Protokoll der Sitzung vom 17.09.2008

Als ausgesprochen hilfreich für unsere ortsansässigen Unternehmen erwiesen sich tatsächlich die Verkäufe nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, kurz EALG. Herr Abgeordneter Klein, Sie haben das letzte Mal noch einmal danach gefragt. Wir haben uns ja im Januar schon einmal mit diesem Thema auseinandergesetzt.

(Unruhe im Saal)

Diese Verkäufe waren und sind eine deutliche Hilfe zum Erhalt der Strukturen, meine ich. Sie standen aber auch erheblich in der Kritik und unter Beobachtung der Europäischen Union, die die bisherige Regelung noch bis zum Ende des Jahres 2009 akzeptiert. Bis dahin, meine Damen und Herren, müssen die EALG-Verkäufe abgeschlossen sein.

Kommen wir nun zu einer aus Sicht der Brandenburger Betriebe wenig erfreulichen Entwicklung. Dies betrifft tatsächlich die Kauf- und Pachtpreisentwicklung insgesamt. Hier verletzt die Praxis teilweise das, was noch mit Anstand und Würde zu vertreten ist. Da bin ich bei Frau Adolph und auch bei ihren Ausführungen. Leider spielt auch die BVVG mit der Verpachtungs- und Verkaufspraxis maßgeblich eine unrühmliche Rolle. Exorbitant hohe Forderungen werden erhoben, und viele Betriebe sind aufgrund der horrenden Forderungen in den Bieterverfahren von vornherein aus dem Rennen geworfen. Hier gebe ich den Antragstellern recht, wenn sie dies gemeint haben, und sage, Mäßigung und Augenmaß sind notwendig.

Ein erster, allerdings nur kleiner Schritt zur Bekämpfung dieser Auswüchse ist mit dem neuen Privatisierungskonzept, das Ende 2006 erstellt wurde, gemacht worden. Dieses neue Privatisierungskonzept wurde zwar gegen erhebliche Widerstände durchgesetzt; es wurde aber erreicht, dass bei der Kaufpreisermittlung nach der Wertermittlungsverordnung vorgegangen werden muss.

Dies heißt, die BVVG muss die Ergebnisse der Gutachterausschüsse in die Wertermittlung einbeziehen. Dazu gehört

selbstverständlich auch, dass Spitzen bei den Kaufpreisen nicht als Maßstab genommen werden, sondern als das bewertet werden, was sie sind, nämlich Sonderfälle. Das ist ein erster Ansatz.

An der Stelle, meine Kollegen Abgeordnete, möchte ich mich ausdrücklich bei unserem Ministerpräsidenten Matthias Platzeck bedanken. Denn dank seines Vorstoßes, den er gemeinsam mit den Agrarministern der neuen Bundesländer unternommen hat, werden jetzt die zuständigen Landesbehörden tatsächlich beteiligt, und zwar bevor das Ausschreibungsverfahren durch die BVVG in Gang gesetzt ist.

Ein zweiter Ansatz - aus meiner Sicht nicht ganz so zufriedenstellend - ist die Möglichkeit, gegen sittenwidrige Preise vorzugehen. Sittenwidrig ist hier nach der Definition ein Geschäft, wenn der Preis 50 % über dem Verkehrswert liegt, der vorher ermittelt wurde. Die Spanne ist zwar sehr hoch, und wir hätten hier auch gern einen Riegel eingebaut, der aber erst spät, oft zu spät greift. Da verschließt sich oft schon die Tür.

Ich möchte den Antrag nicht in Bausch und Bogen ablehnen; denn das Ansinnen ist aus meiner Sicht berechtigt. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass es bei der Frage, was der Verkehrswert ist, leider immer noch Unklarheiten gibt. Wir haben es an dieser Stelle tatsächlich mit einer Überschneidung von EU-Recht und deutschem Recht zu tun. Bisher kann die deutsche Regelung zur Anwendung kommen. Sollte es jedoch auf deutscher Seite zu Gesetzesänderungen zugunsten der ortsansässigen Betriebe kommen - so sehr ich das an dieser Stelle auch begrüßen würde -, könnten wir Gefahr laufen, das gesamte System buchstäblich über den Haufen zu werfen. Das könnte noch negativere Folgen für die Betriebe haben.

Ich bin gleich am Schluss meiner Rede. - Meine Damen und Herren, es muss geklärt werden, dass EU-Wettbewerbsrecht durchsetzbar und unanfechtbar ist. Das muss durchgesetzt werden. Denn wir wissen: Die EU setzt auf einen freien Waren-, einen freien Dienstleistungs- und einen freien Geldverkehr, beargwöhnt mit Argusaugen jede vermeintliche Benachteiligung von Betrieben aus anderen Ländern. Ich bedauere dies in diesem speziellen Fall sehr. Aber wir müssen auch an die Folgen denken, bevor wir Gesetzesinitiativen starten.

Ich bin ohne Wenn und Aber dafür, dass wir den Betrieben den Produktionsfaktor Boden sichern und so die Agrarstruktur, die sich als erfolgreich erwiesen hat, erhalten. Ich bin aber auch dafür, dass wir die Konsequenzen im Vorfeld beleuchten, damit wir nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.

Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz - der Minister wird gleich noch sprechen - wird ein Gutachten in Auftrag geben, in dem genau die Frage, ob und, wenn ja, wie in die Preisfindung regulierend eingegriffen werden kann, untersucht wird. Leider liegen die Ergebnisse heute noch nicht vor. Deshalb halte ich den Antrag der Fraktion DIE LINKE für verfrüht. Frau Adolph, Frau Wehlan, ich sage Ihnen zu, dass wir das bei der Vorlage der gutachterlichen Ergebnisse ohne Frage auf die Fachausschussebene herunterbrechen können. Da ist es meiner Meinung nach im Vorfeld auch ganz gut aufgehoben. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Der Abgeordnete Norbert Schulze spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im Januar dieses Jahres hatten wir uns hier in diesem Hause mit der Problematik der Privatisierung landwirtschaftlicher BVVG-Flächen beschäftigt. Wenn in dem jetzigen Antrag die Landesregierung in Bezug auf die BVVG-Flächen aufgefordert wird, noch im Oktober 2008 eine landesgesetzgeberische Initiative vorzulegen, so ist dem sachlich nichts hinzuzufügen. Das Ziel nämlich, die Agrarstruktur in Brandenburg und die Interessen ortsansässiger landwirtschaftlicher Betriebe mit BVVG-Pachtlächen auch zukünftig zu sichern, liegt durchaus im Interesse unserer agrarwirtschaftlich geprägten ländlichen Regionen.

In meiner Januar-Rede zu diesem Thema hatte ich ausführlich die Auffassung unserer DVU-Fraktion dargelegt und gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass die brandenburgischen Landwirtschaftsbetriebe eine umfassende Unterstützung der Regierung nötig und auch verdient hätten.

Im Januar-Plenum hatten wir bekanntlich auch auf das Konzept für die weitere Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der BVVG, eine Einigung zwischen Bund und neuen Ländern hingewiesen. Es heißt dort unter anderem, dass den ökonomischen, ökologischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten Rechnung getragen werden soll. Weiter wird in diesen konzeptionellen Grundsätzen festgestellt, dass sich die Bundesregierung der ökonomischen und sozialen Bedeutung der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern voll und ganz bewusst sei. Ob sich die Bundesregierung dieser Bedeutung nun wirklich bewusst ist oder ob die Landesregierung dieses Problem nur halbherzig betrachtet, sei dahingestellt. Wir von der DVU-Fraktion sind der Auffassung, dass sowohl der Bund als auch das Land ausschließlich an einem finanziellen Maximalgewinn interessiert sind und unsere Landwirtschaftsbetriebe dabei regelrecht auf der Strecke bleiben.

Ansonsten möchte ich die Ausführungen von Herrn Folgart nicht wiederholen. Ich würde mich dem anschließen.

Den Antrag der PDS-Fraktion lehnen wir ab.

(Beifall bei der DVU)

Der Abgeordnete Helm spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten am 24. Januar 2008 eine sehr ausgiebige Diskussion zu dem Thema, sodass wir uns den Antrag und die Diskussion darüber heute eigentlich ersparen könnten. Deshalb werte ich diesen Antrag eher als Bestandteil des bevorstehenden bzw. laufenden Wahlkampfs als der Sache dienend.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Dann haben Sie den Antrag nicht verstanden!)

- Das können Sie mir gern unterstellen. Aber wer hier in der Sache mehr Kenntnis hat, sei dahingestellt.

(Beifall bei der CDU)

Zu dem Problem möchte ich in Erinnerung rufen, dass vor dem Hintergrund der globalen Entwicklungen auf dem Nahrungsmittelsektor und dem Energiesektor die Werthaltigkeit landwirtschaftlicher Flächen und Böden in den letzten Jahren enorm gewachsen ist und damit natürlich auch das Interesse finanzkräftiger Betriebe und Personen am Erwerb landwirtschaftlicher Flächen. Die Mechanismen des Marktes wirken auch hier. Frau Adolph, diese Mechanismen sind nicht per Gesetz außer Kraft zu setzen. Andererseits sind die Regelungen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes von 1993 sehr gut bekannt. Während der Zeit der Langfristverpachtung, die in der Regel über 18 Jahre läuft, ist der bevorrechtigte Erwerb nach EALG möglich. Hier ist natürlich auch zu fragen, warum denn viele Betriebe die betreffenden Möglichkeiten in der Vergangenheit nicht genutzt haben. Die Möglichkeit zum bevorrechtigten Erwerb läuft zum Ende des nächsten Jahres aus. Danach werden die Flächen nach dem Höchstgebot veräußert.

Auf Initiative insbesondere von Brandenburg hin ist die BVVG in Sachen Pacht und Verkauf zurzeit auf neuen Wegen. Sonderfallregelungen sind angedacht bis hin zum Ausschreibungsverzicht bei besonderer Betroffenheit der Betriebe. Der Anteil der Flächen, die sich noch im Eigentum der BVVG befinden, wurde hier schon genannt. Es handelt sich um 11 bis 12 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Inwieweit man angesichts eines Anteils von unter 12 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche von Verwerfungen und Gefahren für die Agrarstruktur sprechen kann und dies auch noch rechtlich feststellen will, ist wirklich mit einem riesengroßen Fragezeichen zu versehen. Ich muss in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass die Höchstgebote zum Pachten und zum Kauf zum Großteil von landwirtschaftlichen Betrieben des Landes stammten. Es sind also nicht nur irgendwelche fremden Geldgeber, die sich hier bewerben, sondern es sind zum Großteil unsere Betriebe.

Es ist richtig, dass das Land aufgrund der Föderalismusreform im Zugzwang ist, zu handeln, die entsprechende Gesetzlichkeit auch insoweit anzupassen - ein Sachverhalt, der von dem Gutachter Dr. Schramm, den ich persönlich kenne und auch sehr schätze, in diesem Zusammenhang noch nicht beachtet wurde. Ich muss aber hinzufügen, dass die Länder damit noch nicht in einem rechtsfreien Raum schweben. Vielmehr ist die Landesregierung genauso in der Pflicht, Europarecht und Verfassungsrecht nicht nur zu beachten, sondern auch strikt einzuhalten. Eigentumsschutz laut Grundgesetz und Niederlassungsfreiheit nach EU-Recht sind zu beachten. Durch das Grundstücksverkehrsgesetz und das Landpachtgesetz darf der Wettbewerb nicht außer Kraft gesetzt werden. Genauso kann der Bund als Eigentümer nicht einseitig bevormundet werden.

Vor diesem Hintergrund ist der Prüfauftrag des Ministeriums abzuarbeiten. Daraus sind konkrete Schritte abzuleiten, die dann natürlich wieder im Agrarausschuss dieses Hauses zu besprechen sind. Die verfassungsmäßige Prüfung ist nicht unkompliziert; denn eine einseitige Eingriffsregelung in das Eigentum ist streitbefangen.

Frau Wehlan, für meinen Betrieb habe ich nicht die Ängste, die

Sie hier darstellen. Das gilt genauso für viele Familien und andere Einzelbetriebe. Die meisten haben die Möglichkeiten des begünstigten Flächenerwerbs nämlich genutzt.

Was aber ist mit unseren Gemeinschaftsunternehmen, wo heutzutage kapitalkräftige private Anleger Flächen erwerben und damit Gesellschafter dieser Betriebe werden? Der Weg ist hier ja anders. Die betreffenden Anleger kaufen sich mit ihrem Geld in die Betriebe ein, werden neue Gesellschafter bzw. Eigentümer und gelten als ortsansässige Landwirte. Wie sollen diese benachteiligt werden? Das geht per Gesetz nicht. Das Unternehmen ist und bleibt ortsansässig, produziert an diesem Ort und ist dort auch Arbeitgeber. Der Betrieb hat seinen Sitz nach wie vor in dem betreffenden Ort. Glauben Sie, dass die BVVG diese veränderten inneren Strukturen erfasst? Wie soll die Landesregierung an dieser Stelle eingreifen und Gefahren, welche auch immer, abwenden?

Ich denke, wir sind gut beraten, die ganze Bandbreite der rechtlichen Fragen, der Handlungsmöglichkeiten und natürlich auch das Interesse der Betriebe gründlich abzuwägen. Wir dürfen hier keine juristischen Fehler machen. Hierbei geht es um grundgesetzlich gesicherte Eigentumsrechte. Ich bin gespannt, zu welchem Ergebnis die Landesregierung kommt, welches Konzept sie uns vorlegt. Anschließend haben wir genügend Zeit, uns damit zu befassen. Das ist der richtige Weg. Schnellschüsse sind vor diesem Hintergrund nicht angebracht. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Minister Woidke spricht für die Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits fast alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Ich möchte mich deshalb möglichst kurz fassen. Allerdings würde ich gern noch einige Punkte ergänzen.

Seit Januar, als wir das letzte Mal in diesem Hohen Hause über das Thema sprachen, ist doch einiges passiert. Die Welt hat sich weitergedreht. Es sind Entwicklungen eingetreten, mit denen ich, obwohl ich von Hause aus Optimist bin, nicht gerechnet habe.

Ich verweise auf ein Schreiben der Ostministerpräsidenten vom Mai dieses Jahres. Diese haben auf ihrer Konferenz die Forderung des Bundesrates bekräftigt, die Ermittlung des Verkehrswertes auf der Grundlage regionaler Wertansätze oder, wenn diese ungeeignet sind, auf der Grundlage von Verkehrswertgutachten vorzunehmen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist von den Ostministerpräsidenten mittlerweile über den Bundesrat initiiert worden; es läuft. Eine der grundlegenden Forderungen, die wir immer gestellt haben - regionale Preise müssen die Basis der Wertermittlung sein -, wird erfüllt sein, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Weiterhin haben die Ministerpräsidenten gefordert - auch das war einer der Punkte, über die wir hier im Januar debattiert haben -, dass die betroffenen Länder bei erfolgten Ausschreibun

gen vor Zuschlagserteilung die Möglichkeit erhalten, die Einhaltung agrarstruktureller Belange im konkreten Einzelfall zu überprüfen. Hier gibt es ebenfalls einen Erfolg. Ich verweise auf ein Schreiben des Bundesfinanzministers vom 28. August 2008, in dem es heißt:

„Entsprechend dem Privatisierungskonzept beteiligt die BVVG vor Ausschreibung“

- also nicht nach erfolgter Ausschreibung, sondern davor -

„die zuständigen Landesbehörden und stellt ihnen Unterlagen zur Verfügung, damit diese gegebenenfalls auch in Einzelfällen auf die besondere Sensibilität des Ausschreibungsverfahrens für den derzeit auf den Flächen wirtschaftenden Betrieb hinweisen können. Ist dies nachweislich und objektivierbar der Fall, kann die BVVG von einer Ausschreibung der Flächen absehen.“

Damit hat das Bundesfinanzministerium Forderungen aufgegriffen, über die hier im Januar noch beraten wurde. Wir werden sehen - das Schreiben ist von Ende August und damit noch relativ neu -, wie es in die Tat umgesetzt wird.

Wir als Land haben mit der Änderung des Grundstücksverkehrsrechts die Möglichkeit, hier ebenfalls Regelungen zu treffen. Allerdings bin ich jemand, der Regelungen nur dann treffen will, wenn das wirklich notwendig ist und wenn mit ihnen das Ziel auch erreicht werden kann.

Momentan gibt es im Grundstücksverkehrsrecht die Möglichkeit, Fehlentwicklungen auf der Kaufpreisebene zu begegnen. Das wurde hier nicht erwähnt. Es wurde so getan, als ob man heute in diesem Bereich tun und lassen könne, was man wolle. Nach bisherigem Recht kann die Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages versagt werden, wenn - gemessen am ortsüblichen Verkehrswert - ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert des landwirtschaftlichen Grundstücks besteht. Das ist heute schon in § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Grundstücksverkehrsgesetzes geregelt.

Wir prüfen, ob durch Landesrecht ein anderer Schwellenwert für das Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Wert des Grundstücks festgelegt werden kann. Es versteht sich, dass der Schwellenwert ein niedrigerer sein soll. Eine entsprechende Regelung muss allerdings verfassungsrechtlich geprüft werden, weil sie einen Eingriff in die Eigentumsfreiheit gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes darstellt. Ein

Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit muss meiner Ansicht nach vorher angefertigt werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Mit diesen rechtlichen Fragen hat sich das von Ihnen zitierte Gutachten von Dr. Schramm nicht beschäftigt. Auch deswegen sollten wir das Rechtsgutachten abwarten und uns dann im Fachausschuss darüber unterhalten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der Rednerliste zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt. Ich stelle den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/6680 zur Abstimmung. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Stimmenthaltungen mit Mehrheit abgelehnt worden.