Protokoll der Sitzung vom 15.11.2007

Obwohl diese prekär beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen immer größeren Anteil der Leistungen, insbesondere für Lehre und Studierendenbetreuung, an den Hochschulen erbringen, bleiben sie auch von den Selbstverwaltungsgremien ausgeschlossen. Nicht nur in Bezahlung und Absicherung, auch im Bereich der Mitbestimmung sind sie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zweiter Klasse.

Nicht nur für die soziale Absicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses, sondern auch für den Erhalt und Ausbau der Qualität der Brandenburger Wissenschaftslandschaft ist die Schaffung attraktiver und langfristiger Perspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unbedingt notwendig.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Deshalb zielt unser Antrag darauf ab, Mindeststandards für den Bereich der Hochschulen zu schaffen. Lehraufträge sollen wieder auf ihre Kernfunktion reduziert werden. Zu diesem Zweck wollen wir den Umfang von Lehraufträgen auf 20 % des ge

samten Lehrangebots einer Hochschule begrenzen. Lehraufträge sollten hauptsächlich an Vertreter aus der beruflichen Praxis vergeben werden, für die der Lehrauftrag nicht die Haupteinkommensquelle darstellt. Für die Betroffenen, die hauptsächlich in der Lehre tätig sind, müssen sozial besser abgesicherte Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Um es klar zu sagen: Wir fordern nicht die Übernahme aller rund 900 Lehraufträge in feste Stellen. Das ist illusorisch. Es soll und darf auch weiterhin Lehraufträge geben. Wir sind aber der Meinung, dass Aufgaben, die nachweislich ein dauerhaftes Lehrangebot darstellen, entsprechend abgesichert werden müssen, sei es in dauerhaften oder in befristeten Stellen.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Die Lehraufträge, die weiterhin vergeben werden - darunter kann zum Beispiel ein Sprachkurs fallen -, müssen entsprechend dem tatsächlichen Arbeitsaufwand angemessen vergütet werden. Dazu fordern wir eine Anhebung des Mindeststundensatzes auf 25 Euro sowie eine Vergütung für mindestens die doppelte Stundenanzahl der jeweiligen Lehrverpflichtung, um eine angemessene Berücksichtigung der erforderlichen Vorund Nachbereitungszeiten sowie des Betreuungsaufwandes zu gewährleisten. Außerdem sollen sie für die Dauer ihrer Beschäftigung ordentliche Mitglieder der Hochschule und damit in ihren Rechten gleichgestellt werden. Das erfordert ihre angemessene Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung.

Zu dem Punkt des studentischen Tarifvertrages nur so viel: Er ist immer noch dringend nötig und wurde damals in diesem Hohen Hause für sinnvoll erachtet; ich erinnere mich zum Beispiel an den Redebeitrag der Kollegin Geywitz. Es hat leider seit unserem Antrag im September 2005 keinerlei Aktivitäten der Koalition oder der Landesregierung zu diesem Thema gegeben. Darum fordern wir das heute nochmals ein, gerade weil auch hier das Prädikat „prekär“ in vielen Fällen zutrifft.

Lehr- und Forschungstätigkeiten an Hochschulen dürfen nicht in prekären Verhältnissen stattfinden. Eine Verbesserung an dieser Stelle dient dem jeweiligen Menschen, dient der Qualität der Lehre - und damit den Studierenden - und letztlich dem Wissenschaftsstandort Brandenburg.

Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu, damit es zu dieser Verbesserung kommt und damit im Sinne von Max Weber Wissenschaft nicht nur Berufung, sondern auch Beruf sein kann. Vielen Dank.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält nun die Abgeordnete Geywitz.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was ist ein Lehrbeauftragter? Was soll er sein? Soll er an einer Universität so viel Geld verdienen, dass er davon auskömmlich leben kann, oder ist er ein Praktiker, der eine zusätzliche Bereicherung des Lehrbetriebs ist?

Ich erinnere mich: Als ich Studentin der Politikwissenschaft an der schönen Universität Potsdam war, hatten wir einen Lehrbeauftragten - der eine oder andere hier im Haus wird sich noch an Herrn Dr. Dr. Markus Vette erinnern können -, der bei uns ein Seminar über die Arbeit des Landtages Brandenburg abhielt. Ich war schon frühzeitig daran interessiert und habe es belegt. Ich weiß nicht mehr, welche Zensur ich von Dr. Dr. Markus Vette bekommen habe, aber ich weiß, dass er auf keinen Fall prekär beschäftigt war, auch wenn es ihm wahrscheinlich nicht immer gut gegangen ist. Was ist die Aufgabe von Lehrbeauftragten? Sie sollen eine Bereicherung sein. Das sage ich all jenen, die mit dem Wissenschaftsbetrieb nicht so vertraut sind.

Mit dem Antrag unterstellt die Fraktion DIE LINKE, dass an unseren Hochschulen massenweise Erwerbsverhältnisse begründet wurden und werden, durch die das Einkommen der Beschäftigten aufgrund ihrer Tätigkeit deutlich unter ein gesellschaftlich anerkanntes Niveau sinkt. So jedenfalls lautet die Definition von prekärer Beschäftigung. Davon kann jedoch keine Rede sein. §§ 51 und 54 Hochschulgesetz regeln eindeutig, dass Lehrbeauftragte nebenberuflich tätig sein sollen, dass Lehraufträge nur als Ergänzung des Lehrangebots für längstens zwei Semester erteilt werden können und dass mit Lehrbeauftragten keine Dienstverhältnisse begründet werden dürfen.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Studierenden von den Erfahrungen der Lehrbeauftragten profitieren sollen, die diese in ihrer beruflichen Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs gesammelt haben.

Für die Vergütung von Lehraufträgen existiert eine KMKRichtlinie, an die sich auch unsere Hochschulen halten. So wird für Lehraufträge, die besonders viel Vor- und Nachbearbeitungszeit benötigen oder für die ein ganz spezielles Fachwissen verlangt wird, in der Regel ein höherer Vergütungssatz gewählt. Die Richtlinie ist mittlerweile fünf Jahre alt. Es spricht einiges dafür, eine Anpassung nach oben zu prüfen.

Allerdings sehen wir die relativ schwierige Situation in Berlin: Dort hat man sich auf eine Mindestvergütung von ca. 21 Euro geeinigt. Die Gewerkschaft befürchtet, das sei eine Einigung „nach unten“, weil die meisten Vergütungssätze darüber liegen und man nun sagt: Das ist jetzt der Satz, den die meisten Lehrbeauftragten erhalten.

Im Übrigen können Lehrbeauftragte auf ein Honorar verzichten, beispielsweise im Rahmen einer Freistellung von ihrer hauptberuflichen Tätigkeit, nicht nur im öffentlichen Dienst. So viel zur Theorie, die meiner Meinung nach einleuchtend ist.

Dass in der Praxis für viele Lehrbeauftragte - mangels anderer Arbeitsangebote - Lehraufträge ihre Haupterwerbsquelle darstellen, ist beklagenswert, aber nicht vom Gesetzgeber intendiert. Dass in der Praxis die Hochschulen aufgrund ihrer chronischen Finanzknappheit bei der Bezahlung von Lehraufträgen nicht immer die höchste Vergütungsstufe wählen, kann man auch beklagen, aber aus der Sicht der Hochschulen verstehen.

Nicht verstehen kann ich jedoch den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, mit einer Vielzahl von Detailregelungen im Hochschulgesetz die Situation der Lehrbeauftragten zu „verschlimmbessern“.

Ohne ein gewaltiges Plus an Finanzmitteln für die Hochschulen - verbunden mit zahlreichen neuen Stellen - ließe sich dieser Vorschlag nicht umsetzen. Da jedoch kein zusätzliches Geld zu erwarten ist, würde der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE dazu führen, dass viele Lehrbeauftragte weder neue Lehraufträge noch eine Festanstellung an der Hochschule erhalten.

Da die Zahl der Lehrbeauftragten und ihre Situation angesprochen wurde, weise ich auf die sehr erkenntnissteigernde Antwort der Landesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Jürgens vom April dieses Jahres hin, aus der eindeutig hervorgeht, dass - erstens - Lehrbeauftragte nicht so schlecht vergütet werden, wie es hier unterstellt wird, und - zweitens - die Zahl der Lehrbeauftragten an den meisten Hochschulen seit 2005 sogar rückläufig ist, mit Ausnahme der Viadrina, die sich diesbezüglich eher dem Durchschnitt annähert.

Herr Jürgens hat erwähnt, dass er sich noch an meinen Redebeitrag zum Tarifvertrag für Studierende erinnern kann. Einen solchen Tarifvertrag würden wir in der Tat begrüßen. Wir haben damals - wie auch jetzt - darauf hingewiesen, dass Tarifverträge nicht in erster Linie auf Beschluss des Landtages Brandenburg in Kraft treten, sondern ein formales Prozedere einzuhalten ist. Ich unterstütze entsprechende Bemühungen, auch in der Tarifgemeinschaft der Länder zu einem einheitlichen Regularium zu kommen, was beim letzten Mal leider nicht gelungen ist. Eine Brandenburger Sonderlösung wäre insoweit wenig hilfreich. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank. - Für die DVU-Fraktion erhält der Abgeordnete Nonninger das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag will DIE LINKE die Landesregierung auffordern, die sogenannten prekären Beschäftigungen an Brandenburger Hochschulen zu verhindern. Dazu lässt sich Folgendes feststellen: Sogenannte atypische, prekäre Beschäftigungen sind mittlerweile seit vielen Jahren in Deutschland und anderen Industrienationen auf dem Vormarsch. Sie umfassen weite Teile der Wirtschaft in Deutschland; vor allem in den neuen Ländern ist ihr Anteil sehr hoch. Insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Freizeitindustrie, das Reinigungsgewerbe, Systemgastronomie, Einzelhandel, Transport und Logistik, Medien, Callcenter, Pflegedienste, Kunst, Kultur und Wissenschaft möchte ich hier stellvertretend erwähnen.

Prekäre Beschäftigung ist in diesem Staat durch die verfehlte Wirtschafts- und Sozialpolitik der Regierenden in Bund und Ländern nahezu zu einem Normalzustand geworden. Ver.di gab im September Folgendes bekannt: Mittlerweile üben 18 % aller Erwerbstätigen einen sogenannten Minijob aus, weitere 600 000 einen sogenannten 1-Euro-Job. 2,5 Millionen Deutsche erhalten Armutslöhne. Zudem sind 440 000 sozialversicherte Vollzeitkräfte auf Hartz IV angewiesen. 650 000 sind als Leiharbeiter beschäftigt. Das sind 100 % mehr als im Jahr 2003.

Dass nun gerade der von der Fraktion DIE LINKE anvisierte Hochschulbereich mit den geforderten Maßnahmen reglementiert werden soll, erscheint uns jedoch schleierhaft. Für die DVU-Fraktion steht außer Frage, dass prekäre Beschäftigung nicht zum Normalzustand werden darf. Das muss für alle Beschäftigten gelten. In diesem Zusammenhang möchte ich an den DVU-Antrag zur Einführung von Mindestlöhnen erinnern, der auch von Ihnen Linksaußen abgelehnt wurde.

Die Reglementierungswünsche der LINKEN im vorliegenden Antrag halten im Übrigen auch einer Einzelprüfung nicht stand. Bisher bestand Konsens darüber, dass den Brandenburger Hochschulen jegliche Form der Unterstützung für mehr Autonomie, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gehört. Nun soll den Hochschulen jedoch vorgeschrieben werden, dass Lehrbeauftragte für die Dauer ihrer Lehrtätigkeit sogar ordentliche Mitglieder der Hochschulen werden sollen. Für welche Dauer eigentlich? Auch für einen einmaligen Gastvortrag?

Fragwürdig bleibt auch die Reglementierung hinsichtlich des Anteils von Lehrveranstaltungen, welche durch Lehraufträge abgedeckt werden können. Es ist doch wohl im Ernst nicht davon auszugehen, dass die Hochschulen - überspitzt gesagt - die Mehrzahl ihrer Lehrveranstaltungen durch Lehraufträge abdecken werden. Die Forderung nach der maximalen Dauer von zwei Semestern für Lehraufträge ist im Übrigen bereits in § 55 Abs. 3 des Hochschulgesetzes geregelt. Die DVU-Fraktion hält die diesbezügliche Regelung gemäß § 55 des Hochschulgesetzes für ausreichend.

Über Punkt 2 Ihres Antrags haben wir bereits in der Plenarsitzung im Juni 2006 ausführlich debattiert. Die Tarifgemeinschaft der Länder und die Hochschulrektorenkonferenz haben jegliche tarifliche Lösung für studentische Beschäftigte an Hochschulen im Rahmen der Neufassung der bundesweiten Tarifverträge im öffentlichen Dienst abgelehnt.

Die Meinung der DVU-Fraktion hat sich seit der letzten Diskussion nicht geändert. Wir stehen für eine angemessene Bezahlung der studentischen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Finanzlage der Hochschulen sowie der Besonderheiten eines Jobs an der Hochschule, der sich oftmals als Sprungbrett in eine wissenschaftliche Laufbahn darstellt.

Mittelfristig sollte durch die Tarifpartner das gegenwärtig Machbare ausgelotet werden. Das heißt, es ist zu prüfen, für welche Beschäftigten künftig zusätzlich eine tarifliche Übernahme möglich ist. Einen Automatismus darf es hierbei jedoch nicht geben. - Danke sehr.

(Beifall bei der DVU)

Herzlichen Dank. - Bevor Herr Dr. Niekisch für die CDUFraktion das Wort erhält, begrüße ich im Plenarsaal Gäste aus Lauchhammer. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wieder einmal so weit - das zweite, dritte oder 15. Mal in den letzten bei

den Tagen -: Das Elend ist in Deutschland ausgebrochen. Die marxistische Verelendungstheorie feiert bei der LINKEN schon wieder einmal fröhliche Urständ.

(Beifall bei der CDU)

Ich fordere Sie und Ihren Fraktionsvorstand auf: Schalten Sie vom 19. Jahrhundert zumindest auf das 20., wenn nicht sogar auf das 21. Jahrhundert um! Schriften wie „Das Kapital“, „Das Elend der Philosophie“ oder „Was tun?“ haben ausgedient.

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

- Das zuletzt genannte Werk ist von Lenin, das weiß ich sehr genau.

Meine Damen und Herren von der LINKEN, wenn ich von hier vorn frei rede, passiert es auch mir manchmal, dass ich mich mit einem Namen oder einer Jahreszahl vertue. Solche Fehler wie in Ihrem Antrag wären mir jedoch nicht unterlaufen. Spätestens dem Fraktionsvorsitzenden wären sie aufgefallen. Wie können Sie in Ihrem Antrag Formulierungen aufnehmen, die genau das Gegenteil von dem erweisen - nach Zahlen und Fakten -, was Sie hier intendieren? Es gibt Stagnation und rückläufige Tendenzen. Wie kann in diesem Zusammenhang Max Weber zitiert werden, der in seiner Schrift „Wissenschaft als Beruf“ dafür plädieren wollte, dass junge Menschen über eine Teilbeschäftigung in die Wissenschaft hineinwachsen, eine Entlohnung erhalten und sich prüfen, ob im wissenschaftlichen Bereich tatsächlich ihre berufliche Zukunft liegen kann. Max Weber führen Sie als Kronzeugen für Ihre Behauptungen zu Beschäftigungsverhältnissen im Land Brandenburg an!

Diese Verelendungstheorie wird von der DVU-Fraktion auch noch aufgenommen. Mit Ihrem Niveau ist es zwar immer etwas schwierig, aber dass Sie schon Marxisten geworden sind und die sozialistische Verelendungstheorie auf Deutschland bzw. den Hochschulbereich übertragen, enttäuscht mich doch sehr.

Ich möchte kurz vorlesen, was Sie wollen: Nur noch 20 % der Lehrangebote an einer Hochschule sollen durch Lehraufträge abgedeckt werden. Diese sollen nicht länger als zwei Semester dauern. Als Untergrenze der Vergütung sollen 25 Euro je Semesterwochenstunde festgelegt werden. Hinzutreten soll ein Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte, was auch noch in eine eigene Personalvertretung münden soll.

Meine Damen und Herren, das, was Herr Schell mit der Gewerkschaft der Lokführer betreibt, ist ein Fliegenschiss gegen das, was Sie hier wollen. Das ist völlig überzogen; denn aus der Antwort auf die Anfrage, die Sie an die Landesregierung gerichtet haben, ersehen Sie, dass die Semesterwochenstunden durchschnittlich mit Beträgen zwischen 19 und mehr als 50 Euro vergütet werden. Im Jahr 2005 hatten Sie eine Anfrage gestellt, die Sie 2007 wiederholten. Dieser Gaul ist Ihnen offensichtlich noch nicht „totgeritten“ genug. Daher stellen Sie diese Art von Antrag. Ich wiederhole: Schalten Sie auf moderne Verhältnisse um! Seien Sie froh, dass an Hochschulen Berufstätige, Abgeordnete, Studenten oder wer auch immer die Möglichkeit haben, sich in der Lehre zu üben, Wissen, das sie sich angeeignet haben, zu vermitteln, und dass sie dafür gut entlohnt werden.

Wenn Sie Vergleiche zu Musikschullehrern und anderen Honorarkräften ziehen - deren durchschnittliche Entlohnung liegt bei 15 Euro -, dann ist Ihr Antrag geradezu zynisch, wenn so etwas herangezogen wird. Dieser Antrag entspricht nicht der Realität. Er entspricht nicht der Situation derjenigen, die einen Lehrauftrag haben. Ich kann nur sagen: Es ist hoch willkommen, dass es die Möglichkeit der Erteilung von Lehraufträgen gibt.

Sowohl bei der Gründung der Viadrina als Stiftungsuniversität als auch an anderen Stellen verlangten Sie immer mehr Autonomie für die Hochschulen. Mit Ihrem heutigen Vorhaben wollen Sie in die Autonomie, die wir an den brandenburgischen Hochschulen Stück für Stück umgesetzt haben, massiv eingreifen. Damit zeigen Sie wes Geistes Kind Sie sind. Die Sache ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält Frau Ministerin Prof. Dr. Wanka.