Protokoll der Sitzung vom 10.10.2007

- eine solche gesetzliche Sonderregelung -

„erheblichen Schwierigkeiten begegnet.“

Nun sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Kommunalbeamten in die Regelung des Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetzes für die Jahre 2007 bis 2009 einbezogen werden. Das begrüßen wir als DVU-Fraktion selbstverständlich voll und ganz; denn Nachbesserungen sind allemal besser als Benachteiligungen.

Zum Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2007 ff.: Druck von unten bewirkt doch etwas. Das zeigt der vorliegende Gesetzentwurf. An die Vorgeschichte können wir uns noch ganz genau erinnern. Im Mai des Jahres 2004 schlossen die Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Vereinbarung, nach der bis Ende Januar 2009 die Beamtinnen und Beamten nicht weiteren Sparmaßnahmen unterworfen werden sollten. Gleichwohl plante die Landesregierung unter der Regie unseres Finanzministers im November 2006, das Weihnachtsgeld für die Beamtinnen und Beamten komplett zu streichen. Bis zum Jahre 2010 sollte es keine Besoldungserhöhungen geben. Zum längst überfälligen Ost-West-Angleich gab es ebenfalls keinerlei Zugeständnisse. Nur durch die bekannten öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Demonstrationen der Landesbediensteten einschließlich der großen Demonstration von 8 000 Beamtinnen und Beamten vor dem Landtag konnte dieses Unrecht verhindert werden.

Außer dem auch mit den Stimmen unserer DVU-Fraktion beschlossenen Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetz für die Jahre 2007 bis 2009 liegt nun auch der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2007 vor. Neben den sich aus der Föderalismusreform ergebenden Änderungen beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf als wesentliche Punkte die Anhebung der Einkünfte der Landesbediensteten zum 01.01.2008 um 1,5 % sowie die längst überfällige Ost-West-Angleichung für die unteren Besoldungsgruppen bis A 9 ebenfalls zum 01.01.2008. Das begrüßen wir als DVU-Fraktion selbstverständlich ausdrücklich. Ebenfalls begrüßen wir, dass auch die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung den anderen Versorgungsempfängern gleichgestellt werden im Hinblick auf die Absenkung der Versorgung um drei Abflachungsschritte durch Artikel 5 des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Dagegen ist für uns - da schließen wir uns der Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes Brandenburg ausdrücklich an aus Gründen der Gleichbehandlung schlicht und ergreifend nicht einsehbar, dass trotz sich positiv entwickelnder Steuereinnahmen die Erhöhung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten nur um 1,5 % erfolgen soll, während diese laut Tarifvertrag im Angestelltenbereich 2,9 % beträgt. Auch sollte, wie von der Deutschen Polizeigewerkschaft gefordert, die Polizei

zulage ebenso wie die übrigen Zulagen der Dynamisierung unterliegen und darüber hinaus ruhegeldfähig sein.

Allerdings lehnen wir die durch den vorliegenden Gesetzentwurf geplante Aushebelung des Richterspruchs des Bundesverwaltungsgerichts zu § 14 a Abs. 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes, welche insbesondere ehemalige Beamte der Polizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs betrifft, kategorisch ab.

Einer Ausschussüberweisung stimmen wir natürlich zu.

(Beifall bei der DVU)

Die Abgeordnete Funck spricht für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Das Brandenburgische Sonderzahlungsgesetz hat uns in der Vergangenheit einige Zeit und einige Diskussionen gekostet. Diese Diskussionen wollen wir hier nicht wieder aufmachen. Ich finde es aber schon erstaunlich, dass die DVU und auch DIE LINKE bei den anstehenden Haushaltsdebatten permanent mehr Geld fordern, auch bei den Personalkosten. Dabei gäbe es durchaus andere Positionen, bei denen man gern mehr fordern würde. Da sind wir dann beim Geld des Steuerzahlers, und es wird gern vergessen, dass Personalkosten nach wie vor gut ein Viertel des gesamten Landeshaushalts ausmachen, Tendenz steigend.

Wir werden auf Dauer sinkende Einnahmen verzeichnen, aber die Personalkosten werden bleiben, ja sogar steigen. Bei aller Freude darüber, dass wir für die Mitarbeiter das Sonderzahlungsgesetz verabschiedet haben, das jetzt auf die Kommunen ausgedehnt werden soll, möchte ich ansprechen, dass die Steuermehreinnahmen, die wir derzeit zu verzeichnen haben, nicht auf Dauer anhalten werden, ganz im Gegenteil. Wir werden nicht umhinkommen, gemeinsam mit den Mitarbeitern weiterhin Diskussionen darüber zu führen, wo Einsparpotenziale ersichtlich sind.

Dass das Brandenburgische Sonderzahlungsgesetz jetzt auf die Gemeinden und Kommunen ausgedehnt wird, war auch eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände. Ich finde es schade, dass von den Gemeinden und Kommunen nicht mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung wahrgenommen wird, die Spielräume, die sie hätten, tatsächlich zu nutzen. Es ist so gefordert worden, deswegen werden wir dem auch zustimmen.

Zum Gesetz zur Änderung der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften ist nicht mehr allzu viel zu sagen. Der Minister der Finanzen hat dazu hinreichend ausgeführt. Ich möchte nur noch eines zu den sogenannten Mehrforderungen, die immer wieder gestellt werden, deutlich machen. 1,5 %, das ist kein großer Wurf, aber damit liegen wir im Mittelfeld der Bundesrepublik. Wir sind nicht Schlusslicht, sondern gutes Mittelfeld. Wenn wir in vielen anderen Bereichen, auch bei der eigenen Steuerkraft, im guten Mittelfeld lägen, würde ich mich freuen. Die Koppelung an Steuermehreinnahmen, gerade was die Sonderzahlung, das sogenannte Weihnachtsgeld, angeht,

haben wir ja schon. Vielleicht haben wir den einen oder anderen Effekt, über den wir in Zukunft diskutieren können. Wir werden der Überweisung beider Gesetze an den Ausschuss zustimmen. Ich freue mich auf die Diskussion dort. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält noch einmal Minister Speer.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin noch einmal ans Pult getreten, weil mich Ihre Argumentation, Herr Abgeordneter Dr. Bernig, dazu herausgefordert hat. Ich habe gesagt, die Erhöhung um 1,5 % ist nicht üppig, sondern eher spärlich. Sie können jetzt wieder definieren, ob das Wort mit Doppel-E geschrieben wird.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes im mittleren und gehobenen Dienst im nächsten Jahr an einer 100%-Besoldung bzw. -Vergütung teilnehmen werden. Das Gleiche gilt für die Mitarbeiter im höheren Dienst ab dem Jahr 2010. Wenn man sich die Einkommensstrukturen in Brandenburg ansieht, so wird man feststellen, dass unsere Mitarbeiter bessergestellt sind als vergleichbare Berufsgruppen in Brandenburg. Wir haben diese Diskussion immer wieder bei den Wachdiensten und Reinigungsdiensten gehabt: Was verdienen Mitarbeiter in diesem Haus, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, und wie weit ist die Spanne? Deswegen sage ich: Das ist vertretbar und zumutbar, wenngleich ich weiß, dass es nicht üppig ist.

Nun zu der Frage, wie wir Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts auslegen. Natürlich ist das, was dort beschlossen wurde, auslegbar. Wir denken, unser Vorgehen liegt im Rahmen dessen, was uns das Gericht vorgibt. Da wir eine Regelungsnotwendigkeit haben, müssen wir es in Brandenburg im Gesetz so regeln, dass es für uns funktioniert und gerichtsfest ist.

Die Landesregierung Brandenburg steht ganz treu zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wir lassen uns da nicht überbieten. Ich glaube, Sie würden es nicht einmal schaffen, wenn Sie es versuchten. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU - Dr. Bernig [DIE LINKE]: Ich meinte das Bundesverwaltungsgericht und nicht das Bundesverfassungsgericht!)

Vielen Dank, Herr Minister, für diese beruhigende Zusicherung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/5153 - Sonderzahlungsgesetz sowie des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/5154, Neudruck - Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften - an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen ist dieser Überweisung einstimmig zugestimmt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Glücksspielgesetz des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/5156

1. Lesung

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/5156 an den Hauptausschuss - federführend und - mitberatend - an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie an den Ausschuss für Inneres.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Gegenstimmen ist der Überweisung zugestimmt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Abgeordnetendiäten endlich senken! - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2002 (GVBI. I S. 2) , zuletzt geändert durch das Achte Änderungsgesetz vom 09.11.2006 (GVBI. I S. 126) - Abgeordnetengesetz (AbgG)

Gesetzentwurf der Fraktion der DVU

Drucksache 4/5160

1. Lesung

Die Debatte beginnt mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Norbert Schulze; er spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anfang letzten Jahres legten die Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE den Entwurf für ein neues Abgeordnetengesetz vor, das von den Fraktionen mit Ausnahme meiner Fraktion durchgewunken wurde. Seither werden die Grunddiäten an die sogenannte Einkommensentwicklung im Land Brandenburg gekoppelt. Die Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE haben dies ungeachtet des Diätenurteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995 getan, wonach jede automatische Anhebung als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet wurde.

(Zuruf des Abgeordneten Schulze [SPD])

Leider Gottes dürfen seit dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung aber auch die Landtagsabgeordneten die Höhe ihrer Bezüge selbst festlegen. Genau das haben Sie, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE, hier kräftig ausgenutzt.

Sie, Herr Christoph Schulze, haben in der 2. Lesung zum Achten Änderungsgesetz im Plenum noch lauthals verkündet, dass es bei dieser Änderung ausschließlich um den Abbau von Politikerprivilegien, um das Abschneiden alter Zöpfe gehe, und darum der Selbstbedienungsmentalität ein Riegel vorzuschieben sei. Was war das Ergebnis, Herr Schulze? Die Abgeordneten haben noch mehr Geld eingesackt.

(Zuruf des Abgeordneten Schulze [SPD])

Genau das hat mein Kollege Sigmar-Peter Schuldt seinerzeit zu Recht in diesem Plenum kritisiert, nämlich, dass Sie hier dem Steuerzahler eine Mogelpackung unterjubeln. Vordergründig haben Sie auf der einen Seite die Grundentschädigung um beachtliche 8,80 Euro gesenkt, auf der anderen Seite haben Sie diese phantastische Einsparung mit der Erhöhung der Kostenpauschale aber überkompensiert. Damit es bei dieser positiven Wertschöpfung bleibt, haben Sie schließlich noch einen miesen Trick in die Bemessung der Abgeordnetendiäten eingebaut. Sie haben Rentner, Arbeitslose und Geringverdiener bewusst als Maßstab ausgeklammert. Da wundert es einen nicht, dass der Rubel nun zwangsläufig wieder rollt.

Nach dem aktuellen Bericht des Amtes für Statistik BerlinBrandenburg ist das Einkommen der Erwerbstätigen im Land Brandenburg im Jahre 2006 im Vergleich zum Jahre 2005 um 1,1 % gestiegen, ebenso der Verbraucherindex im Jahre 2007 gegenüber 2006 um 1,8 %. So haben all diejenigen unter Ihnen, die das Achte Änderungsgesetz mitgetragen haben, einen guten Grund, wieder leuchtende Augen zu bekommen. Anhand dieser Daten und der von Ihnen geschaffenen Rechtslage bleibt dem Präsidenten nichts anderes übrig, als in seinem Gesetzentwurf nicht nur die Erhöhung der Abgeordnetendiäten, sondern auch der Aufwandspauschale vorzulegen.

Was bleibt, ist allerdings ein schaler Beigeschmack, nämlich derjenige der Selbstbedienungsmentalität. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE: Draußen beim Bürger kommt das alles andere als gut an. Die Bürgerinnen und Bürger erleben täglich, dass am Ende eines Monats regelmäßig viel zu wenig vom Gehalt übrig bleibt. Es wird Zeit, dass wir alle den Realitäten ins Auge sehen und den Gürtel endlich auch selbst enger schnallen.

Mit unserem Gesetzentwurf haben Sie heute die Chance, an Glaubwürdigkeit und Integrität zu gewinnen. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der DVU)

Vielen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Christoph Schulze. Er spricht für die Fraktion der SPD und für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen der drei Fraktionen! Der Volksmund sagt: Dummheit kann man nicht verbieten. - Das ist wohl so.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich möchte mich hier nicht weiter mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Es lohnt nicht die Zeit. Wir wissen, dass die DVU eine antidemokratische Partei ist, antidemokratisch, weil sie regelmäßig gegen Eckpfeiler unseres Grundgesetzes hetzt das tut sie regelmäßig hier im Landtag, nicht zuletzt heute wieder, wenn auch an anderer Stelle, nicht bei diesem Tagesordnungspunkt -, gegen Ausländer und Menschen anderen Glaubens und anderer Einstellung. Sie negiert die Toleranz. Sie stellt andere Grundrechte in Frage. Sie lässt keine Situation und Möglichkeit aus, die demokratischen Institutionen dieses Landes zu besudeln, in Verruf zu bringen und in Abrede zu stellen.