Protokoll der Sitzung vom 25.02.2009

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich war in den letzten Wochen gut unterwegs.

(Vietze [DIE LINKE]:... Es geht um mehr Gerechtig- keit!)

- Das sage ich doch gar nicht, aber Sie spielen sie gegeneinander aus. Das ist das, was ich meine.

(Widerspruch bei der Fraktion DIE LINKE)

Herr Vietze, Sie sind nicht dran. Frau Kaiser, Sie auch nicht. Zwiegespräche bitte in der Mittagspause!

Getroffene Hunde bellen!

Ich will noch eines sagen: Ich war in den letzten Wochen wirklich gut in den brandenburgischen Unternehmen unterwegs. Ich kann mich gut erinnern: Wenn wir vor drei, vier Jahren gesagt haben, wir würden den Betrieb gern besuchen, ich würde gern kommen und es begrüßen, wenn ich ein Gespräch mit dem Geschäftsführer, mit dem Betriebsrat haben könnte, dann gab es immer noch ein Gemurre, weil der Geschäftsführer gesagt hat: Ach, ich weiß nicht! Das mit dem Betriebsrat, muss denn das sein? - Heute ist es selbstverständlich: Wenn man in dem Betrieb herumkommt, dann ist der Betriebsrat mit am Tisch, und dann werden die Probleme offen ausgetauscht. Dann erfahre ich auch bei diesem Betriebsbesuch - meine Kollegen waren ja meist dabei -, dass der Geschäftsführer eben wirklich, wenn er ein Problem hat, nicht zuerst zu seinem Steuerberater oder seiner Bank geht, sondern er seinen Betriebsrat anruft, dass die miteinander reden, was man machen muss und wie man das lösen kann.

Ich erlebe jetzt schon, dass gerade in schwierigen Zeiten die Leute enger zusammenrücken, und ich bin ganz optimistisch, dass wir in diesen Zeiten durch ein enges Zusammenarbeiten von Politik, Gewerkschaften, engagierten und kämpfenden Arbeitnehmern wie Betriebsräten am Ende dieser Zeit sagen können, dass wir gemeinsam etwas Tolles geschafft haben, dass wir gestärkt aus dieser Situation hervorgehen und wir gemeinsam gemerkt haben, dass wir etwas bewegen können.

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Das muss dabei herauskommen, und das sollten wir uns nicht zerreden lassen. - Danke sehr.

(Beifall bei SPD und CDU)

Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass Sie mit mir der Meinung sind: Das Thema war die Überziehung der Aktuellen Stunde wert.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Dennoch schließe ich jetzt Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 4/7271 Drucksache 4/7240

Es liegt die Dringliche Anfrage 62 (Umsetzung Konjunktur- paket II in Brandenburg) vor, die der Abgeordnete Karney stellen wird.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 20. Februar 2009 hat der Bundesrat dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit ist der Weg für die Umsetzung der in Brandenburg zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Mittelzuweisung frei.

Für die genaue Ausgestaltung hinsichtlich der Antragstellung und der Ausreichung der Mittel hat die Landesregierung bisher jedoch noch keine klaren Bestimmungen veröffentlicht.

Ich frage daher die Landesregierung: Ab wann und bei welchen Stellen können die Städte und Gemeinden ihre Anträge stellen bzw. wann ist mit den entsprechenden Informationen zu rechnen?

Bitte, Herr Finanzminister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von der ideologischen Klammer jetzt zur Umsetzung: Herr Karney, es ist noch nicht alles frei, weil - wie Sie wissen - wir noch eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund brauchen. Über einige Details dieser Verwaltungsvereinbarung wird noch zwischen Bund und Ländern gestritten. Es geht dabei um die Frage der Zusätzlichkeit und die Ausgestaltung dieser Begrifflichkeit, weil wir ja wissen, dass gerade in den Kommunen in den letzten Tagen große Fragezeichen entstanden sind: Was ist Zusätzlichkeit? Ist das etwas, was nicht im Haushalt ist? Ist das etwas, was man in der mittelfristigen Finanzplanung vorziehen kann etc.? Dort besteht Klärungsbedarf. Die Klärung erfolgt derzeit. Wir - die Länder - sind mit dem Bundesfinanzministerium im Gespräch, um dies auszugestalten, und ich gehe davon aus, dass dies in den nächsten Tagen abgeschlossen ist. Dann bedarf es keines Antragsverfahrens, sondern wir werden die Mittelzuweisungen nicht in Form von Geld, sondern in Form von Bewirtschaftungsbefugnis den Kreisen und kreisfreien Städten in Höhe von dann netto 241 Millionen Euro zuweisen.

Die Landräte geben das dann entsprechend der Vereinbarung, die zwischen Landräten und Kommunen - also zwischen den Spitzenverbänden - getroffen wurde, weiter. Wie das dann im Detail vor Ort geschieht, ist Sache der Landräte und bleibt Sache der Landräte.

Wir werden dies in 14 Tagen erledigt haben, sodass die Kreise wissen - die Zahlen kennen sie alle schon -, dass sie über das Geld weiter verfügen können. Wir haben - so hat es der Ministerpräsident eben gesagt - dann das Verfahren: Je nach Rechnungslegung, also wenn für den Kämmerer einer Gemeinde klar ist, dass die Rechnung nächste Woche kommt, erstellt er eine Mittelanforderung. Diese geht dann über den Landkreis an uns, und wir fordern entsprechende Margen beim Bund ab, sodass auf keiner Ebene ein Liquiditätsüberschuss entsteht.

Die anderen Mittel werden größtenteils von den Ministerien verwaltet; was das Wissenschaftsministerium angeht, ist dies klar. Was die anderen Bereiche, beispielsweise die sonstige Infrastruktur, angeht, wird das dann über die Häuser erfolgen. Der Bildungsminister macht die Anmeldungen für die Schulen in freier Trägerschaft, für die Sportstätten, die schulnah sind. Für die größeren Sportstätten werden wir es dann direkt an die Gemeinden ausreichen.

Vielen Dank. - Die Frage 2190 (Einheitliche Abstandsregelun- gen von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung) wird die Abgeordnete Lehmann stellen.

Am 21.09.2007 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Sachlichen Teilregionalplan III „Windkraftnutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald für unwirksam erklärt. Aufgrund des Urteils wird der Teilregionalplan gegenwärtig überarbeitet.

Ich frage die Landesregierung: Hat sie die Absicht, mittels eines Erlasses die Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zu regeln?

Darauf antwortet Minister Dr. Woidke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lehmann, der weitere Ausbau der Windenergienutzung ist ein wesentlicher Baustein der Energie- und Klimaschutzstrategie der Landesregierung. Bereits die Inanspruchnahme von ca. 2 % der Landesfläche wäre ausreichend, um die bis 2020 gesteckten Ziele in diesem Bereich zu erreichen. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass die Suche nach geeigneten Gebieten sehr konfliktträchtig ist. Daher wird mit der Aufstellung von Teilregionalplänen Windenergienutzung der Ansatz verfolgt, möglichst konfliktarme Gebiete zu identifizieren und als geeignet auszuweisen.

Der Landesregierung ist natürlich bekannt, dass in diesem Zusammenhang die unmittelbare Nachbarschaft von Windkraftanlagen von vielen Bürgern als besonders störend empfunden wird. Daher wird bereits mit der Energiestrategie 2020 für neue Windeignungsgebiete ein Abstand zu Wohnsiedlungen von ca. 1 000 Metern angestrebt. Allein aus immissionsschutzfachlicher Sicht wären die zu fordernden Abstände in der Regel allerdings deutlich geringer. Den für die Aufstellung der Teilregionalpläne Wind zuständigen Regionalen Planungsgemeinschaften sind diese Intentionen der Landesregierung aus der Energiestrategie 2020 bekannt.

Die Landesregierung prüft derzeit, ob darüber hinaus noch ein an die Regionalen Planungsgemeinschaften gerichteter Planungserlass möglich ist. Ein solcher Erlass wäre für die Regionalen Planungsgemeinschaften bindend und würde sicherstellen, dass die Grenze künftig auszuweisender Windeignungsgebiete 1 000 Meter von der Siedlungsgrenze entfernt bleibt. Die hierzu geführten Diskussionen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Auf bereits ausgewiesene Windeignungsgebiete, bereits errichtete Anlagen oder auch immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren in Regionen ohne wirksame Regionalpläne hätte ein solcher Erlass jedoch keine Auswirkung. - Danke.

Es gibt Nachfragebedarf. Bitte, Frau Lehmann.

Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Sie einen Planungserlass prüfen und das Prüfungsverfahren noch läuft. Dennoch

frage ich: Können Sie in etwa sagen, wann mit solch einem Erlass, wenn die Prüfung positiv erfolgt, zu rechnen ist?

Die Prüfung ist rein juristischer Art. Wir wollen natürlich, wenn wir einen solchen Erlass fertigen, dass er auch juristisch haltbar ist und er dann, wenn er beklagt werden sollte, womit wir schon fast rechnen müssen, auch rechtssicher ist und das gesamte Planungsverfahren, aber auch die Gemeinden, die zu entscheiden haben, auf eine rechtssichere Grundlage stellt.

Am 5. März werden wir uns mit den Regionalen Planungsgemeinschaften treffen. Wenn ich sage wir, dann betrifft das das Ministerium für Infrastruktur, den zuständigen Minister Reinhold Dellmann, mich und natürlich die Leiter der Regionalen Planungsgemeinschaften. Wir werden auch zu diesem Punkt eine sehr intensive Diskussion führen. Ich denke, dass wir innerhalb der nächsten sechs Wochen juristisch verbindlich sagen können, ob ein solcher Erlass möglich ist - und wenn ja, dann sollten wir ihn aus meiner Sicht unbedingt fertigen. Danke sehr.

Frau Hartfelder hat noch Fragen. Bitte.

Herr Minister, es ist doch richtig, dass das Gesetz zur Bildung der Regionalen Planungsgemeinschaften zu Beginn der 90er Jahre - ich glaube, das war 1993 - beschlossen wurde. Warum haben wir in diesem mehr als einem Jahrzehnt bezüglich dieser Regionalplanung immer noch keine Rechtssicherheit? Das heißt: Die Pläne werden immer wieder außer Kraft gesetzt. Es ist nicht das erste Mal. Als Beispiel nenne ich den Landkreis Dahme-Spreewald; die Regionalplanung Havelland-Fläming war auch schon außer Kraft gesetzt worden, ist dann wieder in Kraft gesetzt worden. Warum schaffen wir es nicht, Rechtssicherheit herzustellen? Denn die Begehrlichkeiten für wohnortnahe Bereiche sind immer noch da. Es ziehen Leute herum, die des Abends und des Nachts fünf, sechs, sieben Eigentümer mit Vorverträgen in sehr wohnortnahen Bereichen binden.

Im Falle - wir reden jetzt über Windkraftanlagen, Frau Hartfelder - der Windkraftanlagen geht die Diskussion auf die prioritären Vorhaben im Außenbereich zurück. Das heißt, Windkraftanlagen wurden zurzeit der Bundesumweltministerin Angela Merkel als prioritäre Vorhaben im Außenbereich eingestuft und damit einem vereinfachten Planungsverfahren, allerdings auch zusätzlichen Diskussionen in den Regionen mit weitreichenden Rechten auch für die Ausweisung bzw. Benutzung solcher Flächen ausgestattet. Das Land Brandenburg hat dann versucht, über die Teilpläne Windkraft, die Teilpläne zu den Regionalplänen sind, diese Entwicklung zu kanalisieren. Ich denke, es ist im Großen und Ganzen auch sehr erfolgreich gelungen. Man kann natürlich sagen, dass es zu spät gelungen ist, aber die Initiative ging von der Bundesseite aus, und wir als Land Brandenburg haben de facto hinterherlaufen müssen. Sie wissen, dass in den Regionalen Planungsgemeinschaften recht langwierige Prozesse erforderlich waren, bis die Teilpläne erstellt waren.

Was das Beklagen von Planungen angeht - das betrifft nicht nur den Bereich der Teilpläne Windkraft, sondern auch andere Bereiche -, ist es immer so, dass es häufig um formale Gründe geht, an welchen dann Planverfahren scheitern. Wir versuchen, mit den Regionalen Planungsgemeinschaften eine große Rechtssicherheit zu schaffen und damit auch eine große Verbindlichkeit dieser Planung für die Zukunft. Man kann allerdings nicht ausschließen, dass Gerichte dann auch wieder anders entscheiden. Diese Erfahrung mussten wir auch machen. Wir sind sehr daran interessiert, dass in den Regionen, in denen wir derzeit keine rechtsverbindlichen Teilpläne Windkraft haben, diese Teilpläne möglichst schnell wieder in Kraft gesetzt und damit auch die Angebote, die wir zusätzlich unterbreitet haben, genutzt werden können. Wir haben den Regionen zusätzliche Flächen vorgeschlagen, überwiegend Flächen, die sich in Wäldern befinden, die sich für Windkraftnutzung aus unserer Sicht wegen nicht vorhandenen naturschutzfachlichen Konfliktpotenzials eignen. Wir haben vorgeschlagen, diese Flächen zusätzlich auszuweisen und damit die Konflikte in den Regionen deutlich zu vermindern. - Danke.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 2191 (Sozialstandards und SPNV-Ausschreibungen), die die Abgeordnete Tack stellt.

Die Länder Berlin, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben sich auf eine gemeinsame Vergabe des Stadtbahnnetzes verständigt. Die Ausschreibung des Netzes erfolgt in Umsetzung des großen Bahnvertrages mit der DB AG. Damit will das Land Brandenburg Kosten sparen und für die Fahrgäste eine bessere Qualität bei den Beförderungsleistungen sichern. Die in der Vergabe vorgesehene Loslimitierung mit dem Ziel einer Neuregulierung des Wettbewerbs zugunsten weiterer Bewerber hat bei den Beschäftigten der DB Regio und in den Werken starke Proteste hervorgerufen, insbesondere deshalb, weil nicht gesichert ist, dass ihre bisherigen Sozialstandards im Ergebnis des Vergabeverfahrens gehalten werden können, wenn sie künftig an anderen Arbeitsorten oder bei anderen Unternehmen arbeiten sollten. Die Vorgabe von Sozialstandards in Ausschreibungen von ÖPNV-Leistungen kann entweder nach Anwendung der zuständigen EU-Verordnung 1370/2007 oder durch eine in die Vergabe einzuarbeitende Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Tarife geregelt werden.

Ich frage die Landesregierung: Was hat sie veranlasst, bei dieser Ausschreibung eine Anwendung der EU-Verordnung 1370/2007 oder die Einarbeitung der Verpflichtung zur Anwendung bisher praktizierter Tarifverträge zu unterlassen?

Bitte, Herr Minister Dellmann.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Tack, wir setzen jährlich etwa 320 Millionen Euro Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr ein. Auch Sie haben sich immer dafür ausgesprochen, diese Mittel sehr effektiv im Interesse von Bahnkunden im Land

Brandenburg, aber auch weit darüber hinaus einzusetzen. Sie haben sich auch immer sehr klar dafür ausgesprochen, dass wir nach Beendigung des derzeit laufenden Vertrages zu neuen Regelungen kommen, mit denen wirklich gute Standards gesetzt werden, und zwar einerseits für diejenigen, die das nutzen, andererseits aber auch - darin sind wir uns einig - für die Beschäftigten im Bereich von Eisenbahnverkehrsunternehmen. Wir sind der gemeinsamen Auffassung, dass wir ein großes Interesse haben, möglichst viele und gutbezahlte Kolleginnen und Kollegen im Bereich Eisenbahn im Land Brandenburg beschäftigen zu können.

Vorhin haben wir unten vor dem Landtag ein Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der DB AG geführt. Gemeinsam haben wir dort gesagt, dass wir uns dafür einsetzen wollen und werden, dass hier gute Tarifverträge geschlossen werden und entsprechend bezahlt wird.

Da kommen wir zu den Fragen: Was dürfen wir vorschreiben? Was dürfen wir aufnehmen? - Diesbezüglich muss ich Ihnen, Frau Tack, in einem Punkt leider widersprechen. Die von Ihnen zitierte EU-Verordnung gilt ab Dezember dieses Jahres. Das heißt, sie kann auf Ausschreibungen und auf Verträge angewendet werden, die ab Dezember dieses Jahres gestartet werden. Demnach ist es auf die derzeit laufende Ausschreibung nicht anzuwenden. Ihnen ist auch bekannt, dass man unter anderem in Ausschreibungen und Verträge nur das aufnehmen kann, was auch juristisch wasserdicht ist. Diese Position, die ich hier vertrete, bestätigt im Übrigen auch das von den Gewerkschaften in Auftrag gegebene Gutachten ausdrücklich.

Ich glaube, es muss gemeinsames Ziel sein, dass wir zu gleichen Tarifverträgen kommen, völlig egal, um welches Eisenbahnverkehrsunternehmen es sich handelt. Mit gewisser Sorge sehen wir, dass es tarifvertragliche Regelungen gibt, die Unterschiede von bis zu 25 % ausmachen, jedoch stets von den gleichen Gewerkschaften abgeschlossen wurden. Deshalb sollten wir gemeinsam dafür eintreten, zeitnah Branchentarifverträge abzuschließen. Bis Dezember 2011 besteht noch ein gewisser Zeithorizont, sodass gesagt werden kann: Egal wo bzw. von wem gefahren wird, sollte die Möglichkeit bestehen, gleiches Geld zu erhalten.