Protokoll der Sitzung vom 06.06.2007

Leider geht es in Zeiten der Gewinnmaximierung oftmals in die Richtung, dass Nachhaltigkeit verlorengeht. Solche Fälle gab es zuletzt vereinzelt in Brandenburg, dass also Kahlschlag betrieben wurde; meine Vorrednerin hat dies beschrieben. Nachhaltigkeit und damit die Wiederaufforstung geriet in diesen Fällen - paradoxerweise in Zeiten guter Holzpreise - unter die Räder manch eines Harvesters. Die Wiederbewaldung wurde schlicht versäumt. Dieses Beispiel darf nicht Schule machen. Mit der Gesetzesänderung werden wir die Wiederbewaldungspflicht festschreiben. Damit setzen wir auf Nachhaltigkeit, vermeiden Schäden und schließen gesellschaftlich nicht akzeptiertes Verhalten aus.

Die überwiegende Mehrheit der Waldeigentümer bräuchte diese Gesetzesänderung nicht - dies sei ausdrücklich festgestellt -; denn für diese überwiegende Mehrheit war die Wiederaufforstung im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung, aber auch im Sinne eines Eigentumserhalts glücklicherweise eine Selbstverständlichkeit.

Mit der geplanten Gesetzesänderung werden somit nur diejenigen getroffen, die Raubbau betreiben. Mit der Einführung einer Wiederaufforstungs- bzw. Wiederbewaldungspflicht wird lediglich gegen jene vorgegangen, die sich auf schnellen Profit eingestellt haben und damit ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche werfen.

Zweitens: Zulässigkeit von Fahrten mit motorisierten Fahrzeugen und Gespannen. Dies war bislang oftmals gestattet, hat sich jedoch als problematisch erwiesen. Aufgrund dessen bedarf es hier einer Änderung. Ein entsprechendes Befahrverbot muss in das Gesetz aufgenommen werden. Dabei ist mir bewusst, dass weniger das Befahren an sich das Problem darstellt, sondern die damit verbundenen Begleiterscheinungen, die mit einer erhöhten Gefahr von Waldbränden, mit illegaler Müllentsorgung - das wurde heute bereits erwähnt - und nicht zuletzt mit einem erheblich angestiegenen Holzdiebstahl beschrieben werden können.

Diese drei Folgen sollen eingedämmt werden. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist dafür gerade richtig; denn sie gestattet es den Waldbesitzern, die sich an den Waldwegen befindenden Schranken zu verschließen. Offene Wege laden nämlich regelrecht dazu ein, nicht nur Müll abzuladen, sondern auch mit dem Hänger hineinzufahren und abholbereite Holzstämme nach Hause zu transportieren. Dies wollen wir unterbinden; denn nicht zuletzt gehen von der Müllentsorgung auch Umweltgefahren aus. Zudem werden die Waldeigentümer und damit auch das Land geschädigt. Vom optischen Eindruck der Müllberge bzw. auch der Waschmaschinen, die zum Teil im Wald zu finden sind, möchte ich gar nicht erst sprechen.

Ein Betreten des Waldes bzw. ein Durchfahren mit dem Rad bleibt selbstverständlich gestattet. Dies steht auch nicht zur Disposition. Wenn wir jedoch den Wald erhalten und Brandenburg als Tourismusland voranbringen wollen, halte ich ein Befahrverbot - wie hier vorgeschlagen - für gerechtfertigt. Des

halb werbe ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. - Danke schön.

(Beifall bei SPD und CDU)

Für die DVU-Fraktion erhält der Abgeordnete Schulze das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung soll per Gesetz EURecht und Bundesrecht in brandenburgisches Landesrecht umgesetzt werden. Gleichzeitig wird mit diesem Gesetz ein Beschluss des Landtags vom 18. Mai 2006 zur Verhinderung von Kahlschlägen realisiert. Alles in allem bestand zwingender Handlungsbedarf seitens der Landesregierung; denn die EURichtlinie wurde bereits vor sechs Jahren - im Juni 2001 - erlassen.

Betrachtet man nun den vorliegenden Gesetzentwurf im Detail und unterzieht ihn einer gründlichen Prüfung, so muss man feststellen, dass die Inhalte sowohl der Änderung des brandenburgischen Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung als auch der Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg nicht allzu gravierend sind.

Kein anderes globales Problem bewegt die Bürger in einer derart umfassenden Weise wie das Thema Umweltverträglichkeit; denn auch der CO2-Ausstoß und somit der Klimawandel sind letzten Endes nichts anderes als eine Art Umweltverträglichkeit.

Ich erlaube mir hier die Bemerkung, dass bei der Umsetzung der EU-Richtlinien in Bundes- und auch in Landesrecht die Umwelt als einheitliches Ganzes zu betrachten ist und ressortübergreifend unter anderem Industrie, Landwirtschaft, Infrastruktur und Raumordnung zu beachten sind. Insofern trägt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in seiner nun vorliegenden geänderten Fassung seiner eigentlichen Bedeutung nicht in vollem Umfang Rechnung.

Die dem Gesetz angefügte Liste SUP-pflichtiger Pläne und Programme dürfte in der Weise lückenhaft sein, als ein umfassendes Einarbeiten des industriellen Sektors durchaus sinnvoll gewesen wäre. Diesbezüglich ist nach unserer Auffassung wieder einmal die in Brandenburg übliche Flickschusterei auf Gesetzgebungsebene vorprogrammiert.

In Bezug auf die Änderung des Waldgesetzes halten wir die Neufassung des § 11 Abs. 1 für bedeutend. Die erforderlichen Wiederbewaldungsmaßnahmen - im noch geltenden Waldgesetz als Verjüngung bezeichnet - werden endlich konkretisiert im Gesetz festgeschrieben. Damit sind sogenannte Hintertürchen zu einem eventuellen Raubbau verschlossen.

Da wir uns der Bedeutung der Themen Umweltverträglichkeitsprüfung und Waldwirtschaft bewusst sind, werden wir den langsam anrollenden Zug nicht anhalten.

(Beifall bei der DVU)

Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Dombrowski das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt die Landesregierung der Verpflichtung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkung bestimmter Pläne und Programme nach und setzt einen Beschluss des Landtags vom Mai 2006 zur Verhinderung von Kahlschlägen in unseren Wäldern um. Die strategische Umweltprüfungsrichtlinie zur EU-Norm wird bei Plänen und Programmen angewandt, die aufgrund von Rechtsvorschriften erstellt werden müssen und von Behörden ausgearbeitet werden. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Umweltverträglichkeitsprüfung auf Projekte. Ziel ist es, dass in diese Pläne und Programme Umweltaspekte frühzeitig einfließen und abgewogen werden.

Nun zu den beiden Änderungen - Kahlschlag und Gespannfahren im Wald - im Waldgesetz. Frau Wehlan hat den Sonderausschuss „Normen und Standards“ positiv erwähnt. Jedoch möchte ich sagen: Frau Wehlan, an diesen Änderungen, die wir aufgrund von Erfahrungen hier vornehmen, zeigt sich, dass Sie eine andere Denkweise haben. In der Koalition - insbesondere in der CDU-Fraktion - vertrauen wir den Menschen, indem wir ein nicht so dichtes Regelwerk knüpfen wollen. Wenn sich aber Regelungen nicht bewähren, müssen der Gesetzgeber und die Verwaltung reagieren. Das tun wir hier. Dennoch steht am Anfang das Vertrauen in unsere Bürgerinnen und Bürger.

Das von uns im Frühjahr 2004 verabschiedete Waldgesetz hat sich bewährt. Unser damaliges Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unserer Forstverwaltung, in die Vernunft der Waldbesitzer und in die gegenseitige Toleranz der Erholungsuchenden im Wald war berechtigt.

Allerdings zeigte sich an zwei Stellen Nachbesserungsbedarf, dem wir nun durch eine Nachjustierung nachkommen wollen. Zum Ersten hat es vereinzelt großflächige Kahlschläge im Land sowohl unter Umgehung, aber auch mit Überschreitung des gesetzlichen Rahmens von 2 Hektar gegeben. Nach bisher gültiger Rechtslage brauchten kahlgeschlagene Flächen bis 2 Hektar nicht aufgeforstet zu werden.

Künftig hat der Waldbesitzer ab einer Waldfläche von 0,5 Hektar dafür Sorge zu tragen, dass diese innerhalb von 36 Monaten wieder bewaldet wird. Die Wiederbewaldung umfasst die Naturverjüngung, die Saat und die Anpflanzung. Ihre Überlegung, Frau Wehlan, was wäre gewesen, wenn es diese Regelung schon vorher gegeben hätte, ist völlig müßig, weil es sie nicht vorher geben kann. Ich habe unsere Handlungsmaxime eben erläutert.

Die zweite Änderung betrifft das Gespannfahren im Wald. In der Gesetzesnovelle von 2004 haben wir das Waldbetretungsrecht stark liberalisiert und das Reiten und Gespannfahren auf Waldwegen erlaubt. Aus dem Recht der Gespannfahrer, den Wald betreten bzw. befahren zu dürfen, wurde abgeleitet, dass Wegeschranken im Wald nicht verschlossen werden durften, da sie für nicht motorisierte Gespannfahrer ein nicht zu überwindendes Hindernis darstellen.

Das Nichtverschließen der Waldwege hat jedoch dazu geführt, dass das illegale Befahren mit Kraftfahrzeugen und die damit einhergehende Vermüllung bis tief in den Wald hinein erheblich und deutlich messbar zugenommen haben. Des Weiteren das war damals, bei der vorhergehenden Änderung nicht vorauszusehen - ist bedingt durch den steigenden Energie- und Holzpreis der Diebstahl von Holz aus den Wäldern zu einer ernst zu nehmenden Gefahr für das Eigentum von anderen Bürgern, nämlich der Waldbesitzer, und auch der Landesforst geworden. Dieses Problem hat ein bisher nicht gekanntes Ausmaß erreicht, insbesondere dadurch begünstigt, dass die Waldwegeschranken nicht verschlossen werden durften.

Mit dem Herausnehmen des Gespannfahrens aus dem allgemeinen Betretungsrecht im Waldgesetz können die Schranken in Zukunft wieder nur geschlossen werden. Das Gespannfahren, Frau Wehlan, wird nicht verboten. Sie haben gesagt: Dann entscheidet man sich eben gegen Kutschfahrten. - Das ist ausgemachter Unsinn; denn selbstverständlich ist das Gespannbzw. Kutschefahren auch weiterhin möglich. Es wird aber so sein, wie es vorher war. Die Kutschen biegen nicht spontan von der Autobahn in den Wald ab, sondern die Kutschenfahrer haben sich Routen vorgenommen, die sie fahren wollen. Es sind überwiegend Reittourismusbetriebe, die solche Fahrten veranstalten. Die können sich sehr gut, wie sie es auch in der Vergangenheit getan haben, mit den Waldbesitzern - egal in welcher Eigentumsform - abstimmen und bekommen dann einen Schlüssel. Das hat immer funktioniert. Von daher wird das Kutschefahren selbstverständlich auch weiterhin möglich sein. Aber den Holzdiebstahl und das Abladen von Müll im Wald werden wir mit der Gesetzesänderung einschränken. Vor Ort können im Rahmen von Absprachen oder Gestattungen praktikable Lösungen gefunden werden.

Meine Damen und Herren, das Waldgesetz hat sich in dieser Form, mit den beiden Veränderungen bewährt. Wir sind immer bereit nachzujustieren, wenn wir sehen, dass es Fehlentwicklungen gibt, die wir nicht gewollt haben. Es kommt im Grunde genommen darauf an, dass wir das Gemeinwohl bezüglich des Waldes erhalten und die Eigentumsrechte nicht beschränken. Von daher darf ich Sie bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Im Fachausschuss ist diesem Gesetzentwurf grünes Licht gegeben worden, bei Enthaltung der Fraktion der Linkspartei. PDS. - Danke schön.

(Beifall bei CDU und SPD)

Minister Woidke wird die Debatte abschließen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man könnte jetzt fast nach dem Motto verfahren: Es ist alles gesagt, nur noch nicht von allen. - Ich bin den Vorrednern sehr dankbar. Sie haben in vielen Teilen schon die fachlichen Begründungen geliefert. Ich kann mich deshalb an die Aufforderung des Präsidenten halten und mich aus Gründen der Zeitökonomie kurzfassen.

Das Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Um

weltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Land Brandenburg und zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg“ hat die Ausschussberatungen passiert. Es hat die 1. Lesung passiert, und ich denke, dass die Inhalte hier im Großen und Ganzen schon von den Vorrednern treffend dargestellt wurden. Ich möchte noch einige Worte zur strategischen Umweltprüfung sagen.

Wir hatten in diesem Punkt verstärkt auf die Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. Wir wollten vor allen Dingen nicht, dass aus der strategischen Umweltprüfung zusätzliche Belastungen für die Brandenburger Wirtschaft erwachsen. Diese Sorge ist hinfällig. Die strategische Umweltprüfung bezieht sich lediglich auf Behörden und wird die Wirtschaft nicht nur nicht belasten, sondern sie zum Teil sogar entlasten, da auf Prüfungen, die bereits auf einer vorgelagerten Ebene, nämlich bei übergeordneten Planungen stattfinden, in einem nachfolgenden Zulassungsverfahren getrost verzichtet werden kann.

Zum zweiten Teil des Gesetzes möchte ich etwas sagen, was der Kollege Dombrowski auch schon dargestellt hat. Es reicht nicht immer aus, sich im Bereich des Umweltschutzes auf das Funktionieren des Marktes zu verlassen. Das bedeutet, dass auch eine Aufhebung oder Änderung von Vorschriften zugunsten des Umweltschutzes nur mit größtem Augenmaß vorgenommen werden kann. Dass in diesem Sinne auch die Änderung von Landesvorschriften und -regelungen erforderlich werden kann, zeigt in exemplarischer Weise der vorliegende Gesetzentwurf zum Waldgesetz. Denn hier haben Sie mit Ihrem Beschluss vom Mai letzten Jahres deutlich gemacht, dass sich die im Jahr 2004 vollzogene Beschränkung der Wiederbewaldungsregelung im Land Brandenburg nicht bewährt hat. Nach erfolgter kompletter Entnahme des Baumbestandes wurden Waldflächen unter 2 Hektar oftmals sich selbst überlassen. Die neue Regelung verpflichtet dagegen die Waldbesitzer, diese Waldflächen, sofern sie größer als 0,5 Hektar sind, durch Naturverjüngung, Saat oder Anpflanzung wieder zu bewalden.

Ähnliches gilt für den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezüglich des Fahrens mit nicht motorisierten Gespannen auf Waldwegen und Waldbrandwundstreifen. Dies bedarf künftig wieder der Gestattung des Waldwegebesitzers. Im Jahr 2004 wurde das Gespannfahren dem Reiten gleichgestellt. Die Gespannfahrer durften also alle Waldwege benutzen. Als Folge dessen mussten die Schranken an den entsprechenden Waldwegen geöffnet werden, leider mit der negativen Begleiterscheinung, dass die Wälder verstärkt illegal mit Kraftfahrzeugen befahren wurden, es häufig eine illegale Müllentsorgung im Wald gab und leider auch eine Zunahme von Holzdiebstählen zu verzeichnen war. Der Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz stellt sich seiner Verantwortung, und ich bin über die Anträge, die hier eingebracht und mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen im Ausschuss auch beschlossen wurden, sehr froh. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/4579. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es

Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in 2. Lesung mehrheitlich verabschiedet.

Ich habe noch drei Bemerkungen zu machen. Erstens: Es gibt doch eine Redezeitbegrenzung für die Einbringer für Kurzinterventionen, und zwar auf drei Minuten. Zweitens: Wir haben mit dem Landesverband der Freien Berufe verabredet, den Parlamentarischen Abend heute um 18 Uhr statt um 19 Uhr zu beginnen. Drittens: Ich entlasse Sie jetzt in die Mittagspause bis 13.15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.19 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.16 Uhr)

Sehr verehrte Damen und Herren, es ist 13.16 Uhr, und ich möchte den zweiten Teil der heutigen Tagesordnung eröffnen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/4210

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres

Drucksache 4/4607

Ich eröffne die Aussprache und übergebe dem Abgeordneten Sarrach, der für die Linkspartei.PDS spricht, das Wort.

Während er an das Rednerpult kommt, begrüße ich herzlich die Schülerinnen und Schüler der Torhorst-Gesamtschule Oranienburg. Herzlich willkommen bei uns!

(Allgemeiner Beifall)