Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Anteilnahme hält sich bei diesem so wichtigen Gesetz sehr in Grenzen. Das gilt insbesondere gemessen an dem Bild direkt hier vor mir.
Die letzte Änderung des Lehrerbildungsgesetzes liegt bereits drei Jahre zurück. Damals war es nur eine kleine Novelle, mit der ziemlich überstürzt die sogenannte Erprobungsklausel eingeführt wurde. Im Zusammenhang mit dieser Klausel wurde das Lehramtsstudium auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt. Angekündigt wurde damals vonseiten der Landesregierung ein „großer Reformschritt“, der noch bevorstehe. Dieser Schritt sollte nach Vorlage des Berichts der Bildungskommission Berlin-Brandenburg folgen, um die Lehrerbildung für den Gesamtraum zu planen und zu organisieren. Insofern, Herr Minister, liegt das, wenn Sie jetzt erst damit angefangen haben, mit Herrn Zöllner zu sprechen, inzwischen drei Jahre zurück, was dann schon verwundert. Aber gut, das kann ich Ihnen nicht in die Schuhe schieben.
Seit 2005 wurde der genannte große Wurf immer wieder angekündigt. Doch bleibt die Landesregierung diesen Wurf trotz zweijähriger Verzögerung auch jetzt wieder schuldig. Ebenso wie die Erprobungsklausel aus dem Jahre 2004 ist auch der vorliegende Entwurf wieder nur Stückwerk und lässt wichtige Probleme ungelöst.
Die Landesregierung gibt vor, sich mit dieser Gesetzesänderung intensiv der zweiten Phase des Lehramtsstudiums zu widmen, während die erste Phase im Mittelpunkt der Änderung von 2004 stand. Doch liegen die Dinge aus unserer Sicht etwas anders:
Damals wurden die Beschlüsse zur strukturellen Umgestaltung des Lehramtsstudiums auf Bachelor- und Masterstudiengänge geschaffen, wobei viele Frage offenblieben. Zum Beispiel ist bis heute unklar, in welchem Berufsfeld der Bachelor eingesetzt werden kann. Auf diese Frage gibt auch die jetzige Gesetzesänderung keine Antwort.
Zu fragen bleibt außerdem, warum die Bachelor-/Masterregelungen nach wie vor unter die Erprobungsklausel fallen, obwohl jetzt de facto doch gar nichts mehr erprobt wird. Die Umstellung wird ja wohl weder ergebnisoffen evaluiert, noch besteht die Option, die Umstellung rückgängig zu machen. Inso
fern ist unverständlich, weshalb die detaillierten Regelungen über Semesterwochenstunden für Lehramtsstudiengänge, die es in der Praxis zukünftig gar nicht mehr geben wird, im Gesetz bestehen bleiben,
während die Regelungen über zu erzielende Leistungspunkte bei Bachelor- und Masterstudiengängen lediglich in der Bachelor-/Master-Verordnung, nicht aber im Gesetz erscheinen.
Ein weiteres Problem bei der Gesetzesänderung 2004 war die Aufgabenabschichtung vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf das Landesprüfungsamt. In der jetzigen Novelle nimmt das Landesprüfungsamt wiederum einen beträchtlichen Raum ein, weil es zu einem „Landesinstitut für Lehrerbildung“ umgestaltet werden soll. Die Landesregierung spricht von zu erwartenden Synergieeffekten. Offenbar hat sich die damalige Änderung nicht bewährt, sodass jetzt bereits erneuter Änderungsbedarf besteht. Doch hat es zwischenzeitlich eine Evaluation gegeben? - Uns jedenfalls ist keine bekannt.
Positiv zu bewerten ist natürlich die von Ihnen angesprochene Verankerung der schulpraktischen Studien und sorbischer Inhalte als integrative Bestandteile der Lehramtsausbildung. Ebenso begrüßen wir die Möglichkeit der Anrechnung der Praktika auf die Vorbereitungszeit. Es ist dringend notwendig, dass die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter eher und damit jünger in den Schuldienst übernommen werden können als bisher. Insofern halten wir sogar eine weitere Verkürzung der Vorbereitungszeit für dringend geboten.
Einigkeit besteht sicherlich auch darüber, dass große und vor allem frühe Praktikumsanteile notwendig sind, um die Qualität der Ausbildung zu erhöhen. Auch ist zu begrüßen, dass Praktikumsanteile für beide Phasen der Ausbildung festgeschrieben werden sollen. Dennoch gibt es nach wie vor große Probleme und ungeklärte Fragen in Sachen Praktika:
Wie werden diese Praktika personell und finanziell abgesichert? Stehen genügend Ausbildungslehrer zur Verfügung? Wie wird die Betreuung während der Praktika gesichert? Wie sollen die Engpässe in den Fachdidaktiken überwunden werden? Welche Schulen stehen für Praktika zur Verfügung? Sollten nicht Stamm- oder Praxisschulen, wie das ja einmal gedacht war, für die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern festgeschrieben werden, um eine Kontinuität zu sichern und möglicherweise auch längerfristige studentische didaktische Forschung zu ermöglichen? Wer ist für die Finanzierung der Praktika zuständig? Fällt das alles unter „Autonomie von Hochschule“, oder gibt es da nicht vielmehr auch Verantwortlichkeiten aufseiten der beiden zuständigen Ministerien?
Die Hauptfragen und -probleme, die angesichts der Lehrerstellensituation im Lande dringend gelöst werden müssen, bleiben
Das größte Defizit des vorliegenden Entwurfs sehe ich darin, dass darin keinerlei Antworten auf die Fragen nach der künftigen Sicherung des Lehrerstellenbedarfs im Lande Brandenburg gegeben werden.
Herr Minister, wir sind immer von 1 000 fehlenden Lehrerstellen ab dem Jahre 2011 ausgegangen. Inzwischen haben Sie die Zahl auf 600 heruntergerechnet. Vielleicht ist das ja auch eine Frage, die sich durch Zeitablauf erledigt. Nach unserer Erkenntnis brauchen wir jedenfalls 1 000 Stellen, aber es werden nicht entsprechend viele Lehrerinnen und Lehrer für die genannte Zeit ausgebildet.
Außerdem gibt es das Problem, dass die dritte Phase, von der Sie gesagt haben, sie werde vereinfacht, die Phase der ersten Berufsjahre für Lehrerinnen und Lehrer, die sehr hart ist, in diesem Gesetz geregelt wird. Dazu finden wir allerdings immer nur den Begriff der „verpflichtenden Weiterbildung“. Dies halte ich nicht für die von Ihnen hier vorgegebene bessere Betreuung und Begleitung in dieser Einstiegsphase. Verpflichtende Weiterbildung - das kann doch nicht alles sein.
Mit keinem Wort wird erwähnt, wie der lange bekannte Mangel an Lehrkräften in den Lehrämtern für Berufsschulpädagogik und Sonderpädagogik überwunden werden kann.
Auch eine Antwort auf die Frage, wie künftig geregelt werden soll, dass wir den entsprechenden Lehrkräftenachwuchs in den Mangelfächern erhalten, gibt es nicht.
Aus unserer Sicht haben Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erneut die Chance vertan, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Erhöhung der Qualität der Lehrerausbildung als entscheidende Stellschraube zur Erhöhung der Qualität von Bildung in der Schule zu verbessern. Wir haben ja noch eine Anhörung vor uns, und ich hoffe, dass die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen da lernfähig sind.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Große, das war mehr oder weniger ein qualifiziertes „Ja, aber“. Sie haben die Hoffnung ausgedrückt, dass wir lernfähig sind. Das sind wir sehr gern. Ansonsten haben Sie gesagt, der Gesetzentwurf sei in den Teilen, die Sie beschrieben haben, ganz in Ordnung, aber es fehle eben erstens, zweitens, drittens, viertens, fünftens.
Das hat wahrscheinlich mit dem alten Reformismusstreit zwischen der Sozialdemokratischen Partei und anderen Parteien zu tun. Da ist ja die Frage, ob man erst warten muss, bis man den Gipfel der Erkenntnis erklommen hat, um von oben zu sehen, was man in den letzten Jahren verpasst hat, oder ob man dann, wenn man eine Erkenntnis gewonnen hat, diese auch gleich
umsetzen sollte. Wir sind da zugegebenermaßen auf der reformistischen Seite. Das heißt: Wir haben erkannt, dass wir jetzt etwas machen können. Auch mit der Umstellung auf Bachelorund Masterstudiengänge im Lehramtsstudium haben wir positive Inhalte eingebracht, zum Beispiel die Anrechenbarkeit von praktischer Erfahrung an den Dienst oder die begleitende Berufseinstiegsphase. Natürlich kann man sich vorstellen, hier noch andere Sachen zu machen, wobei aber nicht alles im Gesetz geregelt werden muss, sondern auch etwas in einer sinnvollen Bedarfsplanung oder auch in einem entsprechenden Schulressourcenkonzept geregelt werden kann.
Die Fragen, die Sie gestellt haben, werden wir sicherlich noch im Ausschuss erörtern können. Auch haben wir geplant, hierzu eine Anhörung durchzuführen. Auch davon erhoffe ich mir weitere Erkenntnisse.
Natürlich werden wir uns auch in Zukunft weiterhin Gedanken über eine sinnvolle Lehrerausbildung machen müssen. Hierbei sehe ich auch die Universitäten in der Pflicht. Dabei geht es auch darum, bei der Frage, welche Personen für den anstrengenden Beruf des Lehrers geeignet sind, die Möglichkeit zu nutzen, im Rahmen der Studienberatung eventuell auch durch Persönlichkeitstests zu untersuchen, ob man dem Betreffenden diese Berufswahl empfehlen kann. Der Lehrerberuf ist sehr wichtig, aber auch sehr belastend.
In diesem Zusammenhang gibt es auch Rahmenbedingungen, die anderweitig verortet sind. So hat zum Beispiel der Landkreis Oberhavel gesagt: Wenn wir verstärkt auf Ganztagsbetrieb umstellen, dann muss sich das auch in der Arbeitsplatzsituation der Lehrer niederschlagen. Wenn ein Lehrer den ganzen Tag in der Schule ist, dann muss er dort auch einen entsprechenden Arbeitsplatz haben. Da reicht nicht das mehr oder weniger schlecht ausgestattete Lehrerzimmer, in dem es praktisch keine Ecke zum Arbeiten gibt.
Für uns ist das also ein Schritt in die richtige Richtung, ohne dass damit die Debatte über eine bessere Lehrerausbildung beendet ist. Ich würde mich freuen, wenn wir im Ausschuss einen konstruktiven Dialog hierzu führen könnten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich kurz fassen, denn der Gesetzentwurf wird heute lediglich in der 1. Lesung behandelt. Der Ausschuss wird sich demnächst noch ausführlich mit diesem Entwurf beschäftigen, und es wird am 22. März zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung stattfinden. Bisher hatte die Landesbeauftragte für den Datenschutz keine Einwände gegen diesen Gesetzentwurf. Der Landesschulbeirat war ebenfalls einverstanden. Lediglich der Deutsche Beamtenbund hat den Gesetzentwurf grundsätzlich abgelehnt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich noch nicht geäußert, das wird er wahrscheinlich am 22. März tun.
rung abwarten und nicht voreilig Kritik üben. Vielleicht ergibt sich ja dann noch die eine oder andere Änderung. Einer Ausschussüberweisung werden wir selbstverständlich zustimmen.
Die CDU-Fraktion verzichtet auf ihren Redebeitrag. - Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/4150 - Änderung lehrerbildungs- und besoldungsrechtlicher Vorschriften - an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dieser Empfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung einstimmig zugestimmt worden.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen und den Gesetzentwurf - federführend - an den Ausschuss für Inneres und - mitberatend - an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsbegehr Folge leistet, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist diesem Überweisungsbegehr gefolgt worden.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Land Brandenburg und zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg