Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Einbringung in den Landtag ist noch keine Ausschussberatung. Deshalb gestatten Sie mir, dass ich auf das Detail in der Sache verzichte. Frau Kollegin Tack hat einiges erwähnt; auch der Minister hat einige Hinweise gegeben, die wir in der Ausschussberatung vertiefen werden.
Ich freue mich ganz besonders, dass wir in der letzten Ausschusssitzung die Gelegenheit eines Einstiegs hatten. Ich glaube, dass der Grundgedanke des Gesetzes ein sinnvoller und positiver ist, nämlich Verfahren zu vereinfachen und Transparenz zu verbessern. Es macht Sinn, für den wirtschaftlich und sozial wichtigen Bereich der Landesverkehrswege ein effizienteres, dem Anliegen der Bürger und der Beteiligten gerecht werdendes Verfahren herzustellen. Wenn dies mit dem vorliegenden Gesetz erfüllt werden kann, ist das gut und richtig. Die einzelnen Fragestellungen müssen wir in der Fachberatung, und zwar nicht nur im Verkehrsausschuss, sondern auch im Umweltausschuss, sicherlich auf den Prüfstand stellen. Das werden wir tun, möglicherweise auch mit externer Unterstützung; denn da mag es die eine oder andere Formulierung geben, die noch nicht den Reifegrad erreicht hat, der wünschenswert wäre. Wir wollen gemeinsam Missverständnissen vorbeugen.
Ich möchte das an einem Beispiel dokumentieren. So heißt es in § 19 - Besondere Nutzung -: Vor der Entscheidung über die Straßenbenutzung - bei einer besonderen Nutzung - hat die dafür zuständige Behörde die sonst für die Sondernutzungserlaubnis zuständige Behörde zu hören und ihre Entscheidung zu beachten. - Was sagt uns das? Der letzte Teil - „und ihre Entscheidung zu beachten“ - war in der Vergangenheit nicht enthalten. Ist das eine Stärkung der Position? Laufen wir auf Konflikte zu? Ich glaube, das sind einige Dinge, die man vertiefen und klären sollte.
Hinsichtlich der Beteiligungsrechte ist erwähnenswert, dass die Stellungnahmefristen von zentraler Bedeutung sind. Ich kann mich durchaus mit Sympathie der Straffung des Verfahrens öffnen, wenn Beteiligungsrechte der Kommunen, der Bürgerinnen und Bürger in ihrer Form erhalten bleiben.
Wichtig ist der Hinweis des Ministers, dass nicht die Absicht besteht, Umweltstandards abzubauen. Natürlich ist die Senkung von Standards im Sinne von Ausbaugrößen seit geraumer Zeit unser Ziel. Keine überdimensionierten Bauwerke, angepasstes Bauen - jeder Schritt, der dazu unternommen wird, ist ohne Frage unterstützenswert. Gleichwohl wollen wir gemeinsam ein Auge darauf haben, dass wir im Zuge einer solchen Gesetzesnovelle nicht Positionen und Rechtsgüter abräumen,
die für unsere verkehrliche Organisation und das, was wir hin und wieder technisch „Straßenbegleitgrün“ nennen, von großer Bedeutung sind.
Natürlich geht es dabei auch um die Alleen. Wir hatten anlässlich der Grünen Woche - wie könnte es besser sein - den einen oder anderen Gesprächskreis am Brandenburgabend, der Minister hatte gerade darauf Bezug genommen, als er die Mandatsträger aus einer märkischen Landgemeinde hier namentlich aufgeführt hat. Im konkreten Falle geht es uns allen darum - da mag der eine oder andere Dissens im Raume stehen -, den optimalen Schutz der märkischen Alleen herzustellen. Ich glaube, das ist immer Konsens in diesem Hause gewesen. Das Ziel ist klar, über den Weg werden wir weiter konstruktiv streiten. Das heißt, uns geht es gemeinsam darum, nicht nur die Schutznorm des § 31 Naturschutzgesetz weiterhin zu haben, sondern auch die Nachpflanzungspflicht in der Zukunft zu sichern und dies nicht zur freiwilligen Aufgabe werden zu lassen. Darauf werden wir gemeinsam ein Auge haben müssen.
Schließlich eine Bemerkung zu den Planungsfristen: Es ist im Zuge der Planfeststellung von großer Bedeutung, wenn man diese Fristen von fünf auf zehn Jahre erhöht. Das hat Weiterungen, über die wir reden müssen. Auch die kommunalen Erfahrungen spielen sicherlich mit hinein.
Kollegin Tack hatte auf den ohnehin bestehenden Nachbesserungsbedarf hingewiesen, der - auch durch die Veränderung bundesgesetzlicher Regelungen - in das Gesetz aufgenommen wird. Sie sprach vom Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren, von Infrastrukturvorhaben, vulgo: Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz. Dies ist nun in Gänze eingeflossen. Ich glaube, es war auch an der Zeit.
Gleichwohl: Unser gemeinsamer Sinn ist, die Novellierung dieses Gesetzes auf eine stabile Basis zu stellen, aber zu vermeiden, dass wir die Schlagzahl der Bauordnung erreichen. In diesem Sinne: Auch hier den Weg freizugeben ist unser Ziel und Wunsch. Ich beantrage namens der Fraktion der SPD die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung sowie den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Brandenburgische Straßengesetz soll novelliert werden. Wir als DVUFraktion denken, dass das auch dringend notwendig ist; denn die bisherigen Regelungen eines völlig überbürokratischen Gesetzes trugen nicht unbedingt zur Verbesserung des Zustandes der Landes- sowie der Kreis- und Gemeindestraßen im Land Brandenburg bei.
Gerade in den berlinfernen Regionen unseres Landes - das wissen Sie alle - ist der Straßenzustand teilweise erschreckend. Selbstverständlich hängt dieser Umstand nicht nur mit den bisherigen hyperbürokratischen Regelungen zusammen, sondern
in erster Linie und vor allem mit der katastrophalen Totsparpolitik des Brandenburger Finanzministeriums.
Ich erinnere daran, dass wir die Mittel der Zuführung an den Landesbetrieb für Straßenplanung und Straßenbau um 20 Millionen Euro erhöhen wollten, um eine deutliche Verbesserung des Zustandes der Landesstraßen und -brücken in Brandenburg zu erreichen. Die jährlichen Verpflichtungsermächtigungen sollten nach unseren Vorstellungen sogar um jeweils 40 Millionen Euro aufgestockt werden. Mit diesen finanziellen Mitteln hätte man die Möglichkeit gehabt, den Zustand der Straßen und Brücken in Brandenburg verkehrssicher zu machen. Das wurde von Ihnen, meine Damen und Herren von SPD und CDU und auch von den LINKEN, in diesem Haus abgelehnt.
Als Alibikompensation wird uns nun unter Bezugnahme auf eine entsprechende Entschließung des Sonderausschusses zum Abbau von Normen und Standards der vorliegende Gesetzentwurf für ein Artikelgesetz präsentiert. Grundsätzlich begrüßen wir im Sinne der Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie der mittelständischen Wirtschaft die darin enthaltenen Verfahrenskürzungen, den Wegfall von Doppelgenehmigungen, die Streichung der bisherigen unsinnigen Regelung einer doppelten Aufsicht oder auch den Wegfall der zwingenden Planfeststellung bei Kreis-, Gemeinde- und auch Privatstraßen.
Wir denken, dass sich die in § 18 der Gesetzesnovelle vorgesehene Übertragung der Genehmigung zur Sondernutzung - insbesondere Wirtschaftswerbung - in das Ermessen der zuständigen kommunalen Behörde gerade für kleine und mittelständische Firmen positiv auswirken kann. Darüber, ob dagegen die geplante Regelung, die Entscheidung über die Durchführung eines Erörterungstermins in allen Fällen in das Ermessen der Anhörungsbehörde zu stellen, als besonders bürgerfreundlich zu werten ist, lässt sich trefflich streiten.
Dagegen befürworten wir, dass Verbände, insbesondere Umweltverbände, in Anhörungsverfahren den normalen Bürgerinnen und Bürgern gleichgestellt werden, denn deren bisherige Privilegierung führte in der Vergangenheit häufig dazu, dass notwendigste Verkehrsmaßnahmen buchstäblich für Jahre auf Eis gelegt werden mussten.
Mit der Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung beim Bau von Geh- und Radwegen vollzieht die Landesregierung darüber hinaus, was in anderen Bundesländern längst gang und gäbe ist. Dagegen halten wir die Heraufsetzung des Stellenwerts des Aus- und Aufbaus von Straßen auf eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 8 000 Kraftfahrzeugen für mehr als problematisch. Das wird voraussichtlich zu einer noch größeren infrastrukturpolitischen Ausdünnung der berlinferneren Regionen unseres Landes führen. Summa summarum wird sich unsere DVU-Fraktion einer Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung an die dafür zuständigen Ausschüsse nicht entgegenstellen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Sonderausschuss zum Abbau von Normen und Standards, dessen Mitglied ich war, hat in den zwei Jahren seines Bestehens viele Gesetze und Verordnungen des Landes Brandenburg unter die Lupe genommen. Das brandenburgische Straßengesetz gehört zu den Gesetzen, die einer Novellierung unterzogen werden sollten. Ich als ehemaliges Mitglied des Sonderausschusses bin dankbar, dass mit der Einstellung der Tätigkeit des Sonderausschusses die Arbeit nicht zu Ende ist, sondern dass wir - wie in der heutigen Debatte zu diesem Gesetz - immer wieder darauf zurückkommen und den uns selbst gestellten Auftrag fortführen. Minister Dellmann hat klargestellt - wenngleich in der Problembeschreibung im Vorspann des Gesetzes süffisant auf den Sonderausschuss hingewiesen wird -, dass es eine gute Sache ist. Wenn wir alle bei Gesetzgebungsverfahren nach dem Motto „Bedenke das Ende!“ verfahren, dann ist das für Gesetze nicht das schlechteste; ebenso wie es für das Leben allgemein ein guter Vorsatz ist.
Das Ziel der Gesetzesänderung ist eigentlich klar, nämlich ein effizienteres, bürger- und investorenfreundliches Straßengesetz zu schaffen. Die Verwaltung des Landes soll angehalten werden, im Bereich des Straßenrechts effektiver und innerhalb ihrer Strukturen vor allen Dingen kooperativer zu arbeiten. Die vorhin von der Kollegin Tack geäußerte Befürchtung, dass Mitwirkungsrechte von Bürgern und anderen Beteiligten eingeschränkt werden könnten, kann ich nicht nachvollziehen. Man kann nicht alles gleichzeitig tun. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, wir wollen alles einfacher, effektiver und unbürokratischer haben, und auf der anderen Seite jede Veränderung, die die Bündelung von Kompetenzen und Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung zum Gegenstand hat, allzu kritisch betrachten und ablehnen. Da muss man sich schon entscheiden. Auf jeden Fall habe ich weitgehendes Vertrauen in die öffentlichen Verwaltungseinheiten und bin insofern nicht bösgläubig.
Wir werden dieses Gesetz im weiteren Verfahren genauer zu beleuchten und hinsichtlich seiner Wirkung zu beurteilen haben. Ich finde es wichtig, dieses Gesetz nicht nur im Infrastrukturausschuss, sondern auch im Umweltausschuss zu beraten, weil weitere Bereiche des Naturschutzgesetzes, Umweltverträglichkeitsprüfung usw., zu betrachten sind. Ich möchte klarstellen, dass ich Wert darauf lege, dass keine Ungleichbehandlung unterstellt werden kann. Ich glaube, das Land hat genau dieselben Verpflichtungen wie jeder andere, der in die Landschaft eingreift. So bin ich - Stichwort Alleen - ein Anhänger der Auffassung, dass ein 1:1-Ausgleich von Alleebäumen zu erfolgen hat.
Um ein Negativbeispiel zu nennen, wie man es möglichst nicht machen sollte, möchte ich auf das Land Berlin verweisen. Wir alle wissen, dass man seit Anfang dieses Jahres eine Umweltplakette braucht, um in das Stadtzentrum fahren zu dürfen. Das verlangt man von allen Bürgern und Unternehmen, doch sieht das Land Berlin für seinen Fuhrpark und den aller Landesgesellschaften großzügige Übergangsregelungen vor. So sollte man es nicht machen; es kann nur ein Recht für ein und dieselbe Anforderung an alle geben. Das ist zu gewährleisten.
Ansonsten haben wir gute Gelegenheiten, uns im weiteren Verfahren die Wirkung der Gesetzesänderung erläutern zu lassen und sie zu prüfen. Dies wird in Kooperation mit allen Beteiligten erfolgen. Auf weitere Inhalte möchte ich insoweit nicht verweisen, sondern dies der weiteren Beratung überlassen. Ich bedanke mich beim Infrastrukturminister für diesen Gesetzentwurf und stelle noch einmal die Arbeit des Sonderausschusses heraus. Ich freue mich auf eine Beratung, die das Land Brandenburg in puncto Investitionen weiterbringt und einen weiteren Beitrag zur Entbürokratisierung darstellt. - Vielen Dank.
Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/5725 an den Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung. Von der Fraktion DIE LINKE - und im Wortbeitrag auch von Herrn Dr. Klocksin - wurde eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt- und Verbraucherschutz zur Mitberatung beantragt. Wer dem Antrag auf Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisung einstimmig gefolgt worden.
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wir kommen somit sofort zur Abstimmung. Die Fraktionen der SPD und der CDU beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/5693 an den Ausschuss für Inneres. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Überweisung ist damit einstimmig zugestimmt worden.
Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg „Für ein Sozialticket in Brandenburg“
LINKE in der Drucksache 4/5749 vor. - Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Tack eröffnet die Debatte mit ihrem Redebeitrag. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann nicht versprechen, dass meine Freundlichkeit beim Thema „Sozialticket“ ebenso ausgeprägt sein wird wie bei der vorhergehenden Gesetzesbegründung. Die Volksinitiative für ein Sozialticket in Brandenburg hatte von Mai bis September 2007 landesweit mehr als 32 000 Unterschriften gesammelt und diese dem Landtagspräsidenten am 2. Oktober 2007 übergeben. Seitdem befassen sich der Landtag und seine Gremien mit dem Anliegen der Volksinitiative; heute soll der Landtag eine Entscheidung treffen. Folgen wir der Entscheidung des Hauptausschusses, soll der Volksinitiative eine Absage erteilt werden. Das halten wir für falsch.
Das Sozialticket ist von uns bei allen Haushaltsberatungen in dieser Legislaturperiode thematisiert worden. Sie lehnen es bis zum heutigen Tage mit zum Teil sehr fadenscheinigen Argumenten ab. Das ist uns unverständlich. Von Ihnen gab es keine Lösungsangebote. Sie wälzten Ihre Verantwortung für die Gleichbehandlung aller Anspruchsberechtigten im Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte ab, obwohl Sie wissen, dass nur wenige von ihnen in der Lage sind, das zu bezahlen. Das führt zur Ungleichbehandlung der Betroffenen im Land, und das lehnen wir ab.