Protokoll der Sitzung vom 18.12.2008

Nein. Vielleicht hat Frau Wöllert dann noch mehr Fragen und kann sie sammeln. - Frau Wöllert, Sie haben das Öffentliche Gesundheitsdienstgesetz - ÖGD - angesprochen. Ihre Behauptung, wir hätten insoweit die Qualität verschlechtert, kann man so nicht stehen lassen. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen. Ihre diesbezügliche Aussage war unredlich.

(Beifall bei SPD und CDU)

Bislang galt bei uns ein Öffentliches Gesundheitsdienstgesetz, das jährliche Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten vorsah. Obwohl wir dieses Gesetz hatten, erreichten wir nur 45 % aller Kita-Kinder. Das alles wissen Sie, die Diskussion haben wir im Fachausschuss geführt.

(Lebhafte Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

- Moment! Bleiben Sie doch ganz ruhig! - Mittlerweile haben wir das Öffentliche Gesundheitsdienstgesetz neugefasst und

zwei entscheidende Qualitätsstrukturen eingezogen, nämlich das verbindliche Einladungswesen und das Betreuungscontrollingsystem. Wir wollen auch die Hauskinder erreichen und haben ein Rückmeldesystem installiert. Angesichts dessen bin ich davon überzeugt, dass wir künftig jedes Kind erreichen werden. Insofern kann ich einen Qualitätsabbruch überhaupt nicht erkennen.

Ferner haben Sie „Maßnahmen“ angesprochen. Sie fordern immer Maßnahmen und werfen uns vor, wir hätten kein Konzept. Ich weiß, dass Sie Konzepte lieben. Ich will Ihnen die einzelnen Maßnahmen aneinanderreihen, die dann - ich bleibe gern bei Ihrer Formulierung - eine Strategie ergeben:

Wir haben die Netzwerke „Gesunde Kinder“, um Mütter, beginnend bereits in der Schwangerschaft, und junge Familien zu erreichen. Die Betreuung reicht bis zum dritten Lebensjahr.

Dann kommen wir in den Kita-Bereich. Da haben wir die qualitative Struktur des Gesundheitsdienstgesetzes eingezogen. Hinzu kommt die Sprachstandsfeststellung kurz vor der Einschulung. Gerade die SPD-Fraktion diskutiert landauf, landab über einen verbesserten Übergang von der Kita in die Grundschule. Ich wiederhole: Wir haben viele Qualitätsstrukturen eingezogen.

Wenn Sie sich all diese Maßnahmen wirklich einmal durch den Kopf gehen lassen, werden Sie feststellen, dass sie inhaltlich aufeinander abgestimmt sind und aufeinander aufbauen. Das ist für mich sehr wohl Ausdruck einer Strategie.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD - Bischoff [SPD]: SPD - Roter Faden!)

Frau Wöllert, Sie wollen gern mit uns diskutieren; wir wollen das umgekehrt auch. Aber dann müssen wir die Zuständigkeiten eindeutig klären. Sie sprechen immer wieder Dinge an, für die die Zuständigkeit eindeutig auf der kommunalen Ebene liegt. Dort sollten wir die Zuständigkeit auch belassen. Auch Sie möchten das. In Ihrem „Leitbild Kommunal - Leitmotive linker Kommunalpolitik“ formulieren Sie:

„... man spürt überall im Land einen außerordentlich starken Zentralismus, der auch im Vergleich mit anderen Bundesländern spitzenmäßig ist.“

Genau diesen Zentralismus wollen wir nicht. An dieser Stelle sind wir uns also einig. Bleiben wir daher schön bei den Zuständigkeiten!

(Beifall bei SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Rednerliste zu Tagesordnungspunkt 9 angelangt. Sie haben den Bericht der Landesregierung in der Drucksache 4/6980 zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Unterstützung der Agrarwirtschaft

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/6985

in Verbindung damit:

Aufwirkungen der getroffenen Beschlüsse zum Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 4/7017

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist auf eine Debatte verzichtet worden.

Ich lasse über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/6985 abstimmen. Wer dem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich lasse über den Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 4/7017 abstimmen. Wer dem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag angenommen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Konzept zur baulichen Erhaltung von Landesstraßen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/7019

Die Abgeordnete Tack eröffnet die Debatte für die Linksfraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hätten das wirklich einkürzen können, aber Sie wollten nicht überweisen.

Alle Jahre wieder, passend zur Weihnachtszeit, kommt nicht nur das Christkind oder Knecht Ruprecht, sondern auch der Landesrechnungshof und befasst sich mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen und dem baulichen Zustand der Landesstraßen bzw. deren Werteverfall bei uns in Brandenburg. Ebenso hat sich die Fraktion DIE LINKE damit befasst und einen Antrag zur baulichen Erhaltung der Landesstraßen in den Landtag eingebracht, ähnlich wie wir es bereits im Juni 2007 getan haben. Ich unterstreiche das deshalb, weil eine Jahresfrist vergangen und in der Sache wenig geleistet worden ist; zumindest ist uns nichts bekannt

Sie, meine Damen und Herren - auch daran will ich erinnern -, hielten im vergangenen Jahr genauso wie der Infrastrukturminister Dellmann ein Erhaltungskonzept für die Landesstraßen für unnötig. Nun sagen wir gemeinsam mit dem Landesrechnungshof: Die Realität hat diese Auffassung widerlegt. Der Prüfbericht des Landesrechnungshofs hat dies aufgedeckt. Überrascht haben uns die Prüfergebnisse nicht. Ihnen ist es möglicherweise genauso gegangen.

Mehr als 55 % der Brandenburger Landesstraßen sind in einem schlechten Zustand. Mehr als ein Viertel der Straßen ist von Verkehrsbeschränkungen betroffen und bedarf sofortiger baulicher Maßnahmen, um Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das will ich unterstreichen: Uns geht es darum, Mindestanforderungen zur Sicherheit der Straßen zu gewährleisten. Uns geht es nicht darum, Luxusstraßen zu erstellen. Mindestanforderungen sind Befahrbarkeit und Verkehrssicherheit, nicht mehr und nicht weniger.

Meine Fraktion hat die heftige Kritik des Landesrechnungshofs am Erhaltungsmanagement des Landesbetriebs für Straßenwesen aufgegriffen und in ihrem Antrag die notwendigen Schritte für Veränderungen formuliert. Wir wollen zum einen ein Konzept zur baulichen Erhaltung der Landesstraßen, das uns die Landesregierung am Ende des I. Quartals 2009 vorlegen möge. Zum anderen wollen wir, dass dem Parlament der Finanzbedarf und auch der Werteverzehr am Landesvermögen Straßen transparent dargestellt werden.

Der Landesrechnungshof hat völlig zu Recht bemängelt, dass der Landtag als Haushaltsgesetzgeber aufgrund fehlender Daten nicht in die Lage versetzt wurde, den tatsächlichen Finanzbedarf zu erkennen. Das ist schon ziemlich starker Tobak, meine Damen und Herren! Ich denke, hier ist noch einmal die Mahnung notwendig, Transparenz herzustellen, damit wir die nötigen Entscheidungen auch richtig treffen können.

Was eine Zusage der Landesregierung bzw. des Landesbetriebs für Straßenwesen in diesem konkreten Zusammenhang Wert ist, kann man daran ermessen, dass wir im Ausschuss für Infrastruktur und Raumordnung im September vergangenen Jahres darüber informiert wurden, dass im I. Quartal 2008 eine netzbezogene Erhaltungsstrategie vorgelegt werden soll und Ende 2008 sogar die Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans. Uns ist nichts dergleichen bekannt. Möglicherweise kennt der Minister etwas oder Sie, Herr Schrey oder Herr Dr. Klocksin. Ich bin gespannt darauf.

In Zusammenhang mit der Kritik des Landesrechnungshofs fordert die Linke ein sofortiges Umsteuern beim Einsatz von Straßenbaumitteln zugunsten von Erhaltungsinvestitionen. Analog dem Innovations- und Investitionsprogramm „Verkehr“ der Bundesregierung erwarten wir von der Landesregierung, die Erhaltungsmaßnahmen an Landesstraßen zu verstärken. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an unsere Anträge, die wir immer wieder, über Jahre hinweg, zu den Haushaltsdebatten gestellt haben, mit der Forderung, umzusteuern, Straßenbaumittel zugunsten des Erhalts einzusetzen und weniger in den Straßenneubau zu investieren.

Verantwortungslos ist unserer Ansicht nach die Tatsache, dass die Landesregierung den Wert der Landesstraßen nicht kennt. So etwas gibt es in keinem Unternehmen, aber in der Landesregierung. Es geht schließlich um Landesvermögen. Ich habe bei der Landesregierung nachgefragt, wann es eine Bewertung des

Landesvermögens geben wird. Der Minister hat mir auf die Kleine Anfrage - das haben Sie sicher zur Kenntnis genommen - geantwortet, dass wir möglicherweise Ende 2009 in der Lage sein werden, das Vermögen zu kennen.

Um die Rede abzuschließen: Wir erwarten, dass die Kritikpunkte des Landesrechnungshofs vom Minister und dem zuständigen Ministerium aufgegriffen werden. Wir können feststellen, dass es wohl viel Handlungsbedarf im Landesbetrieb für Straßenwesen gibt; denn wie der Landesrechnungshofbericht deutlich gemacht hat, ist der Landesbetrieb nicht auf der Höhe der Zeit. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Es spricht der Abgeordnete Dr. Klocksin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte Ihnen gerne den Beitrag erspart - den von Frau Tack und auch den von mir -, wenn es denn so gewesen wäre, dass wir ohne Debatte hätten vertagen können. Denn bei Licht gesehen ist der Antrag weniger politisch als handwerklich. Ich glaube, es ist an sich nicht problematisch, einen handwerklich guten Antrag in den Fachausschuss zu überweisen, um dort das einzuholen, was hier mit einem gewissen Tremolo nachgefragt wird, nämlich die Informationen, die man braucht. Leider gelang das nicht, wahrscheinlich aus nicht-fachlichen Gründen. Deshalb gestatten Sie mir einige Worte zur Orientierung.

Es ist richtig, dass sich der Landesrechnungshof mit dem Themenkreis beschäftigt hat. Wir alle haben das auf Seite 161 gelesen. Dort stehen zwei bemerkenswerte Sätze, die ich zitieren darf:

„Die Haushaltsansätze des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) bzw. der Wirtschaftsplan und das Buchhaltungssystem des LS“ - Landesbetrieb Straßenwesen - „enthielten keine Aufschlüsselung der Mittel für die bauliche Erhaltung und keine Angaben zum Wertverzehr.“

Das MIR hat deutlich gemacht, dass das nachgereicht wird. Das ist eine klare Aussage. Ich glaube, in einer der nächsten Sitzungen werden wir uns über den Stand der Nachreichungen informieren lassen. Insofern ist das wenig dramatisch.

Der zweite Satz, den ich zitieren möchte, ist von mehr Substanz; er trifft uns selbst als Landesgesetzgeber.

„Der Haushaltsgesetzgeber kann deshalb nicht beurteilen, welcher finanzieller Mittel es bedarf, einem stetigen Substanzverlust vorzubeugen.“