Herzlichen Dank. - Das Wort erhält jetzt der Abgeordnete Dr. Niekisch. Er spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wagen wir ein Stück mehr Unabhängigkeit, Freiheit, ein Stück weniger Bürokratie, also mehr Demokratie; denn nichts anderes ist es, wenn man die Autonomie der Fachhochschulen und Universitäten stärkt. Man gibt ihnen damit mehr Freiheit. Außerdem ist das ein Beleg dafür, dass nicht nur das Parlament, sondern auch die Landesregierung arbeiten und das Stück für Stück umsetzen, was wir im Koalitionsvertrag nicht nur festgeschrieben, sondern auch der Bevölkerung versprochen haben.
Ich darf deswegen mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, kurz aus der Begründung der Gesetzesnovelle zitieren. Darin steht, dass in der 4. Wahlperiode des Brandenburger Landtages, also von 2004 bis 2009, unter anderem im Bereich Wissenschaft vorgesehen ist, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, den Hochschulen das Recht zur Berufung von Professorinnen und Professoren zu übertragen. Diese Zielstellung wird nach Anhörung der Hochschulen mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt. Den Hochschulen werden im Berufungsverfahren weitreichende Befugnisse eröffnet, die nur insoweit begrenzt werden, als dies zur Qualitätssicherung erforderlich ist. Die Autonomie, also die Selbstständigkeit und die Freiheit der Hochschulen, wird damit noch einmal gestärkt.
Wir wollen nicht nur die Qualität verbessern und der Qualität eine Bahn brechen, sondern wir wollen auch die Hochschulen und Universitäten, die unter der Regie des Landes und des Wissenschaftsministeriums laufen, gegenüber den staatlich anerkannten freien, unabhängigen oder privaten Hochschulen stärken.
Selbstverständlich findet diese Autonomie, findet dieses Stück Freiheit auch eine Beschränkung. Es ist im Gesetz vorgegeben, dass es eine Überprüfung durch eine sogenannte Evaluierungskommission gibt, die in unregelmäßigen Abständen Stichproben macht, möglichst alle zwei Jahre, und genau hinschaut, ob es gesetzmäßig verläuft und ob es wirklich effektiv ist; denn kein Bereich der Gesellschaft, des Staates oder des Privaten ist davor gefeit, dass es Mauscheleien und Vetternwirtschaft gibt. Darauf zu achten ist unser aller Aufgabe.
Eine Evaluierungskommission ist sehr vielgestaltig zusammengesetzt. Es ist ein großes Gremium von unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die auch außerhalb der brandenburgischen Hochschullandschaft beheimatet sind, um einen freien, unabhängigen Blick zu haben; denn nicht einmal der Anschein von Betriebsblindheit darf dabei aufkommen.
Es gibt Ausnahmefälle, auf die schon hingewiesen worden ist. Ich möchte das gern noch einmal unterstreichen. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, auch ohne Ausschreibungen eine Professorin oder einen Professor zu berufen, wenn deren internationaler Ruf, deren Kompetenz und Fähigkeit in Lehre und Forschung wirklich unzweifelhaft sind, sodass man es dieser Frau oder diesem Mann, dieser Kapazität, eigentlich nicht zumuten kann, durch ein langwieriges Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zu gehen. Aber auch dafür gibt es ein paar
Voraussetzungen. Es muss unzweifelhaft durch sechs Gutachten von international anerkannten Wissenschaftlern auf diesem Fachgebiet nachgewiesen werden, dass hier nicht nur jemand gut lehrt, sondern auch in der Forschung stark ist, oder dass jemand nicht nur eine Forschungskanone ist, sondern auch in der Lage ist, den Studentinnen und Studenten Wissen zu vermitteln.
Ich freue mich, dass wir hier ein Stück des Koalitionsvertrages erfüllen. Ich freue mich auf dieses Stück mehr Freiheit. Deswegen werden wir, da das hier im Plenum schon eine relativ breite Anerkennung findet, im Ausschuss, denke ich, wirklich über die Feinheiten reden können, und Schaugefechte werden an dieser Stelle unterbleiben.
Vielen Dank an die Landesregierung und an die Kolleginnen und Kollegen, die mitgeholfen haben, dass wir hier schon dieses Stück weitergekommen sind. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Dr. Niekisch. - Wir können damit die Aussprache schließen und kommen zur Abstimmung.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 4/4053 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall, damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.
Teil III des 36. Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Anmeldung der Landesregierung
Es wurde zwischen den Fraktionen vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.
Die Beschlussempfehlung in der genannten Drucksache liegt Ihnen vor. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das war ziemlich knapp und nicht eindeutig. Ich wiederhole meine Frage: Wer der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4067 zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Beschlussempfehlung bei einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich zugestimmt worden.
Ich erteile dem Abgeordneten Krause das Wort. Er spricht für die Fraktion der Linkspartei.PDS. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist das am häufigsten ratifizierte völkerrechtliche Übereinkommen. Bis auf zwei Staaten - die USA und Somalia - haben es alle Länder anerkannt. In Deutschland trat die Konvention vor 15 Jahren, am 5. April 1992, in Kraft. Allerdings hat Deutschland bei der Unterzeichnung Vorbehalte geäußert, die bis heute ihre vollständige Umsetzung behindern oder einschränken.
Vor wenigen Wochen, im November 2006, hat sich die Kinderkommission des Deutschen Bundestages eindeutig dafür ausgesprochen, dass Kinderrechte ins Grundgesetz gehören. Parteiübergreifend sind die Mitglieder dieser Kommission der Meinung, dass eine solche Grundgesetzänderung die Bedingungen, unter denen Kinder in Deutschland aufwachsen, positiv verändern könnte.
Festgestellt wurde, dass Eltern, resultierend aus Artikel 6 des Grundgesetztes, ein sehr starkes Elternrecht innehaben. Kinder haben solche starken Rechte nicht. Sie sind im Zweifelsfall ihren Eltern gegenüber benachteiligt. Das hat zum Beispiel die Folge, dass Kinder keinen Anspruch auf bestmögliche Förderung haben. Kinder müssen überforderte oder desinteressierte Eltern, die sich nicht um ihre Entwicklungschancen kümmern, hinnehmen. Eltern werden so zu ihrem Schicksal. Traurige Folge dessen ist unter anderem, dass in keinem anderen Land die Herkunft eines Kindes den Bildungserfolg so sehr bestimmt wie bei uns. Damit sollten Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, endlich Schluss machen!
Wir wollen gleiche Chancen und bestmögliche Förderung von Anfang an durch Eltern, Kindertagesstätten und Schulen. Hierbei kann eine Grundrechtsänderung helfen.
Außerdem erwarten wir positive Folgen für den Schutz der Kinder. Der Staat müsste sein Wächteramt noch ernster nehmen. Den Jugendämtern kommt dabei die entscheidende Rolle zu. Der Schutzauftrag des Staates müsste stärker präventiv begriffen und ausgefüllt werden. Weitere Personalkürzungen in diesem Bereich würden sich verbieten.
Spektakuläre Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung haben eine richtige und wichtige Debatte um eine Stärkung des Kinderschutzes in der Bundesrepublik angestoßen. Schnell wurden Rufe nach mehr Kontrolle von wirklichen oder vermeintlichen Risikofamilien laut. Laut fordern vor allem konservative Politikerinnen und Politiker sanktionsbewehrte Verpflichtungen für Eltern ein. Eine Verengung der Debatte auf die Verantwortung von Eltern, wie sie gegenwärtig mit vermeintlichen Patentrezepten geführt wird, verstellt aber den Blick auf die eigentlich zentralen Ursachen der nicht zu leugnenden Defizite des Kinderschutzes. In diesem Zusammenhang ist vor allem von einem beschleunigten Sozialabbau zu reden, der sich gerade für Kinder und Jugendliche auf vielen Feldern besonders drastisch ausdrückt. Dazu haben wir heute in der Aktuellen Stunde von Frau Kaiser schon einiges gehört.
Jedoch hat die Bundesrepublik nicht in erster Linie ein Problem mit der mangelnden Kontrolle von sogenannten Risikoeltern. Von den in der Vergangenheit thematisierten Fällen war das Jugendamt in der Regel informiert. Ein zentrales Merkmal der modernen Kinder- und Jugendhilfe ist, dass sie im Interesse des Kindeswohls frühzeitige Angebote der Beratung und Unterstützung macht, aber nicht in erster Linie kontrolliert und sanktioniert. Die aktuell gebündelt auftretenden und spektakulären Fälle von Kindesvernachlässigung bzw. Kindesmisshandlungen dürfen nicht ohne Weiteres in den Kontext einer allgemeinen Vernachlässigungsdebatte gestellt werden, die Eltern ohne oder mit geringem Einkommen pauschal eine Neigung zur Vernachlässigung des Wohls ihrer Kinder unterstellt. Kindeswohlgefährdung ist ein schichtenübergreifendes Problem!
Für die unzureichende Beaufsichtigung und Vernachlässigung ist eine Vielzahl von Risikofaktoren verantwortlich, die aber nur zum geringsten Teil in den Familien selbst zu suchen sind. Ausschlaggebend dafür sind vor allen Dingen die gesellschaftlichen Verunsicherungsprozesse. Gerade deshalb muss es Hauptaufgabe zur Verbesserung des Kinderschutzes sein, die Bereiche Prävention und Aufklärung zu verbessern und insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Situation von Kindern zu stärken.
Wir sollten uns mit der Verankerung der Kinderrechte in der deutschen Verfassung dazu bekennen, dass die Verantwortung für den Schutz und das Wohl unserer Kinder in der öffentlichen Hand liegt. Leitbild des Kinderschutzes muss ein vorsorgender und dienstleistender Sozialstaat sein. Kinder sind als eigenständige Persönlichkeiten zu betrachten.
In Übereinstimmung mit der UN-Kinderrechtskonvention und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz halten wir es für ein verpflichtendes Gebot, dass alle Kinder das Recht auf eine umfassende Förderung haben. Sie sollten an Bildung und Erziehung in Gemeinschaft mit anderen Kindern auf freiwilliger Grundlage teilhaben können. Das gesicherte Aufwachsen ist ein Menschenrecht, das unabhängig vom Geldbeutel der Eltern und unabhängig von deren Möglichkeiten, Betreuung, Bildung und Erziehung selbst umfassend zu gewährleisten, realisiert werden muss. Notfalls müssen die Rechte von Kindern gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden können.
Wir wollen einen Sozialstaat, der gegenüber Familien und Kindern mit möglichst wenig Sanktionsdrohungen und Pflichten auskommt, der stattdessen durch bedarfsgerechte Sozialleistungen sowie durch zuverlässige und beitragsfreie Infrastrukturangebote das Kindeswohl sichert. Dazu gehört unter anderem der uneingeschränkte Rechtsanspruch für alle Kinder auf einen Platz in der Kindertagesstätte.
Die brandenburgische Landesverfassung - erarbeitet in einem Konsens der demokratischen Parteien, dem sogenannten Brandenburger Weg - bietet mit ihrem Artikel 27 für den Schutz und die Erziehung von Kindern und Jugendlichen eine solide Grundlage, auf der es bundesweit aufzubauen gilt.
Die Anerkennung von Kindern als eigenständige Personen, die Zusicherung des Schutzes durch Staat und Gesellschaft vor
körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung sowie die Verpflichtung, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiteinrichtungen zu fördern, sind Kernaussagen von Artikel 27.
Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz einzusetzen. Mit unserer Landesverfassung und dem darin enthaltenen starken Artikel 27 im Rücken sollte uns dies nicht schwerfallen. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. - Nun erhält der Abgeordnete Holzschuher für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ist eine Enttäuschung. Er ist eine Enttäuschung, weil das Thema Kinderrechte und Grundgesetz ein sehr großes und wichtiges Thema, ein sehr komplexes Thema ist, über das man sehr viel reden kann, bei dem man sehr viele Punkte finden kann, über die sich zu diskutieren lohnt. Man liest hier jedoch nichts weiter, als dass die Landesregierung aufgefordert werden soll, über den Bundesrat Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Welche Kinderrechte, steht da nicht. Was Sie genau wollen, steht da nicht.
Dann liest man die Begründung und versucht, daraus die Erkenntnis zu ziehen, was Sie eigentlich bezwecken. In der Begründung wird auf den Schutz der Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit Bezug genommen. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz - das ist die Grundnorm unseres Staates, die Grundnorm eigentlich jeder zivilisierten Rechtsordnung lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Würde des Menschen - das umfasst alle Menschen, jeden Mann, jede Frau, jedes Kind, unabhängig von Abstammung, Religion usw. Jeder Mensch verdient die Achtung seiner Würde gleichermaßen. Natürlich diskutiert niemand darüber, an dieser Stelle irgendetwas zu ergänzen; denn wollte man hier formulieren, Kinder verdienten einen stärkeren Schutz ihrer Menschenwürde, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, es könne Menschen geben, die diesen Schutz weniger bräuchten oder gar weniger verdienten.
Ich komme nun zu dem, was Sie eigentlich fordern sollten. Es ist in der Tat so, dass die UN-Kinderrechtskonvention seit 1992 auch in Deutschland verpflichtendes Recht ist. Der zweite Bericht des Ausschusses für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen hat Deutschland dafür kritisiert, dass die Kinder