Protokoll der Sitzung vom 07.03.2007

Erstens frage ich Sie, wie das Ergebnis der Rückkoppelung zum Bundesverkehrsministerium ausgefallen ist. Es ist ja nachweislich in der Presse sozusagen als Zeuge dafür herangezogen worden, dass Sie diese Rechnung decken, dass das mit über 100 Millionen Euro zu hoch finanziert ist.

Zweitens: Teilen Sie meine Meinung, dass dieser Fall einen sehr großzügigen Umgang mit Steuergeldern vermuten lässt? Offensichtlich gibt es für den Bahnhof - wir haben uns schon mehrmals damit beschäftigt - keine wirkliche Wirtschaftlichkeitsrechnung und auch kein wirklich projektbezogenes Finanzierungskonzept.

Das waren meine beiden Fragen. - Vielen Dank.

Wenn mir die Bemerkung erlaubt ist: Es ging ein bisschen durcheinander. Ich habe es gesagt: Die Bahn hatte auch eine Planung der Kosten, die wir als Gesellschafter - nicht das Bundesverkehrsministerium - für zu hoch angesehen haben. Welche Zahlen im Bundesverkehrsministerium vorliegen und dort diskutiert werden, in Zweifel gezogen werden, ist mir nicht bekannt. Da müssen Sie die Bundesregierung fragen.

Zweitens: Wir haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Zahlung von 285 Millionen Euro bei Fertigstellung dieses Baus rechtfertigt.

Noch einmal - die Frage hatte ich beantwortet; Sie haben sie noch einmal gestellt, nämlich was das in Bezug auf den Umgang mit Steuergeldern bedeutet -: Jeder Euro, der dort im Flughafen verdient wird, sei es durch Flugverkehr oder auch durch Dienstleistungen wie den Bau eines Bahnhofs für die Deutsche Bahn, wird dazu verwandt, das Flughafenprojekt Neubau BBI zu gewährleisten. Es ist nichts verloren, sondern es ist alles eingesetzt.

Herzlichen Dank.

(Minister Speer stößt beim Verlassen des Rednerpults ein Glas um. - Zurufe: Jetzt randaliert er!)

Wir kommen damit zur letzten Frage innerhalb der Fragestunde, zur Frage 1078 (Einzugsermächtigung Kfz-Steuer). - Bitte schön, Frau Funck.

Seit April letzten Jahres gilt eine neue Verordnung, nach der es nur gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich ist, ein Kraftfahrzeug zuzulassen. Nach Angaben des Ministeriums

sind im Jahr 2004 Kfz-Steuerrückstände in Höhe von gut 7,8 Millionen Euro aufgelaufen. Es wurden 294 000 Mahnungen ausgesprochen, die in fast 75 000 Fällen vollstreckt wurden.

Insofern die Frage an die Landesregierung: Wie haben sich die Kraftfahrzeugsteuerrückstände und Mahnungen seit Inkrafttreten dieser Verordnung entwickelt?

Herr Speer, Sie dürfen erneut die Antwort geben.

Die Zahlen haben sich positiv entwickelt. Ich will nicht sagen, dass alles auf diese Einzugsermächtigung bei der Anmeldung zurückgeht, aber sicherlich ein Teil. Die Rückstände sind von 7,8 Millionen Euro zum Ausgangspunkt im Frühjahr 2004 bis zum Dezember 2006 auf 6,8 Millionen Euro gesunken, die Anzahl der Mahnungen von 194 000 auf 170 000, die Anzahl der vollstreckten Fälle von 74 000 auf 67 000.

Das Verhalten der Kraftfahrzeugeigner hat sich insofern positiv für uns geändert, als sich die Zahl der Einzugsermächtigungen in diesem Zeitraum von 18 % auf 34 % erhöht hat. Insofern sehe ich eine Berechtigung für diesen Eingriff in die bestehenden Regelungen.

Herzlichen Dank. - Die Fragestunde ist damit beendet. Somit auch der Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zu dem Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/4054

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 4/4209

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen demzufolge sofort zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung.

Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? - Wer enthält sich der Stimme? Dieser Beschlussempfehlung ist bei einigen Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/3783

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Drucksache 4/4219

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen demzufolge sofort zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? - Enthält sich jemand der Stimme? - Dieser Beschlussempfehlung ist bei wenigen Stimmenthaltungen zugestimmt und damit das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonderzahlungen im Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/3657

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 4/4242

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und gebe Herrn Abgeordneten Vietze für die Linkspartei.PDS das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der 39. Sitzung des Landtages am 22. November hat die Regierung ein Gesetz eingebracht, zu dem eine sehr intensive Auseinandersetzung erfolgte. Es war auch von massiven Protesten von Gewerkschaftern, der Polizeigewerkschaft, von ver.di, der GEW begleitet. Wir hatten in diesem Hause die Situation, dass der Finanzminister deutlich gemacht hat, dass es angesichts der komplizierten Haushaltssituation keinen Verhandlungsspielraum gebe und die Streichung des Weihnachtsgeldes alternativlos sei. Er hat zugleich sein Befremden über das Agieren der Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei.PDS geäußert, die sich erlaubt hatte, bei der Kundgebung an manchen Stellen Beifall für die Forderungen zu bekunden.

Herr Bischoff hat hier umfänglich erläutert, dass es keine Alternativen zur Streichung gibt, weil: Das ist alternativlos. Sonst

gibt es nur eine höhere Nettokreditaufnahme oder Personalabbau. Beides scheidet aus, haben Sie gesagt.

(Bischoff [SPD]: Ich sage noch etwas dazu!)

Seite 2741 bis 2745 - für jeden im Protokoll nachzulesen.

Frau Funck hat gesagt: Angesichts der Haushaltslöcher ist es alternativlos, es muss gestrichen werden.

Wir haben also eine umfassende Erläuterung bekommen, dass etwas, was die Regierung einbringt, alternativlos ist und es verantwortungslos ist, wenn man - wie die Linke - einigen Forderungen der Gewerkschaft Beifall zollt. Das will ich vorausschicken.

Nun haben Sie alle Gelegenheit gehabt, meine Damen und Herren, sich die Beschlussempfehlung anzuschauen. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir nicht mehr über das Gesetz der Landesregierung reden. Von diesem Gesetz steht nämlich nichts mehr in der Beschlussfassung, über die wir jetzt reden. Nicht einmal die Überschrift ist übrig geblieben.

(Jürgens [Die Linkspartei.PDS]: Richtig!)

Wir haben jetzt die Situation, dass das Alternativlose ganz offensichtlich nicht so alternativlos war, als dass die klugen Kolleginnen und Kollegen der Koalition das Verhandlungsergebnis des Ministerpräsidenten, der genauso klug agiert hat, und die Überlegungen des Finanzministers, der eine tolle Idee hatte, nicht so gebündelt hätten, dass am Ende unter dem öffentlichen Druck ein Gesetzestext zur Beschlussfassung kommt, der vorsieht, dass es natürlich Weihnachtsgeld gibt, und zwar mit einem Grundbetrag - das sind 500 Euro - und einem Zuschlagsfonds, der möglich ist, einem Aufstockungsbetrag. Das ist auch möglich, es ist also drin.