Protokoll der Sitzung vom 13.09.2007

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Heute Nachmittag bleibt uns wirklich nur, Ja oder Nein zu sagen, für oder gegen die Privatisierung zu votieren. In allen Diskussionsbeiträgen ist aber deutlich geworden, dass das Risiko viel zu hoch ist. Die Gewinne werden privatisiert, während das Risiko bei der öffentlichen Hand bleibt. Die Daseinsvorsorge bleibt sozusagen auf der Schiene, das heißt, sie wird infrage gestellt. Deshalb muss man sich heute Nachmittag bei der Beratung über die Anträge für eine Bahn in öffentlicher Hand und Verantwortung oder für eine Teilprivatisierung positionieren. „Bahn“ heißt dann: Netz und Betrieb sowie Abspecken der Logistikbereiche.

Herr Schrey, Ihr Diskussionsbeitrag war ganz nett, aber, mit Verlaub, sehr widersprüchlich. Zur CDU möchte ich sagen: Sie sind doch eigentlich die Verfechter der reinen Marktwirtschaft. Wenn dem so ist, Sie aber gleichzeitig fordern, der Staat solle zahlen, dann wird es aber wirklich Tag! So widersprüchlich war Ihr Beitrag zur Bahn.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Ich unterstütze sehr die Aussagen von Herrn Dr. Klocksin, Herrn Dellmann und auch Herrn Schrey zu den Risiken einer Privatisierung. Der Infrastrukturminister hat, wenn auch nicht wörtlich, gesagt: Es kann jetzt nicht privatisiert werden, weil das Konzept bzw. die Strategie fehlt. - Diese Aussage von Herrn Dellmann unterstreiche ich ganz dick. Es gibt wirklich keine Strategie für die Entwicklung der Daseinsvorsorge in der Bundesrepublik, was die Bahn betrifft. Wir brauchen erst die Strategie bzw. ein Konzept für die Entwicklung der Bahn in der Bundesrepublik, Herr Klein. Dann kann man die Fragen beantworten: Was mache ich damit? Welche Strukturen und welches Geld brauche ich dazu? Es handelt sich immer um Steuergelder, Herr Klein. Deshalb sollten wir da sehr aufmerksam sein und gewissenhaft prüfen, was entschieden wird. Das wollte ich noch einmal in die Runde sagen, weil große Unentschlossenheit im Raum zu spüren war.

Der gegenwärtig auf Bundesebene laufende Prozess ist sehr intransparent. Herr Dr. Klocksin hat gesagt, er kenne ein Bruttoanlagevermögen der Deutschen Bahn AG von 126 Milliarden Euro. Ich kenne eines von 183 Milliarden Euro; die Zahlen liegen schriftlich vor. 126 Milliarden Euro macht nur das Netz aus.

(Dr. Klocksin [SPD]: Ja, Anlagevermögen Schienennetz!)

- Dann habe ich es nicht richtig gehört. Das Bruttoanlagevermögen der Deutschen Bahn AG beträgt also 183 Milliarden Euro. Das sage ich noch einmal deutlich: Es geht hier wirklich nicht um Peanuts. Mit dieser Entscheidung für eine Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG werden Weichen in die falsche Richtung gestellt. Das gilt insbesondere für die Bahn des Flächenlandes Brandenburg, aber im Grunde für alle Länder.

Deshalb lautet unser eindeutiger Appell: Es gibt bei der Entscheidung über den Gesetzentwurf nur ein Ja oder ein Nein. Der Gesetzentwurf ist auch nicht mehr zu verbessern, Herr Dellmann. Dieser Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung ist abzulehnen, wenn wir wirklich Sicherheit in puncto Daseinsvorsorge anstreben und gemeinsam eine Eisenbahn gestalten wollen - und zwar im Regional- und im Fernverkehr -, die ihrer Verantwortung auch in der Fläche nachkommt.

Ich unterstreiche noch einmal: Wir sollten uns bei unserer Entscheidung - das gilt insbesondere für diejenigen, die eine solche noch nicht getroffen haben - an den Positivbeispielen orientieren. In Großbritannien und Estland hat die Privatisierung in die totale Katastrophe geführt; Sie haben selbst davon gesprochen.

Wir fordern Sie noch einmal auf: Sehen Sie sich das Modell der Schweiz genau an! Wir favorisieren es und fordern: Die Bahn mit Betrieb und Netz muss reformiert werden, aber in öffentlicher Hand bleiben. Dafür ist das Geld einzusetzen. Es sind allemal Steuergelder, die uns allen zugutekommen sollten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Damit beenden wir die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 4/5102 Drucksache 4/5071

Wir beginnen mit der Dringlichen Anfrage 44 (Zulassung ein- zügiger Schulen im ländlichen Raum), die die Abgeordnete Große stellen wird.

In der Sendung „rbb aktuell“ am 10. September forderte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Lunacek, in Auswertung des Gutachtens zum demografischen Wandel im Land Brandenburg die Zulassung von kleinen, einzügigen weiterführenden Schulen im ländlichen Raum. Diese seit Jahren von der LINKEN erhobene Forderung wurde bisher sowohl von SPD und CDU als auch von der Landesregierung abgelehnt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Konsequenzen ergeben sich für die Politik der Landesregierung aus dieser Forderung des Koalitionspartners CDU?

Herr Minister Rupprecht, erklären Sie es uns!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Große, wir haben uns hier und an anderen Orten schon häufig über das Thema der einzügigen weiterführenden Schulen unterhalten, auch wir beide schon des Öfteren. Ich will nicht in allen Einzelheiten wiederholen, was ich dazu zu sagen hätte; denn andere wollen heute auch noch Fragen stellen.

Der Hauptgrund - dabei bleibe ich - ist und bleibt, die Qualität der Schule zu sichern. Die beiden Koalitionspartner haben sich im Jahr 2000 und folgende darauf geeinigt. Vorbild war die Wunder-Kommission, eine Expertenkommission, die sich mit der Sicherung von Schulstandorten im ländlichen Raum beschäftigt hat.

Was können wir tun, um ein Schulnetz zu erhalten, das unseren Anforderungen als Flächenland gerecht wird? Dort war festgeschrieben: Im Sinne der Qualitätssicherung von Schule darf von einer Zweizügigkeit im weiterführenden Schulbereich bei öffentlichen Schulen nicht abgerückt werden. - Beide Fraktionen haben das einvernehmlich beschlossen und danach auch immer wieder bestätigt, Einschränkung: bis zum Sommer dieses Jahres.

Wir haben einiges getan, um ländliche Standorte zu erhalten. Wir haben, um die Schulwege nicht unzumutbar lang werden zu lassen, einen Bonus für die Grundzentren, die 7. Klassen mit zweimal 15 Schülern einrichten können, eingeführt. Zweimal 15 Schüler ergeben eine Zahl von 30. Damit sind wir eigentlich bei einer Einzügigkeit. Also haben wir im Land Brandenburg eigentlich schon eine Einzügigkeit. Wir statten die Schulen aber so mit Lehrern aus, dass es möglich ist, aus den 30 Schülern zwei Klassen zu bilden. Auch das ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung, wie ich finde. Wir statten sie so mit Lehrkräften aus, dass das wirklich keine Billigvariante ist, wie vielleicht der eine oder andere gerne mal von sich gibt.

Jede einzelne Schulschließung, meine Damen und Herren, das weiß ich sehr wohl, ist bitter, nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Kommunen; denn Schule ist mehr als ein Haus, in dem Unterricht stattfindet. Das wissen alle, die mit Schule so eng verbunden sind wie ich.

Aber wir können die Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass wir in Brandenburg einen dramatischen Schülerrückgang erlebt haben. Im ländlichen Raum beträgt er zum Teil 70 %. Niemand kann ernsthaft daran denken, dass wir unter diesen Bedingungen ein Schulnetz aufrechterhalten können, wie wir es einmal hatten. Also musste es zu Schulschließungen in diesem Bereich kommen.

Erfreulicherweise haben wir im Bereich der Sekundarstufe I, also beim Übergang von Klasse 6 zu Klasse 7, inzwischen das tiefe Tal durchschritten. Der zahlenmäßig geringste Jahrgang ist inzwischen in der 8. Klasse angekommen, sodass wir sagen können: Die Schulen im ländlichen Raum, die jetzt noch 7. Klassen einrichten konnten, werden auch dauerhaft Bestand haben. Das ist immerhin schon eine erfreuliche Aussage. Deshalb macht es überhaupt keinen Sinn, jetzt an diesem Punkt das System zu verändern. Es wäre auch, denke ich, völlig ungerecht den Schulen gegenüber, die in den letzten Jahren von den Schulträgern geschlossen wurden.

(Ach! bei der Fraktion DIE LINKE)

Es gibt ab dem nächsten Schuljahr auch wieder einen, wenn auch leichten Anstieg der Schülerzahlen beim Übergang von Klasse 6 zu Klasse 7. Wir haben uns trotzdem entschlossen - ich bitte das zu bedenken -, den Bonus für die Grundzentren auch über das Jahr 2008 hinaus fortzuführen, wenn es diese Grundzentren gar nicht mehr geben wird, wenn die Nahbereichszentren in der neuen Landesentwicklungsplanung nicht mehr vorhanden sind. Wir wollen damit die kleineren Schulen im ländlichen Raum stabilisieren.

Lassen Sie mich noch zwei Anmerkungen zu den Themen Pendellehrer und einzügige Schulen in freier Trägerschaft machen: Es ist mir persönlich völlig schleierhaft - ich denke, ich weiß, wovon ich rede -, wie wir unsere Qualitätsmaßstäbe aufrechterhalten wollen, wenn wir es in mehr als in den notwendigen Fällen - solche gibt es - zulassen, dass Lehrer permanent zwischen mehreren, eventuell sogar zwischen drei oder vier Schulen pendeln und mal hier und mal dort, morgen hier, übermorgen dort, unterrichten. Jeder, der etwas von Schule versteht - wie beispielsweise Sie, Frau Große -, weiß, dass erfolgreiche Schule mehr ist als die Addition von erteilten Unterrichtsstunden. Wo bleibt das stabile Kollegium? Wo bleibt beispielsweise der Erfahrungsaustausch? Wo bleibt der fachliche Austausch, wenn wir Schulen haben, an denen nur noch fünf Lehrer unterrichten, wo es also für jedes Fach nur einen Lehrer gibt? Wo bleibt dann der fachliche Austausch, der Schule ja erst auch qualitativ sinnvoll macht und voranbringen kann?

Wir haben folgendes Problem: Wenn wir Schulen mit 60 oder 80 Schülern zuließen - das wäre diese Schule, die aus vier Klassen besteht -, müssten alle Lehrer, auch die fünf, die dort noch sind, pendeln; denn niemand, auch nicht der Mathematiklehrer oder der Deutschlehrer, also jemand, der ein Fach mit relativ vielen Wochenstunden unterrichtet, würde an dieser Schule genug Stunden erhalten, um seinen Arbeitsvertrag erfüllen zu können. Das heißt, alle wären Pendellehrer.

Wenn man Mecklenburg-Vorpommern als Vorbild nimmt, wo es im ländlichen Raum einige einzügige Schulen gibt, sollte man beachten, dass in meinem Heimatland gerade ein Umdenken erfolgt, nämlich weg von den Pendellehrern hin zu Lehrern, die in der Schule sind, also beispielsweise diese fünf, aber das bedeutete die Verabschiedung vom Fachlehrerprinzip. Das heißt, diese fünf Lehrer decken den Unterricht in den 15 Fächern der Stundentafel der Sekundarstufe I allein ab, und sie unterrichten damit auch in Fächern, für die sie nicht ausgebildet sind. Ich glaube, das ist keine Variante, die wir uns zum Vorbild nehmen sollten.

Zum Thema einzügige freie Schulen: Die gibt es; dafür gibt es auch eine rechtliche Grundlage. Aber wer sagt, was die freien Schulen könnten, müssten die staatlichen Schulen auch können, der vergisst, dass Erstere ein völlig anderes Finanzierungskonzept haben und ihre Lehrkräfte beispielsweise für einzelne Fächer und auch stundenweise einstellen können. Ein Schulleiter einer freien Schule kann zum Beispiel zehn Mathematikstunden oder zehn Sportstunden ausschreiben. Dann unterrichtet der Sportlehrer dort zehn Stunden, und den Rest seiner Arbeitszeit verbringt er eventuell in einem Fitnessstudio, in dem er nebenher einen Zweitjob hat. Das ist bei freien Schulen möglich, ist aber kein System, das wir auf das öffentliche Schulsystem übertragen können. Es ist aus meiner Sicht auch nicht erstrebenswert.

Herr Minister, es gibt eine Unmenge von Nachfragen, und Ihre Redezeit ist schon leicht überschritten.

Ich habe nur noch zwei Sätze. - Ich kann der neuen Debatte nichts abgewinnen.

Um konkret auf Ihre Frage zu antworten: Für die Landesregierung ergeben sich aus der Forderung nach einzügigen Schulen, die übrigens für mich bisher keine offizielle Forderung unseres Koalitionspartners ist, derzeit keine Konsequenzen für die Politik. - Danke für die Aufmerksamkeit.

Wir kommen zu den Nachfragen. Als Erste erhält Frau Große als Fragestellerin das Wort.

Ich habe drei Nachfragen. Die erste Frage: Meinen Sie wirklich, mit den Ver- und Umsetzungen von 1 762 Lehrkräften in den letzten Jahren bewirkt zu haben, dass wir an den Schulen unseres Landes stabile Verhältnisse haben? Das haben Sie ja letztendlich behauptet.

Die zweite Frage: Haben Sie Ihren Blick schon einmal über Mecklenburg-Vorpommern hinaus etwas weiter gen Norden gewandt, Herr Minister, und sich angesehen, dass in den skandinavischen Ländern Schulen mit sehr kleinen Betriebsgrößen sehr wohl zu guter Qualität kommen?

Die dritte Frage: Das Wunder-Gutachten stammt aus dem Jahr

2000 und hat diese Empfehlung mit der Zweizügigkeit gegeben. Ich frage Sie jetzt ganz nach Brecht:

„Wer A sagt, muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.“

Wie halten Sie es mit dieser philosophischen Aussage?

Zur ersten Frage: Natürlich gibt es in unserem Land ein Problem mit Umsetzungen und Versetzungen. Zwangsweise Versetzungen gab es übrigens erst einmal in einem Jahrgang. Das hat eine Zahl von Lehrern im Bereich Cottbus betroffen. Das ist sehr bedauerlich, ist bei der ungleichmäßigen Verteilung im Land Brandenburg aber sehr schwierig zu handeln. Um Berlin herum gibt es eben eine Region, in der wir in Zukunft Schulen bauen werden, in der es einen Schüleraufwuchs gibt, und es gibt die peripheren Regionen, in denen die Schülerzahlen - ich habe es gesagt - um bis zu 70 % weggebrochen sind. Wir können die Kinder nicht zu den Lehrern bringen, sondern müssen die Lehrer zu den Schülern bringen. Deshalb wird es auch in Zukunft Umsetzungen und eventuell auch - ich kann das nicht ausschließen - Versetzungen geben. Das führt zu Instabilität. Ich stimme Ihnen zu, das ist nicht förderlich, aber es ist nicht zu ändern. Gerade deshalb möchte ich, wenn ich eine Möglichkeit habe, das zu mildern, zusätzlichen Pendelverkehr bei den Lehrern vermeiden. Den würde ich fördern, wenn ich diese einzügigen Minischulen zulassen würde.

Skandinavien wird immer gern ins Gespräch gebracht; nur muss man bedenken, dass sich das dortige System von unserem völlig unterscheidet. Es ähnelt eher dem der freien Schulen, das heißt, in den skandinavischen Ländern sind die Kommunen die Arbeitgeber der Lehrer. Dort kann es sich eine Kommune leisten, einen Lehrer in Teilzeit - zum Beispiel für zehn Stunden - zu beschäftigen; er hat vielleicht einen Zweitjob. Dieses System wäre in Deutschland unter den derzeitigen Verhältnissen schlichtweg nicht möglich. Wir haben Tarifverträge und Absprachen mit Gewerkschaften und Lehrerverbänden einzuhalten. Das wäre ein totaler Systembruch. Darüber wird mitunter auch diskutiert.

„Wer A sagt, muss nicht unbedingt B sagen”; an diesem Prinzip habe ich im Grunde nichts auszusetzen, jedoch halte ich die Empfehlung der Wunder-Kommission für richtig. Richtig finde ich auch, dass sich die Koalitionspartner darauf geeinigt haben, diese Empfehlung umzusetzen. Ich sehe keinen Grund, davon abzuweichen.

Der Abgeordnete Senftleben stellt die nächste Frage.

Herr Minister, ich glaube, es geht nicht um einen Systemwechsel, sondern um die Entwicklung von Lebens- und Schulbedingungen. Zumindest habe ich das Gutachten, das dem Landtag vorliegt, bzw. die in dem Zusammenhang gemachten Äußerungen so verstanden. Sie haben gesagt, dass die Schülerzahlen wieder leicht nach oben gehen. Meine erste Frage: Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass es im berlinfernen Raum eine andere Entwicklung gibt, dass also die geburtenschwachen Jahrgän

ge im berlinfernen Raum noch längere Zeit das Bemühen der Schulen, sich vor Ort zu erhalten, erschweren?

Meine zweite Frage: Sehen Sie die Möglichkeit, sich im Bereich der Bildungsentwicklung an erfolgreichen Ländern wie Thüringen und Sachsen, die sich auf eine Maximallänge des Schulweges verständigt haben, zu orientieren? Durch diese Verständigung wurde in Sachsen erreicht, dass man auch einzügige Schulen eingerichtet hat; die Erfahrungen damit sind recht positiv. Eine solche Schule existiert dort gerade einmal 5 km von der Landesgrenze zu Brandenburg entfernt. Brandenburgische Schulen werden in ihrer Existenz gefährdet, wenn die Schüler nun nach Sachsen abwandern. In Spremberg hat man ähnliche Erfahrungen gemacht. Könnten Sie sich also auf der Grundlage des vorliegenden Gutachtens analog der guten Beispiele aus anderen Ländern Ähnliches für Brandenburg vorstellen?

Zur ersten Frage: Mir liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, ob die Schülerzahlen in den berlinnahen wie berlinfernen Gebieten ansteigen. Ich gehe davon aus, dass das regional sehr unterschiedlich sein wird; das hängt unter anderem mit wirtschaftlichen Bedingungen zusammen. Es gibt auch rings um Berlin Standorte, wo das sehr unterschiedlich ist. Zum Beispiel hat Falkensee einen riesigen Bevölkerungsaufwuchs; dort lassen sich viele Familien mit Kindern nieder. In Falkensee besteht in der Tat das Problem, dass man nicht weiß, wie man die Kinder in den Schulen unterbringen soll. Dort wird man Schulen bauen müssen. Aber das ist nicht überall rings um Berlin der Fall.

Meine Hoffnung ist - das ist konträr zu dem, was wir im Zusammenhang mit dem Gutachten diskutiert haben bzw. welche Folgerungen wir daraus gezogen haben -, dass wir es bei leicht wachsenden Schülerzahlen auch im ländlichen Raum hinbekommen, das System nicht nur zu stabilisieren, sondern auch die Qualität von Schule zu verbessern. Wir können nicht immer nur über die Entfernungen debattieren, sondern wir wollen auch weiter über PISA reden; denn die Schule in Brandenburg muss besser werden. Das steht derzeit in einem scheinbaren Widerspruch. Ihn aufzulösen ist schwer. Ich möchte, dass wir nicht nur die Schulen im Raum Berlin ins Auge fassen, sondern die Schulen im ganzen Land.