Thomas Domres

Sitzungen

4/5 4/6 4/7 4/8 4/9 4/10 4/11 4/14 4/15 4/17 4/18 4/19 4/20 4/21 4/24 4/25 4/26 4/27 4/29 4/31 4/34 4/35 4/36 4/38 4/39 4/40 4/43 4/44 4/45 4/49 4/53 4/54 4/55 4/56 4/57 4/59 4/61 4/62 4/64 4/65 4/67 4/68 4/69 4/70 4/71 4/73 4/74 4/75 4/76 4/79 4/80 4/81 4/82 4/84 4/86 4/87

Letzte Beiträge

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Beschlussfassung findet ein langjähriger Diskussionsprozess zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorläufig einen Schlusspunkt. Von „Ende gut, alles gut“ kann aber noch lange nicht die Rede sein, Herr Minister. Wieder einmal ist es der Landesregierung nicht gelungen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der im Einvernehmen mit den Kommunen beraten und beschlossen werden kann. Im Gegenteil, wieder liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der die Kommunen nicht mitnimmt und der, weil er von den Kommunen nicht mitgetragen wird, nicht mit aller Kraft mit Leben erfüllt wird. Das sind auf jeden Fall meine Erfahrungen aus verschiedenen Gesprächen.
Unsicherheiten und teilweise Ahnungslosigkeit in Bezug auf Personal, Anforderungen und nicht zuletzt IT-Ausstattung liegen vor. Hier rächt es sich wieder, dass die Kommunen nicht frühzeitiger, intensiver und verbindlicher in die E-GovernmentStrategie des Landes eingebunden worden sind. Der Koalition ist es wieder einmal nicht gelungen, die vielen Anregungen aus der Anhörung aufzunehmen, um mit diesen Hinweisen und Vorschlägen den Gesetzentwurf zu qualifizieren. Dazu später mehr.
Die Linke hat dem Plenum noch einmal zwei Änderungsanträge vorgelegt, die aus unserer Sicht zum einen die in der Anhörung geäußerten Anregungen der Ingenieur- und Architektenkammer aufnimmt und zum anderen den Umgang mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz vereinfacht. Meine Damen und Herren, die Anhörung am 20. Mai 2009 hat ergeben, dass die derzeitige Regelung des § 48 der Brandenburgischen Bauordnung europarechtskonform ist. Die Dienstleistungsrichtlinie findet auf den Beruf des Architekten keine Anwendung.
Die vorgesehene Änderung der Bauordnung lässt sich demzufolge nicht mit der Einführung eines Einheitlichen Ansprechpartners begründen. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung muss nach Ansicht meiner Fraktion von der Brandenburgischen Ingenieur- bzw. Architektenkammer geführt werden. Die Ausstellung der Bescheinigung durch irgendein Land kann keinesfalls den gesetzgeberischen Intentionen und den Anforderungen an den Schutz der Allgemeinheit entsprechen. Die Brandenburgische Ingenieur- bzw. Architektenkammer kann ihren gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, zum Beispiel die Überprüfung von Berufspflichten, nicht mehr gerecht werden, schon deshalb, weil einfach nicht bekannt ist, wer in Brandenburg überhaupt tätig ist. Aufgrund der großen Verantwortung der Bauvorlageberechtigten ist es zwingend erforderlich, dass auch eine Erfassung der im Land Brandenburg tätigen auswärtigen Ingenieure und Architekten mit der Möglichkeit zur Betreuung und Kontrolle erfolgt.
Was ist der Hintergrund der vorgeschlagenen Regelung? Vorgesehen ist, nun, nach einem bereits gescheiterten Versuch, den § 48 zu ändern. Wer einmal in der Bundesrepublik in die Liste einer Kammer eines Bundeslandes eingetragen worden ist, der muss sich woanders nicht mehr eintragen. Das klingt zunächst nach Erleichterung und Bürokratieabbau. Dennoch hatte der zuständige Fachausschuss bereits im Jahre 2008 eine solche Änderung mehrheitlich abgelehnt, auch bzw. gerade die Koalitionsfraktionen. Die Linke hatte von Anfang an Bauchschmerzen mit einer solchen Regelung. Dass die Änderung jetzt mit der Einführung des Einheitlichen Ansprechpartners durchgedrückt werden soll, ist an dieser Stelle bemerkenswert. Ob also die Dienstleistungsrichtlinie oder die Berufsanerkennungsrichtlinie hier Vorrang hat, scheint auch unter den Rechtsexperten sehr strittig zu sein und damit auch die Frage, ob eine solche Regelung so eingeführt werden muss oder nicht.
Nach Ansicht der Linken findet die EU-Dienstleistungsrichtlinie keine Anwendung, da die Berufsanerkennungsrichtlinie hier vorrangig ist. In diesem konkreten Fall sollen vor allen Dingen Doppelprüfungen ausgeschlossen werden. Dies wäre anerkennenswert, wenn sich die Koalition an ihre Zusage aus der Beratung des Wirtschaftsausschusses gehalten hätte. Ich erinnere Sie daran, meine Damen und Herren von der CDU, dass auch Sie Probleme mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung hatten. Sie sahen Änderungsbedarf und wollten eine Mitteilungspflicht der Baubehörde an die Ingenieur- und Architektenkammer beantragen. Aber wie so oft in den vergangenen Jahren handelte es sich wieder nur um eine Beruhigungspille: Aus den Augen, aus dem Sinn. - Ein Änderungsantrag liegt uns von Ihnen bisher nicht vor.
Sehr geehrte Damen und Herren, das europäische Recht schreibt nicht zwingend vor, dass die unteren Bauaufsichtsbehörden die Bauvorlageberechtigung prüfen müssen. Das europäische Recht gibt diese Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörden nicht vor. Man kann es so machen, muss es aber nicht. Das sieht das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes ebenso. Die Linke regt auch deshalb an, diese Regelung heute nicht zu beschließen, sondern noch einmal zu überdenken und insbesondere die rechtlichen Grundlagen dafür und ihre Auswirkungen nochmals umfassend zu prüfen.
Ein zweiter Punkt in der Debatte im Ausschuss war das Verwaltungsverfahrensgesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf be
absichtigt, das Verwaltungsverfahrensgesetz in seiner bisherigen Form als Vollgesetz abzuschaffen und stattdessen durch eine sogenannte dynamische Verweisung des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes als geltendes Recht einzuführen. Daneben würde aber ein Landesverwaltungsverfahrensgesetz bestehen bleiben, mit dem vom Bundesgesetz abweichende Regelungen normiert werden. Das führt nicht zu der in der Begründung angeführten Rechtsangleichung, da sich die einzelnen Landesverwaltungsverfahrensgesetze immer noch in Teilen unterscheiden.
Sehr geehrte Damen und Herren, strittig war auch die Frage, wo der Einheitliche Ansprechpartner angesiedelt werden soll. Warum es das Wirtschaftsministerium geworden ist, sei dahingestellt. Ob die richtige Entscheidung getroffen wurde, wird die Zukunft zeigen. Um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu verhindern, wird jetzt die gewählte Variante erst einmal Realität werden müssen. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich auf die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände.
Schade, dass es die Landesregierung wieder einmal versäumt hat, die kommunale Ebene zu stärken. Ich bedauere an dieser Stelle ausdrücklich, dass den vielen Bedenken nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Gerade aus den Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts zu Fragen der Konnexität sollte die Landesregierung endlich einmal die richtigen Schlussfolgerungen ziehen. Ebenso ist die Frage nach den Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung nicht abschließend und vor allem nicht zufriedenstellend geklärt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wesentlicher Punkt, der uns eine Zustimmung nicht möglich macht, ist die Frage der Konnexität und der unzureichenden Regelung zum Ausgleich der Kosten. Hierzu wird die Linke zu Beginn der kommenden Wahlperiode aktiv werden, um die derzeit noch nicht qualifizierbaren zusätzlichen Belastungen auszugleichen. Auch hier frage ich mich ernsthaft, warum die Landesregierung nicht endlich die von den Linken seit vielen Jahren geforderte Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden zur Anwendung der Konnexität in Angriff nimmt.
Letzter Satz, Herr Präsident.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der von der EU geforderte Ansprechpartner wird kommen. Das werden Sie mit Ihrer Mehrheit beschließen. Es wird kein gutes Gesetz. Es hätte ein gutes Gesetz werden können, Herr Schulze. Die Zeit und die Vorschläge waren da. Die Linke kann diesem Gesetz nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.
Meine Frage passt jetzt nicht mehr ganz. - Würden Sie mir Recht geben, dass die Linke sowohl im Ausschuss als auch bei den anderen Beratungen immer die Frage der Konnexität und die Frage der kommunalen Selbstverwaltung thematisiert und auch kritisiert hat, dass dort aus unserer Sicht erheblicher Nachholbedarf besteht?
Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Meine erste Frage bezieht sich auf das Engagement von Mitgliedern der „Kommissarischen Reichsregierung“, die bekanntlich schon Bestandteil des Verfassungsschutzberichtes war. Inwieweit liegen Ihnen diesbezüglich Erkenntnisse vor, dass dort Mitglieder der sogenannten Kommissarischen Reichsregierung aktiv sind?
Meine zweite Frage: Welche Erkenntnisse liegen Ihnen dahin gehend vor, dass Mitglieder des sogenannten Fürstentums Germania eindeutig antisemitische Bestrebungen verfolgen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland beschlossen. Ziel des Gesetzes soll es sein, einen Beitrag zur Sicherung von Stabilität und Beschäftigung in Deutschland zu leisten, Wachstumskräfte zu stärken und die Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise abzufedern und darüber hinaus die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu verbessern. Dass dieses Gesetz und die vorgenommene Schwerpunktsetzung je nach politischer Verortung auch anders gesehen wird, werden Sie sicherlich verstehen. Die Linke geht davon aus, dass die Einzelmaßnahmen des Konjunkturpaketes II unterschiedliche Wirkungen entfalten werden und die Konjunktur nur eingeschränkt stabilisieren wird.
Aber auch Teile der Wissenschaft sehen die Wirksamkeit des Konjunkturpaketes II sehr differenziert. Bestandteil dieses Gesetzes ist Artikel 7, das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder, kurz das Zukunftsinvestitionsgesetz. Unabhängig von der politischen Wertung der Einzelmaßnahmen gilt es, im Land Brandenburg die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die investiven Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können. Nun diskutieren wir hier und heute den Bericht der Landesregierung bzw. darüber, wie dieses Gesetz in Brandenburg umgesetzt werden und seine Wirkung entfalten soll. Der Bericht wurde dem Landtag bereits am 19. Februar zugeleitet und kann deshalb die aktuelle Situation natürlich nicht wiedergeben. Dazu später.
Zunächst möchte ich an dieser Stelle an die Auseinandersetzung erinnern, die es im Land Brandenburg gegeben hat. Da war zunächst der Streit mit den kommunalen Spitzenverbänden. Es war schon ein bemerkenswerter Vorgang, dass, nachdem die kommunalen Spitzenverbände ein gemeinsames einvernehmliches Verhandlungsangebot vorgelegt hatten, die Verhandlungen vonseiten der Landesregierung für gescheitert erklärt wurden. Begründung des Städte- und Gemeindebundes war:
„... weil die Verhandlungsführer des Landes am Ende der Verhandlungen nicht einmal mehr ansatzweise erkennen ließen, dass sie eine kommunale Entscheidungsmitwirkung akzeptieren. Stattdessen sollte das gesamte Fördervolumen und damit auch der kommunale Anteil ausschließlich vom Land mittels Förderrichtlinien nach Zielvorgaben des Landes vergeben werden.“
Dies war für die Kommunen untragbar.
Die Landesregierung war zum damaligen Zeitpunkt nicht in der Lage, zu einem tragfähigen Ergebnis mit den Kommunen zu kommen, und hat mit ihrer damaligen Verhandlungsführung die berechtigten Erwartungen der Kommunen enttäuscht. Die Linke hat von Anfang an gefordert, dass die Mittel direkt und unbürokratisch dort ankommen müssen, wo sie in den Kommunen dringend gebraucht werden. Wir haben erwartet, dass alle, Kommunen, Landesregierung und Parlament, an einem Strang ziehen. Dem war leider nicht so, und so ist es auch jetzt noch nicht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes hatte Recht, wenn er von einem schwarzen Tag für die kommunale Selbstverwaltung in Brandenburg sprach. Glücklicherweise wurde dann der Ministerpräsident wieder gesund, sprach ein Machtwort und machte von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch. Der ausgehandelte Kompromiss zwischen Landesregierung und Kommunen war überfällig und ist aus unserer Sicht ein Minimalkonsens. Die Linke bleibt dennoch bei ihrer Kritik an der vorgenommenen Mittelverteilung. Dass es auch anders geht, zeigen die Bundesländer Bayern und Sachsen. Sie reichen sogar 80 % an die Kommunen weiter.
Die Linksfraktion bleibt ebenso bei ihrer Kritik an dem von der Landesregierung gewählten intransparenten Verfahren. Für die Linke war und ist das damalig gewählte Verfahren untragbar. Wir hätten erwartet, dass der Ministerpräsident, ähnlich wie die Bundeskanzlerin, auch die Fraktionsvorsitzenden aller demokratischen Parteien in das Verfahren einbezieht. Dies war leider nicht so. Informationen kamen nur aus den Medien. Hier hat die Landesregierung mit Sicherheit noch viel Spielraum, ihre Arbeitsweise zu verbessern - zumindest für die nächsten sechs Monate.
Die Argumentation der Koalition und der Landesregierung auf die Forderungen meiner Fraktion nach einem Nachtragshaushalt, um sowohl das Parlament zu beteiligen als auch das Verfahren zur Verteilung der Investitionsmittel öffentlich und transparent zu gestalten, haben wir zur Kenntnis genommen. Wir teilen die Argumentation nach wie vor nicht und halten sie für politisch falsch.
Wann die Investitionsmittel im Land Brandenburg tatsächlich wirksam werden können, steht weiter in den Sternen, denn bisher konnte noch nicht ein Euro zusätzlich verbaut werden. Ein Nachtragshaushalt hätte Transparenz sowie das Mitspracherecht und die Kontrolle des Parlamentes gesichert, und dies nicht nur aus Gründen der Haushaltsklarheit und der Haushaltswahrheit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 20. Februar erklärte der Ministerpräsident anlässlich der Entscheidung zum Konjunkturpaket II im Bundesrat:
„Jetzt kommt es darauf an, dass mit den Geldern zügig nachhaltig wirkende Vorhaben angeschoben werden. Brandenburg gehört zu den ersten Bundesländern, die konkrete Schritte zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes schon vor der Bundesratsentscheidung beschlossen haben. Die Landesregierung und die brandenburgischen Kommunen werden alles tun, um der Krise schnell, energisch und wirkungsvoll entgegenzutreten.“
Mit etwas Abstand betrachtet, können wir heute sagen: Lasset den Worten doch endlich Taten folgen! Ich möchte erklären, warum. Nun, einige Wochen nach dieser Erklärung, kann man den Eindruck gewinnen, dass die Umsetzung etwas ins Stocken geraten ist. Ich sage ganz deutlich, dass für die Linke die Verantwortung dafür nicht nur, aber auch im Land Brandenburg zu suchen ist. So gibt es noch keine rechtsverbindliche Durchführungsbestimmung für die Kommunen. Kann es auch nicht, weil die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern immer noch nicht von allen Ländern unterschrieben und somit noch nicht verbindlich ist, war bisher immer vonseiten der Landesregierung zu hören.
Ich frage mich nur, wie die Sachsen das machen. In Sachsen gibt es bereits seit dem 17. März eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift verschiedener Ministerien zur Gewährung von Zuwendungen für Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen. Die Kommunen in Sachsen wissen also, woran sie sind. Das ist in Brandenburg leider wieder einmal nicht so. Fakt ist, dass heute immer noch eine große Unsicherheit im Umgang mit den Mitteln aus dem Konjunkturprogramm festzustellen ist. Zwei prominente Beispiele sind die Diskussionen in Potsdam und Schwedt.
Bemerkenswert dazu ist in diesem Zusammenhang die Debatte um die nötige Änderung des Artikels 104b Grundgesetz. In einem beschleunigten Verfahren soll nun der Artikel 104b Grundgesetz voraussichtlich bis Juli erweitert werden. Nach der Kompetenzerweiterung soll der Bund in außergewöhnlichen Notsituationen auch ohne eigene Gesetzgebungskompetenz Finanzhilfen gewähren dürfen. Dies, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, fordert meine Partei seit Jahren. Diese Änderung ist nur ein Teil einer notwendigen Grundgesetzänderung, um die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen generell neu zu regeln. Dies würde den politischen Willen voraussetzen, der im Moment leider nicht zu erkennen ist. Stattdessen wird weiter Flickschusterei betrieben.
Durch die Änderung des Artikels 104b Grundgesetz soll der Kreis der förderfähigen Investitionsmaßnahmen in den beschriebenen Förderbereichen erweitert werden. Die maßnahmebezogenen Zielvorstellungen des Investitionsgesetzes wie die energetische Sanierung zur nachhaltigen Entlastung der kommunalen Haushalte durch Senkung von Heizungs- und Betriebskosten sowie die Lärmschutzmaßnahmen für Straßen sollen weiter bestehen bleiben. Abwasser- und ÖPNV-Vorhaben sollen weiter unzulässig bleiben. Das Bundesministerium der Finanzen führt zu den Abgrenzungsschwierigkeiten des Investitionsbegriffes aus, dass der Begriff „insbesondere für energetische Sanierung“ als Anknüpfung an bestehende Bundesgesetzgebungskompetenzen zugleich als Verdeutlichung der ökologischen Zielsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes dient. Der Begriff „insbesondere für energetische Sanierung“ schließt jedoch andere Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht aus, so das BdF. Deshalb sei der Begriff derzeit so zu interpretieren, dass die energetische Nutzung prägend sein muss.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist alles andere als eine klare Regelung. Was bedeutet „derzeit“? Wie lange dauert „derzeit“? Auch unter diesem Gesichtspunkt finde ich die Verkündung des pauschalen Maßnahmebeginns durch den Finanzminister sehr mutig. Mutig deshalb, weil es für diejenigen Maßnahmen, die nicht förderfähig sind, und für die sonstige Infrastruktur, für die die Länder die alleinige Gesetzgebungskompetenz haben, die benannten Abgrenzungsprobleme gibt.
So geht der Städte- und Gemeindebund davon aus, dass der überwiegende Anteil der Investitionsvorhaben auf den Zeitraum nach der Grundgesetzänderung fallen wird. Damit geht wieder Zeit verloren. Das Zeitfenster für die Umsetzung wird kleiner, und die Baupreise werden steigen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da hilft auch eine laxe Erklärung, der Bundesfinanzminister werde nicht in jedem Dorf die Verwendung der Konjunkturpaketmittel kontrollieren, nicht wirklich weiter.
Noch einige Äußerungen zu den Risiken und Nebenwirkungen der geplanten Umsetzung: Die Linke sieht die gemeindescharfe Aufteilung von Bildungs- und sonstigen Investitionen problematisch. Da es hier mit Sicherheit eine Menge Konfliktpotenzial gibt, erwarten wir klare Regelungen.
Zu den Festlegungen für finanzschwache Kommunen: Den Vorgriff auf die Haushalte in den Jahren 2012 bis 2017 bei den unkalkulierbaren Steuereinnahmen und die damit verbundenen Risiken für die kommunale Finanzausstattung sehen wir nach wie vor kritisch und als Problem an. Wir werden uns sicher noch häufig mit dieser Problematik beschäftigen müssen. Allein die Bewirtschaftung der Mittel wird Fragen aufwerfen. Wir halten es für problematisch, dass die Kommunen zunächst in Vorleistung gehen müssen und erst später darüber entschieden wird, ob dieses dann bereits finanzierte Projekt mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket finanziert werden durfte. Sollte das Projekt nicht förderfähig sein, bleiben die Kommunen auf ihren Investitionskosten sitzen. Auch hier muss Klarheit her, Klarheit, meine Damen und Herren von der Koalition, zu der Ihr Entschließungsantrag nur einen unwesentlichen Beitrag leisten wird. Zum einen kommt er wieder einmal über einen Bitt-Katalog über Selbstverständlichkeiten der Landesregierung nicht hinaus. Zum anderen handelt es sich bei der Empfehlung an die kommunalen Spitzenverbände um den falschen Adressaten. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht.
Beruhigend ist an dieser Stelle, meine Damen und Herren, Herr Bischoff, dass Sie bestimmte Probleme ähnlich sehen wie wir, beunruhigend ist dann wieder, dass Sie mit Ihrem Antrag Placebos verteilen, also nichts klären und Ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.
Frau Kollegin, Sie hatten das Zeitfenster und die Zeitverzögerung hinsichtlich der Grundgesetzänderung angesprochen. Nun kann es durchaus sein - mein Vertrauen in die Kommunen ist bestimmt genauso groß wie Ihres -, dass trotzdem erst Planungsleistungen oder bestimmte Vorarbeiten erfolgen müssen und der Zeitpunkt 31.12.2010 möglicherweise nicht mehr zu halten ist. Deshalb wäre die Frage, ob Maßnahmen nicht auch später umgesetzt werden können.
Die zweite Frage ist: Verstehen Sie die Kommunen, die sagen, sie hätten bis heute noch keine Durchführungsbestimmungen und seien im Umgang mit den Konjunkturpaketmitteln sehr unsicher?
Ich habe dazu drei Nachfragen.
Erste Frage: Wenn es so ist, wie Sie beschrieben haben, dann frage ich mich, warum das in Sachsen geht - Sachsen hat bereits am 17.03. eine Verwaltungsvorschrift erlassen - und in Brandenburg nicht. Damit würden Unsicherheiten bei den Kommunen beseitigt werden.
Zweite Frage: Wird sich die Landesregierung im Rahmen der Föderalismusdiskussion dafür einsetzen, das Konnexitätsprinzip in das Grundgesetz aufzunehmen? Es gibt gegenwärtig die Regelung, dass der Bund keine Finanzbeziehungen zu den Kommunen hat, außer bei Aufgaben von Bundeswehrstandorten. Fordert die Landesregierung, das Konnexitätsprinzip in das Grundgesetz aufzunehmen?
Die dritte Frage hat mit dem Entschließungsantrag zu tun. Darin ist zu lesen:
„Dabei soll eine Vorfinanzierung durch die Kommunen möglichst vermieden werden.“
Das Verfahren, so wie ich es bisher kenne und wie es den Bürgermeistern und Landräten bisher vermittelt wurde, sieht vor, dass die Kommunen in Vorleistung gehen müssen. Also wäre mit diesem Entschließungsantrag eine Umkehr der Herangehensweise verbunden.
Herr Minister, gab es seitens des Innenministeriums eine datenschutzrechtliche Überprüfung der Datei „Gewalttäter Sport“? Wenn ja, mit welchem Ergebnis wurde diese Überprüfung vorgenommen?
Meine zweite Frage: Gibt es eine Übersicht, wie viele Brandenburgerinnen und Brandenburger in dieser Datei enthalten sind?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen letzten Tagesordnungspunkt findet so etwas wie eine Premiere hier im Landtag statt. Nach meiner Kenntnis wird dem Plenum erstmalig eine Petition zur Entscheidung vorgelegt. Um es gleich vorweg zu sagen, der Vorwurf, die Linke instrumentalisiere die Petition politisch, ist absurd. Warum, das möchte ich Ihnen gern darlegen.
Gemäß § 24 der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregung,
Kritik und Beschwerde an den Landtag, die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften und jede sonstige staatliche oder kommunale Stelle zu wenden. Es besteht Anspruch auf Bescheid in angemessener Frist.
Von diesem Recht haben die Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht und sich mit 16 Petitionen an den Landtag gewandt. Die zu verhandelnden Petitionen wurden von mehr als 1 900 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben. Bisher herrschte hier im Landtag Konsens über die Aufgaben und die Funktionen des Petitionsausschusses. Konsens war, dass der Petitionsausschuss den Bürgerinnen und Bürgern in Konflikten mit Behörden zur Seite steht und der Ausschuss bemüht ist, die in den Petitionen vorgebrachten Anliegen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu unterstützen oder aber zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden zu vermitteln.
Konsens war aber auch, dass der Petitionsausschuss Erschütterungen in der Gesellschaft registriert, ähnlich einem Seismografen, denn Petitionen spiegeln wider, was die Menschen im Land bewegt. Häufen sich Petitionen zu bestimmten Problemen von allgemeinem Interesse, so ist dies ein Frühwarnzeichen oder ein Hinweis für die Politik, dass Handlungsbedarf besteht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu keinem anderen Thema liegen dem Ausschuss zurzeit so viele Petitionen mit so vielen Unterschriften vor.
- Das wäre ja gut. - Die Petenten sind besorgte Eltern, Mitglieder von Elternbeiräten, Kita-Ausschüssen, sie sind Kommunalpolitikerinnen, Kommunalpolitiker oder Erzieherinnen oder Erzieher. Sie kritisieren die gegenwärtige Fachkraft-Kind-Relation, aber auch die nicht ausreichend bedachte Zeit für mittelbare pädagogische Arbeit. Ausgeführt wird die fehlende Beachtung von Vor- und Nachbereitung pädagogischer Arbeit, die fehlende Beachtung der Zusammenarbeit mit den Eltern, die fehlende Beachtung von Teambesprechungen und Fortbildungen, aber auch die unzureichende Beachtung von Ausfallzeiten wie Krankheit und Urlaub etc. durch die gegenwärtige Personalausstattung in den Kindertagesstätten. Diese wird als mangelhaft bezeichnet. Gefordert wird ein verbesserter Personalschlüssel, um die Qualität der Bildung und Betreuung in Kitas zu verbessern. Kaum ein anderes Thema wird im Land im Moment so heftig diskutiert wie der Tenor aller Petitionen, der Personalschlüssel in Kindertagesstätten.
Nun gab es im Vorfeld der heutigen Debatte die Frage, ob der Antrag der Linksfraktion überhaupt zulässig sei. Auch diese Frage wurde durch das Präsidium klar und richtig beantwortet. Gemäß § 4 Abs. 2 des Petitionsgesetzes kann eine Fraktion des Landtages oder können zehn seiner Mitglieder beantragen, dass eine Petition im Plenum des Landtages entschieden wird. Von dieser Möglichkeit hat meine Fraktion Gebrauch gemacht, weil die Petitionen grundsätzliche Forderungen an den Landtag formulieren, die Linke diese Forderungen teilt und unterstützt und den bisherigen Umgang mit diesen Forderungen seitens der Landesregierung nicht akzeptieren kann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sagte zu Beginn, dass der jetzt diskutierte Antrag ein Novum ist, der natürlich eine
Vorgeschichte hat. So hatte der Petitionsausschuss im bisherigen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 Petitionsgesetz Stellungnahmen von der Landesregierung eingeholt. Der Ausschuss hat gemäß § 4 Abs. 5 Petitionsgesetz von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, vor seiner Entscheidung die Stellungnahme eines Fachausschusses des Landtages einzuholen. Die Leitpetition wurde den Fraktionen im Dezember vergangenen Jahres zur Kenntnis gegeben.
Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde viel versucht, die Petitionen sach- und fachgerecht zu bearbeiten. Dennoch ist die Linke mit den bisherigen Antworten und dem bisherigen Arbeitsstand nicht zufrieden. Besonders die Stellungnahmen der Landesregierung bieten Anlass zur Kritik.
Ich sprach vorhin davon, dass gerade die Anzahl von Petitionen ein Hinweis für die Politik ist, dass ein bestimmter Handlungsbedarf besteht. Diesen Handlungsbedarf scheint die Landesregierung zwar auch wahrzunehmen, nur die Reaktionen darauf bleiben aus. Es nützt den Petenten überhaupt nichts, wenn das Bildungsministerium wie in den Stellungnahmen formuliert:
„Dabei haben alle Landtagsfraktionen und auch Minister Rupprecht im Namen der Landesregierung festgestellt, dass die strukturellen Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit in den Kindertagesstätten verbesserungsfähig sind.“
An anderer Stelle teilte das Bildungsministerium mit,
„dass die mit der gegenwärtigen Personalausstattung verbundenen Probleme im Hinblick auf eine weitere Qualitätsentwicklung im Bereich der frühkindlichen Bildung allerdings nicht zu übersehen sind.“
Den Hinweis, dass der Haushalt 2008/2009 keine Spielräume für entsprechende Verbesserungen vorsieht, kann man den Petenten mit Sicherheit ersparen, denn sie erwarten Lösungen.
Besonders deutlich, wie weit sich die Landesregierung von der Realität im Land entfernt hat, wird es dann mit der Aussage auch hier kann ich Ihnen ein Zitat nicht ersparen -:
„Im Übrigen ist hier nicht allein das Land in der Pflicht, das nur die Mindestpersonalausstattung gesetzlich geregelt hat. Bei Bedarf können die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die Träger der Einrichtungen zusätzliches Personal bereitstellen. Entsprechend hat auch der Landkreis Dahme-Spreewald für seinen Bereich beschlossen, ab September 2008 eine bessere Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen zu finanzieren.“
Wenn man diesen Satz wirken lässt und an die Finanzsituation vieler Kommunen denkt, wird einem doch ganz warm ums Herz.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Antrag wurden Ihnen dank der Verwaltung alle eingegangenen Petitionen und die Stellungnahmen des Bildungsministeriums und des Fachausschusses übergeben. Sie hatten also die Möglichkeit, sich mit den Petitionen und den einzelnen Stellungnahmen zu beschäftigen, und ich gehe davon aus, dass dies auch geschehen ist.
Verbergen möchte ich an dieser Stelle nicht meine Enttäuschung über die Stellungnahme des Fachausschusses. Darin
heißt es, aus Sicht des Ausschusses müsse es bezüglich der Qualitätsentwicklung mit der aktuellen Personalausstattung Diskussionen geben. Bei der Personalausstattung bestehe großer Nachholbedarf. Abschließend teilt der Ausschuss aber mit, sich im Rahmen zukünftiger Haushaltsberatungen zu einzelnen Punkten erneut zu verständigen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es reicht aus unserer Sicht nicht aus, nur Diskussionen zu führen, sondern Entscheidungen müssen her. Diese dürfen nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden.
Selbstverständlich.
Ich habe festgestellt, dass es keine zeitnahen Entscheidungen im Sinne der Petenten gibt, und es gibt keine Entscheidung, den Personalschlüssel zu verändern, und das ist das Problem!
Ich kann den Bürgerinnen und Bürgern nicht mitteilen, meine Damen und Herren und Herr Senftleben, dass der Landtag im Februar, also sechs Monate vor der Landtagswahl, in dieser Frage seine Arbeit einstellt und auf die kommende Wahlperiode verweist. Ich kann den Petenten nicht mitteilen, dass die demokratischen Fraktionen für die angesprochene Problematik Herr Senftleben hat es eben bestätigt - zwar sensibilisiert sind, Entscheidungen zur Personalausstattung aber dem neuen Landtag vorbehalten bleiben sollen.
Ich halte es für falsch, den Fakt, dass eine Umsetzung der Personalaufstockung geraume Zeit in Anspruch nehmen wird und nicht nur durch die Bereitstellung von Finanzmitteln erreicht werden kann, nicht durch einen Maßnahmenplan entsprechend zu untersetzen.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, beantragt meine Fraktion, gemäß § 7 Abs. 1 Punkt c) des Brandenburgischen Petitionsgesetzes der Landesregierung durch den Landtag zu empfehlen, auf Grundlage der aufgeführten Petitionen einen Stufen- und Maßnahmenplan zur Verbesserung der personellen Ausstattung von Kindertagesstätten zu erarbeiten und den Landtag im Mai 2009 darüber zu unterrichten. Der
zu erarbeitende Stufenplan soll folgende Eckpunkte enthalten:
Erhöhung des Personalschlüssels für Kinder von 0 bis 3 Erhöhung des Personalschlüssels für Kinder von 3 bis 5 Erhöhung des Personalschlüssels für Hortkinder Einbeziehung von Vor- und Nachbereitungszeiten in die Arbeitszeiten von Erzieherinnen und Erziehern Freistellung von Kita-Leiterinnen und Kita-Leitern für Leitungsaufgaben
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, neben den Petitionen ist bei der Staatskanzlei und hier im Landtag eine Vielzahl von Zuschriften eingegangen. Eine möchte ich in diesem Zusammenhang besonders hervorheben. So hat die SVV Potsdam am 28.01.2009 einstimmig beschlossen, die Landesregierung und den Landtag aufzufordern, den Betreuungsschlüssel mit Beginn des Kita-Jahres 2009/10 vor allem in der Altersgruppe 0 bis 3 auf 1 : 5, in der Altersgruppe 3 bis 6 auf 1 : 10 und auch in der Altersgruppe 6 bis 12 zu erhöhen und die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Dem ist nicht mehr viel hinzuzufügen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Petentinnen und Petenten verbinden mit den Petitionen Hoffnungen und wünschen sich Erfolg. Aus diesem Grunde bitte ich um Unterstützung für den vorgelegten Antrag. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hartfelder, ich möchte kurz auf Ihre eben gemachten Ausführungen reagieren.
Ich denke, dass das auch ein Stück weit unredlich ist, weil ich die Zahl 2015 nie in den Mund genommen habe. Ich habe gesagt, dass wir auf der Grundlage der Petition einen Stufen- und Maßnahmenplan brauchen.
- Das habe ich nie gesagt. Das ist Quatsch.
- Nein, das ist Quatsch. Das ist wirklich Quatsch. 2015, diese Zahl habe ich nie in den Mund genommen. Sie ist ja auch durch nichts begründet. - Punkt 1.
Punkt 2: Wenn Sie die Geschichte der Diskussion im Ausschuss hier nachvollziehen, müssen Sie auch erwähnen, dass wir in der vergangenen Sitzung keine Entscheidung haben wollten. Ich habe vorgeschlagen, dass eine Gruppe aus Vertreterinnen oder Vertretern der jeweiligen Fraktionen überlegen soll, wie wir den Bürgerinnen und Bürgern eine Antwort geben können, die von allen Fraktionen des Ausschusses mitgetragen werden kann. Selbst dieser Antrag, dieser Vermittlungsvorschlag wurde abgelehnt. Dann kam der Vorschlag - das ist durch das Petitionsgesetz gedeckt, Frau Geywitz, aber dazu sage ich nachher noch etwas -, eine Empfehlung an die Landesregierung auszusprechen, diesen Stufenplan und diesen Maßnahmenplan zu erarbeiten. Das ist keine Erpressung, sondern das sind die Möglichkeiten, die nach dem Petitionsgesetz gegeben sind.
Sie haben gesagt, wenn man böswillig ist, dann kann man das als Erpressung bezeichnen. Ich habe deutlich gemacht, dass ich überhaupt keinen Grund gesehen habe, den Ausschuss unter
Druck zu setzen. Ich habe nur die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, die es nach dem Petitionsgesetz gibt, eine Petition zu bescheiden. Davon habe ich gesprochen. Ich habe erstens nie die Zahl 2015 in den Mund genommen und zweitens den Ausschuss nicht erpresst. Das liegt mir völlig fern. Ich glaube, ich habe den Ausschuss in den letzten vier, fünf Jahren sehr überparteilich und sehr kompromissbereit geführt. Es gibt aber Punkte, bei denen dann auch mal Schluss ist.
- Nein, nein, nicht mit der Überparteilichkeit, sondern mit der Frage: Wie weit kann man sich verbiegen?
Ich habe überhaupt keine Lust, den Bürgern im Februar 2009 ein Schreiben zuzusenden und ihnen darin mitzuteilen, dass ihr berechtigtes Anliegen in dieser Legislaturperiode nicht mehr bearbeitet wird. Die SPD hat bisher nicht einmal gesagt, in welchen Stufen sie den Personalschlüssel der Kitas erhöhen möchte. Das zu unterschreiben weigere ich mich.
Sehr geehrter Herr Baaske! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen wurde sehr viel darüber diskutiert, mit welchen Maßnahmen man der Wirtschafts- und Finanzkrise begegnen kann. Da wurde über Konjunkturpakete und deren Umsetzung gestritten. Da wurden Schutzschirme für Banken und Konzerne gespannt, und nicht zuletzt wurde über eine andere Steuerpolitik diskutiert.
Ziel all dieser Maßnahmen soll sein, die Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise abzufedern, die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern und eine stärkere Binnennachfrage zu erzeugen, um - wie man so schön sagt - die Konjunktur anzukurbeln. Über die Wirkung der Konjunkturpakete, der Schutzschirme usw. und der damit verbundenen jeweiligen Instrumente wird man auch weiterhin trefflich streiten.
Gestritten wird in der Bundesrepublik, aber auch hier im Parlament - und das auch schon sehr lange - über den Sinn und Unsinn ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf arbeitsintensive Dienstleistungen. Neuen Schwung hat diese Diskussion durch den von der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr vorgelegten Richtlinienentwurf zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze bekommen. Mit dieser Richtlinie können in Europa Steuersätze harmonisiert werden, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen. Gleichzeitig wird die Kompetenz der Besteuerung von regionalen Dienstleistungen auf die Mitgliedsstaaten übertragen.
Vielleicht noch ein paar Worte rückblickend zur bisherigen Diskussion: Die Mehrwertsteuerharmonisierung ist in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand ausführlicher und intensiver Beratungen auf EU-Ebene gewesen. Verschiedene Regelungen und Entscheidungen verdeutlichen, dass einerseits der Wunsch besteht, die Mehrwertsteuersätze in gewissem Umfang zu harmonisieren. Andererseits soll dem Bedürfnis der Staaten Rechnung getragen werden, einen definierten Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung der Mehrwertsteuer zu haben. Ein Blick auf die ersten Harmonisierungsbestrebungen in der Vergangenheit zeigt dies deutlich. Bisher dürfen die EU-Mitgliedsstaaten die Mehrwertsteuer prinzipiell nur für einige Güter wie Grundnahrungsmittel, Zeitungen und Bücher ermäßigen.
Mittlerweile haben 22 von 27 EU-Ländern Ausnahmen von diesen Regelungen erstritten. So werden unter anderem in der Gastronomie in elf EU-Staaten reduzierte Mehrwertsteuersätze angewendet. Die Bundesregierung hat dagegen bisher von der Ausnahmeregelung keinen Gebrauch gemacht.
Im März sollen die Finanzminister der EU-Mitgliedsländer eine Grundsatzentscheidung über die reduzierten Mehrwertsteuersätze treffen. Während weitere EU-Mitgliedsstaaten bereits angekündigt haben, ermäßigte Mehrwertsteuersätze, zum Beispiel in der Gastronomie, einzuführen, will der deutsche Finanzminister von dieser Option keinen Gebrauch machen. Das hält die Linke für falsch, und deshalb möchte meine Fraktion die Landesregierung beauftragen, sich auf Bundesebene für eine positive Grundsatzentscheidung über die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen innerhalb der EU einzusetzen. Zum anderen möchten wir die Bundesregierung auffordern, von der Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive
Dienstleistungen in Deutschland zeitnah Gebrauch zu machen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Juli letzten Jahres hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf vorgestellt, nach dem die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze, die derzeit in Ausnahmefällen bis 2010 in einigen Mitgliedsstaaten möglich ist, fakultativ für die Mitgliedsstaaten generell eingeführt werden soll. Dieser Entwurf ist das Ergebnis einer Untersuchung und könnte der Weg für einen langfristig angelegten und rechtlich ausgewogenen Rahmen für ermäßigte Mehrwertsteuersätze freimachen, vor allem auf lokal erbrachte arbeitsintensive Dienstleistungen des Handwerks und des Gaststättengewerbes. Der Vorschlag ist zudem Bestandteil des angenommenen Small Business Act, mit dem Anreize für kleine und mittelständische Unternehmen und Unternehmensgründungen geschaffen werden sollen.
Es gibt viele Argumente für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf arbeitsintensive Dienstleistungen. Sie finden diese in der Richtlinie des Rates und im Bericht des Europaparlaments. Verbände, die die Einführung seit vielen Jahren fordern, sind der Hotel- und Gaststättenverband, aber auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Für den Hotel- und Gaststättenverband ist die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie und Gastronomie ein zentrales Thema. Dies hat der Verband auf verschiedenen Parlamentarischen Abenden und nicht zuletzt beim Neujahrsempfang vor wenigen Tagen deutlich gemacht; der Wirtschaftsminister wird sich daran erinnern und dessen Flugblatt ganz sicher kennen.
Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, verzeichneten Hotellerie und Gastronomie im Jahr 2008 ein Minus von 2,5 %. Vor allem im IV. Quartal rutschten die Umsätze in den Keller; im Dezember 2008 sank der Umsatz nominal um 3,7 % und real um 6,2 %. Das sind die schlechtesten Werte seit sechs Jahren.
„Seit Oktober sind die Auswirkungen der Wirtschaftsund Finanzkrise deutlich zu spüren.“
So kommentiert der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes die veröffentlichten Zahlen.
„Angesichts der Konjunkturaussichten blicken die Hoteliers und Gastronomen sorgenvoll in die Zukunft. Die Prognosen für das laufende Jahr lassen nichts Gutes erwarten. Die Ertragssituation unserer Betriebe ist gespannt. Der Unmut in unserer Branche wächst.“
So der Präsident.
„Unzufrieden sind die Hoteliers und Gastronomen mit dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung. Die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes wäre jetzt jedoch notwendig, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitionen zu ermöglichen.“
So weit der Hotel- und Gaststättenverband.
Die 7 % Mehrwertsteuer für die Hotellerie sollten auch in der Bundesrepublik eingeführt werden und wären für die einheimische Tourismuswirtschaft eine spürbare Entlastung und für die Branche ein echtes Konjunkturprogramm. Die zeitnahe Ein
führung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen in Deutschland ist in Zeiten der Rezession aus unserer Sicht eine wirksame konjunkturbelebende Maßnahme für viele kleine und mittelständische Unternehmen. Sie trägt zur Stärkung der KMU und der Binnenkonjunktur bei.
Lokal erbrachte arbeitsintensive Dienstleistungen führen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ist ein Instrument gegen die Schwarzarbeit und fördert die reguläre Nachfrage nicht nur in der Gastronomie. Erst gestern veröffentlichte das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln eine repräsentative Umfrage, nach der fast jeder dritte Bundesbürger Schwarzarbeiter beschäftigt. Am häufigsten werden demnach Handwerksarbeiten ohne Rechnung erledigt. Die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist im Hinblick auf das Steuersystem fast aufkommensneutral, da die geringeren Steuereinnahmen durch den Abbau der Schattenwirtschaft kompensiert werden.
Darüber hinaus werden die Steuersätze in der EU durch eine Verallgemeinerung harmonisiert. Bisher beziehen die Verbraucher in Grenzregionen wie im Ausland die niedrigen Mehrwertsteuersätze in ihr Konsumverhalten ein.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz war bereits Gegenstand verschiedener parlamentarischer Initiativen im Landtag. Ein Argument, warum unsere Position seitens der Koalition bisher nicht unterstützt wurde, waren die möglichen Einnahmeausfälle bei der Mehrwertsteuer und die Kritik an der durch die Linken vorgeschlagenen Kompensation, beispielsweise die Einführung einer Börsenumsatzsteuer. Nun, da die SPD mit aller Wahrscheinlichkeit mit der Forderung nach einer Börsenumsatzsteuer in den Bundestagswahlkampf zieht, bestünde doch die Möglichkeit, eventuelle Einnahmeausfälle auszugleichen.
Noch ein Argument für die aus unserer Sicht konjunkturbelebende Maßnahme der Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes: Dieser ermäßigte Mehrwertsteuersatz würde in Potsdam genauso wie in Frankfurt, in Cottbus und in Brandenburg an der Havel gelten, und selbst in Kümmernitztal gäbe es dann eine ermäßigte Mehrwertsteuer. Die Parteibücher der Bürgermeister und Landräte wären egal. Die Unternehmerinnen und Unternehmer und die Bürgerinnen und Bürger würden es Ihnen danken. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.
Seit Anfang 2001 arbeitet das Innenministerium des Landes Brandenburg mit dem Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen des Landes Berlin zusammen. Dieser führt seitdem seine Beratungen auch in Brandenburg durch.
Ich frage die Landesregierung: In wie vielen Orten wurden wie viele Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum von 2004 bis 2008 zu Problemen durch den Landesbeauftragten für die StasiUnterlagen des Landes Berlin beraten?
Ich frage Sie, Frau Ministerin: Gibt es seitens der Landesregierung die Vorstellung, diese Erfolgsgeschichte fortzusetzen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem im Dezember aufgrund der Entschärfung mehrerer Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg die Debatte zur Schlussrechnung verschoben wurde, steht sie nun heute auf der Tagesordnung. Der Grund für die Verschiebung ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der Konversionsprozess noch lange nicht abgeschlossen ist und dass noch jede Menge zu tun ist auf dem Gebiet der Konversion, der Kampfmittelberäumung und der Renaturierung ehemaliger Militärflächen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen - das habe ich für meine Fraktion von dieser Stelle aus sehr häufig dargelegt -, dass der von der Koalition und der Landesregierung gegangene Weg im Umgang mit dem WGT-Gesetz nicht der unsrige war. Wir wollten die Schlussrechnung später, zum Ende der EU-Förderperiode, und haben dazu einen eigenen Gesetzentwurf und andere Anträge eingebracht.
Die Differenzen zwischen der Koalition und der demokratischen Opposition waren so groß, dass wir schlussendlich bei der heutigen Schlussrechnung angekommen sind. Ich sage dies auch etwas wehmütig, weil auf der einen Seite sehr viel erreicht wurde. Herr Minister Speer sprach soeben davon; das würdige ich im Namen der Linksfraktion ausdrücklich. Auf der anderen Seite gibt es noch eine Menge Fragen, zum Beispiel, wie es mit der Konversion im Land weitergeht, wie sie künftig im Landeshaushalt abgesichert wird und, und, und.
Gut ist, dass die Frage des Dienstleisters frühzeitig geregelt wird. Damit ist wenigstens eine Forderung der Linken aufge
nommen worden.
Mit Schreiben vom 17.12. haben sich die kommunalen Spitzenverbände noch einmal an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und an den Wirtschaftsausschuss gewandt und über ein Schreiben an das MdF informiert. In diesem Schreiben werden verschiedene Problemkreise angesprochen, die sich aus der Einsichtnahme in die Unterlagen für die Schlussrechnung ergeben. Ich nenne aus Zeitgründen die Problemkreise nur stichpunktartig:
Erstens wird die Meinung geäußert, dass die Vorgehensweise unter Ziffer 2 der Schlussrechnung nicht dem geltenden Haushaltsrecht entspreche.
Zweitens wird die vorgenommene Risikobewertung kritisch angesprochen.
Drittens werden die unter Ziffer 4 dargestellten Erlöspotenziale und die Aufwendungen für die Bestandsflächen als nicht schlüssig bewertet. Unter anderem werden die veranschlagten Verwaltungskosten kritisiert und die Berücksichtigung dieser in der Schlussrechnung als nicht akzeptabel bezeichnet.
Viertens besteht aus der Sicht der Spitzenverbände Klärungsbedarf, wie mit der Liegenschaft Sperenberg verfahren werden soll und ob diese gegebenenfalls - aus verschiedenen Gründen vollständig aus der Schlussrechnung herausgenommen werden soll. Dies sehen wir auch so.
Die Spitzenverbände kommen zu dem Ergebnis:
„Im Ergebnis unserer bisherigen Prüfung müssen wir jetzt feststellen, dass eine ordnungsgemäße Abrechnung und eine Schlussrechnung des WGT-Liegenschaftsvermögens im Allgemeinen Grundvermögen mithin immer noch aussteht. Die bis jetzt vorliegende Schlussrechnung jedenfalls können wir nicht anerkennen.“
So die Spitzenverbände.
Die Reaktion der Landesregierung auf die Stellungnahme der Spitzenverbände ist der Linksfraktion nicht bekannt. Eine Information darüber wurde weder dem Finanzausschuss noch dem Wirtschaftsausschuss zur Verfügung gestellt. Wir gehen aber davon aus, dass solche Vorhaben wie die vorzunehmende Schlussrechnung mit einer größtmöglichen Übereinstimmung umgesetzt werden sollten. Diese kann ich bisher nicht erkennen.
Aus den bis jetzt ausgeführten Argumenten leiten wir folgende Forderungen ab:
erstens, dass sich die Landesregierung hinsichtlich der Übernahme von Sperenberg dafür einsetzt, dass sich auch der Bund angemessen an den zu erwartenden Aufwendungen für einen verwertungsvorbereitenden Rückbau und der Altlastensanierung bzw. der Kampfmittelbeseitigung beteiligt;
zweitens, dass unabhängig vom Außerkrafttreten des WGT-Gesetzes die Titelgruppe 65 im Einzelplan 20 - Allgemeine Finanzverwaltung - für die weitere Konversion des WGT-Liegenschaftsvermögens im Allgemeinen Grundvermögen erhalten
bleibt. Die benannte Titelgruppe ist dabei so auszugestalten, dass die vorgesehenen Fördergelder in Höhe von 21 Millionen Euro für Maßnahmen der Konversion als revolvierender Fonds zur Verfügung stehen. Aus dem Finanzministerium kam die Formulierung „quasi revolvierender Fonds“. Das war also eine Äußerung Ihrer Mitarbeiter, Herr Minister!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir einen letzten Satz: Auch wenn die Kyritz-Ruppiner Heide - Herr Minister Speer hat es angesprochen - noch nicht zum WGTLiegenschaftsvermögen gehört, sollte sich die Landesregierung verstärkt dafür einsetzen, dass die im Jahr 2004 abgebrochene Munitionsberäumung und andere Konversionsmaßnahmen auf dem Areal der Kyritz-Ruppiner Heide wieder aufgenommen und die vorgesehenen 210 Millionen Euro dafür zur Verfügung gestellt werden.
Im Übrigen ist es schon bemerkenswert, dass eine Kanzlerin den Gesprächswunsch zweier Ministerpräsidenten zu diesem Thema ausschlägt und auf die Gerichtsauseinandersetzung verweist. Was sagt eigentlich der CDU-Landesverband dazu?
Da der Landtag die Schlussrechnung nur zur Kenntnis nimmt und keine Abstimmung darüber vorgenommen wird, möchte ich erklären, dass ich meiner Fraktion die Ablehnung empfohlen hätte. - Danke sehr.
Herr Bischoff, Sie haben soeben von der Unterstützung der zivilen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide gesprochen. Wissen Sie denn, ob Herr Steinmeier diese Forderung unterstützt oder sogar aktiv unterstützt?
Herr Dombrowski, würden Sie mir Recht geben, dass mit dem Antrag niemand die richterliche Unabhängigkeit infrage stellen wollte, sondern dass es darum geht, dass es eine politische Entscheidung ist, inwieweit die Kyritz-Ruppiner Heide als Bombenabwurfplatz genutzt wird oder nicht?
Als Erstes hätte ich natürlich die Bitte nach dem Schreiben, weil wir die Antwort auf das Schreiben vom 24. November nicht haben.
Die zweite Frage ist, ob es vorstellbar wäre, ähnlich wie wir mit den anderen 100 000 ha verfahren sind, die Kyritz-Ruppiner Heide, wenn sie dann zivil genutzt wird, in ein Sondervermögen zu nehmen. Ich denke, dass die Kommunen, die Landkreise und auch das Land Brandenburg ein herausgehobenes Interesse an einer vernünftigen Entwicklung haben müssten.
In der Fragestunde am 18. Dezember 2008 erhielt ich auf die Frage: „Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung die vom Bund geforderte Unterstützung für finanzschwache Kommunen leisten, um die Investitionsmöglichkeiten von Kommu
nen in strukturschwachen Gebieten zu verbessern?“ die Antwort: „Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf die gestrige Regierungserklärung des Ministerpräsidenten.“ Ungeachtet dessen, dass diese Antwort wohl nicht mit Artikel 56 Abs. 2 der Landesverfassung vereinbar ist, hat der Ministerpräsident zu dieser Frage keine Aussage gemacht.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen wird sie die vom Bund geforderte Unterstützung für finanzschwache Kommunen leisten, um die Investitionsmöglichkeiten von Kommunen in strukturschwachen Gebieten zu verbessern?
Herr Staatssekretär, ich habe drei Nachfragen.
Die erste Frage: Gibt es Überlegungen in Ihrem Hause, eine erneute Investitionspauschale aufzulegen?
Die zweite Frage: Wie gehen Sie mit Kommunen um, die in der Haushaltssicherung sind? Stichwort: Kreditaufnahme. Ihnen ist untersagt, Kredite aufzunehmen. Nun gibt es schon Überlegungen in Kreisen, Kredite auch in Kommunen mit einem Haushaltssicherungskonzept zu genehmigen. Wie werden Sie damit umgehen?
Die dritte Frage: In den vergangenen Monaten und Jahren haben wir erlebt, dass bei der Förderung eine Fokussierung auf Wachstumskerne und auf Zentren stattgefunden hat. Werden die Maßnahmen, die aus dem Konjunkturpaket II kommen, ebenfalls diese Fokussierung haben, oder öffnen Sie die Förderung?
Herr Kollege, aus unserer Sicht ist es ein Manko des Berichts, dass sich die Aufgaben der Landesplanung, der Regionalplanung und der interkommunalen Zusammenarbeit in den Wachstumskernen ungenügend wiederfinden. Teilen Sie diese Auffassung? Was müsste man tun, um die Aufgaben von Politik, Verwaltung und die Wirtschaftsentwicklung der Wachstumskerne noch enger zu verzahnen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Kommunen haben 1,6 Milliarden Euro Schulden“ und „Steuerminus erwartet“ - das waren am vergangenen Montag zwei Schlagzeilen in verschiedenen Tageszeitungen. Sie werden sich sicherlich fragen, was diese Schlagzeilen mit dem vorgelegten Antrag zu tun haben. Ich meine, sehr viel, und möchte dies kurz erläutern.
Die Finanzbeziehungen zwischen den Kommunen und dem Land sind seit Jahren von unterschiedlichen Interessen und zunehmend von differenzierten Entwicklungen geprägt. Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg driftet die Finanzkraft der Kommunen immer weiter auseinander. Eine Neuordnung der Kommunalfinanzierung ist notwendig. Dabei geht es nicht darum, die Fähigkeit leistungsstarker Kommunen zu reduzieren, sondern darum, eine Ausgleichsfunktion zu schaffen.
Die Konsequenzen aus der wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Entwicklung und die daraus resultierenden Aufgaben erfordern dringend eine Neuausrichtung der Finanzbeziehungen und des kommunalen Finanzausgleichs im Land Brandenburg und darüber hinaus. Die Notwendigkeit, den kommunalen Finanzausgleich zu überarbeiten, hat selbst der Finanzminister in der Debatte zur Großen Anfrage „Kommunale Selbstverwaltung“ meiner Fraktion zugegeben und eine entsprechende Initiative angekündigt. Schon von daher hat unser Antrag eine Berechtigung und ist als Beitrag zu einer notwendigen Kommunalfinanzreform zu sehen.
Nachdem die letzte Kommunalfinanzreform 2002/03 auf ganzer Linie ein Flop war, wie Sie sich sicherlich erinnern werden, geht es aus unserer Sicht jetzt darum, den Einstieg in eine nachhaltige Reform der Kommunalfinanzen zu finden. Nur so kann erreicht werden, dass die kommunale Finanzausstattung verbessert und finanzschwachen Kommunen mehr Unterstützung gegeben wird und somit die Voraussetzungen für mehr öffentliche Investitionen geschaffen werden. Darüber hinaus muss die notwendige Handlungsfähigkeit der Kommunen, die bei vielen Kommunen in akuter Gefahr ist, erhalten werden.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage ein erster Schritt einer notwendigen Gemeindefinanzreform sein kann.
Aber auch ein anderer Aspekt ist in diesem Zusammenhang zu bedenken. Ein großer Teil der öffentlichen Investitionen, die durch die konjunkturunterstützenden Maßnahmen des Bundes und des Landes Brandenburg forciert werden sollen, fällt in den Aufgabenbereich der Kommunen. Durch die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage bekämen die Kommunen neue finanzielle Handlungsspielräume bzw. Kofinanzierungsmöglichkeiten von Bundes- bzw. Landesmitteln.
Wer wie ich in der vergangenen Woche im Wirtschaftsausschuss und im Finanzausschuss die Berichte der Landesregierung zum sogenannten Konjunkturpaket II und die damit verbundenen offenen Fragen zur Kenntnis genommen hat, der wird sicherlich auch bestimmte Handlungsnotwendigkeiten erkannt haben. Die Diskussion um einen notwendigen Nachtragshaushalt möchte ich an dieser Stelle nicht führen. Vielmehr möchte ich die Frage aufwerfen, ob alle Brandenburger Kommunen finanziell in der Lage sind, die mit dem Konjunkturpaket II verbundenen Maßnahmen auch in Anspruch zu nehmen. Wir meinen, dass sie es nicht sind und dass es deshalb vonseiten des Landes flankierender Maßnahmen bedarf.
Dies ist auch eine Forderung des Bundes, der Folgendes formuliert hat:
„Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die Mittel genutzt werden, um zusätzliche Investitionen auf den Weg zu bringen, die gerade auch in den finanzschwachen Kommunen wirksam werden sollen.“
Minister Tiefensee hat diese Aussage in den vergangenen Tagen mehrfach wiederholt.
In den erwähnten Ausschusssitzungen, wie übrigens auch in der heutigen Fragestunde, konnte von der Landesregierung zur Frage der Unterstützung finanzschwacher Kommunen noch keine befriedigende Aussage getroffen werden. Deshalb schlägt meine Fraktion vor, den brandenburgischen Städten, Gemeinden und Ämtern im Jahr 2009 im Rahmen einer kommunalen Investitionspauschale kurzfristig und unbürokratisch über die entsprechenden Landes- oder Kreisbehörden direkte zusätzliche Mittel für die Kofinanzierung von Maßnahmen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen insbesondere finanzschwache Kommunen Berücksichtigung erfahren, damit sie an den Maßnahmen des Konjunkturpakets partizipieren können.
Um dies zu finanzieren, schlägt meine Fraktion vor, die für 2009 im Haushalt geplanten Einnahmen aus dem Landesanteil der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 32 Millionen Euro den Kommunen für eine kommunale Investitionspauschale zur Verfügung zu stellen. Durch diese zusätzlichen Mittel sollen die Eigenanteile der Kommunen für die Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, welche mit dem ersten und zweiten Konjunkturprogramm des Bundes geplant bzw. verbunden sind, gesichert werden. Dies wäre eine erste flankierende Maßnahme des Landes zur Unterstützung der Kommunen.
Mit diesem Antrag möchten wir die Landesregierung des Weiteren dazu aufforden - ich hoffe auf Ihre Unterstützung -, sich über den Bundesrat zeitnah für eine Abschaffung der Gewerbesteuerumlage an den Bund einzusetzen. DIE LINKE ist der Auffassung, dass der Verzicht auf die Gewerbesteuerumlage ein Schritt hin zu einer dringend erforderlichen Gemeindefinanzreform sein könnte, mit der mittelfristig die kommunale Finanzsituation entscheidend verbessert werden kann. Ein Wegfall der Gewerbesteuerumlage würde zudem den Charakter der Gewerbesteuer als originäre Gemeindesteuer wiederherstellen.
Ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen, erahne ich schon Ihre Argumente, warum unser Antrag nicht zielführend sei und Sie ihn leider ablehnen müssen. Sie werden sagen, die Absenkung der Gewerbesteuerumlage wirke zu spät, zu ungenau und ungleichmäßig, um im großen Umfang und schnell die Wirtschaft vor Ort zu stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Argumentation würden Sie es sich sehr einfach machen, weil erstens die zu erwartende Minderung der Gewerbesteuer durch die Wirtschafts- und Finanzkrise und durch die falsche Steuerpolitik von Schwarz-Rot auch erst zeitversetzt bei den Kommunen ankommen wird und weil zweitens mit der Absenkung der Einkommensteuer der Gemeindeanteil ebenfalls sinkt und dies dringend einer Kompensation bedarf, weil sonst die Finanz- und somit die Investitionskraft der Kommunen weiter reduziert wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schlagen vor, die Gewerbesteuerumlage von den Gemeinden an die Länder zeitgleich abzusenken und sie schrittweise gänzlich wegfallen zu lassen.
Nun ist auch uns klar, dass das Land Ausgleichsinstrumente benötigt, um den Finanzausgleich im Land zu organisieren. Das wäre dann aber eine andere Debatte, die wir dringend führen müssen. Im Übrigen hat, wie wir in der vergangenen Woche gelernt haben, jedes Projekt seine Zeit.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Kanzlerin erwartet nach der Hessenwahl von der FDP „staatspolitische Verantwortung“. Na ja. Dann ist es wohl auch nicht zu vermessen, dass ich nach dem Parteitag der CDU und jetzt, da sie wieder in der Lebenswirklichkeit angekommen sein will, erwarte, dass sie im Geiste ihrer beschlossenen kommunalpolitischen Leitlinien Politik macht. Darin heißt es unter anderem:
„Die CDU steht für eine solide, nachhaltige und vorausschauende kommunale Finanzpolitik. Finanzielle Spielräume nutzen wir für zukunftsorientierte Investitionen, Schuldenabbau und Rücklagenbildung.... Wir wollen die finanzielle Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen erhalten und stärken.“
Das wollen wir auch und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Speer, den Vorwurf, dass der Antrag nicht durchdacht wäre, weise ich natürlich zurück.
Ich denke schon, dass die Linke einen Beitrag geleistet hat, um
eine neue kommunale Finanzreform anzuschieben. Ich glaube, die Frage der Gewerbesteuerumlage, die an den Bund geht, ist schon zu stellen. Darüber, denke ich, muss man diskutieren.
Dass der Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen nötig ist, habe ich deutlich gemacht. Ich glaube, dass wir im Land auch überlegen müssen, wie wir diesen Ausgleich viel besser gestalten können, als es gegenwärtig der Fall ist.
Frau Funck, Sie haben gesagt, Sie möchten eine Steuerreform. Ich sage, eine kommunale Finanzreform ist nötig, weil letztendlich in den Kommunen das passiert, was die Leute sozusagen erleben. Die Kommune entscheidet darüber, ob sich die Leute wohlfühlen oder nicht. Deswegen müssen wir die Kommunen in die Situation versetzen, dass sie ihre Arbeit auch leisten können. Ich glaube, viele Kommunen im Land Brandenburg - da gebe ich Frau Melior Recht - können dies. Es gibt finanzstarke Kommunen, die sich vieles leisten können; mein Kreis jedoch kann sich ein kostenloses Vorschuljahr nicht leisten. Dass alle Kinder die gleichen Chancen haben müssen, ist auch eine Frage der kommunalen Finanzpolitik.
Die Gewerbesteuer abzuschaffen ist von uns nicht gewollt gewesen; das wissen Sie auch. Wir denken eher, dass die Gewerbesteuer umgestaltet werden muss. Die Bemessungsgrenze für die Einbeziehung von Menschen, die Gewerbesteuer einzahlen - Freiberufler etc. -, muss möglicherweise ausgestaltet werden.
Klar ist auch - das ist sozusagen ein Fakt -, dass in vielen Kommunen bis zu 80 % der Unternehmen gar keine Gewerbesteuer zahlen. Die Frage, ob wir damit eine mittelstandsfeindliche Politik machen, möchte ich auch noch einmal stellen.
Zu Frau Melior: Sie haben von einem ersten Blick auf unseren Antrag gesprochen. Sie haben von einem zweiten Blick gesprochen. Vielleicht wäre ein klarer Blick gut gewesen.
Wir wollen, dass die kommunale Finanzsituation auch kurzfristig positiv verändert wird. Sie haben gesagt, das geht nur über einen Nachtragshaushalt. Genau darüber müssen wir reden. Sie haben gesagt, wir müssten über einen Nachtragshaushalt sprechen. Schon aus Gründen der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit wäre aus unserer Sicht ein Nachtragshaushalt notwendig. Deswegen werden wir auch an diesem Thema dranbleiben. Ich habe immer gesagt, dass die Finanzsituation im Land Brandenburg differenziert ist. Es gibt finanzstarke Kommunen, und es gibt finanzschwache Kommunen. Wir müssen einen Beitrag dazu bei der Umgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs leisten, mit dem wir dort etwas mehr Gleichheit hinbekommen.
Wenn Frau Melior sagt, das Ziel sei, die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu stärken, dann fehlen mir, mit Verlaub, dazu die Vorschläge der Koalition. Da habe ich nichts gelesen. - Herzlichen Dank.
Eine Nachfrage, Herr Minister: Sind in der jetzt in Rede stehenden Bausumme auch Lärmschutzmaßnahmen und Maßnahmen, die aus naturschutzfachlichen Gründen notwendig sind, enthalten, oder kommen diese noch hinzu?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz der Beteuerung des Verteidigungsministeriums, die militärische Nutzung des sogenannten Bombodroms in Nordwestbrandenburg nicht ausweiten zu wollen, reißt die Kritik an dem Vorhaben nicht ab. So bekräftigte unter anderem der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor wenigen Tagen das „Nein“ der dortigen Landesregierung zum Luft-Boden-Schießplatz. „Wir lehnen alle Planungen in diese Richtung ab. Der Schießplatz würde die erfolgreiche Tourismusentwicklung in der Region gefährden und das Leben der Menschen dort erheblich beeinträchtigen“, so der Ministerpräsident
Verschiedene Medien haben in den letzten Tagen berichtet, dass auf dem früheren sowjetischen Übungsplatz spätestens ab 2017 nicht nur Kampfflugzeuge im Tiefflug 1 700 mal pro Jahr den Einsatz gelenkter und ungelenkter Waffen üben, sondern auch bis zu 1 000 Mann starke Bodentruppen das Zusammenspiel mit den Fliegern exerzieren sollen. Das Nutzungskonzept sei nicht erweitert worden, ist vom Verteidigungsministerium zu hören. Bürgerinitiativen und Kommunalpolitiker befürchten dennoch, dass das sogenannte Bombodrom zum größten militärischen Übungsplatz Europas werden könnte.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat sie bezüglich einer Erweiterung des Nutzungskonzeptes für den geplanten Luft-Boden-Schießplatz?
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Es gab ja ein EU-Prüfverfahren wegen ungebremsten Kapitalflusses. Wie ist der Stand dieses Prüfverfahrens?
Ich habe zwei Zwischenfragen. Die erste Frage: Kennen Sie die Position der Prignitzer CDU zum Thema Erdverkabelung?
Die zweite Frage: Können Sie eine Zeitschiene nennen, wann möglicherweise Lösungen für Brandenburg angezeigt werden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 22. Februar 2006 haben wir an dieser Stelle über die Landestourismuskonzeption diskutiert und sie zur Kenntnis genommen. Diese wies aus unserer Sicht kleinere Mängel auf. Dennoch haben wir sie als gute Arbeitsgrundlage bezeichnet. Ein von mir kritisierter Mangel war, dass die in den Jahren 2005 und 2006 durchgeführte permanente Gästebefragung in dieser Konzeption noch keine Berücksichtigung fand. Mit Blick auf die bevorstehende ITB war dies jedoch nachvollziehbar, da dort die Fortschreibung der Landestourismuskonzeption vorgestellt werden sollte.
Im Jahr 2008 stehen wir vor einer vergleichbaren Situation. Es hat wieder eine landesweite Gästebefragung stattgefunden. Die Befragung wurde für das Land mit den Reisegebieten aus
gewertet. Es fanden in den Reisegebieten Veranstaltungen zu den Ergebnissen der Befragung statt. Zudem wurde mit den Verantwortlichen aus Politik, Verwaltung, Tourismusverbänden und den Leistungsanbietern vor Ort besprochen, wie Defizite beseitigt, Stärken ausgebaut und der Tourismus weiter entwickelt werden kann. Dies ist ein Grund für den vorgelegten Antrag.
Wir sind der Meinung, dass die Ergebnisse der Auswertung der Gästebefragung und die Schlussfolgerungen aus den landesweiten Auswertungsveranstaltungen in der vom Wirtschaftsminister angekündigten Halbzeitbewertung der Landestourismuskonzeption berücksichtigt werden sollten. Die besagte Halbzeitbewertung war für das Ende des Jahres 2008 angekündigt. Da der Wirtschaftsminister in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses noch keinen Termin für die Fertigstellung nennen konnte, gehe ich nun davon aus, dass an der Halbzeitbewertung mit Nachdruck gearbeitet und unser Antrag berücksichtigt wird. Dies steht im Übrigen im Einklang mit einem bereits gefassten Beschluss zur Überarbeitung der Branchenstrategien. Da die Landestourismuskonzeption die Branchenstrategie für die Schwerpunktbranche Tourismus ist, muss auch diese selbstverständlich überarbeitet werden.
Die Linke möchte mit dem vorgelegten Antrag erstens erreichen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, die Ergebnisse der sogenannten permanenten Gästebefragung - insbesondere die der Auswertung auf regionaler Ebene - im Rahmen der anstehenden Halbzeitbewertung der Landestourismuskonzeption zu berücksichtigen und einfließen zu lassen.
Zweitens möchten wir erreichen, dass die Landesregierung ein Konzept zur Förderung des Kinder- und Jugendtourismus entwickelt und es in die Landestourismuskonzeption integriert. Bestandteil dieses Konzepts sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität und die Sicherung der investiven Förderung sowohl für gemeinnützige als auch für private Einrichtungen im Bereich des Kinder- und Jugendtourismus sein.
Gerade die Kinder- und Jugenderholungszentren leisten eine hervorragende Arbeit und sind anerkannte Partner in den Regionen. Sie tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass wir wie in den vergangenen Jahren steigende Gästezahlen haben. Beklagt wird aber von den Trägern selbst, dass ein enormer Investitionsbedarf besteht. Hier sehen auch wir einen dringenden Handlungsbedarf.
Darüber hinaus soll das Konzept einen ressortübergreifenden Ansatz für eine deutlich engere und qualitativ bessere Verzahnung mit den Schulen in der Region Berlin-Brandenburg für Schulund Klassenfahrten erhalten. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben gestern über den Bildungsgipfel diskutiert, auf dem uns die Bundeskanzlerin erzählt hat, dass Bildung für alle wichtig sei. Wichtig sind auch Klassenfahrten für alle. Wir brauchen eine verbindliche Regelung dafür, dass jede Schulklasse mindestens einmal im Jahr eine Klassenfahrt machen kann, und zwar als Bestandteil des staatlichen Bildungsauftrags.
Diese Regelung muss so gestaltet sein, dass die Lehrerinnen und Lehrer entsprechend abgesichert sind und die Teilnahme der Kinder nicht am fehlenden Geld der Eltern scheitert. Gleiches gilt für Hortfahrten. An dieser Stelle sollte das Land nicht länger wegschauen. Hier brauchen wir Lösungen. Der eingerichtete Schulsozialfonds stellt kaum eine Lösung dar. Es wäre sehr schön, wenn die Landesregierung mit der Tourismuskonzeption klare Worte dazu sagen und entsprechende Maßnahmen einlei
ten würde. So könnten wir uns vorstellen, dass beispielsweise der Bildungsminister zu einer Schulfahrtenkonferenz einlädt. Auf dieser Konferenz kann dann präsentiert, informiert und vernetzt werden. Sie kann einen Beitrag zur Akzeptanzgewinnung, zur Motivierung, zur Profilierung und zur Imagegewinnung sein. Der Wirtschaftsminister und die Sozialministerin gehören dann natürlich mit an den Tisch.
Drittens geht es uns um die Förderung des barrierefreien Tourismus und darum, in der Landestourismuskonzeption den barrierefreien Tourismus als durchgängiges Prinzip weiter und noch intensiver auszugestalten. Die Fraktion DIE LINKE erkennt die Fortschritte im Bereich des barrierefreien Tourismus an, und uns sind auch die Bildungs- und Qualifizierungsangebote dahin gehend bekannt. Dennoch regen wir an, den barrierefreien Tourismus als Bestandteil in die Ausbildungspläne aufzunehmen und dann in den Prüfungs- und Ausbildungsverordnungen stärker zu berücksichtigen.
Bekannt sind aber auch Fehlentwicklungen, die uns gemeinsam nachdenklich stimmen sollten. Das fängt beim fehlenden Servicepersonal und schlechten bzw. gar nicht vorhandenen Ausstiegsmöglichkeiten auf Bahnhöfen an und hört bei neuen Investitionen zur Entwicklung einer Tourismusregion auf. Als Beispiel nenne ich den vor kurzem eröffneten Aussichtsturm innerhalb des IBA-Projektes „Wasserlandschaft Sebnitzer Seen“. In dieses Projekt sind mehrere Hunderttausend Euro an öffentlichen Mitteln geflossen. Das kritisiere ich nicht. Da der Turm aber nicht barrierefrei ist, sind viele Menschen von dessen Nutzung ausgeschlossen. Das kritisiere ich auf das Schärfste. Die Fraktion DIE LINKE fordert, dass touristische Projekte nur noch dann gefördert werden, wenn sie im Sinne eines Designs für alle, also barrierefrei, geplant und realisiert werden.
Dazu noch ein Beispiel aus der Praxis. Da es in der SPD-Fraktion zwei junge Muttis gibt, fällt es vielleicht etwas leichter, sich in diese Situation hineinzudenken. Stellen Sie sich vor, eine junge Familie geht mit dem Kinderwagen wandern und plötzlich bekommt sie den Eindruck, dass aus einem ausgewiesenen Wanderweg eine Panzerstrecke wird, auf der Pfützen und umherliegende Äste noch die geringsten Hindernisse sind. Das haben Sie bestimmt auch schon erlebt. Für Rollstuhlfahrer und junge Familien mit Kinderwagen oder auch für Seniorinnen und Senioren ist an dieser Stelle der Wanderweg meistens zu Ende.
Was will ich damit sagen? Ich möchte damit sagen, dass eine barrierefreie touristische Infrastruktur allen nützt und deshalb die Barrierefreiheit ein Grundprinzip werden muss.
Die Fraktion DIE LINKE fordert daher im Zusammenhang mit der Halbzeitbewertung einen Aktions- und Maßnahmenplan der Landesregierung zum barrierefreien Tourismus.