Protokoll der Sitzung vom 16.10.2008

Betroffen waren in den Fällen, die öffentlich gemacht wurden, vor allem Aufsichtsbehörden, die sowohl für den öffentlichen

wie auch für den nichtöffentlichen Bereich zuständig sind. Ich habe mir erlaubt, dies bei dem sogenannten Datengipfel beim Bundesinnenminister zu sagen, auch wenn natürlich darauf hingewiesen wurde, dass dies kein ursächlicher Zusammenhang ist. Ich will ausdrücklich unterstreichen, dass es kein ursächlicher Zusammenhang ist. Ich weise darauf hin, dass in allen Systemen, egal wie sie es machen, Fehler vorkommen können und Fehler gemacht werden. Ich kann nicht erkennen, dass durch eine Veränderung bei uns die Fehlerhäufigkeit reduziert wird, denn wir haben eine sehr geringe Fehlerhäufigkeit.

Für die Telekom ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig. Sie kennen die öffentliche Diskussion. Darum führt eine Instrumentalisierung von Fällen überhaupt nicht weiter. Daher sollten wir uns mit den Fragen der Rechtseinheit und der Rechtslage, der Erfahrungen und der Notwendigkeiten befassen. Nach meiner Auffassung sollte darum der Antrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt werden.

Die inhaltliche Auswertung der Expertenanhörung konnte nicht stattgefunden haben, es sei denn, es ist ein Wunder geschehen. Die Konsequenzen einer Zusammenlegung sind nicht abschließend diskutiert worden. Insbesondere ist die Frage der Aufsicht über die LDA nach einer Zusammenlegung nicht geklärt. Ich habe große Bedenken, die notwendige Änderung der Brandenburger Verfassung jetzt im Schweinsgalopp in den nächsten zwölf Monaten durchzuziehen, obwohl wir die anderen Fragen nicht beantwortet haben und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch aussteht.

Im laufenden Vertragsverletzungsverfahren sollte Brandenburg die Position des Bundes nicht schwächen, da diese Frage auch damit zusammenhängt. Sofern die Europäische Kommission im Vertragsverletzungsverfahren obsiegen sollte, wäre ein erneutes Tätigwerden des Gesetzgebers innerhalb eines kurzen Zeitraums notwendig.

Aus Gründen des politischen Gesamtzusammenhangs bin ich der Auffassung, dass es keinen Grund gibt, die jetzige Rechtslage zu ändern. In diesem Falle möchte ich ausnahmsweise einmal sagen: Hier bin ich wirklich ein Vertreter der Politik der ruhigen Hand und des Augenmaßes, was Sie mir nicht immer nachsagen. Aber in diesem Fall wollten Sie es wohlwollend zur Kenntnis nehmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Das Wort erhält Herr Dr. Scharfenberg. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, wenn notwendige Entscheidungen gründlich vorbereitet werden. Das kann auch einmal etwas länger dauern. Aber es sollte keine unendliche Geschichte werden. Irgendwann muss es zum Schwur kommen.

Seit mittlerweile zehn Jahren wird im Land Brandenburg darüber diskutiert, die Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen Bereich und im nichtöffentlichen Bereich bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Ak

teneinsicht zu konzentrieren. Obwohl von vornherein viel für dieses Vorgehen sprach, hat die Landesregierung einen solchen Schritt immer wieder erfolgreich blockiert. Dabei interessierte trotz aller erklärten Bestrebungen zu einer Rechtsangleichung offensichtlich überhaupt nicht, dass diese gemeinsame Aufsicht im Nachbarland Berlin seit 1995 erfolgreich praktiziert wird. Bereits damals war eigentlich klar, dass die Synergieeffekte einer solchen gemeinsamen Wahrnehmung auf der Hand liegen und der Vorteil eines einheitlichen Ansprechpartners für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu unterschätzen ist.

Nach mehreren Anläufen war es 2006 endlich so weit, dass der Landtag die Landesregierung beauftragt hat, dieses Problem einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Ich wiederhole: 2006, also vor zwei Jahren! Dafür hatte das Innenministerium mehr Zeit als genug. Das Prüfergebnis liegt seit Ende Juni vor und ist heute Gegenstand der Debatte. Übrigens auch bezeichnend: Zum letztmöglichen Termin ist der Bericht vorgelegt worden.

Gerade angesichts des langen Vorlaufs ist der Bericht der Landesregierung enttäuschend. Ich beginne mit dem Positiven. Es ist zu begrüßen - das gibt es auch, trotz der Darlegungen des Ministers -, dass sich die Landesregierung nicht länger den offensichtlichen Vorzügen einer gemeinsamen Datenschutzaufsicht verschließt. So wird festgestellt, dass eine Zusammenlegung möglich ist und dass diese zu einer Bündelung von technischer Sachkompetenz, personeller Ausstattung und verschiedener Erfahrungen im Datenschutz führen kann. Es wird positiv bewertet, dass die Bürger damit einen einheitlichen Ansprechpartner hätten.

Insgesamt ist das Ergebnis der Prüfung jedoch sehr vorsichtig und deutlich abwehrend formuliert. Während in anderen Zusammenhängen fast euphorischer Reformeifer an den Tag gelegt wird, warnt die Landesregierung in dieser Frage vor scheinbaren Risiken. Wenig überraschend, aber inakzeptabel ist die Empfehlung, doch bis zur Entscheidung über das Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu warten. Es scheint, als ob diese letzte Möglichkeit, noch Zeit zu schinden, auf keinen Fall ausgelassen werden soll. Ihre mündlichen Ausführungen, Herr Minister, bestätigen es: Sie suchen krampfhaft nach Gründen gegen eine solche Zusammenlegung. Das, was Sie hier gesagt haben, heißt eigentlich: Sie wollen die Zusammenlegung überhaupt nicht. Das heißt es. Das haben Sie heute hier zum Ausdruck gebracht.

Wir sind nicht bereit, diese langanhaltende Blockade weiter hinzunehmen. Eine zügige Entscheidung ist nicht nur möglich, sondern sie ist längst überfällig. Das hat auch die Anhörung bestätigt, die der Ausschuss für Inneres am 2. Oktober durchgeführt hat. Ich sage: Die Anhörung hat etwas bestätigt. Sie hat ja nicht etwas völlig Neues geliefert. Wir haben uns schon lange mit diesem Problem auseinandergesetzt.

Die angehörten Experten haben sich mit Nachdruck dafür ausgesprochen, der Landesdatenschutzbeauftragten die Aufsicht für den nichtöffentlichen Bereich zu übertragen und damit nicht bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu warten. Ich sage, Herr Minister, ich hatte den Eindruck, Sie sind froh, dass es da einen etwas anderen Akzent gegeben hat. Das Urteil war ganz eindeutig in diese Richtung. Damit, dass es auch einmal eine andere Meinungsäußerung gibt, habe ich keine Schwierigkeiten.

Dafür spricht in deutlicher Weise, dass die Länder RheinlandPfalz und Sachsen parallel zum Vertragsverletzungsverfahren entschieden haben, die Datenschutzaufsicht in eine Hand zu geben und bei den Landesbeauftragten für den Datenschutz anzusiedeln, also nicht zu warten, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat.

In dieser Frage ist der Bericht der Landesregierung übrigens nicht auf dem neuesten Stand. Mittlerweile sind es schon neun Länder, also mehr als die Hälfte, die so verfahren. Der Trend in diese Richtung ist eindeutig. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht das Schlusslicht dieser Bewegung werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, letztlich haben wir darüber zu entscheiden, wie man den Erfordernissen eines wirksamen Datenschutzes am besten gerecht werden kann. Gerade vor dem Hintergrund der Beispiele für den skandalösen Umgang mit persönlichen Daten, so bei der Telekom, bei Lidl usw., die wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs sind, besteht dringender Handlungsbedarf.

Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder feststellen können, dass die strengen Vorgaben des sogenannten Volkszählungsurteils schrittweise ausgehöhlt worden sind. Dabei spielt sehr wohl eine Rolle, dass viele Bürger bezüglich ihrer persönlichen Daten arglos sind. Vielen sind die zahlreichen Möglichkeiten eines Datenmissbrauchs, die sich mit der sich explosionsartig entwickelnden Informationstechnik ergeben, überhaupt nicht bewusst. Umso wichtiger ist es, die allgemeine Sensibilität zu schärfen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die sich nicht auf ein zwingend notwendiges Mindestmaß beschränken, sondern die die immer wieder zutage getretenen Risiken eines Datenmißbrauchs einschließen. Dazu gehört nach unserer Überzeugung eine wirksame Aufsicht im nichtöffentlichen Bereich.

Gegenwärtig sind wir von einer präventiven Kontrolltätigkeit weit entfernt. Dazu wird ein hohes Maß an Unabhängigkeit der Kontrollbehörde und ausreichendes Personal mit entsprechender Qualifizierung benötigt. Es ist sicherlich unstreitig, dass die Landesdatenschutzbeauftragte über ein höheres Maß an Unabhängigkeit verfügt als ein Referatsleiter in einem streng hierarchisch gegliederten Ministerium.

Die Landesbeauftragte, Frau Hartge, weist in ihrer Stellungnahme nach, dass die getrennte Aufsicht einer effektiven Arbeit entgegensteht, Abstimmungsprobleme nach sich zieht und Informationsdefizite auf beiden Seiten zur Folge hat. Das kann und darf sich das Land Brandenburg nicht länger leisten. Datenschutz muss einen höheren Stellenwert erhalten.

In diesem Zusammenhang weise ich mit gebotenem Nachdruck darauf hin, dass die Ausstattung der LDA unserer Ansicht nach verbessert werden muss. Ein wirksamer Datenschutz ist nun mal nicht zum Nulltarif zu haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Bericht geht die Landesregierung davon aus, dass bei einer Verlagerung der Zuständigkeit gesichert sein müsse, dass die Landesbeauftragte als Aufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Bereich einer staatlichen Aufsicht unterliegen müsse, die mit einer Weisungsbefugnis verbunden ist. In der Anhörung vor dem Innenausschuss stellte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz die Notwendigkeit einer solchen staatlichen Aufsicht prinzipiell in

frage. Er begründete das mit der direkten Verantwortung der Landesbeauftragten gegenüber dem brandenburgischen Parlament, die die demokratische Legitimation in vorbildlicher Weise sichert. Ähnlich argumentiert der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern.

Insofern, Herr Minister, ist das, was Sie mit der Verfassungsänderung verbinden, für uns fraglich, und auch, ob das überhaupt so gemacht werden müsste. Ich kann keine tatsächlichen Hindernisse für eine Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht erkennen, sondern nur künstlich konstruierte Hindernisse.

Es ist ja bekannt, dass sich die SPD in der Koalition in der Vergangenheit immer ganz klar für einen solchen Schritt ausgesprochen hat. Die Blockade geht also eindeutig von der CDU aus. Insofern zeigt sich auch bei diesem Thema, dass die SPD/CDU-Koalition nicht auf der Höhe der Zeit ist und den Erfordernissen der Entwicklung des Landes nicht gerecht wird. Insofern steht auch hier die Glaubwürdigkeit der SPD infrage.

Der Bestand der Koalition ist kein Eigenwert, sondern er muss zu den Entwicklungserfordernissen des Landes ins Verhältnis gesetzt werden. Das sollten Sie bei einer Entscheidung heute auch bedenken. - Danke schön.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält Frau Abgeordnete Stark. Sie spricht für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht zum ersten Mal streiten wir an dieser Stelle über die Frage, ob eine Zusammenführung der beiden Aufsichtsbehörden im privaten und öffentlichen Bereich des Datenschutzes in Brandenburg notwendig, möglich und sinnvoll ist. Die SPD-Fraktion hat diese Frage immer bejaht. Nicht zuletzt haben wir durch den Sonderausschuss zur Überprüfung von Normen und Standards unter Vorsitz meiner Kollegin Tina Fischer die Beschlusslage herbeigeführt, dass wir die Zusammenlegung der beiden Aufsichtsbereiche vollziehen wollen. Wir haben diesen Prozess also maßgeblich vorangetrieben.

Wir leisten uns in Brandenburg immer noch zwei Aufsichtsbehörden über den Datenschutz, obwohl Bürgerfreundlichkeit, Effizienz der Verwaltung und die Fragen der Datensicherheit klar für die Zusammenführung der beiden Bereiche sprechen würden. Herr Minister, es handelt sich um drei Leute in Ihrem Bereich. Sie haben aus meiner Sicht schon eindrucksvoll bewiesen, zum Beispiel bei der Polizeireform, dass Sie gut in der Lage sind, Reformen durchzusetzen. Insofern finde ich es ziemlich bedauerlich, dass Sie sich an der Stelle so sperren.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Wie stellt sich das für ratsuchende Bürger im Land Brandenburg dar? Sie müssen zunächst einmal überlegen, an wen sie sich zu wenden haben. Wir haben zwei Bereiche: die Landesdatenschutzbeauftragte und das Innenministerium. Es gibt sehr häufig Überschneidungen im Vollzug, und es stellt sich die Frage, an wen man sich zu wenden hat. Wir sind nun angetreten, dieses kompli

zierte Brandenburger Gebilde zu entwirren. Bundesländer wie Berlin und Rheinland-Pfalz haben es vorgemacht. Die Mehrzahl der Bundesländer hat die Aufsichtsbereiche zusammengeführt. Bei der Anhörung vor einigen Tagen im Innenausschuss gab es nicht einen Fachmann, der gegen die Zusammenlegung der beiden Bereiche gesprochen hat. Auch der Vertreter des Bereichs Inneres hat sich klar und deutlich für die Zusammenführung der beiden Bereiche ausgesprochen, in dem Fall allerdings beim Innenministerium. Das kann man machen. Aber gegen eine Zusammenführung ist von niemandem argumentiert worden.

Wie andere Redner schon ausführten, haben einige Skandale das Thema Datenschutz bzw. Datensicherheit in den Mittelpunkt gerückt. 2008 ist, wenn man so will, das Jahr der Datenschutzskandale gewesen. Wir erinnern uns an den Lidl-Skandal im April, als bekannt wurde, dass die Mitarbeiter videoüberwacht wurden und es möglicherweise auch zur Aufzeichnung von PIN-Nummer-Eingaben bei der Kartenzahlung gekommen ist. In den Sommerferien ereilte uns der sogenannte Call-Center-Skandal. Kundendaten sind auf Abwege geraten, Kontodaten von Bürgern konnten auf diese Art und Weise missbraucht werden. Es folgte der Telekom-Skandal. Das Eingeständnis des Unternehmens, dass Handykundendaten gestohlen worden sind, hat noch einmal dokumentiert - bzw. war trauriger Höhepunkt -, wie wichtig die Datensicherheit und der Datenschutz, den wir zu gewährleisten haben, sind. Gerade diese Ereignisse führen uns sehr deutlich vor Augen, dass der Datenschutz zunehmend auch eine Frage der Datensicherheit geworden ist.

Auch im Land Brandenburg sind Unternehmen angesiedelt, die Kundendaten in Größenordnungen verwalten, zum Beispiel ebay, Vattenfall oder auch die Wirtschaftsauskunftsdateien wie die Creditreform Rating AG. Insgesamt sind es mehr als 80 000 Unternehmen, die in Brandenburg mehr oder weniger personenbezogene Daten verarbeiten. Dem stehen - ich will sie nicht herunterreden - drei Mitarbeiter im Innenministerium gegenüber, die für die Aufsicht im privaten Bereich des Datenschutzes Verantwortung tragen.

Hinzu kommt, dass alle Fachleute in der Anhörung gesagt haben, dass man verstärkt Spezialisten im Bereich Computertechnik braucht. Es ist die Frage, ob das Innenministerium so etwas leisten kann. Man braucht selbst kein Fachmann zu sein, um zu erkennen, dass es schwer ist, in dieser Konstellation Kontrolle und Aufsicht auszuüben.

Brandenburg ist eines der wenigen Bundesländer, das sich immer noch zwei Aufsichtsbehörden leistet. Es wäre schön gewesen, wenn der Innenminister bzw. die Landesregierung diese Chance ergriffen hätten. Ich denke, die genannten Argumente sprechen nicht zwingend dafür, diesen Schritt zu verzögern. Sie haben auf die Verfassung abgestellt. In der Anhörung ist eindrucksvoll ausgeführt worden, dass Artikel 11 unserer Verfassung das Grundrecht auf Datenschutz grundlegend und umfassend darstellt. Darin ist von einer Beschränkung nur auf öffentliche Stellen nicht die Rede. Des Weiteren regelt Artikel 74 der Landesverfassung die eindeutige Zuweisung der gesamten Aufgabe an die Landesdatenschutzbeauftragte. Insofern ist es höchste Zeit, dass wir dies umsetzen.

(Beifall bei der SPD und bei der Fraktion DIE LINKE)

Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht: Die SPD-Fraktion befördert dies seit Jahren.

Nun zu Ihnen. Sie sind nach dem Prinzip Hase und Igel sehr schnell gewesen.

(Görke [DIE LINKE]: Man kann ja nie wissen!)

Wir hatten gemeinsam das Verfahren vereinbart, den Bericht der Landesregierung zusammen mit den Berichten der Landesdatenschutzbeauftragten im November zu behandeln. Sie sind vorgeprescht - das kann ich aus Ihrer Sicht verstehen - und haben einen Antrag vorgelegt. Den müssen wir leider ablehnen, weil er uns zu flach ist. Wissen Sie, warum? Weil wir nämlich einen Gesetzentwurf einbringen werden.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Vor der Wahl oder nach der Wahl?)

Wir sind dafür, dass sich das Parlament diese Aufgabe auf den Tisch holt und nicht die Landesregierung beauftragt wird; denn seit zehn Jahren ist es der Landesregierung nicht gelungen, dies umzusetzen. Deshalb verkünde ich Ihnen hier und heute, dass wir dazu einen eigenen Gesetzentwurf einbringen werden.

(Jürgens [DIE LINKE]: Wann denn?)

Deshalb müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Frau Stark, während Ihrer Rede war Fragebedarf signalisiert worden. Die Fragen wollen Sie jetzt nicht beantworten?

(Frau Stark [SPD]: Das machen wir draußen!)