aus den Augen zu verlieren. Dabei scheute sie weder die öffentliche Diskussion noch die politische Auseinandersetzung.
Auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Linkspartei.PDS danke ich Almuth Berger für ihre der Humanität verpflichteten Arbeit und wünsche ihr für den nun
bevorstehenden Lebensabschnitt des Ruhestandes viele unruhige Jahre und das Gefühl, gebraucht zu werden.
Für Frau Berger war das bevorstehende Ausscheiden aus dem Amt Anlass, Reflektionen über ihre Arbeit anzustellen und besonders anhand der Tatsache des Zuwanderungsgesetzes Schlussfolgerungen zu formulieren. Unter anderem warb sie bei öffentlichen Veranstaltungen, aber auch bei ihren abschließenden Besuchen in den verschiedenen Fraktionen um eine neue Beschreibung der Funktion der Verantwortlichen für Fragen der Zuwanderung und um eine Stärkung der Position durch die Anbindung der Funktion an den Landtag.
Interfraktionelle Gespräche und auch die im Sommer bekundete Meinung des Präsidenten, dass eine Ansiedlung der Funktion im Landtag wünschenswert wäre, ließ die Erwartung in uns keimen, dass den Schlussfolgerungen Almuth Bergers Rechnung getragen würde. Leider mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass dies, ohne die Möglichkeit einer parlamentarischen Debatte zu nutzen, verworfen wurde.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS beantragt daher, die Funktionsbezeichnung der „Ausländerbeauftragten des Landes Brandenburg“ in „Beauftragte oder Beauftragter für Migration und Integration“ zu ändern sowie diese aus dem Geschäft der laufenden Verwaltung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie herauszunehmen und entsprechend der Beauftragten für den Datenschutz beim Landtag anzusiedeln.
Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 ist Deutschland auch rein rechtlich ein Zuwanderungsland. Haben wir das als Politiker aber auch schon so verinnerlicht? Verhalten wir uns in der Politik entsprechend? Überwiegt nicht bis heute bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die Auffassung, dass Zuwanderer in erster Linie Problemfälle sind, die zusätzliche Probleme erzeugen? Wenn auch etwas vorsichtiger und relativierender in der Formulierung kommt der Fachberatungsdienst für Zuwanderung, Integration, Toleranz im Land Brandenburg in seinem Bericht aus dem Jahre 2005 zu folgender Auffassung:
„Brandenburg muss die Türen für qualifizierte Zuwanderung weiter öffnen und die Ansätze einer produktiven Zuwanderungspolitik vergrößern. Dies folgt nicht aus der Not des Bevölkerungsrückganges, sondern Öffnung und Internationalisierung erweisen sich schon jetzt als Voraussetzung für Wachstum, Lebensqualität und Innovation. Es muss darum gehen, Menschen, die Brandenburg für sich als neue Heimat wählen, das Ankommen und Bleiben leicht zu machen.“
Zweifellos ist das eine sehr komplexe Aufgabe. Dabei kann es nicht nur darum gehen, dass man den Zuwanderern Integrations- und Sprachkurse zubilligt, Unterkunft und Verpflegung zuteilt oder über fördernde Instrumente den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Ziel muss für die Zuwanderer eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Lebens sein, um zu dieser Gesellschaft dazuzugehören - gleich welcher Hautfarbe, Herkunft, Kultur und Religion.
Integration bedeutet auch, dass sich die aufnehmende Gesellschaft verändert und sich dieser Aufgabe stellt, und zwar in allen Bereichen. Es geht vor allem darum, unsere Gesellschaft so zu gestalten, dass Menschen aus anderen Ländern und anderen Kulturen mit uns leben können und die Bürger im Land Brandenburg erfahren, welche Potenziale Zugewanderte besitzen, deren Eindringen in unsere Gesellschaft diese auch für uns schöner und reicher macht.
Wir alle, die wir am politischen Willensbildungsprozess mit unserem Mandat in unseren Parteien und mit unserem bürgerschaftlichen Engagement beteiligt sind, tragen für diesen Prozess Verantwortung. Immer deutlicher wird, dass Integrationsbelange eine Vielzahl von Politikbereichen durchdringen. Integration sollte künftig keine isolierte Angelegenheit der Ausländerbeauftragten, sondern eine fachministerienübergreifende Aufgabe sein.
Die Integration von Zugewanderten muss als interministerielle Querschnittsaufgabe definiert werden. Das heißt: In jedem ministeriellen Ressort liegt die Verantwortung für die Aufgabenstellung der Integration. Daher sind die verschiedenen Aufgabenträger auf der Regierungsebene, aber auch auf den politischen Ebenen für integrative Aufgaben zu sensibilisieren, die Umsetzung zu koordinieren.
Wir sprechen hier also von einer neuen Qualität der Aufgabenstellung, der die Bezeichnung „Beauftragter für Migration und Integration“ besser gerecht wird. Die Anbindung dieser Funktion an die Legislative wäre die entsprechende Konsequenz. Aufgabenstellung und Berichtspflicht der oder des Beauftragten für Migration und Integration liegen dann beim Parlament. Er hätte Ombudsfunktion. Im Übrigen hat auch Bundeskanzlerin Merkel die neuen Herausforderungen angenommen und die Beauftragte für Migration und Integration des Bundes als Staatsministerin im Bundeskanzleramt angesiedelt. In den Kommunen des Landes werden die Beauftragten von den gewählten Vertretern bestellt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns dem sensiblen Problem parteiübergreifend mehr Aufmerksamkeit widmen und im Hauptausschuss über entsprechende Lösungsmöglichkeiten beraten. Dann könnte die Hoffnung Almuth Bergers, die sie am 14.07.2006 in der „Lausitzer Rundschau“ geäußert hat, doch noch Realität werden:
„Ich erhoffe mir, dass das Thema Integration an oberster Stelle behandelt und damit deutlich gemacht wird, dass das eine ganz wichtige Aufgabe für die Bundesregierung insgesamt und für alle Länder ist, eine Schlüsselaufgabe, wie es in der Positionsbestimmung der Bundesregierung heißt.“
Ich bitte um Ihre Unterstützung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gestatten Sie mir bitte noch zwei Bemerkungen zu meinem Redebeitrag zum letzten Tagesordnungspunkt.
Erstens: Die wesentlichen Dinge, die ich in meinem Vortrag zusammengefasst habe, sind das Ergebnis der Reflexionen von Frau Berger. Das hätte man also auch ein bisschen ernster nehmen können.
Zweitens zu dem Antrag selbst. Wenn der Landtagspräsident und viele andere Mitglieder der einzelnen Fraktionen im Vorfeld der interfraktionellen Beratungen sagen, die Meinung von Frau Berger sei bedenkenswert, dann gehe ich doch davon aus,
dass wir bereits in der Sommerpause miteinander ins Gespräch kommen und nicht erst durch die Zeitungen von der Aussprache erfahren.
Damit komme ich zu dem neuen Thema, also zur Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht bleiben dürfen und nicht gehen können - dieser Widerspruch umreißt am deutlichsten die Situation der so genannten Geduldeten. Das sind Ausländer, Menschen, Familien mit Kindern in Brandenburg, die zwar seit langem hier leben, die aber keinen gesicherten Rechtsstatus haben, die nur geduldet sind, die nicht arbeiten dürfen, aber derzeit nicht abgeschoben werden können. Etwa 400 dieser Menschen leben seit mehr als zehn Jahren in unserem Lande, seit zehn Jahren! Die Kinder dieser Menschen haben die so genannte Heimat oftmals noch nie gesehen.
Wer mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 die Erwartung verbunden hatte, dass es Vereinfachungen im Aufenthaltsrecht geben würde, muss sich eine Selbsttäuschung eingestehen.
Das Ziel des Gesetzes, „Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland“, wurde voll erreicht. Humanitäre Erwartungen und eine Hoffnung auf Entbürokratisierung des Verfahrens konnten entgegen allen politischen Lobpreisungen nicht erreicht werden. So gibt es zwar nur noch zwei Aufenthaltstitel, aber zehn Arten von unbefristeter Niederlassungserlaubnis und 45 Arten der befristeten Aufenthaltsgenehmigung; dazu noch Visa in verschiedenen Formen. Sie tragen nicht zu einer überschaubaren Regelung des Zuwanderungsverfahrens bei. Trotz oder - sollte man vielleicht eher so sagen? - wegen der vielfältigen Sonderregelungen und Einschränkungen konnte auch das inhumane System der Kettenduldungen nicht beseitigt werden, obwohl allseits Konsens bestand, dies abzuschaffen.
Viele langjährig Geduldete haben noch immer keine Bleibeperspektive. Ihnen wird die Lebensplanung überhaupt verwehrt. Durch den unsicheren Zustand werden sie an der Integration gehindert. Oftmals erhalten sie keine Arbeitserlaubnis, können also sich selbst und ihre Familien auf legalem Wege nicht versorgen. Jugendlichen und Heranwachsenden wird eine Ausbildung verwehrt.
Nachdem deutlich geworden war, dass das System der Kettenduldungen auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes nicht gelöst werden kann, entschloss man sich, eine Bleiberechtsregelung für so genannte Altfälle zu erarbeiten. Schon im Mai dieses Jahres haben wir eine entsprechende Regelung erwartet. Ich wäre aber überrascht, wenn die Innenministerkonferenz im Herbst eine Regelung zustande brächte. Weil dies sehr ungewiss ist, weil im Land Brandenburg mehr als 3 500 geduldete Flüchtlinge, Menschen, leben und weil in diesem Jahr bereits mehr als 200 Personen abgeschoben worden sind, halten wir es für erforderlich, bis zum Inkrafttreten einer Bleiberechtsregelung einen Abschiebestopp auszusprechen. Was für eine menschliche Tragödie wäre es, wenn Geduldete, die in manchen Fällen mehr als zehn Jahre hier Heimrecht hatten, kurz vor dem Inkrafttreten einer Bleiberechtsregelung, die auch sie begünstigte, abgeschoben werden würden? - Brandenburg sollte also dem Berliner Beispiel folgen und bis zu einer entsprechenden Regelung Abschiebungen aussetzen.
Kein Verständnis habe ich, Herr Innenminister, für Ihre Kritik an der Praxis der Landeshauptstadt Potsdam, die entschieden hat, die Abschiebungen nunmehr auszusetzen. Auch in anderen Bundesländern haben die Innenminister dafür gesorgt, dass das Abschiebeverfahren zumindest nur eingeschränkt oder unter besonderer Einzelfallprüfung durchgesetzt wird. So haben die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz einen großen Ermessensspielraum bekommen. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein wurden zwar keine Vorgriffsregelungen erlassen, aber die entsprechenden Behörden wurden seitens des jeweiligen Innenministeriums beauflagt, aus humanitären Gründen Bleiberecht zu gewähren. Auch die Voten der Härtefallkommission erhielten dort einen höheren Stellenwert.
Allerdings kann ich nicht umhin, der Erarbeitung der Bleiberechtsverordnung auch mit etwas Sorge entgegenzusehen. Auf eine Kleine Anfrage hin hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sich die Innenministerkonferenz im Mai mit dem Thema beschäftigt hat, eine Bleiberechtsregelung dort aber nicht getroffen werden konnte, da zum damaligen Zeitpunkt die Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes noch nicht abgeschlossen war. Blättert man nun im Evaluationsbericht und schaut sich die daraus resultierenden Vorschläge an, so hat man den Eindruck, dass mit der Verordnung zum Bleiberecht die letzten humanitären Züge des Zuwanderungsgesetzes außer Kraft gesetzt werden sollen. Bundesminister Schäuble tritt mit einem Bekenntnis zu Integration und Bleiberecht für die so genannten Altfälle auf, aber im gleichen Moment unterbreitet die Ministerialbürokratie Vorschläge wie: Ausländer, die von Hartz IV leben, müssen abgeschoben werden. - Ich frage Sie: Wovon sollen diese Menschen denn leben, wenn sie keine Arbeitserlaubnis haben?! Und weiter: Die Frist zur Erlangung der Niederlassungserlaubnis soll verlängert werden, weitere Einschränkungen beim Ehegattenzuzug sollten in Kraft treten. - Wo wird denn da die sonst so heilige Familie gefördert?
Dieser Katalog der angedachten Restriktionen könnte munter weitergeführt werden. Wenn das Bleiberecht so restriktiv geregelt wird, dass es am Ende nur noch für eine sehr kleine Gruppe von Menschen Anwendung finden kann, dann ist es keine humanitäre Leistung mehr, sondern dient lediglich der weiteren Einschränkung und Verschärfung der von der SchröderRegierung gefassten Beschlüsse.
Herr Innenminister, wir erwarten, dass Sie alles dafür tun, dass erstens eine Bleiberechtsregelung so schnell wie möglich erlassen wird und damit für die langjährig geduldeten Menschen in unserem Land Rechtssicherheit erlangt wird, zweitens bis zur Bleiberechtsregelung keine Abschiebungen in Brandenburg realisiert werden und dass Sie sich drittens als Vertreter des Landes Brandenburg dafür einsetzen, dass die Bleiberechtsregelung nicht von restriktiven Maßnahmen geprägt ist, sondern den schon länger hier lebenden Migranten die Möglichkeit bietet, endlich in den Integrationsprozess einzusteigen.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang ein Wort zu dem Entschließungsantrag. Ich freue mich, dass ich mich darin sehr stark wiederfinde.
- Das hoffe ich auch. - Wenn sich der Innenminister dazu entschließen könnte, analog seinen Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit einem Schreiben an die zuständigen Behörden problematische Entscheidungen zu verhindern, dann könnte ich dem Entschließungsantrag mit vollem Herzen zustimmen. Anderenfalls werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Demagogisch und scheinheilig nenne ich die Große Anfrage der DVU.
Dahinter verbirgt sich die ganze Verlogenheit ihrer angeblich demokratischen und nationalistischen Politik. Die DVU unterstellt der Polizei rechtswidriges Handeln und der Regierung Verschwendung von Steuergeldern und Fördermitteln.
Nachdem die Regierung bereits in ihrer Antwort auf die vorangegangene Kleine Anfrage den Abwägungsprozess der Entscheidung der Polizei nachvollziehbar erläutert und auch die Finanzierung des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit dargelegt hat, starten Sie, meine Damen und Herren von der DVU, eine neue Anfrage. Das wird möglicherweise daran liegen, dass sich die Arbeit des Aktionsbündnisses gerade auch gegen Ihre fremdenfeindliche Politik und geistige Nähe zur NPD richtet. Diese haben Sie ja mit Ihrem Deutschlandpakt und der Spitzenkandidatur Ihres
Vorsitzenden zur Bundestagswahl auf der Liste der NPD offenkundig gemacht. Und da möchten Sie natürlich gern die Aktivitäten des Aktionsbündnisses nicht nur diskreditieren, sondern sogar unterbinden. Ausdrücklich unterstützen wir deshalb die Position der Landesregierung zu Ihrer Frage 24 aus der Kleinen Anfrage. Ich zitiere:
„Das Aktionsbündnis ist Partner der Landesregierung bei der Umsetzung des Handlungskonzeptes ,Tolerantes Brandenburg - für eine starke und lebendige Demokratie‘. Da die Landesregierung den Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit auch weiterhin als eine wichtige Aufgabe ansieht, wird sie das Aktionsbündnis weiter unterstützen und fördern.“
Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an unseren Antrag in der 32. Sitzung des Landtages „Keine Kürzungen bei Projekten gegen Rechtsextremismus“.
Den Kampf gegen den Rechtsextremismus kann und darf man nicht auf dem Rücken der Polizei austragen. Entscheidend für meine Fraktion ist, dass wir diese Auseinandersetzung noch viel stärker im Alltag führen müssen. Wir dürfen den unverbesserlichen Ewiggestrigen bzw. den gefährlich neu erwachten Heutigen keine Chance lassen, ihre menschenverachtende Ideologie, nämlich Kriege und Gewalt zu verherrlichen und Verbrechen an der Menschheit als heroische Heldentaten hinzustellen, immer wieder aufleben zu lassen.
Sie, meine Damen und Herren von der DVU, bieten mit Ihrem Nationalismus und Ihrem Menschenbild, das in wertvolle und mindere Menschen einteilt, den geistigen Nährboden für solche Entwicklungen.
Mit Ihrer Fragestellung offenbaren Sie ein zweifelhaftes Verhältnis zu Menschenrechten und Anwendung von Gewalt. Allen Ernstes stellen Sie das Recht auf Versammlungsfreiheit über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Sonst hätten Sie ja die Argumentation der Polizei nachvollziehen und akzeptieren können, dass die Vielzahl von anwesenden älteren Menschen und Familien mit kleineren Kindern sowohl den Einsatz von körperlicher Gewalt...
... als auch von Räumtechnik zur Auflösung einer friedlichen Demonstration nicht zuließ, ja sogar gefährlich gewesen wäre.
- Ja, jetzt habe ich meinen Satz beendet.
Ich will auf diese Frage antworten. Die toten Menschen auf dem Friedhof in Halbe sind im Ergebnis eines menschenunwürdigen Raubkrieges gestorben.
Kinder und Frauen haben diese Menschen 1945 in Halbe notdürftig verscharren und begraben müssen. Erst in den 50er Jahren wurden durch demokratische Kräfte unter Führung von Pfarrer Teichmann die Menschen auf diesem Friedhof ordentlich beigesetzt. Es ist menschenverachtend, wenn man die Deutungshoheit für diesen Ort an sich zieht und sagt, dass das der Ort zum Heldengedenken sei. Die Deutungshoheit kann man Ihnen nicht überlassen. Es ist nämlich ein Ort des Gedenkens, um für den Frieden zu leben.
Sie möchten - jetzt bin ich wieder bei meiner Rede - unter allen Umständen Leute marschieren sehen, von denen wir wissen, dass sie heute das Versammlungsrecht für ihre verwerflichen politischen Ziele nutzen, um es später für die Sicherung ihrer Macht abzuschaffen. Das kennen wir schon aus der Geschichte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Demokraten wissen, dass die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus vor allem auf der politischen Ebene erfolgen muss. Wir sollten weiter darüber reden, ob die Aufnahme des Verbots der Wiederbelegung nationalsozialistischen Gedankengutes in das Grundgesetz ein richtiger und wichtiger Schritt wäre,
um klare juristische Grenzen zu setzen, denn Faschismus und Nationalsozialismus sind keine Gesinnung, sie sind Verbrechen.
Alle demokratischen Kräfte dieses Landes müssen gemeinsam verhindern, dass Neonazis wie Worch und Jacobs Halbe zu einem neuen Wallfahrtsort machen, denn Halbe ist nicht braun, Halbe ist bunt und es leben friedliebende Menschen dort. Wir sind es Brandenburg, den anderen Bundesländern unserer Bundesrepublik und der Welt schuldig, dies immer wieder deutlich zu machen.
Durch die Debatte über die Einbürgerungstests in Baden-Württemberg und Hessen entsteht der Eindruck, als seien auch für Brandenburg höhere Hürden im Einwanderungsverfahren notwendig.
Ich frage die Landesregierung: Mit welchen inhaltlichen Positionen geht sie im Mai in die Beratungen?
Herr Minister, wird es in diesem Zusammenhang auch eine Debatte zur weiteren Durchführung von Kettenduldungen geben?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Jede Petition ist Ausdruck dessen, dass Bürger mit staatlichen Regelungen oder mit Verwaltungshandeln nicht einverstanden sind bzw. dies nicht nachvollziehen können. Deshalb ist es erforderlich, darüber nachzudenken, wie die Ver
waltung so funktionieren kann, dass es immer weniger Bürger für notwendig erachten, Petitionen einzureichen.
Bei einigen Petitionen des vergangenen Jahres stand das Bestreben im Vordergrund, subjektives Rechtsempfinden durch die Veränderung gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Verordnungen zu geltendem Recht werden zu lassen. Vereinzelt konnten Anregungen in die parlamentarische Arbeit eingebracht werden.
Einem großen Teil der Petenten musste jedoch mitgeteilt werden, dass das Handeln der Verwaltung den gegebenen gesetzlichen Bedingungen und Verordnungen entsprach. Petitionen, die in dem Sinne sachlich unbegründet waren, wurden aber nicht formal zurückgewiesen, sondern die Rechtslage wurde für den Petenten nachvollziehbar dargestellt.
Hier, wie auch bei den meisten sachlich begründeten Petitionen, waren häufig die übergroße Regeldichte und restriktive Einschränkungen durch die Verordnungen ursächlich für Fehlentscheidungen oder Fehlinterpretationen. Beispiele: der Berechnungsbogen von ALG II, unklare Angaben bei der Berechnung von Bezügen, Vergütung von Mehrarbeit, Entscheidungen im Bau- und Planungsrecht etc. Durch Entflechtung von Verordnungen und Aufhebung restriktiver Maßnahmen entsprechend den Arbeitszielen des Sonderausschusses für Bürokratieabbau könnte man hier Abhilfe schaffen.
Der Abbau von Regeln darf aber nicht mit dem Abbau von Standards, insbesondere nicht von solchen im sozialen Bereich, einhergehen. Fehlende Standards können nämlich zu ungleichen Leistungen innerhalb des Landes Brandenburg führen. Schon jetzt ist deutlich erkennbar, dass der Rechtsanspruch, zum Beispiel auf Leistungen der Frühförderung, in den einzelnen Landkreisen sehr unterschiedlich realisiert wird, weil die entsprechende Verordnung bereits seit Jahren überfällig ist. Mehrfach musste der Petitionsausschuss gerade in diesem Bereich tätig werden.
Wenn wir uns in diesem Jahr mit der Zusammenlegung von ambulanten und stationären Eingliederungshilfen befassen, sollten wir uns darauf verständigen, dass auch hier Standards festgelegt werden und somit die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Land gefördert wird. Damit könnte auch die Notwendigkeit von Petitionen vorausschauend herabgesetzt werden. Auch durch die Stärkung anderer demokratischer Gremien kann erreicht werden, dass sich Bürger nicht erst an den Petitionsausschuss zu wenden brauchen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Ein wesentlicher Teil der Beschwerden und Anfragen aus dem Bereich des angeordneten Aufenthalts in Justizvollzugsanstalten könnte sich durch die sich zurzeit neu konstituierenden Gefängnisbeiräte, zu denen auch Mitglieder des Landtages gehören, klären lassen und somit orts- und zeitnah ausgeräumt werden.
Auch im Bereich des Ausländerrechts könnten, wie schon erwähnt, Petitionen vermieden werden. Die größte Zahl der diesbezüglichen Vorgänge landet deshalb beim Petitionsausschuss, weil sie in der Härtefallkommission aufgrund der Ausschlussklausel 9 nicht behandelt werden können. In dieser wird festgelegt, dass nur solche Asylbewerber vorstellig werden können, bei denen noch kein Abschiebetermin festgelegt worden ist.
Die Streichung des entsprechenden Passus hätte zur Folge, dass sich das zuständige Gremium mit der Sachlage beschäftigen könnte und nicht der Petitionsausschuss in Eil- und Sondersitzungen mit der Problemlage befasst werden müsste.
Es muss gelingen, das staatliche verwaltende Handeln so transparent zu gestalten, dass sich die Bürger immer seltener genötigt sehen, den Petitionsausschuss überhaupt anzurufen. Durch die Stärkung demokratischer Gremien, den Abbau bürokratischer Hürden, die Gestaltung verbindlicher Standards im sozialen Bereich sollten wir einen Schritt auf diesem Weg vorankommen. - Ich danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Mit der Einrichtung der Härtefallkommission hat die Landesregierung ein wichtiges Instrument zur Vermeidung menschlicher Härten geschaffen. Nach dem Aufenthaltsgesetz darf unter Inanspruchnahme der Härtefallkommission die oberste Landesbehörde Ausländern, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, abweichend eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS hatte die Einsetzung der Härtefallkommission frühzeitig gefordert und begrüßt, dass die Landesregierung als eine der ersten Landesregierungen in der Bundesrepublik die Rechtsverordnung erlassen hat, die Kommission sich zügig konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen hat.
Die Besonderheit, dass hier Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und Institutionen der Regierung einen Entscheidungsprozess in Zusammenarbeit gestalten, halten wir für einen guten Schritt in Richtung Demokratisierung und Partizipation bürgerschaftlichen Engagements.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass schon nach zehnmonatiger Tätigkeit der Kommission ein Bericht über die bisherige Tätigkeit der Härtefallkommission des Landes Brandenburg vorgelegt wurde. Dies ermöglicht es, die Arbeitsweise der Kommission einzuschätzen und auftretenden Problemen zeitnah zu begegnen.
Dieser Bericht spiegelt eine positive Bilanz wider. Nicht nur die Regelmäßigkeit der Beratungen, sondern auch das Zusammentreffen zu außerordentlichen Sitzungen bei besonderer Dringlichkeit belegen, dass sich die Mitglieder der Härtefallkommission ihren Aufgaben mit einem hohen Grad an Verantwortungsbewusstsein stellen.
Stellt man in Rechnung, dass jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung darstellt und in jedem Fall eine Vielzahl von rechtlichen Sachverhalten zu prüfen ist, muss man anerkennend feststellen, dass die inhaltliche Befassung mit 25 Anträgen, die 95 Personen betreffen, ein gutes Stück geleistete Arbeit ist. Hinzu kommt, dass jedes Mitglied den Antrag schon einer umfangreichen Überprüfung unterzogen hat, bevor es ihn in die Beratung der Kommission einbringt.
Im Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission wird nachvollziehbar dargestellt, welche Diskussionsprozesse zur Verständigung in einzelnen Grundfragen, insbesondere bezüglich von Ausschlussgründen für die Befassung in der Härtefallkommis