Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Wöllert, Sie regen sich auf, dass wir ein Thema besetzen, das wichtig ist, und Sie regen sich darüber auf, dass wir es besetzen. Warum hat Ihre Fraktion das Thema nicht besetzt?
Volk - sogar im Grundgesetz steht das Wort „Volk“. Am Reichstag steht: „Dem Deutschen Volke“. Wir haben nun einmal ein Volk. Wir hier sind das Volk der Deutschen. Ich habe keinerlei Schwierigkeiten damit, das Wort „Volk“ in den Mund zu nehmen.
Herr Schulze, eines ist doch Fakt: Man weiß zwar hier im Land Brandenburg, wie viele Kinder in etwa einer gewissen Verwahrlosung unterliegen. Man weiß ganz genau, wie viele Kinder getötet wurden. Aber warum diese Kinder verwahrlosen, warum sie getötet wurden, das weiß man nicht. Das haben ja die Antworten auf unsere beiden Kleinen Anfragen ergeben.
Wir wollen mit unserem Antrag ganz einfach erreichen, dass sich die Landesregierung mit den Ursachen auseinandersetzt. Man weiß nämlich nicht, warum die Kinder getötet wurden, warum sie verwahrlosen. Waren die Eltern geistig nicht dazu in der Lage? Waren sie psychisch krank? Waren sie körperlich nicht dazu in der Lage? Welcher Bildungsgrad oder welcher soziale Status spielt eventuell sogar eine Rolle dabei? Welche Rolle spielt der Familienstand? Das alles sind Fragen, auf die es noch keine Antworten gibt. Auf diese Fragen hätten wir gern Antworten.
Wie will man dann etwas abstellen? Wie will man die Verwahrlosung der Kinder reduzieren, wenn man die Ursachen nicht kennt? Um nichts anderes geht es hier in unserem Antrag.
Meine Damen und Herren, die DVU-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 4/6423 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Die Überweisung ist ohne Enthaltungen mit überdeutlicher Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse über den Antrag in der Drucksache 4/6423 in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltung mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.
Wir beginnen die Debatte mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Es spricht der Abgeordnete Christoffers.
- Da er eine verantwortungsvolle Aufgabe wahrnimmt und die Öffentlichkeit über unser Tun unterrichtet, sind Sie hoffentlich damit einverstanden, wenn wir die Redebeiträge tauschen.
Herr Präsident! Ich möchte mich auch an dieser Stelle kurz halten. Der Antrag selbst zielt auf eine Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag. Wir glauben, dass wir die Berichte insgesamt straffen und abschaffen, zumindest aber ihre Zahl eindämmen sollten. Das haben wir gerade im Ausschuss für Haushalt und Finanzen ganz einvernehmlich miteinander besprochen. Mein Vorschlag geht in die Richtung ich denke, das könnte auch ein Anliegen der antragstellenden Oppositionsfraktion sein -, dass wir uns im Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit der Situation der Steuerverwaltung im Land Brandenburg insgesamt beschäftigen.
Letzte Bemerkung. Die Bundessteuerverwaltung ist auch Anliegen der SPD in Brandenburg. Wir stehen in dieser Frage aber - ich glaube, zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern allein auf weiter Flur. 14 gegen 2 - das ist ein relativ aussichtsloses Unterfangen.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sollte sich fortwährend mit dem Thema beschäftigen. Insofern bitte ich darum, den Antrag, eine neue Berichtspflicht einzuführen, abzulehnen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bischoff, ich bedanke mich, dass Sie als erster Redner eingesprungen sind. Der RBB berichtete gerade über die Debatte zur Energiepolitik; ich wollte nicht von der Kamera wegspringen. Vielen Dank noch einmal!
Meine Fraktion hat Ihnen den Antrag vorgelegt, der Landtag möge von der Landesregierung einen Bericht - sicherlich ein Instrument, das innerhalb des Parlaments zum Teil zu Recht verpönt ist - betreffs der Situation der Steuerverwaltung abfordern.
Worum geht es uns? - Die CDU-Fraktion stellte im Jahr 2000 eine Große Anfrage zur Situation der Steuerverwaltung. Es gab von unserer Seite eine Vielzahl von Kleinen Anfragen zu Details der Entwicklung der Steuerverwaltung einschließlich Beschäftigtenzahl und erzielter Steuereinnahmen. Gleichzeitig
ging es uns um Maßnahmen, die notwendig sind, um das Ergebnis der Steuerverwaltung auch im Land Brandenburg zu erhöhen. Wir haben eine Reihe von weiteren Problemfeldern thematisiert.
Mittlerweile haben wir 2008, und die Situation hat sich weiterentwickelt. Wir sind der Auffassung, dass es - auch vor dem Hintergrund der haushaltspolitischen Situation des Landes Brandenburg - vernünftig wäre, wenn wir eine Gesamtübersicht über Maßnahmen, Aufgaben, Anforderungsprofile und Veränderungsnotwendigkeiten der Steuerverwaltung im Land Brandenburg vorgelegt bekämen.
Wir reden im Zusammenhang mit der Föderalismusreform II diese wird zu dem Termin, zu dem wir den Bericht erbeten haben, abgeschlossen sein - über eine Reihe von Veränderungen, die auch am Land Brandenburg nicht spurlos vorbeigehen werden. Insofern wäre das Parlament gut beraten, wenn es sich über Ergebnisse, aber auch über in diesem Bereich zu ziehende Konsequenzen umfassend informieren ließe; denn das wird Gegenstand einer politischen, insbesondere einer parlamentarischen Debatte werden.
Wir sind mit folgender Situation konfrontiert: Was die Personalentwicklungskonzeption angeht, haben wir einen Abbau der Zahl von Beschäftigten auch im Bereich der Steuerverwaltung zu konstatieren. Andererseits wird in der politische Debatte immer wieder darauf hingewiesen, dass nach einer - sehr moderaten - Erhöhung der Mitarbeiterzahl in der Steuerverwaltung das Steuerergebnis im Land Brandenburg besser sein könnte.
Niemand geht davon aus - das will auch ich an dieser Stelle so deutlich sagen -, dass wir bloß 1 000 oder 10 000 Beschäftigte in der Steuerverwaltung einzustellen brauchten, um unsere haushaltspolitischen Probleme zu lösen. Das ist natürlich Unsinn. Es stellt sich jedoch die Frage, ob zwischen der Anzahl der Beschäftigten in der Steuerverwaltung und dem Anforderungsprofil in den Bereichen Steuerprüfung und Steuererhebung noch Ausgewogenheit herrscht, das heißt, ob die gegenwärtige Relation im Hinblick auf die Höhe der Steuereinnahmen des Landes günstig ist oder ob wir möglicherweise gegensteuern müssen, um die entsprechenden Aufgaben umfassend wahrnehmen zu können. Die Frage ist letztlich, ob es uns mit den uns zur Verfügung stehenden Instrumenten des Steuerrechts und auch der Steuerverwaltung gelingt, die Einnahmen des Landes Brandenburg zu erhöhen. Ist also die gegenwärtige Struktur optimal, oder gibt es Veränderungsbedarf?
Jedem ist klar, dass so etwas Zeit braucht. Deswegen fordern wir den Bericht. Deswegen streben wir eine Diskussion und in absehbarer Zukunft eine Verständigung darüber an, ob Veränderungen notwendig sind und, wenn ja, welche.
Insofern bitte ich Sie, unseren Antrag zu überweisen, sodass wir uns parlamentarisch abstimmen können, um hier zu einer Entscheidung zu kommen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich muss die Effizienz der Steuerverwaltung verbessert werden. Dass es mit der Effizienz der Brandenburger Steuerverwaltung teilweise wirklich im Argen liegt, wissen auch wir von der DVU-Fraktion. Um das zu bemerken, braucht man nur in den letzten Landesrechnungshofbericht zu sehen. Der Landesrechnungshof stellte nämlich fest, dass neben organisatorischen und fachlichen Unzulänglichkeiten unter anderem eine unzureichende Beachtung von Risikogesichtspunkten bei der Auswahl und Durchführung von Außenprüfungen gang und gäbe war. Er kritisierte auch den statistischen Ergebnisausweis der Lohnsteueraußenprüfungsdienste. Die Quote geprüfter Betriebe in Brandenburg unterschritt die durchschnittliche Prüfungsdichte im Bundesdurchschnitt deutlich: im Jahr 2005 980 Fälle. Die Steuerverwaltung verzichte so rechnerisch auf Lohnsteuereinnahmen für den Fiskus von mindestens 1 Million Euro.
Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer war die Lage durch überlange Bearbeitungszeiten und hohe Arbeitsrückstände von durchschnittlich etwa drei Jahren gekennzeichnet. Dadurch standen Steuerfestsetzungen von über 18 Millionen Euro noch aus, was zu nicht ausgleichbaren Zins- und Liquiditätsnachteilen für das Land in Höhe von 2,2 Millionen Euro führte.
Bei den anderen Steuerarten, insbesondere bei der Einkommen- und der Mehrwertsteuer, sieht es nicht besser aus.
Das, Herr Finanzminister, sind die Auswirkungen Ihrer katastrophalen Personalkürzungspolitik, und das besonders im Bereich des Steueraußendienstes. So wären im Jahr 2005 mit dem Einsatz von 14 weiteren Prüfern die dem Land entgangenen Lohnsteuernachteile auszugleichen gewesen. Rechnet man das Ganze auf alle Steuerarten hoch, so kommt man leicht zu einer hohen zweistelligen Millionensumme.
Wir haben das Problem bei den letzten Haushaltsberatungen angesprochen und einen entsprechenden Antrag gestellt, die Personalkürzungen rückgängig zu machen. Sie, Herr Minister, taten unser Ansinnen mit der geradezu aberwitzigen Bemerkung ab, man könne ja auch, wie zu DDR-Zeiten, die Zahl der Steuerbeamten so sehr erhöhen, dass die Betriebe ständig und dauernd geprüft würden und aus ihnen auch noch der letzte Pfennig - Pardon: Cent - herausgepresst würde, mit der Folge ihres wirtschaftlichen Ruins. Ich entgegnete Ihnen damals, dass ich solch einen Unsinn wirklich selten gehört habe.
Aus dieser Sicht, meine Damen und Herren von links außen, könnten wir uns mit ihrem vorliegenden Antrag durchaus anfreunden. Doch der unter Ziffer 6 Ihres Antrags genannte Punkt - Bewertung alternativer Organisationsformen - zeigt, wohin Ihre Intention wirklich geht. So meldete nämlich Ihr Leib- und Magenblatt „Neues Deutschland“ am 11. Februar dieses Jahres jubelnd, dass sich die Finanzministerien der Länder Brandenburg und Berlin in Stellungnahmen für die Föderalismuskommission für eine Übertragung der Steuerverwaltung an den Bund ausgesprochen hätten. Am 24. Februar 2008 er
„Dass die Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt den innovativen Weg zu einer Bundessteuerverwaltung unterstützen wollen, ist ausdrücklich zu begrüßen.“
Laut einer Kienbaum-Studie, so erklärte sie weiter, würde die Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung jährliche Mehreinnahmen von ungefähr 11,5 Milliarden Euro möglich machen was bezweifelt werden darf, meine Damen und Herren. Es geht Ihnen also um nicht mehr und nicht weniger als eine weitere rigorose Zentralisierungsmaßnahme zugunsten des Bundes und zulasten der Bundesländer. Obwohl auch wir als DVU-Fraktion sehr viel an einem überzogenen Föderalismus kritikwürdig finden, so können wir das als Vertreter des Subsidiaritätsprinzips jedenfalls nicht mittragen. Da es sich jedoch bei Ihrem Antrag zunächst nur um die Forderung nach einem Bericht handelt, der ja nicht schaden kann, werden wir uns hier der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Steuerverwaltung ist der Teil der Landesverwaltung, an dem kein Bürger vorbeikommt. Jedes Jahr haben wir alle mit dem Finanzamt zu tun, ob wir wollen oder nicht. Die Steuerverwaltung ist Teil unseres täglichen Lebens. Deshalb ist es wichtig, dass dieser zentrale Bereich der hoheitlichen Verwaltung gute Arbeit leistet. Das heißt aber nicht nur, effizient und leistungsfähig, wie es im Antrag der Fraktion DIE LINKE steht, sondern auch bürgerfreundlich und kundenorientiert. Darauf muss man besonderen Wert legen. Die Steuerverwaltung ist die Schnittstelle zwischen dem Staat auf der einen Seite und den Bürgern und den Unternehmen auf der anderen. Deshalb ist die Steuerverwaltung nicht nur Organ zur staatlichen Geldbeschaffung, sondern hat auch eine besondere Verantwortung gegenüber dem Bürger.
Herr Christoffers, im Antrag Ihrer Fraktion steht richtigerweise, dass es Defizite bei der Steuerverwaltung gibt. Uns ist der Bericht des Bundesrechnungshofs bekannt. Darin heißt es an einer Stelle zugespitzt: