Frau Wolff-Molorciuc fing mit einem Zitat von meinem Kollegen an, und Herr Görke führte das mit einem Zitat von Herrn Rüttgers fort. Auch ich möchte jetzt ein paar Zitate bringen, und zwar Zitate von Ihrem Vorsitzenden.
„Ich lade ein, darüber nachzudenken, ob wir nicht auch bei der Arbeitslosenversicherung Korrekturbedarf haben, da es immer wieder vorkommt, dass Missbrauch in der Form betrieben wird, dass ein hochvermögender Unternehmer oder Selbstständiger etwa den Partner beschäftigt, ihm dann kündigt und dann in hohem Umfang Leis
tungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen werden. Ich bitte, darüber nachzudenken, ob hier nicht eine Korrekturmöglichkeit besteht, die uns in die Lage versetzt, auch bei den Lohnnebenkosten Strukturreformen in Angriff zu nehmen, die dem Ziel, die Lohnnebenkosten zu senken, dienen können.“
Ich sage das vor dem Hintergrund, dass Frau Wolff-Molorciuc vorhin gesagt hat, das einzige Ziel, das wir bei der ganzen Rentenpolitik verfolgten, sei die Beibehaltung bzw. Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge. - Das hat Ihr Kollege Parteivorsitzender im Jahre 1998 gefordert.
(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Da war er aber noch nicht Parteivorsitzender! - Weitere Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)
Herr Görke hat ausgeführt, dass es für die Regelung „Rente mit 67“ gar keine Notwendigkeit gebe, und er hat in diesem Zusammenhang noch andere Punkte benannt. Ihr großer Vorsitzender hat einmal gesagt - das war 1995, ist also gar nicht so lange her -:
„Wir können auf die ständig steigende Lebenserwartung nicht mit immer kürzerer Lebensarbeitszeit reagieren.“
Das war Oskar Lafontaine. Es geht noch weiter: Was die Frage der Angleichung der Ost- und Westrenten angeht, so kann man Ihr heuchlerisches Vorgehen in folgender Weise darstellen. Ihr Vorsitzender sagte nämlich im Jahre 1993:
„Es bleibt nur noch die Möglichkeit, den Versuch zu stoppen, den Lebensstandard im Osten in kürzester Frist auf Westniveau zu bringen.“
„Es gibt viele Fälle, in denen jemand hohes Arbeitslosengeld bezieht, obwohl Familieneinkommen und Vermögen da sind. Ich frage nun, ob der Sozialstaat nicht besser so konstruiert sein sollte, dass nur die Bedürftigen Nutznießer des Sozialstaates sind.“
Damit komme ich zu der Frage, warum Sie das in dieser Aktuellen Stunde gebracht haben. Dazu sagte Oskar Lafontaine nach einem Treffen mit SPD-Parteivorsitzenden im Jahre 1995:
Ich behaupte, das Oskar Lafontaine im Jahre 1999, als er stiften gegangen ist, nicht irgendwie schlauer geworden ist, sondern dass er schlicht und einfach nur die Hosen voll gehabt hat. Mit vollen Hosen läuft es sich schlecht, und mit vollen Hosen regiert es sich auch schlecht. Da hat er - wie im Übrigen auch Gregor Gysi - natürlich zu Recht die Kurve gekratzt.
Ich möchte mit einem Zitat von 1998 enden. Damals hat Oskar Lafontaine in einem „Spiegel“-Interview gesagt:
(Beifall bei SPD und CDU - Zurufe von der Fraktion DIE LINKE - Gegenruf von Baaske [SPD]: Ich habe noch ei- nen ganzen Hefter davon! - Weitere Zurufe von der Frak- tion DIE LINKE)
Ich stelle fest, dass die Rednerliste zur Aktuellen Stunde erschöpft ist, und schließe Tagesordnungspunkt 1.
Ich begrüße unsere Gäste von der Oberschule „Am Wehlenteich“ Lauchhammer. Ihr habt eine lebhafte Aktuelle Stunde miterlebt. Hoffentlich geht es so weiter.
Wir beginnen mit der Frage 1913 (Unterlaufen des Mindest- lohnes in der Baubranche), die der Abgeordnete Klaus Bochow stellt. Vorgetragen wird sie aber vom Abgeordneten Schulze. Bitte sehr, Herr Schulze.
Im Namen des Abgeordneten Bochow stelle ich hier folgende Frage: Presseberichten - unter anderem der „PNN“ vom
28. Juli 2008 - zufolge wird in der Baubranche der Region Berlin-Brandenburg der gesetzliche Mindestlohn massiv unterlaufen, indem beispielsweise Arbeitszeiten falsch angegeben werden.
Aus diesem Grunde fragt der Abgeordnete Bochow die Landesregierung: Welche Erkenntnisse über die Einhaltung oder Nichteinhaltung des Mindestlohns bei brandenburgischen Baufirmen liegen der Landesregierung vor?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde Herrn Bochow wie folgt antworten: Er bezieht sich auf einen Artikel in der „PNN“ vom 28. Juli dieses Jahres. Dem war zu entnehmen, dass nach Feststellung der Sozialkasse Berlin in der Region Berlin-Brandenburg der gesetzliche Mindestlohn in der Baubranche unter Rückgriff auf Teilzeitbeschäftigung in möglicherweise erheblichem Ausmaß unterlaufen wird. Hier muss Folgendes betrachtet werden:
Die Sozialkasse Berlin hat die Bewertung auf Berliner Bauunternehmen bezogen vorgenommen. Das liegt in einer besonderen Vereinbarung des Tarifvertrages über zusätzliche Meldedaten im arbeitnehmerbezogenen Meldeverfahren im Berliner Baugewerbe vom 1. Januar 2007 begründet, ist aber eben nur für die Berliner Unternehmen gültig. Für die anderen Bundesländer werden zwar inzwischen auch ähnliche Daten durch die SOKA-BAU erhoben, aber eben erst seit Ende 2007, sodass wir im Moment keine Auswertung geeigneter Datenmengen haben. Das wird sich aber im nächsten Jahr ändern.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes sind für die Prüfung der Einhaltung bestehender Mindestlohnverpflichtungen - wie sie eben auch in der Baubranche existieren - die Behörden der Zollverwaltung zuständig. Diese wird auch von den Sozialkassen bei Vorliegen entsprechender Verdachtsfälle eingeschaltet. Wie Sie wissen, unterliegt die Zollverwaltung dem Bundesfinanzministerium als Bundesbehörde. Deswegen können wir als Landesregierung schlecht Zugriff darauf nehmen, aber wir werden es im nächsten Jahr versuchen, wenn das das Anliegen der Abgeordneten sein sollte.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1914 (Ausbau des Sa- crow-Paretzer Kanals), die die Abgeordnete Tack stellt.