Protokoll der Sitzung vom 25.04.2007

In intensiven - auch öffentlichen - Diskussionen ist des Öfteren klargestellt worden: Das Arbeitsplatzargument trifft insofern auf unsere Region nicht zu, als die gewünschte Wirkung einer solchen gesetzlichen Regelung nur in Gebieten eintrete, in denen die Tarife höher liegen und die Tarifbindung verbreitet ist. Die kritische Situation des Baugewerbes in unserer Region verdeutlicht, dass wir, was tarifliche Bindungen angeht, in der Reihe der Länder hintanstehen. Für die grenzüberschreitende Konkurrenz ist die momentane Mindestlohnregelung maßgeblich und ausreichend. Auf den Punkt gebracht: Wir meinen, dass im Land Brandenburg - aufgrund der Situation, die ich an dieser Stelle nicht noch einmal umfänglich bewerten kann - das genannte übergeordnete Gemeinwohlziel mit einer solchen gesetzlichen Regelung nicht erreicht werden kann. Anders formuliert: Das übergeordnete Gemeinwohlziel kann nicht als Begründung herhalten, um entsprechende gesetzliche Regelungen zu treffen. Es ist unsere gemeinsame Auffassung, dass die bei uns wirksamen gesetzlichen Mindestlohnregelungen im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes eine ausreichende Grundlage darstellen.

Des Weiteren weise ich darauf hin, dass das Oberlandesgericht Celle die Frage nach der Zulässigkeit von Tariftreueregelungen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat; dessen Entscheidung steht aus. Die vor dem Europäischen Gerichtshof geführte Debatte fließt in unsere weitere Entscheidungsfindung ein. Danke schön.

Herr Abgeordneter Holzschuher hat Nachfragebedarf. Bitte.

Herr Minister, stimmen Sie meiner Auffassung zu, dass sich die komplizierten verfassungsrechtlichen Erwägungen, die wir soeben hören mussten, erübrigen würden, wenn wir in Deutschland einen allgemein gültigen gesetzlichen Mindestlohn hätten?

(Vereinzelt Beifall bei der SPD - Beifall bei der Linkspar- tei.PDS)

Nein.

Das ist eine klare Antwort. Unterschiedliche Auffassungen sind zulässig, weitere Nachfragen leider nicht.

Ich rufe zum Schluss die Frage 1160 (Eröffnung eines Jungen- Gymnasiums in Potsdam) auf, gestellt vom Abgeordneten Dr. Scharfenberg.

Nachdem es in Deutschland bereits vier Zentren der katholischen, sektenähnlichen Organisation „Opus Dei“ gibt und die „Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e. V.“, die „Opus Dei“ nahe steht, eine Schule und ein MädchenGymnasium in Jülich unterhält, strebt die Opus-Dei-nahe „Initiative Freie Schulen“ in Potsdam im Jahr 2009 die Eröffnung eines Jungen-Gymnasiums für insgesamt 700 Schüler an.

Ich frage die Landesregierung: Wie verhält sie sich zur Eröffnung einer solchen Schule?

Herr Staatssekretär Jungkamp, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenberg, es ist richtig: Mit Schreiben vom 15. September 2006 hat die Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e. V. den Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betreibung eines Jungen-Gymnasiums in Potsdam gestellt, und zwar schon für das Schuljahr 2007/2008.

Für die Genehmigung von Ersatzschulen - das wissen Sie sind die Voraussetzungen des § 121 des Brandenburgischen Schulgesetzes und die Vorgaben der Ersatzschul-Genehmigungsverordnung maßgebend. Wir sind im Augenblick im Prüfverfahren. Ich bitte Sie um Verständnis, wenn ich an dieser Stelle nicht mehr dazu sage. Die Prüfung steht unmittelbar vor dem Abschluss. Sie wird wahrscheinlich so schnell erfolgen, dass wir in der nächsten Woche einen Bescheid verschicken können. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich mich zu den möglichen Ergebnissen der Prüfung nicht äußern. Dafür bitte ich Sie nochmals um Verständnis.

Es gibt Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg, bitte.

Erstens: Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich ablehnend zu dem Vorhaben geäußert. Ist Ihnen das bekannt? Spielt die ablehnende Haltung eine Rolle in dem Verfahren?

Zweitens: Haben Sie die Absicht, die Möglichkeiten der Kommunen zu erweitern, wenn es darum geht, an der Genehmigung von Privatschulen mitzuwirken? Wollen Sie überhaupt solche Möglichkeiten schaffen?

Die Ablehnung der Stadt Potsdam ist uns bekannt. Darüber hinaus verfolgen wir im Augenblick lediglich eine schulrechtliche Prüfung, die möglicherweise zu dem Ergebnis kommt,

dass die anderen Dinge nötig oder auch nicht mehr nötig sind. Das werden wir sehen.

Herr Abgeordneter Dr. Niekisch hat noch eine Frage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär, teilt die Landesregierung die Äußerung des Kollegen Scharfenberg, dass es um die Bewerbung einer „sektenähnlichen Organisation“ gehe?

Zweitens: In Jülich ist vom selben Trägerverein ein MädchenGymnasium eröffnet worden - mit Genehmigung einer sozialdemokratischen Landesregierung. Ist Ihnen bekannt, dass an der dortigen Schule irgendetwas Inhumanes oder Verfassungswidriges passiert?

Auch dazu halte ich mich zurück. Ich habe mich natürlich über die Fördergemeinschaft schlau gemacht. Ich weiß, in wessen Nähe sie steht und was das bedeutet. Aber ich möchte mich dazu an dieser Stelle - eine Woche vor der endgültigen Entscheidung und ihrer Bekanntgabe - nicht öffentlich äußern. Dafür bitte ich um Verständnis.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Vielen Dank für diese weise Antwort. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2.

Bevor ich Sie in die Mittagspause entlasse, haben wir noch etwas zu arbeiten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 13. Februar 2007 zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost (Übertragungsstellenstaatsver- trag)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/4302

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes

Gesetzentwurf des Ausschusses für Inneres

Drucksache 4/4361

1. Lesung

Auch dazu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit komme ich zur Abstimmung. Ich rufe den Gesetzentwurf, der Ihnen in der Drucksache 4/4361 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/4454

1. Lesung

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit komme ich zur Abstimmung. Ich rufe den Gesetzentwurf, der Ihnen in der Drucksache 4/4454 vorliegt, zur Abstimmung auf. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5.

In Anbetracht der heutigen angespannten zeitlichen Situation setzen wir die Sitzung bereits um 12.45 Uhr fort.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.01 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 12.47 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren hier im Saal und jene, die sich noch in ihren Räumlichkeiten aufhalten! Der Präsident hatte darum gebeten, dass die Sitzung um 12.45 Uhr fortgeführt wird. Nun ist es bereits 12.47 Uhr. Wir werden die Sitzung trotz der Tatsache, dass der Großteil der Abgeordneten noch nicht anwesend ist, fortsetzen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1999 (GVBl. I S. 446), zuletzt geändert durch Sechstes Änderungsgesetz vom 22.06.2005 (GVBl. I S. 214)