Diese Debatte hat also eine politische Dimension. Laut Grundgesetz und Landesverfassung sowie wegen der Verantwortung für die Geschichte und auch unserem Herzen nach sind wir verpflichtet, uns um die Zukunft des sorbischen Volkes zu sorgen.
Der Einigungsvertrag ist hier schon erwähnt worden. In den Regelungen dieses Vertrages und auch in den aktuellen Verhandlungen wird für den Bundeszuschuss keine konkrete, feste Höhe genannt. Das ist das Problem. Die hier bestehende Verantwortung ergibt sich abgesehen vom Einigungsvertrag auch aus der Unterzeichnung des Europäischen Minderheitenabkommens, das auch Sie, Frau Ministerin erwähnt haben. Das ist aber kein Kultur- und Bildungsabkommen, sondern ein Abkommen zum Schutz und zur Förderung von Minderheiten, darunter solche, die vom Aussterben bedroht sind.
Deshalb bitte ich Sie noch einmal sehr herzlich: Erhöhen Sie den politischen Druck! Nehmen Sie Ihren politischen Einfluss auf die Koalition auf Bundesebene wahr! Der Schutz der sorbischen Minderheit ist nämlich eine gesamtstaatliche, eine nationale Aufgabe.
Nun reden wir über die finanzielle Dimension. Bisher verliefen die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Zum Glück heißt es aufseiten Brandenburgs und Sachsens, dass sie den Bund weiterhin in der Verantwortung sehen und dass sie auch die jeweilige Landesförderung nicht zurücknehmen werden. Das ist gut. Es gibt hier allerdings ein großes Aber: Wenn wir bei dieser Position bleiben und der Bund ebenfalls bei seiner Position bleibt, dann wird es zu der Kürzung kommen. Wir tragen diesen Kampf letztendlich auf dem Rücken des sorbischen Volkes aus, und die dortigen Einrichtungen haben den Schaden. Man kann hier nicht einfach „wie überall Kürzungen wegen Finanzknappheit“ vornehmen, wobei ich diese Begründung bezweifele angesichts der doch so erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung und der höheren Steuereinnahmen und der Tatsache, dass wir hier ja lediglich über 1,2 Millionen Euro reden, die in den Haushalt eingestellt werden sollen. Angesichts dessen kann man hier nicht einfach „kürzen wie überall - wegen Finanzknappheit“. Diese Kürzungen würden zerstörend wirken. Deshalb fordere ich Sie noch einmal auf: Wirken Sie darauf hin, dass es nicht zu diesen Kürzungen kommt!
Woher Sie die Hoffnung nehmen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir hier auf einem guten Weg seien, weiß ich nicht. Wenn ich mir den Stil des Hauses des Kulturstaatsministers im Umgang mit der Finanzierung der Stiftung vor Augen führe, wenn ich sehe, wie Prüfberichte, die eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, benutzt werden und dass es bis heute keine Stellungnahmen der Regierungen gibt, aber immer mit festgestellten Missständen argumentiert wird, dann sa
sagt hat. Ich habe Ihnen erklärt, dass es in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 keinerlei Zusammenhang zwischen der Höhe der Bundesförderung und unserer Förderung gibt, sondern dass wir an dieser Stelle - als Signal und als Druckmittel gegenüber dem Bund - eine Sperre eingesetzt haben. Die Landesregierung hat in der gemeinsamen Kabinettssitzung und an anderer Stelle diesen Willen dezidiert zum Ausdruck gebracht - durch Geld, symbolisch und mit direkten Gesprächen. Wenn man alle Verhandlungen stets im öffentlichen Raum führte, wäre man bestimmt erfolglos; dessen bin ich ganz sicher.
Die Argumentationsschiene zu sagen: Es gibt eine bestehende Struktur, an der nichts geändert werden darf, und jetzt schaue ich einmal, ob es weniger oder mehr Geld gibt, halte ich für völlig falsch. Das betrifft die Stiftung für das sorbische Volk sowie die Strukturen, die es dort gibt. Es gibt - man denke an den Künstlerbund und andere - auch innerhalb des sorbischen Volkes ganz unterschiedliche Interessen. Wir müssen überlegen, wie man effiziente Strukturen schaffen kann und was die Zielstellung der Stiftung für das sorbische Volk ist. Zu sagen: Es gibt eine Struktur, die muss unverändert bleiben, und jetzt schaue ich einmal, ob es einen höheren oder niedrigeren Tarif geben soll, ist für mich eine primitive Vorgehensweise. Das ist unkreativ. Wenn wir in den letzten Jahren so gehandelt hätten, dann wären wir angesichts unserer Finanzsituation überhaupt nicht weitergekommen.
Ich kann in Richtung der Sorben sagen, dass ich optimistisch bin. Es braucht sich niemand in diesem Land Sorgen darum zu machen, dass die Landesregierung nicht zu den Sorben steht und dies sowohl finanziell als auch ideell zum Ausdruck bringt.
Damit sind wir für heute am Schluss der Debatte angelangt. Es gibt noch Meldungen für Kurzinterventionen. Frau Kaiser, bitte!
und gehe mit Ihnen absolut konform, dass man Minderheitenbelange nicht politisch und schon gar nicht parteipolitisch instrumentarisieren sollte. Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir das nicht tun.
Zweitens: Die Zuwendungen der Stiftung sind bereits einmal um 700 000 Euro gekürzt worden. Wenn Sie das kreativ nennen, - bitte. Weitere jährliche Kürzungen sind nicht zu verkraften, ohne dass es zu Schließungen kommt.
Drittens: Sowohl Herr Dr. Hoffmann als auch ich hätten heute gern darauf verzichtet, vor diesem Parlament Stellung zu nehmen, wenn es fraktionsübergreifend unproblematisch gewesen wäre, Konsens zu finden, dass der Vertreter der sorbischen Minderheit, Herr Konzack, dieses Anliegen hier und heute vertritt. - Vielen Dank.
Meine Großzügigkeit hat mich mich wieder dazu hinreißen lassen, in der Aktuellen Stunde eine Kurzintervention zuzulassen. Wir rechnen die einmal als zusätzliche Redezeit der Landesregierung an, nicht als Kurzintervention; denn die gibt es in der Aktuellen Stunde eigentlich nicht. Ich korrigiere mich hiermit.
Wir sind am Ende dieser Aktuellen Stunde, aber mit Sicherheit nicht am Ende der Diskussion über dieses Thema angelangt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 1.
Ich begrüße neue Gäste in unseren Reihen: Schülerinnen und Schüler des Erwin-Strittmatter-Gymnasiums Spremberg. Herzlich willkommen!
Wir beginnen mit Frage 1499 (Auszahlungsmodalitäten der Opferrente), die die Abgeordnete Dr. Münch stellt.
Am 01.09.2007 trat das Gesetz zur Opferpension in Kraft, nach welchem Opfer des SED-Regimes eine monatliche Zuwendung erhalten, wenn sie in der DDR als politisch Verfolgte mindestens sechs Monate im Gefängnis saßen. Die Auszahlung erfolgt einerseits über das Landesamt für Soziales und Versorgung und andererseits über die Landgerichte. Dabei ergeben sich offensichtlich im Auszahlungsmodus Schwierigkeiten. Angesichts der langen Dauer des Gesetzgebungsverfahrens und angesichts des teilweise fortgeschrittenen Lebensalters stößt dies auf das Unverständnis der Anspruchsberechtigten.
Daher frage ich die Landesregierung: Ab wann wird mit der Versendung der Bewilligungsbescheide bzw. der Auszahlung im Land Brandenburg begonnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Dr. Münch, die neue Regelung des § 17 a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ist am 29. August 2007 in Kraft getreten. Damit wird ehemaligen politischen Häftlingen in der DDR, die dort mindestens eine sechsmonatige Freiheitsstrafe verbüßt haben und heute in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, eine monatliche Zuwendung von bis zu 250 Euro gewährt. Vorbedingung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Rechtsstaatswidrigkeit der erlittenen Haft bereits festgestellt worden ist.
Über die Anträge von Personen, die über eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz verfügen, entscheidet das Landesamt für Soziales und Versorgung. Die Anträge von Personen, die von einem brandenburgischen Gericht rehabilitiert worden sind, sollen von dem jeweiligen Landgerichtspräsidenten bearbeitet werden.
Zur Umsetzung der Vorschrift des § 17 a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes haben mehrere Bund-Länder-Besprechungen stattgefunden. Damit sollte eine möglichst einheitliche Anwendung des Gesetzes erreicht werden. Die Regelung des Verwaltungsverfahrens - auch auf der Grundlage der von den Ländern getroffenen Übereinkünfte - sowie die Bereitstellung der notwendigen haushalterischen und personellen Mittel zur Durchführung des Gesetzes haben umfangreiche Vorarbeiten erforderlich gemacht. Auch zum jetzigen Zeitpunkt sind noch Detailfragen zu regeln.
Für die Zahlung der besonderen Zuwendung für Haftopfer wurde nach dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR im Einzelplan 04 Kapitel 040 40 ein außerplanmäßiger Titel 68 162 - Opferpensionen nach § 17 a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - eingerichtet. Mit der Einrichtung dieses Titels und der Bewirtschaftungsübertragung stehen den zuständigen Gerichten und dem Landesamt für Soziales und Versorgung im Rahmen der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2007 nunmehr die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung, sodass mit der Versendung der ersten Bewilligungsbescheide und der Auszahlung der besonderen Zuwendung begonnen werden kann.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung wird mit den ersten laufenden monatlichen Zahlungen am 1. Dezember 2007 beginnen. Für die Monate September bis November erhalten die Berechtigten die ihnen gegebenenfalls zustehenden Leistungen in Form einer Einmalzahlung.
Die Präsidenten der Landgerichte haben mit der Bescheidung der Anträge bereits am 12. November begonnen. Wegen des Antragsstaus werden zunächst die unproblematischen Fälle bearbeitet, in denen eine Auszahlung der Opferrente in voller Höhe in Betracht kommt. Bislang sind 75 Bescheide erteilt worden. Aufgrund der mehr als 4 000 zwischenzeitlich eingegangenen Anträge kann die Bearbeitung einschließlich der Auszahlung im Einzelfall jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Es gibt Nachfragebedarf. Bitte, Frau Dr. Münch. - Das hat sich erledigt. Vielen Dank für die Antwort.
Die Frage 1500 wird mit Frage 1513 (Verkehrssicherheit auf der Autobahn A 12) getauscht, die von der Abgeordneten Tack gestellt wird.
Der Ausbau der A 12 zwischen Fürstenwalde und Storkow - als eine Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit auf diesem Autobahnabschnitt - wird sich weiter verzögern.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen veranlasst sie, um schnell eine höhere Verkehrssicherheit auf der A 12 zu erreichen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, „Autobahnminister“ trifft es nicht ganz, wenngleich der Ausbau von Autobahnen natürlich in meine Zuständigkeit fällt. Das Thema Verkehrssicherheit liegt uns allen sehr am Herzen. Wir wissen, dass die A 12 eine der Autobahnen mit dem größten Unfallaufkommen ist. Im Jahr 2006 hatten wir dort leider 16 Tote und über 30 Schwerverletzte zu beklagen. Da muss etwas passieren.
Die aus unserer Sicht wichtigste Maßnahme ist die Installation der dynamischen Verkehrsbeeinflussungsanlage. Im Dezember dieses Jahres wird der Probebetrieb aufgenommen. Darum gab es lange Kämpfe, auch mit dem Bundesverkehrsministerium. Dank der Unterstützung seitens vieler Bundestagsabgeordneter war es möglich, die Anlage auf dem Abschnitt zwischen Müllrose und dem Grenzübergang zu installieren. Wir haben erreicht, dass - zumindest technisch - die Option besteht, sie in Richtung A 10 zu verlängern.
Sie sprechen konkret die Baumaßnahmen zwischen Storkow und Fürstenwalde an. Wie an anderen Stellen gab es leider auch hier Vergabebeschwerden. Eine Baufirma hat Klage beim OLG Brandenburg eingereicht, sodass die Baumaßnahmen leider nicht wie vorgesehen im zweiten Halbjahr 2007 durchgeführt werden konnten. Wir gehen davon aus, dass nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg im Frühjahr 2008 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Wir sind allerdings nicht in der Lage, darauf tatsächlich Einfluss zu nehmen. Uns, das Straßenbauministerium, bedrückt, dass wir zunehmend mit Klagen rechnen müssen. Wir sehen beim Flughafenbau und auch im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, dass es fast zum Sport wird, Klagen einzureichen. Dadurch geraten die Zeitpläne durcheinander.
Frau Tack, auf der A 12 gelten seit Jahren ein Überholverbot für Lkws - es hat sich gut bewährt - und vom Berliner Ring bis zum Grenzübergang Geschwindigkeitsbeschränkungen, sodass sich die Situation insgesamt zumindest stabilisiert hat. Im Jahr 2007 scheinen die Unfallzahlen niedriger zu sein als im Jahr 2006.
Wir setzen natürlich auch große Hoffnungen darauf, dass nach Weihnachten das Schengener Abkommen greift. Es wird zu einer Reduzierung der Verkehrsstaus vor Frankfurt (Oder) beitra