Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Ich bin etwas erstaunt darüber, Herr Kollege Sarrach, dass Ihre Darstellung hier heute so weit von der konstruktiven Atmosphäre - zu den Gegenständen dieses Ressorts und zu den Anträgen, die Sie selbst für Ihre Fraktion gestellt haben - entfernt ist, die wir im Rechtsausschuss hatten.

Ich denke, wir sind dort sehr vernünftig miteinander umgegangen. Ich weise es wirklich zurück, dass Sie hier so tun, als wäre die Führung des Hauses schlecht beraten gewesen, als es um den Einzelplan 04 ging.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Wir alle sind angetreten, den Haushalt des Landes Brandenburg zu konsolidieren. Das war der Auftrag dieser Koalition. Sie würde ihre Aufgabe nicht erfüllen, täte sie es nicht.

Wir haben Prioritäten gesetzt, die Sie alle - auch Sie von der Fraktion DIE LINKE - ganz genau kennen: Technologieförderung, Wissenschaft, Bildung. Die Justiz ist nicht dabei, aber wir haben für diesen Bereich einen ausgewogenen Haushalt aufgestellt. Ich will deutlich sagen: Wenn wir an der Konsolidierung beteiligt sind, halte ich das für einen ganz wichtigen

Faktor. Ich halte es aber auch für wichtig, dass es gelungen ist gerade aus diesem Hause heraus -, intelligent zu reagieren. Den elektronischen gerichtlichen Briefkasten hat es vorher nicht gegeben - konnte es vielleicht vorher auch nicht geben -, er ist aber in diesem Hause neu eingeführt worden. Es steht an, das elektronische Grundbuch einzuführen. Sie haben das alles auch nachlesen können. Deshalb bin ich der Meinung, Sie von der Fraktion DIE LINKE haben hier wirklich überzogen.

Herr Kollege Vietze, das Ranking, das Sie vorhin in Bezug auf die Finanzminister vorgenommen haben, fand ich sehr spannend. Es ist ja nicht immer ein Einzelspiel. Unser Finanzminister ist konsequent; das ist in Ordnung. Die Landesregierung ist mit der konsequenten Konsolidierung des Hauhalts auf dem richtigen Weg. Das ist der Weg, den wir als Abgeordnete auch gewünscht haben und den wir auch vertreten. Wir verteidigen ihn dann auch.

Jetzt will ich auf die von Ihnen gestellten Anträge eingehen. Darunter ist mancher, gerade was das Personal in der Justiz angeht, den ich ganz gerne angenommen hätte, wenn ich denn die entsprechende Deckung gefunden hätte. Sie haben Deckungsvorschläge unterbreitet. Wir sind sie im Rechtsausschuss durchgegangen und haben die Unmöglichkeit der Realisierung feststellen müssen. Ich will nicht sagen, dass sie völlig unmöglich war, aber Sie hätten das Geld an Stellen weggenommen, wo wir es genauso brauchen.

Demzufolge will ich jetzt abschließend feststellen: Wir haben einen Haushalt, dem Sie, meine Damen und Herren, alle zustimmen können.

Herr von Arnim hat auf einen Punkt hingewiesen, den ich auch unterstützen möchte: Die Opferrenten, die in den Haushalt neu hineingekommen sind. Damit ist er nur technisch größer geworden. Meine Bitte ist, dass wir sehr zügig arbeiten, damit diese Menschen ihre Renten erhalten. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Günter Baaske, und einige Abgeordnete, darunter ich, haben vor kurzem ehemalige Speziallager besucht und feststellen müssen, dass 15-/16-Jährige wegen Nichtigkeiten eingesperrt worden sind und jahrelang, manchmal über ein Jahrzehnt, unschuldig gesessen haben. Das wird jetzt durch eine kleine Rente wiedergutgemacht. Das wollen wir auch wirklich gewährleisten. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Herzlichen Dank, Herr Ziel. - Das Wort erhält Ministerin Blechinger.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedaure, dass in dieser Debatte von beiden Oppositionsfraktionen Sachargumente durch Polemik ersetzt wurden. Wenn es um Sachargumente gegangen wäre, hätte man Folgendes vielleicht zur Kenntnis nehmen können: Beispielsweise brauchen die Zustände im Brandenburger Strafvollzug, die von Ihnen, Herr Sarrach, angeprangert wurden, den Vergleich mit anderen Bundesländern, insbesondere mit dem, in dem Sie die Verantwortung tragen, nicht zu scheuen. Auch die personelle Ausstattung in Brandenburg ist deutlich besser als in dem Land, in dem Ihre Partei die Verantwortung trägt.

Im Übrigen sind im Justizhaushalt besondere Probleme zu berücksichtigen. Der Justizhaushalt umfasst im Wesentlichen zwei große Ausgabenblöcke: Zum einen die Finanzierung der Rechtsprechung, zum anderen die Ausgaben für den Strafvollzug. Beide Ausgabenbereiche sind dadurch gekennzeichnet, dass es keine genauen Prognosen darüber gibt, wie viele Gerichtsverfahren wir beispielsweise in zwei Jahren an den verschiedenen Gerichtsbarkeiten oder wie viele Strafgefangene wir im Jahr 2009 in den Gefängnissen haben werden. Es ist allein von richterlichen Entscheidungen abhängig, wie viele Strafverfahren, Zivilverfahren, Anträge auf Prozesskostenhilfe und Ähnliches wir haben werden. Das alles ist von uns nicht zu beeinflussen und auch nicht sicher zu prognostizieren. Das macht die Schwierigkeit aus, einen Justizhaushalt über Jahre hinaus zu planen. Solche Planungen sind, wie gesagt, mit erheblichen Unwägbarkeiten versehen, auf die ich gerade im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit noch eingehen möchte.

Diesen unsicheren Prognosen steht die Tatsache entgegen, dass wir beispielsweise Richter nicht befristet einstellen können. Eine Einstellung auf Probe ist möglich, aber gegen eine dauerhafte Einstellung müssen qualitative Gründe vorliegen. Wenn Richter auf Lebenszeit eingestellt sind, sind sie - wie die Bezeichnung sagt - auf Lebenszeit eingestellt. Damit können wir auf einen kurzfristigen Anstieg der Zahl an Verfahren nicht mit befristeten Einstellungen reagieren, zumindest nicht im richterlichen Bereich. Genau das ist das Spannungsfeld, in dem sich das Haushaltsaufstellungsverfahren im Justizbereich vollzieht.

Ich möchte Ihnen einige wesentliche Eckpunkte des Haushaltsentwurfs vorstellen. Bei den Einnahmen wurden die Ansätze für 2008 erhöht. Diese Erhöhungen sind im Wesentlichen auf die Veranschlagung der Erstausstattung des Landes Berlin für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg und für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sowie auf die veranschlagten Erstattungsbeiträge des Bundes für die sogenannte Opferrente zurückzuführen. Auf die mit der Umsetzung dieses Gesetzes verbundenen neuen Leistungen und Verwaltungsaufgaben sowie die daraus resultierenden Mehrausgaben in den kommenden Jahren werde ich an anderer Stelle noch eingehen.

Im Bereich der Sachausgaben gibt es gegenüber den Ansätzen des Haushalts 2007 ebenfalls einen Anstieg. Diese Steigerung hängt insbesondere mit der Entwicklung der gesetzlichen Leistungen zusammen. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ausgabenentwicklung in den Vorjahren und statistischer Erhebungen sind die Ansätze für das Jahr 2008/2009 deshalb so gewählt worden, dass die Ausstattung aller Voraussicht nach diese Prognose kann man eben nur mit Vorsicht treffen - auskömmlich sein wird.

Ansatzerhöhend wirken sich außerdem notwendige Ausgaben aufgrund der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Mai 2006 zur Neuordnung des Jugendstrafvollzugsgesetzes sowie die Anpassung der Ausgabenansätze für das gemeinsame Finanzgericht Berlin-Brandenburg aus.

Bei den Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen ist dem wachsenden Bedarf durch eine Erhöhung der Ansätze um 32 Millionen Euro Rechnung getragen worden. Die Erhöhungen resultieren unter anderem aus den Leistungsverpflichtungen nach § 17 a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz und aus steigenden Geldleistungen an Gefangene im Zusammenhang mit der Neuordnung des Jugendstrafvollzuges.

Gesondert zu betrachten ist die Hauptgruppe 4 mit den wesentlichen Bestandteilen Personalbudget, Planstellen und Stellenhaushalt sowie die Personalbedarfsplanung bis 2012. Im Personalbudget ist eine Erhöhung des Ansatzes im Jahr 2008 und eine Reduzierung des Ansatzes im Jahr 2009 zu verzeichnen. Ursächlich für die Ansatzerhöhung sind die Angleichung der Ost/West-Besoldung ab dem 1. Januar 2008 für die Besoldungsgruppen bis A 9 und der vergleichbaren Entgeltgruppen im Arbeitnehmerbereich, die volle Veranschlagung des Berliner Anteils für das gemeinsame Finanzgericht sowie die Aufstockung der Versorgungsleistungen.

Hingegen schlägt sich der Stellenabbau im Rahmen der Personalbedarfsplanung in einer Reduzierung des Personalbudgets nieder. Das wird in der Mittelausstattung des Planungsjahres 2009 besonders deutlich. Herr Abgeordneter Sarrach, wenn es Ihnen um eine sachliche Auseinandersetzung gegangen wäre, hätten Sie zumindest erwähnt, dass wir rückläufige Gefangenenzahlen haben. Weil die Haftplätze derzeit nicht ausgelastet sind, sind zusätzliche Einstellungen in diesem Bereich nicht vertretbar.

Einen Punkt, der mir besonders wichtig ist, möchte ich noch ansprechen. In der Sozialgerichtsbarkeit besteht durch einen deutlichen Anstieg der Verfahren ein Mehrbedarf bei der Stellenausstattung. Soweit es wegen der spezifischen Aufgaben möglich war, haben wir bereits im Vorfeld einen Ausgleich innerhalb des Geschäftsbereichs der Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit vorgenommen und bei den Voranschlägen der Haushaltsaufstellung berücksichtigt. Trotzdem fehlten 11 Richterstellen beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sowie 5 Richterstellen und 15 Stellen im nichtrichterlichen Dienst bei den Sozialgerichten. Dieser Bedarf ist im Wesentlichen auf Verfahren im Zusammenhang mit Hartz IV zurückzuführen.

Im Ergebnis der Haushaltsberatungen sind 8 Richterstellen für die Sozialgerichtsbarkeit, 4 Rechtspflegerstellen im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft und 14 Stellen im Jugendstrafvollzug umgeschichtet worden. Diese Stellen müssen allerdings im Einzelplan 04 kompensiert und im Rahmen der für die Personalbedarfsplanung festgelegten Zielzahlen erbracht werden.

Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen der Eingangszahlen in den verschiedenen Bereichen kommt es zwangsläufig zur unterschiedlichen Belastung, weil man - das wissen Sie, Herr Abgeordneter Sarrach - das richterliche Personal nicht nach Belieben von der einen in die andere Gerichtsbarkeit bzw. von einem Arbeitsort an einen anderen versetzen kann.

Insgesamt - das lässt sich anhand der Bedarfszahlen nachvollziehen - ist die brandenburgische Justiz auskömmlich und im Vergleich mit vielen anderen Bundesländern sogar besser ausgestattet.

Im Folgenden möchte ich auf das eingangs erwähnte Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 21. August 2007 zu sprechen kommen. Dessen Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren des Bundes war lange umstritten. Der Bundestag hat zehn Jahre gebraucht, ein solches Gesetz zu verabschieden. Insofern ist es nicht angemessen, sich drei Monate nach Inkrafttreten zu beschweren, dass das Geld bei den Opfern noch nicht angekommen ist.

Das Gesetz ist - wie gesagt - erst am 29. August 2007 in Kraft getreten und war im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahrens noch nicht etatreif. Es gab auch keinen Kompetenzstreit. Für die Umsetzung dieses Gesetzes sind seit 1994 in Brandenburg die Landgerichte zuständig. Daran ist nichts geändert worden. Die Landgerichte waren und sind zuständig.

Aufgrund dieses Gesetzes kommen zusätzliche Ausgaben auf den Justizhaushalt zu; sie werden auf ca. 30 Millionen Euro jährlich geschätzt. Es handelt sich um gesetzliche Leistungen. Der Bund trägt 65 % der Ausgabelasten. Die Opferpension sieht eine monatliche besondere Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro für Personen vor, die - so heißt es im Gesetz - eine mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens sechs Monaten erlitten haben. Wir gehen derzeit von ca. 15 000 potenziellen Antragstellern aus. Die Zahl orientiert sich an der statistisch erfassten Zahl von 15 000 Anträgen auf Kapitalentschädigung nach § 17 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, das seit 1994 gilt.

Die Umsetzung der neuen Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Opferpensionen erfordert langfristig eine auskömmliche Ausstattung mit Mitteln, Stellen und Planstellen; denn im Unterschied zu der EinmalEntschädigung ist die Pensionszahlung eine dauerhafte Aufgabe.

Diese Mittel sind durch Anträge der Koalitionsfraktionen in den vorliegenden Justizhaushalt aufgenommen worden. Dafür bedanke ich mich. Wir sind zuversichtlich, dass wir dem uns übertragenen Auftrag zur Bearbeitung der Opferrentenanträge mit der erwarteten Ausstattung in angemessener Weise gerecht werden können. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Haushaltsplan. - Vielen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Das Wort erhält der Abgeordnete Werner.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Anteil des Justizhaushalts von knapp 4 % am Gesamthaushalt mag relativ gering erscheinen, aber er entfaltet gleichwohl eine große Außenwirkung. Die Menschen, die den Rechtsweg suchen, wollen ihn ordnungsgemäß beschreiten und wünschen ein relativ zügiges Verfahren.

Wir haben gehört, es gibt Schwierigkeiten bei der Verfahrensdauer. Das ist keine neue Erscheinung. Doch schaut man genau hin, stellt man fest, dass sich die Verfahrensdauern in den letzten Jahren teilweise erheblich verkürzt haben. Auf die Schwierigkeiten gerade bei der Sozialgerichtsbarkeit und darauf, dass Richter nicht unendlich und frei verfügbar umzusetzen sind, ist hingewiesen worden.

Ich denke, dass man mit dem Personalbestand anders als in anderen Ressorts umgehen muss. Man kann keine höhere Abbauquote festschreiben, und man kann Personal nicht linear abbauen, wie es in anderen Ressorts oftmals der Fall ist.

Gerade weil das Justizressort eine große Außenwirkung entfaltet, ist es unverantwortlich, wie die Opposition teilweise mit dieser Thematik umgeht. Kollege Sarrach, Ihre Angriffe gegen die Ministerin waren vollkommen unter der Gürtellinie und ein Tiefpunkt in der politischen Debatte. Das ist eines solchen Hohen Hauses unwürdig; das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit. Es mag sein, Kollege Sarrach, dass es eher untypisch ist, dass ein Justizministerium von einer Nichtjuristin geleitet wird; aber gerade weil Frau Blechinger keine Juristin ist, muss man es hoch anerkennen, wie sie sich in drei Jahren in diese schwierige Materie eingearbeitet hat. Dafür erfährt sie Anerkennung von allen Seiten in der Justiz. Das darf an dieser Stelle ganz deutlich gesagt werden, damit Sie mit solchen persönlichen Angriffen endlich aufhören!

(Beifall bei CDU und SPD)

Kollege Sarrach, Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen. Erst beschweren Sie sich darüber, dass Amtsgerichte geschlossen werden sollen. Sie wissen ganz genau, wie die Situation an den Amtsgerichten, die geschlossen werden sollen, ist. Sie wissen auch, wie der Verfahrensweg war. Es wurde nicht mit einem Federstrich beschlossen: Wir schließen ein paar Amtsgerichte. - Das war auch nicht der Wunsch der Justizministerin. Im nächsten Atemzug üben Sie Pauschalkritik, fordern ein umfassendes Konzept und kritisieren den Ansatzpunkt und den gewählten Verfahrensweg. Entscheiden Sie sich! Was wollen Sie überhaupt?

(Zuruf des Abgeordneten Sarrach [DIE LINKE])

Ich komme auf den Personalbestand zurück und will mich nur dem Justizvollzug widmen. Dieser hat sicherlich eine gewisse Außenwirkung. Es mag durchaus sein, dass man aus fachlicher Sicht den Personalbestand an der einen oder anderen Stelle kritisieren kann. Wenn Sie die Antwort auf die Große Anfrage lesen, werden Sie feststellen, dass es in einigen Bereichen rückläufige Tendenzen gab, zum Beispiel im Verwaltungsdienst, im Werkdienst und - ganz prekär - bei den Ärzten; doch gab es in dem für die Antwort auf die Große Anfrage maßgeblichen Berichtszeitraum auch Personalaufwuchs, zum Beispiel im allgemeinen Vollzugsdienst, bei den Psychologen, im Sozialdienst, im Krankenpflegedienst; bei den Pädagogen ist die Zahl relativ gleich geblieben. Wir liegen insgesamt - auch das können Sie sich im Vergleich anschauen - mit der Stellenbesetzung nur ganz leicht unter dem ausgewiesenen tatsächlichen Stellenbedarf.

Wir haben genügend Haftplätze zur Verfügung. Zwar sind die Justizvollzugsanstalten derzeit unterbelegt, jedoch rechtfertigt eine Unterbelegung keinen Personalabbau; denn auch, wenn eine Station nur mit 20 statt mit 30 Inhaftierten belegt ist, braucht man im Prinzip das gleiche Personal.

Wir haben in den zurückliegenden Jahren auch den baulichen Zustand der Justizvollzugsanstalten so weit herstellen können, dass nur noch eine JVA, und zwar die größte - in Brandenburg an der Havel - übrig ist, die bis 2014 noch umfangreich saniert wird. Vom baulichen Zustand her bestehen in unseren Justizvollzugsanstalten also relativ gute Voraussetzungen. Ich meine, dass auch die personelle Situation dort nicht die allerschlechteste ist.

Gestatten Sie mir noch zwei Bemerkungen zu den sozialen Diensten der Justiz. Als die Justizministerin unlängst meinen

Landkreis bereiste, wurde uns in einem Gespräch mit den sozialen Diensten der Justiz gesagt, zum einen fehle es mitunter an der rechtzeitigen Information an die sozialen Dienste der Justiz über bevorstehende Entlassungen aus Justizvollzugsanstalten. Die sozialen Dienste müssten diese Information eher haben, damit sie die entlassenen Strafgefangenen zeitlich nahtlos übernehmen und beim Start in das Zivilleben begleiten können.

Als zweiter Kritikpunkt ist dort genannt worden, dass die Mitarbeiter der sozialen Dienste, wenn sie Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen wollten, in aller Regel auf der Hotline und nicht direkt bei einem Fallmanager landeten. Hier müsste man noch einmal mit der Bundesagentur in Verbindung treten, um zumindest dieser Personengruppe einen direkten Zugang zu den Fallmanagern zu ermöglichen, damit sie den jeweiligen Fall auch direkt bearbeiten können und nicht auf irgendeiner Hotline landen.

Insgesamt haben wir mit dem Einzelplan der Justiz einen guten Ansatz für die nächsten zwei Jahre. Von daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Einzelplan. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Damit ist die Aussprache beendet, und wir kommen zur Abstimmung.

Zur Abstimmung liegt Ihnen in der Drucksache 4/5582 der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, betreffend Kapitel 04 040 Titel 422 11, vor. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt gegen diesen Antrag? - Wer enthält sich der Stimme? - Mit Mehrheit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Zum Einzelplan 04 liegen im Übrigen Änderungsanträge, über die namentlich abzustimmen ist, in folgenden Drucksachen vor: Drucksache 4/5475, eingebracht von der DVU-Fraktion, betreffend Kapitel 04 040 Titel 422 11; Drucksache 4/5476, eingebracht von der DVU-Fraktion, betreffend Kapitel 04 050 Titel 422 20; Drucksache 4/5477, eingebracht von der DVUFraktion, betreffend Kapitel 04 050 Titel 684 40; Drucksache 4/5478, eingebracht von der DVU-Fraktion, betreffend Kapitel 04 050 Titel 547 61; Drucksache 4/5479, eingebracht von der DVU-Fraktion, betreffend Kapitel 04 050 Titel 547 65; Drucksache 4/5480, eingebracht von der DVU-Fraktion, betreffend Kapitel 04 050 Titel 547 72; Drucksache 4/5481, eingebracht von der DVU-Fraktion, betreffend Kapitel 04 050 Titel 547 73; Drucksache 4/5482 - Neudruck -, eingebracht von der DVU-Fraktion, betreffend Kapitel 04 090 Titel 422 10.

Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.