Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will ohne große Vorrede meinen Faden von gestern wieder aufnehmen. Wie wir wieder einmal feststellen können, hat das Parlament bei der Umsetzung von Staatsverträgen kein Mitspracherecht mehr
und nimmt nur noch die Rolle eines Abnickgremiums ein. Inhaltliche Änderungen sind also nicht mehr möglich. Daher startet die Fraktion DIE LINKE erneut einen Versuch, anstehende Probleme rechtzeitig zu diskutieren, um dem Ministerpräsidenten einige grundlegende Hinweise für die Beratungen zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit auf den Weg zu geben.
Bereits vor einem Jahr haben wir denselben Anlauf genommen. Es gab immerhin so viel Zustimmung von Ihrer Seite, dass wir uns im Fachausschuss intensiver damit beschäftigt haben. Damals bescheinigten mir sowohl Herr Birthler als auch Herr Appel, dass die in unserem Antrag aufgeworfenen Probleme bekannt und auch nicht neu seien und man im Grunde viele dieser Punkte teile. Da mittlerweile auch die Petitionsausschüsse Sturm liefen, wurde von der Ministerpräsidentenkonferenz eine Arbeitsgruppe gebildet, die für Klärung sorgen sollte.
Den Ausgang kennen wir. Die Diskussion über ein neues Rundfunkgebührenmodell wurde bis 2013 verschoben; die Probleme
bleiben bestehen. Wir werden ab Januar 2009 eine erneute Gebührenerhöhung um 95 Cent haben. Das haben die Ministerpräsidenten am 6. März beschlossen, was im Übrigen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 zu erwarten war. Damit wurde den Verfassungsbeschwerden der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF und von Deutschlandradio gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr sowie gegen die Änderung der Kriterien, nach denen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz: KEF, ab 1. Januar 2009 die Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten zu prüfen hat, im Wesentlichen stattgegeben und die Einflussmöglichkeiten der Politik auf die Rundfunkgebühr an strenge Vorgaben geknüpft. Aber das System sowie alle damit verbundenen Probleme und Fragen bleiben - neue Gebühr, altes System.
Lassen Sie mich nun zu den Punkten unseres Antrags kommen. Zur Zweitgebühr für Kleingartenlauben und Ferienwohnsitze, zur Gebührenbelastung für Vermieter von Ferienwohnungen, Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe - hierzu hat auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband mehrfach eindeutige Forderungen an die Politik erhoben - und zur PCGebühr haben mein Kollege Thomas Domres und ich uns bereits mehrfach ausführlich geäußert. Deshalb nur noch einmal ein kurzer Umriss.
Zweitgebühren sind, glaube ich, schon deshalb unsinnig, weil man sowieso nur einen Körper mit zwei Augen im Kopf hat. Mit dem sitzt man dann entweder auf der häuslichen Couch oder in der Gartenlaube vor dem Fernseher oder vor einem Rechner.
Für Geräte zu zahlen, die zwar existieren, aber nicht genutzt werden - das betrifft zum Beispiel in den Wintermonaten Geräte in Ferienwohnungen, die nicht vermietet werden -, ist genauso weltfremd.
Zum Thema Gebührenbefreiung und zur Forderung nach weitergehenden und damit vereinfachenden Befreiungs- bzw. Ermäßigungstatbeständen hat sich neben meiner Fraktion auch der hiesige Petitionsausschuss immer wieder starkgemacht. Die Kriterien für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht knüpfen an die in § 6 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag im Einzelnen genannten sozialen Leistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder BAföG, an und setzen voraus, dass diese mit schriftlichem Bescheid der entsprechenden Behörde nachgewiesen werden. Wir haben gestern gehört, dass es insoweit jetzt eine Vereinfachung gibt. Die Gewährung einer Befreiung ist damit unabhängig von der Höhe des Einkommens. Zwar gibt es in § 6 Abs. 3 eine sogenannte Härtefallregelung; doch bei der Beantragung einer Befreiung muss das Vorliegen einer Bedürftigkeit, vergleichbar mit der von Empfängern von Sozialleistungen, im Einzelfall begründet werden, was in der Regel zu einer Ablehnung führt, denn der GEZ steht das notwendige umfängliche Instrumentarium zur Bewertung einzelfallbezogener persönlicher Lebensumstände und zur Ermittlung der kompletten Einkommenssituation der Antragsteller überhaupt nicht zur Verfügung.
Da kommt es manches Mal zu bizarren Ablehnungen. Ich erinnere nur an den Mann aus Teltow-Fläming, dessen Gebührenbefreiungsantrag aufgrund eines 47-Cent-Zuschlags zu seinem ALG II abgelehnt wurde.
Punkt 5 unseres Antrags, das Antragsverfahren zur Gebührenbefreiung wieder in die Zuständigkeit der vertragschließenden Länder zurückzuführen, also den Ämtern vor Ort zu überantworten, birgt die Einstellung eines hohen bürokratischen Datenbearbeitungsaufwandes, der bisher notwendig ist. Da die Ämter vor Ort ohnehin die Voraussetzungen für eine Befreiung bescheinigen müssen, würde bei einer direkten Antragsbearbeitung ein großer Datenaustausch mit der GEZ wegfallen und das Prozedere alles in allem bürgerfreundlicher werden.
Zur jetzt möglichen Datenerhebung bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis der Betroffenen habe ich mich gestern schon geäußert. Dennoch möchte ich noch einmal klar sagen: Auch wenn die jetzige Regelung in Abstimmung mit den Datenschützern getroffen wurde, gibt es einen Unterschied zwischen einem freudigen „Ja“ und einem zähneknirschenden „wenn es denn sein muss“. Nichts anderes ist hier passiert. Sowohl die Datenschützer des Bundes als auch die der Länder betonen immer wieder, dass das gesamte Verfahren der Datenbeschaffung bedenklich ist, da es in erster Linie struktureller Natur und im System der Rundfunkfinanzierung selbst begründet ist. Ich zitiere dazu wieder unsere Datenschutzbeauftragte:
„Um die Rundfunkfinanzierung datenschutzfreundlicher zu gestalten, wäre es erforderlich, sich von der Anknüpfung der Gebühr an das Bereithalten einzelner Geräte zu lösen. Auch wäre es aus datenschutzrechtlicher Sicht wünschenswert, das System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so weiterzuentwickeln, dass auf den derzeit erforderlichen Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten verzichtet werden kann.“
Ich komme zum letzten Punkt unseres Antrags. Das Verfahren der Erhebung der Rundfunkgebühr soll eine bedarfsgerechte Finanzierung der Anstalten sichern. Jedoch ist das nicht der Fall. Aufgrund der Verteilung der Gebührenzahler in den einzelnen Bundesländern sowie der Abwanderung von Gebührenzahlenden - vor allem aus dem Osten - kommt es zu erheblichen Verschiebungen. So profitiert beispielsweise der Bayerische Rundfunk von den Abwanderungen aus dem MDR-Gebiet. Der WDR erhält fast 100 Millionen Euro mehr im Jahr, als ihm zuerkannt wurde, der MDR 80 Millionen Euro und der Hessische Rundfunk 30 Millionen Euro. Insgesamt werden also ca. 230 Millionen Euro im Jahr umverteilt, was insbesondere die kleinen Anstalten wie den RBB zusätzlich belastet. Schon die Hälfte dieser Summe würde den Anstalten völlig ausreichen, die andere Hälfte könnte real eingespart werden.
Die Mitspracherechte der Landtage seien gestärkt worden. Das erklärten viele Medienpolitiker im März 2005. Die Landtage seien keine Abnickgremien mehr. Die Beratungen zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben begonnen. Zum Jahresende muss der Vertrag von den einzelnen Ländern bzw. Landtagen ratifiziert werden. Die noch verbleibende Zeit ist also sehr kurz bemessen. Lassen Sie uns daher die viel zu geringen Einflussmöglichkeiten, die ein Landesparlament in diesem Verfahren hat, nutzen und unserer Landesregierung wesentliche Eckpunkte für diese Vertragsberatung mit auf den Weg geben. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE ist ein widersprüchlicher Antrag der Spitzengruppe. Er besteht aus sieben Punkten. Ich kann dem Punkt 6 voll zustimmen. Darin fordern Sie den ARD-Finanzausgleich für unsere ostdeutschen Sender, insbesondere auch für den RBB. Die durchschnittliche Befreiungsquote in der ARD wegen geringen Einkommens und anderer Gründe liegt bei 9 %, die Befreiungsquote beim RBB bei 14 %. Das heißt, der RBB muss im Jahr auf 55 Millionen Euro, die ihm zustehen, verzichten.
Ich versuche aber, mich in die Situation derjenigen Anstalten hineinzuversetzen, von denen wir in diesem Finanzausgleich Geld fordern. Dazu bedarf es übrigens nicht Ihres Antrags, denn dies ist eine Forderung der Intendanten, die schon lange bekannt ist. Die KEF hat in ihrem Bericht selbst darauf hingewiesen und die ARD aufgefordert, diesen Finanzausgleich vorzuschlagen.
Wenn wir von den ARD-Anstalten, insbesondere von den starken, Geld fordern und im gleichen Antrag fünf Punkte auftauchen, mit denen wir auf Gebühren, die wir einnehmen könnten, verzichten, dann ist das so widersprüchlich, dass zu diesem Antrag nicht viel zu sagen ist und er deshalb abgelehnt werden sollte. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es um Populismus und Täuschung geht, können wir von den LINKEN noch einiges lernen. Das zeigt auch der vorliegende Antrag zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Auf die sieben Forderungen brauche ich hier gar nicht groß einzugehen; denn wie Sie wissen, haben wir als DVU-Fraktion zum Beispiel bereits in der 36. Sitzung der Landtages am 14. September 2006 einen Antrag zur Fortsetzung des Gebührenmoratoriums für neuartige Rundfunkempfangsgeräte eingebracht, wie nun in Nr. 4 des vorliegenden Antrags steht.
Unser Antrag enthielt in seiner Begründung die wesentlichen verfassungsrechtlichen Gegenargumente zu dieser Gebührenerhebung durch die GEZ und hätte eine zuverlässige Grundlage für die Verhandlung mit den anderen Bundesländern geboten. Gerade die mangelnde verfassungsmäßige Rechtfertigung wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Hauptausschuss seitens der dort geladenen Rechtsexperten bestätigt, sodass ich dazu nicht noch einmal ins Detail zu gehen brauche. Gleichwohl haben Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, unseren damaligen Antrag abgelehnt. Das zeigt die Doppelzüngigkeit und den Zynismus Ihres heutigen Antrags. Auch die anderen Forderungen im vorliegenden Antrag haben wir nicht nur hier im Plenum zum 8. Änderungsstaatsvertrag, sondern auch im Hauptausschuss wiederholt zur Diskussion gestellt und von Ihnen keine Zustimmung erfahren.
Insbesondere zu den weitergehenden Befreiungs- und Ermäßigungstatbeständen aus Härte- bzw. Billigkeitsgründen sowie auch die Abschaffung der Ermöglichung der Datenerhebung bei nichtöffentlichen Stellen durch die GEZ wurde von uns seit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertag immer wieder gefordert. Deshalb haben wir diese Staatsverträge auch dezidiert abgelehnt. Der Unterschied zwischen Ihnen und uns, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, ist - von Ihrer Weltanschauung einmal abgesehen -, dass es Ihnen um bloßen Populismus und Stimmenfängerei, uns aber um solide Sachpolitik geht.
(Beifall bei der DVU - Schulze [SPD]: Oh! - Weitere Zuru- fe von SPD und CDU sowie von der Fraktion DIE LINKE)
Deshalb können wir diesem Antrag unsere Zustimmung leider nicht versagen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 11. Rundfunkänderungsstaatsvertag befindet sich in Brandenburg zurzeit in Ressortabstimmung. Die Regierungschefs werden das im Sommer unterzeichnen. Die Fraktion DIE LINKE im hiesigen Landtag nimmt dies zum Anlass, uns mit einem Antrag mit Anforderungen an diesen Rundfunkänderungsstaatsvertag zu konfrontieren. Dieser Rundfunkänderungsstaatsvertag beinhaltet letztlich nur eine Erhöhung der Rundfunkgebühren, die aber sehr, sehr moderat ausfällt.
Sie wissen möglicherweise, dass wir - und auch die Ministerpräsidenten der Länder - versucht haben, die Empfehlung, die die KEF - Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - gegeben hat, zu korrigieren, darunter zu bleiben, den Menschen nicht so viel zuzumuten. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt Nein, das greife in die Rundfunkfreiheit ein. Man müsse der Erhöhung, die die KEF ermittele, nachkommen. Jetzt haben die ARD-Rundfunkanstalten - und überhaupt der öffentlich-rechtliche Rundfunk - 1,69 Euro beantragt; 95 Cent bekommen sie. Das fällt sehr moderat aus.
Aber immerhin steht in diesem Bundesverfassungsgerichtsurteil auch, dass die Länder und Länderparlamente in Zukunft mehr Befugnisse haben und viele Dinge, unter anderem die Ermittlung bzw. Gestaltung und den Einzug von Rundfunkgebühren, möglicherweise auf eine ganz neue Grundlage stellen können.
Denn die meisten Menschen, die von der Gebührenzahlung befreit sind, leben in Berlin, Brandenburg und den übrigen östlichen Bundesländern. Diese Länder haben eine viel geringere Einwohnerzahl als beispielsweise Nordrhein-Westfalen - der WDR ist viel größer als der RBB und umfasst ein großes Gebiet -, und einen Ausgleich werden wir nicht nur mit einem Finanzausgleich innerhalb der ARD hinbekommen, sondern vielleicht ist es auch einmal möglich zu sagen: Rundfunk und Fernsehen, insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk
als Grundversorgung, sind kulturell, wissenschaftlich, pädagogisch, naturkundlich usw. angelegt, also ein Grundbedürfnis, und das muss möglicherweise auch über die Sozialsysteme allgemein abgesichert werden. Da reicht es nicht, zu sagen, dass alle Gebührenzahler, die es zu leisten vermögen, das ausgleichen. Der RBB würde das auf Dauer möglicherweise nicht schaffen. Klar ist aber auch: Die Vorschläge müssen erarbeitet und gründlich geprüft werden, und wir werden sie erst ab der Gebührenperiode im Jahr 2013 umsetzen können.
Die Fraktion DIE LINKE legt einen Antrag vor, der eher eine Zusammenstellung populistischer Forderungen ist. Prüfen Sie das bitte noch einmal. Schon ein Blick auf die Formulierungen zeigt: Nach Punkt 1 sollen mehr Befreiungstatbestände eingeführt werden, nach Punkt 2 soll die Gebühr entfallen, nach Punkt 3 reduziert und nach Punkt 4 ersatzlos gestrichen werden. - Ein Ausflug in der Realität, vor allem in die Finanzsituation des Rundfunks Berlin-Brandenburg zeigt: Das würde er nicht überstehen. Das Programmangebot würde so drastisch reduziert werden, dass es nicht mehr das Siegel „Qualität“ verdiente.
Lassen Sie uns also Dinge prüfen und erneuern. Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen haben sich darüber schon viele Gedanken gemacht. Wir brauchen auf die Dauer, spätestens ab dem Jahr 2012/13, eine grundsätzliche Umstellung des Rundfunkgebührensystems auf Haushalte. Selbstverständlich müssen die Vermieter von Urlauberwohnungen und auch Hoteliers gerechter behandelt und entlastet werden. Es wäre gut, wenn man nicht nur über einen Finanzausgleich innerhalb der ARD, sondern auch über Modelle nachdächte, die das Sozialsystem einbeziehen; denn es geht hier um die Sicherung der Grundversorgung durch den öffentlichen Rundfunk. Insofern, meine Damen und Herren, ist das, was Sie vorschlagen, unrealistisch, und wir würden uns damit bezüglich des Rundfunks BerlinBrandenburg ins eigene Fleisch schneiden. Dem kann weder die CDU-Fraktion noch ich persönlich als Mitglied des Rundfunkrates zustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, die Fraktion DIE LINKE liegt mit ihrem Entschließungsantrag zum 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schlicht und ergreifend neben der Zeit. Denn bereits heute steht fest, womit sich der 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag befassen wird, nämlich ausschließlich mit der Festlegung der Höhe der Rundfunkgebühren im Zeitraum 2009 bis 2012. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Reformvorschläge werden also außen vor bleiben.
Ich sage ganz deutlich: Das hat gute Gründe. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend, müssen medienpolitische Entscheidungen sauber getrennt werden von Fragen der Gebührenhöhe. Das hat die Entscheidung ganz klar zum Ausdruck gebracht. Wer beides gleichzeitig will, gefährdet die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - so das Bundesverfassungsgericht -, und er gefährdet
gleichzeitig die Gebührenerhöhung. Das kann in diesem Hohen Hause niemand wollen. Deshalb finde ich es gut und richtig - ich hatte es gestern schon gesagt -, dass die Ministerpräsidenten der Rundfunkkommission den Auftrag erteilt haben, verschiedene Lösungen zu erarbeiten und vorzuschlagen, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft finanzieren könnte. Diese Frage tangiert den 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht.
Darüber, ob in Zukunft das Modell der vereinfachten Rundfunkgebühr oder - wie soeben angesprochen - das Modell der Haushalts- und Unternehmensabgabe angewandt werden sollte, wird zu diskutieren sein. Aus meiner Sicht - das sage ich offen - haben beide Lösungen gravierende Nachteile. Ein Steuermodell kann sich inzwischen wohl niemand mehr vorstellen.
Auch wenn der Hinweis, Gebühren würden nach dem Aufkommen im jeweiligen Sendegebiet und nicht nach dem Bedürfnis der Sendeanstalt verteilt - das ist der einzige Punkt, dem ich zustimmen könnte; die KEF hat auf dieses Problem aufmerksam gemacht -, berechtigt ist, so glaube ich, sollten wir, bevor sich die Politik einzumischen und staatsvertragliche Lösungen zu finden versucht, den Anstalten erst einmal den Auftrag geben, ihre Probleme selbst zu lösen. Die Rundfunkkommission hat die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender damit beauftragt, bis Ende April dieses Jahres Vorschläge vorzulegen, den Ausgleich gerechter zu gestalten, und die KEF gebeten, dies bis Ende Mai dieses Jahres zu bewerten.
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang eine unmissverständliche Aussage: Die Gebühren müssen in dem von der KEF festgelegten Umfang bei den Anstalten ankommen, damit der Finanzbedarf der Funkhäuser gedeckt ist. Herr Birthler hat bereits darauf hingewiesen. Der anerkannte Bedarf des RBB beträgt 14 % der gesamten Gebühren. Beim RBB kommen aber lediglich 6 % an. Hier ist ein Missverhältnis entstanden, das nicht mehr hinnehmbar ist.
Ich freue mich ja, dass sich die Fraktion DIE LINKE so viele Gedanken über die Finanzausstattung unseres Senders macht. Auf der anderen Seite machen Sie jedoch eine Reihe von Vorschlägen, wie man die Gebühreneinnahmen insgesamt erheblich senken kann. Wie das in Übereinstimmung gebracht werden soll, weiß ich nicht.
Ein weiterer Punkt aus dem Entschließungsantrag, der mich geärgert hat und nach wie vor ärgert, ist, dass wieder die leidige PC-Gebühren-Debatte aufgemacht wird. Das ist in meinen Augen eine Gespensterdebatte von Schwarzsehern und -hörern. Wer bisher ein Gerät hatte und dafür Gebühren zahlte, für den ändert sich nichts. Nachdem das in der Diskussion bekannt geworden ist, wurde sie wesentlich ruhiger geführt.
Was die Gebührenbefreiung angeht, die in der Hand der GEZ liegt, gibt es - ich hatte gestern darüber berichtet - erhebliche Erleichterungen. Das passt Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Ich weiß nicht, wie es anders gehen soll, als dass zumindest die Angabe des Namens, der Anschrift und ein Nachweis der Hilfebedürftigkeit gefordert werden. Wie stellen Sie sich das vor: „Jemand geht zur Rundfunkanstalt und sagt, er möchte von den Gebühren befreit werden?“ - Dem Datenschutz wäre dann zwar Genüge getan, den Sendern aber wohl nicht.
Es ist richtig, dass wir grundsätzlich Änderungen vornehmen müssen, wenn wir die Rundfunkgebühren neu ordnen wollen. Jedoch muss alles zu gegebener Zeit erfolgen. Zunächst steht die Frage nach der Höhe der Gebühren bei den bevorstehenden Verhandlungen zum 11. Rundfunkstaatsvertrag an. Danach können wir uns über das Gefüge und die Qualität der Gebührenordnung an sich unterhalten. - Vielen Dank.