In vielen Gesprächen sind aber unterschiedliche Interessenlagen deutlich geworden. Zum einen geht es um die finanzielle Ausgestaltung des Gesetzes. Zum anderen wird die Befürchtung geäußert, dass die Leistungserbringer erhebliche Einbußen hinnehmen müssen.
wurf vor, mit dem versucht wird, den vielen Befürchtungen entgegenzutreten. Bei allen Bedenken der einzelnen Gruppen steht die Betreuung der Menschen im Mittelpunkt. Viele Einrichtungen haben gute Konzepte und hochmotiviertes, qualifiziertes Personal. Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die durch ihre tägliche Arbeit mit den Behinderten, egal, ob im ambulanten oder im stationären Bereich, diesen Menschen die Teilhabe am Leben und an der Arbeit ermöglichen.
Zieht man den Vergleich zu der Zeit vor 1989, als Menschen mit Behinderungen nicht in die Öffentlichkeit gehörten, ist hier wahre Pionierarbeit geleistet worden.
Der Gesetzentwurf liegt Ihnen in geänderter Form vor. Die Änderungen sind das Ergebnis der Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie und Ergebnis der Gespräche vor Ort. Zum einen wollen wir den Gemeinsamen Ausschuss bilden. Frau Lehmann ist darauf eingegangen. Nach Gesprächen in den Landkreisen muss ich sagen: Die Landkreise sehen das durchaus als ein positives Zeichen und fühlen sich nicht ausgeschlossen. Damit können wir die Arbeit zwischen dem Land und den Kreisen sehr gut nachvollziehen. Als „zahnlosen Tiger“ kann man den Gemeinsamen Ausschuss wirklich nicht bezeichnen.
Das Zweite ist die Finanzausstattung der Kreise. Der ursprüngliche Entwurf sah einen Sonderlastenausgleich vor, bei dem die von vornherein überproportional belasteten Kreise nicht genügend bedacht worden wären. Dies haben wir geändert, indem wir nicht 95 % der 312 Millionen Euro verteilen, sondern lediglich 92 %. Damit erhalten zwar die Kreise weniger, die schon wenig hatten, aber die verbleibenden 8 %, die 25 Millionen Euro, werden gerechter verteilt. Jeder Kreis hat damit eine Mindestzuwachsrate von 8,69 %.
Somit haben wir die grundsätzlichen Forderungen nach einer besseren Finanzausstattung der örtlichen Träger und nach Sicherung der Betreuungsqualität für die Betroffenen aufgegriffen. Jetzt sind die Akteure vor Ort gefragt, das Gesetz umzusetzen. Auch wenn vielleicht der eine oder andere Wunsch nicht berücksichtigt wurde, möchte ich Sie recht herzlich bitten, alles in Ihren Kräften Stehende zu tun, um die Situation der Menschen, die der Betreuung bedürfen, tatsächlich weiter zu verbessern. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs möchte ich Ihnen noch einmal in Kürze in Erinnerung rufen.
Wir wollen - erstens - die ambulante Betreuungsformen vorrangig fördern. Das ist auch die eigentliche, die wichtigste Intention und das Motiv des Gesetzes. Für uns steht also der
Wir wollen - zweitens - für die Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege jeweils eine einheitliche Zuständigkeit gewährleisten, also die Sachverantwortung, die schon bisher vollständig beim örtlichen Träger angesiedelt war, mit der Finanzverantwortung für die stationären Hilfen zusammenführen. Es waren sich alle einig, dass das der richtige Weg ist.
Wir wollen - drittens - einen Finanzausgleich herstellen, der der Verantwortung der Kommunen und den Pflichten des Landes gerecht wird und der vor allem die Versorgung der betroffenen Menschen mit den notwendigen Hilfen sicherstellt.
Wir haben mit der Aufnahme der Mittel in den kommunalen Finanzausgleich die Möglichkeit, dies alles zu tun. Denn die Trennung der Verantwortlichkeiten in der Vergangenheit war, ehrlich gesagt, problematisch und ineffizient, bewirkte Fehlsteuerungen und falsche Entscheidungen.
Dass die Kommunen als örtliche Träger die stationäre Hilfe und Eingliederungshilfe nicht nur, wie bisher, sachlich steuern, sondern für ihre jeweilige Region künftig auch finanziell verantworten, ist im Interesse der betroffenen Menschen und ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bisherigen Verfahren. Vor allem wird die bürgernahe Organisation der Hilfen, der Grundsatz „ambulant vor stationär“, dadurch weiter gestärkt, und - ich denke, darin sind sich hier alle einig - daran müssen wir interessiert sein; denn die künftigen Entwicklungen sind absehbar. Die Zahl der behinderten sowie alten Menschen, die dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, wird mittel- bis langfristig steigen. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Es verlangt danach, dass Strukturen geschaffen werden, die allen Menschen ein würdiges Leben in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld ermöglichen und die explodierenden Kosten im stationären Bereich im Zaum halten. Genau das haben wir vor; dazu ergreifen wir jetzt die Chance einer Neuregelung.
Ich glaube, die Befürchtungen, dass sich die Landesregierung aus der Behindertenpolitik zurückziehen könnte, sind zu entkräften. Wir ziehen uns nicht zurück. Unsere Verantwortung wird bleiben. Wir werden gemeinsam mit den Kommunen neue Konzepte entwickeln und die besten Erfahrungen landesweit auf eine breite Basis stellen. Wir werden die Diskussion darüber, wie die Leistungen bedarfs- und bedürfnisgerecht zur Verfügung gestellt werden, führen. Leider sind diese Aspekte in der Diskussion häufig untergegangen. Wir beklagen dies und haben die Kommunen in den Fachveranstaltungen aufgefordert, auch diese Aspekte zu diskutieren.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Chancen für die örtlichen Träger, die Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs in vollständig eigener Verantwortung zu entscheiden, durch diese gesetzliche Regelung gestärkt werden. Mir ist bewusst, dass es dabei auch um die Verteilungsgerechtigkeit, um die gerechte Verteilung der Mittel zwischen den Kreisen, geht. Diese Verteilungsgerechtigkeit nimmt jeden in die Pflicht; wir dürfen die einzelnen Beteiligten dabei nicht überfordern. Ich nehme die Diskussionen und die Signale aus den Landkreisen und Kommunen sehr ernst, und wir haben ja ausführlich mit allen Beteiligten darüber diskutiert.
wortung von vielen begrüßt; doch was die Ausgestaltung des Finanzausgleichs anbelangt, bleiben bei einzelnen Kommunen Zweifel.
Deshalb noch einmal in aller Deutlichkeit: Die allgemeine Finanzausgleichsmasse wird entsprechend dem künftigen Aufgabenumfang der örtlichen Träger angepasst. Ab 2007 werden jährlich 312 Millionen Euro in den Finanzausgleich überführt; das sind in der Tat in der Gesamtsumme gegenüber dem Bezugsjahr 2005 26 Millionen Euro mehr, als die Kreise und kreisfreien Städte angemeldet haben. Auch vor diesem Hintergrund habe ich die Befürchtung, die 312 Millionen Euro wären unzureichend, für nicht begründet angesehen.
Ich begrüße ausdrücklich auch die Änderungen, die in den Regierungsfraktionen und im Ausschuss erreicht wurden. Zum Beispiel sind die Schlüsselzuweisungen zugunsten der Kommunen im Verhältnis zum neuen Sonderlastenausgleich neu gefasst worden: von 95 % auf 92 % bei den allgemeinen Schlüsselzuweisungen und von 5 % auf 8 % beim Sonderlastenausgleich. Insgesamt erhöht sich damit auch die Mindestzuwachsrate für alle Kommunen auf 8,9 %. Das ist sehr zu begrüßen, denn es bewirkt eine größere Verteilungsgerechtigkeit und vergrößert auch die Möglichkeit zum Ausbau der ambulanten Strukturen.
Auch die im Ergebnis der Ausschussanhörung gefundene Regelung für einen Gemeinsamen Ausschuss halte ich für eine sehr wichtige Ergänzung des Gesetzentwurfs. Dies entspricht der Anregung, die die Sozialministerin bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfs gegeben hat. Gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Vertretern wird die Landesregierung über diesen Gemeinsamen Ausschuss vom Tage des Inkrafttretens des Gesetzes an die Realisierung eng begleiten.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass sich die Prognosen, die von mancher interessengeleiteten Seite angestellt werden, als überzogen herausstellen werden und die tatsächliche Entwicklung, die durch diesen Gesetzentwurf eingeleitet wird, mit den entsprechenden ökonomischen Anreizen in die richtige Richtung führen wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Alber. - Die Rednerliste ist abgearbeitet, und wir kommen zur Abstimmung.
Die Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf zur Ausführung des SGB XII und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes liegt Ihnen in Drucksache 4/3643 vor. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat dazu namentliche Abstimmung beantragt.
In der Zwischenzeit erhält der Abgeordnete Schippel Gelegenheit, eine Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten abzugeben.
Ich teile die Auffassung der Landkreise, dass das hier der Versuch ist, das Konnexitätsprinzip in Brandenburg auszuhebeln.
Wenn ich dennoch mit Ja gestimmt habe, dann aus dem einfachen Grund, dass ich der Verlagerung von der Landesebene auf die kommunale Ebene zustimme und die Vorbereitungen in den Landkreisen inzwischen so weit gediehen sind, dass es verkehrt wäre, an der Stelle zurückzudrehen. Ich appelliere aber an meine Kollegen in den Ausschüssen, darauf zu achten, dass der Gemeinsame Ausschuss gegenüber der Landesregierung das entsprechende Stimmengewicht erhält.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Mit 43 Jastimmen, 27 Neinstimmen und 5 Stimmenthaltungen ist das Gesetz angenommen und kann somit im Lande umgesetzt werden.