Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von einer Landesregierung erwartet man im Allgemeinen eine gewisse Seriosität und Fachkunde. Was uns diese Landesregierung heute vorgelegt hat, ist eine Frechheit oder ein neuer Beleg ihrer Unfähigkeit. In seiner 39. Sitzung am 22. November 2006 hat dieser Landtag Folgendes beschlossen:
„Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit die Gesamtausbildungsdauer für Lehrkräfte durch die Senkung des Vorbereitungsdienstes von 24 auf 12 Monate aufgrund von Anrechnung schulpraktischer Ausbildung während des Studiums verkürzt werden kann.“
Es sollte also geprüft werden, ob die Ausbildung verkürzt werden kann. Als Ergebnis dieser Prüfung teilt uns die Landesregierung nun mit, dass man das prüfen müsse. Uns wird hier ein knapp achtseitiger Bericht der Landesregierung vorgelegt, dem ich gern das Ergebnis des vom Landtag erteilten Prüfauftrags entnehmen würde. Stattdessen lese ich in diesem Bericht beispielsweise allerlei über die Beschlüsse zur und über die Umsetzung der Einführung lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge. Das ist mit Sicherheit hochinteressant, dürfte aber normalerweise nicht Inhalt dieses Berichts sein.
Dann heißt es endlich auf Seite 7 des Berichts, der die Möglichkeit der Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 12 Monate prüfen sollte: „Bei einer generellen Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 12 Monate wäre zu prüfen...“ Ein paar Zeilen weiter steht: „Es wäre insbesondere zu prüfen...“
Die Mehrheit des Parlaments war sich sehr wohl darüber im Klaren, dass es zu prüfen wäre. Deshalb wurde dieser Prüfauftrag auch erteilt, Herr Minister.
Als Ergebnis der Prüfung einer Frage erwarte ich Resultate und ganz bestimmt nicht, dass der Prüfer mir mitteilt, er müsse diese Frage prüfen.
Dafür scheint es zwei Gründe zu geben: Entweder hat die Landesregierung den Auftrag nicht verstanden, oder die Landesregierung geht wieder einmal davon aus, dass der Landtag sie wieder bejubeln und den Bericht einfach abnicken wird. Ich
schwanke also noch etwas. Entweder ich erkenne an, dass der Schüler Landesregierung immerhin mehr als sieben Seiten geschrieben hat, und gebe ihm noch die Note Vier für Fleiß, obwohl das Thema total verfehlt ist, oder ich unterstelle dem Schüler Landesregierung böswillige Arbeitsverweigerung und verpasse ihm für diese Frechheit eine fette Sechs.
Ich tendiere mehr zu Letzterem. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Für den Bericht, Herr Minister, bedanken wir uns nicht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich versuche, es ohne Schwankungen, sondern mit einer klaren Aussage hinzubekommen.
Wir sind als Parlament und Politiker immer davon abhängig, dass wir erfahren, was draußen im Land passiert, um das bei unserer Arbeit berücksichtigen zu können. Natürlich leben wir auch davon - das verfolgen wir als Regierung natürlich sehr genau, liebe Kollegen von der Fraktion DIE LINKE -, was die Medien uns mit auf den Weg geben. So kann man in einer Zeitung vom Sonntag unter der Überschrift „Bessere Lehrer für das Land Brandenburg“ nachlesen, dass es eine weitere Studie, nämlich von McKinsey, gibt, in der die PISA-Länder verglichen worden sind und herausgefunden worden ist, „dass der Schulerfolg nicht von der Schulstruktur, sondern insbesondere von der Qualität der Lehrer abhängig ist.“ Für uns heißt das Frau Geywitz hat es gerade gesagt -, dass dieses Thema mindestens genauso wichtig ist wie unsere Betrachtung, was für die Schülerinnen und Schüler im Bildungsalltag wichtig und notwendig ist.
Deswegen glaube ich, Frau Große, dass es kein Novemberfieber war, als wir uns im letzten November mit mehreren Anträgen für das Land, für die Schüler und für die Bildung stark gemacht haben, sondern es war unser Anliegen und unsere Aufgabe, in diesem Bereich besser zu werden, weswegen wir diesen Antrag gestellt haben. Ich habe heute den Wortbeiträgen der Parlamentarier entnehmen können, dass wir mit dem, was uns vorgelegt wurde, noch nicht ganz zufrieden sind. Die Argumente möchte ich nicht wiederholen, sie sind bereits genannt worden.
Ich fasse daher zusammen: Wenn wir einen Prüfauftrag geben und letztendlich einen ähnlichen wieder zurückbekommen, dann ist die Karte jetzt wieder bei uns im Landtag. Deswegen muss das Parlament jetzt doch eine Entscheidung treffen, um mit den Hinweisen dieses Berichts entsprechend umgehen zu können. Ich würde den Vorschlag gern aufgreifen, dass wir dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen des Bildungsausschusses noch einmal behandeln. Wir müssen es also heute nicht überweisen, und ich bitte daher, von kurzfristigen Anträgen abzusehen; denn wir haben das heute alle entsprechend ge
äußert. Wir werden dieses Thema künftig noch vertiefen können. Unsere zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer sollten es uns wert sein; denn diese sind nach McKinsey - wie gesagt - maßgeblich für den Schulerfolg und damit auch für unsere Schülerinnen und Schüler wichtig. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, nachdem wir am Ende der Rednerliste angelangt sind, stelle ich fest, dass Sie den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen haben, und schließe Tagesordnungspunkt 10.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wundert uns nicht. - Wir reden über den Landesnahverkehrsplan Land Brandenburg. Ich möchte daran erinnern, dass nach § 7 ÖPNV-Gesetz erstmalig bis Juni 2005 ein Landesnahverkehrsplan aufzustellen war. Das ist lange vorbei. Es gibt keinen Landesnahverkehrsplan. Der zuständige Minister für Verkehr hat das Gesetz bisher nicht erfüllt, sondern gegen dieses Gesetz verstoßen.
Jetzt soll das alles korrigiert werden. Das Infrastrukturministerium hat sich die Frist gesetzt, diesen Plan bis Dezember 2007 aufzustellen. Der zuständige Abteilungsleiter aus dem Infrastrukturministerium hat den zuständigen Fachausschuss im September über die Eckpunkte des künftigen Nahverkehrsplans des Landes informiert. Im Fachausschuss soll nun im Dezember Benehmen hergestellt werden, und ab 2008 soll dieser Plan in Kraft treten.
Ich könnte mir vorstellen, dass Sie dabei die Frage haben, was dann dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE soll, weil der Landesnahverkehrsplan ja auf einem guten Weg sei. Darauf kann ich Ihnen nur sagen: Wenn dem so wäre, würden wir uns freuen und auf das Endergebnis mit großer Spannung warten.
Wir warten nicht, sondern wir wollen heute mit Ihnen darüber diskutieren, welche qualitativen Ansprüche wir an diesen Landesnahverkehrsplan stellen. Dabei sind wir uns in vielen Fragen hoffentlich sowohl mit der CDU-Fraktion wie auch mit der SPD-Fraktion einig. Wir werden es sehen.
Phantom umher. Keiner kennt ihn, keiner hat ihn gesehen, keiner weiß, was in ihm steht, und keiner weiß demzufolge auch, ob sich die im ÖPNV-Gesetz festgeschriebenen Kann- und Sollbestimmungen im Landesnahverkehrsplan widerspiegeln.
Angekündigt war im Herbst 2006 eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit an der Erarbeitung des Landesnahverkehrsplans für Brandenburg. Diese sollte als transparenter Prozess mit breiter Einbeziehung der politischen Ebene und der regionalen Akteure gestaltet werden. In diesem Zusammenhang war die Hoffnung im Frühjahr 2007 groß, als vom Ministerium tatsächlich dieser angekündigte Dialog in Form der Bitte um Vorschläge, Ideen und Konzepte eingefordert wurde. Im Oktober - Sie werden sich erinnern - fanden dann Regionalkonferenzen statt. Der eine oder andere von uns hat daran teilgenommen. Dort wurde der aktuelle Sachstand den Teilnehmern leider nicht zur Kenntnis gegeben, sondern es wurden lediglich einige Auszüge referiert, genauso wie das schon im Infrastrukturausschuss stattgefunden hat.
Man habe, so wurde vonseiten des Ministeriums verkündet, die Stellungnahmen der Verbände und Organisationen intensiv gelesen. An welcher Stelle sie konkret ihren Niederschlag gefunden haben, wurde nicht erwähnt. Es sollten insgesamt 60 Stellungnahmen vorliegen. Ich wollte diese Stellungnahmen einsehen; das ist mir aber nicht gewährt worden. Mit dem Totschlagargument, Herr Klocksin, dass es nicht mehr Geld vom Bund gebe, dass die Zuständigkeiten beim Bund und bei der DB AG lägen, wurde jeder Vorschlag, soweit ich das von den Akteuren weiß, und jede Idee abgelehnt.
Ein zusätzliches Zugangebot - wegen extremer Nachfrage wird es das geben -, Aufbau der S-Bahn nach Falkensee und Velten, Veränderungen in der Linienführung bestimmter Strecken, Reaktion auf Einwohnerzuwächse im Umland von Berlin mit öffentlichen Angeboten zur Mobilität, Stärkung des Bahn- und Busangebots, verkehrspolitische bzw. verkehrsorganisatorische Maßnahmen, Verbesserung der Fahrgastinformation auf den Zugangsstellen - auf diese Forderungen gab es immer die gleiche Antwort in den Diskussionsrunden: „Kein Geld“ oder, was peinlicher ist, „Nicht zuständig“.
Die vom Verkehrsverbund erstellte Fahrgastpotenzialanalyse brachte leider auch keine Klarheit. Mittels statistischer Verfahren wurde aufgezeigt, wie Strecken unter 1 000 Fahrgästen pro Tag gestärkt und somit in ihrem Bestand gesichert werden können. Das war erst einmal ein guter Ansatz, den wir begrüßen, aber konkrete Aussagen zur Umsetzung gab es seitens des Verkehrsministeriums nicht, auch keine Äußerungen, wie damit künftig umgegangen werden soll.
Wohin die Reise bis 2012 mit dem Zug geht, ist nun klar: Es gibt keinen Ausbau des Angebots, keine grundlegende Angebotsverbesserung. Im Vordergrund steht das „Weiter so!“ der bisherigen Verkehrspolitik, zumindest solange der große Verkehrsvertrag mit der DB AG läuft, und das ist bis 2012.
Noch etwas zum Flughafen Schönefeld: Obwohl sich das Land beim Flughafenbahnhof in Schönefeld mit einer millionenschweren Bestellgarantie für Zugverkehre vom Hauptbahnhof Berlin zum BBI verpflichtet hat, bleibt die Anbindung des Flughafens - Sie haben das zur Kenntnis genommen, viele Kritikpunkte gibt es - völlig unzureichend. Ostbrandenburg und der grenzüberschreitende Verkehr sind vom Bahnverkehr abgehängt.
Insbesondere steht infrage, welche Fernverkehrsverbindungen den BBI erreichen werden. Dafür gibt es leider kein Konzept. Beispielsweise müssten die enormen Fahrgastzahlensteigerungen, die nach Inbetriebnahme des Nord-Süd-Tunnels eintreten sollten - der VBB hat von 15 % Fahrgastzahlensteigerung gesprochen, das ist ein sehr gutes Ergebnis -, in der Konsequenz zu einer Ausweitung des Bahnangebots insgesamt führen. Aber die Antwort lautet auch hier, dass dafür kein Geld vorhanden ist.
Insgesamt scheint der Landesnahverkehrsplan mehr Fragen offenzulassen, als er beantwortet. Wir kritisieren insbesondere, dass er nur den Zeithorizont bis 2012 hat. Das ist aus unserer Sicht viel zu kurzfristig und bietet keine Entwicklungsperspektiven für die Bahn. Aber gerade diese Entwicklungsperspektiven sind für einen Landesnahverkehrsplan zu eröffnen, und es ist ein langfristiges Konzept für die Mobilität in Verknüpfung von Bahn- und Busverkehr im Land bis 2020 zu entwickeln. An dieser Stelle wird es Sie nicht verwundern, dass ich hier insbesondere die Kollegen lobend hervorhebe, zu denen Herr Klocksin gehört, die mit vielen Akteuren zusammen ein Bahnkonzept bis 2020 erarbeitet haben. Ich könnte mir vorstellen, dass dies ergänzend in den Landesnahverkehrsplan einfließen kann, der gegenwärtig nur bis 2012 reicht.
Der Landesnahverkehrsplan enthält, soweit wir die Eckpunkte kennen, lediglich einen Leistungsumfang, wie er bereits jetzt feststeht. Wir sagen: Hier fehlt dem Verkehrsministerium der Mut zu Visionen und zu einem längerfristigen Ausblick. Es gibt auch keine Anstrengungen, künftig attraktivere Angebote zu fahren und Mobilität zu sichern und zu entwickeln. Das MIR bleibt mit dem Landesnahverkehrsplan, zumindest mit dem, was wir davon kennen, hinter den - da verweise ich auf das integrierte Verkehrskonzept des Landes von 2002 - selbst formulierten Ansprüchen zurück, die lauten: Mehr Verkehr auf die Schiene, Vorrang für den ÖPNV, Verbesserung des Modal Split zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs.
Heute stand das Landesentwicklungsprogramm zur Diskussion. Daher möchte ich auf den Grundsatz des § 7, Verkehrsentwicklung, verweisen. Es enthält viele gute Formulierungen. Von diesen ist der Landesnahverkehrsplan meilenweit entfernt. Es ist fraglich, ob die Kollegen, die den Landesnahverkehrsplan erarbeiten, das Landesentwicklungsprogramm überhaupt kennen. Deshalb haben wir in der Konsequenz noch einmal diesen Antrag gestellt, um mit Ihnen zu diskutieren, was notwendig in den Landesnahverkehrsplan aufzunehmen ist, nämlich genau die Dinge, die als Kann- oder Sollbestimmung im ÖPNV-Gesetz geregelt sind.
Als Erstes möchte ich darauf verweisen, dass der Landesnahverkehrsplan einen Rahmen für eine landesweit koordinierte Verkehrsentwicklung des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs bilden soll, dass der Plan bezüglich der Netz- und Linienentwicklung, der Entwicklung des Fahrgastaufkommens sowie der perspektivisch angebotsorientierten Gestaltung der Angebote eben die Ziele bis zum Jahr 2020 formulieren sollte: bessere Anbindung des BBI, Verbesserung des Schülerverkehrs...
- Wir sind Antragsteller, Herr Klocksin. Sie müssen auch einmal einen Antrag einbringen; dann können Sie auch länger reden.
Wir sagen noch einmal klar und deutlich: Wenn die Zeit bis Dezember nicht reicht, Herr Minister, nehmen Sie sich mehr Zeit - es hat bereits sehr viel Zeit gekostet -, aber öffnen Sie den Landesnahverkehrsplan für einen Horizont bis 2020, und beantworten Sie all die Fragen und gehen auf die Ansprüche ein, die das ÖPNV-Gesetz formuliert. Ich habe versucht, sie in Kurzfassung darzustellen. Deshalb rechne ich damit, dass die Kollegen der Koalitionsfraktionen unserem Antrag zustimmen. - Vielen Dank.