Ich will an dieser Stelle deutlich sagen: Es gibt auch andere Konzepte. Wenn das Verfassungsgerichtsurteil vorliegt, müssen wir in eine Debatte darüber eintreten, wie wir mit der Situation von Menschen, die nur Klein- oder Kleinsteinkommen beziehen, umgehen. Die erste Antwort von uns Sozialdemokraten lautet Mindestlöhne, damit die Menschen in die Lage versetzt
werden, überhaupt Lohnsteuer zu zahlen und von dieser entsprechende Kosten abzusetzen. Die zweite Möglichkeit besteht in der Abkopplung von der Lohnsteuer. Aber es gehören eine ganze Menge Mut und vielleicht auch Visionen dazu, um insoweit in den nächsten Jahren zu einer ordentlichen Lösung zu kommen.
Ich sage an dieser Stelle: Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt auf die Wiederherstellung der alten Politik. Mit der Umsetzung des Antrags würden die kleinsten Einkommen gar nicht und die mittleren nur gering entlastet. Ich bin sehr überrascht, dass dieser Antrag von Ihnen gekommen ist.
Schließlich würde es zu Mehrausgaben beim Bund und zu einem Steuerausfall beim Land Brandenburg kommen. Wir müssten dann den Menschen erklären, wie wir die Einsparmaßnahmen im Land umsetzen wollen. Wollen wir bei der Bildungspolitik sparen? Wir sind uns sicherlich alle einig: Nein. - Wenn überhaupt, dann müssen wir den Satz absenken. Aber es ist keine wirklich vernünftige, sozial ausgewogene Lösung. Deshalb lehnt die Koalition Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bischoff, es ist schon traurig, dass es unwahrscheinlich viele Menschen im Land Brandenburg gibt, die weniger als 1 000 Euro brutto verdienen. Dass diese Menschen aber gar keine Lohnsteuer zahlen, ist so nicht richtig.
- Nein, überhaupt nicht. Ich habe keine Ahnung, um Gottes willen! Ich bin auch erst drei Jahre alt und muss mir von Ihnen hier Lügenmärchen anhören.
Es ist so, dass auch wir als DVU-Fraktion dafür sind - das wird Sie nicht überraschen -, dass die Entfernungspauschale - oder Pendlerpauschale, wie sie auch genannt wird - wieder eingeführt wird. Die derzeitige Regelung, die Entfernungspauschale nurmehr ab dem 21. Kilometer zu gewähren, ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs sowie der meisten deutschen Finanzgerichte schlicht und ergreifend grundgesetzwidrig. Das sollten Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Sie sprechen hier von Toleranz und behaupten immer, Sie würden entsprechend dem Grundgesetz handeln. Hier tun Sie genau das Gegenteil.
nanzgericht des Saarlandes halten in ihren Entscheidungen vom 27. Februar bzw. 22. März 2007 die Neuregelung zur Entfernungspauschale für unvereinbar mit dem Schutz von Ehe und Familie sowie mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes und damit für grundgesetzwidrig. Die Fälle wurden daher dem Bundesverfassungsgericht - das ist hier zur Sprache gekommen - im Wege der konkreten Normenkontrolle zur Prüfung vorgelegt.
„Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab 2007 geltende Abzugsverbot des § 9 Abs. 2 EStG betreffend Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist.“
Die Finanzverwaltung reagierte auf das Urteil mit einem Erlass vom 4. Oktober 2007, nach dem betroffenen Steuerpflichtigen auf Antrag Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist.
Der Bundesfinanzhof leitete am 23. Januar dieses Jahres die bei ihm anhängigen Verfahren an das Bundesverfassungsgericht weiter, da er der Auffassung ist, dass die Neuregelung mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.
Angesichts der heute zu beobachtenden Benzinpreisexplosion auf mehr 1,50 Euro pro Liter hat sich eine breite Front von Politikern, Juristen und Finanzexperten aus allen Lagern gebildet, welche eine Rückkehr zur Entfernungspauschale ab dem ersten Fahrtkilometer fordert. Neben dem Deutschen Gewerkschaftsbund und seinen Einzelgewerkschaften, dem Bund der Steuerzahler und dem Deutschen Finanzgerichtstag ist es vor allem der ADAC, der sich als Vertreter der überwiegenden Mehrheit der Autofahrer in Deutschland gegen die Kürzung bei der Entfernungspauschale wendet. So forderte der ADAC-Vizepräsident für Verkehr am 10. Mai in einem Presseinterview, die Aussetzung der Öko-Steuer auf die Tagesordnung zu nehmen und zur alten Pendlerpauschale, allerdings in erhöhter Form, zurückzukehren. Er erklärte wörtlich:
„Der Staat kassiert immer größere Summen an Steuergeldern vom Autofahrer, während Millionen von Menschen längst nicht mehr wissen, wovon sie die nächste Tankrechnung bezahlen sollen.“
(Bischoff [SPD]: Nennen Sie bitte nicht dauernd meinen Namen! Wir werden diesem Antrag der LINKEN zustimmen. (Beifall bei der DVU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit einigen Wochen wird im gesamten Land viel über die finanziellen Belastungen der Bürger diskutiert. Neben den stei
genden Energiekosten spielen dabei die steuerlichen Abgaben, die der Staat einfordert, eine herausragende Rolle.
Das Steuersystem der Bundesrepublik ist bekanntermaßen eines der kompliziertesten weltweit und bedarf auch aufgrund der vielen Ausnahmeregelungen einer grundsätzlichen Überarbeitung. Von Gerechtigkeit kann dabei leider schon seit Jahren keine Rede mehr sein. Die Diskussionen im Bundestagswahlkampf 2005 um das einfache Einkommensteuersystem von Friedrich Merz haben aber gezeigt, dass hier noch viele dicke Bretter zu bohren sind und vielen politischen Entscheidungsträgern der Mut dazu fehlt.
Aus diesem Grund ist es für uns sehr wichtig, dass wir im bestehenden Steuersystem eine gewisse Gerechtigkeit bewahren. Dazu gehört auch die Tatsache, dass die CDU in Ostdeutschland in den Beratungen zum Steueränderungsgesetz 2007 gegen die Kürzung der Entfernungspauschale war. Allerdings konnten wir uns damals nicht durchsetzen und sind auch heute innerhalb der Koalition noch unterschiedlicher Meinung. Weder in der Koalition in Berlin noch in der in Brandenburg gibt es ein Konzept, wie wir hier mehr Gerechtigkeit durchsetzen können. Es wäre sehr wichtig, wenn es ein gemeinsames Konzept von SPD und CDU gäbe, um vielen Pendlern eine Entlastung zukommen zu lassen.
Durch steigende Preise für Energie und Kraftstoffe steigen auch die Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit. Diese Ausgaben haben in der Folge einen immer größer werdenden Anteil an den Lebenshaltungskosten der Menschen und wiegen für Brandenburg als Flächenland besonders schwer.
Mit der Einschränkung der Entfernungspauschale durch das schon erwähnte Steuerrechtsänderungsgesetz 2007 wurden viele Berufspendler in Brandenburg in den vergangenen Jahren noch zusätzlich belastet. Deshalb bekennen wir uns zu einem gerechten und vereinfachten Steuersystem.
Den Antrag der Opposition zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer werden wir trotzdem ablehnen. Der Grund dafür ist die noch für dieses Jahr zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Angelegenheit. Bei einer Veränderung der jetzigen Regelung sollten wir das Urteil aus Karlsruhe berücksichtigen.
Abschließend möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ein einfaches Steuersystem für viele Menschen mehr Gerechtigkeit bedeuten würde. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Steuersenkungskonzepte haben Konjunktur. Mit Blick auf 2009 kann man erwarten, dass sich diese Konjunktur fortsetzt und wir insoweit eine Hochkonjunktur erleben werden. Dabei übertreffen sich die Forderungen von ganz links und die der CSU. Ich habe neulich eine Sendung mit den Herren Lafontaine und Huber gesehen. Jeder reklamiert für sich die Urheberschaft für etwas, was niemand bezahlen kann. Man fragt sich,
warum. Es kann ja nur die Hoffnung dahinterstehen, dass ein Wunder geschieht. Oder man sagt: Nach uns die Sintflut! Vielleicht will man auch die Bürger für dumm verkaufen, indem man ihnen sagt, man könne das schon regeln.
Herr Huber sagt, wir hätten so erhebliche Steuermehreinnahmen, dass wir etwas davon zurückgeben müssten. Sie sagen, der Sozialismus brauche keine Gegenfinanzierung. Man hört ja so einiges.
Die derzeitige Entfernungspauschale-Regelung, die vor dem Verfassungsgericht anhängig ist, stellt einen Kompromiss dar. Herr Schrey, auf Druck der Flächenländer, inklusive der jeweils dort Verantwortung tragenden Parteien, ist dieser Kompromiss zustande gekommen. Man erkannte die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung und hatte die Einsicht, dass alle Möglichkeiten ergriffen werden müssen, um das hinzubekommen - ich sagte gestern, dass wir noch lange nicht an diesem Ziel angelangt sind -, und das war ein kleiner Baustein. Es ist ein Kompromiss.
Ich habe nun viele Vorschläge gehört, wie man es machen könnte. Man könnte es aufkommensneutral gestalten. Logischerweise müsste man in diesem Fall den Satz von 30 Cent noch erheblich absenken. Damit käme man jedoch verfassungsrechtlich noch dichter an die Grenze dessen, was überhaupt machbar ist. Denn es muss ein angemessener Aufwand anerkannt werden. Insofern kann man den Satz nicht beliebig herunterfahren.
Wen meinen Sie in Ihrem Antrag - das frage ich mich auch bei Anträgen, die aus meiner Partei und aus der CDU kommen -, wenn Sie „vom ersten Kilometer an“ sprechen. Eben wurde gesagt: diejenigen, die ein geringes Einkommen haben. Nur diejenigen können nicht gemeint sein, weil sie ja keine Steuern zahlen. Wer keine Steuern zahlt, kann nichts erstattet bekommen. Dann wurden die Fernpendler angesprochen. Sie können jedoch auch nicht gemeint sein, denn sie können ihre Kosten ja geltend machen. Also wer ist gemeint? Im Ergebnis würden die Mittel- und Besserverdienenden und nicht die Geringverdiener von dieser Regelung profitieren. Das wäre das Ergebnis der Umsetzung dieses Vorschlags. Nach meiner Analyse - ich habe hin und her überlegt - kommt nichts anderes dabei heraus. Sie müssen erklären, was Sie wollen, und darstellen, was es bringt, außer vielleicht, dass es schick ist. Es wird gesagt, sogar der ADAC fordere dies; logisch, denn seine Mitglieder würden die Steuerrückerstattung auch gern in Anspruch nehmen; das ist ja allenthalben bekannt.
Jeder Vorschlag zur Steuersenkung ist natürlich sexy. Ihnen zu folgen führte zu größeren Problemen, das Loch von 1,5 Billionen Euro in den öffentlichen Haushalten der Bundesrepublik Deutschland zeitnah zu stopfen. Wir bedienen mehr und mehr die Banken, und Ihre Hoffnung, dass man sie irgendwann verstaatlichen könne, teile ich nicht. Deswegen sind solche Vorschläge allenthalben geeignet, den Staat ärmer zu machen und den Bürgern eventuell etwas zu geben. Die Politik hat die Verantwortung - das geht an die Adresse der Linken -, die Bürger aufzuklären und sie davor zu warnen, den Staat auszurauben. Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Bischoff, die Pendlerpauschale ist doch nur exemplarisch für die sogenannte Reformpolitik, die Sie in den letzten Jahren betrieben haben. Am Ende dieser Reformen standen in der Regel Mehrbelastungen für die Gering- und Durchschnittsverdiener. Das ist so.
Es ist interessant, dass Sie sich für diejenigen in die Bresche werfen, für deren Schicksal Sie verantwortlich sind. Ich sage nur: 64 000 Aufstocker, 60 % mehr Leih- und Zeitarbeit.
- Sie sind doch für diese desaströse Arbeitsmarktsituation verantwortlich. Hören Sie erst einmal zu!
Sie versuchen, sich aus der Diskussion herauszumanövrieren, indem Sie darauf verweisen, dass die sogenannten Niedriglöhner, die Sie zu verantworten haben, keine Steuern zahlen. Selbstverständlich zahlen sie keine Lohnsteuer und haben insofern von der Pendlerpauschale nichts. Die Fraktion Die Linke im Bundestag hat einen Antrag eingebracht, der darauf abzielt, dass diese Gruppe bezuschusst wird - natürlich mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt. Sie können sich sicherlich vorstellen, wie das Ergebnis der Abstimmung ausfallen wird.
Kommen wir zu den anderen Argumenten: Die Koalition könne sich nicht einigen. Sie bedauerten es, und es wäre gut, wenn wir einen gemeinsamen Antrag auf den Weg brächten. So habe ich Sie vorhin verstanden.