Protokoll der Sitzung vom 07.06.2007

Wenn ich richtig gezählt habe, waren es fünf Fragen; aber ich werde versuchen, sie zu beantworten.

Frau Wehlan, Sie reden immer über Entscheidungen. Sie haben gerade dreimal gesagt, ich sei kritisiert worden, und wir hätten Entscheidungen getroffen, ohne den Ausschuss einzubeziehen. Ich sage noch einmal: Die Entscheidung, in dieser Frage ein Ge

setzgebungsverfahren einzuleiten, trifft das Kabinett und nicht der Finanzminister, auch nicht der Minister, der vor Ihnen steht, geschweige denn der Ausschuss oder sonst jemand. Das heißt, Sie wurden vor der Entscheidungsfindung informiert. Wir werden am 13. Juni - das haben Sie vergessen zu erwähnen - im Rahmen einer Sondersitzung die Thematik in aller Ruhe erörtern. Ich jedenfalls habe eine halbe Stunde vor Beginn einer Landtagssitzung nicht die Ruhe, mit Ihnen ausführlich zu debattieren; irgendwann sollen wir nämlich im Plenarsaal Platz nehmen.

Was Ihre Frage nach der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung betrifft, so ist das eine Forderung, die das Finanzministerium aufgestellt hat. Die entsprechenden Angaben werden momentan zusammengestellt. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird natürlich auch für den Landtag eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung über das Errichtungsgesetz sein. Dass wir bei allen Entscheidungen über die Landesverwaltung bzw. über Organisationsänderungen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten haben, halte ich in unserer Zeit für eine Selbstverständlichkeit.

Die Veräußerung von Landeswald ist in Brandenburg angeblich anders geregelt als in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn dem so wäre, dann hätte Mecklenburg-Vorpommern den Landeswald mit PDS-Zustimmung veräußern müssen. Das ist nicht geschehen. Frau Wehlan, Sie haben sich nur einen Punkt herausgegriffen. Was die Rahmenbedingungen angeht, so ist klar: Das Landesforstvermögen bleibt erhalten. Das habe ich im vergangenen halben Jahr von dieser Stelle aus schon mindestens dreimal gesagt. Ich hoffe, dass ich diese Aussage nicht ständig wiederholen muss. Das Kabinett hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Das sollten auch Sie zur Kenntnis nehmen.

Was die Einbeziehung der Beschäftigten betrifft, so haben wir zeitnah, im letzten Monatsgespräch, den HPR des Hauses über alle Schritte informiert. Alle Beschäftigten haben in der vergangenen Woche das Detailkonzept zur Fortführung der Forstreform zugesandt bekommen. Wir werden mit den Beschäftigtenvertretungen weiterhin reden. Ich habe in der vergangenen Woche entsprechende Gespräche geführt. In Eberswalde wurde mit den ÖPRs des dortigen Forstamtes die Diskussion geführt. Ich meine, dass bei Gründung dieser Anstalt gerade für die Beschäftigten die Vorteile überwiegen.

Vor Neuem herrscht oft Skepsis. Es gibt einen alten Spruch von Verkaufspsychologen: Das Nein liegt dem Menschen auf der Zunge. - Aber wir sind gehalten, den Menschen Ängste zu nehmen.

Die endgültige Entscheidung wird hier im Landtag fallen. Ich gehe davon aus, dass den Beschäftigten die Fragen, die wir momentan noch nicht beantworten können, dann durch dieses Hohe Haus beantwortet werden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1254 (Ausbau der Eisenbahnstrecke Berlin-Rostock), die Herr Abgeordneter Dr. Klocksin stellen wird.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, die Gelegenheit zu haben, diese einfache, aber tiefgründige Frage

zu stellen, die möglicherweise unser neues gemeinsames Bundesland, den Nordoststaat Berlin-Brandenburg-Mecklenburg-Vorpommern, betrifft. Insofern bezieht sich die Frage auf einen Inlandsexpress.

Die Verbindung Berlin-Rostock ist seit langem in der Diskussion. Sie wissen, dass die Strecke einen wichtigen Abschnitt im Nord-Süd-Korridor von Skandinavien nach Südosteuropa darstellt. Durch die EU ist die Bereitstellung von EFRE-Mitteln möglich, wenn die DB AG dem Einbau des elektronischen und europaweit abgestimmten Zugsicherungssystems ETCS zustimmt.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand des Ausbaus der Strecke Berlin-Rostock unter Berücksichtigung des Einbaus der ETCS-Technik?

Herr Minister Dellmann, sagen Sie es uns bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Klocksin, die Strecke BerlinRostock ist eine der wichtigsten Eisenbahnstrecken für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin. Dies gilt sowohl für den Reise- als auch für den Güterverkehr. Sie sprachen insbesondere den Nord-Süd-Korridor an, der von Skandinavien über unser Gebiet nach Südosteuropa verläuft.

Es ist insgesamt vorgesehen, die Strecke für Tempo 160 km/h auszubauen, um zwischen Berlin und Rostock eine Fahrzeit von unter zwei Stunden zu erreichen. In den vergangenen Jahren gab es intensive Diskussionen über die Frage, wie die Finanzierung gesichert werden kann bzw. nach welchem Standard das geschehen soll. Die drei Bundesländer haben sich sowohl bei der Bundesregierung als auch bei der DB AG intensiv dafür eingesetzt, dass diesem Vorhaben hohe Priorität eingeräumt wird. Die Aufnahme in das Bundes-EFRE-Programm ist gelungen. Voraussetzung dafür, dass es zum Einsatz von Bundes-EFRE-Mitteln kommt, ist der Einbau des von Ihnen zitierten ETCS. Dieses technische System stellt sicher, dass in ganz Europa ein einheitliches Zugsicherungssystem gilt, um der internationalen Bedeutung gerecht werden zu können.

Die DB AG hat sich über einen sehr langen Zeitraum geweigert, das Zugsicherungssystem ETCS einzubauen. Wäre es dabei geblieben, hätte das im Umkehrschluss bedeutet, dass die EFRE-Mittel nicht hätten eingesetzt werden können. Aber dank gemeinsamer Anstrengungen ist dies jetzt gelungen.

Ich darf an dieser Stelle die sehr erfreuliche Nachricht hinzufügen, dass ab nächster Woche - nach meinem Kenntnisstand zum ersten Mal am 14. Juni - endlich wieder ein ICE auf der Strecke Berlin-Rostock fahren wird. Wollen wir die Hoffnung haben, dass diese Entscheidung der DB AG nachhaltig ist und die Strecke Berlin-Rostock dauerhaft mit dem ICE bedient wird.

Sie sprachen auch den Zeithorizont an. Das Positive beim Ein

satz von EFRE-Mitteln ist, dass sie in der neuen EU-Strukturfondsperiode eingesetzt werden müssen, die sich bis 2013 ersteckt, sodass wir davon ausgehen können, dass die vereinbarten Baumaßnahmen bis zum Jahresende 2013 abgeschlossen sind. - Vielen herzlichen Dank.

Vielen Dank für die Antwort. - Die Fragesteller der Fragen 1255 und 1269 haben beschlossen, zu tauschen. Ich rufe also Frage 1269 (Ablehnung des Antrages der Grundschule „Käthe Kollwitz“ in Bad Freienwalde auf Ganztagsbetrieb) auf, gestellt von der Abgeordneten Große.

Der Antrag der Grundschule „Käthe Kollwitz“ in Bad Freienwalde wurde ebenso wie die Anträge anderer Schulen, beispielsweise der Schule in Kyritz, der Astrid-Lindgren-Grundschule in Falkenberg/Elster oder des Gymnasiums in Rathenow, unter anderem mit der Begründung abgelehnt, die Versorgungsquote von 25 % Ganztagsschulen sei bereits erreicht, sodass weitere Genehmigungen für Ganztagsschulen nicht mehr stattfinden würden. Diese Schulen fühlen sich insofern ungerecht behandelt, als sie über die Regelung „25 von 100“ weder durch das Schulamt noch durch den Schulträger informiert wurden. Für sie ergibt sich aus der begründeten späten Antragstellung eine Benachteiligung, und sie sehen durch diese Vorgehensweise das Prinzip der Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler verletzt.

Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie diesen Tatbestand?

Herr Minister Rupprecht, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, bis zum 15. Dezember 2006 haben insgesamt 52 Brandenburger Grundschulen neue Anträge auf Einrichtung von Ganztagsangeboten gestellt. Von den staatlichen Schulämtern wurden diese Anträge geprüft. Man höre und staune: 47 Anträge wurden als genehmigungsfähig eingeschätzt. Das ist eine sehr erfreuliche Zahl. Kompliment an die Schulen, die offensichtlich sehr gute Anträge vorgelegt haben.

Aber ein Dilemma tat sich auf: Wenn wir alle diese Anträge genehmigt und damit Ganztagsangebote eingerichtet hätten, dann wären die bestehenden regionalen Unterschiede, die man registrieren muss, weiter verschärft worden. Ich habe deshalb festgelegt, dass in diesem Jahr die Anträge aus den Kreisen, die die Quote von 25 % schon erfüllt bzw. übererfüllt haben, in der Regel nicht genehmigt werden. Damit sind die Schulen nicht außen vor. Sie können natürlich in diesem Jahr erneut einen Antrag stellen; das werde ich am Beispiel Bad Freienwalde erläutern.

Wir wollen damit erreichen, dass die Schulen aus unterversorgten Kreisen im letzten Antragszeitraum noch eine Chance haben, das Angebot, das wir unterbreitet haben, in die Tat umzusetzen. Wir hoffen damit auf eine annähernd gleichmäßige regionale Verteilung.

Ein Beispiel: Die Grundschule „Käthe Kollwitz“ in Bad Freienwalde hat fristgemäß den Antrag eingereicht. Das ist uns vom Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder) im Januar mitgeteilt worden. Es gab nämlich eine Liste der Schulen, deren Anträge vom Schulamt genehmigt wurden. Die Grundschule „Käthe Kollwitz“ war nicht darunter. Der Antrag ist nicht aus Quotengründen, sondern aus inhaltlichen Gründen als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt worden; die Ablehnung erfolgte also aus Qualitätsgründen. Die Schule hat - wie alle anderen - bis zum 15. Dezember dieses Jahres die Möglichkeit, einen nachgebesserten Antrag einzureichen.

Wir werden bei der Entscheidung allerdings wieder auf die Karte schauen müssen, um zu prüfen, wie es mit bestehenden Angeboten aussieht. Bad Freienwalde ist, mit Verlaub gesagt, keine Metropole. Aber immerhin halten schon zwei Grundschulen und eine Oberschule in Bad Freienwalde Ganztagsangebote bereit. Die Stadt ist also im landesweiten Vergleich sehr gut versorgt und hat überdurchschnittlich an den IZBB-Fördermitteln partizipiert. Das könnte erneut ein Problem beim Antrag dieser Schule werden.

Es gibt Nachfragebedarf. Die Fragestellerin ist als Erste an der Reihe. Frau Große, bitte.

Herr Minister, wie beurteilen Sie die Praxis, dass der Schule - vor allem auf Bad Freienwalde bezogen - zunächst mitgeteilt wurde, sie könne aufgrund der 25 % keine Ganztagsschule werden. Am 5. Juni - also vorgestern - erhielt die Schule ein Schreiben, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass dies leider eine falsche Begründung gewesen sei. Ihr wurde der Status einer Ganztagsschule vielmehr deshalb nicht zugestanden, weil Qualitätsprobleme bestehen. Wie bewerten Sie diese Tatsache? Motivierend ist dies für eine Schule nicht, auch wenn nachgeschoben wurde, dass es bereits zwei Schulen betrifft.

Meine zweite Frage lautet: Offensichtlich bestehen regionale Unterschiede; es gibt Regionen, in denen das Bedürfnis nach Ganztagsschulen stärker ausgeprägt ist. Wird sich die Landesregierung eventuell von dieser Quote regional verabschieden und denen, die eine Ganztagsschule werden wollen, eine Genehmigung erteilen?

Meine dritte Frage bezieht sich auf das Friedrich-Ludwig-JahnGymnasium Rathenow. Der Antrag dieses Gymnasiums auf Einrichtung eines Ganztagsangebots wurde abgelehnt, obwohl - bereits gestern debattierten wir darüber - der Landkreis Havelland nur eine 5%ige Versorgungsquote hat. Die „nette“ Begründung dafür war, sie hätten eine verkürzte Schulzeit bis zum Abitur und könnten deshalb keine Ganztagsschule sein. Ich frage die Landesregierung: Wie transparent sind die Kriterien für die Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung von Ganztagsschulen?

Zur ersten Frage: So, wie Sie es geschildert haben, ist es mir nicht bekannt. Sie haben gesagt, Sie hätten vorgestern diese Information bekommen. Sie ist mir in dieser Form noch nicht zugegangen. Das ist natürlich misslich. Es muss mit dem

Schulamt entsprechend ausgewertet werden, da dort offensichtlich ein Fehler unterlaufen ist. Ich stimme Ihnen zu, dass das für die Schule sicher nicht motivierend ist.

Zur zweiten Frage, ob wir eventuell über die Quote hinausgehen, wenn sehr viele Anträge eingehen und Regionen derzeit noch nicht berücksichtigt werden können, obwohl diese auch versorgt werden möchten und auch sollten, muss ich sagen: Das alles ist an das Bundesprogramm gebunden, mit dem uns bis zum Jahr 2009 130 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Derzeit sehe ich mich nicht in der Lage, Zusagen zu treffen, ob wir darüber hinausgehen können. Machte ich diese Zusage, würde dies eine Finanzierung aus dem Landeshaushalt bedeuten. Dafür wurde jedoch keine Vorsorge getroffen. Diese 130 Millionen Euro werden ausgegeben, aber es besteht keine Chance, diese Summe noch immens zu erhöhen.

Zur dritten Frage bezüglich der Gymnasien: Dabei muss die Genese des Verfahrens beachtet werden. Zwei Punkte führten zu dieser regionalen Unausgewogenheit. Das ist zum einen das zum Teil sehr zögerliche Herangehen. Während Schulen und Träger in einigen Regionen sehr schnell auf den Zug aufgesprungen sind und erkannt haben, dass dies eine gute Sache ist, an der sie teilhaben wollten, war in anderen Regionen eine zögerliche Haltung zu registrieren. Dies hat zu Ungleichgewichten geführt, weil wir zu Beginn - das gebe ich ehrlich zu - etwas Sorge hatten, ob es uns gelingen würde, das gesamte Geld auszugeben. Es wäre fatal gewesen, wenn wir die Mittel an den Bund mit der Begründung zurückgegeben hätten: Wir konnten das Geld leider nicht ausgeben, weil bei uns nicht alle mitmachen wollten. - Diese Sorge hat sich ins komplette Gegenteil verkehrt. Heute wollen fast alle daran teilhaben. Nun haben wir jedoch das Problem der Quotenübererfüllung bzw. der -untererfüllung in einigen Regionen. Dazu gehört auch etwas, was gemeinhin vernachlässigt wird, wenn darüber gesprochen wird.

Zum Zeitpunkt des Beginns des Bundesprogramms gab es in einigen Regionen bereits eine Übererfüllung der Quote; denn die Ganztagsangebote gibt es nicht erst seit Anlaufen des Programms. In einigen Regionen gibt es seit mehr als zehn Jahren Ganztagsschulen. Diese Schulen wurden dennoch in das Programm aufgenommen und partizipieren an den Fördermitteln. Das bedeutet: Insbesondere in kreisfreien Städten ist unter anderem in der Sekundarstufe I eine deutliche Übererfüllung der Quoten zu verzeichnen. Dies ist zwar bedauerlich, aufgrund des Verfahrens jedoch nicht anders zu realisieren gewesen.

An dieser Stelle bleibt mir nur zu sagen: Wir wollten bei den Gymnasien, bei denen wir die meisten dieser Anträge verschoben haben, dafür sorgen, dass es kein Überangebot an Gymnasien gibt. Gymnasien sind zwar nicht außen vor, jedoch halte ich das Ganztagsschulprogramm hauptsächlich für Grundschulen, Oberschulen und Gesamtschulen für sehr wichtig. Das heißt nicht, dass die Gymnasien außen vor sind. Das hätte man natürlich - das können Sie jetzt sagen - bereits vor Jahren so festlegen können. Darauf habe ich eben die Antwort gegeben. Man kann das Annehmen eines Programms über Jahre hinweg schlecht prognostizieren. Zum Teil waren wir von der Entwicklung etwas überrascht. Das gebe ich an der Stelle zu. - Danke schön.

Danke schön. - Es gibt eine weitere Nachfrage, und zwar vom Abgeordneten Werner.

Herr Minister, im Landkreis Elbe-Elster wurden ebenfalls zwei Grundschulen - Falkenberg/Elster und Doberlug-Kirchhain mit der Begründung abgelehnt, sie hätten eine Aufforderung zur Nachbesserung erhalten. Diese war bei den Schulen jedoch nicht angekommen.

(Zuruf der Abgeordneten Hackenschmidt [SPD])

- Es wurden zwar vier Schulen abgelehnt, jedoch spreche ich von den beiden Schulen, die angeblich eine Aufforderung zur Nachbesserung erhalten haben, die aber nie bei den Schulen angekommen ist.

Anschließend erfolgte ein zweiter Ablehnungsbescheid. Wurde in Ihrem Hause diesem Sachverhalt nachgegangen, um ihn aufzuklären? - Eventuell hätte es überhaupt keiner Nachbesserung bedurft.

In meiner zweiten Frage möchte ich noch einmal auf die Quote eingehen. Die Quote mag gut und schön sein. In einigen Bereichen herrscht Überversorgung, in anderen Bereichen wiederum Unterversorgung. Es besteht also durchaus ein Bedarf. Das habe ich zumindest von der Grundschule „Astrid Lindgren“ in Falkenberg sehr plastisch erklärt bekommen. Deshalb meine Frage: Könnte man eventuell zwischen einzelnen Regionen die Quotierung ausgleichen und die nicht ausgeschöpfte Quote einiger Regionen anderen Bewerbern zugute kommen lassen?

Zur ersten Frage kann ich leider nichts sagen, weil mir der Fall nicht bekannt ist. Ich nehme das Gesagte aber mit. Untersetzen Sie es bitte mit einem kleinen Schriftstück. Dies wird auf jeden Fall geklärt; denn das ist eine merkwürdige Vorgehensweise und wundert mich außerordentlich. Das klären wir.

Zur zweiten Frage: Natürlich wird es dazu kommen, dass wir die Quote nicht flächendeckend erreichen werden, weil sie zum Teil bereits übererfüllt ist. Beim nächsten Antragstermin werden wir genau prüfen, was wir tun können, um ein regional ausgeglichenes Angebot halbwegs zu realisieren. Dabei wird es durchaus möglich sein, die Regionen unterschiedlich zu betrachten.

Bitte motivieren Sie alle Schulen, auf jeden Fall den Versuch zu starten, damit sich hinterher niemand vorwerfen kann, es nicht zumindest probiert zu haben, auch wenn die Quote im Kreis erfüllt ist. Eventuell wird es auch dazu kommen, dass bei einer übererfüllten Quote dennoch ein Angebot genehmigt wird; denn wir müssen im Einzelfall prüfen, was in der Konzeption steht. Diesbezüglich wird es Unterschiede zwischen den Schulen - auch hinsichtlich der Bedürftigkeit - geben; denn nicht überall ist ein Ganztagsangebot gleich wichtig. Dies hat auch etwas mit der individuellen Situation an einer Schule - mit der Schülerschaft und Ähnlichem - zu tun. - Danke.

Vielen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Schier, die Gelegenheit hat, die Frage 1256 (Neue Wohnformen für Senio- rinnen und Senioren) zu formulieren.

Bereits in der letzten Landtagssitzung habe ich eine Frage zur Abgrenzung neuer Wohnformen für Seniorinnen und Senioren von Altersheimen gestellt. Wir stehen vor der Situation, dass wir einerseits neue Wohnformen für ältere Menschen propagiert haben, andererseits diese aber aufgrund unklarer Definitionen nicht zulassen.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Inwieweit konnten sich das MASGF und das MIR in den zurückliegenden Wochen darüber einigen, die neuen Wohnformen konkret zu definieren?