An ungelernten Helferinnen und Helfern im Pflegebereich das muss man ganz ehrlich sagen - besteht deshalb derzeit wirklich kein Bedarf und wird wohl auch in Zukunft nicht bestehen. Deshalb muss der regionale Bedarf vorher erst einmal genau ermittelt werden. Das ist eine Aufgabe. Wir wollen natürlich auch die Pflege- und Betreuungsassistenz stärken. Das ist auch meinerseits ein großes Anliegen. Sie wissen, dass es auch aufgrund des Fachkräftepotenzials, das wir in der Zukunft haben werden, darauf ankommt, Helferinnen und Helfern bestimmte Aufgaben der Pflege und der Betreuung zu überlassen. Sie müssen aber in jedem Fall qualifiziert sein.
Sie wissen, dass eine einjährige Helferausbildung etabliert werden soll. Das würde auch eine Möglichkeit darstellen, dieses wichtige Anliegen umzusetzen. Es könnten auch Absolventinnen und Absolventen dieser Helferausbildung als Quereinsteiger eine dreijährige Ausbildung - dann in verkürztem Rahmen - durchlaufen, sodass sie schließlich eine vollständige Ausbildung hätten. Das ist mit Sicherheit ein guter Weg. Wir werden dies in Kürze tun. Es ist ja bisher in Brandenburg nicht landesrechtlich geregelt.
Mitte des Jahres werden wir die Pflegeinitiative starten. Es ist schon abgesprochen, dass dieses Thema dabei aufgegriffen wird. Wir brauchen dazu eine breite Diskussion im Land mit allen kompetenten Akteuren, mit den professionellen Trägern, die im Pflege- und Altenpflegebereich tätig sind. Wir wollen dann eine Rechtsnorm entwickeln. Wir wollen - das ist mein Bestreben -, im Schuljahr 2008 damit beginnen können. Dann wäre auch die Möglichkeit der Ausbildung im Rahmen einer Umschulung gegeben.
Unser Grundanliegen muss es sein, nicht aus Gründen von Langzeitarbeitslosigkeit Menschen auf andere Menschen loszulassen und sie eine Tätigkeit ausüben zu lassen, die sie einfach mit einem so geringen Qualifizierungsanteil, den sie wahrnehmen konnten, nicht ausüben können.
Noch eine Frage: Würden Sie auch als Landesarbeitsmarktpolitikerin aufgrund der Ausführungen wirklich generell die BA und die Jobcenter darin beraten, dass man solche Umschulungsmaßnahmen, die keine große Relevanz für den Arbeitsmarkt haben, zugunsten von qualifizierten Umschulungen und Weiterbildungen auf dem Gebiet der Pflege tatsächlich zurückfährt?
Die Maßnahme Teltow-Fläming war ein Test. Man hat probiert, ob dies eine Chance hat, und hat die Erfahrungen geprüft, die dabei gemacht wurden. Die BA zieht mit Sicherheit daraus ihre Schlüsse. Wir sind in ständiger Diskussion mit der BA, und das ist auch ein Punkt dieser Diskussion. Sie sehen es daran, dass der Beruf des Altenpflegehelfers auch nirgendwo in der BA-Statistik vorkommt. Es war also ein Testlauf. Er war nicht erfolgreich. Man zieht die Erfahrungen daraus und handelt danach.
Frau Ministerin, ich bin nach wie vor der Meinung, dass man in einen Pflegeberuf aufgrund einer gewissen Berufung geht. Deswegen meine Frage an Sie: Gibt es einen Katalog, nach dem man die Pflegehelfer aussucht und nach diesem Spektrum qualifiziert?
In diesem Probefall ist das nicht geschehen. Hier hat der Fallmanager nach eigenem Ermessen gehandelt. Es wurde auch in dem genannten Artikel deutlich, dass Menschen darunter gewesen sind, die keine Fahrerlaubnis haben und damit für die ambulante Pflege nicht infrage kommen. Langzeitarbeitslosigkeit als Kriterium der Auswahl reicht bei weitem nicht aus.
Es wird, wenn wir es wirklich als eine einjährige Helferausbildung etablieren, natürlich an feste Kriterien gebunden. Diese kann ich heute noch nicht benennen, weil wir das zuvor mit den Fachleuten besprechen müssen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 1157 (Ü7-Verfahren an der Oberschule Niederlehme) , gestellt von der Abgeordneten Osten.
Die Johann-Wolfgang-von-Goethe-Oberschule in Niederlehme soll nach der Entscheidung des Staatlichen Schulamtes Wüns
dorf für das kommende Schuljahr keine 7. Klassen einrichten. Die betroffenen Eltern erfuhren dies am 19. März aus der Presse und erhielten am 29. März den entsprechenden Elternbrief vom Schulamt. Obwohl mit 35 Erstanmeldungen die gesetzte Zahl 40 nicht erreicht wurde, gibt es viele Faktoren, die für das kommende Schuljahr für eine sogenannte Übergangsvariante zur Einrichtung einer 7. Klasse sprechen, zum Beispiel offene Ganztagsschule, integratives Schulmodell, Prognosen des staatlichen Schulamtes und der Kommune, dass im übernächsten Schuljahr 2008/09 die Schülerzahlen wieder ansteigen werden. Es wird davon gesprochen, dass dann in der Kommune 100 bis 200 Kinder mehr für diese Klassenstufe vorhanden sein werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Osten, in der Trägerschaft der Stadt Königs Wusterhausen befinden sich drei Oberschulen: die Goethe-Oberschule, die Oberschule Bredow und die Herder-Oberschule. Alle drei haben am diesjährigen Ü7-Verfahren teilgenommen. An Erstwünschen für die Goethe-Oberschule gab es 35, genau wie Sie gesagt haben. Auf die Bredow-Oberschule entfielen 55 und auf die Herder-Oberschule 31 Erstwünsche. Gemäß den Verwaltungsvorschriften für die Unterrichtsorganisation brauchen wir für die Einrichtung von 7. Klassen einen Zulassungsfrequenzrichtwert von zweimal 27. Dieser Wert ist vor allem in Regionen anzustreben, in denen der Schulträger über mehrere Schulen derselben Schulform verfügt. In solchen Regionen ist, wie Sie wissen, eine Einrichtung unterhalb der 40er Grenze - zweimal 20 nicht möglich, auch nicht bei offenen Ganztagsgrundschulen und auch nicht in Fällen wie der Goethe-Oberschule mit einem entsprechenden integrativen Schulkonzept.
Das heißt im Klartext: Die Bredow-Schule kann einrichten. Das heißt sogar noch mehr: Alle 55 Erstwünsche haben einen Rechtsanspruch darauf, dass sie berücksichtigt werden. Das heißt für die beiden anderen Schulen, dass nur an einer der beiden Schulen eine 7. Klasse eingerichtet werden kann.
Das Staatliche Schulamt Wünsdorf ist nun hergegangen und hat sich die Zweitwünsche angeschaut. Es hat festgestellt, dass, wenn man die Herder-Schule nicht einrichten würde, nur ein einziger Zweitwunsch, der revidierbar wäre, auf die GoetheSchule entfiele; sie bliebe also weiterhin unter der 40er Grenze. Bei Berücksichtigung der Zweitwünsche liegt die HerderSchule deutlich über der 40er Grenze, und so ist die Entscheidung des staatlichen Schulamtes gefallen. Ich finde, sie ist nicht zu beanstanden. Ich sage ganz deutlich: Heute sind Vertreter der Schule hier im Raum. Ich weiß, dass es eine schwierige Entscheidung für jede Schule ist, für ein Jahr nicht einrichten zu dürfen, auch und ganz besonders für Schulen, die sich so engagieren, wie es bei der Goethe-Schule der Fall ist. Wir haben aber - das sage ich deutlich - eine gute Perspektive; darauf haben Sie hingewiesen. Die Schülerzahlen im nächsten
Jahr lassen es möglich erscheinen, dass alle drei Schulen 7. Klassen einrichten können. Wir gehen sogar davon aus, dass alle drei Schulen letztlich in ihrem Bestand gesichert werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe zwei Nachfragen. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir als Fraktion das stringente Prinzip der Mindestschülerzahlen bzw. die Höhe dieser Zahl grundsätzlich ablehnen?
Zweitens frage ich Sie, ob Sie - es sind betroffene Eltern hier im Raum - zu einem individuellen Gespräch bereit sind. Meiner Meinung nach kann man solche Fragen sowieso nur individuell und konkret klären, wie es auch bei der Vergabe von Fördermitteln geschieht. Es bekommt nicht jeder etwas, sondern es muss geprüft werden, wo es am besten passt. - Daher die Frage nach einem Gespräch mit Ihnen.
Beides ist mit Ja zu beantworten. Ich habe es zur Kenntnis genommen und bin natürlich zu einem Gespräch bereit.
In der Goethe-Oberschule wird seit mehr als zehn Jahren gemeinsamer Unterricht von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sehr erfolgreich erteilt. Mir ist aus meiner beruflichen Erfahrung heraus bekannt, dass Kinder zum Schulabschluss geführt wurden, die erhebliche Schwierigkeiten hatten, diesen an anderen Schulen in Königs Wusterhausen zu erreichen. Die Goethe-Oberschule in Niederlehme hatte dadurch, dass sich die Pädagogen auch sonderpädagogische Kompetenzen angeeignet haben, eine erhebliche Entlastungsfunktion.
Meine Frage: Wurden diese besondere Ausprägung, diese besondere pädagogische Meisterschaft, die in dieser Schule konzentriert ist, und auch die Möglichkeiten, in einem relativ kleinen, überschaubaren Raum im gemeinsamen Unterricht zu arbeiten, bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt? Gibt es außer diesen Zahlen auch inhaltliche Gründe für die Entscheidung?
Was das pädagogische Engagement der Schule angeht, haben Sie Recht. Hier wurde ich ähnlich informiert. Was die Entscheidungskriterien angeht, waren diese genauso, wie ich sie gerade in meiner Antwort beschrieben habe.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1158 (Fehlende Krip- penplätze in Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Hartfelder.
In der „Bild“-Zeitung vom 3. April 2007 war unter der Überschrift „Jedes dritte Kind bekommt einen Krippenplatz“ zu lesen, dass eine Umfrage ergeben habe, dass in den einzelnen Bundesländern erhebliche Platzdefizite bestünden. Insbesondere in den alten Bundesländern sei diese Lücke sehr groß, aber auch in Brandenburg fehlten 4 022 Plätze.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich weiß nicht, sehr geehrte Frau Abgeordnete Hartfelder, wie hier gerechnet worden ist. Die Berechnungen, die dieser Zahl zugrunde liegen, sind der Landesregierung nicht bekannt. Der genannte Artikel ist einen Tag nach dem sogenannten Krippengipfel erschienen. Da gab es ein Abstimmungsgespräch zwischen der Ministerin von der Leyen, den Jugendministerinnen und -ministern sowie den kommunalen Spitzenverbänden. Ich habe mir berichten lassen, dass eine solche Zahl nie gefallen ist, und all die, die ich gefragt habe, verfügen über ein gutes Gedächtnis. Richtig ist, dass das Bundesjugendministerium zur Vorbereitung des Gesprächs eine Vorlage dafür erarbeitet hatte, nach der im Land Brandenburg im Jahr 2013 rund 2 500 Plätze zusätzlich erforderlich seien. Das ist eine Bedarfsprognose; sie kommt vom Deutschen Jugendinstitut. Dafür hat man Eltern gefragt, wie sie sich verhalten würden, wenn sie die freie Wahl hätten. Diese Zahlen des Verbands, dass 2 500 Plätze mehr gebraucht würden, haben aber in dem Gespräch selbst - hier habe ich mich schlau gemacht - keine weitere Rolle gespielt. Wie man also zu 4 022 Bedarfsplätzen kommt, weiß ich nicht. Dass wir die Quote von ca. 33 %, die in der Überschrift angesprochen wurde, längst erfüllen, ja sogar übererfüllen, wissen Sie. Deshalb möchte ich das gar nicht erwähnen.
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, dass ich nun gern die wirkliche Zahl wüsste, die die Landesregierung prognostiziert?
Wenn ich eine Zahl prognostizieren müsste, die sich auf einen möglicherweise unkonditionierten Rechtsanspruch bezieht, würde ich sagen, dass wir eine Orientierung hätten. Wir hatten den unkonditionierten Rechtsanspruch schon vor 2001. Damals hatten wir eine Betreuungsquote von 44 %, heute liegt sie je nach Statistik bei etwa 40 %. Diese 4 % mehr würden rein rechnerisch - bezogen auf die heutige Kinderzahl - etwa 2 200 Plätze
ausmachen. Das ist die einzige Bezugsgröße; sie ist aber ein Näherungswert, der möglicherweise noch relativ grob ist.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, dass die Informationen der „Bild“-Zeitung möglicherweise keine gute Grundlage für eine qualifizierte Anfrage sind?
Bis 2000 gab es in Brandenburg im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung unlauterer Beschäftigung vom 06.02.1996 eine Regelung zur Tariftreue. Diese wurde dann mit Hinweis auf laufende Gerichtsverfahren zur rechtlichen Überprüfung entsprechender Regelungen in Brandenburg und in anderen Bundesländern aufgehoben. Zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 11.07.2006 festgestellt, dass die landesrechtliche Regelung in Berlin - „Berliner Vergabegesetz“ - mit dem Grundgesetz und dem übrigen Bundesrecht vereinbar ist. Dies betrifft im Kern die Regelung, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge von Tariftreueerklärungen der Auftragnehmer abhängig gemacht wird.
Ich frage die Landesregierung: Warum verzichtet Brandenburg zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Regelungen, die im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe die Tariftreue berücksichtigen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Lehmann, ich möchte zunächst feststellen, dass es uns - wie schon vor dem Jahr 2000 - ein besonderes Anliegen ist, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge eine Lohnstruktur gesichert wird, die den gesetzlichen Grundlagen entspricht. Ich rufe in Erinnerung, dass mit der von Ihnen genannten Verwaltungsvorschrift - sie wurde am 6. Februar 1996 auf den Weg gebracht; damals gab es keinen gesetzlichen Mindestlohn - der Begriff „ortsübliche Vergütung“ eingeführt wurde. Das war der Kern der damals getroffenen Festlegung. Mit Hinweis auf eine anlaufende Gerichtsverhandlung ist diese Regelung 1999 oder 2000 außer Kraft gesetzt worden.
Zur Beantwortung Ihrer Frage, warum wir mit den Regelungen nicht wie von Ihnen gewünscht umgehen, schließe ich an meine Antwort auf eine einschlägige Frage von Frau Dr. Schröder an. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung über das Berliner Vergabegesetz zur Tariftreueregelung zusätzliche Anforderungen gestellt. Ich möchte die Entscheidung grob zusammenfassen: Eine gesetzliche Bindung - die Betonung liegt auf „gesetzliche“ - an Tarife ist nur hinnehmbar und daher nicht verfassungswidrig, wenn das Gesetz anerkennenswerte Ziele des Gemeinwohls verfolgt und nach der Prognose des Gesetzgebers die Erreichung dieser Ziele durch das Gesetz möglich ist; eine überzeugende Begründung ist notwendig. Solche anerkennenswerten Ziele sind demnach insbesondere die Bekämpfung von Massenarbeitslosigkeit und die Stützung des Sozialsystems.
In intensiven - auch öffentlichen - Diskussionen ist des Öfteren klargestellt worden: Das Arbeitsplatzargument trifft insofern auf unsere Region nicht zu, als die gewünschte Wirkung einer solchen gesetzlichen Regelung nur in Gebieten eintrete, in denen die Tarife höher liegen und die Tarifbindung verbreitet ist. Die kritische Situation des Baugewerbes in unserer Region verdeutlicht, dass wir, was tarifliche Bindungen angeht, in der Reihe der Länder hintanstehen. Für die grenzüberschreitende Konkurrenz ist die momentane Mindestlohnregelung maßgeblich und ausreichend. Auf den Punkt gebracht: Wir meinen, dass im Land Brandenburg - aufgrund der Situation, die ich an dieser Stelle nicht noch einmal umfänglich bewerten kann - das genannte übergeordnete Gemeinwohlziel mit einer solchen gesetzlichen Regelung nicht erreicht werden kann. Anders formuliert: Das übergeordnete Gemeinwohlziel kann nicht als Begründung herhalten, um entsprechende gesetzliche Regelungen zu treffen. Es ist unsere gemeinsame Auffassung, dass die bei uns wirksamen gesetzlichen Mindestlohnregelungen im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes eine ausreichende Grundlage darstellen.