„Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßt, dass das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung aus der Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes bereits Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Ausgleichsverfahren gezogen hat und sich für eine Änderung der Rechtsgrundlagen einsetzt, damit die Daseinsvorsorge gewährleistet bleibt“
„und eine vom Regelungszweck des Personenbeförderungsgesetzes nicht umfasste Subventionierung von Anbietern des ÖPNV vermieden wird.“
Dank Ihrer Kolleginnen und Kollegen - die haben es nämlich erkannt. Sie haben das Prinzip und die offenen Punkte aus der Vergangenheit nicht mit gesehen.
ob Sie sich erinnern, dass die PDS-Fraktion dem ÖPNV-Gesetz nicht zugestimmt hat, unter anderem deshalb, weil wir verfassungsrechtliche und EU-beihilferechtliche Bedenken hatten, die wir in der Rede zur 1. und 2. Lesung des Gesetzes auch vorgebracht haben.
Die zweite Frage: Stimmen Sie mit mir überein, dass wir jetzt unterschiedliche Auffassungen haben, dass aber die Linkspartei.PDS-Fraktion ausgesprochen kulant ist, wenn wir erst einen Antrag einbringen, um sozusagen diesen Heilungsprozess gemeinsam durchzuführen mit dem Ziel, dass der Anspruch für den Ausbildungs- und Schülerverkehr gesetzlich geregelt wird, bevor wir vor das Verfassungsgericht gehen? Ich halte das für eine sinnvolle Regelung, auf die sich das Parlament einstellen könnte, und im Verkehrsausschuss könnten wir darüber diskutieren.
Liebe Frau Tack, natürlich habe ich Ihre damaligen Diskussionsbeiträge zur Kenntnis genommen. Die entscheidende Frage ist jedoch: Wie sichern wir auf Dauer einen leistungsfähigen Schülerverkehr? Die zweite Frage lautet: Gibt es eine Überkompensation der ehemaligen, quasi bundesgesetzlichen Regelungen, die wir ins Landesrecht übernommen haben? - In dem Zusammenhang habe ich etwas sehr interessiert zur Kenntnis genommen: Als wir mit den Verkehrsunternehmen über die Frage diskutiert haben, ob sie ein eigenständiges Gesetz zum § 45 a wollten, haben diese gesagt: Nein, macht das bitte nicht, lasst es so, wie es ist. - Wissen Sie, warum? Weil sie die sehr große Sorge haben, dass sie dann letztendlich weniger Geld erhalten, als sie jetzt über das novellierte ÖPNV-Gesetz bekommen.
Setzen Sie sich damit wirklich einmal intensiv auseinander, denn was verbirgt sich im § 45 a? - Es geht nur um die Differenzierung zwischen dem Preis für ein normales Ticket und für ein vergünstigtes Ticket. Das ist der Ersatzanspruch. Lesen Sie dazu bitte den Bericht des Landesrechnungshofes noch einmal, in dem es heißt: Sorgt dafür, dass es keine Überkompensation gibt.
Deshalb, liebe Frau Tack, überlegen Sie sehr genau, was es bedeuten würde, wenn der Landtag Ihren Vorstellungen folgte. Ich behaupte, dann würden die Verkehrsunternehmen weniger Geld erhalten.
Das heißt, wir haben ein gutes System, das erhalten bleiben sollte. Inzwischen folgen übrigens andere Bundesländer unseren Vorschlägen. Es gibt Gesetzentwürfe in Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein, mit denen Ähnliches verfolgt wird.
Wir kommen dem Landesrechnungshof hiermit nach. Entscheidend ist - das wird spannenderweise auf der kommunalen Ebene gerade auch von PDS-Kreistagsabgeordneten so gesagt -, dass wir ein transparentes System der ÖPNV-Finanzierung haben, das als gut und richtig angesehen wird. Was wir gewollt haben, eine Bündelung von Mitteln bei den Aufgabenträgern, haben wir damit erreicht. Ihr Antrag, Frau Tack, würde dazu
führen, dass wir eine völlige Zersplitterung hätten, dass das, was wir wollten, die Wahrnehmung einer regionalen Verantwortung,
nicht mehr erfolgen würde. Deshalb bin auch ich dafür, dass der Landtag Ihrem Antrag nicht folgt; denn das wäre sozusagen eine rückwärtsgewandte Diskussion. - Herzlichen Dank.
Damit ist die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt beendet, und ich lasse über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Ausgleichszahlungen für den Schüler- und Ausbildungsverkehr -, Drucksache 4/4410, abstimmen. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Stimmenthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB II: Keine Anrechnung von Geldgeschenken zu besonderen persönlichen Anlässen
Die Debatte wird mit dem Beitrag der Fraktion der Linkspartei.PDS eröffnet. Es spricht der Abgeordnete Görke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, das Problem ist nicht nur im vorliegenden Antrag beschrieben, sondern auch durch die öffentliche Diskussion in den letzten Wochen hinreichend deutlich geworden. Ich muss auch nicht noch einmal die grundsätzliche Position meiner Fraktion bzw. meiner Partei zu Hartz IV erklären.
Im Falle von Geldgeschenken zur Jugendweihe, Konfirmation und vergleichbaren Anlässen hat ein Vorgang in Niedersachsen das Problem sichtbar gemacht. Selbst die niedersächsische Landesbischöfin Käßmann hatte sich eingeschaltet. Ein Zwillingspaar hatte 800 Euro als Geldgeschenk zur Konfirmation erhalten. Das Grundsicherungsamt wertete es als zusätzliches Einkommen und rechnete es auf den Leistungsbezug an.
Meine Damen und Herren, in der öffentlichen Diskussion zu diesem Thema habe ich nur wenige Stimmen gehört, die meinten, dass die Anrechnung von Geldgeschenken zur Jugendweihe, Konfirmation und Kommunion auf Hartz-Leistungen einer Bedarfsgemeinschaft richtig und geboten sei. Die überwiegende Mehrheit findet eine solche Anrechnung ungerecht, sie empfindet eine Anrechnung als eine Benachteiligung der Betroffenen gegenüber Gleichaltrigen. Es ist nur eine von vielen Ungerechtigkeiten dieser sogenannten Arbeitsmarktreform.
Ich darf an das Kindergeld erinnern, das Sie und ich für unsere Kinder selbstverständlich bekommen, das jedoch bei einer Bedarfsgemeinschaft abgezogen wird, oder an den Zusatzverdienst für Ferienjobs, der einem Jugendlichen aus Hartz-Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.
Wir gehen in unserem Antrag davon aus, dass Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, die Anrechnung von Geldgeschenken zur Jugendweihe, Konfirmation und Kommunion ebenfalls als eine Ungerechtigkeit empfinden und dass das korrigiert werden muss.
Sehr geehrte Damen und Herren! Geldgeschenke sind nach dem Geist und Buchstaben von Hartz IV anzurechnen und mindern die Leistungen, auch wenn gelegentlich versucht wird, etwas anderes in der Öffentlichkeit zu sagen. Beispielhaft verweise ich auf die Pressemitteilung von Heinrich Alt, Vorstand der Grundsicherung bei der BA - also jemand, der es wissen muss. In seiner Erklärung wimmelt es nur von Aussagen wie Geldgeschenke dürften nicht zu einer Kürzung der Leistung führen; solche Geldgeschenke würden in der Regel nicht angerechnet. Es hänge von der Höhe und der möglichen Zweckbestimmung ab, und das ausdrücklich zum Fahrradkauf gedachte Geld werde sicher unangetastet bleiben. - So viel Konjunktiv war selten von ihm zu hören. Das erinnert mich an die unmögliche Übung, Pudding an die Wand zu nageln.
Das darf auch nicht verwundern, weil hier nichts anderes versucht wird, als im Sinne politischer Schadensbegrenzung zu argumentieren. Oder kann mir jemand von den Experten der Koalition oder Sie, Frau Ministerin, erklären, auf der Basis welcher Vorschrift ein Jobcenter ein Jugendweihegeschenk im Wert von 1 000 Euro anders behandeln sollte als ein Geschenk zum 18. Geburtstag oder zu Weihnachten?
Diese Botschaften werden von Politikerinnen und Politikern und sogar von Verantwortlichen in Jobcentern verbreitet. Sie sind durch die Rechtslage jedoch in keiner Weise gedeckt.
Genauso wenig plausibel ist es, wenn das Geldgeschenk zur Konfirmation nicht als Einkommen im Sinne des SGB II, sondern als Vermögen gelten soll. Soll und kann jetzt jedes Jobcenter eine eigene Regelung treffen? In München sind es 200 Euro und in Frankfurt (Oder), wie man lesen konnte, 3 850 Euro. Diese Zahlen sind nicht aus der Luft gegriffen, sondern ich zitiere hiermit Aussagen von Verantwortlichen aus Jobcentern.
Ich wünsche mir eine Zwischenfrage jetzt nicht, aber vielleicht kann sie später von der Abgeordneten Dr. Schröder in ihrem Redebeitrag zur Debatte gestellt werden. Ich werde gleich noch einmal reden und kann dann ausführlich darauf eingehen.
Es gibt also die Notwendigkeit und auch die Möglichkeit, die Anrechnung solcher Geldgeschenke gesetzlich zu regeln. Genau das möchten wir erreichen.
Einkommen, wozu selbstverständlich auch ein Geldgeschenk gehört, mindert die Hilfebedürftigkeit eines Arbeitslosengeld
II-Empfängers oder eines Sozialgeldbeziehers. Es ist deswegen auf die Leistung anzurechnen. Das ist als Grundsatz in Hartz IV so festgelegt. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen. Solche Ausnahmen muss der Gesetzgeber benennen. Das hat er auch getan, zum Beispiel bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit - in der Regel geringfügige Beschäftigung -, bei Grundrenten für Opfer von Gewalttaten oder bei ganz konkreten Einkünften wie Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandate und für ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute. Letzteres war des Öfteren Thema hier im Landtag. Zumindest hat es der Kollege Schippel im Rahmen von Fragestunden mehrfach thematisiert.
Für einen Jugendweihling bzw. Konfirmanden passt das alles nicht. Deswegen muss hierzu eine neue Regelung ins Gesetz eingefügt werden. Die Grundlage dafür gibt es in Form der parlamentarischen Initiative, die wir Ihnen heute vorlegen.
Unter dem Stichwort Geschenke finden sich in den gesetzlichen Regelungen lediglich Beispiele wie Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Bundespräsidenten und ein „Ehrensold für Künstler“. Mit anderen Worten: Von Omas Geldgeschenk zur Jugendweihe als privilegiertem Einkommen ist da weit und breit nichts zu erkennen.
Es ist also an der Zeit, hier Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. In diesem Sinne bedanke ich mich hier zunächst für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Dr. Klocksin sprach bereits bei dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt von einem Schaufensterantrag der Linkspartei.PDS. Auch der jetzt zur Diskussion stehende Antrag ist ein solcher. Ich möchte das kurz begründen.
Sie fordern in Ihrem Antrag eine Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB II: keine Anrechnung von Geldgeschenken zu besonderen persönlichen Anlässen. In einem zweiten Punkt fordern Sie interne Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit, die klarstellen, dass Geldgeschenke auf Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nicht angerechnet werden.
Parallel wird Ihr Begehren von Ihrer Partei ja auch im Bundestag verfolgt. Ihre Partei hat am 4. April im Bundestag eine Kleine Anfrage zu dem Thema eingereicht. Sie reichen am 10. April diesen Antrag hier ein und wissen dann aber am 16. April über eine Antwort von Staatssekretär Rudolf Anzinger bestens über die Materie Bescheid. Trotzdem ziehen Sie Ihren Antrag mit den klaren Argumenten, die hier vorgeführt worden sind, nicht zurück.