Protokoll der Sitzung vom 15.10.2008

Deshalb soll mit der vorgeschlagenen Änderung des Waldgesetzes das Gespannfahren wieder unter die Regelung des allgemeinen Betretungsrechts fallen und keiner besonderen Gestattung mehr bedürfen.

Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung anfügen: Der Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz hat am 8. Oktober im Land- und Hauptgestüt getagt. In der Sitzung wurde deutlich angesprochen, dass diese Problemlösung notwendig ist. Nur ein Beispiel: Der Gestütsverbindungsweg zwischen dem Mecklenburger Gestüt in Redefin und dem Haupt- und Landgestüt in Neustadt/Dosse ist aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage in Brandenburg touristisch nicht so zu nutzen, wie es eigentlich gewollt ist. Dieses Beispiel unterstreicht die Notwendigkeit, hier zu einer Veränderung zu kommen. - Vielen Dank.

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Frau Abgeordnete Wehlan.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Folgart, Sie haben soeben noch einmal dargelegt, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen wollen, dass das Fahren mit Kutschen - präziser ausgedrückt: mit nichtmotorisierten Gespannen - zu den Waldbetretungsarten gehören soll, die generell und ohne Einschränkung zulässig sind. Zumindest hinsichtlich des Reitens im Wald war das Parlament bereits im Jahr 2004 so weit, allerdings gegen den erklärten Willen der Linken. Sie erinnern sich vielleicht: Wir waren diejenigen, die für ein Waldwegekonzept plädiert haben.

Dem vorangegangen waren ein umfangreicher Prozess von Anhörungen, eine Demonstration von Pferdebesitzern vor dem Landtag, Beratungen im Fachausschuss und Lesungen zur Gesetzesnovelle. Nur, für das Gespannfahren hat man nie die passende Regelung in das Gesetz eingearbeitet. Das völlige Aus brachte dann die Gesetzesänderung im Jahr 2007, die Sie als Koalition so wollten bzw. mitzuverantworten hatten. In deren Folge wurde es faktisch nur noch für die Waldbewirtschaftung und die Jagd gestattet, mit Gespannen in den Wald zu fahren.

Heute, ein Jahr später, wird erneut eine Änderung vorgeschlagen. Ich frage mich, wie ernst Sie den Landtag und sich selbst noch nehmen, da wir uns mittlerweile über mehrere Jahre hinweg zu diesem Themenkomplex verständigen, immer die gleichen Betroffenheiten hören und nach wie vor das Problem des zugespitzten Interessenkonflikts haben.

(Baaske [SPD]: Das wird so bleiben!)

Keine Beachtung findet in Ihrer Gesetzesnovelle, dass das Pferdekutschenproblem mit der Frage der Schranken an den Zufahrtswegen zum Wald und einer Reihe von nachteiligen Konsequenzen verbunden ist. Wenn nämlich das Kutschenfahren erlaubt ist, dürfen nicht gleichzeitig Schranken im Wald dies verhindern. Herr Folgart, Sie haben es vom Standpunkt der anderen Seite aus erklärt. Ich gehe von der Sicht derjenigen aus, die sozusagen Eigentumsrechte, aber auch Ansprüche an diese Art der Nutzung des Waldes, festgeschrieben im Landeswaldgesetz, in Bezug auf die Erholungsfunktion, deutlich artikulieren. Ergo müssen die Schranken geöffnet bzw. abgebaut werden, was wiederum Kfz-Verkehr einschließlich Müllablagerungen nach sich zieht - genau die Erscheinungen, die wir nun wirklich nicht im Wald haben wollen. Ich habe auch viele Signale aus dem Landkreis Havelland erhalten - Herr Dombrowski wird noch sprechen -, dass gerade die Vermüllung des Waldes ein großes finanzielles Problem für die Kommunen darstellen wird. Ich denke, man kann nicht einfach mit einem Federstrich eine sich so zuspitzende Situation, noch dazu im engeren Verflechtungsraum, vom Tisch wedeln.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Nun hat sich die Lobby der Fahrer von Pferdekutschen zu Wort gemeldet, und es soll ihren Wünschen entsprochen werden. Mit anderen Verbänden, zum Beispiel dem Waldbesitzerverband, dem Jagdverband oder dem ADFC, wurde gar nicht erst gesprochen. Es ist schon interessant, wie häufig sich das Parlament in den vergangenen Jahren mit der hier aufgeworfenen Fragestellung befassen musste. Dieses „Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln!“ entfaltet eine deutliche Signalwirkung zu diesem Themenkreis. Das, denke ich, sorgt gerade dort für Unruhe, wo jetzt neue Betroffenheiten entstehen.

Fakt ist, dass sich die Lobby der Reiterinnen und Reiter durchgesetzt hat und dem Reiten gegenüber den berechtigten Interessen der Waldbesitzer, Waldbesucher und Jäger einfach der Vorzug gegeben wurde. Der Gesetzgeber und die Landesregierung laufen seit Jahren dem Problem der Interessenkollision verschiedener Eigentümer- und Nutzergruppen hinterher. Statt den zugegebenermaßen etwas aufwendigeren Weg zu gehen und mittels eines Waldwegekonzepts einen Interessenausgleich herbeizuführen, ergibt man sich seit Jahren den Sachzwängen mit immer neuen Gesetzesänderungen.

Für die Fraktion DIE LINKE bleibt es bei der Forderung, dass sich nur über die Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen und über die Einigung vor Ort eine tragfähigere Lösung herbeiführen lässt. Solche Lösungen können sich zum Beispiel im berlinnahen engeren Verflechtungsraum ganz anders darstellen als in den etwas weiter entfernt gelegenen bzw. peripheren Regionen Brandenburgs. Mit Pauschallösungen und einer Basta!-Politik werden Sie den unterschiedlichen Belastungen wirklich nicht gerecht.

Herr Folgart, Sie haben die Problematik des Gestüts Neustadt/Dosse angesprochen. Ich erwidere einfach: Man stelle sich vor, man hätte diese vielen - mindestens sechs bis acht Jahre währenden - endlosen Debatten genutzt, um die Waldwegekennzeichnung vor Ort mit den Beteiligten vor Ort unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen vor Ort auf den Weg zu bringen! Dann wären wir sicherlich einen Schritt weiter, und dieses Argument würde überhaupt nicht mehr bestehen. Insofern sehe ich mich hier in unserer Uraltforderung eines Waldwegekonzepts bestätigt, die nun mittlerweile die 2. Legislaturperiode überdauert, um diesen Nutzungskonflikten auch zu tragfähigen Lösungen zu verhelfen.

Den Clou bringen Sie jetzt damit, dass auf Antrag der Koalitionsfraktionen dieser Ihr Gesetzentwurf nicht einmal eine Chance haben soll, in den zuständigen Fachausschuss zu kommen. Man will wahrscheinlich alles schnell durchbringen, damit die Nutzer gar nicht erst hellhörig werden bzw. keine Interessenkonflikte zutage treten und man hinterher sagen kann: Na ja, eine Mehrheit des Landtags hat es doch so beschlossen. Das ist eine Art und Weise, die der guten Ordnung halber nicht Anwendung finden sollte. Das verwundert mich schon sehr. Meine Fraktion lehnt Ihren Gesetzentwurf deshalb ab.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Der Abgeordnete Dombrowski setzt die Debatte für die CDUFraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen geregelt werden soll, ist schlicht und ergreifend nicht mehr oder weniger, als dass zukünftig die Gespannfahrer von der Gestattungspflicht bei Betretung und Befahrung des Waldes ausgenommen werden sollen. Das heißt, sie werden lediglich davon befreit, vorher die Zustimmung des Eigentümers - egal, ob privater oder öffentlich-rechtlicher Eigentümer - einzuholen. Dies hat nicht automatisch zur Folge, dass die Schranken im Wald nicht mehr verschlossen werden dürfen.

Ich möchte den Ärger der Kollegin Wehlan durchaus aufnehmen. Natürlich kann man sich fragen: Warum reden wir schon so lange über dieses Thema? Das ist leicht erklärt: Der Wald hat verschiedene Eigentümer - das Land, Kommunen und Private. Allerdings haben sich die Eigentümer - gleich, welcher Rechtsnatur - mit ihrem Eigentum auch für die Erholung der Bevölkerung usw. zu öffnen. Deshalb ist völlig klar, dass hier Nutzungskonflikte entstehen - tatsächliche und gefühlte.

Beim Gespannfahren handelt es sich meiner Erfahrung nach um Folgendes: Ich weiß, wovon ich rede, weil ich sowohl Reiter als auch ab und zu Gespannführer bin - wenn auch nicht im Wald -, weil ich mich da zufällig etwas besser auskenne als der eine oder andere Kollege; es ist ja nicht jeder Reitsportler. Das Problem, das hier beschrieben wird, war im Grunde nie eines, weil: Wer sind denn die Gespannfahrer? Die Gespannfahrer biegen nicht von Nordrhein-Westfalen kommend mit einem schweren Fahrzeug mit zwei Pferden darin oder einem Hänger daran von der Autobahn ab, um auf

einen Parkplatz und dann „Ab durch die Mitte!“ durch den Wald zu fahren.

(Frau Wehlan [DIE LINKE]: Daran haben wir gar nicht gedacht!)

Vielmehr verhalten sie sich, wie es sich gehört. Es gibt Reitwanderkarten. Analoges gilt für das Gespannfahren. Man bereitet sich auf eine solche Tour vor, wenn man es touristisch betreibt. Man dockt sich an einen örtlichen Reiterhof oder einen Hof, auf dem Gespannfahren angeboten wird, an. Man informiert sich vorher, bereitet seine Tour vor, wie es jeder Radfahrer tut, der eine Tour von hier nach Hamburg plant, und regelt alle Dinge, die zu regeln sind.

Von daher: Alle Waldbesitzer - auch die privaten, möchte ich ausdrücklich sagen - haben mit den Reitsportbetrieben vor Ort überhaupt kein Problem. Man kennt sich, die Waldbesitzer hatten immer einen Schlüssel an die Unternehmen vor Ort abgegeben, die mit dem Reitsport auch ihren Lebensunterhalt verdienen. Es hat damit nie ein Problem gegeben. Das Problem kam damit auf, dass der Wald vollständig geöffnet und zu Recht beklagt wurde, dass Vermüllung - die haben wir damals vermutet, aber dann wurde dies auch dokumentiert; der Minister hat es damals auch im Landtag vorgetragen - auftrat und eine Zunahme des Holzdiebstahls zu verzeichnen war, regional höchst unterschiedlich. Dort, wo man schneller auf die Autobahn kommt, wurde mehr Holz gestohlen als anderswo. Von daher können diese Dinge nur vor Ort - Frau Wehlan, da haben Sie Recht - befriedigend gelöst werden. Wir sollten durch unsere Gesetze aber nicht behindern, dass solche Regelungen vor Ort vernünftig auch unter den Betroffenen getroffen werden können.

Dieser Gesetzentwurf ist nicht dafür gedacht, Waldbesitzer in ihrem Eigentumsrecht einzuschränken. Er ist auch nicht dazu gedacht, die Leute dazu zu motivieren, ihren Müll in den Wald zu fahren. Er ist ausschließlich dazu gedacht, dass das Tourismusland Brandenburg auch eine Chance bekommt, dieses Marktsegment weiterzuentwickeln. Das geht am besten im guten Einvernehmen vor Ort. Von daher ist auch die Forstverwaltung - und der Minister natürlich - gefordert, die Entscheidung, die der Gesetzgeber hier heute trifft, so an die Forstverwaltungen vor Ort durchzustellen, dass die Forstbeamten wissen, wie sie damit umzugehen haben, das heißt, sowohl dem Waldbesitzer zu seinem Recht zu verhelfen, dass sein Eigentum geschützt wird, als auch praktikable Lösungen vor Ort zu ermöglichen, damit auch der Sport zum Wohle unserer heimischen Wirtschaft ausgeführt werden kann.

Ich komme zum Schluss: Dieses Gesetz ist nicht dafür gedacht, dass einfach die Schranken abgerissen werden, weil sie psychologische Barrieren darstellen, wie es aus Teilen der Forstverwaltung einmal hieß; mich erschreckt das überhaupt nicht. Von daher rechnen wir damit, dass wir mit diesem Gesetzentwurf wirklich etwas zum Rechtsfrieden beitragen. Dies ersetzt aber nicht die Vernunft und die Einigungsbereitschaft vor Ort.

Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich Sie bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir haben lange darüber diskutiert, und wir werden - das sage ich zumindest für die CDU-Fraktion - auch die verwaltungsmäßige Umsetzung dieses Gesetzes sehr genau überwachen, denn vieles von dem, was an gefühlten Ungerechtigkeiten durch Gespannfahrer aufgenommen wurde, war vor Ort nicht real. Viele haben einfach

gedacht: Wenn mich jetzt einer im Wald anhält und fragt, wo denn meine Genehmigung sei, kann ich keine vorweisen. - Jetzt brauchen sie keine mehr. Das heißt aber nicht, dass jeder herumfahren kann, wie er will. Vor allen Dingen bleibt doch eines: Dass die Schranken verschlossen bleiben, muss sich vor Ort so regeln, wie es vernünftig ist. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Der Abgeordnete Norbert Schulze setzt die Debatte für die DVU-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Land Brandenburg ist bekanntlich geprägt von seinen ausgedehnten Wäldern. Diesen Waldreichtum zu nutzen liegt prinzipiell im Interesse aller Brandenburgerinnen und Brandenburger. Gemeint ist nun aber nicht die Holzernte als solche, die ohnehin in der Kompetenz des jeweiligen Waldbesitzers bleibt und ist, nein, hier ist die Rede vom Erholungseffekt des Waldes für die Menschen und von der Entwicklung des Tourismus und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Aufschwung in Brandenburg.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ist nach Auffassung unserer Fraktion nichts anderes als ein logisches Zurechtrücken des Brandenburgischen Waldgesetzes. Getreu dem Prinzip „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ halten wir diesen Entwurf für unterstützungswürdig, zumal die konkreten wirtschaftlichen Rechte der Eigentümer in keiner Weise beeinträchtigt werden. Die aktive Erholung der Bürger ist schließlich ein in der heutigen Zeit nicht zu unterschätzendes Bedürfnis unserer Leistungsgesellschaft, und da können und dürfen unsere Wälder nur aufgrund irgendwelcher Eigentumsformen nicht ausgenommen werden.

Die bisherige Praxis der Notwendigkeit eines privatrechtlichen Vertrages wird durch diese Gesetzesänderung doch wesentlich entbürokratisiert. Es ist insofern insgesamt folgerichtig, in die Waldbetreuungsarten auch das Fahren mit nichtmotorisierten Gespannen aufzunehmen. Dieses Anliegen wurde letztendlich auch bei der jüngsten Sitzung unseres Fachausschusses am 8. Oktober in Neustadt/Dosse zum Ausdruck gebracht, weil gerade im Zuge einer Dienstleistung mit Pferden ein solches Unternehmen wie das Haupt- und Landgestüt ein aktives Interesse an der Gesetzesänderung hat.

Eine Kritik kann ich mir abschließend an dieser Stelle doch nicht ersparen, nämlich dass immer wieder Gesetze im Lande Brandenburg verabschiedet werden, bei denen bereits nach relativ kurzer Zeit logische Änderungen erforderlich sind. Ein Gesetz - das hatte ich bereits mehrfach an anderer Stelle erklärt - ist nur dann wirklich effektiv für die Beteiligten und Betroffenen, wenn es gründlich durchdacht und somit von langer Geltungsdauer ist. Es ist doch mitunter so, dass ein Gesetz mit seinen Änderungen und Ergänzungen oftmals für die Betroffenen gar nicht mehr überschaubar ist. Meine Damen und Herren der Landesregierung, unter „gründlich durchdacht“ ist zu verstehen, das gesamte Für und Wider von Beteiligten und Betroffenen gegeneinander abzuwägen - und das vor der Verabschiedung eines Gesetzes.

(Beifall bei der DVU)

Minister Woidke spricht für die Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das meiste ist hier wohl ausgetauscht worden. Meinerseits möchte ich nur noch eine kleine Anmerkung machen.

Frau Wehlan hat vorhin gesagt, dass regionale Konzepte bzw. ein Landeskonzept viel besser wäre als die vorgesehene Änderung des Waldgesetzes. Frau Wehlan, da haben Sie etwas falsch verstanden. Die vorgesehene Änderung des Waldgesetzes ist nämlich erst die Grundlage dafür, dass regionale Konzepte, die dann in ein Landeskonzept münden können, erstellt werden können und niemand ein solches regionales Konzept blockieren kann. Das war doch genau das Problem. Ich bin sehr fest davon überzeugt, dass es gelingen wird - eine entsprechende Diskussion hatten wir über Jahre ja schon über die Reitwege -, in den Regionen entsprechende Konzepte zu erstellen. Wir haben daran ein großes Interesse, und zwar auch und vor allem deswegen, weil der ländliche Tourismus mittlerweile eine doch relativ große und im Übrigen wachsende Einkommensquelle darstellt.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte, Frau Wehlan.

Herr Minister, mir ist das schon bei der Rede von Herrn Dombrowski aufgefallen. Ich hoffe, uns liegt derselbe Gesetzentwurf vor. Nach dem mir vorliegenden Gesetzentwurf, der mir als Landtagsdrucksache zugeleitet wurde, geht es hier darum, dass im Wald jetzt auch nichtmotorisierte Gespannfahrzeuge fahren dürfen, also das Waldbetretungsrecht haben. Darin geht es also nicht um das, was Sie hier vortragen, nämlich dass eine Waldwegekonzeption vor Ort erst dadurch möglich wäre. In Wahrheit ist es so, dass eine solche Konzeption dadurch unmöglich wäre, weil das Betretungsrecht für nichtmotorisierte Gespannfahrzeuge ja jetzt sozusagen gegeben ist. - Deswegen möchte ich Sie fragen, ob Ihnen derselbe Gesetzentwurf vorliegt.

Sie haben mich völlig richtig verstanden; ich habe auch nicht etwa das Gegenteil von dem behauptet. Aber lassen Sie mich zunächst meinen angefangenen Gedanken fortführen. Vielleicht kommen wir dann auf die Lösung.

Also: Die touristische Entwicklung der Region setzt gerade im naturnahen Tourismus - Herr Dombrowski ist Reiter und Gespannfahrer; ich kann mich leider noch nicht einmal als Reiter bezeichnen - den Erhalt der natürlichen Umwelt voraus. Ich habe auch in den Diskussionen mit Gespannfahrern, die wir natürlich auch hatten - wir haben ja nicht nur in den Fraktionen diskutiert -, mitbekommen, dass man hier sehr genau darauf achtet, dass auch der Wald als funktionierender Kultur- und Na

turraum erhalten bleibt. Die Erhaltung des Waldes setzt nicht nur eine angemessene Forstwirtschaft voraus - über dieses Thema werden wir nachher ja auch noch eine große Debatte haben -, sondern unter anderem auch eine jagdliche Nutzung. Deswegen ist es schon äußerst wichtig, dass bei der Erstellung der betreffenden regionalen Konzepte alle Beteiligten an einen Tisch kommen und sich einigen und dass diese regionalen touristischen Konzepte dann möglichst auch in die LEADER-Entwicklungskonzeption der Regionen, die wir bekanntlich auch finanziell unterstützen, münden, um die Regionen Brandenburgs noch attraktiver für den Tourismus zu machen. Ich meine, das ist ein Schritt in diese Richtung.

Es darf jedoch nicht so sein - ich bin allen Rednern dankbar, die das hier schon gesagt haben -, dass eine Gruppierung zulasten einer anderen Gruppierung versucht, sich hier das Fell zu putzen. Das funktioniert nicht; das darf nicht sein. Wir werden auch darauf achten, dass es nicht so kommen wird. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Linksfraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6774 an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dieses Ergebnis sieht etwas chaotisch aus. Ich glaube, wir müssen auszählen.

Ich frage also noch einmal: Wer dem Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6774 an den Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Folge leisten möchte, den bitte ich, dauerhaft und kräftig die Hand zu heben. - Sie müssen die Hand schon ständig oben lassen; sonst können wir nicht zählen. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Jetzt ist das Ergebnis eindeutig: Der Überweisungsantrag ist abgelehnt.

Ich lasse nun über den Gesetzentwurf in der Sache abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf in der in der Drucksache 4/6774 vorliegenden Fassung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer bitte ich, ihrer Vorbildfunktion in Zukunft besser gerecht zu werden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 30. September 2008 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Landeslabors BerlinBrandenburg