Protokoll der Sitzung vom 06.06.2007

Die zweite Frage: Welche Folgen haben nach Ihrer Meinung geringere Finanzmittel als Reaktion auf Qualitätsmängel nach diesem Gesetz in der Kita für die betroffenen Kinder?

Zur ersten Frage ganz klar: Ja, jedes Kind hat Anspruch nicht nur auf Betreuung, sondern auch auf Bildung und Erziehung in der Kita. Deshalb muss die Arbeit dort auch unter die Lupe genommen werden. Wenn sie nicht so ist, wie wir uns alle das vorstellen, dann muss das deutlich werden.

Zum Thema Sanktionen will ich mich nicht im Detail äußern. Dass finanzielle Sanktionen verhängt werden, ist ja im Prinzip der härteste Fall. Aber ich meine schon, dass ein gewisser Druck vorhanden sein muss, auch wenn Frau Große gesagt hat, das sei unpädagogisch. Ich halte einen gewissen Druck für notwendig, da Qualität in der Kita überprüfbar vorhanden sein muss. Ich glaube nicht, dass in jedem Fall, wo irgendetwas nicht funktioniert, sofort am Geldhahn gedreht werden sollte und wir damit das Problem bekommen, dass die Kinder darunter leiden.

Zum Schluss noch etwas Allgemeines. Ich glaube, das hat sich auch in einem Punkt, zu dem wir Kritik gehört haben, gezeigt, nämlich in dem Punkt, dass wir alle gemeinsam daran interessiert sind, dass wir dem ersten Schritt, den wir jetzt tun, weitere folgen lassen. Sollten wir dabei mit Bundesgeld unterstützt werden, wird uns das deutlich leichter fallen. Ich kann hier eines sagen: Ich werde in der nächsten Woche zum ersten Mal an einer Sitzung der neu eingerichteten Arbeitsgruppe von Bund und Ländern teilnehmen, an der auch Finanzpolitiker beteiligt sind. Ich werde mich dort nachhaltig dafür einsetzen, dass auch wir, die wir lange schon in Vorleistung gegangen sind, an diesem Segen Anteil haben, denn dann haben wir gute Chancen, auch in Ihrem Sinne weiter voranzukommen. Derzeit ist der finanzielle Rahmen natürlich begrenzt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Senftleben hat eine Kurzintervention angemeldet und jetzt Gelegenheit, sie vorzutragen.

Ich möchte in meiner Funktion als Vorsitzender des Bildungsausschusses kurz darauf eingehen, wie der Ausschuss an diesem Gesetz mitgearbeitet hat oder wie gewisse Dinge im Ausschuss berücksichtigt wurden. Das wissen alle an der Arbeit des Bildungsausschusses Beteiligten.

Wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren mehrfach über das Thema Kindertagesstätten und deren Qualität diskutiert, Frau Große, und wir hatten dazu mehrere Anhörungen. Als Ergebnis

dieser Anhörungen sind unter anderem die Qualitätsfeststellung, damit auch die Qualitätsbeschreibung und die Bildungsstandards in dem neuen Gesetz enthalten. Wir haben also nicht nur die Anhörung vor vier Wochen durchgeführt, sondern bereits im Vorfeld versucht, dies gemeinsam umzusetzen. Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt betrifft die finanziellen Zuweisungen, die sowohl von den Kommunen als auch in den Beiträgen von Frau Große und Frau Fechner kritisiert wurden. Ich sage ganz deutlich: Wir haben durch die Kita-Anpassungszuschussverordnung - so heißt dieses tolle Machwerk - festgehalten, dass die Zuweisung pro Kind für die Kommune laut Kindertagesstättengesetz in den letzten Jahren gestiegen ist, allein vom Jahr 2006 zum Jahr 2007 von ca. 570 Euro auf über 600 Euro pro Kind, also ein Mehr an Zuschuss für die Kommune, für die Arbeit vor Ort.

Herr Senftleben, wir haben keine Regelung der Redezeit für Kurzinterventionen getroffen, aber im Namen steht „kurz“!

Wir können die kritischen Anmerkungen gern festhalten. Aber am Ende geht es darum, heute etwas Gutes für die Kinder und ihre Eltern zu tun. Dazu sollten wir uns gemeinsam bereitfinden. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU - Dr. Scharfenberg [Die Linkspar- tei.PDS]: Das hätten Sie schon eher machen können!)

Danke schön. - Die angesprochene Rednerin hat die Möglichkeit, drei Minuten lang zu reagieren. Besteht Bedarf? - Das ist der Fall. Frau Große, bitte.

Herr Kollege, es ist schon verwunderlich, wozu Kurzinterventionen mittlerweile genutzt werden. Ich werde mich an solchen Dingen auch künftig nicht beteiligen. Kurzinterventionen dienen nicht der Verlängerung der Debatte, die Sie ganz klar in andere Hände verlagert haben. Zumindest zu Ihren Vorwürfen möchte ich aber Stellung nehmen.

Ich könnte Ihnen Blatt für Blatt vorhalten, wie viele Anträge wir in die genannte Richtung gestellt haben, die von Ihnen abgelehnt worden sind. Unsere Anträge zielten beispielsweise auf die Wiederherstellung des Rechtsanspruchs auf einen KitaPlatz oder auf die Sprachförderung. Sie sahen sich nicht zur Zustimmung in der Lage. Frau Kollegin Hartfelder sagt heute, sie hätte sich das alles viel eher gewünscht.

Herr Kollege, Sie sind über Jahre zwei Schritte zurückgegangen und gehen jetzt einen Schritt vor. Das stellen Sie als große Offensive dar. Diese Art Ihrer Darstellung weise ich zurück. Es ist kein Stil, was Sie hier in diesem Parlament vorgeführt haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Debatte angelangt. Ich stelle als Erstes die Änderungsanträge der Fraktion der Linkspartei.PDS zur Abstimmung.

Wer dem Antrag in Drucksache 4/4672 folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich stelle den Antrag in Drucksache 4/4673 zur Abstimmung. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich stelle den Änderungsantrag in der Drucksache 4/4675 zur Abstimmung. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Einige Abgeordnete beteiligen sich offensichtlich überhaupt nicht an der Abstimmung. Wenn das auffälliger wird, muss ich auszählen lassen. Das ist ein Hinweis für die nächste Abstimmung. Diesmal ist der Änderungsantrag bei einigen Stimmenthaltungen noch mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich stelle den Änderungsantrag in der Drucksache 4/4674 zur Abstimmung. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieser Änderungsantrag bei einigen Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich stelle die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport, Drucksache 4/4542, zur Abstimmung. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und appelliere an Ihre Disziplin, damit wir vor der Mittagspause noch Tagesordnungspunkt 4 behandeln können. Damit werden wir gegen 12.10 Uhr fertig sein. Ich hoffe, der Rest der Stunde reicht Ihnen für die Mittagspause.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Land Brandenburg und zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/4216

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz

Drucksache 4/4579

Frau Abgeordnete Wehlan eröffnet die Debatte für die Fraktion der Linkspartei.PDS.

Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Der im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Artikel 1 sichert die Umsetzung europa- und bundesrechtlicher Vorgaben zur Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Um die Schaffung eines neuen eigenständigen Gesetzes zu vermeiden, erfolgt die Einbettung in das bestehende Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der erforderlichen Übergangsregelungen für laufende Verfahren.

Der Gesetzentwurf findet an dieser Stelle sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der angewandten Rechtskonstruktion unsere Zustimmung - vielleicht ein erstes praktisches Ergebnis des Wirkens des Bürokratieabbauausschusses, obwohl sich dieser konkret mit diesem Gesetz gar nicht befasst hat. Sie sehen also, wie intensiv die Diskussion im Ausschuss scheinbar nachwirkt.

Falsch verstandenen Bürokratieabbau - durch Verknappung notwendiger gesetzlicher Regelungen - reflektiert der Artikel 2 zur Änderung des Landeswaldgesetzes. Bereits seit längerem sorgen die Kahlschläge im Wald in der Öffentlichkeit für Furore, zusätzlich zu dem, was einige wenige schwarze Schafe unter den Waldbesitzern in Brandenburgs Wäldern angerichtet haben. Mit schachbrettartigen Kleinkahlschlägen wurde das bestehende Kahlschlagsverbot unterlaufen. Dies ist umso ärgerlicher, als das Brandenburger Waldgesetz bereits eine Öffnungsklausel vorhält, wonach - das wissen Sie sicherlich - Kahlschläge unter 2 Hektar keine Kahlschläge sind - eine Regelung, die bei der Novellierung des Landeswaldgesetzes nicht unumstritten war.

Schon damals hatte die Linksfraktion darauf hingewirkt, in dem Gesetz darauf zu verweisen, dass bei diesen 2 Hektar benachbarte Flächen zu berücksichtigen sind. Ein solcher Passus wurde von Ihnen als entbehrlich angesehen. Aber wo Gewinnsucht stärker ist als der Wille zu nachhaltiger Waldbewirtschaftung, finden sich anscheinend immer Gesetzeslücken und Wege, diese auszulegen. So ist es bei den beschriebenen Kleinkahlschlägen geschehen; denn zwischen den Kahlschlagsflächen wird häufig ein schmaler Streifen Wald stehen gelassen, um die 2-Hektar-Regelung zu umgehen. Bisher haben dies nur wenige Waldbesitzer auf vergleichsweise geringer Fläche praktiziert. Auch die Verbände haben sich zu Recht deutlich gegen diese Art der Waldbewirtschaftung positioniert.

Das Problem treibt uns schon seit längerer Zeit um. Ich darf Sie daran erinnern, dass meine Fraktion bereits im vergangenen Jahr einen entsprechenden Antrag eingebracht hat. Über einen Entschließungsantrag der Koalition wurde die Landesregierung aufgefordert, Abhilfe zu schaffen. Eine entsprechende Regelung liegt uns nun vor.

Um es kurz zu machen: Die vorgesehene Wiederaufforstung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie soll Klarheit in der Frage der Wiederbewaldungspflicht für Kleinkahlschläge schaffen. Neu ist, dass Kleinkahlschläge - die eine Größe von 2 Hektar nicht überschreiten dürfen - ab einer Größe von 0,5 Hektar wieder zu bewalden sind. Aber - insoweit sind wir uns mit dem Waldbesitzerverband einig - mit dieser Regelung wird das Problem wahrscheinlich nicht gelöst werden können. Hier wird

versucht, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben. Denn was gibt uns die Gewissheit, dass die beschriebenen Kleinkahlschläge unterblieben wären, wenn es die Aufforstungspflicht schon im Landeswaldgesetz gegeben hätte?

Der Anteil der Kosten einer Wiederaufforstung ist nicht so groß, dass dies hier als Abschreckung taugen würde. Die von uns beantragte Einbeziehung benachbarter Flächen, wenn es um Kahlschläge bis 2 Hektar geht, hätte für mehr Sicherheit gesorgt. Es bleibt, auf die Vernunft der Waldbesitzer zu hoffen und auf deren Erkenntnis, dass die Gesellschaft sehr sensibel auf Waldfrevel reagiert, selbst wenn eine Gesetzeslücke diesen zulassen sollte.

Für weitere Detailkonsequenzen des auch an dieser Stelle falsch gestrickten Waldgesetzes sorgt die Frage des Reitens im Wald, die mit einem Antrag der Koalition, unterstützt durch die Mehrheit im Ausschuss, eine Neuregelung erfahren soll. Die Linkspartei plädiert demgegenüber erneut für die Erarbeitung eines entsprechenden Waldwegekonzeptes, das die Interessen aller Nutzergruppen und auch der Waldbesitzer berücksichtigt. Das Freigeben des Reitens im Wald hat vielerorts zu Konflikten geführt, insbesondere im berlinnahen engeren Entwicklungsraum.

Bei dem mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung gebrachten Pferdekutschenproblem hat sich gleich ein ganzer Packen von nachteiligen Konsequenzen ergeben. Wenn nämlich das Kutschfahren erlaubt ist, dürfen nicht gleichzeitig Schranken im Wald dies verhindern. Ergo müssen die Schranken geöffnet werden, was wiederum Kfz-Verkehr einschließlich illegale Müllablagerungen nach sich zieht.

Wer nun meint, jetzt werde das Waldwegekonzept wieder auf den Plan kommen, der irrt. Der Lösungsansatz der Koalition lautet: Dann eben keine Kutschfahrten mehr!

Ich fasse in drei Punkten zusammen, warum wir uns der Stimme enthalten werden. Der erste Punkt im Artikel 1 findet unsere Unterstützung, der zweite Punkt geht uns nicht weit genug, und der dritte Punkt findet unsere Ablehnung. Daraus ergibt sich summa summarum eine Stimmenthaltung.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die SPD-Fraktion erhält der Abgeordnete Folgart das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Abgeordnete und Kollegen! Wir debattieren in 2. Lesung über die Änderung des Waldgesetzes. Warum? - Zur Erinnerung: Gesetze sollen das Zusammenleben in der Gesellschaft regeln, gesellschaftlich nicht akzeptiertes Verhalten ausschließen und Gefahren sowie Schäden vermeiden. Das bisherige Gesetz konnte diese Aufgaben nicht in allen Punkten bewältigen. Daher bedarf es einer Änderung. Es darf nicht nur darüber nachgedacht werden, sondern es muss auch eine Änderung herbeigeführt werden.

Ich möchte zwei Aspekte herausgreifen. Erstens: Wiederbewaldung. In Brandenburg wird auf eine nachhaltige Waldwirt

schaft gesetzt. Dies beinhaltet eine Nutzung des Waldes mit dem Hintergrund der Kontinuität. Waldbewirtschaftung ist das Werk von Generationen. Die Waldbesitzer ernten heute das, was Generationen vor ihnen gepflanzt haben. Nachfolgende Generationen werden das ernten, was heute gepflanzt wird.