Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Welches Personal haben die Hochschulen? In allererster Linie Professoren, aber auch Lehrer im Hochschuldienst und wissenschaftliche Mitarbeiter. Sie alle müssen eine bestimmte Anzahl von Stunden halten. Außerdem hat die Hochschule die Möglichkeit, zusätzlich Lehraufträge einzukaufen. Das macht Sinn. Ein Beispiel: Im Zuge der EU-Osterweiterung entwickelt sich großes Interesse an Rumänisch. Wir haben ein breites Sprachenangebot. Wenn nun - nur hypothetisch - Rumänisch in größerem Umfang unterrichtet werden soll, dann wird ausgeschrieben, um jemanden zu finden, der Rumänisch unterrichten kann. Dafür wird ein Honorar gezahlt. Das ist auch günstig für die Studenten. Jetzt schreiben Sie in Ihrem Antrag, das dürfe nicht länger als zwei Semester dauern. Das verstehe ich überhaupt nicht. Der Lehrauftrag kann sich über fünf Jahre erstrecken, wenn Bedarf vorhanden ist. Danach brauchen wir vielleicht Chinesisch oder etwas anderes. Die Beschränkung auf zwei Semester ist mir völlig unerklärlich, sie ist widersinnig.
Mit der Möglichkeit der Erteilung von Lehraufträgen verbunden ist eine ganz wichtige Komponente - das gilt insbesondere für die Fachhochschulen, aber nicht nur für diese -: Neben den Professoren, die vielleicht bis zur Rente an der Hochschule tätig sind, können Leute aus der Praxis gewonnen werden, die den Studenten ein topaktuelles Angebot unterbreiten können. Ich nenne als Beispiel Marketing. Natürlich haben wir Professoren in Betriebswirtschaft, die dieses Fach unterrichten. Aber es schadet überhaupt nichts - im Gegenteil, es nützt etwas -, wenn der Unterricht mit Leuten aus der Praxis verstärkt wird. Am Montag ist der Zukunftspreis Ostbrandenburg vergeben worden. Unter den Preisträgern ist eine Firma, die in 36 Länder importiert. Wenn die Marketingfrau dieser Firma einmal zwei Stunden lang erläutert, wie man in Brandenburg im Moment mit Kunden umgeht usw., dann hilft das den Studenten, dann ist das nützlich. Das kann der Professor nicht leisten. Deswegen sucht er Leute aus der Praxis, die seinen Unterricht ergänzen können. Das ist hochattraktiv, und ich will es überhaupt
nicht einschränken, sondern eher ausbauen. In unserem Gesetz steht eindeutig, dass zur Ergänzung des Lehrangebots Lehraufträge erteilt werden können; eine Ausnahme gilt für die Filmhochschule. Die Gefahr, dass der größte Teil des Angebots für Studenten über Lehraufträge erledigt wird, besteht also nicht. Warum soll ich dann eine 20%-Klausel einführen? Warum müssen wir alles totregeln? Vielleicht sind es einmal 30 %, ein anderes Mal nur 10 %. Ich wiederhole: Ich will keine Einschränkung. Ich glaube, ich habe illustriert, dass Lehraufträge kein Ersatz, kein Ausdruck von Mangel sind. Sie sind substanziell notwendig für die Herstellung des Praxisbezugs.
Zwei Beispiele: Margarethe von Trotta, eine herausragende Regisseurin, gibt gerade drei Wochen lang an der Filmhochschule Blockseminare. Der Einfluss dieser drei Wochen ist vielleicht größer als manches gesamte Semester.
An der Fachhochschule Wildau ist zurzeit Herr Schwarz, Chef vom BBI, als Lehrbeauftragter tätig. Glauben Sie nicht, dass es günstig ist, wenn er in den Lehrveranstaltungen zur Logistik Dinge erklärt?
Diese Komponente will ich überhaupt nicht einschränken, im Gegenteil. Deswegen soll keinerlei Reglementierung erfolgen.
In Ihrem Antrag stellen Sie die These auf, einige Lehrbeauftragte könnten von ihrer Lehrtätigkeit nicht leben. Das ist richtig. Der Lehrbeauftragte für Rumänisch ist vielleicht Schriftsteller oder Übersetzer und muss schauen, dass er Aufträge bekommt. Aber es kann doch nicht Aufgabe der Hochschulen sein, die Vollbeschäftigung dieser Leute zu garantieren! Das geht doch gar nicht! Die Hochschulen wären tot, wenn sei alle Lehrbeauftragten fest anstellen würden.
Ich verstehe die Logik, dass diejenigen, die Lehraufträge haben, ordentliche Mitglieder der Hochschule sein müssen und an der Selbstverwaltung zu beteiligen sind, überhaupt nicht. Das ist ja obskur. Jetzt sollen sie auch noch zusätzlich zu ihrem Lehrauftrag von vielleicht zwei Stunden pro Woche ständig da sein, um an der Selbstverwaltung teilzunehmen; denn diese erfordert Präsenz und Engagement. Damit tut man weder den Lehrbeauftragten noch den Hochschulen einen Gefallen.
Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag eine Vergütungsuntergrenze von 25 Euro pro Stunde. Dazu verweise ich auf die KMK-Richtlinien, die wir umgesetzt haben. Wir bieten keine Lehraufträge für 6 Euro an. Die Spanne reicht an Universitäten von 21,40 Euro pro Semesterwochenstunde bis über 50 Euro. An Fachhochschulen reicht die Spanne von 16 Euro bis 36 Euro.
Die Fachhochschule Eberswalde verfährt zum Beispiel wie folgt: Wenn im Bereich Holztechnik Bedarf an einem Lehrauftrag besteht - einschließlich Abnahme von Prüfungen und Betreuung von Abschlussarbeiten -, dann wird danach der Honorarsatz festgelegt. Einmal sind es vielleicht 36 Euro, ein anderes Mal sind es 20 Euro. Eine klar bestimmte Leistung wird mit einem bestimmten Stundensatz abgegolten. Ich finde, das ist ein vernünftiges Verfahren.
gesagt, Kritik am Berliner Senat ist mir immer willkommen. Dort hat man gerade 21 Euro als untere Grenze festgesetzt. Ob 25 Euro oder 21 Euro - wenn jemand zwei Semesterwochenstunden unterrichtet, kann er davon nicht leben. Das ändert überhaupt nichts an der Gesamtsituation.
Die KMK-Richtlinie haben wir im Frühjahr dieses Jahres aufgehoben. Wir wollen nicht mehr alles regeln - weg damit. In Brandenburg gilt wieder das, was vorher galt. Wir haben mit den Hochschulen darüber diskutiert, ob etwas verändert werden soll. Ich würde es ganz freigeben. Wir können uns auch über Untergrenzen unterhalten. Die Hochschulen selbst wollen nach obenhin freier sein, um hochattraktive Leute einkaufen zu können. Sie haben auch mehr Geld dafür. Alle Mittel, die wir jetzt im Rahmen des Hochschulpaktes ausreichen, können dafür eingesetzt werden. Es erfolgt keine deputatwirksame Anrechnung. Das ist also eigentlich eine tolle Sache.
Nun gibt es einzelne Lehrbeauftragte, die unterrichten, ohne Geld dafür zu bekommen. Wenn jemand die Lehrbefugnis hat und behalten will, dann muss er regelmäßig nachweisen, dass er Lehrveranstaltungen hält. Wenn jemand nach Potsdam kommt, der etwas unterrichten kann, was wir gerade nicht brauchen - warum sollen wir den bezahlen? Wenn er seine Leistungen an der Hochschule anbieten und damit nachweisen kann, dass er Lehrveranstaltungen hält, dann ist das vernünftig. Diese Klientel gehört im Regelfall nicht zu den sozial Bedürftigen. Das können Sie mir glauben.
In Ihrem Antrag steht das schwierige Wort „Prekarisierung“, also immer mehr schlechtere Beschäftigung. Schauen Sie sich doch einmal die Zahl der fest Beschäftigten bei uns an! Anders als Mecklenburg-Vorpommern haben wir - da schaue ich in Richtung Finanzminister - in diesem Bereich das Personal halten können, auch wenn wir sonst an allen Ecken und Enden sparen. Wir haben die Zahl der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter - aller, die mit Lehre zu tun haben - gesichert. Da wird nicht gekürzt, obwohl wir in anderen Bereichen restriktiv sind. Die in der Lehre Tätigen bekommen sogar mit dem Tarif steigende Gehälter.
Eine letzte Bemerkung zu den studentischen Hilfskräften. Deren Tätigkeit ist außerordentlich wichtig. Sie gehen nämlich nicht bei EDEKA Kisten auspacken, sondern arbeiten an der Hochschule, was ihnen auch nutzt, weil sie etwas lernen. Die Gelder dafür haben wir verstärkt. Es gab immer Bemühungen, einen entsprechenden Tarifvertrag auszuhandeln. Dagegen habe ich nichts. Das können wir aber nicht in Brandenburg allein machen; dafür ist die Tarifgemeinschaft der Länder zuständig. Herr Jürgens, dieses Bemühen hat nicht im Jahr 2005 mit dem letzten Antrag der Linkspartei.PDS geendet, sondern noch im letzten Jahr gab es eine große Runde dazu. Ich habe, wie gesagt, nichts gegen einen solchen Tarifvertrag, aber es gibt dafür weder eine Mehrheit noch den nötigen Druck. Die Beschäftigten des Landes erhalten im nächsten Jahr Gehaltssteigerungen. Diese schlagen voll auf die Gehälter der studentischen Hilfskräfte durch, das heißt, sie werden auch ohne Tarifvertrag realisiert.
Immer dann, wenn ich an meine eigene Studienzeit denke, wird mir bewusst, dass man bei einer wissenschaftlichen Hilfstätigkeit sehr viel lernt. Ich habe bei Prof. Laßner, den Sie kennen, ein Jahr lang Aufgaben korrigiert. Ich musste mir die Lösungsansätze von 60 Studenten ansehen und versuchen, mich in de
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal fühle ich mich wie im Biologieunterricht, wenn der pawlowsche Reflex erläutert wird: Wenn ein Hund Futter angeboten bekommt, bildet er Speichel. Wenn parallel dazu eine Klingel betätigt wird, bildet der Hund - nach mehrmaliger Wiederholung der parallelen Vorgänge - irgendwann auch dann schon Speichel, wenn nur das Klingelzeichen ertönt. Ich habe das Gefühl, dass genau das hier passiert: Wenn von uns, der Fraktion DIE LINKE, ein Antrag eingebracht wird, dann löst das bei Ihnen den Reflex aus: Draufhauen, ohne zu lesen, was in dem Antrag steht und was in der Debatte vorgetragen wird.
Sie müssen einfach einmal zuhören, was hier gesagt wird, und dürfen nicht nur lesen, was im Antrag steht, Herr Kollege Niekisch.
Wir haben sehr wohl gesagt, dass wir es sehr sinnvoll finden, die Möglichkeit von Lehraufträgen an den Hochschulen zu haben. Wir haben sehr wohl gesagt, dass wir nicht dafür sind, alle Lehrbeauftragten an den Hochschulen einzustellen. Wir haben wahrgenommen, dass es Bedarf an zusätzlichen Angeboten gibt. Das alles habe ich gesagt. Sie müssen nur einmal zuhören. Dass man eine Beschäftigung hat - das hat Kollege Görke gerade schon dazwischengerufen -, heißt eben nicht, dass diese auch existenzsichernd ist.
Herr Niekisch, wenn Sie uns auffordern, die modernen Verhältnisse wahrzunehmen - gerade Sie von der CDU mit Ihrem Familienbild! -, dann finde ich das ziemlich absurd.
Ich bin Kollegin Geywitz dankbar. Sie hat den Unterschied dargelegt zwischen der Theorie, die es gibt und die auch im Hochschulgesetz steht, und der Praxis, die an Hochschulen teilweise vorherrscht. Es besteht nämlich leider- ich muss wirklich sagen: leider - ein Unterschied zwischen dem, was im Hochschulgesetz festgelegt ist, und dem, was an der Universität real passiert. Das weiß Kollegin Geywitz noch aus ihrem Erleben als Studentin an der Universität Potsdam; ich kann das bestätigen.
Es gibt tatsächlich Lehrbeauftragte, die über Semester hinweg ständig für einen Hungerlohn Aufgaben der Lehre erfüllen und davon nicht leben können. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt. Es geht uns um diese wenigen Personen, die von ihrer Dauertätigkeit an der Universität nicht leben können. Wir wollen keine prekäre Beschäftigung an den Hochschulen. - Danke schön.
Herzlichen Dank. - Die Ministerin hat drei Minuten länger als geplant gebraucht. Deshalb besteht für die anderen Fraktionen die Chance, eine zusätzliche Redezeit von drei Minuten wahrzunehmen. - Frau Geywitz schüttelt mit dem Kopf. - Herr Dr. Niekisch ebenfalls. - Herr Nonninger hat nicht zugehört. Herrn Jürgens stelle ich die Frage auch noch einmal, aber auch er möchte nicht mehr. Dann schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den vorliegenden Antrag in der Drucksache 4/5288, eingebracht von der Fraktion DIE LINKE. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Es ist mehrheitlich gegen diesen Antrag gestimmt worden. Er ist somit abgelehnt.
Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Umsatzsteuerpflicht von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Umsatzsteuerpflicht für Arzneimittel muss weg. Dazu muss die Liste der Umsatzsteuerbefreiungstatbestände im § 4 des Umsatzsteuergesetzes um einen zusätzlichen Passus ergänzt werden. Es gibt viele Gründe, warum die Umsatzsteuerpflicht auf verschreibungspflichtige Arzneimittel unsozial, für die Krankenkassen und die Wirtschaft schädlich und darüber hinaus aus gesundheitlichen Gründen geradezu widersinnig ist.
Deutschland und erst recht Brandenburg befinden sich wegen der Agenda 2010 bereits heute auf dem Weg in die Zweiklassenmedizin; denn aufgrund immer neuer sogenannter Reformen seitens des Bundesgesundheitsministeriums sinkt das Niveau der medizinischen Versorgung in Deutschland zunehmend bei gleichzeitig steigenden Kosten für die Patienten.
Brandenburg ist als Flächenland mit einem im Bundesvergleich besonders niedrigen Einkommensniveau von dieser Entwicklung besonders betroffen. Die Techniker Krankenkasse wies am 2. November dieses Jahres darauf hin, dass die Arznei
mittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in den ersten drei Quartalen 2007 um 7,7 % angestiegen sind. Sie forderte angesichts des enormen Zuwachses eine Abschaffung der Mehrwertsteuer oder zumindest die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 % für Medikamente. Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse warf der Bundesregierung vor, bei den Ausgaben für Arzneimittel selbst einer der größten Kostentreiber zu sein, weil sie Anfang 2007 die Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 % erhöht habe.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände wies unter Bezugnahme auf die Techniker Krankenkasse letzte Woche darauf hin, dass ohne die Mehrwertsteuererhöhung die Ausgaben für Medikamente in den ersten drei Quartalen dieses Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum um nur 3 % gestiegen wären. Somit seien 4,7 Prozentpunkte des Ausgabenwachstums in den Monaten Januar bis September finanzpolitisch begründet. Aus diesem Grund schloss sich der Spitzenverband der deutschen Apotheker der Forderung der Techniker Krankenkasse nach Abschaffung oder zumindest Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel an.
Eine Mehrwertsteuer von 7 % auf Arzneimittel würde das Gesundheitssystem um 2,5 Milliarden Euro pro Jahr entlasten, eine Abschaffung der Mehrwertsteuerpflicht, wie von der DVUFraktion gefordert, um nahezu 5 Milliarden Euro. Wir alle wissen, dass sich die zunehmenden Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zulasten der Patienten insbesondere dadurch zunehmend negativ auswirken, dass immer mehr verschreibungs- und apothekenpflichtige Arzneimittel von Zuzahlungen betroffen sind oder überhaupt nicht mehr von den Krankenkassen getragen werden. Die mittlerweile auf 19 % angestiegene Umsatzsteuer verteuert diese Arzneimittel in einer sozial nicht mehr verträglichen Art und Weise. Wenn man bedenkt, dass bei einer Zuzahlung von nur 10 Euro 1,60 Euro allein an Umsatzsteuer zu entrichten sind, so macht das über das Jahr gerechnet beispielsweise bei chronisch kranken Patienten, die ständig Medikamente brauchen, leicht mehrere Hundert Euro aus.
Daher haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen immer wieder von der Bundesregierung gefordert, die Umsatzsteuerpflicht für Arzneimittel abzuschaffen, insbesondere da Deutschland außer Dänemark das einzige Alt-EU-Land ist, das den vollen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel erhebt, während beispielsweise die Umsatzsteuerpflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Großbritannien, in Österreich oder auch in Schweden bei 0 % liegt. Das ist nicht hinnehmbar. Daher fordern wir Sie auf: Stimmen Sie unserem vorliegenden Antrag zu!
Herzlichen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete Schier. Sie spricht für die SPD- und die CDU-Fraktion.