Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

um die Gelegenheit zu diesem Schaufensterantrag in der heutigen Sitzung zu haben.

Ich stimme gern mit Ihnen überein. Aber worin, ist die entscheidende Frage. Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass der Schüler- und Ausbildungsverkehr auch künftig gewährleistet werden soll. Das sollte der Kern Ihres Interesses sein, und so will ich Ihren Antrag auch gern werten.

Dies haben wir im Zuge der Diskussion des ÖPNV-Gesetzes im Dezember bzw. in den Monaten zuvor lange und ausführlich behandelt, nämlich zweimal, und zwar in diesem Parlament und im Ausschuss. Wir haben eine Anhörung dazu durchgeführt. Meine Damen und Herren, die Sie sich nicht jeden Tag mit dem ÖPNV-Gesetz beschäftigen - was kein Vorwurf ist -: Schauen Sie in das Archiv des Landtags! Dort ist es bestens dokumentiert; wir können dort alle Argumente finden. Wir können dort die Stellungnahmen der einschlägigen Verbände nachlesen. Wir können dort auch die Bedenken nachlesen, die uns vielleicht aus der Erinnerung geraten sind, aber Gegenstand intensiver Diskussionen im Ausschuss, in den Fraktionen und darf ich Ihnen sagen - auch in der Koalition waren. Wir sind durchaus lernbereit.

Da war zum Beispiel eine Position des BUG - der Brandenburger Unternehmensgemeinschaft ÖPNV. Da gibt es eine Formulierung - ich zitiere aus einem Schreiben vom 8. November, der Stellungnahme zu jener Anhörung -:

„Das den § 45 a Personenbeförderungsgesetz ersetzende Landesrecht darf nicht den Rechtsanspruch der Verkehrsunternehmen auf einen staatlichen Ausgleich abschaffen.“

Das ist ein zentraler Punkt.

Ich zitiere aus der Stellungnahme des Landkreistages Brandenburg vom 17. Oktober:

„Ab 01.01.2008 besteht also kein gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich für die Unternehmen mehr.“

So heißt es dort Bezug nehmend auf den Wegfall des § 45 a Personenbeförderungsgesetz, also einer Bestimmung eines Bundesgesetzes. - Also besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich für die Unternehmen mehr, wodurch auch die Pflicht der Unternehmen, Zeitfahrausweise im Ausbildungsverkehr verbilligt vorzuhalten, ab 01.01.2008 nicht mehr gegeben ist.

Diese beiden Hinweise - um es nur exemplarisch zu dokumentieren - waren für uns Anlass, in der Beratung in Kooperation mit dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung den § 3 in der Novelle des ÖPNV-Gesetzes wie folgt zu formulieren:

„Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen öffentlichen Personennahverkehr …“

- jetzt kommt es!

„… einschließlich des Ausbildungsverkehrs ist freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.“

Das nicht Betonte war vorher schon die Formulierung des ÖPNV-Gesetzes, und die Einfügung „einschließlich des Ausbildungsverkehrs“ hat genau auf das Bezug genommen, was ich eben vorgelesen habe, was das Ergebnis der Abstimmung des MIR mit dem Landkreistag Brandenburg ist. Ich gehe davon aus, dass der Sachverstand dieses Landkreistages, der doch erhebliche Räume dieses Landes repräsentiert, ausreicht, um eine solche qualifizierte Lösung herzustellen. Übrigens bleibt § 112 Schulgesetz davon unberührt.

Wenn wir jetzt zu dem Ergebnis kommen, dies sei fragwürdig oder funktioniere nicht, dann bin ich auf Ihren Hinweis aus der Praxis gespannt, um dann auch gern Nachbesserungen vorzunehmen. Nur, im konkreten Fall besteht überhaupt kein Nachbesserungsbedarf. Also ist der Antrag an der Stelle ein Popanz, der von der Lebensrealität in den Landkreisen Brandenburgs nicht gedeckt wird.

(Widerspruch bei der Linkspartei. PDS)

- Wenn es nicht so ist, dann kommen Sie doch bitte mit dem Beleg! Sagen Sie, wo es nicht funktioniert!

(Zuruf von der Linkspartei PDS: Kommen Sie mal aufs Dorf!)

Herr Abgeordneter, ohne Nachbesserungsbedarf gibt es auch keinen Bedarf, die Redezeit zu überziehen. - Ich danke Ihnen.

Ich bedanke mich auch ganz herzlich für die Gelegenheit.

(Beifall bei der SPD)

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der DVU-Fraktion fort, für die die Abgeordnete Hesselbarth spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Tack, ich möchte keine Lanze für Sie brechen, und ich war auf den Redebeitrag von Herrn Dr. Klocksin sehr gespannt. Ich kann für mich sagen - so habe ich es empfunden -, dass Sie sich hier gewunden haben wie ein Aal und Dinge für sich ins Positive verdreht haben, die in Wirklichkeit sehr negativ sind. Ich werde dazu noch Ausführungen machen; denn ich habe die Ausschusssitzung - sprich: die Anhörung - damals geleitet.

Auch wir als DVU-Fraktion - genauso wie die Linkspartei; in diesem Fall muss ich es einfach so zusammenstellen - haben die Ersetzung der Vorschrift des § 45 a Personenbeförderungsgesetz wie auch die gesamte Novellierung von Anfang an kritisiert und abgelehnt, wie Sie wissen.

Die Einbeziehung der Ausgleichszahlungen in das ÖPNV-Gesetz wurde - das ist richtig - in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 9. November 2006, Frau Tack, ausführlich diskutiert und von den Anzuhörenden nahezu einhellig abgelehnt. Der mit § 45 a Personenbeförderungsgesetz geregelte Ausgleichsanspruch der Verkehrsunternehmen ist nach seiner gesetzgeberischen Motivation - im Übrigen auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung - stets als notwendige Ergänzung zu der in § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz enthaltenen Sozialbindung der Verkehrsunternehmen gesehen worden. Die Vorschrift beruht auf der Erwägung, dass von den Unternehmen nicht verlangt werden kann, die Mindereinnahmen in voller Höhe hinzunehmen, die daher rühren, dass die öffentliche Hand aus politischen und sozialen Gründen für Schüler, Studenten und Auszubildende besonders preiswerte Beförderungsentgelte verlangt.

Die Zuweisungen nach § 10 Abs. 2 sind zwar zweckgebunden, aber diese Zweckbindung ist pauschaliert und reicht - jedenfalls nach den Ausführungen der Experten, zum Beispiel des Geschäftsführers der Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel, der Vertreterin des Landkreistages Brandenburg und des Vertreters der Brandenburger Verkehrsgemeinschaft BUG keinesfalls aus, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Hinzu kommt, dass die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung des ÖPNV eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist.

Das novellierte ÖPNV-Gesetz überlässt es den Aufgabenträgern, ob und wie sie die Belastungen der Verkehrsunternehmen durch die rabattierten Zeitfahrausweise ausgleichen. Deshalb kann es hier nur eine Lösung geben: Die Ausgleichszahlungen müssen weiterhin direkt zwischen dem Land und den Verkehrsunternehmen abgerechnet werden.

Wir stimmen heute also Ihrem Antrag, Frau Tack, zu.

(Beifall bei der DVU)

Für die Landesregierung spricht Minister Dellmann.

(Zuruf: Die CDU?)

Die CDU möchte doch zu diesem Thema sprechen. Bitte, Herr Schrey.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag geht auf die Anhörung zum ÖPNV-Gesetz zurück. Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund wurden am Novellierungsprozess zu diesem Gesetz intensiv beteiligt.

In diesen Beratungen hat sich ergeben, dass der Schülerverkehr eine wichtige Grundlage für die Auslastung der Verkehrsbetriebe darstellt und natürlich weiterhin durchgeführt werden muss. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen eine Erhöhung der Zuwendungen an die Verkehrsunternehmen für Schüler- und Ausbildungsverkehre um 2 Millionen Euro in den damals vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung eingearbeitet.

Durch die Änderung im ÖPNV-Gesetz wird nun eine pauschale Zuweisung der Mittel für den Schülerverkehr an die jeweiligen Aufgabenträger vorgenommen. Sie sind in der Verantwortung und nun auch in der Lage, das zielgenauer zu tun als eine von Potsdam aus gesteuerte Zuweisung.

Eine Festlegung von Finanzleistungen in Gesetzen wird von den Betroffenen natürlich immer bevorzugt. Doch die Diskussion über notwendige Kürzungen der Regionalisierungsmittel und das Wissen um die knapper werdenden Zuweisungen von Bund und EU wecken auch Begehrlichkeiten.

Jeder möchte seine zugesagten Finanzzuweisungen per Gesetz rechtssicher verankert wissen. Das kann ich niemandem verdenken. Allerdings steht die Koalition für eine verantwortungsbewusste Politik und stellt deshalb auch an sich den Anspruch, dies im Hinblick auf die Gesamtsituation des Landeshaushalts zu tun. Wir stehen damit in der Verantwortung gegenüber dem gesamten Land und werden diese auch entsprechend wahrnehmen. Aus diesem Grund werden wir den Antrag ablehnen.

Lassen Sie mich noch einige Sätze zum Grundsätzlichen sagen. Zweifelsohne ist der öffentliche Personennahverkehr oder zumindest seine Finanzierung ein heikles Thema. Es ist eines der Themen, bei denen wir als verantwortliche Politiker kaum punkten können. Die finanziellen Rahmenbedingungen des Bundes und des Landes lassen keinen größeren Spielraum zu. Deshalb können wir auch kaum Beifall der Betroffenen erwarten.

Trotzdem wollen und müssen wir im ÖPNV-Gesetz auf die Anforderungen des Haushaltsbegleitgesetzes des Bundes eingehen. Die darin enthaltenen Kürzungen der Regionalisierungsmittel waren nur der Auslöser für die jetzige Diskussion. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Schippel [SPD])

Bevor ich Minister Dellmann das Wort erteile, begrüße ich Gäste des Marie-Curie-Gymnasiums in Dallgow-Döberitz. Das Thema, das wir zurzeit behandeln, wird euch sicher interessieren. Gute Unterhaltung dabei.

(Allgemeiner Beifall)

Bitte, Herr Minister Dellmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Tack, wenn ich Ihre Worte höre, habe ich das Gefühl, nach der Inkraftsetzung des ÖPNV-Gesetzes sei der Schülerverkehr in Brandenburg zusammengebrochen, die Busunternehmen würden in Größenordnungen in die Insolvenz gehen,

(Zuruf der Abgeordneten Tack [Die Linkspartei.PDS])

sprich: es habe einen wahren Zusammenbruch gegeben. Glücklicherweise ist dies jedoch nicht passiert.

Zu einem zweiten Punkt, der mich auch etwas verwundert. Die PDS ist ja immer relativ schnell da, wenn sie etwas hat, womit sie mal vor Gericht, vielleicht sogar vor das Brandenburger Verfassungsgericht ziehen kann. Eines wundert mich wirklich, wenn Sie so starke Bedenken haben, nämlich warum Sie dann erstens das Gutachten nicht herausrücken und zweitens nicht vor das Verfassungsgericht ziehen. Denn das würden Sie bei einer anderen Gelegenheit zweifelsohne tun.

(Zuruf der Abgeordneten Tack [Die Linkspartei.PDS])

Ich bin ja sehr dankbar, Frau Tack - Sie sind im Regelfall immer relativ protokollfest, in diesem Fall aber nicht -, dass Sie eines völlig übersehen haben, nämlich dass auch Vertreter der PDS an einer denkwürdigen Sitzung des Haushaltskontrollausschusses am 13.01.2005 unter Leitung unseres verehrten Kollegen Klein teilgenommen haben und dass mit den Stimmen der anwesenden PDS-Abgeordneten vom Ausschuss Folgendes beschlossen worden ist

(Zuruf der Abgeordneten Tack [Die Linkspartei.PDS])

- es ging um den Bericht des Landesrechnungshofes 2004 -: