Mehr Leistungen, höhere Beiträge - so lässt sich die Pflegereform beschreiben. Durch die Reform steigen die Sätze für die
häusliche Pflege, aber auch für Schwerstpflegebedürftige in Heimen schrittweise. Demenzkranke bekommen ebenfalls mehr Geld. Das sieht dieses Gesetz vor. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass diesen Bürgern unter dem Strich mehr Geld zur Verfügung steht. Die steigenden Lebenshaltungskosten und Kosten für die Pflege kompensieren das sofort wieder.
Weitere Verbesserungen sind auch vorgesehen. So sollen zum Beispiel Heime künftig strenger und unangekündigt kontrolliert werden. Arbeitnehmer können sich für die Betreuung von Angehörigen bis zu sechs Monate unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Zudem erhalten sie einen Anspruch auf eine kurzzeitige unbezahlte Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen, wenn sie akut die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen. Da das alles nicht zum Nulltarif zu haben ist, ist natürlich damit zu rechnen, dass die Beiträge steigen werden. Auch das enthält dieses Gesetz. Die Beitragssätze werden um 0,25 Prozentpunkte ansteigen.
Für uns als Landespolitiker dürfte die Entscheidung über die Einrichtung von Pflegestützpunkten von Landesinteresse sein. Laut Reformentwurf sind die Pflegekassen gehalten, diese aufzubauen, wenn ein Bundesland diese Stützpunkte beantragt. Zu Recht wird befürchtet, dass es zu Parallelstrukturen kommen könnte. Denn bereits jetzt gibt es Anlaufstellen, die sich mit der Beantragung und Auskunftserteilung zum Thema Pflegeversicherung beschäftigen. Während die SPD auf Bundesebene ein Netz von rund 4 000 Stützpunkten einforderte und die CDU diese wegen zusätzlicher Kosten ablehnte, einigte man sich darauf, dass nun die Länder über die Einrichtung von Stützpunkten entscheiden sollen.
Was ist von dieser Kompromisslösung zu halten? - Nach der Föderalismusreform, die uns 16 verschiedene Heimgesetze bescherte, muss nun auch noch ein Wirrwarr von unterschiedlichen Beratungskonzepten befürchtet werden.
Meine Damen und Herren, ich sehe schon, eine Lampe leuchtet. Meine Redezeit neigt sich dem Ende entgegen.
Zusammenfassend lässt sich die Pflegereform wie folgt beschreiben: Mehr Leistungen, höhere Beiträge, doch eine wirkliche Verbesserung für die Betroffenen ist auf Dauer nicht in Sicht.
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bin froh, dass für manche Redner hier ein Licht aufgeht, wenigstens das technische am Pult.
Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung ist nach langer und ausführlicher parlamentarischer Debatte nun wirklich beschlossene Sache. Die noch aus
stehende abschließende Beratung im Bundesrat wird keine Veränderungen herbeiführen, weil es nicht zustimmungspflichtig ist.
Wenn wir uns die Geschichte der sozialen Pflegeversicherung und ihrer Einführung und Etablierung anschauen, kann man mit Fug und Recht sagen: In ihrer bislang 13-jährigen Geschichte ist sie insgesamt ein Erfolg. Ohne Pflegeversicherung sähe der Zustand der Pflege heute anders aus.
Aber um zukunftsfähig zu sein, waren Korrekturen, Verbesserungen und Ergänzungen dringend erforderlich. Die relative und die absolute Zunahme des Anteils pflegebedürftiger Menschen an der Gesamtbevölkerung ist dabei nur ein Aspekt, der Berücksichtigung finden musste. Pflege ist nicht allein das Problem älterer Menschen. Sowohl im aktuellen Umfeld als auch in der eigenen Lebensperspektive betrifft sie jeden von uns. Das Vertrauen darauf, das eigene Leben in Würde und in Wohlbefinden auch im Falle eingetretener Pflegebedürftigkeit fortführen zu können, ist wesentlich für alle Menschen in unserem Land. Pflege ist ein zentrales Thema unserer Sozialpolitik und deshalb richtig angesiedelt in einer Aktuellen Stunde dieses Parlaments.
Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz werden einige der großen Herausforderungen aufgegriffen, vor denen unsere Gesellschaft im Umfeld mit der Pflege steht.
Sehr geehrte Frau Wolff-Molorciuc, ich kann Ihren gesamten Redebeitrag einrahmen und unterschreiben. Ich habe keinerlei Kritik an ihm zu üben. Aber, wie es immer so ist: In einer Koalition muss man Kompromisse finden, und auch dieses Pflegegesetz ist ein Kompromiss. Die Forderungen, die Sie erhoben haben, sind deshalb nicht falsch und durchaus zu verfolgen.
Die durch die Landesregierung zu Beginn des Jahres initiierte Pflegeinitiative im Land Brandenburg hatte unter dem Motto „Später beginnt jetzt“ eine Vielzahl von Projekten und Aktivitäten ins Leben gerufen bzw. in unserem Land erst einmal bekannt gemacht, die in allen Teilen des Landes für die Stärkung der gesellschaftlichen Verantwortung für die Pflege und für die Betreuung stehen. Die Erfahrungen aus der Pflegeinitiative sind, wie man jetzt schon feststellen kann, zukunftsweisend. Wir benötigen ein großes Netzwerk aus nachbarschaftlichem Engagement und Ehrenamt, professionellen Diensten und unterstützenden Angeboten, um pflegebedürftigen und behinderten Menschen jetzt und zukünftig ein zufriedenstellendes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Um Pflege und Betreuung so sicherzustellen, dass sie modernen Anforderungen tatsächlich gerecht werden, müssen neue Wege gegangen werden. Gefragt sind aufeinander abgestimmte Maßnahmen in ganz unterschiedlichen Bereichen. Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz bringt eine Reihe ganz konkreter Verbesserungen für pflegebedürftige und pflegende Menschen in unserem Land. Mit einer qualifizierten Umsetzung - darauf kommt es letztlich an - haben wir die Chance, nachhaltig die Probleme anzugehen, die wir in Brandenburg in der Pflege sehen.
Es ist immer wieder zu Recht kritisiert worden, dass die Pflegeversicherung keine ausreichende Grundlage für eine fachge
rechte Betreuung älterer Menschen mit demenziellen Erkrankungen bietet. Mit der Reform gibt es eine Reihe konkreter Verbesserungen für die gerontopsychiatrische Versorgung. Das betrifft sowohl den Bereich der pflegebegleitenden, niedrigschwelligen Angebote für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz als auch die stationäre Versorgung demenziell erkrankter Senioren.
Diese Chancen werden wir ergreifen und alles dafür tun, dass die Verbesserungen auch tatsächlich bei den bedürftigen Menschen ankommen. Wir werden in der Umsetzung der Pflegereform alle Hebel dafür in Gang setzen, dass es künftig in Brandenburg mehr attraktive Alternativen zu einer Rundumversorgung in Heimen gibt. Der überwiegende Teil der Menschen möchte auch dann zu Hause leben und von Familienmitgliedern, Nachbarn und Bekannten umgeben sein, wenn ein selbstständiges Leben nicht mehr ohne Hilfe möglich ist. Diesem Bedürfnis muss die Pflege künftig besser gerecht werden, als es bisher gelungen ist.
Das Prinzip „ambulant vor stationär“ muss konsequenter als bisher umgesetzt werden. Ich spreche deshalb nicht gegen stationäre Einrichtungen. Wir wissen alle, wir werden sie brauchen. Aber wir wissen auch, alleine aufgrund der Anzahl der in Zukunft pflegebedürftigen Menschen wird es nicht möglich sein, dass alles mit stationären Einrichtungen im Lande etabliert wird. Wir sind darauf angewiesen, mehr in der ambulanten Sphäre zu tun, und werden dies auch tun.
Es kommt darauf an, Unterstützungsangebote quartiersbezogen und aufeinander abgestimmt zur Verfügung zu stellen. Die Menschen müssen aber die Angebote kennen und auch verstehen, bevor sie sich für eine bestimmte Leistung entscheiden oder gar die Entscheidung für einen dauerhaften Umzug in eine Pflegeeinrichtung treffen. Das wird nur dann möglich sein, wenn wirklich neue Wege in der Beratung, in der Begleitung der im weiteren Sinne von Pflegebedürftigkeit betroffenen Menschen beschritten werden. Nur dann werden vorhandene und neu entstehende Hilfen, seien es Selbsthilfeinitiativen, einfache Unterstützungsangebote oder auch professionelle hauswirtschaftliche, pflegebegleitende oder pflegeleistende Dienste, auch tatsächlich so in Anspruch genommen, wie sie individuell benötigt werden. Kurz: Wir benötigen in Brandenburg eine wohnortnahe, integrierte Versorgung auf der Grundlage vernetzter Angebotsstrukturen.
Eine deutliche Verbesserung bringt das Pflegeweiterentwicklungsgesetz für Demenzkranke sowohl in den stationären Pflegeeinrichtungen als auch in der ambulanten Versorgung. Für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf ist vorgesehen, dass die Pflegekassen einen Vergütungszuschlag zahlen. Mit diesem Zuschlag wird es den Heimträgern besser ermöglicht, zusätzliches Personal für die Betreuung und Aktivierung von demenzkranken Menschen einzusetzen. Hier ist es natürlich an den Heimträgern, diese Chancen zur Verbesserung der Situation in den Einrichtungen zu nutzen.
Die Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf, also für demenziell erkrankte und geistig behinderte Menschen, werden erweitert. Künftig können auch Menschen, deren Alltagskompetenz infolge ihrer Krankheit dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, die jedoch keine Pflegestufe haben, pflegeergänzende Leistungen erhalten. Der Umfang der Leistungen wird deutlich erhöht, bis auf 200 Euro pro
Monat. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Menschen, die diese Hilfe benötigen, ein breites Angebot vorfinden und dieses auch in Anspruch nehmen.
Für die Förderung von ehrenamtlichen und Selbsthilfestrukturen für die Betreuung von Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf werden statt bisher 10 Millionen Euro künftig 25 Millionen Euro bundesweit zur Verfügung gestellt. Für das Land Brandenburg heißt das, dass statt bisher rund 320 000 Euro künftig rund 800 000 Euro Fördermittel von den Pflegekassen zur Verfügung stehen, allerdings nur dann, wenn die gleiche Summe vom Land und von den Kommunen als Kofinanzierung zur Verfügung gestellt wird.
Bei der Umsetzung können wir auf die guten Erfahrungen bei der Umsetzung des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes zurückgreifen. Im Land Brandenburg bestehen bereits 237 anerkannte niedrigschwellige Angebote und 105 Helferinnenkreise für die stundenweise Betreuung von Demenzkranken in der Häuslichkeit. In der weiteren Entwicklung können wir auf die Erfahrungen zurückgreifen, die wir in der Pflegeinitiative gesammelt haben. Es gilt, gesellschaftliche Ressourcen für die Verbesserung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erschließen. Wir erleben es in den Projekten der Pflegeinitiative, dass dies bei geeigneten Rahmenbedingungen möglich ist. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken bei allen Pflegekassen, Einrichtungen, Ehrenamtlern, Verbänden und Initiativen, die sich an der Pflegeinitiative so stark beteiligen. Wir werden im Herbst dieses Jahres einen Pflegekongress haben, wo wir die gesamten Erfahrungen einmal austauschen können und auch einer breiten Öffentlichkeit vorstellen werden.
Wir haben im Bundesrat für eine pragmatische Regelung zur Errichtung von Pflegestützpunkten gefochten. Wir haben nun ein Gesetz, das uns die Möglichkeiten für den Aufbau dieser Infrastruktur in die Hand gibt, und wir werden diese Chance auch nutzen.
Wenn Pflegestützpunkte gut arbeiten, decken sie einen Bedarf, der bislang in der Praxis hierzulande nur ansatzweise aufgegriffen wird. Es geht nämlich darum, den Menschen, die im weiteren Sinne von Pflegebedürftigkeit oder Kompetenzverlusten zur Alltagsbewältigung betroffen sind, Beratung und Informationen aus einer Hand anzubieten. Menschen, die weitgehend unvorbereitet mit der Situation erforderlicher Pflege und Unterstützung konfrontiert werden, sollen in ihrem Wohnumfeld schnell und unkompliziert, ohne lange Wege Informationen über die vielfältigen ambulanten und teilstationären Leistungsangebote der Pflege erhalten. Dazu gehören auch die vorhandenen niedrigschwelligen Angebote wie Begegnungsstätten, Besuchsdienste oder hauswirtschaftliche Hilfen. Auch Initiativen der Selbsthilfe und bürgerschaftlich organisierte Projekte sollen bekannt gemacht werden. Diese Beratung soll trägerneutral sein. Es sind die unterschiedlichsten Konstellationen dabei denkbar, in denen diese Beratung unter dem Dach der Stützpunkte ausgeführt werden kann.
Pflegestützpunkte sollen nach dem Gesetz aber noch mehr leisten. Hier wird wirklich Neuland beschritten. Künftig sollen die Sozialversicherungsträger möglichst gemeinsam mit den Sozialhilfeträgern sicherstellen, dass die zu gewährende Hilfe ihre Grundlage in einem abgestimmten Gesamtplan findet. Die Entscheidungen über Leistungen werden weiterhin die einzel
nen Versicherungsträger oder - im Fall des Anspruchs auf Hilfe zur Pflege - die zuständigen Sozialhilfeträger fällen.
Das Neue besteht darin, dass der Entscheidung eine sorgfältige Erfassung des konkreten Bedarfs vorausgeht und ein auf den individuellen Bedarf der aufgesuchten Person abgestimmter Hilfeplan erarbeitet wird. Die Umsetzung des Hilfeplans soll im Sinne eines Fallmanagements begleitet werden. Bei veränderten Fallkonstellationen werden neue Assessment-Verfahren ausgelöst.
Fachlich besteht kein Zweifel an der Sinnhaftigkeit des integrierten Ansatzes. Wir möchten erreichen, dass Akteure eine Zusammenarbeit verbindlich vereinbaren, die es in dieser Qualität bislang nicht gegeben hat. Wir werden den Rahmen dafür schaffen, dass hierfür die erforderliche Zeit zur Verfügung steht. Es soll aus diesem Grund eine gestufte und sorgfältig abgestimmte Einführung von Pflegestützpunkten in unserem Lande geben.
In der Diskussion zum Pflegeweiterentwicklungsgesetz nahm die Frage der Transparenz der Leistungen von Pflegeeinrichtungen und ihre Qualität einen wesentlichen Raum ein. Wir werden dieses Thema auch in Brandenburg aufgreifen und für ein transparentes Leistungsgeschehen in der Pflege sorgen.
Im Wege der Reform des Heimrechts verfolgt das Land ein sozialpolitisches Gesamtkonzept zum Schutz pflegebedürftiger und behinderter Menschen. In diesem Konzept wird der Qualitätstransparenz von Diensten und Einrichtungen unter Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes eine herausragende Bedeutung beigemessen. Die Menschen möchten wissen, ob sie in der Obhut von Diensten und Einrichtungen gut behandelt werden und sich wohlfühlen können. Die weichen Qualitätsfaktoren sind dabei nicht ohne Weiteres fassbar. Die Erhebung und Beschreibung der Qualität soll aber den Erwartungen der pflegebedürftigen Menschen so nahe wie irgend möglich kommen. Um dies zu erreichen, müssen die unterschiedlichen Interessen und Qualitätserwartungen aller Beteiligten zusammengeführt werden. Diesen Prozess wollen wir sehr bewusst gestalten, um gemeinsam sinnvolle und den Bedürfnissen der Nutzer entsprechende Wege zu einer Qualitätstransparenz zu finden.
Auch hier liefert unsere Pflegeinitiative eine gute Grundlage. Es gibt ein vielversprechendes Projektvorhaben der Verbraucherzentrale Brandenburg, nach dem die Heimbewohner und -bewohnerinnen sowie ihre Angehörigen nach ihren Kriterien für die Beurteilung der Lebensqualität in einer Einrichtung befragt werden sollen.
Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz wird die Qualität der Pflege noch klarer in den Mittelpunkt gerückt als bisher. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen wird künftig jährlich unangemeldet Prüfungen in den Einrichtungen vornehmen und dabei erstmalig vorrangig die Lebensqualität der Versicherten und die Ergebnisqualität der Pflege begutachten.
Mit dem Ansatz dieses Gesamtkonzepts zum Schutz pflegebedürftiger und behinderter Menschen wollen wir uns von der veralteten Idee verabschieden, allein durch ordnungsrechtlichen Zugriff die Lebensqualität von hilfebedürftigen Menschen zu sichern. Die neuen Regelungen zu den Qualitätsprüfungen in der Pflege geben uns dabei die Möglichkeit, das Zusammen
wirken von MDK und staatlicher Aufsicht völlig neu zu denken. Im Ergebnis wird sichergestellt sein, dass Defizite und Mängel in der Pflege nicht nur schnell erkannt werden, sondern dass auch wirkungsvoll zu deren Beseitigung eingegriffen werden kann.
Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: Wir stehen in der Pflege in unserem Land vor gewaltigen Herausforderungen, haben aber die Probleme erkannt. Die positiven Erfahrungen mit der Pflegeinitiative Brandenburg werden wir in der Umsetzung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes so nutzen, dass sich die Situation unserer pflegebedürftigen wie auch der pflegenden Menschen in unserem Lande spürbar und nachhaltig verbessert.
Aber wir dürfen bei der gesamten Debatte um die Verbesserung der Qualität der Pflege die Menschen nicht vergessen, die im Pflegebereich arbeiten. Sie sind es, die bei hohen psychischen und physischen Belastungen immer auch als Menschen mit hoher sozialer Kompetenz mit Herz und Hingabe ihre Arbeit tun. Sie verdienen es, dafür auch einen Lohn zu erhalten, der diesen Anforderungen entspricht. Deshalb ist es notwendig, eine gerechte Entlohnung - damit sind wir wieder beim Thema Mindestlohn - zu fordern. Die Pflegekassen und die Arbeitgeber sind dabei besonders gefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. - Ich danke Ihnen ganz herzlich.