Wir treten in die Aussprache ein, und Frau Lieske erhält als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss 4/1 zur Bodenreform wurde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE im Februar des letzten Jahres eingesetzt. Er tagte vom 4. März 2008 bis zum 20. März 2009 in 18 Sitzungen. Vom 10. Juni 2008 bis zum 10. Februar 2009 fanden 11 öffentliche Beweisaufnahmen mit 24 Zeugenvernehmungen statt. Ausschussmitglieder aller Fraktionen stellten insgesamt 43 Beweisanträge. 23 Beweisanträge - also die Mehrzahl der Beweisanträge - beinhalteten die Vernehmung von Zeugen. Weitere 17 Beweisanträge richteten sich auf die Beiziehung von schriftlichem Beweismaterial. Herr Klein kennt sich im Verfahren von Untersuchungsausschüssen bestens aus und weiß, dass es ein Untersuchungsausschuss von relativ kurzer Dauer und mit einer überschaubaren Zahl von Beweisanträgen war. Ferner wurde die Anhörung eines Sachverständigen beantragt und beschlossen.
Die in den Beweisanträgen der Abgeordneten Hesselbarth beantragte Zeugenvernehmung wurde von der Mehrheit des Ausschusses für entbehrlich erachtet und dementsprechend abgelehnt. Hiergegen sowie gegen den Umgang mit den Beweisanträgen A 23, 24 und 28 wurde seitens der Fraktion der DVU und des Mitglieds des parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 19. September 2008 ein Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg angestrengt. Mit Beschluss vom 19. Februar 2009 wurden die Anträge im Organstreitverfahren Nr. 4408 als unzulässig verworfen. Bereits nach Vorbringen des Antragstellers schied die Möglichkeit einer Rechtsverletzung aus, da die Anträge nicht über das nach Artikel 72 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Landes Brandenburg erforderliche Quorum von einem Fünftel der Ausschussmitglieder verfügten.
Der Untersuchungsausschuss forderte im Rahmen der Beweisaufnahme umfängliches Aktenmaterial aus dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium des Innern sowie der Staatskanzlei an.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, recht herzlichen Dank allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für ihre aktive Tätigkeit. Durch Ihr diszipliniertes und im Wesentlichen vom konstruktiven Willen zur Zusammenarbeit geprägtes Verhalten haben Sie dazu beigetragen, dass die Arbeit nach nur einem Jahr heute abgeschlossen werden kann - und das im Superwahljahr 2009 -, und zwar mit Ergebnissen, die nachher sicherlich von allen politisch unterschiedlich bewertet werden. Vielen Dank von dieser Stelle an alle, die sich daran aktiv beteiligt haben.
Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtags. Hier möchte ich die Referentinnen Frau SchmitzDörner, Frau Bley und Frau Robert ansprechen. Hervorheben möchte ich aber auch die unermüdliche Arbeit von Frau Krenz
lin, die zum Erfolg des Berichts nicht unwesentlich beigetragen hat. Nicht zuletzt gilt mein Dank auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stenografischen Dienstes, denen wir es nicht immer leicht gemacht haben, wortgetreue Protokolle über unsere Sitzungen zu erstellen.
Zur Sachdarstellung: In den Jahren 1945 und 1946 wurden in der damaligen sowjetischen Besatzungszone Personen, die mehr als 100 ha Land besaßen, sowie nationalsozialistische Kriegsverbrecher unabhängig von der Grundstücksgröße im Rahmen der Bodenreform enteignet. Diese Ländereien wurden in kleinere Schläge vorwiegend an landlose oder landarme Bauern und Umsiedler verteilt. Diesen sogenannten Neubauern waren die landwirtschaftlich zu nutzenden Flächen zwar auf Dauer überlassen, die Grundstücke mussten aber später häufig in die gebildeten LPGn eingebracht werden und waren nur unter engen Voraussetzungen vererbbar.
Am 15. März 1990 hob die DDR sämtliche dieser Beschränkungen mit dem sogenannten Modrow-Gesetz auf. Dieses Gesetz schuf zahlreiche neue Probleme, sodass der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 14. Juli 1992 die zu DDR-Zeiten geltenden Beschränkungen des Eigentums an Bodenreformgrundstücken wiederherstellte. Im Zuge dessen erhielt auch Brandenburg Anspruch auf ehemaliges Bodenreformland. Dieser Anspruch verjährte zum 3. Oktober 2000. In Brandenburg wurden in der Folge unerwartet viele Bodenreformflächen gefunden, ca. 82 000. Die Eigentümer waren oft unbekannt, die Grundstücke quasi herrenlos. Die Eigentümer wussten oft nicht einmal, dass ihnen eine kleine landwirtschaftliche Fläche fehlt.
Nachdem Mecklenburg-Vorpommern 1994 begonnen hatte, flächendeckend nach Bodenreformland zu suchen, beschloss das Kabinett im Frühjahr 1996, dies in Brandenburg auch zu tun. Das Finanzministerium suchte geeignete Dienstleistungsunternehmen und schloss Ende 1996, Anfang 1997 Rechercheverträge, nach denen die Dienstleister erfolgsabhängig honoriert wurden. Bereits 1998 fielen erste unzureichende Rechercheergebnisse auf. Rückblickend erscheint es nicht nur wünschenswert, sondern zwingend, dass sich sowohl die Dienstleister als auch die zuständige Fachebene im Finanzministerium eingestanden hätten, dass sie auf den Umfang der Aufgabe nicht vorbereitet waren. Sie wurden sowohl von der Fülle der Recherchefälle als auch von den tatsächlichen Anforderungen der Recherchetätigkeit überrascht.
Da die gesetzliche Möglichkeit bestand, für unbekannte Eigentümer und Erben Vertreter zu bestellen, entschloss sich das Ministerium der Finanzen, davon Gebrauch zu machen. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die hierfür zuständig waren, bestellten die Vertreter jedoch nur, insoweit ihnen eine Erklärung übersandt wurde, mit der sie von jeglicher Haftung freigestellt wurden und die eine Zusicherung enthielt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen. Diese Erklärung erhielten sie.
Die gesetzlichen Vertreter - in 8 900 Fällen das Land selbst ließen die Grundstücke sodann an das Land Brandenburg auf, da dieses einen Anspruch auf die Grundstücke geltend machte. In 7 400 Fällen ist es zu einer Eintragung des Landes als Eigentümerin im Grundbuch gekommen. So weit die Tatsachen.
Nun zur Bewertung. Dass diese Verfahrensweise rechtswidrig war, wissen wir spätestens seit dem Gerichtsurteil vom 7. Dezember 2007. Es hätte Alternativen gegeben. Man hätte
die Fälle nicht ermittelter Eigentümer auf sich beruhen lassen können. Das ist damals mit Blick auf die Landeshaushaltsordnung als problematisch betrachtet worden, denn bestehende Ansprüche waren durchzusetzen. Man hätte auch - das Land Brandburg selbst - massenhafte Klagen gegen unbekannte Eigentümer oder deren Vertreter einreichen können. Was der Untersuchungsausschuss als Nicht-Alternative festgestellt hat, ist der Sonderweg von Teltow-Fläming. Sie haben Gelegenheit, im Bericht hierzu Entsprechendes nachzulesen.
Es hat sich zunächst gezeigt, dass bei keinem der Beteiligten die Absicht oder die Erwartung bestand, sich oder das Land rechtswidrig zu bereichern. Es wurde davon ausgegangen, eine Methode gefunden zu haben, Ansprüche des Landes zu sichern. Man war überzeugt, dass ein Großteil der betreffenden Grundstücke tatsächlich dem Land zustand. Aus diesem Grund wollte man zunächst sämtliche dieser Grundstücke für das Land sichern und sie an später bekannt werdende Besserberechtigte zurückgeben.
Ab August 2000 hätte dem Ministerium der Finanzen aber klar sein müssen, dass in zahlreichen Fällen, in denen Vertreterbestellungen durch die Rechercheunternehmen beantragt wurden, eine mangelhafte und zum Teil überhaupt keine Erbenrecherche stattgefunden hatte. Spätestens in diesem Moment hätte die Vertreterpraxis gestoppt werden müssen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wäre es unumgänglich gewesen, die Hausspitze des Ministeriums der Finanzen zu unterrichten und eine Entscheidung über die weitere Verfahrensweise einzuholen.
Ich bin mir sicher, dass die nachfolgenden Rednerinnen und Redner diese Fragestellungen und Feststellungen in allen ihren Facetten weiter beleuchten und sicherlich politisch unterschiedlich betrachten werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung, ich freue mich, dass Sie heute so zahlreich zu diesem Tagesordnungspunkt hier vertreten sind.
Vor etwas mehr als einem Jahr versetzte ein Urteil des Bundesgerichtshofs Landesregierung und Parlament in helle Aufruhr und stellte das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in den Rechtsstaat durchaus infrage. Der BGH verurteilte mit außerordentlicher Schärfe den Umgang des Landes Brandenburg mit Bodenreformgrundstücken von unbekannten Eigentümern als „sittenwidrig und nichtig und eines Rechtsstaates unwürdig“.
Wohl kein Bundesland musste sich bisher einen solchen Vorwurf gefallen lassen. Über Wochen war dieses Urteil das Thema in der regionalen, aber auch überregionalen Medienland
schaft. Täglich gelangten neue Details der sogenanten Bodenreformaffäre an die Öffentlichkeit. Journalisten wurden zu Ermittlern, und ein ganzes Land stand plötzlich da „wie ein Strauchdieb“, so Ihre damaligen Worte, Herr Kollege Homeyer.
Dem lauten Entsetzen folgte die leise Erkenntnis des Finanzministeriums: „Wir haben vor dem BGH Schiffbruch erlitten.“ „Jetzt haben wir ein Problem“, räumte damals der zuständige Sprecher des Finanzministeriums ein. „Es beschämt mich“, das waren Ihre Worte, Herr Schönbohm. Ja, es ist tatsächlich beschämend, was dem Land Brandenburg durch den Bundesgerichtshof ins Regierungsheft geschrieben wurde.
Aber beschämender ist die Aussage der ehemaligen Finanzministerin Dr. Simon vor dem Untersuchungsausschuss, der Spruch des Bundesgerichtshofes sei mindestens so sittenwidrig wie das Verhalten des Landes. Auch wenn Frau Dr. Simon heute nicht anwesend ist, gestatten Sie mir dennoch eine Bemerkung. Bis heute hat scheinbar ein Teil der damals Verantwortlichen, ich sage Hauptverantwortlichen, die Dimension des BGHUrteils nicht erkannt und ist auch bis heute nicht bereit, die Verantwortung für fehlerhaftes Handeln zu übernehmen.
„Die Landesverwaltung ist dem Vorwurf ausgesetzt, sich rechtswidrig Bodenreformland angeeignet zu haben.“
Ich bzw. wir als Fraktion sagen: Nein, nicht die Landesverwaltung, sondern die Landesregierung, und es war auch kein Vorwurf, sondern es war ein Urteil, dem sich die Landesregierung zu stellen hat.
In Artikel 41 der Landesverfassung heißt es: „Eigentum und Erbrecht werden gewährleistet.“ Es geht also um nichts Geringeres als den Umgang der Landesregierung mit dem verfassungsrechtlich geschützten Eigentum an Grund und Boden. Es geht um den hoheitlichen Eingriff des Staates, der vom BGH als „eines Rechtsstaates unwürdig“ eingestuft wurde.
Doch die Feststellungen des BGH hinterließen viele Fragen, die insbesondere diejenigen Bürgerinnen und Bürger bewegten, die selbst von den gesetzlichen Vorschriften des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes betroffen waren und ihr Land entschädigungslos abgeben mussten. Wieso wurden Erben angeblich nicht gefunden, obwohl sie seit Jahren auf ein und derselben Stelle bzw. sogar auf dem betreffenden Grundstück gewohnt haben? Wie konnte es sein, dass Eigentümer erst aufgrund ausbleibender Pachtzahlungen erfuhren, dass das Land Brandenburg mittlerweile Grundeigentümer geworden war?
Öffentlichkeit, Betroffene und Politik forderten daher eine lupenreine Aufklärung. Es sei notwendig, das beanstandete Verwaltungshandeln aufzuarbeiten, Fehler beim Namen zu nennen und ganz klar die sich daraus ableitenden Konsequenzen zu ziehen. So Ihre Worte, Herr Ministerpräsident. Auch Sie, meine Damen und Herren der Koalition, forderten, die Konsequenz aus diesem Urteil müsse sein, gründlich, sachorientiert und ohne Polemik nach den Fehlern zu suchen und dann die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen.
Genau aus diesen Gründen und um aufzuklären, wer letztendlich dafür die politische Verantwortung trägt, hat meine Fraktion im Februar des letzten Jahres die Einsetzung dieses Unter
suchungsausschusses beantragt. Doch vom Aufklärungswillen der Verantwortlichen war in dem vergangenen Jahr wenig zu spüren. Heute wie früher Zuständige konnten sich an die Vorgänge nicht mehr erinnern oder waren bemüht, diese kleinzureden. Für die ehemalige Finanzministerin Dr. Simon war die Abwicklung der Bodenreform „nur ein Pünktchen“ in einer Reihe von vielen anderen Aufgabenstellungen, und das, obwohl sie in ihrer Amtszeit als federführende Ministerin genau für diese Sachfrage den Hut aufgehabt haben soll.
Sie, Frau Ministerin Ziegler, folgten damals Ihrer Kollegin Simon im Amt der Finanzministerin - zu einem Zeitpunkt, als die rechtswidrige Vertreterpraxis massenhaft angewandt wurde. Doch auch Sie wussten nicht mehr, wer Sie wann in die Problematik der Bodenreform eingeführt hatte. Sie erinnerten sich an keinerlei Details, ob Kabinettsvorlagen oder parlamentarische Anfragen, und Sie wurden nach Ihrer Aussage so nie über die Vorgänge der Bodenreform informiert. Trotz dieser vielen Erinnerungslücken hielten Sie im Untersuchungsausschuss das Vorgehen der Landesregierung für fehlerfrei und gehen auch bis heute - es sei denn, es wird heute relativiert - noch davon aus, dass die Arbeitsebene nach Recht und Gesetz handelte. Das müssen Sie uns erklären, oder vielleicht übernimmt es ja Ihr Amtsnachfolger, Herr Speer, der sich nachher mit der Stellungnahme der Landesregierung in die Debatte einbringen wird.
Mein Kollege Heinz Vietze mit der Erfahrung von insgesamt fünf Untersuchungsausschüssen bestätigte mir, dass die kollektive Amnesie leider kein seltenes Phänomen in solchen Ausschüssen sei.
Es ist beängstigend, wenn sich weder Minister noch Staatssekretäre an irgendetwas erinnern können. Zum Glück ist es uns im sehr arbeitsintensiven letzten Jahr dennoch gelungen, dank einiger weniger Zeugen - manchmal erst durch nochmaliges Nachfragen und durch umfangreiches Aktenstudium - etwas Licht in das Dunkel zu bringen.
Bevor ich zu unseren Ergebnissen und Bewertungen komme, möchte ich die Gelegenheit nutzen, meinen besonderen Dank den Kolleginnen und Kollegen vom Ausschussdienst, vom Stenografischen Dienst und der Landtagsverwaltung auszusprechen. Ich möchte mich im Namen meiner gesamten Fraktion bedanken, dass diese zügige Arbeit des Ausschusses heute ihr Ende finden kann.
Wie Sie dem nunmehr vorliegenden Abschlussbericht entnehmen können, haben die Mitglieder meiner Fraktion eine eigene, abweichende Stellungnahme vorgelegt. Ich habe mehrfach meine Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass es nicht gelungen ist, zu einer gemeinsamen, von allen demokratischen Fraktionen getragenen Bewertung zu kommen; denn angesichts der Tragweite des BGH-Urteils wäre dies durchaus angebracht gewesen.
Nun gab es im Vorfeld Stimmen in diesem Haus, die meiner Fraktion im Rahmen der Debatte über das Einsetzen des Aus
schusses vorwarfen, sie hätte den Untersuchungsausschuss nur beantragt, um in der laufenden Legislaturperiode wenigstens einmal „so richtig auf den Putz zu hauen“. Ich unterstreiche ausdrücklich, dass wir den Ausschuss nicht eingesetzt haben, um in Vorwahlkampfzeiten Sensationspolitik zu betreiben und bestimmten Interessen nachzukommen, sondern es ging uns immer um die Aufklärung von Sachverhalten.
Sehr geehrte Kollegin Melior, wir haben jetzt ein Jahr sehr intensiv gemeinsam gearbeitet. Ich meine - das hat auch die Vorsitzende zum Ausdruck gebracht -, Sie können mir bestätigen, dass wir sehr bemüht waren und darauf geachtet haben, keine politischen Debatten in diesem Untersuchungsausschuss zu führen.
Vielleicht muss ich in dieser Form noch einmal auf den Einwurf von Herrn Kollegen Lunacek im März eingehen. Er meinte, es wäre ein Treppenwitz der Geschichte, dass gerade wir uns zum Anwalt des Eigentums aufschwingen würden. Gestatten Sie mir dazu eine kurze Bemerkung. Ja, die Linke hat die Vorschriften des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes immer abgelehnt. Abgelehnt auch deshalb, weil wir die Vorschriften des sogenannten Modrow-Gesetzes für ausreichend erachtet haben. Im Übrigen basierte dieses Gesetz auf einer Forderung des damaligen Runden Tisches und fand damals die Zustimmung aller politischen Parteien auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Ich glaube, auch Sie, Herr Ministerpräsident, haben ein solches Votum abgegeben.
Letztlich steht die Frage, ob wir die Vorschriften des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes gutheißen oder nicht, in einem völlig anderen Zusammenhang. Für den Untersuchungsausschuss ging es schlichtweg um die Frage, wie es passieren konnte, dass sich eine Landesregierung an geltendes Recht oder Gesetz nicht gehalten hat, und wer dafür die Verantwortung trägt.
Der BGH hat in einem konkreten Einzelfall geurteilt; wir wissen aber, dass das vom BGH als sittenwidrig verurteilte Verfahren nicht nur in diesem Einzelfall aufgetreten ist, sondern dass sich das Land Brandenburg in ca. 8 900 Fällen auf diese Weise die Bodenreformflächen gesichert hat. In ca. 7 400 dieser Fälle wurde das Land als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Fest steht auch, dass Brandenburger Landesregierungen seit 1992 dieses Verfahren politisch zu verantworten haben; denn sie haben - das ist nicht zuletzt historisch bedingt - die politische Brisanz dieses Themas der Abwicklung der Bodenreform völlig verkannt bzw. unterschätzt. Deshalb halte ich es nicht für ganz unwichtig, an dieser Stelle auch noch ein paar Worte zur Historie der betreffenden Vorschrift zu verlieren.