Protokoll der Sitzung vom 29.05.2008

Kommen wir zu den anderen Argumenten: Die Koalition könne sich nicht einigen. Sie bedauerten es, und es wäre gut, wenn wir einen gemeinsamen Antrag auf den Weg brächten. So habe ich Sie vorhin verstanden.

Ich habe hier einen Vorwahl-Antrag aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag; es ist ein Antrag der CDU- und der SPDFraktion. Darin heißt es:

„Der Landtag wolle beschließen: Der schleswig-holsteinische Landtag spricht sich für eine Rücknahme der Einschränkung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aus, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten, die weite Wege zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Der Landtag fordert den Deutschen Bundestag auf, umgehend eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz künftig wieder vom 1. Kilometer an als Werbungs- bzw. Betriebsausgaben anzuerkennen.“

Wenigstens das wäre hier möglich gewesen, aber auch das hat nicht geklappt. Insofern bitte ich Sie, insbesondere weil Sie bei Themen wie Stärkung der Polizei oder Kommunalfinanzen den Blick des Öfteren nach Schleswig-Holstein richten, sich an diesem Antrag ein Beispiel zu nehmen.

Ich möchte eine Bemerkung machen zu einer wirklich typisch sozialdemokratischen Verhaltensweise, die hier zum Tragen kommt: Der Mindestlohn - dieser ist wahrscheinlich Ihr einziges Thema, um bei der Wahl im Jahr 2009 erfolgreich abzuschneiden. Es ist ein Baustein. Sie haben in dieser Frage im Land Brandenburg nicht nur die parlamentarische, sondern auch die gesellschaftliche Mehrheit. Den Mindestlohn bringen weder Sie über den Bundesrat noch Ihre Bundestagsfraktion über den Bundestag auf den Weg. Das würde den Pendlern schon jetzt helfen, aber Sie schielen mit diesem Thema auf den Wahltag.

Ich habe eine Mitteilung des MASGF vom 30. Oktober 2007 mitgebracht. Die Arbeitsministerin, die heute dienstlich verhindert ist, führte aus: Wenn die Pauschale wieder ab dem ersten Kilometer gezahlt wird, wenn auch mit einem abgesenkten Satz, dann bekommen wir mehr Gerechtigkeit, und ich hoffe, dass die jetzigen Überlegungen im Interesse der Menschen zügig umgesetzt werden. - Inzwischen sind sieben Monate ins Land gegangen, ohne dass sich hier irgendetwas bewegt hätte. In diesem Sinne bitte ich um Verständnis dafür, dass die Geduld unserer Fraktion, abzuwarten, was Sie unter dem Begriff „zügig“ verstehen, erschöpft ist. Ich bitte Sie darum, dass Sie den Weg für die Initiative, in dieser Angelegenheit beim Bund vorstellig zu werden, heute freimachen. - Vielen Dank.

Herzlichen Dank. - Herr Bischoff möchte seine verbleibende Redezeit ausschöpfen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einer Minute das Einmaleins des Steuerrechts darzustellen ist nicht möglich. Eines ist wichtig - ich möchte nicht, dass das von Ihnen Gesagte ohne Widerspruch im Protokoll stehen bleibt -: Rot-Grün hat die Steuerfreibeträge pro Arbeitnehmer um rund 500 Euro erhöht. Für Kinder gibt es zusätzliche Freibeträge. Der Vorwurf, wir hätten uns nicht um die Geringverdiener gekümmert, ist total daneben. Wenn Sie sich nur ein bisschen damit beschäftigt hätten, hätten Sie gemerkt, dass Sie mit Ihrem Antrag die Wenigverdiener in keiner Weise berücksichtigen. Auch bei dem soeben gehörten Redebeitrag hat mir ein warmes Herz für die Bezieher kleiner Einkommen gefehlt.

Eines möchte ich als Nachtrag ausführen. Es gibt in Deutschland die Werbungskostenpauschale; die kennt eigentlich jeder. Ich habe gedacht, ich müsste Ihnen das nicht erklären. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer zahlt auf eine Pauschale von bis zu 920 Euro keine Steuern. 90 % der Steuerpflichtigen geben die Kosten, die auf der Fahrt zum Arbeitsplatz entstehen, im Rahmen dieser Pauschale an. In Wahrheit ist die Werbungskostenpauschale von 920 Euro ein Freifahrtschein für die ersten 13 Kilometer. Die Regelung dient der Entbürokratisierung; Bezieher von kleinen und Kleinsteinkommen werden pauschal entlastet, egal, ob sie nun 6, 13 oder 14 Kilometer zur Arbeit unterwegs sind. Auch dies gehört zur Wahrheit. Ich stelle immer wieder fest - Oskar Lafontaine lässt oft den großen Steuerexperten raushängen -, dass an der Stelle einiges an Fachwissen fehlt. - Das wollte ich in der einen Minute noch gesagt haben. - Vielen Dank.

Diese Minute ist jetzt zu Ende. Aber Herr Görke hat zwischenzeitlich eine Frage angemeldet. Lassen Sie diese Frage zu?

Herr Görke, selbstverständlich gern. Das erhöht meine Redezeit; das freut mich.

Weil Sie gerade als Finanzfachmann am Rednerpult stehen, lautet meine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass der Freibetrag in Bezug auf den Pauschbetrag erst erreicht wird, wenn der Arbeitnehmer an 230 Tagen mindestens 35 km vom Wohnort zur Arbeit zurücklegt?

Herr Görke, ich bin kein Lohnsteuerhilfeverein, habe aber gerade erklärt, dass man mit seinen Aufwendungen die Werbungskostenpauschale erst überschreiten muss; bis dahin ist man automatisch von der Lohnsteuer befreit.

Ihr Konzept hieße, dass diejenigen, die keine Lohnsteuer zahlen, weil wir, Rot-Grün unter Gerhard Schröder, sie davon befreit haben, auch zusätzlich kein Geld bekämen. Nach Ihrem Konzept erhielten nur diejenigen Steuern erstattet, die einigermaßen Geld verdienen, zum Beispiel über den Mindestlohn. Deshalb wäre Ihre Forderung - verbunden mit dem Mindestlohn - die richtige gewesen. Dafür stehen wir, aber offenbar nicht Sie. Das tut mir an dieser Stelle sehr leid.

(Beifall bei der SPD)

Es besteht kein weiterer Redebedarf. - Damit schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag in der Drucksache 4/6223, Wiedereinführung der Entfernungspauschale, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist mehrheitlich gegen diesen Antrag gestimmt worden. Er wurde somit abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

Gesetzliche Regelung zur Entlastung der Altanschließer notwendig!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/6252

Ferner liegt Ihnen ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der Drucksache 4/6333 vor.

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg erhält das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalition hat in den letzten Tagen wieder ausführlich ihre Erfolge gefeiert. Ich meine, dass bei dem folgenden Tagesordnungspunkt Gelegenheit ist, sich einer Fehlentscheidung zu stellen, die die Koalition zu verantworten hat, und daraus wirksame Schlussfolgerungen zu ziehen.

Das Land Brandenburg hat sich mit dem Problem der Finanzierung der Abwasserentsorgung schon immer schwergetan. Durch die Bildung einer Vielzahl kleiner Verbände und den Bau überdimensionierter Abwasserentsorgungsanlagen sind langfristig erhebliche finanzielle Belastungen verursacht worden. Wie wir wissen, ist das eben nicht ausschließlich in kommunaler Verantwortung geschehen, sondern mit Genehmigung und aktiver Mitwirkung des Landes. Ich meine, gerade der Ministerpräsident kennt das Problem ganz genau.

Die Zweckverbände haben mittlerweile mehr als 1 Milliarde Euro vom Land erhalten, um ihre meist zu großen Kläranlagen bauen und unterhalten zu können. Allein seit 1999 sind im Rahmen des Abwasserschuldenmanagements über das GFG bzw. das FAG 166 Millionen Euro ausgereicht worden. Dieses Schuldenmanagement läuft 2008 aus. Bereits jetzt zeichnet sich ein weiterer Bedarf von mindestens 75 Millionen Euro ab.

Meine Damen und Herren, letztlich sind diese Belastungen von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragen. Durch die Umlegung über hohe Gebühren und Beiträge sowie durch die Anwendung des Anschlusszwangs ist ein großes Frustpotenzial geschaffen worden. Die jetzt eskalierte Problematik einer nachträglichen Veranlagung von sogenannten Altanschließern setzt dem Ganzen die Krone auf.

Es ist ganz normal, wenn ein Grundstücksbesitzer, der seit den 70er oder 80er Jahren - vielleicht schon länger - regulär an das Abwassernetz angeschlossen war, kein Verständnis dafür hat, im Jahr 2008 mit Herstellungsbeiträgen für seinen Anschluss veranlagt zu werden, noch dazu, wenn er diesen Anschluss unter erheblichen finanziellen und anderen Anstrengungen selbst hergestellt hat. Zudem haben die Altanschließer mittlerweile über die Gebühren erhebliche Zahlungen für Zins und Tilgung im Zusammenhang mit den erfolgten Investitionen geleistet. Das ist ein schreiender Widerspruch gegen ein elementares Gerechtigkeitsgefühl.

Dementsprechend war auch die Reaktion von SPD und Linken, als im März dieses Jahres die Wirkungen des OVG-Urteils vom Dezember 2007 öffentlich wurden. Die ursprüngliche Zielstellung bestand ganz eindeutig darin, dass die nachträgliche Belastung der Altanschließer mit Herstellungsbeiträgen abzulehnen ist. Mit eben dieser Intention hat sich die SPD für eine Anhörung im Innenausschuss stark gemacht, die unverzüglich und einvernehmlich beschlossen worden ist.

Mit der Anhörung am 16. April schieden sich aber dann die Geister. Die eingeladenen Fachleute zeigten in aller Deutlichkeit die weitreichenden Konsequenzen des Urteils auf, die bis zu diesem Zeitpunkt in ihrer Gänze noch gar nicht überschaubar waren. Es betrifft nicht nur eine Vielzahl von Altanliegern, so allein im Wasserverband Strausberg-Erkner mehr als 30 000 Grundstückseigentümer; besonders hart trifft es die

Wohnungsunternehmen, für die Belastungen in Höhe von dreistelligen Millionenbeträgen vorhergesagt werden, die zudem nicht umgelegt werden können. Allein für das kommunale Wohnungsunternehmen von Königs Wusterhausen steht eine mögliche Veranlagung von 5 Millionen Euro in Rede.

In der Anhörung wurde aber auch sichtbar, dass die rechtliche Situation außerordentlich schwierig ist und dass es kein probates Rezept für die Lösung des Problems gibt, das umfassende Gerechtigkeit sichert.

Deshalb muss ein Rückgriff gestattet sein, der den fragwürdigen Umgang mit Altanschließern unterstreicht. In den 90er Jahren war es erklärte Rechtsauffassung des Innenministeriums, dass mit dem Kommunalabgabengesetz

„nur die Sachverhalte erfasst und damit der Beitragspflicht unterworfen werden, die nach seinem Inkrafttreten die abgaberechtlichen Bestimmungen erfüllen“.

Weiter heißt es:

„Da es vor der Wiedervereinigung eine der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz vergleichbare Regelung in der DDR nicht gab, genießen die Bürger einen Vertrauensschutz darüber, dass sie nicht für kommunale Leistungen in Anspruch genommen werden, die vor Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung abgeschlossen waren.“

Das ist nachzulesen in einer Broschüre mit dem Titel „Die Beitrags- und Gebührenerhebung bei Einrichtungen der Abwasserentsorgung“, die 1998 von einem Mitarbeiter des Innenministeriums herausgegeben wurde.

Die Diskussion war zum anderen dadurch geprägt, dass wie selbstverständlich von einer Verjährung solcher Forderungen gegenüber Altanschließern ausgegangen worden ist. Schließlich hatten die Verbände entsprechende Satzungen, auf deren Grundlage sie Beiträge und Gebühren erhoben haben. Das relativierte das OVG mit einem Urteil von 2001, mit dem der Versuch einer Veranlagung der Altanschließer unternommen wurde.

Entscheidend ist jedoch die 2003 von der Koalition beschlossene Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Mit der ausdrücklichen Festlegung auf „wirksame“ Satzungen ist das gesamte Problem verschärft worden. Erst damit konnten, ja mussten die eigentlich verjährten Forderungen neu erhoben werden. Insofern hat das OVG mit seinen beiden Urteilen vom Dezember 2007 die rechtliche Situation umgesetzt, die sich aus der Einfügung des Wörtchens „wirksam“ ergibt. Wenn jetzt von Vertretern der Koalition behauptet wird, sie hätten das so nicht gewollt, dann trifft das keinesfalls zu. In der Gesetzesbegründung von damals heißt es:

„Der Gesetzgeber hat beim Erlass dieser Vorschrift unterstellt, dass es sich um eine rechtswirksame Satzung handeln muss, um die sachliche Beitragspflicht entstehen zu lassen. Dies hat in der Vergangenheit zu großen Beitragsausfällen bei den Aufgabenträgern geführt, da Ansprüche nicht mehr innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist geltend gemacht werden konnten. Um künftige Beitragsausfälle bei den Gemeinden und anderen Aufgabenträgern zu

vermeiden, wird mit der Gesetzesänderung eine Klarstellung vorgenommen, indem die Voraussetzung einer rechtswirksamen Satzung ausdrücklich festgeschrieben wird.“

Damit sind Forderungen, die längst hätten verjähren können, unbestimmt in die Zukunft verschoben worden. Die Verantwortung dafür tragen Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, und Sie aus den Reihen der Koalitionsfraktionen; Sie haben das beschlossen. Sie müssen sich jetzt entscheiden, ob Sie an Ihrer damaligen Absicht der Einbeziehung der Altanschließer festhalten wollen oder ob Sie die Kraft haben, einen offensichtlichen Fehler wirksam zu korrigieren. Deshalb wollen wir mit unserem Antrag eine klare Richtungsentscheidung erreichen, die dann auch für die Landesregierung verbindlich ist.

Die Linke spricht sich in aller Deutlichkeit dafür aus, dass die Altanschließer nicht mit Herstellungsbeiträgen belastet werden. Wir wissen uns dabei in Übereinstimmung mit mehr als zwei Dritteln der Abwasserverbände, die energisch zum Ausdruck gebracht haben, dass sie Altanschließer nicht veranlagen wollen.

Wir vertreten unsere klare Position vor dem Hintergrund, dass DIE LINKE 2004 die Änderung des KAG abgelehnt und vor zu erwartenden Folgen gewarnt hat. Insofern zehren wir nicht vom Oppositionsstatus, sondern verweisen auf einen anderen Ansatz, den wir vertreten haben. Zugleich leisten wir einen Beitrag zur Lösung des schwierigen Problems und beschränken uns nicht auf die Kritik der falschen Weichenstellung durch die Landesregierung.

Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE kann nur eine gut durchdachte Stichtagsregelung zu Beitragsgerechtigkeit in machbarem Maße führen. Wir sind uns dabei darüber im Klaren, dass eine Stichtagsregelung in ihrer Stringenz nicht unproblematisch ist und zu Nebenwirkungen führt. Insbesondere stellt sich die Frage der Rückwirkung; denn es gibt nun einmal eine ganze Reihe von Altanschließern, die bereits bezahlt haben. Wir sind jedoch der Auffassung, dass es jetzt nicht darum gehen darf, die absehbaren Nebenwirkungen einer solchen Regelung aneinanderzureihen. Vielmehr muss jetzt ein klarer Grundsatz formuliert und ein eindeutiger Auftrag an die Landesregierung gerichtet werden. Damit machen wir auch deutlich, dass diese komplizierte Materie nur mithilfe des Apparates der Landesregierung bewältigt werden kann, die auch mögliche begleitende Bestimmungen zu einer Stichtagsregelung vorschlagen soll. Das haben wir immer gesagt. Ich beziehe mich hierbei auf die Stellungnahme des Parlamentarischen Beratungsdienstes, in der - vermutlich zur Enttäuschung der Koalitionsfraktionen - festgestellt wird, dass eine Stichtagsregelung nicht verfassungswidrig ist, wenn sie von solchen Bestimmungen begleitet ist.

Ich hoffe, wir sind uns zumindest darin einig, dass die von der Landesregierung angekündigte Verlängerung der Verjährungsfrist nicht die Lösung des Problems ist, sondern maximal ein Aufschub für die Suche nach einer möglichst wirksamen gesetzlichen Regelung sein kann.

Insofern ist es für mich unverständlich, wieso sich die Landesregierung offensichtlich immer noch in einem Kompetenzstreit befindet. Offensichtlich will niemand den Schwarzen Peter haben. Hier muss unverzüglich eine klare Zuordnung der Verant

wortung erfolgen. Deshalb stelle ich mir schon die Frage, wozu der Ministerpräsident eigentlich eine Richtlinienkompetenz hat und warum er sich auf diesem sensiblen Gebiet dem Vorwurf der Führungsschwäche aussetzt. Allein die Diskussion um das schon länger geforderte Rundschreiben des Innenministeriums, die gestern auch eine Rolle gespielt hat, zeigt doch, wie zäh die Vorgänge ablaufen. Wir sprechen über dieses Problem doch nicht erst seit gestern, sondern schon eine längere Zeit.

Wir werden uns jedenfalls nicht mit einer Hinhalte- und Verzögerungstaktik abspeisen lassen. Wir bestehen auf einer eindeutigen Positionierung und einem aktiven Handeln der Landesregierung. Schließlich haben Sie etwas wiedergutzumachen.

Gestatten Sie mir abschließend eine Bemerkung zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Wir nehmen das Bemühen der SPD-Fraktion zur Kenntnis, den Altanschließern entgegenzukommen. Die SPD muss sich jedoch daran messen lassen, mit welchem Ziel sie im März in den Vorwahlkampf gestartet ist. Danach müssten Sie eigentlich unserem Antrag ohne Wenn und Aber zustimmen. Sie wissen ganz genau, dass eine reduzierte Heranziehung der Altanschließer nach dem Vorbild von Sachsen-Anhalt auch mit großen rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden ist, und beschränken sich deshalb auf einen schwachen Prüfauftrag. Der Entschließungsantrag ist im Übrigen ein typisches Beispiel dafür, dass das Zusammenwirken von SPD und CDU nicht zu tragfähigen Lösungen, sondern nur zu windelweichen Kompromissen führt.

Wir fordern Sie deshalb auf, endlich die notwendige Konsequenz zu zeigen, so wie das auch die Vertreter Ihrer Parteien vor Ort jetzt tun. Da finden ja allerhand Abstimmungen statt, wobei sich SPD und CDU fleißig in die Diskussion einbringen und sich ganz klar positionieren. Um genau diesen Zusammenhang aufzuzeigen, beantragen wir namentliche Abstimmung zu unserem Antrag. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.