Protokoll der Sitzung vom 10.10.2007

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält der Abgeordnete Dombrowski. Er spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Umwelterbe der ehemaligen DDR und „unserer Freunde“ - wie es damals hieß; nicht etwa „Kalte Krieger“ - hat uns eine gewaltige negative Erblast hinterlassen. Eine Fläche von 100 000 ha, die der Bund an Brandenburg übertragen hat, ist gewaltig. Nach Abzug der Westgruppe der Truppen sind ca. 80 % dieser Flächen einer zivilen Nutzung zugeführt worden. Das geschah mit Mitteln und durch gemeinsames Handeln von Europäischer Union, Bund, Kommunen und privaten Investoren. Ich möchte an dieser Stelle das Engagement und die Kreativität der Betroffenen vor Ort ausdrücklich erwähnen. Ohne sie wäre die Konversion zum Scheitern verurteilt gewesen. Anhand der genannten Zahlen ist ersichtlich, dass die Landesregierung das Thema „Konversion“ aktiv gestaltet und nicht dem Selbstlauf überlassen

hat. In Zusammenarbeit mit allen politischen und gesellschaftlichen Akteuren hat sie die Konversion vorangebracht, und sie wird sie auch zukünftig voranbringen. Insofern sind die von Herrn Domres in den Raum gestellten Zweifel für mich nicht plausibel, und ich bin optimistisch, dass das so bleiben wird.

Die schon vor 15 Jahren aufgestellten Leitlinien der Landesregierung entsprachen nicht mehr den Gegebenheiten bzw. der Realität. Weil sich vieles verändert - zum Glück vieles zum Positiven -, mussten sie den Rahmenbedingungen angepasst werden. Wichtig ist, dass die Konversion im Operationellen Programm des EFRE-Fonds in der neuen Förderperiode nach wie vor verankert ist. Damit haben wir die Möglichkeit, die betroffenen Städte und Gemeinden weiterhin zu unterstützen. An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass diese Mittel nicht an Regionale Wachstumskerne geknüpft sind; das ist ein wichtiger Punkt, denn in vielen Teilen des Landes, vor allem in den von der demografischen Entwicklung negativ betroffenen Gebieten, macht sich - wenn auch hoffentlich zu Unrecht - der Eindruck breit, man würde abgeschnitten werden. Das ist - zumindest beim Thema Konversion - nicht der Fall, und so etwas zu behaupten ist nicht seriös.

Ich komme nun zur demografischen Entwicklung, Frau Hesselbarth. Angesichts der demografischen und finanziellen Entwicklung in Brandenburg müssen wir bei der Konversion mehr Kreativität walten lassen. Eine umweltverträgliche Nutzung durch die Erzeugung erneuerbarer Energien gehört ebenso dazu wie der vor Ort schon vielfach erfolgreich gestaltete Übergang in eine touristische Nutzung. Es machte keinen Sinn, mit Konversionsmitteln neue Wohnbauflächen an Orten zu gestalten, von denen wir wissen, dass sich dort in den nächsten 50 Jahren keine Menschen niederlassen werden. Von daher - das ist auch schon in der letzten Förderperiode klar gewesen - wollen wir gerade in diesem Bereich so reagieren, wie es uns der Markt vorgibt. Wir brauchen keine Gebiete zu entwickeln, die später nicht seriös und nachhaltig genutzt werden.

(Beifall des Abgeordneten von Arnim [CDU])

Von daher ist es für die Nummer eins der Erneuerbare-EnergieLänder in Deutschland, also für Brandenburg, wichtig, mehr zu tun und den Tourismus voranzustellen. Ich komme aus einer Region, anhand derer das sehr gut darstellbar ist.

15 Jahre nach der Einführung der Konversion in Brandenburg bzw. der Leitlinien war es notwendig, sie den Gegebenheiten anzupassen. Der Anteil der WGT-Flächen, die noch keiner zivilen Nutzung zugeführt werden konnten, beträgt 20 %. Es ist klar, dass es sich dabei nicht um die Sahnestücke handelt, aber es ist nun einmal so, wie es ist, und wir werden damit angemessen und sachgerecht umgehen. Wir müssen weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um unser schönes Land Brandenburg im Interesse der Menschen und der Natur weiter zu gestalten, auch im Bereich der Konversion. Dafür wünsche ich den in der Verwaltung verantwortlich Handelnden weiterhin eine glückliche Hand. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Dombrowski. - Der Minister hat zum Abschluss um das Wort gebeten. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf einige Dinge kurz eingehen. Herr Domres, wenn man Ihren alten Vortrag, den Sie heute noch einmal vorgelesen haben, noch im Ohr hat und die Leitlinien danebenlegt, wird einmal mehr deutlich, dass diese Leitlinien, die das Ergebnis langer Diskussionen sind - ich erinnere an den „Konversionssommer“; viele Beteiligten haben daran mitgearbeitet -, ein Werk darstellen, in dem der Kompromiss zwischen vielen interessengeleiteten Beteiligten gefunden wurde, das trotzdem die Antwort auf die herangereiften Aufgaben gibt.

Wir haben einmal mehr deutlich gemacht - ich weiß, dass Sie sich aktiv daran beteiligen -, dass wir gute Beiträge, wenn es sich um gute Lösungen handelt, in den Leitlinien berücksichtigen.

Leitlinien sind keine Richtlinien. Dies wurde heute mehrere Male miteinander vermischt und unterstellt, die Leitlinien seien nicht konkret genug. Wir sprechen heute von den Leitlinien; die Richtlinien werden gegenwärtig erarbeitet. Darin müssen konkrete Inhalte, Konditionen und die Finanzierung deutlich gemacht werden. Daraus ergibt sich eine weitere Prioritätensetzung.

Welches Problem steckt dahinter? Das Land bekam eine Fläche von 100 000 ha übertragen. Ca. 80 % sind weitestgehend einer neuen Nutzung zugeführt worden; 20 % - also 20 000 ha - bleiben übrig. 20 000 ha - das entspricht der Fläche, die das Land Sachsen insgesamt an WGT-Flächen übertragen bekam. Wir bekamen das Fünffache dessen. Von dieser Perspektive aus muss man sich darüber klar werden, dass wir einerseits unwahrscheinlich viel geschafft haben, andererseits die verbleibenden 20 % außerordentlich problematische Flächen sind. Die interministerielle Arbeitsgruppe hat es unter Einbeziehung vieler Betroffener geschafft, dass dieses Geld nicht nur für die Wachstumskerne ausgegeben wird. Das steht ausdrücklich in den Leitlinien. Ich verstehe nicht, Herr Domres, warum Sie das nicht gesagt haben. Sie haben den Eindruck erweckt, als würde das Geld auf die Wachstumskerne konzentriert. Das ist nicht der Fall.

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Von Herrn Domres? Natürlich.

In der Leitlinie 3 heißt es:

„Fördermittel werden vorrangig zur Stärkung der Regionalen Wachstumskerne eingesetzt. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass viele Konversionsliegenschaften nicht den o. g. Orten zuzuordnen sind. Es können deshalb auch Fördermaßnahmen in den Kommunen durchgeführt werden, die kein Wachstumskern sind.“

Die Frage ist: Nach welchen Prinzipien werden diese Konversionsmaßnahmen durchgeführt, und wie sollen Kommunen besonderen Bedarf darstellen? Das hätte in die Leitlinien gehört.

Sie werden dadurch dargestellt, dass die Konversionsflächen irgendwo verortet sind, und mit der Verortung haben wir eine Diskussion jenseits der Regionalen Wachstumskerne. Deshalb machen wir das so. Das ist doch die Normalität Wir hätten jetzt den negativen Schluss ziehen können, dass es jenseits der Regionalen Wachstumskerne nicht möglich ist; das haben wir aber nicht getan.

(Domres [DIE LINKE]: Ja, das haben Sie nicht getan! - Heiterkeit bei der Fraktion DIE LINKE)

Deshalb müssen wir das einmal klären. - Wir haben es aber so gemeint, Herr Domres.

(Heiterkeit bei der Fraktion DIE LINKE)

Ein weiterer Punkt. Angesichts der vielen Orakeleien, dass wir die Konversion nicht zum Thema dieser Förderperiode machten, möchte ich Folgendes klarstellen: Die Koalition stellt die Konversion in den Mittelpunkt. 21 Millionen Euro sind im Rahmen der jetzigen Förderperiode vorgesehen. Jährlich stehen also rund 3 Millionen Euro zur Verfügung. Im Haushalt stehen - auch Sie werden das noch finden - Landesmittel in Höhe von 300 000 Euro bereit. Natürlich müssen die Kommunen noch etwas dazutun.

Was von Frau Hackenschmidt angesprochen worden ist, nämlich dass sich diese kooperative Arbeit, die zur Entwicklung der Konversion notwendig ist, natürlich auch in den praktischen Verwaltungsvorgängen widerspiegeln muss, kann ich nur nachdrücklich unterstützen und werde Einfluss nehmen dahin gehend, dass das besser wird. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Das waren drei Minuten Redezeit vonseiten des Ministers. Ich frage die Vertreter der Fraktionen, ob sie die Chance nutzen wollen, jeweils auch noch drei Minuten zu sprechen. Herr Domres? - Nein. Frau Hackenschmidt? - Auch nicht. Herr Dombrowski?

(Dombrowski [CDU]: Nein, danke!)

- Herzlichen Dank. - Dann können wir die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt beenden. Die Leitlinien der Landesregierung in der Drucksache 4/5138 sind zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Entwicklung von Alleen an Bundes- und Landesstraßen in Brandenburg

Konzeption der Landesregierung

Drucksache 4/5133

Außerdem liegt dazu der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/5201 vor. - Ich eröffne die Aussprache und gehe davon aus, dass Sie, Frau Staatssekretärin König, das Wort wünschen. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Die Alleenentwicklung und der Alleenerhalt ist ein erklärtes politisch und gesetzlich verankertes Ziel und für die Landesregierung ein wichtiges Thema, und zwar im Sinne eines touristischen und landschaftlichen Markenzeichens des Landes Brandenburg. Mit einem Alleenbestand von rund 2 400 km an außerörtlich gelegenen Bundes- und Landesstraßen - das sind immerhin 36,7 % der Bundes- und Landesstraßen - nimmt Brandenburg deutschland- und europaweit einen Spitzenplatz ein. Ziel soll und muss es sein, den nachfolgenden Generationen Alleen zu erhalten bzw. sie zu schaffen. Ich sage bewusst „sie zu schaffen“; denn gegenwärtig ist der Bestand der Brandenburger Alleen aufgrund der historisch bedingten Altersstruktur der Bäume gefährdet. 70 % der Alleebäume sind zwischen 80 und 100 Jahre alt. Viele Bäume sind stark geschädigt. Es gibt bereits viele Alleenabschnitte, die große Lücken aufweisen.

Gegenwärtig werden nicht unbeträchtliche Mittel, nämlich jährlich rund 8,1 Millionen Euro, für den Alleenerhalt inklusive Neupflanzung aufgewendet. Die Verantwortung für die Pflege und Finanzierung der Alleen tragen das Land Brandenburg und der Bund im Verhältnis 2 : 1. Das hat etwas mit der Auftragsverwaltung des Landes für Bundes- und Landesstraßen zu tun.

Bei der bestehenden Nachpflanzverpflichtung im Verhältnis 1 : 1, also nach dem Prinzip: „Für jeden gefällten Baum ein neuer Baum“, würde sich zukünftig ein erheblicher finanzieller Mehrbedarf für die Pflege, für notwendige Fällungen und Neupflanzungen ergeben, da wesentliche Anteile der Brandenburger Alleen eben aufgrund ihrer Altersstruktur an ihrem Lebensende angelangt sind.

Gleichzeitig sind bei Neupflanzungen aber auch die gegenwärtigen Anforderungen an eine moderne Infrastruktur zu berücksichtigen. Viele Bäume stehen in einem Abstand von nicht mehr als einem Meter am Fahrbahnrand. Andererseits gibt es Empfehlungen des Bundes zum Schutz vor Unfällen mit einem Aufprall auf Bäumen, die einen Abstand von mindestens 4,50 m vom Rand der befestigten Fläche vorsehen. Wir als Land Brandenburg sind Auftragsverwaltung des Bundes und haben uns natürlich an diesen Empfehlungen auszurichten. Daraus ergeben sich Konflikte zwischen der Alleenbewirtschaftung und der Straßenunterhaltung.

Im Juni 2006 hat der Landtag einen Beschluss zur Erhaltung der Brandenburger Alleen gefasst und die Landesregierung aufgefordert, eine Konzeption zur Entwicklung von Alleen an Bundes- und Landesstraßen mit entsprechenden Handlungsempfehlungen für die nächsten Jahrzehnte zu erstellen. Die vorgelegte Alleenkonzeption der Landesregierung ist das Ergebnis eines sehr umfangreichen Diskussions- und Abstimmungsprozesses unter Einbeziehung von externem Fach- und Sachverstand.

Erklärtes Ziel und strategischer Ansatz ist es, den Alleenbestand mit einer Länge von rund 2 500 km auf der Grundlage eines Alleenumbaus durch ein langfristig angelegtes Pflege- und Entwicklungskonzept zu erhalten. Wir wollen eine Verstetigung des Alleenbestandes durch eine ausgeglichene Altersstruktur erreichen und brauchen dafür konstante, langfristig

kalkulierbare Kosten für Pflanzung, Pflege, Unterhaltung und Fällung. Dieses Ziel wollen wir durch die Pflanzung von jährlich konstant rund 30 km Alleen erreichen. Da somit dann nicht länger proportional zur Anzahl der Baumfällungen gepflanzt wird, kann eine ausgeglichene Altersstruktur sicherlich langfristig erreicht werden.

Da eine Allee aus Abschnitten und nicht aus der Summe zusammenhangloser Einzelbäume besteht, wollen wir zukünftig die Betrachtung auf die Ebene der Alleenabschnitte verlagern und bei Pflanzungen neue Alleenabschnitte bilden. Lückenbepflanzungen sollen nur dort erfolgen, wo es pflanzenbaulich sinnvoll ist, und nur dann, wenn der Altersabstand zwischen Altbäumen und nachzupflanzenden Bäumen nicht zu groß ist das sind 10 bis 20 Jahre -; sonst wird es in der Bewirtschaftung sehr schwierig.

Alleen, die sich in Auflösung befinden, was es aufgrund der Altersstruktur auch gibt, sollten komplett ersetzt werden. Natürlich können einseitige Baumreihen zu Alleen ergänzt werden, wo es sinnvoll ist. Dabei wollen wir regionale Schwerpunkte berücksichtigen. Prägnante Alleeräume sollen gestärkt werden und regionaltypische Baumarten Verwendung finden.

Bei dem schon genannten Prinzip von 1 : 1 ist zukünftig die Bezugsebene das Alleennetz - nicht der Einzelbaum - in seiner Gesamtlänge und das über einen sehr langen Zeitraum. Das bedeutet zugegebenermaßen, dass sich der Bestand zunächst verringert. Wie genau, hängt vom Zustand der Alleebäume ab - es gibt ein prognostisches Alter der Bäume -, aber wir werden keinen Baum fällen, der vital ist und von dem somit keine Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht. Insofern kann das in der Konzeption nur eine Prognose sein.

Die Landesregierung ist sich bewusst, dass mit diesem Konzept in den nächsten 20 Jahren zunächst ein Rückgang der Gesamtlänge der Alleen verbunden ist und es weitere 20 Jahre braucht, um den Bestand im heutigen Umfang wiederherzustellen. Die Gesamtlänge ist jedoch sogar am Tiefpunkt dieser Entwicklung immer noch viel größer als in jedem anderen Bundesland. Auch das zeigt die Herausforderung, vor der wir stehen.

Bitte beachten Sie dabei, dass ein nicht geringer Anteil der Brandenburger Alleen an Bundes- und Landesstraßen im Wald gelegen ist. Hier wird es zukünftig nur im Einzelfall zu Neuanpflanzungen von Alleen kommen. Stattdessen wird sich der Anteil der Alleen in der freien Landschaft - das ist wieder wichtig - als touristisches und landschaftsprägendes Markenzeichen erhöhen.

Wichtig ist, dass es gelingt, einen nachhaltigen Alleenbestand für zukünftige Generationen aufzubauen, auch vor dem Hintergrund der dann auf einen längeren Zeitraum verteilten und damit eher zu schulternden finanziellen Belastungen.

Für die erfolgreiche Umsetzung des Konzepts ist eine gesetzliche Normierung der neuen Ansätze erforderlich, weshalb wir eine Ergänzung des § 31 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vorschlagen. Hierzu gab und gibt es eine sehr enge Abstimmung mit dem Umweltministerium. Auch ist es notwendig, das im Alleenerlass und in der HVE entsprechend zu verankern.

Der Alleenerhalt erfordert erhebliche finanzielle Mittel, die gegenwärtig und auch zukünftig aus dem Titel für Bau und Unterhaltung von Straßen zur Verfügung gestellt werden müssen. Zusätzliche Haushaltsmittel können nicht bereitgestellt werden. Insoweit sind Wunschvorstellungen nicht zielführend. Deshalb sind alle Finanzierungsmöglichkeiten, auch solche durch Dritte, im Rahmen der Flexibilisierung der Eingriffsregelung oder des Sponsoring, sowie die Ausnutzung der vorhandenen Leistungsfähigkeit zu prüfen.

Zur Unterstützung der Realisierung des Alleenschutzes auf der Grundlage des Ihnen vorgelegten Konzeptes ist daher vorgesehen, zusätzlich zur Straßenbauverwaltung die Forstverwaltung mit Aufgaben der Alleenunterhaltung zu betrauen. Hierzu befinden wir uns bereits in enger Abstimmung. Unsere entsprechenden Ressourcen im eigenen Lande werden wir sehr gut ausnutzen.