Protokoll der Sitzung vom 02.04.2009

Dem ist nichts hinzuzufügen. Wir alle hoffen, dass die Pakete ausreichen werden, um die deutsche Wirtschaft ohne größere Schäden durch die anhaltende weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise zu steuern.

Die von der Staatskanzlei geleitete Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Konjunkturpaketes hat nach heftigen Schwierigkeiten zu Beginn des Prozesses im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine gute Lösung gefunden. Einige Überschriften in den Tageszeitungen verdeutlichen recht anschaulich den Verlauf dieser Diskussionen. An dieser Stelle seien jedoch nur einige genannt: „Streit um die Verteilung der Mittel“, „Streit um Mittelvergabe aus Konjunkturpaket“, „Riesenkrach um 458 Millionen Euro“, „Kommunen fühlen sich entmündigt“, „Die Gräben zwischen Land und Kommunen werden tiefer“, „Es kracht zwischen Land und Kommunen“, „Massive Proteste gegen Regierung“, „Sieg über die Feinde der Kommunen“, „Missglücktes Management“, „Kritik an zu üppigen Sportinvestitionen“, „Um das Konjunkturpaket eskaliert der Streit“, „Konjunkturpaketstreit geht weiter“, „KonjunkturMillionen fließen in die SPD-Prestigeobjekte“, „Einigung über Konjunktur-Millionen“, „Landesregierung billigt Millionenpaket - Gleichgewicht wieder hergestellt“.

Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass ein Gegeneinander von Landesregierung und Städten sowie Gemeinden für die Weiterentwicklung unseres Landes nicht gut ist. Hier mahne ich ausdrücklich mehr Fairness und mehr Miteinander an. Schließlich ist die Intention der Bundesregierung gewesen, einen Großteil der Mittel für Investitionen in Kommunen bereitzustellen. Eine entsprechende Entscheidungshoheit der kommunalen Ebene ist dabei eine Grundvoraussetzung.

Aber auch die Informationspolitik der von der Staatskanzlei geführten AG führte teilweise eher zu Unmut und Irritationen, als dass sie zur Aufklärung beitrug. Zwischenzeitlich hatte ich den Eindruck, dass sich die Verantwortungsträger nicht mehr im Klaren darüber waren, von wem diese Steuermittel kommen und wer sie erhalten soll. Als ein herausragendes Beispiel für ein erfolgreiches Krisenmanagement werden diese zwei Wochen im Februar wohl nicht in die Bücher eingehen.

Zum Bericht an sich: Für uns sind darin die wichtigen Dinge verankert. Der kommunale Eigenanteil ist so beraten worden wie ein entsprechendes Monitoring. Ein solcher Bericht kann jedoch naturgemäß nicht alle Einzelheiten klären. Deshalb ist ein intensiver Dialog nach wie vor notwendig, wie Frau Fischer

bereits betonte. Alle Beteiligten und alle Verantwortungsträger vor Ort sind aufgerufen, die zusätzlichen finanziellen Mittel sinnvoll, nachhaltig und effektiv einzusetzen.

Bei der Ausgabe von frei zur Verfügung stehenden Geldern ist die Phantasie von einigen Bürgermeistern schon jetzt erstaunlich.

Ich komme zum Entschließungsantrag der Koalition. Wir wollen mit diesem Antrag sicherstellen, dass die Umsetzung des Pakets unbürokratisch, schnell und zügig geschieht. Uns ist dabei wichtig, dass die Brandenburger Wirtschaft tatsächlich von den Aufträgen der Kommunen profitiert.

Des Weiteren drängen wir auf eine absolut notwendige Transparenz im gesamten Prozess. Das ist nicht nur der geschilderten Vorgeschichte geschuldet. Der Bürger und Steuerzahler hat unserer Ansicht nach das Recht zu wissen, wohin seine Steuergelder geflossen sind und wer dies entschieden hat. Das soll mithilfe einer Internetseite geschehen. Dabei sollen die kommunalen Spitzenverbände für ihren Verantwortungsbereich zuständig sein. Die Landesregierung wiederum ist zuständig für die Veröffentlichung der entsprechenden Informationen zu den Landesprojekten, die mithilfe des Konjunkturpakets umgesetzt werden. Somit kann ein Höchstmaß an Transparenz gewährleistet werden, und jeder kann nachvollziehen, wer in seiner Kommune von den Mitteln profitieren wird.

Meine Damen und Herren! Der Bund hat die Mittel zu Recht an einen gewissen Zweck gebunden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Investitionen in die Bildungsinfrastruktur. Hierbei spielt das Thema der energetischen Sanierung eine besondere Rolle. Darüber hinaus können bis zu 35 % der Gelder in sonstige Infrastrukturmaßnahmen fließen. Ich möchte an dieser Stelle die Kommunen dazu aufrufen, das Thema Breitbandversorgung in ihre Überlegungen aufzunehmen; denn viele Unternehmen im Land klagen über eine fehlende schnelle Internetverbindung. Das ist ein echter Wettbewerbsnachteil, meine Damen und Herren. Das Konjunkturpaket II bietet die Chance, hier eine gewisse Basis zu schaffen.

Abschließend erhoffe ich mir, dass durch die zusätzlichen Investitionen des Bundes, des Landes und der Kommunen die Brandenburger Wirtschaft stabilisiert und somit das Hauptziel des Konjunkturprogramms erreicht wird. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. - Das Wort erhält noch einmal der Chef der Staatskanzlei. Er hat um das Schlusswort gebeten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Domres, es ging in Ihrem Beitrag arg schnell. Ich möchte, so ich Ihrem Tempo überhaupt folgen konnte, wenigstens drei Irrtümer ausräumen. Ein paar sind mir vielleicht durchgegangen ob des Tempos.

Erstens haben Sie gesagt:

„Lasset den Worten... Taten folgen!“

Ich finde das immer so schön. Sie selbst haben gesagt, dass die Verwaltungsvereinbarung noch nicht gilt, weil zwei Länder sie noch nicht unterschrieben haben. Sie gilt erst dann, wenn alle 16 Länder unterschrieben haben.

Zweitens sagten Sie, wir ließen die Kommunen im Vergleich zu Sachsen im Regen stehen - so habe ich das verstanden -, weil wir keine rechtsverbindlichen Durchführungsbestimmungen erlassen. Ich kann nur eins sagen: Wenn wir wollen, dass dieses Programm in Brandenburg funktioniert, dann brauchen wir keine rechtsverbindlichen Durchführungsbestimmungen. Es gibt ein Gesetz, in dem klar steht, was gemacht werden kann, und es gibt eine Verwaltungsvereinbarung, in der etwas über die Technik steht. Die Landesregierung wird auf gar keinen Fall weitere rechtliche Instrumentarien schaffen, weil diese die Durchführung des Programms nur behindern können.

Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, erst wenn ich die drei Irrtümer benannt habe.

Sie haben drittens von dem Finanzverhältnis zwischen Bund und Kommunen gesprochen. Derzeit ist eine Veränderung des Artikels 104b des Grundgesetzes vereinbart. Der betrifft das Finanzverhältnis zwischen dem Bund und den Ländern und schließt einige Sachen aus. Sie wissen ganz genau, dass im Rahmen der Föderalismuskommission II vereinbart worden ist, genau das bis Juli zu ändern. Der Bundesfinanzminister hat - das wissen auch alle Kommunen - ein Schreiben in die Welt gesetzt, aus dem sich ergibt, dass die Maßnahmen jetzt trotzdem in allen Bereichen begonnen werden können. Das war der dritte Irrtum. Die anderen sind mir durchgegangen ob des Tempos.

Bitte schön, Herr Domres, jetzt haben Sie nochmals Zeit, Ihre Frage in langsamem Tempo zu stellen.

Ich habe dazu drei Nachfragen.

Erste Frage: Wenn es so ist, wie Sie beschrieben haben, dann frage ich mich, warum das in Sachsen geht - Sachsen hat bereits am 17.03. eine Verwaltungsvorschrift erlassen - und in Brandenburg nicht. Damit würden Unsicherheiten bei den Kommunen beseitigt werden.

Zweite Frage: Wird sich die Landesregierung im Rahmen der Föderalismusdiskussion dafür einsetzen, das Konnexitätsprinzip in das Grundgesetz aufzunehmen? Es gibt gegenwärtig die Regelung, dass der Bund keine Finanzbeziehungen zu den Kommunen hat, außer bei Aufgaben von Bundeswehrstandorten. Fordert die Landesregierung, das Konnexitätsprinzip in das Grundgesetz aufzunehmen?

Die dritte Frage hat mit dem Entschließungsantrag zu tun. Darin ist zu lesen:

„Dabei soll eine Vorfinanzierung durch die Kommunen möglichst vermieden werden.“

Das Verfahren, so wie ich es bisher kenne und wie es den Bürgermeistern und Landräten bisher vermittelt wurde, sieht vor, dass die Kommunen in Vorleistung gehen müssen. Also wäre mit diesem Entschließungsantrag eine Umkehr der Herangehensweise verbunden.

Nein. - Zunächst zu den Durchführungsbestimmungen. Ich weiß nicht, wer sich aufgrund von Durchführungsbestimmungen sicherer fühlen soll. Wir werden in Brandenburg keine solchen erlassen. Weder sind sie bisher nur unterblieben noch sind wir spät dran, es wird keine geben. Denn das Bundesgesetz sagt klar, was man in dem Bereich machen kann und was nicht.

Was die Konnexität angeht, so ist die Landesregierung nicht dafür, dass sich das Finanzverhältnis zwischen dem Bund und den Kommunen ändert. Dabei sollte es bleiben. In Artikel 104b geht es um etwas anderes, nämlich um das Finanzverhältnis zwischen Bund und Ländern.

Was war die dritte Frage?

(Domres [DIE LINKE]: Die Verfahrensweise der Vorfinanzierung.)

Die Vorfinanzierung durch die Kommunen. Ich sage es noch einmal; denn offensichtlich wird es immer noch nicht verstanden: Die Kommunen wollten die Mittel selbstständig einsetzen. Dann sollten sie sich, wie ich denke, auch darüber informieren, wie es funktioniert. Die Mittel können ausgegeben werden, die Budgets sind den Kommunen zugewiesen. Es werden monatsscharf Beträge abgefordert, die vom Bund gezahlt werden. Das hat mit Vorfinanzierung überhaupt nichts zu tun.

Lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu?

Wenn meine Zeit es zulässt, gerne.

(Zurufe von der SPD)

Bitte schön, Frau Kaiser.

Gibt es denn einen Austausch mit den Kommunen, in dem die Fragen zu Punkten, bei denen Unsicherheiten bestehen, bei denen sich die Landkreise und die kommunale Aufsicht überfordert fühlen, beantwortet werden können? Ein Beispiel ist die Gefahr von sogenannter Doppelförderung. Hierbei wird Unterstützung gebraucht. Man kennt vor Ort nicht immer alle Förderprogramme. Hier wird - jedenfalls in Gesprächen mit uns - ganz klar um Unterstützung gebeten.

Außerdem hat das Innenministerium einen Runderlass für nach Ostern angekündigt, in dem auch Hilfestellungen bei der Umsetzung gegeben werden sollen.

Meine erste Frage lautet also: Ist noch eine weitere Beratung mit den Kommunen zu solchen Fragen beabsichtigt? Meine zweite Frage: Hat sich die Landesregierung eventuell darauf verständigt, dass in diesem Jahr die anstehende Genehmigung der Haushalte etwas schneller als sonst erfolgt, damit zügig gearbeitet werden kann?

Die Genehmigung der Haushalte erfolgt, sofern sie vorliegen, zurzeit durch das Innenministerium. Das ist auch eine Frage des Tempos vonseiten der Kommunen.

Ich sage es noch einmal: Es gibt eine Selbstverantwortung desjenigen, der gefordert hat, dass er Mittel frei einsetzen kann. Da erwarte ich auch, dass vor Ort in das Gesetz geschaut wird, um herauszufinden, was gemacht werden darf und was nicht.

Ich bin angerufen worden wegen eines Feuerwehrautos. Da hieß es, dass Feuerwehrautos nicht dazugehörten. Wer sagt denn das? Die Antwort lautete: Ich weiß es nicht. - Dann sollte einmal der kommunale Spitzenverband gefragt werden. Die kommunalen Spitzenverbände, die auch in meiner Arbeitsgruppe vertreten sind, haben infolge der Gespräche, die dauernd stattfinden, zugesagt, ob der Unsicherheiten, die plötzlich auftauchen und die es vorher nicht gab, in Eigenregie Informationsveranstaltungen durchzuführen. Wenn darüber hinaus Informationsbedarf besteht und es gewünscht ist, dann wird, denke ich, die Landesregierung helfen.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Ich beende die Aussprache. Der Bericht der Landesregierung ist somit zur Kenntnis genommen. Zur Abstimmung liegt Ihnen der Entschließungsantrag in der Drucksache 4/7421 vor, eingebracht von den Fraktionen der SPD und der CDU. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen und zwei Neinstimmen ist diesem Entschließungsantrag mehrheitlich zugestimmt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 4/1 zur Aufklärung der Verfahrenspraxis in Umsetzung der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform nach Artikel 233 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) und der Verantwortung der Brandenburger Landesregierungen in diesem Prozess

Beschlussempfehlung und Bericht des Untersuchungsausschusses 4/1

Drucksache 4/7351

Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/7426 vor.

Wir treten in die Aussprache ein, und Frau Lieske erhält als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses das Wort.