Protokoll der Sitzung vom 06.06.2007

Wichtig ist auch die Absicht, dass die Erzieherinnen die entsprechende Fortbildung erhalten, die vom Land gefördert werden wird. Damit wird die Qualität der Kitas in Brandenburg besser werden, nicht von heute auf morgen, aber in absehbarer Zeit.

Lassen Sie mich noch auf einige Kritikpunkte eingehen, so zunächst - Frau Große hatte es angesprochen - auf den Rechtsanspruch, der nun natürlich nicht uneingeschränkt gelten wird, aber der ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ich bin auch der Meinung, dass wir weitere Schritte tun werden.

(Beifall des Abgeordneten Folgart [SPD])

Wir tun das, was im Moment möglich ist; dafür haben wir uns sehr stark eingesetzt. Wir sind froh, dass wir 4 Millionen Euro jährlich bekommen haben, um diese Dinge in den Kitas umzusetzen und die Bedingungen dort zu verbessern. Das sollte man anerkennen und nicht gleich wieder kleinreden.

(Beifall bei der SPD)

Insbesondere vom Landkreistag und vom Städtetag wird immer wieder diskutiert, dass die Sprachstandsmessung und -förderung nur für Kita-Kinder geregelt sei. Ich weise noch einmal darauf hin, dass diese Regelung im Schulgesetz steht. Im Schulgesetz steht eindeutig, dass sich alle Kinder, ob sie eine Kita besuchen oder nicht, zur Sprachstandsmessung einfinden müssen. Dies ist also geregelt und läuft über die Schulämter. Auch die Förderung ist für alle Kinder geregelt, egal, ob sie eine Kita besuchen oder nicht. Das möchte ich noch einmal deutlich sagen. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die DVU-Fraktion spricht die Abgeordnete Fechner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 3. Mai hat eine öffentliche Anhörung stattgefunden; der zuständige Ausschuss hat sich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt. Die Oppositionsfraktionen haben Änderungsanträge eingebracht, die von den Regierungsfraktionen natürlich abgelehnt wurden. Uns liegen heute die Beschlussempfehlung des Ausschusses wie auch einige Änderungsanträge der linken Oppositionspartei vor. Zu diesen werde ich nichts sagen, denn diese Anträge wurden bereits im Ausschuss ausführlich debattiert. Sie haben schon dort keine Mehrheit gefunden. Man hat also sehr viel Zeit investiert, viel Papier wurde beschrieben, doch geändert hat sich an dem

ursprünglichen Entwurf dieses Gesetzes der Landesregierung nichts.

(Schulze [SPD]: Weil er vielleicht doch nicht so falsch war!)

Obwohl sich fast alle einig waren, Herr Schulze, dass der Rechtsanspruch auf eine Kita-Betreuung weiter ausgeweitet gehört und auch der Betreuungsschlüssel einer Veränderung bedarf, wird es keine Änderungen geben. Während der Ausschusssitzung wurde klipp und klar seitens der Vertreterin der Koalitionsfraktionen gesagt, dass fiskalische Gründe dagegen sprechen. Genauso steht es auch in der Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen geht, wenn man tagtäglich zu hören bekommt, es sei kein Geld dafür da. Wenn ich sehe, wie das Geld in anderen Bereichen mit vollen Händen ausgegeben wird, dann ist für mich nicht nachvollziehbar, dass man hier Abstriche macht.

(Schulze [SPD]: Geld kann man nicht beschließen, man muss es haben!)

Damit meine ich nicht nur Geld des Landeshaushalts, sondern auch des Bundeshaushalts. Fremde Kriege, Nettozahlungen an die EU, Kampf gegen Rechts, 30 Milliarden Euro Steuergeldverschwendung, Geld für Mahnmale angeblicher deutscher Schuld und Sühne - für all das ist Geld da.

(Widerspruch bei SPD, CDU und der Linkspartei.PDS)

Diese Liste ließe sich unendlich fortsetzen. Viel Geld wird in Brandenburg auch für schwache und benachteiligte Personen investiert. Das ist auch richtig, aber man sollte auch ab und zu einen Kassensturz machen und prüfen, ob sich das alles wirklich gelohnt hat. Viele Projekte wurden gestartet, laufen über mehrere Jahre und kosten dabei sehr viel Geld, aber ob diese Projekte erfolgreich waren oder nicht, das weiß man nicht. Eine Evaluierung findet oftmals sogar statt, doch kann man den Evaluierungsberichten nicht entnehmen, ob das gesteckte Ziel auch nachhaltig erreicht wurde. Wie viele Leute haben denn nun tatsächlich nach diversen Fördermaßnahmen längerfristig Arbeit bekommen? Wie viele jugendliche Strafgefangene sind denn tatsächlich nach diversen Projekten nicht mehr rückfällig geworden? Wie viele Kinder und Jugendliche nehmen denn nun tatsächlich keinen Alkohol und diverse andere Drogen zu sich, nachdem ihnen viele Beratungs- und Behandlungsangebote zur Verfügung gestellt wurden?

(Schulze [SPD]: Ihre Resozialisierung war offenbar nicht erfolgreich!)

Um nicht missverstanden zu werden, Herr Schulze: Selbstverständlich hat sich der Staat auch um die schwachen Mitglieder der Gesellschaft zu kümmern. Doch die Hilfe kann nicht so aussehen, dass man immer mehr und neue Projekte startet, Projekte, die viel Geld kosten und deren Erfolg oftmals fraglich ist. Wenn wirklich wenig Geld vorhanden sein sollte, wie oftmals behauptet wird, dann sollte man dieses Geld auch sinnvoll einsetzen, also auch für Dinge, die sich bewährt haben.

(Beifall bei der DVU - Zuruf des Abgeordneten Schulze [SPD])

Bewährt hatte sich in der Vergangenheit der uneingeschränkte Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Wenn das Geld nicht für ineffektive, zum Teil sinnlose Projekte ausgegeben würde, könnte man diesen Rechtsanspruch auch wieder hier im Land Brandenburg einführen, Herr Schulze. „Das beste Neue ist das bewährte Alte“, wie mein Kollege Andreas Klar zu sagen pflegt.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lehnen wir selbstverständlich ab.

(Beifall bei der DVU)

Die Abgeordnete Hartfelder setzt die Debatte für die CDUFraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Die Änderung des Kita-Gesetzes taugt nicht, so glaube ich, für eine Generaldebatte, sehr geehrte Kollegin Fechner. Es entspricht nicht in jedem Fall der politischen Korrektheit, bestimmte Politikbereiche gegeneinander auszuspielen.

(Frau Lehmann [SPD]: So ist es!)

In der Opposition kann man das sehr gut tun, in der Koalition oder als Regierungsfraktion ist das bedeutend schwieriger, da man hier Nägel mit Köpfen machen und sagen muss, was man will und wo es langgeht. Wir haben ganz klar gesagt, wo es langgeht: Wir verbessern das Kita-Gesetz, wir verbessern die Finanzausstattung. Es ist ja nicht so, dass sich das Land aus der Verantwortung gezogen hätte. Nein, im Gegenteil: Wir haben die Verantwortung mit der Änderung des Kita-Gesetzes verstärkt, zum einen dadurch, wie Frau Siebke ausführte, dass wir den Rechtsanspruch verändert haben - wir haben Bestandsschutz hergestellt -, zum anderen auch dadurch, dass wir gesagt haben: Mit neuen Aufgaben geben wir denen, die sie ausführen, auch neues Geld. - Nun kann man darüber streiten, wie viel Geld genug ist.

(Bochow [SPD]: Es ist nie genug!)

Wenn ich die Hände aufhalten soll, würde ich auch sagen: Ich kann immer noch etwas mehr gebrauchen. Wenn mir jemand etwas gibt, habe ich auch den Bedarf dafür, das ist klar.

Nun komme ich zu meiner Rede: Wir sind froh, dass dieses Gesetz heute vorliegt und wir es verabschieden können. Es kommt ein wenig später, als wir es uns als Abgeordnete gewünscht hätten. Es gab wiederholt Beschwerden, weil in den zurückliegenden fünf Monaten Kinder unter drei Jahren nach Hause geschickt wurden, obwohl bekannt war, dass es eine Neuregelung geben wird und die entsprechenden Haushaltsmittel seitens des Landes da sind; ihre Einstellung ist ja im vergangenen Jahr mit dem Haushalt beschlossen worden. Aber und das ist positiv - in vielen Fällen wurde nach den Gesprächen vor Ort im Interesse der Kinder entschieden, um die es ging.

In der Anhörung im Fachausschuss wurde die Gesetzesänderung überwiegend begrüßt. Natürlich gab es auch weiter gehende Forderungen, und ich kann nicht verhehlen, dass man

auch ich - einige dieser Anregungen gern aufgegriffen hätte. Beispielsweise geht es uns auch um die Verbesserung des KitaPersonalschlüssels oder die Ausweitung der Sprachstandserhebung, und zwar so weit, dass wir sie vom fünften auf das dritte Lebensjahr vorziehen. Aber auch hierzu haben Sie, Frau Große, die Diskussion gehört, warum das angesichts des derzeit vorhandenen Finanzrahmens, an den wir uns als Regierungsfraktion halten wollen, nicht möglich ist.

Das alles ist auch eine Frage der Finanzierung. Das Land gibt in diesem Jahr ca. 137 Millionen Euro für die Kita-Betreuung aus. Der bessere Betreuungsschlüssel wäre zwar gut, allerdings hängt davon allein die Qualität in der Kita nicht ab. Denn es gibt auch mit dem derzeitigen relativ schlechten Betreuungsschlüssel in Brandenburg sehr gute Einrichtungen, Einrichtungen, die bundesweit in der Qualität sehr hoch eingeschätzt werden. Natürlich - das wissen wir alle - tut mehr Zeit Kindern gut.

In diesem Zusammenhang hat mich der Einwand des Städteund Gemeindebundes und auch jetzt Ihr Einwand, Frau Große, gewundert, dass der öffentliche Zuschuss nicht gesenkt werden sollte, wenn die Vorgaben des heute zu beschließenden Gesetzes nicht eingehalten werden. Mit dieser Einstellung wird sich die Qualität in der Kita definitiv nicht verbessern. Ich meine, Frau Große, bei aller Fürsorge ist eine Qualitätskontrolle auf allen Gebieten, also auch bei der Kita, vernünftig und legitim. Selbst die GEW hat eingeräumt, dass wir hinsichtlich der Quantität bundesweit einen Spitzenplatz einnehmen, während wir bei der Qualität nachzubessern haben.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich meine Rede beenden. Ich wünsche mir, dass heute sehr viele Abgeordnete des Hauses dieses Gesetz beschließen, denn draußen wird darauf gewartet. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Die Debatte wird mit dem Redebeitrag des Ministers Rupprecht abgeschlossen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Große, niemand will sich hier heute feiern lassen. Zu viel ist noch zu tun, darin stimmen wir beide überein. Aber es kommt wohl nicht häufig vor, dass ein Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren so problemlos passiert, wie das hier der Fall ist. Ich freue mich darüber.

Es gab durchaus eine breite Beteiligung nicht nur bei der Anhörung, es gab auch angeregte Diskussionen. Sie haben die Tour durchs Land erwähnt, die auch ich auf mich genommen habe. Gestern war meine 16. Veranstaltung. Meines Erachtens ist das alles Beleg dafür, dass wir den Auftrag des Landtages ernst genommen und ihn auftragsgemäß umgesetzt haben. Davon bin ich überzeugt, auch wenn es in letzter Zeit Kritik gegeben hat, Kritik vonseiten der kommunalen Spitzenverbände, die ich durchaus nachvollziehen kann, zum Teil aber für überzogen halte.

Auch heute hat Frau Große, wie nicht anders zu erwarten, die

Keule geschwungen, aber ungeachtet eines Problems, Frau Große: Wünsche müssen auch bezahlbar sein. Die Diskussion auch bundesweit, beispielsweise die Diskussion der vergangenen Woche in der Jugendministerkonferenz, hat mir gezeigt, dass ein gutes Kita-Angebot inzwischen deutschlandweit als ein ganz wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft anerkannt ist und die bisherigen Anstrengungen des Landes Brandenburg auch überregional gewürdigt werden. Sie waren und sie sind richtig.

Anders als andere Bundesländer haben wir beim Angebot für die unter Dreijährigen nur einen relativ geringen Nachholbedarf. Was wir aber haben - da stimme ich mit Ihnen, Frau Große, uneingeschränkt überein -, ist ein zum Teil erheblicher Entwicklungsbedarf im Bereich Qualität. Da ist wirklich noch viel zu tun.

Wir können heute erst einmal - das hat Frau Siebke gewürdigt den Bestandsschutz im Gesetz verankern, dass Kinder also nicht mehr durch die veränderte Arbeitssituation ihrer Eltern den Kita-Platz verlieren. Das halte ich für einen ganz wichtigen Schritt, speziell für die betroffenen Kinder.

Wir können das ambitionierte Vorhaben der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Förderung, wenn Defizite festgestellt werden, jetzt endlich gesetzlich regeln und damit hoffentlich allen Kindern einen guten Schulstart garantieren. Hierzu war in letzter Zeit übrigens häufig Kritik zu hören auch heute, aber auch schon bei der 1. Lesung -, dass Sprachförderung nicht erst ein Jahr vor Einschulung beginnen darf. Da liegt ein Missverständnis vor. Natürlich bin auch ich der Meinung, Sprachförderung muss ganz früh beginnen, im Elternhaus und auch schon beim Eintritt in die Kita oder bei der Betreuung durch eine Tagesmutter. Das, was wir heute hier bestimmen, ist ja nur die Sprachförderung in den Fällen, wo die bisherige Förderung nicht funktioniert hat, wo also Defizite konstatiert werden und diese Probleme dann durch eine intensive Förderung beseitigt werden müssen. Dies ist übrigens dann nur im Zusammenhang mit der Einschulung verbindlich zu regeln, denn es betrifft ja auch die Kinder, die außerhalb des Systems Kita sind, die sogenannten Hauskinder.

Sehr erfreut hat mich die Diskussion zu den Grundsätzen elementarer Bildung. Für mich sind drei Dinge ganz deutlich geworden. Alle, die sich dazu geäußert haben, stimmen den Grundsätzen unisono inhaltlich zu. Keiner der Beteiligten zweifelt an der Notwendigkeit eines verbindlichen Rahmens, und niemand bezweifelt, dass die Qualität der Arbeit einer Überprüfung bedarf.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja.

Bitte sehr.

Herr Minister, Sie sprachen von der Übereinstimmung in dem

Anliegen, die Qualität zu erhöhen. Das haben alle Anzuhörenden auch gesagt. Allerdings stimme ich nicht mit Ihnen überein, wenn Sie sagen, das sei problemlos passiert. Sie sagen, das sei angesichts der Finanzlage alternativlos. Meine erste Frage: Sind Sie mit mir der Meinung, dass jedes Kind, das eine Kita besucht, Anspruch auf eine gute Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung nach Maßgabe dieses Gesetzes hat?

Die zweite Frage: Welche Folgen haben nach Ihrer Meinung geringere Finanzmittel als Reaktion auf Qualitätsmängel nach diesem Gesetz in der Kita für die betroffenen Kinder?