nicht explizit im Schulgesetz genannt; sie war aber in vielen Fällen - das will ich zugeben - beim Verwaltungshandeln der staatlichen Schulämter ein Kriterium. Das hat übrigens zu der irrigen Auffassung geführt, die leider im Land noch häufig anzutreffen ist, eine zweimalige Nichteinrichtung von 7. Klassen führe automatisch zur Schließung der Schule. Dem ist nicht so. Stellt die zuständige Schulaufsicht fest, dass ein kommunaler Schulträger seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, erfolgt die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen gemäß den §§ 123 bis 127 der Gemeindeordnung durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.
Was passiert im Normalfall? Sobald ein zweites Mal keine 7. Klassen eingerichtet werden konnten, treten die staatlichen Schulämter an den Schulträger mit dem Ziel heran, eine gemeinsame Einschätzung über die künftige Perspektive der Schule zu erreichen. Soweit auch in den folgenden Jahren nicht mit einer hinreichenden Schülerzahl für die Einrichtung 7. Klassen gerechnet werden kann, ist das konkrete schulorganisatorische Verfahren zum Auslaufen der Schule, bezogen auf den Einzelfall, zu klären und durch den Schulträger ein Auflösungsbeschluss zu fassen. Dies geschieht in vielen Fällen mit Blick auf einen künftigen Termin, also zum Beispiel - das ist meistens so -, wenn die letzten verbleibenden Klassen die Schule verlassen. In einer Reihe von Fällen warten die Schulträger aber auch erst diesen Zeitpunkt ab, um anschließend einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Zu Ihrer konkreten Frage: Bei den Schulträgern, über die das Ministerium die Rechtsaufsicht wahrnimmt, also die Landkreise und kreisfreien Städte, ist kein Fall der Weigerung bekannt.
Zur zweiten Gruppe, nämlich den Schulträgern, über die die staatlichen Schulämter die Rechtsaufsicht wahrnehmen, ist dem Ministerium die Zahl derer, die nicht diesen Beschluss gefasst haben, nicht genau bekannt. Das wäre nur auf dem Wege einer Sonderabfrage bei allen Schulämtern möglich. Das war Frau Große, ich bitte dafür um Verständnis - in der Kürze der Zeit, seit die Fragestellung eingegangen war, nicht zu machen. Ich bin gern bereit, Ihnen schriftlich eine Antwort zukommen zu lassen. Mehr kann ich heute dazu nicht sagen.
Vor der Mittagspause rufe ich noch die Tagesordnungspunkte 3 und 4 auf. Zunächst Tagesordnungspunkt 3:
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen, sodass ich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres abstimmen lassen kann. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist der Beschlussempfehlung ohne Gegenstimmen Folge geleistet worden.
Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen kann. Wer dem Gesetzentwurf Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ohne Gegenstimmen mit Mehrheit so angenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich eröffne den Nachmittagsteil der Sitzung und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:
Bevor ich die Aussprache eröffne, begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Fläming-Gymnasiums Belzig. Herzlich willkommen bei uns!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider ist es bereits das zweite Mal, dass bei den Beratungen zu diesem The
ma die Reihen nur spärlich gefüllt sind. Ich hoffe, dass das nicht am Beratungsgegenstand liegt; denn unabhängig von der eigenen politischen Position zu einem Vergabegesetz ist ein solches Gesetz für das Land Brandenburg ordnungs- und strukturpolitisch nicht ganz unwichtig.
Die Fraktion DIE LINKE hat zum wiederholten Male einen Gesetzentwurf zur Vergabe öffentlicher Aufträge eingebracht. Wir haben in diesem Landtag bereits mehrfach darüber debattiert. Deswegen kann ich mich zunächst auf einige wenige Bemerkungen konzentrieren.
Erstens möchte ich darauf verweisen, dass eine Reihe von Bundesländern Landesvergabegesetze mit unterschiedlichem Regelungsgehalt in Kraft gesetzt haben. Hintergrund dieser Landesvergabegesetze war und ist es, dass ein solches Gesetz ein Instrument darstellt, regionale Unternehmen an der Vergabe öffentlicher Aufträge besser zu beteiligen, als es ohne entsprechende gesetzliche Regelung möglich wäre. Das resultiert schlicht und ergreifend daraus, dass gemäß den EU-Regelungen die Möglichkeit besteht, regionale Kriterien zu definieren, nach denen örtliche Unternehmen an öffentlichen Aufträgen beteiligt werden können.
Zweitens: Insbesondere Sachsen und Bayern machen uns seit Jahren vor, wie über ein Landesvergabegesetz ihre Unternehmen an öffentlichen Aufträgen unmittelbar beteiligt werden. Wenn man sich die wirtschaftliche Entwicklung dort anschaut, dann wird deutlich, dass dies nicht zum Nachteil der beiden Länder gewesen ist.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage meines Kollegen Christian Görke verweisen, in der es um die Summen ging, die bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg jährlich vergeben werden. Wir reden hier nicht von 10 Millionen Euro oder 20 Millionen Euro, sondern von Größenordnungen, die jährlich die Milliardengrenze weit überschreiten. Insofern gibt es hier dringenden Handlungsbedarf.
Es kommt etwas anderes hinzu. Berlin hat 1999 als erstes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ein Vergabegesetz in Kraft gesetzt. In dem einheitlichen Wirtschafts- und Sozialraum Berlin-Brandenburg gibt es damit zwei verschiedene Regelungen. Es kann für die Brandenburger Unternehmen kein Wettbewerbsvorteil sein, wenn für sie andere Regelungen zur Erlangung öffentlicher Aufträge gelten als für die Unternehmen in Berlin. Hier besteht also ordnungspolitischer Druck und Handlungsbedarf. Eine Angleichung der Regelungen ist dringend erforderlich. Insofern hat ein Vergabegesetz für Brandenburg auch hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung des Wirtschafts- und Sozialraums Berlin-Brandenburg große Bedeutung.
Drittens: Wir haben versucht, in dem vorliegenden Gesetzentwurf einige Sachverhalte in Anlehnung an die entsprechenden Gesetze in anderen Bundesländern zu regeln.
Dabei geht es uns - erstens - um den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Wir sagen ganz klar, dass das Gesetz sowohl für das Land als auch für die Kommunen und die anderen Körperschaften gelten soll. In den Gesetzen anderer Länder ist das unterschiedlich geregelt. Wir halten eine gesetzliche Regelung dahin gehend, dass die öffentliche Hand, egal, auf
Zweitens haben wir deutlich gemacht, dass wir ein Mindestentgelt für öffentliche Aufträge einführen wollen. Sie alle wissen, dass die Tarifregelungen nicht mehr zureichend sind, ein auskömmliches Einkommen sicherzustellen, selbst dann nicht, wenn jemand sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Auch in Brandenburg gibt es Tariflöhne, die zwischen 3,50 Euro und 5 Euro je Stunde liegen. Deswegen wollen wir, was die Aufträge der öffentlichen Hand betrifft, einen Stundenlohn von mindestens 7,50 Euro sicherstellen. Damit wird auch eine Verpflichtung der öffentlichen Hand erfüllt, die eingesetzten Gelder in einer sozial- und wirtschaftspolitischen Einheit einzusetzen. Insofern ist eine solche Regelung aus unserer Sicht dringend erforderlich.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, unseren Gesetzentwurf in den Ausschuss zu überweisen. Wir reden seit 1999 von der Schaffung eines Landesvergabegesetzes. Seit jenem Jahr sind sehr wenige Argumente vorgetragen worden, mit denen begründet werden könnte, dass eine derartige gesetzliche Regelung überflüssig sei. Wir haben einen Wettbewerbsvorteil verschenkt und sollten Wettbewerbsneutralität wiederherstellen sowie - auch im Interesse unserer Unternehmen - Wettbewerbsverzerrungen beenden. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD ist gegen Wettbewerb über Lohndumping. Die SPD sagt auch Ja zum Mindestlohn. Aber damit, Herr Christoffers, hat der vorliegende Gesetzentwurf der PDS wenig zu tun.
Ihr Allheilmittel scheint wieder einmal die Tariftreue zu sein. Wir sagen: Tariftreue ist wichtig. Aber wenn man einmal in das Tarifregister Berlin und Brandenburg schaut