Herr Präsident, vielleicht dürfen es ja auch zwei Zwischenfragen sein, wobei die erste sehr kurz ist.
Frau Dr. Schröder, sind Sie mit mir einer Meinung, dass Entscheidungen über Bundesratsinitiativen in Landtagen getroffen werden?
Die zweite Frage richte ich an Sie auch als alleinerziehende Mutter von zwei Kindern: Halten Sie die jetzige Regelung der Anrechnung von derartigen Geschenken auf das Arbeitslosengeld II wirklich für sozial vertretbar?
Dabei darf es allerdings nicht nur um die Überschrift „Bundesratsinitiative“ gehen, sondern das Ganze muss einen Inhalt und ein Begehren enthalten. Dieser Inhalt und dieses Begehren wiederum gehören in den Bundestag, und das wird von Ihrer Partei zurzeit dort auch verfolgt. Das ist mit der Darstellung der rechtlichen Regelungen vom zuständigen Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium dort auch beantwortet worden.
Zur zweiten Frage komme ich gleich noch; denn ich bin gern bereit, zu den Inhalten noch etwas zu sagen. Im Übrigen kann ich Ihnen das auch gern zur Verfügung stellen, falls Sie noch nicht im Besitz dieser Antwort sind.
Die Gewährung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist nicht unabhängig vom Umfang der Hilfebedürftigkeit. Deswegen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld und Geldeswert selbstverständlich als Einkommen zu berücksichtigen und mindern die Leistung.
Geldgeschenke sind in jedem Fall anzugeben, wenn die Beschenkten selbst Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Soweit ein Jugendlicher zum Beispiel aufgrund von Unterhaltszahlungen selbst aber nicht hilfebedürftig ist, sondern lediglich die Eltern, so besteht keine Anzeigepflicht. Auch das wollte ich hier noch einmal klarziehen.
Nach § 2 Abs. 3 Satz 3 ALG-II-Sozialgeld-Verordnung sind einmalige Einnahmen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist, auf einen angemessenen Zeitraum auf
zuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen. Diese Regelung lässt es in der Entscheidung der Grundsicherungsträger vor Ort nach dem Wortlaut des Gesetzes zu, bestimmte Leistungen anrechnungsfrei zu belassen. Deswegen meine Frage an Herrn Görke, die ich jetzt von hier aus stelle: Sie sprachen vorhin von 1 000 Euro. Sind Sie denn nicht im Bilde über die bestehenden gesetzlichen Freibeträge, die es für solche Fälle für minderjährige Kinder selbstverständlich fest verankert im SGB II gibt?
Zu beachten ist dabei, dass für jedes minderjährige Kind ein Grundfreibetrag in Höhe von 3 100 Euro zuzüglich eines Freibetrags für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro nach § 12 Nr. 1 a und 4 SGB II eingeräumt wird. Übersteigt das Gesamtvermögen des Kindes im Monat nach Erhalt der Geschenke tatsächlich die Höhe von 3 850 Euro, liegt selbstverständlich keine Hilfebedürftigkeit mehr vor.
Es ist also wirklich alles klar und eindeutig im Gesetz geregelt. Daher noch einmal mein Petitum vom Anfang: Eine Bundesratsinitiative zur Änderung des SGB II in diesem Punkt ist schlichtweg überflüssig. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Im Gegensatz zu den Sozialdemokraten halten wir das Anliegen der PDS durchaus für berechtigt. Wir hätten diesem Antrag auch vorbehaltlos zustimmen können, wenn es da nicht den Punkt 2 in dem Antrag gäbe.
In Punkt 2 wird nämlich die Landesregierung aufgefordert, sich auf geeignete Weise dafür einzusetzen, dass bis zu einer gesetzlichen Neuregelung in der entsprechenden Rechtsverordnung oder in den internen Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit klargestellt wird, dass Geldgeschenke aus den genannten Anlässen nicht auf den Anspruch des Arbeitslosengeldes II oder des Sozialgeldes anzurechnen sind. So steht es wörtlich da. Also auf eine geeignete Weise soll sich die Landesregierung einsetzen. Wie diese geeignete Weise aussehen soll, wissen die linken Genossen nicht. Sie wissen nicht, wie ihre Forderungen in den entsprechenden Dienstvorschriften der Bundesagentur für Arbeit auftauchen sollen. Aber Sie wissen, dass die Handlungskompetenz dieser Landesregierung bezüglich der Dienstvorschriften der Bundesagentur für Arbeit sehr begrenzt ist.
Die in Punkt 2 formulierte Forderung scheint uns als DVUFraktion also doch ziemlich wirkungslos zu sein. Nichtsdestotrotz werden wir dem vorliegenden Antrag zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die gesetzlichen Grundlagen wurden Sie von meiner Kollegin schon aufgeklärt. Von daher kann ich mir das Ganze sparen.
Aber als Volksvertreterin, als die ich ja hier vorn stehe, habe ich es mir natürlich nicht nehmen lassen, auch einmal an der Basis nachzufragen, wie groß das Problem sei. Da habe ich mir sagen lassen - das ist jetzt O-Ton -, dieser Antrag sei völlig weltfremd. Das hat vor Ort überhaupt gar keine Rolle gespielt. Es gibt in Brandenburg nicht einen einzigen solchen Fall, der bekannt wäre, und die Ermessensspielräume, die hier gegeben sind, seien völlig ausreichend. Von daher weiß ich nicht, worüber wir hier reden. Ich denke, es gibt wichtigere Dinge, die es wirklich zu regeln gibt, auch bei Hartz IV, und das sollten wir tun. Wenn ich das jetzt hier erzählen würde, hätten wir vielleicht einen Antrag von Ihnen, den Sie von uns abgeschrieben haben. Von daher können wir uns darüber sicher noch unterhalten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS will verhindern, dass Geldgeschenke an Jugendliche zu besonderen Anlässen wie Jugendweihe, Kommunion und Konfirmation bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II auf den Leistungsanspruch angerechnet werden. Das soll verhindert werden.
Da sind wir uns alle im Parlament - einschließlich Regierung einig. Und es trifft auch nicht zu - Frau Schulz hat es gesagt -, es ist nicht ein einziger Fall im Land Brandenburg bekannt, in dem dies geschehen ist.
Ich bitte darum: Bevor ein Antrag in den Landtag kommt, muss das betreffende Problem vorher schon im Ausschuss behandelt und in der Öffentlichkeit gewesen sein, damit man überhaupt einen Handlungsbedarf erkennen kann.
Sie stellen hier wirklich einen Schaufensterantrag. Sie sagen: Die böse Regierung setzt sich nicht dafür ein, dass Kindern das Geld nicht weggenommen wird. Es ist wirklich die Unwahrheit. Dieser eine Fall in Niedersachsen, der bekannt geworden ist, hat auch auf Bundesebene dazu geführt, Klarheit hineinzubringen, dass solch eine Handhabung - Frau Schröder hat es explizit genannt - nicht vonstatten geht und eindeutig geregelt ist. Die Freibeträge sind klar. Wenn man über eine Freigrenze von 3 850 Euro kommt, kann man schon fragen: Ist Hilfebedürftigkeit noch gegeben oder nicht? - Da ist die klare Antwort: Man ist aus der Hilfebedürftigkeit schlicht und einfach heraus.
Das ist der Tatbestand: Handlungsbedarf nicht gegeben, Schaufensterantrag der allerersten Güte, aber mit wenig Qualität. Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kollegin Schröder, selbstverständlich ist uns diese Kleine Anfrage bekannt. In dem Zusammenhang will ich einfach noch einmal Ihre Botschaft verstärken. Sie haben gesagt, das kann man gesetzlich regeln; es wird immer am Einzelfall betrachtet. In diesem Sinne möchte ich Sie tatsächlich noch einmal bitten, richtig nachzulesen.
„der Hilfebedürftigkeit. Deshalb sind grundsätzlich alle Einnahmen - Geld und Geldwert - als Einkommen zu berücksichtigen und mindern die Leistung.“
Kommen wir zum Einkommen. In diesem Punkt gibt es unterschiedliche Interpretationen. Wir haben nun einmal ein Bundesgesetz. Ich beginne mit dem Beitrag aus dem Bayerischen Rundfunk: In München sind Geldgeschenke von 200 Euro okay.
„Beispielhaft haben wir bei der Arbeitsgemeinschaft Beschäftigung (ARGE) in München nachgefragt. Deren Geschäftsführer Michael Baab hält Geschenke zur Kommunion oder Konfirmation dann für angemessen, wenn sie 170 bis 200 Euro nicht übersteigen. Er werde eine entsprechende Anweisung... herausgeben.“
Dann schauen wir einmal nach Frankfurt (Oder), dort wird dies nicht beim Einkommen, sondern als Vermögen angerechnet. Es bleibt nicht anrechnungsfrei, es kommt in den Vermögenstatbestand, also 3 850 Euro im Bereich des Vermögens.
Insofern glaube ich, dass wir hier eine rechtssichere, einheitliche Gesetzgebung über den Bundesrat durchaus anstreben sollten.
Interessant ist übrigens, dass der Staatssekretär aus dem BMAS, nachdem ja nun so viel Öffentlichkeit vorhanden war, dem Abgeordneten der CDU in Niedersachsen Herrn Bundestagsabgeordneten Reinhard Grindel, der nachgefragt hatte, ob die Anrechnung dieser 800 Euro korrekt war, die Antwort gegeben hat, dass dieses Grundsicherungsamt im Sinne des Gesetzes gehandelt hat. Genau deshalb wollen wir eine klare Lösung. Ich bitte einfach noch einmal, weil Sie,
„Zur Erhöhung einer Rechtsstaatlichkeit und besseren verwaltungstechnischen Umsetzung des SGB II ist eine Änderung der Rechtslage zu empfehlen.“