Udo Folgart
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich teile vieles von dem, was Frau Wehlan gesagt hat, jedoch nicht alles. Die Kostenentlastung für Agrarbetriebe ist wichtig, weil die Liquidität gefährdet ist. Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist mittlerweile in der Landwirtschaft angekommen. Das hat auch damit zu tun, dass in Deutschland - und dazu zählen auch die Brandenburger Landwirte - jeder vierte Euro durch den Export verdient wird. Wir haben Einbrüche beim Export sowohl im Milch- als auch im Fleischbereich. In den letzten Monaten haben wir auch ein starkes Absinken der Erzeugerpreise erfahren, sodass die Liquidität eines der Hauptprobleme der landwirtschaftlichen Betriebe hier in Brandenburg sein wird. Dies wird uns auch noch in den nächsten vier bis fünf Monaten begleiten. Die Entlastung beim Agrardiesel wird diese Situation nicht ad hoc aufheben, weil das ein Prozedere ist, das frühestens im nächsten Jahr wirken könnte. Insofern ist es wirklich wichtig, dass wir uns auf das Wesentliche konzentrieren. Die Forderungen müssen lauten, dass die Liquidität gesichert wird. Hier können einige Maßnahmen hilfreich sein, unter anderem die Gewährung von zinslosen oder zinsverbilligten Darlehen, ebenso das Vorziehen von Direktzahlungen vom Dezember in den Sommer; aber auch Umschuldungsthemen können in den jeweiligen Hausbanken eine Rolle spielen.
Wo ich im Widerspruch zu Frau Wehlan stehe, das ist die solitäre Betrachtung des Milchmarktes als den Schwerpunktbereich der Landwirtschaft, der in diesem Jahr gefährdet ist. Es ist tatsächlich so, dass wir über alle Produktgruppen und über alle Spezialrichtungen in der landwirtschaftlichen Produktion diese Probleme der Liquidität haben. Bei der Milch tritt das besonders augenscheinlich hervor, weil wir hier in den letzten 18 Monaten Preisschwankungen hatten, die wir in Deutschland zuvor noch nicht kannten. Bei den Preisen für Butter und für andere Molkereiprodukte haben wir jetzt Preisniveaus, die an 1948/49 erinnern. Bei Butter ist es ganz konkret so, dass der Preis momentan demjenigen Preis von vor der Währungsreform, also vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland, entspricht.
Insofern haben wir als Koalition einen Entschließungsantrag vorbereitet. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesem Entschließungsantrag folgen würden.
Zum Thema Milch noch einen Satz: Ich glaube nicht, dass wir momentan ein Mengenproblem haben; wir haben ein Absatzproblem. Dieses Absatzproblem existiert aufgrund der weltweiten Konstellation, die auch mit den Währungsschwankungen zusammenhängt. Der Dollar-Raum konnte in den letzten sechs Monaten wesentlich besser auf Märkte exportieren, auf die wir als Euro-Raum überhaupt nicht abheben konnten. Insofern haben die Amerikaner und andere, die im US-Dollar-Raum beheimatet sind, Märkte gewonnen, und wir haben an dieser
Stelle Märkte verloren. Dies darf jedoch nicht zulasten der Landwirte ausgehen. Insofern würde ich mich freuen, wenn Sie dem Entschließungsantrag folgen würden. - Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Keine Angst - ich werde nicht lange reden.
Frau Steinmetzer-Mann, ich habe mir die Notiz gemacht, dass wir uns in der Sitzung des Landtages am 28. Mai vergangenen Jahres mit diesem Thema im Prinzip schon auseinandergesetzt und uns zu Für und Wider, Chancen und Risiken ausgetauscht haben. Im Vorfeld dazu, am 28. Februar 2008 und am 13. Dezember 2007, hatte es schon zahlreiche Anfragen zu diesem Thema gegeben.
Ich möchte Ihnen heute ein Geschenk machen.
Das Buch ist von den Herren Dirk Maxeiner und Michael Miersch geschrieben. Beide sind nicht etwa Lobbyisten der Landwirtschaft, sondern haben zwischen 1989 und 1994 als leitende Redakteure des größten europäischen Umweltmagazins „natur“ gearbeitet. Ich habe noch eine Weihnachtskarte meiner Schwiegermutter hineingelegt, damit Seite 181 schnell gefunden wird: „Wie grün ist die Grüne Gentechnik?“ Das Buch gebe ich Ihnen gleich im Anschluss. Lesen Sie sich das einmal durch; es sind sechs interessante Punkte.
Ich glaube auch, dass wir heute im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes über Bayern reden könnten. Darauf will ich verzichten. Ich selbst habe in meiner Arbeit auf Bundesebene festgestellt, dass Bayern anders ist.
- Ja, die sind wirklich anders: in der Politik anders, in der Verbandspolitik anders. Aber sie gehören nun einmal zu dieser Bundesrepublik Deutschland.
Wir müssen uns mit denen natürlich auseinandersetzen.
Ich sagte es schon: Die Argumente sind vorgebracht. Die Aussage in Ihrem Antrag, Frau Steinmetzer-Mann, dass GVO keine Zukunft habe, ist aus meiner Sicht haltlos. Ich habe schon am 28. Februar und am 28. Mai letzten Jahres hier gesagt, dass wir einmal schauen werden, wie sich die Anbaufläche von MON 810 entwickelt. Wir stellen fest, dass es vom Jahr 2007 auf das Jahr 2008 einen Rückgang der Anbaufläche von 1 347 ha auf 1 245 ha gab. Das hat verschiedene Ursachen. Aber ich habe immer gesagt: Die Landwirte, auch die in Brandenburg, gehen sehr bewusst mit diesem Thema um und sind sich sowohl der Risiken als auch der Chancen an der Stelle bewusst.
Die Forscher sehen für den GVO-Anbau - das steht auch in diesem Buch - eine Zukunft. Momentan erwarten wir eine Zulassung von knapp 20 neuen GVO. Es werden Ertragssteigerungen versprochen. Es wird über Kostensenkungen nachzudenken sein. Es wird aber auch über Mehrwerte im Laden nachzudenken sein. MON 810 ist eben ein schlechtes Thema, weil man im Verbrauchermarkt nicht feststellen kann, was der Anbau direkt bringt. Vielleicht ist es aber der Weizen der Marke „Faltenglatt“; den soll es geben. Wer diesen Weizen isst, der kriegt eine straffere Haut.
In dem Sinne sind da also Mehrwerte in Aussicht, und die wollen wir uns, glaube ich, nicht verbauen. Deswegen werden wir Ihrem Antrag heute nicht folgen.
Auch zu dem Argument - das will ich noch als Letztes anführen -, dass Brandenburg als Natur- und Reiseland gefährdet ist, müssen wir sagen: Wenn die Verbraucher aufgeklärt sind, nimmt Brandenburg als Reiseland - wegen dieser 1 300 ha mit GVO-Anbau - keinen Schaden. Die Übernachtungszahlen steigen. Der Zusammenhang ist also nicht gegeben. Auch in den USA nimmt die Zahl der Besucher aufgrund der Lebensmittelsituation nicht ab. Der Reiseboom dorthin ist eigentlich ungebrochen. Gleiches gilt für andere Länder, die GV-Pflanzen anbauen.
Die Übernachtungszahlen in Brandenburg sind von 8,616 Millionen im Jahre 2005 auf 9,407 Millionen im Jahre 2008 gestiegen, und ich glaube, das ist eine Zahl, die nicht unbedingt Ihrer Argumentationslinie folgt.
Jetzt bekommen Sie von mir das Buch. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Am 3. Februar hat das Bundesverfassungsgericht das Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig und für nichtig erklärt. Damit sind auch die Durchführungsgesellschaften des Absatzfonds wie CMA und ZMP in der Existenz gefährdet. Ich kann als Beispiel anführen: Seit gestern gibt es einen Beschluss, dass die ZMP zu liquidieren ist. Dazu hat die Gesellschafterversammlung einen Beschluss gefasst.
Die regionalen Marketingmaßnahmen sind über Gelder - auch der CMA - in Brandenburg angekommen. So wurden Dorfund Erntefeste, aber auch die BraLa und andere Veranstaltungen und Auftritte auf der Grünen Woche mit kofinanziert. Diese Finanzierungsquelle bricht weg.
Ich stelle daher die Frage an die Landesregierung: Welche Alternativen sind an der Stelle möglich?
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zwei Bergsteiger am Mount Everest. Sie stehen vor einem Gletscherfeld - das ist die neue Herausforderung, die vor ihnen steht -; dem einen sagt der Expeditionsleiter: Du hast Steigeisen, die brauchst du ab jetzt nicht mehr. - Dem anderen sagt er: Du hast größere Füße als die anderen, also gib mal nicht nur die Steigeisen, sondern auch deine Bergsteigerstiefel gleich mit ab. Aber weil ihr eine große Herausforderung zu bewältigen habt, bekommt jeder von euch noch eine Thermoskanne Tee mit auf den Weg.
Wie leicht oder wie schwer der Expeditionsleiter es damit den Bergsteigern gemacht hat, den Gipfel zu erreichen, kann sich jeder an der Stelle vorstellen.
Gleiches ist aber aktuell mit den Betrieben geschehen, und genau das ist im übertragenen Sinne eingetreten: Die EU hat mit
den Beschlüssen zum Health Check für die landwirtschaftlichen Betriebe diese Ausgangssituation gesetzt.
Meine Damen und Herren, es ist damit weiterhin Vertrauen in die EU-Agrarpolitik verloren gegangen, und es ist vor allen Dingen Planungssicherheit für die Betriebe verloren gegangen. Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sollte bis zum Jahr 2013 halten. So wurde es erst im Jahr 2004 festgelegt. Nun gibt es sozusagen auf halber Strecke eine neue Reform, und es ist eine neue Reform.
Auch wenn noch tiefere Einschnitte verhindert werden konnten, belasten sie Deutschland im Jahr 2012 mit 242 Millionen Euro, wovon 19 Millionen Euro auf das progressive Element entfallen.
Da klingt es wenig versöhnlich, dass von der Kommission rund 183 Millionen Euro weniger als zu Beginn der Beratungen vorgesehen waren.
Die Belastung für Deutschland ist also 43 % niedriger, als es der Kommissionsvorschlag vorsah, aber es ist eine Belastung. Die Einschnitte sind groß. Deshalb spreche ich auch von einer neuen Reform innerhalb der Reform.
Wolfgang Birthler, mit dem ich vorhin gesprochen habe, wird sich daran erinnern, dass die Bedrohungslage gerade für größere Strukturen seit 1990 schon immer latent vorhanden war, seit dem Beitritt der ehemaligen DDR in die Bundesrepublik Deutschland. Ich erinnere auch an solche Szenarien wie die 90-Bullen-Obergrenze in der Förderung, als es noch um die Tierköpfe ging, die in der Förderung bewertet werden mussten.
Lassen Sie mich etwas ausholen, meine Damen und Herren! Die Direktzahlungen in dieser Form, also die entkoppelte Direktzahlung, gibt es seit dem Jahr 2005, 2004 beschlossen. Zuvor gab es über viele Jahre - ja, ich kann sagen, über Jahrzehnte - Preisstützungssysteme, die über die Hälfte des EU-Agrarhaushalts in Anspruch nahmen und die an die Produktion gekoppelt waren.
Wofür gibt es eigentlich diese Direktzahlungen? - Auch das sind Fragen, die in letzter Zeit oft beantwortet werden mussten. Sie gibt es als Ausgleich für die abgeschafften Preisstützungsmaßnahmen, sie gibt es für die Sicherung des Einkommens in der Landwirtschaft, sie gibt es zur Stützung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum, sie gibt es zur Sicherung einer angemessenen Lebensmittelversorgung der Bevölkerung - und das zu angemessenen Preisen. Weiter: Sie gibt es als Beitrag - ja! zur weltweiten Ernährungssicherung, und sie gibt es als Ausgleich bestehender Wettbewerbsnachteile im internationalen Maßstab. Es werden auch Prämierungen damit erteilt, die der Landwirtschaft für die bereitgestellten öffentlichen Güter, die die Landwirtschaft sichert, zugutekommen.
Wir dürfen nicht vergessen, meine Damen und Herren, sie gibt es nicht für ein Null ouvert, sondern die Landwirte müssen eine exakte Dokumentation und das Einhalten von Richtlinien und Verordnungen - es sind 21 an der Zahl - sichern. Cross Compliance ist das entsprechende Stichwort. Die Anwendung der hohen Umwelt- und Sicherheitsstandards im Tier,- Umwelt- und auch im Verbraucherschutz spielen hier eine Rolle; Rückverfolgbarkeit, aber auch der Düngemitteleinsatz werden
geregelt, und beispielsweise auch auf die Fruchtfolgegestaltung wird Einfluss genommen.
Meine Damen und Herren, eine Kürzung der Direktzahlungen wurde mit dem Einstieg in die neue Reform bereits 2005 beschlossen, nämlich die fünfprozentige Modulation, die stufenweise eingeführt wurde und die heute gilt. Ziel war es damals, die Agrarumweltprogramme und die ländliche Entwicklungspolitik sollten gestärkt werden, ohne jedoch mehr Mittel durch die Europäische Union in den Agrarhaushalt einzustellen.
Es besteht seit 2005 die Möglichkeit für die Nationalstaaten der Europäischen Union, eine fakultative Modulation - in Klammern: bis zu 20 % - einzuführen. Meine Damen und Herren, davon Gebrauch gemacht haben aber für die neuen Herausforderungen, die ich vorhin angesprochen habe, nur das Vereinigte Königreich und Portugal ab dem Jahr 2007; alle anderen Länder, alle anderen Nationalstaaten, haben dafür keine Notwendigkeit gesehen.
Was hat die EU-Kommission vorgehabt? - Sie wollte eine Umschichtung in die große Überschrift „Ländliche Entwicklung“ hineinlegen, hat da aber auch Konfrontation im Parlament gesehen. Das Parlament in Straßburg oder in Brüssel sperrte zeitweilig die Mittelfreigabe, um einen höheren Mitteleinsatz in diesem Feld der Agrarförderung, der Förderung für den ländlichen Raum, zu erzwingen.
Meine Damen und Herren! Mit der EU-Planungsperiode 2007 bis 2013 wurden auch die Mittel für die sogenannte zweite Säule moderat gekürzt. In Deutschland erhielten einzelne Bundesländer sogar höhere Zuweisungen; dazu gehört auch Brandenburg.
Brandenburg erhielt also für die ländlichen Entwicklung mehr als vorher. Dieses Plus kommt nicht in allen Fällen den Betrieben und damit unmittelbar der Landwirtschaft zugute, die ich immer auch als Herzstück des ländlichen Raumes bezeichne. Die Gelder werden auch für Herausforderungen wie Hochwasserschutz, Artenvielfalt, Diversifizierungen und - dieses Stichwort will ich hier nicht vergessen - NATURA 2000 eingesetzt.
Meine Damen und Herren, teils wurden und werden Mittel der zweiten Säule bereits für diese Maßnahmen verwendet, und die EU-Kommission hat jetzt mit dem Health Check auch die neuen Herausforderungen neu beschrieben. Zu den neuen Herausforderungen gehören nämlich die Biodiversität, das Wassermanagement, der Klimaschutz und auch innovative Verfahren der Produktion. Auch wurde - darüber bin ich sehr froh - die Umstrukturierung des Milchsektors mit aufgenommen und als eine Herausforderung - so kann man sagen - definiert, sodass auch hier Geld umgelegt werden kann, um den Milchsektor zu stärken, der ja aufgrund des Ausstiegs aus dem Kontingentierungssystem, aus dem Quotensystem im Jahr 2015, begleitet durch diverse andere Maßnahmen, den Anpassungsprozess sehr stark erfahren wird.
Die Europäische Union - ich sage es mal so - propagiert ständig neue Aufgaben, neue Anforderungen, ohne jedoch den Haushalt entsprechend zu gestalten, sprich: zu erhöhen. Ich meine, dass die Europäische Union durchaus Reserven hätte, auch aus dem Agrarbereich - hier sind nicht genutzte Haushaltsgelder, „Agrargelder“, zu erwähnen -, die für Projekte im Weltall wie das Projekt GALILEO eingesetzt wurden; die Ent
wicklungshilfe wird auch aus diesem Topf bezahlt und natürlich auch Konjunkturprogramme für bestimmte andere Wirtschaftsbereiche, die außerhalb der Land- und Ernährungswirtschaft liegen.
Nun erfolgte - ich meine, ohne Not - vor wenigen Tage trotzdem die Anhebung der Kürzungssätze für die Direktzahlungen. Die Basismodulation wird schrittweise um weitere 5 % angehoben, bzw. die Direktzahlungen werden nochmals um 5 % gekürzt. Zusätzlich kommt die progressive Modulation hinzu. 4 % der Zahlungen über dem Direktzahlungsbetrag von 300 000 Euro, unabhängig von den natürlichen Bedingungen und der Zahl der Arbeitskräfte oder den wirtschaftlichen Verhältnissen, werden gekürzt. Es ist tatsächlich, wie es der Ministerpräsident gestern auch in seiner Regierungserklärung sagte, ein Paradigmenwechsel. Die Progression bricht sozusagen mit dem bisherigen Prinzip der Gleichbehandlung der Unternehmen und auch der Fläche.
Hier kann man das geflügelte Wort „ein Hektar ist ein Hektar“, egal, in welcher Betriebsgröße er sich befindet, durchaus heranziehen.
Wie ich vorhin schon sagte, ist aus unserer Sicht das Prinzip der Verlässlichkeit der Politik damit gebrochen.
Die Hauptkritikpunkte sind: Die ursprüngliche Reform ist noch nicht voll zum Tragen gekommen. Auch das will ich an dieser Stelle erwähnen. Denn wir werden eine Anpassung der Direktzahlungen auf eine einheitliche Prämienhöhe in den 16 Regionen in Deutschland erst im Jahr 2012 haben, sprich: am Ende des jetzigen Reformzeitfensters.
Ich bitte auch zu bedenken, meine Damen und Herren, dass sich die Preise momentan für sämtliche landwirtschaftlichen Erzeugnisse wie Getreide, aber auch für die Ölfrüchte und für Milch wieder massiv in einer Abrutschphase befinden. Die Erlöse gegenüber 2007 sind teils zwischen 50 und sogar 100 % zurückgegangen. Bei Raps erlöst man heute zum Beispiel 29,50 Euro je 100 kg; im vergangenen Jahr waren es noch 38 Euro je 100 kg oder je Dezitonne. Beim Roggen sind wir jetzt wieder bei einem Durchschnittspreis von 9 Euro je Dezitonne angekommen und haben damit das Niveau von 2005 erreicht.
Wir müssen dieses gesunkene Erlösniveau natürlich auch dem Kostenniveau in den Betrieben - auch die landwirtschaftlichen Betriebe in Brandenburg leben nicht im luftleeren Raum - gegenüberstellen. Das Kostenniveau ist größtenteils nicht analog abgesenkt, und wir haben es mit einem hochpreisigen Bodenmarkt sowohl im Pacht- als auch im Kaufbereich zu tun.
Statt ein Stützungsprogramm für die Landwirtschaft wird hiermit ein Destabilisierungsprogramm gestartet, und das ohne Not. Die große Befürchtung der Landwirtschaft in Ostdeutschland und damit auch hier in Brandenburg ist es: Mit dem Einzug dieses Elements der Progression wird die Basis für die fortschreitende Diskussion für das Zeitfenster nach dem Auslaufen der jetzigen Gemeinsamen Agrarpolitik nach dem Jahr 2013 gelegt.
Wie ist Brandenburg betroffen? - Alle Betriebe ab ca. 17 ha sind in Brandenburg von Kürzungen betroffen - ab 17 ha. Besonders hart sind Betriebe betroffen, die über 300 000 Euro Direktzahlungen erhalten. Das sind ca. 370 Betriebe - es können
372 oder 373 Betriebe sein -, bei denen die Progression dann greift. Diese 370 Unternehmen steuern mehr als die Hälfte des zusätzlichen Modulationsbetrages bei, und das von über 6 000, 6 200, 6 300 Betrieben, die wir in Brandenburg in der Statistik führen. Sie bewirtschaften aber etwa 50 % der Fläche und beschäftigten rund 40 % der Arbeitskräfte in der Brandenburger Landwirtschaft.
Die neue Regelung belastet die Brandenburger Betriebe insgesamt mit ca. 87 Millionen Euro bis zum Jahr 2013 zusätzlich; davon werden es im Jahr 2012 allein 21,7 Millionen Euro sein.
Lassen Sie mich noch ein Beispiel bringen. Ein Unternehmen mit einer Direktzahlung in Höhe von 450 000 Euro muss von 2009 bis 2013 einen Verlust von 225 800 Euro durch die Modulation - das wären 10 % Basismodulation am Ende des Jahres und 4 % Progression - hinnehmen. Allein im Jahr 2012 macht das für den Betrieb über 50 000 Euro aus.
Ich habe vorhin den Begriff „Planungssicherheit“ angesprochen. Die Betriebe, die Anfang dieses Jahrtausends investiert und neue Stallanlagen gebaut oder Boden gekauft haben, stehen in Verpflichtung gegenüber den Banken, was den Kapitaldienst betrifft. Hier ist dann wieder dieses Vertrauen, die Planungssicherheit, die im Wechselspiel mit getätigten Investitionen steht, zu sehen. Der Kapitaldienst ist zu leisten - ohne Wenn und Aber.
In Deutschland, meine Damen und Herren, werden den Betrieben im Jahr 2013 - wie ich vorhin schon gesagt habe - rund 242 Millionen Euro durch die zusätzliche Modulation entzogen, und diese werden umgeschichtet. Obwohl das Land Brandenburg lediglich 7,3 % der Direktzahlungen erhält, liegt der Anteil am Modulationsaufkommen bei 9,2 %. Das liegt natürlich auch an den Strukturen, die wir hier haben.
Von der Flächenausstattung her gehören die Betriebe in Brandenburg - historisch gewachsen - zu den größeren. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt im laufenden Jahr bei 198 ha.
Brandenburger landwirtschaftliche Betriebe sind von ihrer Rechtsform her unterschiedlich organisiert. Es gibt Genossenschaften, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und den klassischen Familienbetrieb. Gerade die Betriebe, die ich zu Anfang genannt habe - Genossenschaften, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften - haben überdurchschnittliche Belastungen zu tragen. Ich bin sehr dankbar, dass wir im Vorfeld der Entscheidung in Brüssel zahlreiche Besucher bei uns hatten. Ich nenne insbesondere die zuständige Kommissarin, Frau Fischer Boel, und ihren Stellvertreter, Prof. Borchardt, der mit Vertretern seines Kabinetts angereist war. Wir haben anhand von Direktkontakten mit Betrieben das Bild der Landwirtschaft in Brandenburg abgespiegelt.
Ich war beeindruckt, als ich hörte, dass die Kabinettsmitarbeiter von Prof. Borchardt zum ersten Mal in Ostdeutschland waren, als wir während der Grünen Woche im vergangenen Jahr die Agrargenossenschaft Mittenwalde besuchten. Dort konnten sie zum ersten Mal die Vielfalt dessen erleben, was für zahlreiche Orte in Ostdeutschland, speziell in Brandenburg, das Vorhandensein einer Agrargenossenschaft bedeutet. Die Agrargenossenschaften sind nicht nur der größte Arbeitgeber im Dorf oder der Kleinstadt, sondern erfüllen auch Versorgungsaufgaben. Das hat auch etwas mit Diversifizierung zu tun. In vielen Orten gibt es heute keinen Lebensmittelladen mehr. Deshalb
spielt die Agrargenossenschaft eine entsprechend größere Rolle. Auch dieser Aspekt sollte in die Bewertung einfließen.
Nun kann man im Umkehrschluss sagen: Vielleicht hat all das dazu beigetragen, dass es nicht so schlimm gekommen ist, wie ursprünglich von der Kommission geplant. Dennoch ist das Ergebnis so, wie es eben ist: aus unserer Sicht unbefriedigend.
Brandenburg und speziell wir im Landtag müssen reagieren. Deshalb haben wir die Aktuelle Stunde beantragt. Was können wir tun? Das Motto des Tages sollte lauten: Wir müssen gemeinsam Verantwortung dafür übernehmen, dass Programme „gestrickt“ werden - wenn ich es einmal so salopp sagen darf -, die mithelfen, die Gelder aus der aufgestockten zweiten Säule ohne große Umwege in die landwirtschaftlichen Betriebe zurückzuführen. Das ist jetzt fällig.
In diesem Zusammenhang sollten wir vorrangig über zwei Schwerpunkte sprechen: zum einen über die Investitionsförderung, um die Herausforderungen der Zukunft anzugehen, zum anderen über den Ausgleich unserer natürlichen Standortnachteile durch die Ausgleichszulage. Schwerpunktmäßig sollten die Betriebe unterstützt werden, die Arbeitsplätze sichern, und das sind vorrangig Tierproduktionsbetriebe, die in der Veredelung tätig sind. Diese sichern Arbeitsplätze im Dorf und schaffen sogar neue.
Ich sage oft: Wir in Brandenburg könnten auch mit einer höheren Tierkonzentration sehr gut leben. Die entsprechende Quote bei uns beträgt 0,5 Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Damit ist häufig die Vorstellung von einer halben Kuh, die auf dem Fußballplatz steht, verbunden. Lasst uns aus der halben eine ganze Kuh machen! Dann haben wir noch nichts durcheinandergebracht, auch nicht im Brandenburger Umweltschutz. Wir würden aber eine wichtige soziale Frage, nämlich die Sicherung von Arbeitsplätzen, lösen.
Für das Land wird es wichtig sein, die Kofinanzierung zu sichern. Die Zusatzlasten für das Land sind klar definiert. Es sollte auch eine entsprechende „Stimmung“ organisiert werden, um mit der Kofinanzierung die Projekte realisieren zu können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich kann mich kurz fassen; denn in der Debatte der letzten Stunde haben wir insoweit eine sehr große Übereinkunft feststellen können, als der Weg der Europäischen Kommission nicht der richtige ist und wir uns nun die Frage stellen müssen, was wir als Parlamentarier in Brandenburg tatsächlich noch tun können.
Bei der Beantragung dieser Aktuellen Stunde ging es meiner Fraktion darum, bereits heute die Stimmung dafür zu schaffen,
die meisten Beschäftigten hat und wie sich diese Agrarstrukturen zusammensetzen. Wir haben immer damit argumentiert, dass die Brandenburger Agrarbetriebe von ihrem Wesen her Mehrfamilienbetriebe sind. Zum Teil arbeiten 40, 50, 60 oder gar 70 Menschen in einem Brandenburger Agrarbetrieb und ernähren ihre Familien. Auch diesen Menschen wird dieser Beschluss in keiner Weise gerecht.
Was können wir jetzt tun? - Wir haben uns relativ kurzfristig mit dem Bauernverband zusammengesetzt und darüber beraten, wie wir uns in Zukunft aufstellen wollen. Wir wollen und werden versuchen, mit den zusätzlichen Modulationsmitteln, die ab dem Jahr 2010 zur Verfügung stehen, die Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburger Landwirtschaft weiter zu stärken. Das ist der einzige Weg, um auf Dauer zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und diese Arbeitsplätze in der Agrarwirtschaft zu halten.
Des Weiteren wollen wir Investitionen noch stärker als bisher fördern. Neben den direkten Auswirkungen gibt es auch indirekte Auswirkungen dieser Beschlüsse. Im Jahr 2008 hat die Brandenburger Landwirtschaft etwa 80 bis 100 Millionen Euro unter anderem in Bauvorhaben, Anlagen und Ausrüstungen investiert. Diese 100 Millionen Euro setzen natürlich auch Kapitalstärke bei den Unternehmen voraus.
Zudem wollen wir die einzelbetriebliche investive Förderung zwischen 2010 und 2013 aufstocken und gleichzeitig die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete erhöhen. Damit werden wir auch den Herausforderungen, vor denen die Brandenburger Landwirtschaft in Zukunft steht, besser gerecht werden; denn die beste Zukunftsversicherung für den ländlichen Raum ist eine funktionierende zukunftsfähige Landwirtschaft. Dies ist nicht nur - aber auch besonders - in Brandenburg der Fall.
Eine schlechte Nachricht habe ich dennoch für den Landtag: Der Einsatz der zusätzlichen Modulationsmittel bedarf einer Kofinanzierung mit nationalen Mitteln. Trotz der derzeitigen Verhandlungen mit dem Bund werden diese Kofinanzierung am Ende - davon ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt auszugehen die Länder leisten müssen. Aufgrund der Aufteilung dieser Mittel - 90 % werden von der Europäischen Union finanziert, 10 % müssen national kofinanziert werden - ist mit einem zusätzlich veranschlagten Bedarf zur Kofinanzierung von jährlich etwa 2 Millionen Euro Landesmitteln zu rechnen, die benötigt werden, um die durch erhöhte Modulation generierten Mittel für das Land zu erschließen. Nebenbei bemerkt ist die erste Säule nicht kofinanziert.
Ein zweiter Punkt - laut der Aussage von Frau Aigner ist dies ein großer Erfolg für die deutsche Agrarpolitik - ist der Beschluss zum Milchfonds. Die Festlegungen zum Milchmarkt möchte ich kurz kommentieren. Die Quotenerhöhung stellt aus meiner Sicht einen richtigen Schritt zum völlig falschen Zeitpunkt dar. Derzeit gibt es europaweit einen Milchmarkt, der nicht funktioniert. Es gibt also einen regulierten Markt, der nicht funktioniert. Die Regulation wurde damals eingeführt, um eine Einkommenssicherung für die Milchbauern zu erreichen. Diese Einkommenssicherung ist derzeit europaweit nicht gegeben. In dieser Situation die Menge nach oben zu fahren ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit Sicherheit der falsche Weg. Der Milchmarkt in Europa muss zunächst in Ordnung gebracht werden. Zudem müssen alle Maßnahmen, die in diesem Be
dass wir die Mittel aus der Umverteilung in die zweite Säule erneut durch intelligente Programme - der Minister hat eben darüber gesprochen - „stricken“ und diese intelligenten Programme dann auch kofinanzieren, um die Kofinanzierung in Höhe von 10 % bereitzustellen und somit den landwirtschaftlichen Betrieben zu helfen.
An der Stelle hilft, glaube ich, auch der Begriff „Milchfonds“ als neue Herausforderung, weil wir genau über diesen Weg direkt wieder den landwirtschaftlichen Betrieb erreichen können. Deshalb lasst uns diese Hilfskrücke „Milchfonds“ nutzen. Ich schlage vor, dass wir die Milch, weil es ein sehr komplexes Thema und der größte Einkommensbereich der deutschen Agrarwirtschaft insgesamt ist, noch einmal zu einem gesonderten Tagesordnungspunkt behandeln, weil das sehr komplex ist. Dann sind wir, glaube ich, an der Stelle auch ganz gut unterwegs.
Ich freue mich auch auf die Debatte am heutigen Nachmittag zu diesem Thema. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Schuldenmanagementfonds Abwasser wurde im Jahr 1999 aufgelegt und auf zehn Jahre befristet. Die SPD-Fraktion ist für eine Fortführung dieses Schuldenmanagementfonds über das Jahr 2008 hinaus, da er sich als Instrument zur Stabilisierung und zur Sanierung in Not geratener Aufgabenträger der Abwasserentsorgung bewährt hat und noch nicht alle Sanierungen abgeschlossen sind. Die dafür notwendigen Entscheidungen sind jedoch in der Landesregierung längst gefallen. Deshalb halten wir den von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Antrag für überflüssig.
Die Landesregierung hat im Jahr 2007 die Tätigkeit des Schuldenmanagementfonds Abwasser durch externe Gutachter untersuchen lassen. Die Gutachter kommen zu zwei wichtigen Ergebnissen.
Erstens: Die Tätigkeit des Schuldenmanagementfonds ist erfolgreich. Bei 32 von 54 betreuten Aufgabenträgern wurde die Sanierung erfolgreich abgeschlossen. Bei acht weiteren Aufgabenträgern steht die erfolgreiche Sanierung kurz vor dem Abschluss. Dies ist der Stand aus dem Jahr 2007. Dabei konnten die Aufgabenträger nicht nur durch finanzielle Unterstützung entschuldet werden. Zudem wurden durch die mit der finanziellen Unterstützung verbundenen Beratungen auch wirtschaftlich nachhaltige Strukturen und Arbeitsweisen geschaffen und die laufenden Betriebskosten reduziert. Dabei kam es bis Mitte 2007 zu 21 Fusionen von Aufgabenträgern. Elf weitere Fusionen befinden sich in der Vorbereitung.
Zweitens: Für eine Fortführung des Schuldenmanagementfonds besteht über den 31.12.2008 hinaus Bedarf, da etwa 13 Aufgabenträger noch nicht langfristig wirtschaftlich stabil sind.
Für die Fortführung wird ein Finanzbedarf - Frau Adolph hat dies bereits erwähnt - von etwa 65 Millionen Euro veranschlagt. Die Regierungskommission Abwasser - darin sind das Innenministerium, das Finanzministerium und das Umweltministerium vertreten - hat sich der Einschätzung der Gutachter angeschlossen und die Finanzierung der Fortführung im Rahmen des Doppelhaushalts bis zum 31.12.2009 als machbar eingeschätzt. Zu den konkreten Zahlen wird die Landesregierung sicherlich noch etwas sagen.
Über das von mir Genannte hat die Landesregierung bereits am 12. März 2008 im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz berichtet. Die Inhalte können Sie im Ausschussprotokoll nachlesen.
Auch der zweite Punkt Ihres Antrages ist aus unserer Sicht nicht notwendig, da er ein Handlungskonzept für etwas verlangt, das bereits seit zehn Jahren erfolgreich praktiziert wird. Der Gutachter hat bestätigt, dass der Schuldenmanagementfonds nicht nur eine Entschuldung der Aufgabenträger vornimmt, sondern dass im Rahmen der Sanierung auch eine Schaffung wirtschaftlich nachhaltiger Strukturen erfolgt. Dazu gehört neben der Fusionierung von Aufgabenträgern auch die Stilllegung bzw. der Rückbau unwirtschaftlicher Anlagenkapazitäten. Ein weiterer Anschluss von Einwohnern an zentrale Abwasseranlagen erfolgt nur dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, Frau Adolph.
Es sei im Übrigen zu sagen gestattet, dass auch die Abwasserentsorgung zur kommunalen Selbstverwaltung gehört. Die Landesregierung kann hier lediglich beratend und unterstützend tätig werden. Alle wichtigen Sachentscheidungen treffen die Kommunen bzw. ihre Vertreter bei den Aufgabenträgern und werden auch von den Landesbehörden respektiert, soweit sie sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegen.
Meine Damen und Herren, Frau Adolph, da wir kurz vor Weihnachten - dem Fest des Friedens - stehen, möchte ich meinen Redebeitrag mit einer positiven Interpretation Ihres Antrags beenden. Indem Sie hier etwas beantragen, was die Landesregierung bereits seit langem praktiziert, sprechen Sie ihr indirekt ein Lob für ihr Handeln aus. Dem kann ich mich nur anschließen.
Wir werden den Antrag ablehnen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Juni 2007 hat der Landtag das Waldgesetz geändert und unter anderem das Gespannfahren aus dem allgemeinen Waldbetretungsrecht herausgenommen. Da Waldwege für nichtmotorisierte Gespanne jederzeit zugänglich sein mussten, durften Waldwegschranken nach der bis dahin geltenden Gesetzeslage nicht verschlossen werden. Aufgrund einer signifikanten Zunahme der Ordnungs
widrigkeiten wegen unbefugten Befahrens mit Kraftfahrzeugen und damit einhergehender illegaler Müllentsorgung sowie der Zunahme von Holzdiebstählen wollte man den Waldbesitzern das Verschließen der Schranken ermöglichen.
Die seit Juni 2007 geltende Regelung erfordert jedoch den Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem jeweiligen Waldbesitzer und dem Gespannfahrer. Dies stellt im Einzelfall eine erhebliche Mehrbelastung der Gespannfahrer dar und behindert zudem die touristische Entwicklung des Gespannfahrens. Insbesondere das Fahren außerhalb ihrer „Stammstrecken“ wurde für touristische Anbieter damit erschwert.
Auch hat sich gezeigt, dass sich jemand, der gezielt in den Wald hineinfahren möchte - sei es zum Holzdiebstahl, zur illegalen Müllentsorgung oder nur zum Spaß -, von einer Schranke, die mit einem Vorhängeschloss gesichert ist, nicht unbedingt abbringen lässt. Das Vorhängeschloss behindert nur den redlichen Gespannfahrer.
Deshalb soll mit der vorgeschlagenen Änderung des Waldgesetzes das Gespannfahren wieder unter die Regelung des allgemeinen Betretungsrechts fallen und keiner besonderen Gestattung mehr bedürfen.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung anfügen: Der Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz hat am 8. Oktober im Land- und Hauptgestüt getagt. In der Sitzung wurde deutlich angesprochen, dass diese Problemlösung notwendig ist. Nur ein Beispiel: Der Gestütsverbindungsweg zwischen dem Mecklenburger Gestüt in Redefin und dem Haupt- und Landgestüt in Neustadt/Dosse ist aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage in Brandenburg touristisch nicht so zu nutzen, wie es eigentlich gewollt ist. Dieses Beispiel unterstreicht die Notwendigkeit, hier zu einer Veränderung zu kommen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Stabilität der landwirtschaftlichen Strukturen ist mir und, wie ich glaube, auch meiner Fraktion ganz wichtig. Dazu gehören natürlich verlässliche politische Rahmenbedingungen, stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen und eine ausreichende und natürlich sichere Ausstattung mit den Produktionsfaktoren. Da ist die Bodenfrage eine besondere, sie ist zum Teil eine entscheidende.
Im vergangenen Jahr ist die Privatisierung der BVVG-Flächen mit riesigen Schritten vorangekommen. Darauf hat Frau Adolph schon hingewiesen. Es wurden 2007 17 200 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche in Brandenburg durch die BVVG verkauft. Der Verpachtungsstand lag meines Wissens bei 161 400 ha. Dies ist nicht wenig, meine Damen und Herren, aber es haut uns relativ gesehen auch nicht um. Es sind 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Brandenburg. Diese werden von der BVVG auf den Pachtmarkt gelegt.
Als ausgesprochen hilfreich für unsere ortsansässigen Unternehmen erwiesen sich tatsächlich die Verkäufe nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, kurz EALG. Herr Abgeordneter Klein, Sie haben das letzte Mal noch einmal danach gefragt. Wir haben uns ja im Januar schon einmal mit diesem Thema auseinandergesetzt.
Diese Verkäufe waren und sind eine deutliche Hilfe zum Erhalt der Strukturen, meine ich. Sie standen aber auch erheblich in der Kritik und unter Beobachtung der Europäischen Union, die die bisherige Regelung noch bis zum Ende des Jahres 2009 akzeptiert. Bis dahin, meine Damen und Herren, müssen die EALG-Verkäufe abgeschlossen sein.
Kommen wir nun zu einer aus Sicht der Brandenburger Betriebe wenig erfreulichen Entwicklung. Dies betrifft tatsächlich die Kauf- und Pachtpreisentwicklung insgesamt. Hier verletzt die Praxis teilweise das, was noch mit Anstand und Würde zu vertreten ist. Da bin ich bei Frau Adolph und auch bei ihren Ausführungen. Leider spielt auch die BVVG mit der Verpachtungs- und Verkaufspraxis maßgeblich eine unrühmliche Rolle. Exorbitant hohe Forderungen werden erhoben, und viele Betriebe sind aufgrund der horrenden Forderungen in den Bieterverfahren von vornherein aus dem Rennen geworfen. Hier gebe ich den Antragstellern recht, wenn sie dies gemeint haben, und sage, Mäßigung und Augenmaß sind notwendig.
Ein erster, allerdings nur kleiner Schritt zur Bekämpfung dieser Auswüchse ist mit dem neuen Privatisierungskonzept, das Ende 2006 erstellt wurde, gemacht worden. Dieses neue Privatisierungskonzept wurde zwar gegen erhebliche Widerstände durchgesetzt; es wurde aber erreicht, dass bei der Kaufpreisermittlung nach der Wertermittlungsverordnung vorgegangen werden muss.
Dies heißt, die BVVG muss die Ergebnisse der Gutachterausschüsse in die Wertermittlung einbeziehen. Dazu gehört
selbstverständlich auch, dass Spitzen bei den Kaufpreisen nicht als Maßstab genommen werden, sondern als das bewertet werden, was sie sind, nämlich Sonderfälle. Das ist ein erster Ansatz.
An der Stelle, meine Kollegen Abgeordnete, möchte ich mich ausdrücklich bei unserem Ministerpräsidenten Matthias Platzeck bedanken. Denn dank seines Vorstoßes, den er gemeinsam mit den Agrarministern der neuen Bundesländer unternommen hat, werden jetzt die zuständigen Landesbehörden tatsächlich beteiligt, und zwar bevor das Ausschreibungsverfahren durch die BVVG in Gang gesetzt ist.
Ein zweiter Ansatz - aus meiner Sicht nicht ganz so zufriedenstellend - ist die Möglichkeit, gegen sittenwidrige Preise vorzugehen. Sittenwidrig ist hier nach der Definition ein Geschäft, wenn der Preis 50 % über dem Verkehrswert liegt, der vorher ermittelt wurde. Die Spanne ist zwar sehr hoch, und wir hätten hier auch gern einen Riegel eingebaut, der aber erst spät, oft zu spät greift. Da verschließt sich oft schon die Tür.
Ich möchte den Antrag nicht in Bausch und Bogen ablehnen; denn das Ansinnen ist aus meiner Sicht berechtigt. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass es bei der Frage, was der Verkehrswert ist, leider immer noch Unklarheiten gibt. Wir haben es an dieser Stelle tatsächlich mit einer Überschneidung von EU-Recht und deutschem Recht zu tun. Bisher kann die deutsche Regelung zur Anwendung kommen. Sollte es jedoch auf deutscher Seite zu Gesetzesänderungen zugunsten der ortsansässigen Betriebe kommen - so sehr ich das an dieser Stelle auch begrüßen würde -, könnten wir Gefahr laufen, das gesamte System buchstäblich über den Haufen zu werfen. Das könnte noch negativere Folgen für die Betriebe haben.
Ich bin gleich am Schluss meiner Rede. - Meine Damen und Herren, es muss geklärt werden, dass EU-Wettbewerbsrecht durchsetzbar und unanfechtbar ist. Das muss durchgesetzt werden. Denn wir wissen: Die EU setzt auf einen freien Waren-, einen freien Dienstleistungs- und einen freien Geldverkehr, beargwöhnt mit Argusaugen jede vermeintliche Benachteiligung von Betrieben aus anderen Ländern. Ich bedauere dies in diesem speziellen Fall sehr. Aber wir müssen auch an die Folgen denken, bevor wir Gesetzesinitiativen starten.
Ich bin ohne Wenn und Aber dafür, dass wir den Betrieben den Produktionsfaktor Boden sichern und so die Agrarstruktur, die sich als erfolgreich erwiesen hat, erhalten. Ich bin aber auch dafür, dass wir die Konsequenzen im Vorfeld beleuchten, damit wir nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.
Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz - der Minister wird gleich noch sprechen - wird ein Gutachten in Auftrag geben, in dem genau die Frage, ob und, wenn ja, wie in die Preisfindung regulierend eingegriffen werden kann, untersucht wird. Leider liegen die Ergebnisse heute noch nicht vor. Deshalb halte ich den Antrag der Fraktion DIE LINKE für verfrüht. Frau Adolph, Frau Wehlan, ich sage Ihnen zu, dass wir das bei der Vorlage der gutachterlichen Ergebnisse ohne Frage auf die Fachausschussebene herunterbrechen können. Da ist es meiner Meinung nach im Vorfeld auch ganz gut aufgehoben. - Danke schön.
Herr Präsident! Herr Schulze, der soeben erwähnt wurde, sagte mir, dass ich mich kurz fassen soll. Das will ich gern tun.
Ich habe ein Problem mit dem vorliegenden Antrag, da ich weiß, dass in diesem Hause von vielen Seiten immer wieder betont wird, dass der Landeswald Eigentum des Landes bleiben soll. Ich will dies auch begründen. Gerade die von Frau Wehlan erwähnte Forstreform dient auch dem Erhalt des Landeswaldes. Das ist meine erste These.
Die zweite These: Die Forstreform wäre nicht notwendig, wenn der Landeswald nicht bestehen bliebe. Eine finanzielle Sanierung wäre einfach, wenn der Wald verkauft werden würde. Aber dieser Weg soll ja explizit nicht beschritten werden.
In der Begründung Ihres Antrags, Frau Wehlan, erfolgt eine Verquickung von Diskussionsfeldern, die mit der Frage der Eigentumssicherung des Landeswaldes aus meiner Sicht wenig zu tun haben. Zwei Stichworte: Aufgabenkritik und Personalabbau.
In der Antragsbegründung wird weiterhin darauf hingewiesen, dass erhebliche Effizienzsteigerungen innerhalb der Verwaltung erfolgten. Ja, hier stelle ich einen Zusammenhang mit der Forstreform fest. Dieser Zusammenhang ist gegeben, aber kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Frage „Eigentum und Unveräußerlichkeit des Landeswaldes“.
Auch die Frage „kleinstrukturierter Privatwald“ wird in der Begründung angerissen. Auch hier kann ich schwer einen Zusammenhang zu der Frage „Eigentum Landesforst“ erkennen.
Ich denke, es ist der Vergangenheit auch in diesem Hause häufig genug klargestellt worden, dass an eine Veräußerung des Landeswaldes auch im Zuge der Forstreform nicht gedacht ist. Die Notwendigkeit eines Gesetzentwurfs zu diesem Punkt sehe ich nicht. Deshalb wird meine Fraktion den Antrag ablehnen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Steinmetzer-Mann, wir beide haben uns in den letzten drei Jahren weitergebildet. Auf mehreren Veranstaltungen haben wir uns dem Thema „Grüne Gentechnik“ gewidmet. Ihr Beitrag hebt wieder nur auf die eine Seite der Medaille ab. Wir haben versucht, über Chancen und Risiken zu reden. Bei Ihnen hier sind die Risiken - Sie haben es speziell mit dem Begriff Gefahr bezeichnet - besonders besetzt gewesen, und zwar im Zusammenhang mit MON 810.
Wichtig ist mir - deswegen möchte ich das zu Beginn sagen -, dass all das, was in der Diskussion um das Für und Wider der Gentechnik ausgesprochen wird, nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen wird. In der Fläche wird das derzeit aber so wahrgenommen.
Die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig: Die Europäische Union hat den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zugelassen, und auch MON 810 war zugelassen, ist zugelassen und wird auch weiterhin zugelassen werden. Das EURecht wird derzeit bei uns in Deutschland umgesetzt. Das ist letztendlich auch an der vor kurzem verabschiedeten Novelle zum Gentechnikgesetz erkennbar. Deutschland hält sich damit also auch an europäische Bestimmungen. Dort, Frau Steinmetzer-Mann, wo sich der Maiszünsler massiv ausbreitet, ist MON 810 eine wirkliche Alternative. Auch das möchte ich gleich vorweg sagen.
Ich denke auch, dass Kooperation und Koexistenz möglich sind, dass sie funktioniert und in der Regel weiterhin möglich sein muss. Der Unterschied zwischen Deutschland und Frankreich besteht darin, dass wir andere Abstandsregelungen in das Gesetz geschrieben haben, wobei ich mir manchmal die Frage stelle, ob hier tatsächlich die wissenschaftlichen Erkenntnisse bis ins Detail aufgenommen worden sind.
Im Übrigen hat die Diskussion um den Hunger in der Welt die alte Frage der Potenzialausschöpfung landwirtschaftlicher Produktion wieder neu gestellt. Die Nutzung von GVO kann zur Ertragssicherheit, sogar zur Ertragserhöhung beitragen. Ich glaube, diese Chance darf nicht verspielt werden, sie muss vielmehr wahrgenommen werden. Ein deutschland- oder sogar eu
ropaweites Verbot würde Europa vom wissenschaftlich-technischen Fortschritt ausschließen und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche Landwirtschaft eindeutig schwächen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE weist auf ein Verbot der Zulassung in Frankreich hin, lässt aber die Zulassungen in anderen Ländern total außer Acht. Meine Damen und Herren, zum Beispiel ist Spanien der größte europäische Anbauer von Bt-Mais. Ich bin dafür sehr dankbar - ansonsten hätte ich mich auf Dieter Helm bezogen, der hier schon vor einigen Monaten die Wirkungsweise des Bt-Gifts in der Pflanze erklärt hat -, dass Frau Steinmetzer-Mann das heute noch einmal ausgeführt hat.
In Spanien, dem größten europäischen Anbauer, hat es zum Jahr 2006 eine Steigerung der Anbaufläche um 40 %, auf 70 000 ha, gegeben. Weitere sechs EU-Mitgliedsstaaten, nämlich die Tschechische Republik, Portugal, die Slowakei, Rumänien, Polen und Deutschland, setzten Bt-Mais auf insgesamt 35 700 ha ein. Nur am Rande: Weltweit ist der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen auf über 114 Millionen ha im Jahr 2007 angestiegen.
Die Gentechnik ist also unter uns, wenn wir ehrlich sind. Wir dürfen nicht so tun, als ob das nicht der Fall wäre. Ich erinnere daran, dass neben Mais vorrangig Soja und Baumwolle weltweit eine Rolle spielen. Aus keinem der Anwenderländer liegen bislang wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse vor, dass Gefahren vom GVO-Anbau ausgehen. Die Erfahrungen sind jedoch eher negativ oder zu sehr polarisierend dargestellt.
Der Antrag Ihrer Fraktion, Frau Steinmetzer-Mann, spricht davon, gegen die Gefahren von MON 810 vorzugehen. Namhafte Wissenschaftler sehen jedoch keine Gefahren beim Einsatz dieser GVO. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE passt also gut in die von mir schon erwähnte gegenwärtige Diskussion zu Chancen und Risiken der Grünen Gentechnik in Deutschland. Die Fronten sind nun einmal verhärtet. Diese Diskussion wird geprägt von einer Überbetonung der Risiken; eine Diskussion über die Chancen wird unterbunden bzw. auf Veranstaltungen oftmals gar nicht erst zugelassen. Ich werbe dafür, eine Versachlichung der gesellschaftlichen Debatte als zwingend notwendig zu akzeptieren. Wir müssen einfach mehr wissen. Da die Fronten verhärtet sind, sind Aufklärung, Forschung und unabhängige wissenschaftliche Begleitung gefragter denn je.
Wir werden den Antrag ablehnen, uns jedoch gleichwohl konstruktiv mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Wehlan, ich bin Ihnen sehr dankbar für einen Satz, den Sie hier formuliert haben. Dem haben wir klar entnommen, dass die Reduzierung oder bestenfalls sogar die Vermeidung von Wildschäden ein gemeinsames Anliegen der Jägerschaft, der Landwirtschaft und der Landeigentümer sein muss. Das ist also ein Dreigestirn, das hier von Bedeutung ist.
Es ist bekanntlich so, dass sogar in Stadtrandgebieten Wildschäden auftreten - leider hat Rainer Speer gerade den Saal verlassen; ich könnte Babelsberg oder auch Stahnsdorf als Beispiel hier nennen -, dass Wildschweine bis an den Gartenzaun oder zum Teil sogar hinter den Gartenzaun gelangen. Der eine oder andere Eigentümer dort hätte also gegen einen Eingriff gegen die Wildschweine sicherlich nichts einzuwenden. Regulierende Eingriffe durch Jäger sind also notwendig; das hat Frau Wehlan auch herausgestellt.
Wir stellen fest, dass die Zunahme des Wildbestandes aber auch zeigt, dass sich die Umweltbedingungen für viele Tierarten - Rehe, Schweine, aber auch Hasen und sogar Vogelarten verbessert haben.
- Auch das.
Entgegen dem Augenschein haben sich statistisch gesehen die Anbauverhältnisse in unserem Land im Groben nicht verändert. Der Getreideanbau ist relativ konstant. Der Hackfrüchteanbau ging zwar leicht zurück, aber es gibt Verschiebungen im Spektrum. Der Maisanbau nahm - die Energiepflanzen hat Frau Wehlan erwähnt; ja, das ist ein Hinweis - im Vorjahr zu, blieb aber, wenn wir das langfristige Mittel betrachten und einen langen Betrachtungszeitraum ansetzen, nahezu konstant. Schon im Jahr 1996 wurden in Brandenburg 145 000 Hektar Mais angebaut. Im Jahr 2000 waren es 103 000 Hektar. Das hat sich zwischenzeitlich reduziert und ist im Jahre 2007 wieder auf 137 000 Hektar aufgewachsen.
Der Maisanbau ist natürlich ein Grund für die Zunahme von Schäden durch Wildschweine. Eine weitere Ursache für die beobachtete Zunahme der Wildschäden könnten auch großflächige Umzäunungen in Wäldern sein, mit denen Neuanpflanzungen geschützt werden sollen.
Der Wildbestand hat zugenommen; das ist richtig. Trotzdem habe ich hier auch herauszustellen, dass ein Teil des Problems in Folgendem liegt: Angesichts der mir vorliegenden Zahlen kann ich sagen, dass sich die Abschusszahlen reduziert haben, und zwar, wenn wir die Jahre 2006/07 mit dem Jahr 2002 vergleichen und nur das Schwarzwild betrachten, um 54 %.
Fakt ist auch, dass die Wildschadensverhütung und die Bejagbarkeit der Flächen schwieriger geworden sind. Wir brauchen ein Miteinander von Bodeneigentümern, Landwirten und Jägern. Das ist eine Voraussetzung für die Lösung dieses Problems. Zusammenarbeit ist notwendig.
Frau Wehlan hat den Landesjägertag in Eberswalde erwähnt. Dort wurde herausgearbeitet, dass die Jagd auch für den Jäger attraktiv sein muss, und auch auf die Überalterung der Jägerschaft hingewiesen. Das will ich auch noch einmal herausstellen. Die Bauern Brandenburgs haben den Auftrag mitgenommen, dafür Sorge zu tragen, dass die Landbewirtschafter auch aus ihren Reihen wieder Jäger rekrutieren, um vor Ort, dort, wo sie zu Hause sind, dem Problem zu begegnen. Diesen Auftrag hat der eine oder andere Verband mitgenommen.
Auf dem Landesjägertag ist auch der Begriff „Langenweddinger Erklärung“ gefallen. Den Auftrag - da sind wir nicht weit auseinander, das will ich hier zum Abschluss auch sagen -, eine Berichterstattung über das Wildschadensgeschehen im Land über einen bestimmten Zeitraum einzufordern, können wir erteilen; das sagt auch unser Entschließungsantrag aus. Die Fachverbände müssen aber zuständig sein, die da heißen Landesbauernverband, Eigentümerverband - Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften - genauso wie der Jagdverband. Sie müssen sich mit dieser Erklärung auseinandersetzen und Festlegungen treffen, die auch für Brandenburg verbindlich sind. Ich freue mich darauf, dass wir einen Bericht erhalten werden und uns diesem Thema weiter widmen. - Danke schön.
In den letzten Wochen haben sich Einbrüche im ländlichen Raum, insbesondere in Landwirtschaftsbetriebe, gehäuft, wobei sowohl Bürotechnik, Werkstatttechnik als auch Landtechnik, vom Traktor bis zum Radlader, gestohlen wurde. Neben dem unmittelbaren materiellen Schaden und dem Ärger sind erste Schwierigkeiten mit Versicherungsunternehmen aufgetreten, die schon höhere Prämien in Aussicht stellen.
Die Aufklärungsrate ist unbefriedigend, und die Polizei trifft häufig nach der Alarmierung erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung ein. Eine weitere Umstrukturierung der Polizeidienststellen ist vorgesehen, was auch den schnellen Vor-OrtEinsatz der Kriminalisten erschweren kann.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine rasche Präsenz der Polizei vor Ort und damit eine höhere Aufklärungsquote bei Einbrüchen im ländlichen Raum und in Landwirtschaftsbetrieben im Speziellen zu erreichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat ist die Bodenfrage eine entscheidende Frage. Das Stichwort Haupt
produktionsmittel ist hier bereits gefallen. Marktbedingt steigen die Bodenpreise nicht nur in Brandenburg, sondern in allen Teilen Deutschlands, im Vereinigten Königreich und in anderen Ländern der Europäischen Union. Das ist durch die allgemein gute Marktsituation bei den agrarischen Rohstoffen bedingt.
Es ist in der Tat so, dass auch meine Fraktion und der Landesbauernverband - wenn ich das dazu sagen darf - den Eindruck haben, dass bei der BVVG-Verwertungspraxis, bei den Privatisierungsgrundsätzen etwas aus dem Ruder läuft. Deshalb vertritt meine Fraktion die Meinung, dass wir die Grundsätze der Privatisierung sowie die nachhaltige Entwicklung der Agrarstrukturen im Osten Deutschlands durch Einflussnahme der Landesregierungen der fünf neuen Bundesländer - diesbezüglich appelliere ich speziell an unseren Ministerpräsidenten, dass er Einfluss darauf nimmt - nicht nur nicht gefährden dürfen, sondern diese auch tatsächlich sichern müssen.
Nun möchte ich vier Forderungen benennen. Zum Ersten geht es darum, dass bei der Kaufpreisbemessung - sowohl beim EALG-Kauf, also beim Entschädigungsausgleichsleistungsgesetz, als auch beim Verkehrswertverkauf - die Vorgehensweise nach wie vor nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen steht. Meiner Auffassung nach sollte hier unbedingt nach der allein maßgeblichen Wertermittlungsverordnung vorgegangen werden. Das heißt, die BVVG muss die Ergebnisse der Gutachterausschüsse in die Wertermittlung einbeziehen. Bei der Preisermittlung ist strikt darauf zu achten, dass Kaufpreise, die auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind - Frau Wehlan, das ist das, was man Ausrutscher nennt, wo der Fonds aufschlägt oder ein anderer Personenkreis Geld in die Hand nimmt, um einzukaufen -, die im Interesse der Erzielung hoher Ergebnisse geboten werden, nicht einbezogen werden dürfen. Dass so etwas geschieht, könnte man ausschließen. Ich denke, dass bei den EALG-Käufen mittlerweile eine Preisüberprüfung möglich ist; die entsprechende Zusage ist inzwischen gegeben worden. Wir befürchten jedoch, dass dieser Weg bei den Verkehrswertverkäufen von der BVVG aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt wird und es in der Konsequenz oftmals einer gerichtlichen Auseinandersetzung bedarf. Das Verfahren der Kaufpreisbemessung muss für den Käufer in jedem Fall transparent und nachvollziehbar sein. Das ist eine ganz wichtige Voraussetzung.
Der zweite Punkt betrifft die Abschaffung der gegenwärtigen Praxis des sogenannten Letzten-Zuruf-Verfahrens, des Lastcall-Verfahrens. Dieses nicht normierte Last-call-Verfahren erweist sich als versteigerungsähnliches Instrument allein zur Erhöhung der Verkaufserlöse. Dieses Verfahren hat keine rechtliche Grundlage. Sollte dieses Verfahren weitergeführt werden, was ich nicht hoffe und nicht erwarte - wir sind komplett dagegen -, muss dem derzeitigen Bewirtschafter grundsätzlich die Möglichkeit der Teilnahme am Verfahren eingeräumt werden, auch dann, wenn er nicht zum Kreis der Höchstbietenden gehört. Hier ist Transparenz sicherzustellen, indem den Bietern zumindest das höchste Gebot zur Kenntnis gegeben wird.
Zum dritten Punkt; Frau Abgeordnete Wehlan hat darauf hingewiesen: Brandenburgs Agrarstruktur ist zu einem hohen Anteil von Flächen gekennzeichnet, die von der BVVG zu privatisieren sind. Diese starke Position der BVVG, besonders im Süden Brandenburgs und in der Uckermark, führte teilweise zu Flächenanteilen an der Gesamtbetriebsfläche, die wesentlich über
die hier maßgebliche Erwerbsgrenze von 450 ha hinausgehen. Diese leistungsstarken und effizient wirtschafenden Betriebe waren von Anfang an bestrebt, ihren Platz in der Agrarstruktur Brandenburgs zu finden. Gerade diese Leistungsstärke und Wettbewerbsfähigkeit dürfen nicht gefährdet werden. Diese zahlenmäßig übersichtlichen, aber in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung erheblichen Fälle sollten als Sonderfälle zwischen den Ländern und der BVVG-Geschäftsführung verhandelt und entschieden werden.
Ich komme zum vierten und letzten Punkt. In den Zusammenhang mit den Sonderfällen lässt sich das Modellprojekt Bodenfonds stellen. Dieses Projekt ist als eine bäuerliche Eigeninitiative in Mecklenburg und in der Uckermark in der ersten Tranche bereits erfolgreich gelaufen. Ich rege an, dafür einzutreten, Herr Minister Dr. Woidke, dass auch über diesen Weg eine weitere Flächenverwertung erfolgen kann, die insbesondere vielen Uckermärker Betrieben weiterhelfen würde. Die Zusagen der BVVG, die im Jahr 2005 in Abstimmung mit dem BMF erfolgten, sollten unbedingt eingehalten werden.
Wenn diese vier Punkte erfüllt werden, gibt es von unserer Seite aus keinen Bedarf, etwas an den gesetzlichen Grundlagen zu verändern. Deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Wir sind uns aber in der Grobkonstellation einig. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Verlaub, Herr Kollege Schulze, als ich von dem Antrag gehört habe, habe ich mir die Frage gestellt: Was ist denn wohl der Anlass, einen solchen Antrag in dieses Haus einzubringen? Dann fiel mir ein: Der 4. Oktober eines jeden Jahres ist Welttierschutztag. Das ist wahrscheinlich der Anlass für diesen Antrag der DVU-Fraktion. Es ist einfach chic, glaube ich, einmal darüber zu reden.
Meine Damen! Meine Herren! In Brandenburg werden rund 560 000 Rinder und 814 000 Schweine tierartgerecht gehalten tierartgerecht! Dafür sorgen im Wesentlichen drei Dinge: Erstens die Einstellung der Landwirte zu den Lebewesen, zweitens die bereits bestehenden Gesetze und Verordnungen und nicht zuletzt die Erfordernisse der Wirtschaftlichkeit.
Zum Ersten ist zu sagen: Kein Landwirt wird Tierhaltungsverfahren befürworten oder anwenden, bei denen die Tiere gequält werden und die nicht den natürlichen Verhaltensweisen der Tiere entsprechen. Die Grundbedürfnisse der Tiere, wie richtige Ernährung, ausreichende Bewegung und auch die Möglichkeiten des Sozialverhaltens sowie der Schutz vor Witterungsunbilden, werden von den Bauernfamilien sehr genau beachtet und bei der Haltung und dem Stallbau berücksichtigt. Darüber hinaus ist Tierschutz ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung.
Zum Zweiten ist festzustellen, dass in den vergangenen Jahren die Gesetze für Stallbauten, Haltungsbedingungen, den Tierschutz, die Fütterung erheblich verändert wurden, um den Bedürfnissen der Tiere Rechnung zu tragen. In diese Gesetze und Verordnungen flossen selbstverständlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Ich erinnere nur an das erst im Jahre 2006 verabschiedete Gesetz zum Verbot der Käfighaltung von Legehennen.
Mit dem neuen Gesetz wird dem Tierschutz und der artgerechten Tierhaltung Rechnung getragen. Mit dem Verbot der Käfighaltung und der Umstellung auf Kleingruppen sowie auf Boden- und Freilandhaltung ist Deutschland somit Vorreiter in der Europäischen Union, ja Vorreiter in der Welt.
Nicht übersehen werden sollte dabei auch, dass für die Anpassung an die neuen Normen Investitionen in Höhe von ca. 70 Millionen Euro allein in Brandenburg notwendig werden. 2,4 Millionen Legehennenplätze sind damit zu versorgen. Auch die Normen für den Platzbedarf von Schweinen wurden nach oben gesetzt. Erinnert sei auch daran, dass in der Schweinehaltungsverordnung ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten für die Tiere gesetzlich vorgeschrieben werden.
Vielleicht noch kurz ein Wort zur Anbindehaltung in der Rinderproduktion. Diese ist zumindest in Deutschland und damit auch in Brandenburg die absolute Ausnahme und wird kaum noch praktiziert; ich meine, in Brandenburg wird sie gar nicht mehr praktiziert.
Ich komme zum dritten Punkt: Kein Unternehmen, das wirtschaftlich arbeiten muss, kann es sich leisten, die Produktionsfaktoren zu vergeuden, das heißt, die Tiere durch Nichtbeachtung des Tierschutzes und der artgerechten Haltung zu schädigen; denn es ist wissenschaftlich erwiesen, Herr Schulze, dass ein enger Zusammenhang zwischen artgerechter Tierhaltung und Leistungsvermögen der Tiere besteht. Kranke Tiere, die unter Stress leiden und die nicht artgerecht gehalten werden, sind für das Unternehmen nicht wirtschaftlich und stellen ein erhebliches Risiko dar. Nur Tiere, die sich wohlfühlen, die gesund sind, erbringen die gewünschten Leistungen und liefern gesunde Produkte. Der Landwirt weiß das und handelt entsprechend.
Mehr will ich dazu gar nicht sagen. Ich lehne daher für die Koalition den Antrag der DVU-Fraktion und auch eine Überweisung an den Ausschuss ab. Das brauchen wir uns an der Stelle gar nicht anzutun.
Wir haben in den vergangenen Jahren in Sachen artgerechter Nutztierhaltung Erhebliches geleistet und inzwischen ein sehr hohes Niveau erreicht. Hier und da mögen durchaus noch Korrekturen angebracht sein. Diese erreichen wir jedoch nicht durch eine Bundesratsinitiative. Eine Bundesratsinitiative ist daher unangebracht und unangemessen, zumal die artgerechte Tierhaltung bereits jetzt zum Beispiel in der EU-Tierhaltungsrichtlinie und in den nationalen Tierschutznutztierhaltungsverordnungen präsent ist.
Im Übrigen - auch das sei noch erwähnt - handelt es sich bei der Tierschutznutztierhaltungsverordnung um eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf. Der Bundestag ist in deren Erlass nicht involviert.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend noch Folgendes sagen: Wir sollten als verantwortungsvolle Politiker viel mehr an die Verbraucher, an die Mitbürger appellieren, das existierende Informationsangebot der Landwirte zur Haltung der Nutztiere anzunehmen und den nutztierhaltenden Landwirten am Agrarstandort Brandenburg bzw. am Agrarstandort Deutschland durch ihre Kaufentscheidung für Eier, Milch und Fleisch aus heimischer Produktion Mut zu machen. Gerade die Ferkelerzeuger, die Schweinemäster und die Rinderhalter befinden sich gegenwärtig in einer äußerst schwierigen wirt
schaftlichen Situation. Auch das wollte ich hier noch einmal gesagt haben. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte anfangs auch auf die Rolle und die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für das Land Brandenburg eingehen. Ich kann mir das aber sparen, weil das meine Vorrednerin, Frau Wehlan, hervorragend dargestellt hat.
Ich glaube, wir sind uns über die Fraktionen hinweg einig, dass die Land- und Forstwirtschaft ein erheblicher Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum ist.
Mit der Agrarreform, der neuen EU-Förderperiode, aber auch mit dem Wandel des Produktionsprofils - ich nenne hier nur die Erzeugung von Bioenergie als ein Beispiel - hat sich in den vergangenen zwei Jahren wirklich viel getan, und es wird sich an dieser Stelle auch weiterhin vieles tun. Umso wichtiger ist auch uns, unter den geänderten Vorzeichen eine Zwischenbilanz dieser Agrarwirtschaftsintiative anzustreben. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Landwirtschaft zu stärken und den ländlichen Raum lebenswert zu halten. Das ist Inhalt des Begriffs „Agrarwirtschaftsinitiative“. Daran muss sie festhalten.
Lassen Sie mich einen kurzen Kommentar zu der Studie abgeben. Ich glaube, es geht nicht mit solch kontraproduktiven Vorschlägen, wie sie in dieser Studie zum Tragen gekommen sind oder verlautbart wurden und dann durch die Medien geisterten. Eine Wegzugprämie ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die im ländlichen Raum leben und arbeiten. Ich fordere die Landesregierung eindringlich auf, für einen lebenswerten ländlichen Raum Sorge zu tragen. Es gibt viele Möglichkeiten - einige wurden in der Studie beschrieben -, auch darin stimme ich meiner Vorrednerin zu. Eine gezielte Entvölkerung der Region Brandenburg gehört gewiss nicht dazu und sollte sofort aus dem Gedankengut gestrichen werden.
Meine Damen und Herren, ich halte eine Art Halbzeitbewertung, wie von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen, in der Sache für angebracht und kann mich der Begründung des Antrags in vielen Punkten anschließen.
Warum aber unser Entschließungsantrag? Einige Aspekte sehe ich anders und plädiere dafür, dem vorliegenden gemeinsamen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU zu folgen. Wir sollten im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz - Frau Wehlan, Sie haben oft gefordert, komplexe Themen im Ausschuss zu behandeln - über die ersten Ergebnisse nach einer Halbzeitbewertung der Agrarwirtschaftsinitiative dezidiert und ausführlich diskutieren und uns informieren lassen.
Darauf aufbauend wird es möglich sein, weitere Schritte in Erwägung zu ziehen. Dabei denke ich insbesondere an die Themen der Veredelungswirtschaft, weil daran Arbeitsplätze im ländlichen Raum hängen, sowie der Erschließung neuer Absatzmärkte, der Forcierung der Ausbildung in den grünen Berufen sowie an die Bereiche Forschung und Lehre, die in den modernen agrarwirtschaftlichen Betrieben immer wichtiger werden.
Auch die Thematik einer Mehrgefahrenversicherung - Frau Wehlan, Sie haben vorhin von einer Mehrgefahreninitiative gesprochen, meinen aber sicherlich wie ich die Mehrgefahrenversicherung - sollte im Rahmen der Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss intensiver behandelt werden.
Wenn es sich im Ausschuss als notwendig erweisen sollte, dieses Thema intensiver und an anderer Stelle zu erörtern, wird dies auch getan werden. Zunächst einmal ist es jedoch angebracht, dies im Ausschuss zu tun.
Meine Damen und Herren, ich plädiere dafür, dem Überweisungsantrag zu folgen. Wir haben an bester Stelle die Gelegenheit, intensiver auf diese Fragen einzugehen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Abgeordnete und Kollegen! Wir debattieren in 2. Lesung über die Änderung des Waldgesetzes. Warum? - Zur Erinnerung: Gesetze sollen das Zusammenleben in der Gesellschaft regeln, gesellschaftlich nicht akzeptiertes Verhalten ausschließen und Gefahren sowie Schäden vermeiden. Das bisherige Gesetz konnte diese Aufgaben nicht in allen Punkten bewältigen. Daher bedarf es einer Änderung. Es darf nicht nur darüber nachgedacht werden, sondern es muss auch eine Änderung herbeigeführt werden.
Ich möchte zwei Aspekte herausgreifen. Erstens: Wiederbewaldung. In Brandenburg wird auf eine nachhaltige Waldwirt
schaft gesetzt. Dies beinhaltet eine Nutzung des Waldes mit dem Hintergrund der Kontinuität. Waldbewirtschaftung ist das Werk von Generationen. Die Waldbesitzer ernten heute das, was Generationen vor ihnen gepflanzt haben. Nachfolgende Generationen werden das ernten, was heute gepflanzt wird.
Leider geht es in Zeiten der Gewinnmaximierung oftmals in die Richtung, dass Nachhaltigkeit verlorengeht. Solche Fälle gab es zuletzt vereinzelt in Brandenburg, dass also Kahlschlag betrieben wurde; meine Vorrednerin hat dies beschrieben. Nachhaltigkeit und damit die Wiederaufforstung geriet in diesen Fällen - paradoxerweise in Zeiten guter Holzpreise - unter die Räder manch eines Harvesters. Die Wiederbewaldung wurde schlicht versäumt. Dieses Beispiel darf nicht Schule machen. Mit der Gesetzesänderung werden wir die Wiederbewaldungspflicht festschreiben. Damit setzen wir auf Nachhaltigkeit, vermeiden Schäden und schließen gesellschaftlich nicht akzeptiertes Verhalten aus.
Die überwiegende Mehrheit der Waldeigentümer bräuchte diese Gesetzesänderung nicht - dies sei ausdrücklich festgestellt -; denn für diese überwiegende Mehrheit war die Wiederaufforstung im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung, aber auch im Sinne eines Eigentumserhalts glücklicherweise eine Selbstverständlichkeit.
Mit der geplanten Gesetzesänderung werden somit nur diejenigen getroffen, die Raubbau betreiben. Mit der Einführung einer Wiederaufforstungs- bzw. Wiederbewaldungspflicht wird lediglich gegen jene vorgegangen, die sich auf schnellen Profit eingestellt haben und damit ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche werfen.
Zweitens: Zulässigkeit von Fahrten mit motorisierten Fahrzeugen und Gespannen. Dies war bislang oftmals gestattet, hat sich jedoch als problematisch erwiesen. Aufgrund dessen bedarf es hier einer Änderung. Ein entsprechendes Befahrverbot muss in das Gesetz aufgenommen werden. Dabei ist mir bewusst, dass weniger das Befahren an sich das Problem darstellt, sondern die damit verbundenen Begleiterscheinungen, die mit einer erhöhten Gefahr von Waldbränden, mit illegaler Müllentsorgung - das wurde heute bereits erwähnt - und nicht zuletzt mit einem erheblich angestiegenen Holzdiebstahl beschrieben werden können.
Diese drei Folgen sollen eingedämmt werden. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist dafür gerade richtig; denn sie gestattet es den Waldbesitzern, die sich an den Waldwegen befindenden Schranken zu verschließen. Offene Wege laden nämlich regelrecht dazu ein, nicht nur Müll abzuladen, sondern auch mit dem Hänger hineinzufahren und abholbereite Holzstämme nach Hause zu transportieren. Dies wollen wir unterbinden; denn nicht zuletzt gehen von der Müllentsorgung auch Umweltgefahren aus. Zudem werden die Waldeigentümer und damit auch das Land geschädigt. Vom optischen Eindruck der Müllberge bzw. auch der Waschmaschinen, die zum Teil im Wald zu finden sind, möchte ich gar nicht erst sprechen.
Ein Betreten des Waldes bzw. ein Durchfahren mit dem Rad bleibt selbstverständlich gestattet. Dies steht auch nicht zur Disposition. Wenn wir jedoch den Wald erhalten und Brandenburg als Tourismusland voranbringen wollen, halte ich ein Befahrverbot - wie hier vorgeschlagen - für gerechtfertigt. Des
halb werbe ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Es ist richtig Frau Wehlan hat es angesprochen -, die Agrarreform des Jahres 2003 hat die Landwirte sehr verunsichert. Es war für Landwirte, die im Jahre 1989 aus der DDR in die Bundesrepublik ge
startet sind, im Prinzip die vierte Reform. In der Bundesrepublik gab es im Jahr 1992 die McSharry-Reform. Im Jahr 1999 wurde die Agenda 2000 verabschiedet, die bis zum Jahr 2006 gelten sollte. Sie wurde im Jahr 2003 durch eine neue Beschlusslage reformiert. Die Verunsicherung war groß. Nach zwei Jahren Entkopplung - das war ja der Paradigmenwechsel, der vorrangig aufschlug - können wir heute feststellen, dass wir als Landwirte mehr unternehmerische Freiheiten erfahren haben. Durch diese Freiheiten wurden auch unsere Betriebe gestärkt.
Wir müssen konstatieren, dass in den beiden Jahren der Entkopplung nicht das eingetreten ist, was prognostiziert wurde, dass Brandenburg als schwacher Produktionsstandort aus der Produktion aussteigen wird und dass sich Fläche sozusagen in Richtung Stilllegung und aus der Produktion genommen bewegen wird.
Wir haben im Jahr 2005 mit 14 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes Brandenburg - konkret des Ackerlandes - genau die gleiche Hektarzahl herausgenommen, wie sie vorher bestand. Hierin steckt auch noch ein Stück weit obligatorische Stilllegung.
Positiv ist, dass die flächendeckende Landbewirtschaftung trotz aller Unkenrufe erhalten bleibt. Die Landwirtschaft bleibt das Rückgrat des ländlichen Raumes. Es gibt auch weiterhin in der Landwirtschaft knapp 40 000 Beschäftigte, und zwar dort, wo kaum Alternativen zum Einkommen bestehen, zumindest in vielen Teilen des Landes.
Die Landwirtschaft, meine Damen und Herren, ist der Motor, die treibende Kraft für den Erhalt der Kulturlandschaft. Sie ist damit auch ein Garant für die Bereitstellung von sicheren Nahrungsmitteln, egal, ob sie auf konventionelle Weise oder im ökologischen Landbau produziert werden. Ich gehe mit, dass der Markt Berlin für den ökologischen Bereich ein spezieller Markt ist, den wir mit allen Initiativen unterstützen sollten, um ihn weiterhin zu erschließen.
Wenn ich über Kulturlandschaft spreche, so müssen die Leistungen natürlich auch durch die Gesellschaft adäquat honoriert werden. Wir haben innerhalb der Europäischen Union und erst recht im globalen Maßstab unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen. Hier fallen Schlagwörter wie Liberalisierung und Globalisierung der Märkte, die wir in Zukunft zu erwarten haben.
Lassen Sie mich eine kurze persönliche Erfahrung von einem Besuch vor einigen Tagen im Süden der USA, in den Staaten Georgia und Alabama, mitteilen. An der Reise nahmen noch drei Abgeordnete aus der Fraktion, die in der Mitte des Saales zu Hause ist, teil. Ich will auch gleich eine eventuelle Frage dahin gehend beantworten, dass das Austauschprogramm mit dem Staat Alabama seitens des Landesbauernverbandes fortgesetzt wird. Es wird auch im nächsten Jahr einen Besuch einer Gruppe Brandenburger Landwirte, Politiker und Wissenschaftler in Alabama geben. Ich fordere Sie auf, sich Gedanken darüber zu machen, ob es interessant wäre, sich für diese Reise, die im Oktober nächsten Jahres stattfinden wird, anzumelden.
Der Bezug zu Alabama ist nicht direkt herzustellen, denn es werden dort andere Kulturen angebaut. Es dominieren die Baumwolle, die Sojabohne und die Erdnuss. Was hat das mit
Brandenburg zu tun? Es sind dort Fördersysteme präsent, die den Landwirten dazu dienen, ihr Einkommen zu stabilisieren bzw. die Absatzmärkte ihrer Produkte zu sichern. Insofern haben wir wahrgenommen, dass in den USA eine sehr protektionistische Landwirtschaftspolitik existiert. Das ist eine gute Erfahrung für unsere Landwirte, denen immer vorgehalten wird, dass sie sich auf die Globalisierung, frei von jeglichen Subventionszahlungen, einstellen müssen. Das ist eine erste Schlussfolgerung, die man mitnehmen konnte.
Es ist in den USA nicht so, dass dort freie Marktwirtschaft im wahrsten Sinne des Wortes betrieben wird. Thanksgiving ist eine Veranstaltung, die dem Überleben der ersten Siedler ein Stück weit Rechnung trägt. Sie huldigen dem mit einem hohen Feiertag. Er wird auch in den USA in den Familien sehr stark gefeiert. Die Besiedlung der Neuen Welt zieht sich wie ein roter Faden durch die Wahrnehmung von Politikern sowie der Gesellschaft. Jeder ist im Prinzip ein kleiner Farmer, wenn sich auch nur noch 1,5 % der Bevölkerung der USA direkt mit Landwirtschaft beschäftigen; jeder ist Farmer, jeder ist im weitesten Sinne auch ein Rancher. Von daher gibt es dort relativ gute Möglichkeiten, auch die gesellschaftliche Akzeptanz herzustellen.
Weg von Alabama, zurück zu Brandenburg: Insgesamt ist die Entwicklung der Landwirtschaft in Brandenburg positiv. Das will ich eindeutig sagen. Es gibt aber Unterschiede in den Lebensverhältnissen zwischen Stadt und Land. Das hat natürlich mit den Einkommensunterschieden zu tun. Hier könnte man den Vergleich zwischen dem landwirtschaftlichen Lohn und dem gewerblichen Vergleichslohn heranziehen. Ich denke, dass hier entsprechende Instrumente notwendig sind. Diese müssen aber auch greifen, um eine bessere Balance herzustellen.
Insgesamt haben wir in Brandenburg, wenn wir über die Wirkung der EU-Agrarreform aus dem Jahre 2003 reden, vergleichsweise stabile Verhältnisse gesichert. Wir haben 6 600 Unternehmen, die Betriebsgrößen sind im Wesentlichen stabil, die Arbeitskräftezahl bewegt sich zwischen 39 000 und 40 000.
Es zeichnen sich für dieses Jahr sogar höhere Ausbildungszahlen ab. Im Tierwirtbereich haben wir eine Steigerung um 25 %. Wir haben auch mehr Landwirte und mehr Pferdewirte in Ausbildung. Das ist ein Ausdruck für Zukunftsfähigkeit der grünen Berufe und damit auch des Berufsfeldes Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Noch ein Erfolg: Der Begriff Agrarwirtschaftsinitiative ist nicht nur ein Begriff, den wir in diesem Haus des Öfteren verwenden, er wird auch von Berufsverbänden verwendet. Ich denke, dass der Inhalt, neue Betätigungsfelder zu finden und eine Stärkung der Veredlungswirtschaft anzugehen, egal, ob im tierischen oder auch im diversifizierten Bereich, in der Bioenergieproduktion, gut ist und Arbeitsplätze sichert. Die Veredlung sichert generell Arbeitsplätze. Sie ist sehr kostenintensiv, darauf sei an dieser Stelle hingewiesen. Der Kostensatz für einen Arbeitsplatz liegt in der Landwirtschaft derzeit bei über 250 000 Euro.
Die Instrumente der Förderung müssen meiner Meinung nach erhalten bleiben. Wir sollten alles tun, um keinen weiteren Viehbestandsabbau in unserem Bundesland zuzulassen. Wir brauchen Tiere und damit auch Arbeit in der Fläche. Wir brau
chen eine Förderung der Bioenergie, der nachwachsenden Rohstoffe. Ich glaube, dass sich hier das Land gut positioniert hat, wobei wir natürlich nicht verkennen sollten, dass wir Deutschland im internationalen Maßstab platzieren müssen, um danach den Vergleich mit Frankreich oder Dänemark anzugehen. Wir haben bereits Unterschiede in der Kostenstruktur zu verkraften, was vorrangig mit der unterschiedlichen Handhabung der Agrardieselbesteuerung zusammenhängt.
Meine Damen und Herren, die Strukturen sind stabil. Mit dieser Agrarreform ist ein gutes Fundament vorhanden. Es darf aber nicht gefährdet werden. Trotz aller Erfolge bleibt die Situation zahlreicher Unternehmen kritisch. Rücklagen sind kaum vorhanden. Was die Eigenkapitalsituation betrifft, müssen wir immer wieder schmerzliche Feststellungen treffen. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist notwendig, um Substanzverluste verhindern und die Zukunft gestalten zu können.
Ich möchte hier auch ganz klar sagen, dass die Landesregierung - hier weiß ich das Haus Woidke an meiner Seite - mit den Absichten zur Ausweitung der Modulation, zur Verlagerung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule oder auch zur Einführung einer Degression oder einer Kappung der Direktzahlungen diese Stabilität eindeutig aufs Spiel setzt. Daran darf jedoch nicht gerüttelt werden. Hier erwarte ich die entsprechende Unterstützung der Landesregierung.
Negativ möchte ich zur Agrarreform anmerken, dass die Zielrichtung, Bürokratie abzubauen, verfehlt worden ist. Das bedeutet auch eine Aufforderung dazu, weiterhin alles dafür zu tun - hier ist auch das Land in der Pflicht -, unnötige Hürden einzureißen bzw. gar nicht erst aufzubauen und somit den kostengünstigen Weg einer Agrar- und Strukturpolitik zu beschreiten.
Noch ein Wort zur vor uns liegenden neuen EU-Finanzperiode 2007 bis 2013. Der Rahmen ist abgesteckt. Ich bin erst einmal sehr froh, dass die Mittel im weitesten Sinne identisch bleiben. Positiv wäre natürlich, mehr Geld für die Ausgleichszulage - da bin ich auch bei Ihnen, Frau Wehlan -, für die Agrarumweltprogramme und Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe zu erreichen.
Ich würde mich freuen, Herr Minister, wenn wir heute zum Thema Agrarumweltprogramm eine Antwort auf die Frage bekämen, wann die Notifizierung der anstehenden Programme öffentlich gemacht wird, sodass sich der Landwirt darauf einstellen kann.