Herr Christoffers, im Antrag Ihrer Fraktion steht richtigerweise, dass es Defizite bei der Steuerverwaltung gibt. Uns ist der Bericht des Bundesrechnungshofs bekannt. Darin heißt es an einer Stelle zugespitzt:
„Die Steuergesetze werden gegenüber den Bürgern und Unternehmen nicht einheitlich angewendet. Steuergerechtigkeit ist nicht gewährleistet.“
Diese Analyse nehmen wir nicht auf die leichte Schulter; das kann ich Ihnen versichern. Wir müssen weiterhin alles tun, damit die Finanzämter besser, effektiver und bürgerfreundlicher arbeiten. Noch einmal: Dabei geht es nicht nur um den fiskalischen Aspekt, die Steuereintreibung. Probleme sind in der Steuerverwaltung vorhanden, aber die entscheidende Frage ist doch, ob uns der vorgeschlagene Lösungsweg - ein weiterer Bericht - weiterbringt. Ich zweifle ernsthaft daran.
Wenn Sie, Herr Kollege, in unserer Landtagsdatenbank recherchieren, finden Sie unter dem Schlagwort „Steuerverwaltung“
nicht wenige Treffer. Zudem berichtet das Finanzministerium im Sonderausschuss ausführlich über die Lage in den brandenburgischen Finanzämtern. Dabei wurden Berichte zur Effektivität und Effizienz der Steuerverwaltung vorgelegt. Falls Ihnen diese Informationen zu alt sind, können Sie auch auf die zahlreichen Kleinen Anfragen zurückgreifen, die dank engagierter Abgeordneter meiner Fraktion vorliegen.
Auch im Ausschuss für Haushaltskontrolle wird regelmäßig darüber berichtet, welche Schwachstellen es in der Steuerverwaltung gibt und was die Landesregierung unternimmt, um diese abzustellen. Im Jahresbericht 2007 ging es um die Besteuerung von Erbschaften und um Lohnsteueraußenprüfungen.
Zu guter Letzt: Niemand hindert die Fraktion DIE LINKE daran, auch im Finanzausschuss alle denkbaren Aspekte und Probleme dieses Themas anzusprechen. Ich denke, das würde allemal mehr bringen als ein weiterer Bericht, der nur wiederholt, was weitestgehend bekannt ist.
Was wir wirklich brauchen, ist ein einfaches, verständliches und beständiges Steuerrecht. Damit könnten wir auch in Brandenburg mehr Effizienz und Bürgerfreundlichkeit erreichen. Liebe Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, vielleicht hätten wir dann unter dem Strich auch mehr Steuerehrlichkeit und höhere Steuereinnahmen als heute. Das würde sicherlich auch Ihnen gefallen. In dieser Hinsicht hoffe ich auf Ihre Unterstützung. Ihren Antrag werden wir allerdings ablehnen. - Danke schön.
Herr Präsident! Es ist soeben von Herrn Schrey gesagt worden: Wir haben das Thema des Öfteren erörtert - wenn auch nicht hier im Plenum, so doch im Sonderausschuss zum Abbau von Normen und Standards, zuletzt ausführlich 2005.
2005 und 2007 ist ausführlich darüber debattiert worden, wie man ein Controlling so organisieren kann, dass es einfach zu machen und dennoch aussagekräftig ist. Mein Haus arbeitet derzeit an einem Bericht über den Zustand der Steuerverwaltung zum 31. Dezember 2007. Der fertige Bericht wird dem Haushaltsausschuss zugehen. Ich denke, das ist der richtige Ort, um darüber zu debattieren.
Ich komme auf den Punkt zurück, der in mehreren Redebeiträgen eine Rolle gespielt hat: Wie viele Mitarbeiter hat man nun in einer Steuerverwaltung? - Diese Diskussion haben wir immer. Die Rechnungshöfe sagen - hochgerechnet: Mehr Input ist gleich mehr Output. Frau Hesselbarth, an dieser Stelle ha
ben Sie nicht richtig zugehört. Der Spruch aus der DDR, den ich zitiert habe - „Aus unseren Betrieben ist noch viel mehr herauszuholen“ -, war damals anders - ironisch - gemeint. Wenn man den Spruch zugrunde legt und auf die heutige Situation bezieht, in der jeder für die brandenburgische Wirtschaft und die Einkommenssituation der brandenburgischen Haushalte ein Gefühl hat, dann erkennt man, dass die 56 % des Steuersubstrats, das wir erwirtschaften, ein guter Wert sind, wenn man die Vermögens- und Einkommenssituation in Deutschland dazu ins Verhältnis setzt. Insofern ist die schlichte Sicht - man müsse nur mehr Steuerfahnder durch die Gegend schicken und würde die Millionen dann überall herausholen - falsch. Man kann das nicht einfach hochrechnen. Wenn man das könnte, würde ich sofort 1 000 Leute einstellen, weil wir dann unser Haushaltsproblem lösen könnten. Aber so einfach geht das nicht. Deswegen ist die Aussage, dass wir schauen müssen, wie es mit dem Steuerrecht aussieht, von Bedeutung.
Wir haben eine Personalbedarfsplanung. Darin wird die Steuerverwaltung - im Verhältnis zu anderen Bereichen der Landesverwaltung - weitestgehend vom Abbau verschont. Alle Fraktionen haben im Haushaltsausschuss uns, die Landesregierung, aufgefordert - das ist dann auch Beschluss des Landtages geworden -, heftig an der Umsetzung dieser Personalbedarfsplanung zu arbeiten. Dann höre ich immer wieder: Bei den Polizisten - da nicht!
Bei den Lehrern - nicht! Bei den Steuerbeamten - nicht! Also hier nicht, da nicht, dort nicht. Aber wo dann? Wo dann den Rest herholen? Die Antwort auf diese Frage bleiben Sie schuldig. Diesen Vorwurf mache ich Ihnen immer wieder. Sie wiederholen gebetsmühlenartig: Hier müsste man etwas tun, was gut für das Land, was gut für die Menschheit ist. - Aber das Gesamtsystem gerät dabei aus dem Blick. Ich entgegne immer wieder: Schauen Sie auf die Personalbedarfsplanung! Sagen Sie, an welcher Stelle Sie einen größeren Abbau vornehmen wollen, damit der verminderte Abbau, den Sie auch in diesem Bereich immer wieder vorschlagen, gewährleistet werden kann! - Sonst funktioniert das Ganze nicht. Ich glaube, niemand kann sich hier aus der Verantwortung stehlen, sich die Gesamtzusammenhänge vorhalten lassen zu müssen und die Fragen zu beantworten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben mich doch noch einmal angeregt, an das Mikrofon zu gehen, obwohl ich das eigentlich nicht wollte.
Das Problem besteht doch nicht darin, dass eine Personalbedarfsplanung vorliegt, die von Ihnen umgesetzt werden soll, sondern darin, zu überprüfen, ob die Personalbedarfsplanung den Aufgaben und Anforderungen, die vor dem Land stehen, sukzessive gerecht wird.
Ich sage auch: Wir waren schon des Öfteren in der Situation, in der wir aufgrund einer veränderten Bundesgesetzgebung bzw.
von Bundesentscheidungen plötzlich Personal aufstocken mussten. Deshalb ist unsere Bitte: Lassen Sie uns doch den Bericht daraufhin überprüfen, ob das, was die Personalbedarfsplanung vorsieht, auch vor dem Hintergrund der Debatte zur Föderalismusreform 2 hier angemessen ist, oder ob es Veränderungsbedarf gibt. Denn ich glaube nicht, dass die Personalbedarfsplanung die Schreibtafeln Moses sind. Man kann dort möglicherweise etwas verändern, wenn es zwingend notwendig ist.
Ich habe in Debatten mehrere Redebeiträge sowohl von der CDU als auch von der SPD gehört, in denen darauf hingewiesen wurde, dass man spätestens ab 2009 möglicherweise Veränderungen in dem Bereich plant. - Vielen Dank.
(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE - Zuruf von der SPD: Jeder Plan wird von der Möglichkeit bestimmt!)
Ich stelle den Antrag der Linksfraktion in Drucksache 4/6443 zur Abstimmung. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten zwölf Monaten drei parlamentarische Initiativen gestartet, um eine Gegenposition des Landtags zum Kabinettsbeschluss vom 27. Februar 2007 zu erwirken. Leider steht die hiesige Landtagsmehrheit von SPD und CDU hinter dem Ziel des drastischen Personalabbaus im Landesforstbereich und der Kürzung der Landeszuschüsse, die ohne vorherige Aufgabenkritik durch das Kabinett festgelegt wurden. Das haben wir zur Kenntnis nehmen müssen.
Wir haben auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass Sie nicht die Frage beantworten wollen, wie mit 42 % weniger Personal die vom Parlament im Waldgesetz fixierten Aufgaben erfüllt werden sollen. Jetzt, im Nachhinein, eine Aufgabenkritik und eine Beschreibung der zukünftigen Geschäftsfelder von unten zu veranlassen, verkehrt unseres Erachtens das Mittel einer Aufgabenkritik ins Gegenteil. Sie dient nun vordergründig dazu, Aufgaben für nicht notwendig zu erklären, da dafür das Personal zukünftig sowieso nicht mehr zur Verfügung steht.
Unbeantwortet ist auch die Frage nach den zukünftigen Gemeinwohlleistungen im Forstbereich. Das ist insofern äußerst
bedenklich, als aus einem vom Finanzministerium vorgelegten Ländervergleich hervorgeht, dass Brandenburg eine äußerst geringe Finanzausstattung im Forstbereich hat. Von 66 Millionen Euro Minderausstattung im Vergleich der Flächenländer Ost und sogar 111 Millionen Euro im Vergleich der Flächenländer West ist die Rede. Hier ist das neue Einsparziel der Landesregierung von 36 Millionen Euro Landeszuschüssen bis 2015 noch nicht einmal eingerechnet.
Betriebsbedingte Kündigungen soll es nicht geben. Das unterstützen wir. Ob und wie aber im Rahmen des Tarifvertrags Überleitungsverträge für die schon in Diskussion gebrachten Landesforstbetriebsstrukturen - bis hinunter zum Waldarbeiter ihren Platz haben werden, steht in den Sternen.
Eine weitere grundsätzliche Frage schließt sich hier an, nämlich die nach einer landesgesetzlichen Regelung zur Unveräußerlichkeit des Landeswaldes. Auch diese Frage ist unbeantwortet und wird durch unseren Antrag nun konkret aufgegriffen; denn wir wollen vom Lippenbekenntnis weg hin zu einer Gesetzesinitiative, und das noch in dieser Legislaturperiode, weil 2009 das Preußenwaldmoratorium ausläuft. Nun werden Sie, meine Damen und Herren Vertreter der Landesregierung, auf Ihre Willenserklärung im Kabinett verweisen. Ja, dafür loben wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich. Aber Sie wissen auch, dass eine Willenserklärung keinen Gesetzescharakter hat und dafür der Landtag zuständig ist.
Welch eine Einigkeit ließe sich also demonstrieren und wie viel Glaubwürdigkeit ließe sich an dieser Stelle gegenüber den Beschäftigten und Menschen in diesem Land erringen, wenn endlich eine landesgesetzliche Regelung auf den Weg gebracht werden könnte und wir als Landtag Ihrer Willensbekundung Folge leisten würden.
Sie erinnern sich sicherlich, dass wir im Juli 2000 beantragten, die Unveräußerlichkeit des Landeswaldes in die Landesverfassung aufzunehmen. Wir haben damals mit unserer Gesetzesinitiative dem progressiven Geist der Landesverfassung entsprochen. In Artikel 40 der Landesverfassung ist ja als Staatsziel benannt, dass die Nutzung von Grund und Boden, der dem Land gehört, vorzugsweise über Pacht und Erbbaurecht zu regeln ist. Das bedeutet, dass verfassungsrechtlich jede Veräußerung eine Ausnahme darstellt. So gesehen war schon unsere damalige Initiative dazu angetan, eine Missdeutung des Artikels 40 in seiner jetzigen Fassung auszuschließen und damit jeglichem Missbrauch vorzubeugen.
Sie haben das damals übrigens in gleicher Regierungszusammensetzung wie heute abgelehnt. Insofern verwundert es nicht, dass das Thema nach wie vor ganz oben auf dem Forderungskatalog der Betroffenen und der Bürgerinitiative „Brandenburger Wald“ steht und mit dem Auslaufen des Preußenwaldmoratoriums 2009 in den Fokus der Fortführung der Forstreform gerät.
Zur Erinnerung: Im Jahr 1998 bekam das Land Brandenburg, wie andere ostdeutsche Bundesländer auch, den sogenannten Preußenwald übertragen. Das war mit einer zehnjährigen Veräußerungssperre verbunden, dem Preußenwaldmoratorium. Der Bund selbst begründete damals das Preußenwald-Veräußerungsverbot mit Marktpflege. Es sollte also ausdrücklich vermieden werden, dass in Konkurrenz zum Verkauf des sogenannten Treuhandwaldes durch die BVVG und von WGT-Flä
chen durch die BBG auch noch Landeswald auf den Bodenmarkt geworfen wird. Das würde Preise verderben und könnte sie ins Bodenlose fallen lassen, war die damalige Auffassung der Bundesregierung. Man traf also Vorsorge, dass die Länder ihren Wald nicht sofort verkaufen konnten.
Bis heute liegt ein Beschluss des Landtages nicht vor, der klarstellt: Lieber Bund, wir akzeptieren das zehnjährige Veräußerungsverbot, aber es hätte eines solchen nicht bedurft. Wir denken im Traum nicht daran, in Brandenburg Landeswald jemals zu veräußern. - Immerhin handelt es sich mit ca. 260 000 ha Wald um fast den gesamten Landeswaldbesitz.
Nun läuft dieses Veräußerungsverbot im nächsten Jahr aus. Ob die Landesregierung es nun mag oder nicht, oder ob Sie es wollen oder nicht - jede Ihrer Forstreformbestrebungen wird argwöhnisch unter diesem Aspekt betrachtet werden. Man darf sich deshalb also nicht wundern, dass die Bestrebungen zur Ausrichtung von Aufgaben und Funktionen der Landesforstverwaltung hin zu einem erwerbswirtschaftlich orientierten Betrieb als ein erster Schritt hin zu einer materiellen Privatisierung, die auch Waldverkauf beinhalten würde, empfunden werden.
Umso wichtiger ist es, Verlässlichkeit dafür zu schaffen, dass der Landeswald als begrenzt verfügbares Natur- und Kulturgut auch nach Ablauf der zehnjährigen Veräußerungssperre grundsätzlich nicht veräußert werden darf. Damit wird gesichert, dass der nach Abschluss der Privatisierung des Treuhandwaldes und der WGT-Forstflächen ohnehin geringe Landeswaldanteil von 25 % am Gesamtwald dauerhaft erhalten bleibt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nur damit Sie die Dimensionen unserer heutigen Debatte erkennen: Deutschland insgesamt hat heute 54 % Staats- und Körperschaftswald, das Land Brandenburg dagegen nur 38 %, und davon sind, wie gesagt, 25 % Landeswald. Auch deshalb ist es geboten, diese 25 % Landeswald dauerhaft zu sichern. Derzeit ist eine Veräußerung von Landeswald nach § 4 des Grundstücksverwertungsgesetzes aus vielerlei Gründen möglich. Mit seiner Fülle von Ausnahmetatbeständen zur Veräußerung landeseigener Grundstücke kollidiert unseres Erachtens dieses Gesetz mit Geist und Buchstaben des Artikels 40 unserer Landesverfassung. In diesem Zusammenhang ist besonders problematisch, dass mit § 4 des Gesetzes quasi ein Freibrief für den Verkauf von Landeswald geschaffen worden ist.
Wir wollen ein grundsätzliches Veräußerungsverbot für den Landeswald gesetzlich regeln. Dazu ist mindestens die Änderung des Grundstücksverkehrsgesetzes in diesem Sinne erforderlich. Natürlich schließt das die Aufnahme eines Passus ein, dass der Verkauf von forstwirtschaftlichen Flächen aus übergeordneten wirtschaftlichen Gründen und zur Arrondierung mit Privat- und Kommunalflächen, wenn kein Flächenaustausch möglich ist, ausnahmsweise möglich sein soll. Bedingung dafür ist für uns, dass Verkäufe durch Zukäufe ausgeglichen werden, also das Prinzip der Nettobilanz gilt. Das ist sehr wohl eine hohe Hürde. Dadurch soll aber gewährleistet werden, dass Ausnahmen auch Ausnahmen bleiben.
Der Landeswald stellt eine unschätzbare Ressource zur Sicherung der Daseinsvorsorge dar. Egal, ob es um den Rohstoff, die Klimafrage oder die Energieversorgung geht; egal, ob Umwelt und Naturschutz, Grundwasserbildung und Bodenschutz; egal,