Protokoll der Sitzung vom 18.09.2008

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1914 (Ausbau des Sa- crow-Paretzer Kanals), die die Abgeordnete Tack stellt.

Im Rahmen des Verkehrsprojektes VDE 17, das betrifft den Wasserstraßenbau, soll der Ausbau des Sacrow-Paretzer Kanals in Potsdam erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam hatte bereits 2004 einen Beschluss zur Ablehnung des Vorhabens gefasst und hat nun am 10. September beschlossen, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen.

Das Ausbauvorhaben basiert auf überholten Prognosen, ist nicht wirtschaftlich, würde Steuergelder verschleudern und wertvol

le Natur- und Landschaftsräume nachhaltig zerstören. Proteste kamen unter anderem von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, dem Aktionsbündnis gegen den Havelausbau und kürzlich auch von der Fraktionsführung der SPD-Landtagsfraktion.

Ich frage die Landesregierung: Was wird sie unternehmen, um den von der SPD-Fraktionsführung angekündigten reduzierten Ausbau des Sacrow-Paretzer Kanals gegenüber der Bundesregierung zur Entscheidung zu bringen?

Herr Minister Dellmann, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, wenn man einige Zeitungen liest, müsste man denken: Horrorgeschichten, haben wir in Potsdam die gleiche Situation wie in Dresden mit der beabsichtigen Elbebrücke?

Ich sage ganz klar: Die Landesregierung hat eine sehr deutliche Auffassung zur Frage des Ausbaus des Sacrow-Paretzer Kanals: Keine Beeinträchtigung des UNESCO-Weltkulturerbes. Daran müssen sich die Planungen festmachen.

Ich gestatte mir, zu Details zu kommen. Ich habe das Gefühl, dass insbesondere Vertreter Ihrer Fraktion den Planfeststellungsbeschluss und die Details überhaupt nicht gelesen haben. Bevor man etwas kritisiert, sollte man erst einmal trefflich studieren, was geplant und tatsächlich zu bauen vorgesehen ist.

Ich betrachte es als höchst fahrlässig, dass Sie, Frau Tack, eines überhaupt nicht zur Kenntnis nehmen: dass wir bei dem, was Sie fordern, nämlich eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene, aber auch auf die Wasserstraße, in den letzten vier, fünf Jahren einen sehr erfolgreichen Weg gegangen sind.

Ich muss an der Stelle sehr deutlich sagen: Wir haben jährlich eine Steigerungsrate auf der Wasserstraße nach Berlin und Brandenburg von 6,4 % - ich betone: jährlich 6,4 % -, also steigende Zahlen.

Es ist nicht nur ein Thema für Berlin, für die Anbindung des Westhafens, sondern insbesondere auch ein Thema für die Anbindung unserer anderen brandenburgischen Wasserstraßen der Kollege Bischoff aus Schwedt kann das bestätigen. Frau Tack, wozu haben Sie denn mitgekämpft, damit das Schiffshebewerk in Niederfinow gebaut wird, damit dort Geld zur Verfügung gestellt wird, wenn nicht gleichzeitig auch der SacrowParetzer Kanal mit ertüchtigt wird? Es ist notwendig, den Sacrow-Paretzer Kanal gerade auch für die Ost-West-Anbindung mit herzustellen.

Ich will noch eines sagen und Sie, Frau Tack, und natürlich auch die Fraktionsvorsitzende der Linken ganz herzlich einladen: Wir werden ja nicht nur in diesen Tagen die eine oder andere Einweihung vornehmen, sondern dies selbstverständlich auch nach der Kommunalwahl tun. Herzlich willkommen am 1. Oktober 10 Uhr in Wustermark, wo wir den neuesten brandenburgischen Hafen in Betrieb nehmen werden, der insgesamt eine sehr gute Ergänzung darstellen wird.

Wie sieht es mit den Ausbauparametern aus? Es wird ja so getan, als ob es erhebliche Bedenken gebe - auch bei der Schlösserstiftung, die übrigens so nicht vorliegen -, was das Thema Wasserstand und was das Grundwasser anbelangt. Ich sage hier noch einmal ganz deutlich: Bezogen auf den Jungfernsee wird es bei Mittelwasser eine maximale Veränderung des Wasserstandes von einem bis zwei Zentimetern geben. Das heißt, es wird keine Auswirkungen auf die Standfestigkeit der Heilandskirche geben. Hier mit Horrormeldungen durch die Gegend zu ziehen ist höchst fahrlässig.

Ich will ganz deutlich sagen, was Eingriffe in Natur und Landschaft anbelangt: Natürlich wird es Eingriffe in Natur und Landschaft geben müssen. Wir haben aber sowohl ein sehr gutes bundesdeutsches als auch ein brandenburgisches Naturschutzgesetz. Sie müssen bitte auch betrachten: Was ist bisher geleistet worden, und vor allem: Wie ist denn der Zustand dort? 800 Bäume werden zu fällen sein. Davon besteht ein Großteil nun wahrlich nicht aus naturschutzfachlich sehr hochwertigen Pappeln. Dafür wird Ausgleich geschaffen werden. Es handelt sich insgesamt um eine Fläche von 90 Hektar, die ökologisch aufgewertet wird, wo Neuanpflanzungen stattfinden, wo übrigens Bäume von erster Qualität gepflanzt werden.

Von den ca. 7,1 Millionen Euro, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzusetzen sind, sind bereits 95 % realisiert bzw. in Auftrag gegeben worden. Es handelt sich bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um ein Modellprojekt, das europaweit Beachtung findet und weit im Vorfeld der tatsächlichen Eingriffe, und zwar über die Flächenagentur, einer Tochter des NaturSchutzFonds Brandenburg - der Stiftungsratsvorsitzende, Herr Dr. Woidke, sitzt hier vorn -, realisiert wird. Die Naturschutzfachwelt sagt, das ist ein hervorragendes Projekt, was dort läuft. Nicht umsonst waren im letzten Sommer noch Bundesumweltminister Gabriel und auch der Kollege Tiefensee mit vor Ort und haben sich das angeschaut. Sagen Sie also bitte auch ganz deutlich, was hier beispielhaft passiert.

Dann gibt es den Vorschlag, Einschiffigkeit umzusetzen. Wissen Sie, Frau Tack, denn überhaupt, was Einschiffigkeit bedeutet? Ich glaube nicht. Betrachten Sie einmal die Raumordnungsunterlagen von vor zehn Jahren. Es sind interessanterweise gerade die Schlösserstiftung und die Stadt Potsdam, die sagen: Bitte, es kann ja wohl nicht sein, dass bei Einschiffigkeit - Sie fordern ja die Einschiffigkeit - vielleicht auf dem Jungfernsee vis-à-vis der Alten Meierei ein Schiffsliegeplatz angeordnet wird und dann genau in der Sichtachse zur Heilandskirche die Schiffe liegen. Dann müssten mindestens drei Ausweichstellen im Bereich des Sacrow-Paretzer Kanals eingebaut werden, was mit erheblichen Verzögerungen auch für den Schiffsverkehr - im Übrigen auch für die Weiße Flotte - verbunden wäre. Ich möchte den Fahrgast sehen, der mit der Weißen Flotte fährt und es toll findet, wenn er deutlich längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen müsste.

Ich will noch bei der Heilandskirche bleiben, weil auch diesbezüglich Horrorszenarien durch die Welt gehen. Es ist ganz klar: Die Heilandskirche wird nicht beeinträchtigt werden. Die Fahrrinne bleibt so, wie sie jetzt ist. Es wird im Jungfernsee geringfügige Ausbaggerungen geben müssen. Schon jetzt ist es so, dass der deutlich höhere Wellenschlag von schnell fahrenden Freizeitbooten und gerade nicht von Frachtschiffen verursacht wird.

Die Glienicker Brücke gehört nicht zu dem Projekt, aber auch dazu hat die brandenburgische Landesregierung eine klare

Auffassung: Die Brücke muss nicht angehoben werden, sodass sie außerhalb jeder Diskussion ist.

Ich bin sehr froh, dass sowohl die SPD- als auch die CDUFraktion zugesagt haben, Vertreter der Wasser- und Schifffahrtsdirektion als zuständige Behörde in den zuständigen Fachausschuss einzuladen. Frau Tack, dort können Sie gern Ihre Detailfragen stellen.

Ich wiederhole die klare Position der Landesregierung: Bau des Sacrow-Paretzer Kanals nur, wenn es keinerlei Beeinträchtigung des UNESCO-Weltkulturerbes hier in Potsdam gibt. Das ist die Messlatte. Ich sage sehr deutlich: Das wird in Übereinstimmung gebracht werden. - Vielen herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)

Herr Minister, die Fragestellerin hat weiteren Informationsbedarf.

Den habe ich, Herr Präsident. - Herr Minister, Horrorgeschichten habe ich nicht erzählt. Allerdings habe ich erwartet, dass Sie meine Frage sachlich beantworten. Das haben Sie nicht getan. Deshalb versuche ich es mit zwei Nachfragen.

Erstens: Ich erinnere Sie daran, dass wir im Mai 2008 hier über einen Antrag zur Beendigung des Ausbaus des Sacrow-Paretzer Kanals und der Schleuse Kleinmachnow beraten haben. Diesen Antrag haben Sie abgelehnt. Es war aber zu lesen, dass Herr Baaske, Frau Geywitz und Frau Melior - leider sind sie nicht im Saal - eine politische Lösung wollen und eine Änderung dessen anstreben, was bisher vorgesehen ist. Deswegen frage ich Sie noch einmal: Wie soll diese politische Lösung aussehen? Ich gehe nicht davon aus, dass Herr Baaske, Frau Geywitz und Frau Melior unabgestimmt mit Ihnen diese Forderung aufgestellt haben, denn sie hat in der Debatte im Mai noch keine Rolle gespielt. In diesem Zusammenhang will ich daran erinnern, dass Rot-Rot im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen hat, den Ausbau von Spree und Havel qualifiziert zu beenden. Noch einmal: Wie soll die politische Lösung zur Änderung der Pläne aussehen?

Zweitens: Auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Wicklein hat sich dazu geäußert. Sie wird in der heutigen Bundestagsdebatte über den Verkehrshaushalt noch einmal darauf Einfluss nehmen, dass dieses Projekt so nicht beschlossen und kein Geld dafür zur Verfügung gestellt wird. Deshalb frage ich Sie: Welche Schritte haben Sie - möglicherweise in einem Gespräch mit dem Bundesverkehrsminister, Herrn Tiefensee - unternommen, um zu der Lösung, nämlich einer Veränderung des Projekts, zu kommen, die uns in der Presse angekündigt worden ist?

Das waren meine rein sachlichen Fragen und keine Horrormeldungen.

Nun haben Sie Fragen gestellt, die eigentlich die Abgeordneten beantworten müssten. Ich kann feststellen, dass der Vorsitzen

de der SPD-Fraktion unsere Auffassung teilt. Er hat mitnichten vorgetragen, dass die Ausbauplanung grundsätzlich geändert werden müsse. Dass einzelne Mitglieder der SPD eine differenzierte Auffassung dazu haben, ist nicht unüblich. Wenn ich zu Ihrer Fraktion hinüberschaue, Frau Kaiser, dann stelle ich fest, dass es einen Beigeordneten aus Cottbus mit dem Namen Nicht gibt, der zum Thema Braunkohle eine ganz andere Position als Sie einnimmt. Auch das gehört, wie ich glaube, zu einer demokratischen Partei.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Wir sind eine pluralistische Partei! - von Arnim [CDU]: Warum werfen Sie es ande- ren dann vor?)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1915 (Erhalt und Nut- zung von Bootsstegen am Scharmützelsee), gestellt vom Abgeordneten Karney.

In den letzten Wochen wurde mehrfach in der regionalen und überregionalen Presse über die Probleme mit der Genehmigung von Bootsstegen am Scharmützelsee berichtet. Die Behörden des zuständigen Landkreises Oder-Spree verweigern Genehmigungen zum Erhalt und zur Reparatur der Bootsstege und drohen beachtliche Zwangsgelder an. In einem Fall wurde sogar mit der Beschlagnahmung des Pkws eines Ehepaares gedroht. Einige Menschen rund um den Scharmützelsee sind durch solche Maßnahmen des Landratsamtes eingeschüchtert und fühlen sich regelrecht schikaniert.

Ich frage die Landesregierung: Sieht sie Möglichkeiten, betroffene Bürger bei den Erhaltungsmaßnahmen baulich vertretbarer und tatsächlich genutzter Bootsstege zu unterstützen, insbesondere durch eine Stichtagsregelung zum Bestandsschutz im Rahmen der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Scharmützelseegebiet“?

Herr Minister Dr. Woidke, unterstützen Sie bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das würde ich gern tun, allein wir sind dafür nicht zuständig. - Sehr geehrter Herr Karney, die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, den Bürgern entsprechend Ihrer Anfrage zu einer Genehmigung von Steganlagen zu verhelfen. Dies ist einzig und allein Aufgabe der dafür zuständigen Landkreise. Die Aufgaben der unteren Umweltbehörden - hier: für Wasser- und Naturschutz - sind den betreffenden kommunalen Gebietskörperschaften als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Damit stehen die umfassenden Kompetenzen einer Fachaufsichtsbehörde auch diesen Behörden und nicht mehr dem Land zu. Ich kann und darf daher weder Einzelentscheidungen der unteren Umweltbehörden an mich ziehen noch diese zur Erteilung von Genehmigungen anweisen oder in deren Ermessen eingreifen. Allenfalls rechtswidrige Entscheidungen können von uns gegenüber den unteren Umweltbehörden beanstandet werden. Jedoch erläutere ich sowohl Ihnen,

Herr Karney, als auch dem gesamten Landtag den Sachverhalt, da nicht jeder hier die regionalen Besonderheiten kennt:

Im Juni 2008 hat sich in Bad Saarow eine Bürgerinitiative gegründet, die sich gegen eine vermeintliche Ungleichbehandlung durch den Landkreis Oder-Spree bei der Genehmigung bzw. Weiternutzung illegal errichteter Steganlagen wendet. Anlass hierzu waren Anzeigen, die 2007 beim Umweltamt eingingen. Demnach wurden Steganlagen, deren Bestandsschutz bereits abgelaufen war, neu errichtet und Schilfbestände am Seeufer zerschnitten. Zurzeit befinden sich am Scharmützelsee 43 dieser Anlagen im ordnungsbehördlichen bzw. Klageverfahren - ich darf hinzufügen: von mehreren hundert Steganlagen insgesamt, die es am Scharmützelsee gibt.

Der Landkreis Oder-Spree prüft in jedem Einzelfall, ob für Steganlagen, für die kein Bestandschutz mehr gegeben ist, eine Genehmigung nach derzeitiger Rechtslage möglich wäre. Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Steganlagen nach dem Wasserrecht bildet § 87 des Brandenburgischen Wassergesetzes. Die Errichtung oder Änderung von Stegen, die ohne die erforderliche Genehmigung erfolgt ist, ist rechtswidrig. Die Wasserbehörde kann die Beseitigung nicht genehmigter Anlagen anordnen; auch das steht in § 87, im Absatz 6. Eine solche Anordnung wird insbesondere dann zu erfolgen haben, wenn trotz entsprechender Aufforderung kein nachträglicher Genehmigungsantrag gestellt wird oder die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Genehmigung nicht gegeben sind.

Die Wasserbehörden sind verpflichtet, auf die Einhaltung des Wasserrechts hinzuwirken.

Keiner Genehmigung nach § 87 bedürfen Stege, die nach dem Wassergesetz vom 2. Juli 1982 zugelassen waren oder deren Zulassung durch das Gesetz aufrechterhalten worden ist und soweit am 1. Juli 1990 rechtmäßige Anlagen vorhanden waren. Auch das steht im Brandenburgischen Wassergesetz, hier in § 147 Abs. 1. Den Nachweis hat der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte zu erbringen.

Die Rechtsgrundlagen für die Genehmigung von Steganlagen nach dem Naturschutzrecht bilden die §§ 32 und 48 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und - als spezielle Regelung für den Scharmützelsee - die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Scharmützelseegebiet“. Der Landkreis Oder-Spree hat weiterhin bei seinen Entscheidungen die Belange der Fischereiwirtschaft und einen Beschluss der Gemeindevertretung Bad Saarow vom 28.10.1996 zur Bereinigung von Steganlagen in ihrem Gemeindegebiet zu berücksichtigen.

Sehr geehrter Herr Karney, die von Ihnen angesprochene Stichtagsregel zur Legalisierung von Steganlagen bezieht sich offensichtlich auf eine Regelung in Schleswig-Holstein. Dort gelten alle Steganlagen, die bis zum 19.11.1982 errichtet wurden, als genehmigt. Diese gesetzliche Regelung bezieht sich aber auf den Umstand, dass es bis zu diesem Zeitraum in Schleswig-Holstein kein Erfordernis einer naturschutzrechtlichen Genehmigung gab. Die Übernahme einer solchen Regelung wäre für Brandenburg schon deshalb nicht angezeigt, weil hier eine durchgängige Zulassungspflicht für Steganlagen nach dem Wassergesetz, also schon nach DDR-Recht, bestand. Das Scharmützelseegebiet ist zudem seit 1965 Landschaftsschutzgebiet. Die gültige Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Scharmützelseegebiet“ aus dem Jahr 2002 sieht

für die Errichtung von baulichen Anlagen, etwa von Steganlagen, einen Genehmigungsvorbehalt vor. Zuständig dafür ist, wie bereits ausgeführt - damit schließt sich der Kreis -, der Landkreis Oder-Spree.

Es ist in diesem Zusammenhang für mich nicht erkennbar, dass der Landkreis Oder-Spree, indem er die Einhaltung des Brandenburgischen Wassergesetzes und des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes einfordert, die Nutzer von Grundstücken am Scharmützelsee einschüchtert, benachteiligt oder gar schikaniert. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1916 (Superflache Dis- plays aus Kunststoff), gestellt von der Abgeordneten Hesselbarth.

In der Sendung „rbb aktuell“ vom 1. September dieses Jahres wurde mitgeteilt, dass es einer mittelständischen Brandenburger Firma gelungen sei, Kunststoffe für extrem flache Displays zu entwickeln.

Da es in Brandenburg jedoch nicht möglich war, einen Partner zu finden, der bereit war, diese innovative Entwicklung aufzugreifen und beispielsweise bei der Produktion neuartiger Fernsehgeräte umzusetzen, wurden die Rechte an der Entwicklung an eine japanische Firma verkauft, welche diese bei der Produktion von neuartigen superflachen Fernsehgeräten umsetzte. Die Moderatorin der „rbb“-Sendung sprach in diesem Zusammenhang von einem Milliardengeschäft, das an Brandenburg vorbeiging.

Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen wurde es versäumt, die in der Vorbemerkung genannte Technologie mittels förderpolitischer Maßnahmen in Brandenburg zu halten?

Herr Minister Junghanns, bitte.